Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.5 Deutsch indisches Abkommen

Nach dem deutsch-indischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Diese liegt vor, wenn das entsendende Unternehmen im Entsendestaat nicht nur Verwaltungsmitarbeiter beschäftigt. Hierbei ist es ausreichend, wenn die zum Zwecke der Entsen...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.6 Deutsch-moldauisches Abkommen

Nach dem deutsch-moldauischen Abkommen liegt eine Entsendung vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Tätigkeit aus. Die Person ist gewöhnlich im Entsendestaat beschäftigt. Die Person wird im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses entsandt. Sie bleibt weiterhin in der Organisation des entsendend...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.3 Zeitliche Befristung

Der überwiegende Teil aller Abkommen über Soziale Sicherheit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung für eine Entsendung.[1] Hierbei muss beachtet werden, dass die jeweiligen Abkommen unterschiedliche Formulierungen beinhalten. Es wird zwischen Monaten und Kalendermonaten unterschieden. Bei den Staaten, in denen sich die Zeitgrenze nach Monaten richtet, beginnt die Entsendedauer...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.4 Deutsch-chinesisches Abkommen

Eine Entsendung nach dem deutsch-chinesischen Abkommen liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt ausschließlich vom entsendenden Unternehmen gezahlt wird, sofern die Entsendung im Kalenderjahr die Dauer von 2 Monaten überschreitet.mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich der jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit entnommen werden. Abkommen über Soziale Sicherheitmehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.9 Deutsch-uruguayisches Abkommen

Nach dem deutsch-uruguayischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Tätigkeit des entsandten Arbeitnehmers entspricht dem Tätigkei...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VI. Die modifizierte Ertragswertmethode

Werden im außergerichtlichen Schriftverkehr Unterlagen zu einer Praxis oder zu einem mittelständischen Betrieb vorgelegt, sieht sich der Berater des Verpflichteten gutachtlichen Stellungnahmen von Steuerberatern ausgesetzt. Dabei verwenden die steuerberatenden Berufe in aller Regel die Vorschriften zur Wertermittlung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften unter Anw...mehr

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zfs 11/2025, Abstellen von ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin ist ein Unternehmen, das E-Scooter vermietet, und zwar im sogenannten Free-floating-Modell, bei dem die Fahrzeuge keinen festen Standort haben, sondern von dem jeweiligen Nutzer im Wesentlichen frei im Stadtgebiet abgestellt und dort von dem nächsten Nutzer wieder in Betrieb genommen werden. Die Kommune hatte hier eine Beseitigungsverfügung gegen die Antra...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / 1. BoKraft

Die BoKraft ist die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Der Geltungsbereich dieser Verordnung ergibt sich aus § 1 BoKraft. Festgehalten wird dies in Absatz 1. Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen. Aus der Grundr...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / 2. Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung im Insolvenzplanverfahren

Der BGH sieht eine Zuständigkeit des Rechtspflegers. Gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e RPflG sind dem Rechtspfleger in Verfahren nach InsO die vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des AG zugewiesen, es sei denn, es liegt ein Richtervorbehalt vor. § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG sieht wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und der rechtlichen Implikationen des Insolvenzplanverfahrens[5] vor, d...mehr

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Budgetierung als Instrument... / 2 Prozess der Budgetierung

Die folgende Übersicht richtet sich speziell an den Bedarf von Vereinen, in Unternehmen finden sich diese Abläufe zum Teil wesentlich detaillierter. 2.1 Stufen des Budgetierungsprozesses Der Ablauf eines Budgetierungsverfahrens beginnt wie bei der Haushaltsplanung im Jahr vor der Gültigkeit der Budgets. Die einzelnen Abschnitte sind beispielhaft für einen Verein mit drei Abtei...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VIII. Die sekundäre Darlegungslast im Zugewinnverfahren

Im Verfahren auf Ausgleich des Zugewinns kann die sekundäre Darlegungslast streitentscheidende Wirkung erhalten, so geschehen im Verfahren des BGH vom 8.11.2017.[55] Vier Gesellschafter betrieben ein mittelständisches Unternehmen, welches im Verfahren zu bewerten war. Gegenstand des Unternehmens war die Entwicklung und der Vertrieb von Spracherkennung – und Sprachlernsoftware...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Inhaltskontrolle eines Ehevertrages mit Globalverzicht

Der Vertrag, um den es in der Entscheidung des OLG Zweibrücken[59] geht, stammt noch aus einer Zeit, als es bei Eheverträgen nach dem Prinzip des Wilden Westens [60] gegangen war: Die Regeln und damit der Inhalt des Ehevertrages ist ausschließlich von Männern bestimmt worden, es herrschte das Recht des Stärkeren: Der Totalverzicht war die Regel, die differenzierende vertragli...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.3 Der erweiterte Unternehmerlohn

In der Entscheidung vom 8.11.2017[45] hatte der Unternehmer geltend gemacht, er und auch die weiteren Gesellschafter hätten vergütungsfreie Leistungen erbracht, die allerdings keine Tätigkeiten der Unternehmensleitung darstellten, die wertmindernd zu berücksichtigen seien. Im Ergebnis ist der BGH diesem Vortrag nicht gefolgt, allerdings deswegen, weil nicht substantiiert vor...mehr

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zfs 11/2025, zfs Aktuell / 1.1 Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für den Sturz des Mieters bei Eisglätte auf gemeinschaftlichem Grundstück

Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat mit einem am 15.10.2025 veröffentlichten Urteil vom 6.8.2025 (VIII ZR 250/23) entschieden, dass ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, grundsätzlich für Schäden haftet, die ein Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, d...mehr

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ZErb 11/2025, Zustimmung de... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Durchführung eines Grundstücksgeschäfts. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des LG verwiesen. Zusammengefasst: Die Beklagte ist bei angeordneter Testamentsvollstreckung die alleinige Erbin nach ihrem im Februar 2020 verstorbenen Lebensgef...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / I. Versicherungsrecht: Versicherungsverträge und § 1357 BGB – der Bick über den Tellerrand

In der familienrechtlichen Praxis spielt § 1357 BGB keine entscheidende Rolle, regelmäßig stehen Fragen des Unterhalts und der Auseinandersetzung des Vermögens im Vordergrund. Welche Praxisrelevanz soll in diesem Zusammenhang eine Vorschrift haben, die sich mit Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs befasst und die nicht gilt, wenn die Ehegatten getrennt leben (§ 1357 Abs....mehr

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zfs 11/2025, Abstellen von ... / 2 Aus den Gründen:

“… A. Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg … Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt, kann nach § 20 Abs. 1 S. 1 StrG LSA die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen liegen nach der Rechtsauffassu...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 3.1.1 Sachverhalt:

Die Familie verfügt über einen einzigen Pkw, für den die Ehefrau eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte. Der Ehemann kündigt die Vollkaskoversicherung und beantragt die Deckungsänderung zum 1.1.2015; ein entsprechender Versicherungsschein wird am 22.12.2014 ausgestellt. Die zu viel bezahlten Beträge werden seitens der Versicherung an den Ehemann erstattet. Im Oktober...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / I. Verfahrensgebühr

Für das Betreiben des Geschäfts ist Rechtsanwalt A nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV angefallen. Weil er die Klageschrift eingereicht und den Verhandlungstermin wahrgenommen hat, ist ihm diese Gebühr mit einem Gebührensatz von 1,3 entstanden (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV).mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / III. Die Inhaltskontrolle für den entgeltlichen Pflichtteilsverzicht

Als weitere Konsequenz der Einordnung des Kausalgeschäfts des entgeltlichen Pflichtteilsverzichts als vorweggenommenen familienrechtlichen Ausgleichsvertrag kann die Frage aufgeworfen werden, ob die von der Rechtsprechung zu Eheverträgen entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze der Inhaltskontrolle,[59] bestehend aus Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle, ebenfalls auf das Kaus...mehr

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zfs 11/2025, Die Kfz-Steuerbefreiung als Lackmustest - Warum Elektromobilität jetzt Klarheit verdient

Kaum eine Entwicklung der vergangenen Jahre hat die deutsche Mobilitätslandschaft so nachhaltig verändert wie die Elektromobilität. Doch was als mutiges Aufbruchssignal begann, droht angesichts aktueller politischer Unklarheiten ins Stocken zu geraten: Der drohende Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bei Neuzulassungen ab 2026 sorgt für Unsicherheit – bei In...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / IV. Auseinandersetzung

Die Ansicht des BGH erscheint fraglich – zumindest wenig praxistauglich. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG[10]) hat zum 1.3.2012 eine Veränderung gebracht. Das Insolvenzplanverfahren ist letztlich zum 31.12.2012 auf den Richter übertragen worden. In der Gesetzesbegründung heißt es: Zitat “Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und den rech...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / II. Keine Stundenvergütung gem. der Mandats- und Vergütungsvereinbarung

Das LG verneint einen Anspruch der Klägerin auf eine Stundenvergütung gem. der Mandats- und Vergütungsvereinbarung vom 24.10.2024. Diese habe die Beklagte jedenfalls wirksam widerrufen. Auf die Anfechtung der Beklagten und die weiteren von ihr geltend gemachten Unwirksamkeitsgründe komme es deshalb nicht mehr an. Das Widerrufsrecht ergebe sich aus §§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 1 ...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.4 Die preiswerte Ehefrau

In Praxen und Kleinbetrieben ist es fast die Regel, dass die Gattin/der Gatte des Inhabers/der Inhaberin während der Ehe vergütungsfreie Arbeitsleistungen erbringen. Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes ist dieser Umstand zu berücksichtigen: Der Aufwand ist nach einem vergleichbaren Angestellten zu ermitteln und bei den Personalkosten abzuziehen. Gleiches gilt für Kinde...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / 2. BOStrab

Weiterhin soll an dieser Stelle ein Hinweis auf die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab) erfolgen. § 1 BOStrab stellt den Anwendungsbereich dar. Diese Verordnung gilt für den Bau und Betrieb der Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Der dritte Abschnitt wendet sich an Betriebsbe...mehr

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Budgetierung als Instrument... / 2.5 Budgetabstimmung

Die auf diese Art ermittelten Einzelbudgets für den Normalbetrieb, die Investitionen und Projekte werden nun in einem ersten Anlauf addiert und mit den geplanten Einnahmen des Vereins abgeglichen. Die Budgetplanungen werden mit den betreffenden Vereinsbereichen bzw. Verantwortlichen besprochen, um ihre Sichtweise aufzunehmen und eine Akzeptanz der Budgets zu erlangen. Budgets...mehr

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zfs 11/2025, Umfang der Rec... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. steht bereits kein Anspruch auf Deckungsschutz nach § 125 VVG, § 25 VRB 2014 zu. 1. Die Parteien haben eine "Mehrfahrzeug-Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Personen-Verkehrs-Rechtsschutz" Versicherung mit dem u.a. in § 25 VRB 2014 festgelegten Inhalt abgeschlossen … Der Versicherungsschutz erfasst allerdings – anders als die Kl. und ihm folgend das LG meinen – den hier i...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.5 Der sog. tab

Der IDW S 13 Rn.38 fordert, den abschreibungsbedingten Steuervorteil eines potentiellen Erwerbers bei der Unternehmensbewertung werterhöhend zu berücksichtigen. Der Hintergrund dieses Ansatzes ist, dass ein potentieller Erwerber bereit sein könnte, dem Verkäufer den steuerlichen Vorteil aus der Abschreibung des erworbenen Unternehmens mit einer Erhöhung des Kaufpreises zu ve...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / IV. Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz

In Ansehung der verschiedenen Modelle am Markt stellt sich die Frage nach Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz der Produkte. Von Seiten des Verbraucherschutzes wird, insbesondere in Bezug auf das Teilverkaufs-Modell, darauf hingewiesen, dass Produkte zur Immobilienverrentung sowohl teuer als auch kompliziert und daher mit hohen Risiken verbunden seien.[9] Bei neutralem B...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / VI. Verbraucherschutz

Die Anbieter von Immobilienverrentungsprodukten sind regelmäßig keine Banken oder Sparkassen. Sie unterliegen damit keiner spezifischen Regulierung. Unabhängig davon, für welches Verrentungsmodell sich ein Immobilieneigentümer entscheidet – mit der Disposition über sein Eigenheim und dem Ziel der (Teil)Liquidierung verfügt er in der Regel über seinen wertvollsten Gegenstand....mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

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AGS 11/2025, Ermäßigte Gebü... / II. Die Höhe der Verfahrensgebühr

Das AG hat zu Unrecht eine Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 festgesetzt. Vielmehr ist eine Gebühr i.H.v. 1,1 der Festsetzung zugrunde zu legen. 1. Im Beschwerdeverfahren gelten die Gebühren eines Berufungsverfahrens Nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV ist Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV auch in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstandes in Familien...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / E. Der entgeltliche Pflichtteilsverzicht und sein Kausalgeschäft

Der Pflichtteilsverzicht kann sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich vereinbart werden. Von einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht wird gesprochen, wenn der Pflichtteilsberechtigte gegen Zahlung einer Abfindung, häufig in Form einer Geldleistung, mitunter auch durch Übertragung einzelner Vermögensgegenstände auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet.[36] Rechtlich ist beim ...mehr

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Budgetierung als Instrument... / 2.4 Gefahren der Budgetierung

Nur wenn alle Beteiligten mit dem Instrument der Budgetierung verantwortlich umgehen, führt sie zu den erstrebten Wirkungen. Folgende Fehlentwicklungen sind häufig festzustellen: "Hauptsache, wir haben unseren Etat vom letzten Jahr!" Das Etatdenken bedeutet, dass die Höhe des Budgets unabhängig von den Leistungen des Vereinsbereiches festgelegt wird. Typisch ist z. B., dass de...mehr

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FoVo 11/2025, Probleme bei ... / II. Die Lösung

Bei der Abtretung muss der Geheimnisschutz beachtet werden Nach § 402 BGB ist der bisherige Gläubiger, d.h. vorliegend die Schuldnerin, verpflichtet, dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Personenbezogene Daten unterli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firma der GmbH

Zusammenfassung Begriff Handelsrechtlich ist die Firma der Name, unter dem die GmbH als Kaufmann im Geschäftsverkehr tätig ist. Unter ihrem Namen, der Firma, kann die GmbH klagen und verklagt werden. Somit ist die Kernfunktion der Firma die Namensfunktion. Die Firma muss das Unternehmen individualisieren und eindeutig von anderen am Markt tätigen Unternehmen abgrenzen. Gesetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 15. Unternehmen (einzelkaufmännisches)

Rz. 47 Das einzelkaufmännische Unternehmen bzw. ein Handelsgeschäft ist nach § 22 HGB vererblich und fällt in den Nachlass.[163] Auch gewerbliche Unternehmen, wie bspw. ein Handwerksbetrieb des Erblassers, sind vererblich.[164] Die Firma selbst bzw. der Name geht grundsätzlich mit dem einzelkaufmännischen Unternehmen auf die Erben über. Er kann hiervon auch nicht getrennt "v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Unternehmen

1. Einzelkaufmännisches Unternehmen Rz. 13 Als Nutzungen eines Einzelunternehmens wird allgemein der nach Abzug der Steuern verbleibende Reingewinn angesehen (Nettobetrachtung)[43] Im Falle der Bilanzierung wird unterschiedlich beurteilt, ob die Steuer- oder die Handelsbilanz maßgeblich ist.[44] Der Erblasser kann dabei die Bilanzierungs- und Bewertungsfreiheit des Vorerben d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen

Rz. 222 In Rechtsprechung und Betriebswirtschaftslehre ist anerkannt, dass mit der Bewertung kleinerer und mittlerer Betriebe ebenso wie mit der von freiberuflichen Praxen einige Sonderprobleme verbunden sein können, die – auch bei Anwendung einer der hier beschriebenen Methoden – besonderer Berücksichtigung bedürfen.[696] Rz. 223 Das IDW hat auf diese Besonderheiten im Jahr ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Gewerbliche Unternehmen

a) Allgemeines Rz. 169 Unter der Voraussetzung, dass der gemeine Wert eines im Nachlass befindlichen gewerblichen Unternehmens nicht aus einem zeitnahen Kauf- bzw. Verkaufspreis abgeleitet werden kann, ist auch hier der Wert im Wege der Schätzung zu ermitteln. Für die Praxis äußerst problematisch ist jedoch der Umstand, dass eine allgemein anerkannte und durch durchweg gültig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Verbindlichkeiten aus dem Betrieb einer Einzelfirma

Rz. 44 Für den Erben eines Einzelkaufmannes ergibt sich die Haftung – auch – für die Geschäftsverbindlichkeiten des Erblassers zunächst aus § 1967 BGB. Es ist zwischen der erbrechtlichen und der handelsrechtlichen Haftung streng zu unterscheiden.[103] Diese Haftung wird durch die Bestimmung des § 27 HGB wesentlich modifiziert, wenn der Erbe das Handelsgeschäft des Erblassers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 36 Gehört zum Nachlass ein einzelkaufmännisches Unternehmen, wird der Vorerbe unmittelbarer Eigentümer der dem Unternehmen zugeordneten Gegenstände[127] und unterliegt daher auch hinsichtlich dieser Gegenstände den Beschränkungen und Verpflichtungen der §§ 2113 ff. BGB. Der Vorerbe ist jedoch nicht verpflichtet, die wirtschaftliche Zweckbestimmung der Nachlassgegenstände...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 13 Als Nutzungen eines Einzelunternehmens wird allgemein der nach Abzug der Steuern verbleibende Reingewinn angesehen (Nettobetrachtung)[43] Im Falle der Bilanzierung wird unterschiedlich beurteilt, ob die Steuer- oder die Handelsbilanz maßgeblich ist.[44] Der Erblasser kann dabei die Bilanzierungs- und Bewertungsfreiheit des Vorerben durch letztwillige Verfügung erweite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firma der GmbH / 3 Die Firma der Zweigniederlassung

Handelsgesellschaften können grundsätzlich nur eine Firma führen. Die Zweigniederlassung ist nur ein Unternehmensteil des Unternehmens, sodass die Firmen von Haupt- und Zweigniederlassung identisch sein können. In der Praxis ist es üblich bei der Zweigniederlassung den Zusatz "Zweigniederlassung" in die Firmierung aufzunehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.1 Haftungsgefahr: Unzureichende Absicherung von Geschäften der GmbH

Der Geschäftsführer muss Schaden von der GmbH abwenden. Dazu gehört es, Forderungsausfälle abzusichern. Der Geschäftsführer muss die Bonität des Vertragspartners jedenfalls bei größeren Geschäften vor Vertragsschluss prüfen, er darf Ware nur unter Vereinbarung von Eigentumsvorbehalt liefern, gegebenenfalls sind die Sicherheiten für gewährte Anzahlungen zu verlangen, z. B. Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firma der GmbH / Zusammenfassung

Begriff Handelsrechtlich ist die Firma der Name, unter dem die GmbH als Kaufmann im Geschäftsverkehr tätig ist. Unter ihrem Namen, der Firma, kann die GmbH klagen und verklagt werden. Somit ist die Kernfunktion der Firma die Namensfunktion. Die Firma muss das Unternehmen individualisieren und eindeutig von anderen am Markt tätigen Unternehmen abgrenzen. Gesetze, Vorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firma der GmbH / 2 Bildung der GmbH-Firma

Grundsätzlich sind alle Firmierungen zulässig, denen Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft zukommt und die nicht über wesentliche Geschäftsverhältnisse irreführen. Generell sind die folgenden Firmierungen zulässig: Sachfirma: Die Sachfirma ist stets dem in der Satzung enthaltenen Unternehmensgegenstand zu entlehnen. Bei der Sachfirma muss der wesentliche Gegenstand des Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firma der GmbH / 1 Vorgaben aus dem Handelsrecht

Für die Firmenbildung der GmbH gelten grundsätzlich die allgemeinen Firmengrundsätze (§§ 17–37 a HGB). Die wichtigsten sind: Grundsatz der Firmenklarheit und Firmenwahrheit: Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (§ 18 Abs. 2 HGB). So darf etwa die GmbH ...mehr