Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.28 Eigenkapital

Freiberg, Nur Theater mit der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IFRS, BB 38/2025, S. 2155; Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände – Teil 2 — Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 erfolgter Änderungen, Ubg 7/2025, S. 380; Nielsen, Zum Verlustverrechnungskriterium bei der Qualifikation des Eigenkapitals von Personengesellscha...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.36 Forderungen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.80 Latente Steuern

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Literaturauswertung zum HGB / 2.99 Steuern in der Rechnungslegung

Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände – Teil 2 — Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 erfolgter Änderungen, Ubg 7/2025, S. 380; Bolik/Höhl/Waller, Zinsen hoch, Schranke runter – Eine kritische Würdigung des BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG), NWB 24/2025, S. 1642; Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbri...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.7.2 Praxisrelevante Einzelfälle aus Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung

Rz. 135 Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr fallen Gewinnermittlungs- und Veranlagungszeitraum auseinander, wobei bei Gewerbetreibenden in diesem Fall der Gewinn des Wirtschaftsjahres in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG). Enden in einem Kalenderjahr nun mehrere Wirtschaftsjahre, so sind die zusamm...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.94 Rückstellungen

Neumann/Rogler, Geplante Neuregelungen zur Bewertung von Rückstellungen nach IASB/ED/2024/8, IRZ 12/2025, S. 517; Rogler/Neumann, Geplante Neuregelungen zu...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.8.2 Relevanz des Wirtschaftsjahres bei der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Rz. 145 Gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tritt an die Stelle der Kürzung nach Satz 1 der Norm "auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen […], die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt". Nach ständiger Rechtsp...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 5 Geschäftsjahr und Wirtschaftsjahr als Tatbestandsmerkmal

Rz. 147 Das Geschäftsjahr bzw. Wirtschaftsjahr ist darüber hinaus für eine Vielzahl von steuerlichen Bestimmungen des nationalen und internationalen Steuerrechts ein tatbestandsrelvantes Merkmal, wie die nachfolgende beispielhafte Auflistung solcher Normen deutlich macht: Rz. 148 Einkommensteuergesetz ( EStG) § 6 EStG: Bewertung von Wirtschaftsgütern (je Abschlussstichtag eines...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.5 Wirtschaftsjahr im Kontext der organschaftlichen Einkommenszurechnung

Rz. 118 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG ist im Fall der körperschaftsteuerlichen Organschaft das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Diese Einkommenszurechnung ist die Rechtsfolge bei Vorliegen der Tatsbestandsvoraussetzungen der Organschaft. Tatsächlich spielt die Lage des Wirtschaftsjahrs aber auch bereits bei den Voraussetzungen zur Begründung der Or...mehr

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Jahresabschluss-Prompter 2.... / 3 Use Cases für den Jahresabschluss mit "Aha-Effekt"

Hier sind konkrete Anwendungsfälle, die über einfache Textgenerierung hinausgehen. Wichtig Datenschutz Es sollten niemals echte Firmennamen oder personenbezogene Daten in öffentliche KI-Modelle kopiert werden. Nutzen Sie Platzhalter (z. B. [Betrag X], [Kunde Y]) oder geschlossene Enterprise-Lösungen. Case A: Die intelligente Varianzanalyse (Mehrstufig) Ziel der Prompts soll eine...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.8.1 Grundlegendes

Rz. 138 Erhebungszeitraum für die Gewerbesteuer ist grundsätzlich das Kalenderjahr (§ 14 Satz 2 GewStG). Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres – z. B. in den Fällen, in denen unterjährig ein Gewerbebetrieb eröffnet oder eingestellt wird –,[1] so wird der Gewerbeertrag nicht auf ein ganzes Jahr hochgerechnet, sondern der Erhebungszeitraum ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.65 Kapitalgesellschaften

Müller, Kleinstkapitalgesellschaften – Voraussetzungen und Vorteile, b+b 11/2025, S. 28; Philippsen/Mielke, Klein, mittel oder groß? – Praxisfragen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Größenmerkmale – Größenklasseneinstufung anhand von Beispielen, StuB 23/2025, S. 899; Rammensee-Kink, Einordnung in die Größenklassen nach § 267 HGB bei unwesentlichen falschen Darstellungen...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.64 Kapitalflussrechnung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.21 Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss

Rinker, Zwischen Gestaltungsspielraum und Manipulation – Eine Abgrenzung von Bilanzkosmetik und Bilanzfälschung, IRZ 7-8/2025, S. 293; Bleiber, Finanzkennzahlen – Bilanzgestaltung: Eine Aufgabe für das ganze Jahr, b+b...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.53 Immaterielles Vermögen

Fuchs, Einfluss von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Bewertung immaterieller Vermögenswerte, ESG 12/2025, S. 452; Lüdenbach, Rahmenverträge mit Kunden als immaterielles Wirtschaftsgut?, StuB 21/2025, S. 827; Atilgan, Bilanzierung und Bewertung des Wirtschaftsgut...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.46 Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis nach IFRS

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.1 Grundsätzliches

Rz. 81 § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG ermöglicht Gewerbetreibenden, die mit ihrer Firma ins Handelsregister eingetragen sind, die erwünschte Übereinstimmung des steuerlichen Wirtschaftsjahrs mit dem handelsrechtlichen Geschäftsjahr. Gleichwohl können diese Personen ihr einmal festgelegtes Wirtschaftsjahr später auch noch ändern, indem sie den Zeitraum, für den sie regelmäßig ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.3 Anhang nach HGB

Eggert, Besonderheiten des Anhangs von Personenhandelsgesellschaften – Handelsbilanz – IDW RS FAB 7 – Wesentliche Änderungen, WP-Praxis 1/2026, S. 11; Dißars, Anhangangabe zum Honorar des Abschlussprüfer...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 92 Gem. § 2 Abs. 7 Satz 2 EStG sind die Grundlagen für die Festsetzung der Einkommensteuer grundsätzlich nach dem Kalenderjahr zu ermitteln. Sofern das Einkommensteuerrecht jedoch abweichende Wirtschaftsjahre berücksichtigt, so insbesondere in § 4a Abs. 1 Satz 2 EStG, ist eine Regelung notwendig, die den Gewinn eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres einem ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.1 Laufende Gewinne

Rz. 93 Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG ist bei Land- und Forstwirten der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem zeitlichen Anteil aufzuteilen. Für Land- und Forstwirte, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (§ 8c Abs. 2 Satz 1 EStDV), is...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.3.2 Ankündigungsfrist

Rz. 29 Die schriftliche Ankündigung muss mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Beginn der Pflegezeit erfolgen. Für die Fristwahrung entscheidend ist der Zugang der Ankündigung beim Arbeitgeber. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB).[1] Eine verspätete Ankündigung ist nicht unwirksam. Der Beginn der Pflegezeit verschiebt sich lediglich um die ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.2 Veräußerungsgewinne

Rz. 100 Anders als laufende Gewinne sind Veräußerungsgewinne i. S. d. § 14 EStG nicht auf verschiedene Kalenderjahre aufzuteilen, sondern dem Gewinn desjenigen Kalenderjahres hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind (§ 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 EStG). Hintergrund dieser Regelung ist, dass Veräußerungsgewinne willentlich entstehen, i. d. R. ermittlungs- und tarifbegünstigt bes...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

Böcking/Stein, Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen und Entsorgungsverpflichtungen im Jahres- und Konzernabschluss für einen informationsorientierten Klima- und Umweltschutz, DK 9/2025, S. 340; Wulff, Der beizulegende Wert börsennotierter Aktien des Anlagevermögens im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung, DB 36/2025, S. 2179; Künkele/Mitrovic, Pho...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.3 Hospitation

Bei der Hospitation handelt es sich nicht um eine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB IV. Deshalb ist weder die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde noch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Somit können auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung während der Wartefrist und Geduldete mit einem Arbeitsverbot in einem Betrieb hospitieren. H...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.1 Entstehen und Dauer des Urlaubsanspruchs

Rz. 72 Der Urlaub beträgt gem. § 8 Nr. 1.1 BRTV Bau 30 Arbeitstage im Kalenderjahr als Urlaubsjahr, wobei gem. § 8 Nr. 1.3 BRTV Bau Samstage nicht als Arbeitstage gelten. Für schwerbehinderte Menschen erhöht sich der Urlaubsanspruch um 5 Arbeitstage (§ 8 Nr. 1.2 BRTV Bau). Es handelt sich um eine inhaltsgleiche Regelung zu § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, sodass durch die tarifli...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.50 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Boxberg/Seidler, BB 2025, 2923-2927, Going Concern – wesentliche Neuerungen des ISA 570 (Revised 2024), BB 50/2025, S. 2923; Ebeling/Häsner, Umgang mit handelsrechtlichen Distanzierungstend...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.5 Verjährung

Rz. 49 Zum 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Dieses wirkt sich auch auf die arbeitsrechtlich bedeutsamen Verjährungsvorschriften des BGB aus. Die §§ 196, 197 BGB a. F. sind abgeschafft. Stattdessen gilt nunmehr eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), deren Beginn vom Entstehungszeitpunkt der Forderung sowie der...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.4 Anhang nach IFRS

Esterer, Klimabezogene Unsicherheiten im IFRS-Abschluss: Anschauungsbeispiele für präzisere Angaben im Anhang, IRZ 9/2025, S. 347; Reinke/Müller, Anhangangaben zu nachhaltigkeitsbedingten Unsicherheiten ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.104 Übertragung/Überführung von Einzelwirtschaftsgütern

Petersen/Dorn, Der Transfer von Wirtschaftsgütern aus der ver...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.100 Steuerbilanz

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 4 Pflegeteilzeit

Rz. 45 Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber – anstelle einer vollständigen Freistellung – auch eine lediglich teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung verlangen. Bei einer teilweisen Freistellung muss er mit der Ankündigung der Pflegezeit auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Rz. 46 Nimmt der Beschäftigte nur eine teilweise Freistellung in Anspruch, s...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Umgang mit Geschäften in Kryptowerten

Wir haben in der aktuellen Fassung des Kommentars darauf hingewiesen, dass § 1 Abs. 11 KWG mit dem Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, FinmadiG)[1] in der Weise geändert wurde, dass Kryptowerte nunmehr unter den Begriff der Derivate nach § 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 1 lit. b KWG fallen würden, und insofern die aktuelle Formulierung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Umgang mit den relevanten Geschäften

2.3.1 Umgang mit Geschäften in Kryptowerten Wir haben in der aktuellen Fassung des Kommentars darauf hingewiesen, dass § 1 Abs. 11 KWG mit dem Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, FinmadiG)[1] in der Weise geändert wurde, dass Kryptowerte nunmehr unter den Begriff der Derivate nach § 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 1 lit. b KWG fallen wür...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.5 Geschäfts- und Risikostrategie

Mit dem BRUBEG sind die Anforderungen an die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der zugehörigen Prozesse in § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KWG insofern konkretisiert worden, als diese von den SNCI alle 2 Jahre und von den übrigen Instituten in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit regelmäßig, mindestens aber alle 2 Jahr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Überführung eines steuerbegünstigten Betriebs gewerblicher Art in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft

Tz. 200 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Umwandlungsrechtlich besteht die Möglichkeit der Ausgliederung gem § 123 Abs 3 UmwG, dh der übertragende Rechtsträger gliedert aus seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile auf einen bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften dieses Rechtsträgers auf den übertragenden Rechtsträger au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 65 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Zuzahlung in das PV (oder in das Rest-BV oder ein anderes BV) des Einbringenden hinsichtlich des Teils des Einbringungsvorgangs, für den § 24 UmwStG anwendbar ist (Einbringung für eigene Rechnung), der Bw fortgeführt oder ein Zwischenwert angesetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 44 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs lediglich in das Sonder-BV einer Pers-Ges, an der der Einbringende bereits als MU beteiligt ist, erfüllt die Voraussetzungen einer Einbringung iSd § 24 UmwStG nicht. Zum einen ist fraglich, ob dieser Vorgang schon aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 24 UmwStG iVm § 1 Abs 3 UmwStG heraus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 156 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – stpfl Bereich (stpfl wG) und ihren stfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, ZwB, Vermögensverw). § 8 Abs 2 KStG ist nur für den stpfl Bereich (stpfl wG) maßgebend, dagegen innerhalb der stfreien Bereiche nicht anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 323). Im Einzelnen gilt Fol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind aufgr der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Pers des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 24 (SEStEG) Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106 ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Einbringungsgegenstand: Betrieb

5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zum Bsp: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtrStR gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum gemeinen Wert

Tz. 66 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird die Sacheinlage insgesamt zum gW angesetzt, ist der Gewinn grds nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt (s Urt des BFH v 25.11.1980, BStBl II 1981, 419; v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 18.10.1999, BStBl II 2000, 123 unter C. II. 1.; und v 21.09.2000, BStBl II 2001, 178; s UmwSt-Erl 2025 Rn 24.12; s Wacker, in Schmidt, 44. Aufl, § 16 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit einem nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreien Betrieb gewerblicher Art als Einbringende

Tz. 197 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auch jur Pers d öff Rechts mit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien BgA kommen als Einbringende in Betracht. Von den unterschiedlichen Formen der Sacheinlage kommt die Ausgliederung (s §§ 123 Abs 3, 168 UmwG) nur in Betracht für Gebiets-Kö, die anderen Einbringungsformen dagegen für alle jur Pers d öff Rechts. 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 "Mischeinbringung" durch Umw und Einzelrechtsnachfolge

Tz. 165 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Wege der hr-lichen Umw und zusätzlich durch eine im sachlichen Zusammenhang stehende Einzelübertragung ("Mischeinbringung"), umfasst die von § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG bestimmte stliche Rückwirkung auch den Teil der Einbringung, der nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzogen wird. Beispiel...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Anrechnung von Immobiliengeschäften auf den maßgeblichen Schwellenwert

In der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 17. Juni 2024, deren Ergebnisse im aktuellen Kommentar bereits berücksichtigt wurden, ist u. a. über die Frage der Anrechnung von Immobiliengeschäften von Tochterunternehmen auf den in der Erläuterung zu BTO 3 Tz. 1 MaRisk genannten Schwellenwert i. H. v. 30 Millionen Euro bzw. 2 Prozent der Bilanzsumme diskutiert worden. Insbesonder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.3 Einbringung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 224 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einbringung eines Betriebs Überträgt eine Kap-Ges oder Gen ihren Betrieb mit vortragsfähigen Fehlbeträgen auf eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG, geht ein Gewerbeverlust nicht auf die Pers-Ges über, wenn die einbringende Gesellschaft wegen der Zurückbehaltung von WG neben der Verwaltung der MU-Beteiligung weiterhin wirtsch tätig ist. Der Be...mehr