Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.5 Telearbeitsplätze

Telearbeitsplätze gewinnen zunehmend an Bedeutung. Immer häufiger werden Beschäftigte nicht nur im Betrieb eingesetzt, sondern arbeiten auch von zu Hause aus. Dementsprechend sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitsze...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 4.4.2 Planmäßige Abschreibung

Eine ERP-Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Im BMF-Schreiben vom 18.11.2005 war für ERP-Systeme eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren vorgegeben. Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 ist letztmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1.1.2021 enden.[1] Für Wirtschaftsjahre, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsgenossenschaften / 3 Unternehmer und Versicherte

Mitglied der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft ist entsprechend dem Gewerbezweig jeder Unternehmer. Die Mitgliedschaft beginnt mit den vorbereitenden Arbeiten für die Eröffnung des Unternehmens[1] oder bei der erstmaligen Beschäftigung von Personen. Bei vielen Berufsgenossenschaften sind die Unternehmer pflichtversichert, bei einigen Berufsgenossenschaften kann sich ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verordnungen zum Arbeitssch... / 6 BioStoffV

Die BioStoffV [1] gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Sie regelt Maßnahmen zum Schutz vor Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch solche Tätigkeiten. Hinweis Erweiterung des Anwendungsbereichs Mit Wirkung zum 1.10.2021 ist der Anwendungsbereich der BioStoffV erweitert worden. Zukünftig gilt die Verordnung auch dem Schutz von Beschäftigte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

Ziff. 2 des Anhangs legt fest, welche Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren ergriffen werden müssen. Es handelt sich insbesondere um Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Ziff. 2.1): Besteht eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen, müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege mit Schut...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsstättenverordnung: B... / 9 Die Regelungen im Anhang zur ArbStättV

Die ArbStättV enthält im Anhang "Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" zahlreiche konkrete Vorgaben, die bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten beachtet werden müssen. Es gibt Regelungen zu allgemeinen Anforderungen, Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren, Arbeitsbedingungen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerbeaufsicht / 5 Verschwiegenheitspflicht

Die Aufsichtsbeamten sind zur Amtsverschwiegenheit über die ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsverhältnisse verpflichtet.[1] Eine Verletzung des Dienstgeheimnisses ist disziplinarisch strafbar; sie kann u. U. auch die zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Die Verschwiegenheitspflicht des § 139b Abs. 1 Satz 3 GewO gilt unmittelbar nur insoweit, als die Gewe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerbeaufsicht / 4 Maßnahmen der Gewerbeaufsicht

Dem Gewerbeaufsichtsamt stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, die Einhaltung der geprüften Schutzvorschriften sicherzustellen. Das Revisionsschreiben ist die erste Stufe der möglichen Maßnahmen. Es enthält das Ergebnis der durchgeführten Besichtigung. Die für notwendig gehaltenen Arbeitsschutzmaßnahmen werden aufgeführt und dem Arbeitgeber wird eine Frist zur Umsetzung de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.1.4.1 Zahlungsverzug

Ist der Mieter mit Mietzahlungen in Höhe von mehr als einer Monatsmiete für einen Zeitraum von mindestens einem Monat in Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen.[1] Keine Abwendungsbefugnis nach § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB Im Fall einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB wegen Zahlungsverzugs gewährt d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.5 Tod des Mieters

Nach der Bestimmung des § 563 Abs. 1 BGB tritt der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, regelt Absatz 2 dieser Bestimmung, dass diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis eintreten, wenn nicht der Ehegatte oder Lebensp...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.3.5 Kündigung begründen

Wie bei der Eigenbedarfskündigung ist die Begründung auch einer Verwertungskündigung nur dann wirksam, wenn sie vom Vermieter begründet wird. Auch hier ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen unwirksam. In seiner Kündigung muss der Vermieter darlegen, dass die beabsichtigte Verwertung angemessen ist, er durch ein Weiterbestehen des Mietverhältnisses an der beabsichtigten Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.9 Möblierter Wohnraum wird benötigt

Der Mieter von möbliertem Wohnraum in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung genießt nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB keinen Kündigungsschutz, sofern der Wohnraum nicht zum dauernden Gebrauch für eine Familie überlassen ist oder der Mieter mit anderen Personen einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. Der Vermieter kann das Mietverhältnis also auch dann kündigen,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.1.3 Abmahnung erforderlich?

§ 573 BGB sieht ein Abmahnerfordernis nicht vor. In Rechtsprechung und Literatur wird jedoch überwiegend vertreten, dass Vertragsverletzungen ihr besonderes Gewicht dadurch erhalten, dass sie trotz Abmahnung wiederholt oder fortgesetzt werden. Aus diesem Grund wird eine Abmahnung jedenfalls bei leichteren, nicht dagegen bei gewichtigen Vertragsverstößen als erforderlich ange...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.4 Erwerb in der Zwangsversteigerung

Nach der Bestimmung des § 57a ZVG ist der Ersteher berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Maßgeblich ist hier stets die knapp 3-monatige Grundkündigungsfrist des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bestanden hatte. Allerdings ist diese privilegierte Kündigung nur zum ersten Termin möglich. Hierbei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.1.4.2 Unpünktliche Zahlung

Selbstverständlich muss sich der Vermieter auch unpünktliche Zahlungen seines Mieters nicht gefallen lassen. Hier bedarf es aber einer vorausgegangenen Abmahnung.[1] Bei einer einmaligen, nur um einen einzigen Tag verspäteten Zahlung der Miete nach Abmahnung handelt es sich um einen Bagatellfall, der auch eine ordentliche Kündigung nicht rechtfertigt.[2] Anders verhält sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.8.4 Kündigung begründen

Der Vermieter muss in der Kündigung angeben, dass er die Kündigung gerade auf sein Sonderkündigungsrecht stützt, ansonsten ist sie unwirksam. Es reicht insbesondere nicht aus, dass dem Mieter bekannt ist, dass der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte. Ist die Kündigung unwirksam, kann der Vermieter aber erneut kündigen. Will der Vermieter wegen ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.5 Maschinen und sonstige Vorrichtungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 19 Der bürgerlich-rechtliche Grundstücksbegriff erfährt grunderwerbsteuerrechtlich durch § 2 Abs. 1 S. 2 GrEStG eine Korrektur. So werden Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht zu den Grundstücken gerechnet;[1] sie sind demzufolge von der Besteuerung ausgenommen. Die zu einer Betriebsanlage gehörenden Vorrichtungen müss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 43 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 WEG und des § 1010 BGB den Grundstücken gleich. Die Ergänzung des Grundstücksbegriffs des § 2 GrEStG um die dinglich gesicherten Sondernutzungsrechte nach Nr. 3 von § 2 Abs. 2 GrEStG durch Artikel 23 StÄndG 1991 (BGBl I, 1340) ist mit Wirkung vom 28.6.1991 in Kraft getreten (Arti...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.3.2 Abweichen von ASR und ArbStättV

Grundsätzlich gibt es verschiedene Ebenen, auf denen ein Abweichen von vorgesehenen Schutzmaßnahmen möglich ist. Entscheidend ist dabei, auf welcher hierarchischen Ebene die Schutzmaßnahme normiert ist. § 3a Abs. 1 Sätze 3 und 4 ArbStättV legt die Folgen für ein Abweichen von den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) fest. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nach § 3a Abs...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.6 Unterweisung

Zum umfassenden gefährdungsbezogenen Arbeitsschutzkonzept gehört die Unterweisung der Beschäftigten. Durch die Unterweisungen sollen die Beschäftigten in die Lage versetzt werden, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Das generelle Unterweisungsgebot für den betrieblichen Arbeitsschutz ist in § 12 ArbSchG festgeschrieben. Ergänzt wird es durch die konkretisierenden Regelungen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsstättenverordnung: B... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV [1] dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Mit ihr werden verschiedene Einzelrichtlinien der EU umgesetzt.[2] Sie regelt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2.2 Aufhebung, Erlöschen und Heimfall

Rz. 30 Bei der Aufhebung des Erbbaurechts erhält der Eigentümer des Grundstücks die volle Rechtsmacht über das Grundstück zurück. Dieser Rechtsvorgang ist mit einem Rückerwerb von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück durch den früheren Alleineigentümer vergleichbar. Ein mangels Rechtsträgerwechsel nicht steuerbarer Vorgang liegt vor, wenn der Grundstückseigentümer ein ih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.2 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 3 Europarechtliche Bedenken bestehen zunächst gegen den Tatbestand der Entstrickung[1], der der Bildung eines Ausgleichsposten sachlogisch vorausgeht. Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut oder eine Sachgesamtheit durch einen Stpfl. innerhalb Deutschlands (auch zwischen Betriebsstätten oder ggf. Betrieben des Stpfl.) verlagert, ergibt sich typischerweise keine Aufdeckung von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.2 § 50i Abs. 1 Satz 2 EStG (Schaffung einer fiktiv gewerblichen Personengesellschaft)

Rz. 56 § 50i Abs. 1 S. 2 EStG stellt bestimmte Fälle des § 20 UmwStG der Übertragung oder Überführung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gleich. Die Einfügung des Satzes 2 sollte nach Ansicht des Gesetzgebers die Tatbestandsbeschreibung um Anteile, die aufgrund der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs einer Personengesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.2 Vor dem 29. Juni 2013 in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 EStG übertragen oder überführt worden (Nr. 2)

Rz. 27 (...) "vor dem 29. Juni 2013" (...): § 50i EStG ist nur anwendbar, wenn Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. d. § 17 EStG vor dem 29.6.2013 in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 EStG übertragen oder überführt worden sind. Der 29.6.2013 bezieht sich weder auf den Veräußerungsvorgang noch auf den Ausschluss bzw. die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Einbringung nach § 20 UmwStG

Rz. 99 § 50i Abs. 2 EStG ist anwendbar, sofern ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eingebracht und der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft erhält (sog. Sacheinlage). Rz. 100 Aus dem Verweis auf Abs. 1 folgt, dass es sich um einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil handeln m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.3.5 GewStG

Rz. 21 Der nach § 50i Abs. 1 S. 1 steuerpflichtige Veräußerungs- oder Entnahmegewinn der § 50i verstrickten Wirtschaftsgüter oder Anteile sollte nach dem Sinn und Zweck der Norm auch der Gewerbesteuer unterliegen. Sofern der Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn aber mit einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung einer Mitunternehmerschaft in Zusammenhang steht, an der eine von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.1 Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. d. § 17 EStG (Nr. 1)

Rz. 22 § 50i Abs. 1 S. 1 EStG unterscheidet zwischen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die stets dem Privatvermögen einer natürlichen Person zuzurechnen sind. In anderen Fällen, insbesondere bei der Übertragung oder Überführung von Gegenständen des Privatvermögens, kommt § 50i EStG nicht zur Anwendung.[1] Der steuerrechtliche Begriff des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.3 § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG (Betriebsaufspaltung)

Rz. 69 (...) "Wirtschaftsgüter vor dem 29. Juni 2013 Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft (..) im Rahmen einer Betriebsaufspaltung": Bei § 50i Abs. 1 S. 4 EStG handelt sich um die erste gesetzliche (Teil-) Regelung des richterrechtlich[1] entwickelten Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung.[2] Für Zwecke der Gesetzesauslegung dürfte auf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Wirtschaftsgüter und Anteile i. S. d. § 50i Abs. 1 EStG

Rz. 105 Nach der Begründung zum Gesetzentwurf soll der in Abs. 2 kodifizierte Verweis auf "die Wirtschaftsgüter und Anteile im Sinne des Abs. 1" anordnen, dass bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG, die Wirtschaftsgüter und Anteile enthalten, die vor dem 29.6.2013 in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.3.1 "das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile"

Rz. 108 Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts für den Gewinn aus der Veräußerung bezieht sich auf die im Rahmen des Einbringungsvorganges nach § 20 UmwStG erhaltenen neuen Anteile, die als Gegenleistung für das gesamte eingebrachte Vermögen gewährt wurden. Rz. 109 Eine ertragsteuerneutrale Einbringung der § 50i-Gesellschaft zum Buchwert wird infolgedesse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 4 Rückführung des Wirtschaftsguts (ehemals Abs. 3)

Rz. 51 Nach alter Rechtslage bestand eine besondere Regelung für die erfolgsneutrale Auflösung des Ausgleichspostens, sofern das betroffene Wirtschaftsgut innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer ins Inland rücküberführt wurde. Art. 5 Abs. 7 ATAD sieht hingegen eine Ausnahmeregelung für lediglich vorübergehende Überführungen vor. Der Gesetzgeber hat für die dort genannte Re...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Prozessmanagement im HR-Ber... / 2.2 HR als Support-Prozess für das Unternehmen

Die Personalprozesse haben eine Dienstleistungsfunktion im Unternehmen. Die eigentliche Wertschöpfung des Unternehmens findet in den Kernprozessen statt. In produzierenden Unternehmen, also in der Produktion oder der Produktentwicklung, in Versicherungen im Versicherungsbetrieb, in IT-Unternehmen in der Software-Entwicklung oder im Rechenzentrumsbetrieb. Aber diese Kernproze...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 4.1.1 Unternehmen bis ca. 30 Mitarbeiter

Die Aufgabe für die HR-Organisation ist bei Unternehmen dieser Größe meist komplett der Geschäftsführung unterstellt. Weil intern meist keine Experten für HR-Themen vorhanden sind, werden einzelne Prozesse, wie z. B. die Rekrutierung, durch Berater / Dienstleister von außen zugekauft. Oftmals werden auch die administrativen Prozesse, wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, an Ste...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 4.1.3 Unternehmen bis ca. 100 Mitarbeiter

Bei bis zu 100 Mitarbeitern wird oftmals eine erste HR-Organisationseinheit geschaffen, die als eigenständige Fachabteilung fungiert. Hier wird dann ein Aufgabenfeld bestimmt, welches durch diese Funktion betreut werden soll: Die Betreuung der administrativen Prozesse mit Lohn- und Gehaltsstrukturen sowie wichtige HR- Prozesse werden hier angesiedelt. Der neuen Organisation ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 4.1.4 Unternehmen mit 100 bis 250 Mitarbeitern

In dieser Unternehmensgröße setzt sich die Professionalisierung des HR-Bereichs stetig fort: Für die HR-Organisation ist es relevant, Schwerpunkte zu setzen und die Entwicklungsrichtung über die strategischen Fragen, die Fragen der Effizienz und der Professionalisierung fortlaufend weiterzuentwickeln. Dadurch werden können bereits Spezialisierungen deutlich werden. Ausgehend d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 4.1.2 Unternehmen bis ca. 60 Mitarbeiter

Beim weiteren Unternehmenswachstum bis zu 60 Mitarbeitern ist ein erster Professionalisierungsschritt zu beobachten: Hier wird die HR-Organisation erstmals als eigenständiges Aufgabengebiet wahrgenommen. Häufig wird dann, neben den administrativen Aufgaben, die Rekrutierungsfunktion definiert. Aber auch die Unterstützung der Führungskräfte kann angefragt werden. Hier werden ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Onboarding: Besonderheiten ... / 1.1 Neue Azubis willkommen heißen

Noch nie war es schwieriger für die Betriebe, geeignete Azubis zu finden, und noch nie haben Unternehmen dafür größere Anstrengungen unternommen: Die Ausbildungsumfrage 2023 des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter knapp 15.000 Ausbildungsunternehmen zeigt, wie sehr die Corona-Pandemie die Lage am Ausbildungsmarkt nochmals verschärft hat[1]. Fast jeder zw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Onboarding: Besonderheiten ... / 1.3 Werkstudenten

Werkstudenten arbeiten in Unternehmen, um neben ihrem Studium Geld zu verdienen und gleichzeitig erste Praxiserfahrungen zu sammeln. Ihre Arbeitszeit darf dabei 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit nicht überschreiten, in den Semesterferien dürfen sie unter bestimmten Bedingungen auch länger arbeiten. In der Regel ist ihr Wochenpensum jedoch geringer, da sie gleic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Onboarding: Besonderheiten ... / 2 Onboarding von Experten mit Schlüsselkompetenzen

Experten in sog. Schlüsselpositionen leisten einen strategisch wichtigen Beitrag zum aktuellen oder künftigen Unternehmenserfolg. Je nach Branche und Firma sind dies z. B. spezifisches Fachwissen oder besondere soziale bzw. prozessbezogene Fähigkeiten. Gibt es neu identifizierte Schlüsselkompetenzen (z. B. Nachhaltigkeitsexpertise, Data Mining, Künstliche Intelligenz, Machin...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Onboarding: Besonderheiten ... / 1.2 Trainees als Führungskräfte von morgen einbeziehen

Trainee-Programme sind bewährte Instrumente der strategischen Personalentwicklung, um Hochschulabsolventen mittels einer firmenspezifischen Ausbildung den Einstieg in ein Unternehmen zu erleichtern. Neben Hochschulabsolventen, die direkt nach ihrem Studium einsteigen, können auch Berufserfahrene und Quereinsteiger ein Trainee-Programm absolvieren, das meist zwischen sechs Mo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Prozessmanagement im HR-Ber... / 2.5 APQC-Modell als Referenzmodell für HR-Prozesse

Statt die Liste der relevanten Prozesse im eigenen Unternehmen zu sammeln kann man auch ein allgemeines Referenzmodell als Orientierung verwenden. Im Groben leisten Personalprozesse in allen Unternehmen gleiche Leistungen, da kann auch eine generische Prozessliste helfen, die wichtigen Prozesse im Unternehmen zu identifizieren. Das American Productivity & Quality Center (APQC...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 6.1 Funktionale und divisionale Gliederung

Grundsätzlich ist zwischen der funktionalen und der divisionalen Gliederung der Personalabteilung zu unterscheiden. Bei der funktionalen Gliederung werden Arbeitsaufgaben, Tätigkeitsbereiche oder Arbeitsprozesse bestimmten Mitarbeitern zugeordnet. Bei der divisionalen Gliederung wird das Unternehmen aufgeteilt in bestimmte Mitarbeitergruppen oder in Unternehmenseinheiten bzw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Prozessmanagement im HR-Ber... / 7.3.5 Outsourcing

Outsourcing entspricht dem Konzept der Differenzierung von Tätigkeiten. Hier differenziert das Unternehmen, welche Teile des Prozesses von einem Ansprechpartner im Unternehmen verantwortet werden und welche Teile zur Abarbeitung von Massenvorfällen an externe Unternehmen verlagert werden.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Interne Kommunikation gesta... / 2.3 Bedeutung für HR-Ziele und -Themen

HR-Verantwortliche haben erkannt, dass eine starke interne Kommunikation kein “Nice-to-have”, sondern ein strategischer Hebel ist, um zentrale HR-Ziele zu erreichen: Interne Kommunikation prägt und transportiert die Unternehmenskultur und -Werte im Arbeitsalltag. Durch interne Kommunikationsmaßnahmen werden Werte und Leitbilder für Mitarbeiter erlebbar gemacht und mit Leben g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso ist es gefährlich, Sc... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Zunächst ist jeder Hersteller nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) grundsätzlich verpflichtet, nur sichere Maschinen auf den Markt zu bringen. Bestimmungen bezüglich "Bau und Ausrüstung" enthalten das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), die EG-Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG) und eine große Fülle europäischer Einzelnormen. Bei Konstruktions-, Fabrikations- ode...mehr