Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 GrStHsG LSA landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. ergänzend Kommentierung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.4 Folgen der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit

Rz. 29 Durch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis grds. in der Weise wieder auf, wie es vor der Elternzeit bestanden hat. Eine Ausnahme ist denkbar: Wurde das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit dauerhaft geändert, z. B. ein Teilzeit- statt eines Vollzeitarbeitsverhältnisses vereinbart, bleibt es trotz der vorzeitigen Beendigung der Eltern...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.4 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 56 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf nach § 15 Abs. 4 Satz 2 der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die notwendige Zustimmung allerdings nur innerhalb von 4 Wochen, aus "dringenden betrieblichen Gründen" und schriftlich (bei einer Elternzeit für seit dem 1.5.2025 geborene Kinder in Textform nach § 126b BGB) ablehnen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Rheinland-Pfalz hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP) v. 25.2.2025[1] allerding...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsGRP wird zunächst der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG geregelte Grundsatz, wonach der Hebesatz für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke jeweils einheitlich sein muss, ins GrStHsGRP übernommen. Durch § 1 Abs. 1 S. 2 GrStHsGRP wird der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG bundesgeset...mehr

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Privater und betrieblicher ... / 1.2.2 Arbeitgebereigener Telefon- und Internetanschluss in der Wohnung des Arbeitnehmers

Die Steuerfreiheit ist nicht auf die private Nutzung von Datenverarbeitungsgeräten oder Telekommunikationsgeräten im Betrieb des Arbeitgebers beschränkt, sondern erfasst auch die Vorteile, die sich durch die private Nutzung eines Geräts ergeben, welches sich im Besitz des Arbeitnehmers befindet. Als typische Beispiele sind hier der Personalcomputer, das Telefon oder Faxgerät i...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.13 Firmen-PKW: Gleichmäßige Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers

Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen.[1] Eine Zuzahlung, die in einer Summe erfolgte, ist bei der Privatnutzung eines betrieblichen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Bemessungsgrundlage Lohnsteuer Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer Besonderheiten bei Elektrofahrzeugenmehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an Arbeitnehmer

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Bemessungsgrundlage Lohnsteuer Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.9 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat

Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ist von zentraler Bedeutung, weil Arbeitnehmer (bezogen auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis) nur eine erste Tätigkeitsstätte haben können. Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer geltend gemac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.3 Arbeitsbefreiung aufgrund Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 2)

Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Der Verhandlungsspielraum und die Regelungskompetenz der Betriebsparteien bezieht sich demnach nicht...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4 Pauschale Berechnung mit 0,03 % oder Einzelbewertung mit 0,002 %

Der Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlässt, versteuert den geldwerten Vorteil für Privatfahrten i. d. R. nach der 1-%-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer p...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 11.5 Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung (Absatz 4)

Zu den Inhalten der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung über ein Arbeitszeitkonto enthält Absatz 4 Mindestvorgaben, die jedoch keine abschließende Aufzählung ("insbesondere") darstellen. Danach ist für das Arbeitszeitkonto mindestens zu regeln: Nach Buchst. a der Kontenrahmen, d. h. die höchstmögliche Zeitschuld und das höchstzulässige Zeitguthaben, die innerhalb eines vorzugebe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.3 Ermittlung der tatsächlichen Kosten mit einem Fahrtenbuch

Es macht nur dann Sinn, die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn der Umfang der betrieblichen Fahrten hoch ist. Außerdem kann der Unternehmer die tatsächlichen Kosten nur ansetzen, wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. Welche Angaben im Fahrtenbuch gemacht werden müssen Dabei sind die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken gesondert und lauf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.5 Gewährung von Zusatzurlaub durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 4 Satz 3)

Für Arbeitnehmer, die Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit leisten, ohne die Voraussetzungen des Satzes 3 oder 4 zu erfüllen (z. B. bei Leistung von Schichtarbeit nur im Vertretungsfall), soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden (Satz 3). Es handelt sich hierbei um eine Tariföffnun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3 Der Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.3 Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts

Der pauschale Nutzungswert (für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) können im Einzelfall die Kosten übersteigen, die dem Arbeitgeber insgesamt für das Fahrzeug entstanden sind. Wird dies nachgewiesen, ist der pauschale Nutzungswert maximal mit den Gesamtkosten des Fahrzeugs anzusetzen (Kostendeckelung).mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschale Methode zur Berechnung des privaten Nutzungsanteils eines Arbeitnehmers

Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 35.700 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 15 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Der Arbeitnehmer fü...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7 Ermittlung der Umsatzsteuer

Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für Privatfahrten und Fahrten zur Arbeitsstätte verwenden, liegt insoweit ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor. Die Gegenleistung des Arbeitnehmers für die Fahrzeugüberlassung besteht in der anteiligen Arbeitsleistung, die er seinem Arbeitgeber gegenüber erbringt. Bei einer entgeltlichen Fahrzeugüberlassung zu Privatzwecken...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.2 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der Fahrtenbuchregelung

Wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, das bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, dann müssen die so ermittelten Nutzungsverhältnisse auch bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Familienheimfahrten aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung werden umsatzsteuerlich den Privatf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.10 Ausnahmen von der Nutzungswertbesteuerung

Ausgenommen von der Nutzungswertbesteuerung sind Fahrzeuge, die typischerweise zum privaten Gebrauch nicht geeignet sind. Praxis-Beispiel Nutzungswertbesteuerung gilt nicht für Werkstattwagen Dem Außendienstmitarbeiter einer Heizungs- und Sanitärfirma steht ein Wartungsfahrzeug zur Verfügung. Das Finanzamt will daher einen privaten Nutzungswert besteuern. Der BFH hat klargestel...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer ein Elektro- bzw. ein Plug-In-Hybridelektrofahrzeug auch zur privaten Nutzung

Schafft der Unternehmer ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug an, das er seinem Arbeitnehmer als Firmenwagen überlässt, dann muss er die Aufwendungen, die auf die private Nutzung entfallen, als Arbeitslohn erfassen und der Umsatzsteuer unterwerfen. Für die Ermittlung der Kosten, die auf die private Nutzung und auf die Fahrten zur ersten Tätigk...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1 Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Lohnsteuer

Für die Überlassung des Pkw an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung fallen Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuer an. Dabei bestehen 2 Möglichkeiten, diesen geldwerten Vorteil zu ermitteln. Die private Nutzung kann mithilfe der pauschalen 1-%-Methode ermittelt werden oder mit den tatsächlichen Kosten, die auf die Privatfahrten entfallen. 3.1.1 Ermittlung des ge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.2 Muster einer Lohnabrechnung

Die Anwendung der 1-%-Methode ist für den Arbeitgeber immer die einfachste Lösung. Vorteil ist, dass der monatliche Wert feststeht, der gleichbleibend bei jeder einzelnen Lohnabrechnung erfasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es beim Fahrtenbuch von Monat zu Monat Schwankungen, sodass i. d. R. erst beim letzten Lohnabrechnungszeitraum eines Jahres eine korrekte Abrechnung mögli...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.2 Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, wenn keine Privatfahrten stattfinden

Es gibt Situationen, in denen der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen keine Privatfahrten unternimmt, z. B. weil ein Nutzungsverbot für Privatfahren zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart worden ist. Werden keine Privatfahrten durchgeführt, scheidet die Anwendung der 1-%-Regelung aus. Wenn der Firmenwagen also neben den beruflichen Fahrten nur für Fahrten zwischen Woh...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.4 Gelegentliche Fahrzeugüberlassung

Die pauschalen Werte für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind auch dann anzusetzen, wenn dem Arbeitnehmer das Fahrzeug nur gelegentlich überlassen wird. Die pauschalen Werte brauchen nicht angesetzt zu werden, für volle Kalendermonate, in denen dem Arbeitnehmer kein Firmenwagen zur Verfügung steht, oder wenn dem Arbeitnehmer das Fahrz...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.6 Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Bei einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber für eine Familienheimfahrt pro Woche keinen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Nur darüber hinausgehende Fahrten (= Fahrten, die nicht als Werbungskosten abgezogen werden können) sind pauschal mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung zu berechnen und als Arbe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.11 Überlassung von Leasing-Fahrzeugen

Least der Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug und überlässt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung, ist die Nutzungsbehandlung nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten. Nach der BFH-Entscheidung vom 18.12.2014[1] fehlt es jedoch an der in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG geforderten "Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs", wenn der Arbeitnehmer wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder al...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei mehreren Wohnungen

Bei der Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist bei der Ermittlung des pauschalen Nutzungswerts die einfache Entfernung zugrunde zu legen. Diese ist auf den nächsten vollen Kilometer abzurunden. Maßgebend ist regelmäßig die kürzeste benutzbare Straßenverbindung; es kann auch eine längere Strecke in Betracht kommen, wenn sie off...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.8 Der Arbeitgeber untersagt dem Arbeitnehmer die private Nutzung

Der geldwerte Vorteil für eine private Nutzung ist sogar dann nach der 1-%- Regelung zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw tatsächlich nicht privat nutzt, aber die Möglichkeit besteht, dass er ihn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses privat nutzen kann. Darf der Firmenwagen privat genutzt werden, kann das Gegenteil nur mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. D...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entsprechend. Das heißt, dass der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder zu ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.1 Ermittlung des geldwerten Vorteils mit der pauschalen 1-%-Methode

Bei der pauschalen Methode spielt es keine Rolle, in welchem Umfang der Firmenwagen für betriebliche und private Fahrten genutzt wird. Der Unternehmer kann die 1-%-Methode sogar dann anwenden, wenn sein Arbeitnehmer den Firmenwagen nahezu ausschließlich für private Fahrten verwendet. Die Monatswerte sind auch dann anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer (z. B. weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.4.1 Betriebs- und Verwaltungskosten

Nicht für sämtliche Arten von Betriebs- und Verwaltungskosten ist der gesetzliche Verteilungsschlüssel des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG sinnvoll. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungskosten, die unabhängig von der Größe der Sondereigentumseinheit oder ihrer Miteigentumsanteile in aller Regel in gleicher Höhe für jede Einheit entstehen. Bei Verteilung der Heiz- und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 4 Installation und Betrieb

Wenn die Entscheidung für ein bestimmtes Heizungssystem (oder die Umrüstung eines bestehenden Heizungssystems) gefallen ist, geht es an die Installation. Die übernimmt in der Regel ein Heizungsfachbetrieb. Möglich ist aber auch, je nach Umfang der erforderlichen baulichen Maßnahmen, einen Projektierer zu finden, der das gesamte Projekt steuert, die Montage und Installation d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.5 Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch im Zusammenhang mit anderen Einkünften nutzen?

Hat der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er für betriebliche und private Zwecke nutzen darf, setzt der Unternehmer regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) an (nach dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung). Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen darüber hinaus ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.12 Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Im Rahmen der privaten Nutzung mindern die vom Arbeitnehmer selbst getragenen (laufenden) individuelle Kraftfahrzeugkosten (z. B. Treibstoffkosten) auch bei der pauschalen Nutzungswertmethode (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) den Nutzungswert auf der Einnahmenseite. Die Abzugsfähigkeit von individuellen Aufwendungen wird an die Voraussetzung geknüpft, dass der Arbeitnehmer den ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.2 Zweiter Zeitraum: -Anschaffungen bzw. Überlassung nach dem 31.12.2018

Bei Elektrofahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 angeschafft wurden bzw. werden, wird die Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis) halbiert oder geviertelt. Um Elektrofahrzeuge handelt es sich, wenn sie ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Ener...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.2 Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer aus einem Fahrzeugpool

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn erfasst werden. Als geldwerter Vorteil werden regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung pro Monat angesetzt. Stehen den Arbeitnehmern in einem Fahrzeugpool mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung, ist der pauschale Nutzungs...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.1 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der 1-%-Regelung

Aus Vereinfachungsgründen lässt es die Finanzverwaltung zu, dass der Arbeitgeber den pauschalen lohnsteuerlichen Wert auch bei der Umsatzsteuer zugrunde legt. Diesen Wert behandelt er als Bruttowert, aus dem er die Umsatzsteuer herausrechnet.[1] Für die Familienheimfahrten des Arbeitnehmers fällt Umsatzsteuer an, die aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer aus 0,...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.14 Steuerfreier Auslagenersatz bei der Überlassung von Elektrofahrzeugen

Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (Dienstwagen), stellt die Erstattung der Stromkosten, die der Arbeitnehmer selbst getragenen hat, einen steuerfreien Auslagenersatz dar.[1] Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die selbst getragenen Stromkosten f...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.1 Erster Zeitraum: Anschaffung bzw. Überlassung vor dem 1.1.2019 und im Zeitraum zwischen 1.1.2022 bis 31.12.2022

Bei der privaten Nutzung und den Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden nicht die tatsächlichen Anschaffungskosten bzw. nicht der tatsächliche Bruttolistenpreis angesetzt. Mit der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, die für Anschaffungen bis zum 31.12.2018 gilt, soll erreicht werden, dass die Besteuerung der privaten Nutzung eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs in e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.2 Herausnahme aus dem Geltungsbereich

Die Herausnahme aus dem Geltungsbereich kommt vor allem für solche Betriebe in Betracht, die unmittelbar unter den Geltungsbereich des TV-V fallen, also Versorgungsbetriebe im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind. Der Beweggrund für diese Regelung liegt darin, dass kein Betrieb gegen seinen erklärten Willen zur Anwendung dieses Tarifrechts verpflichtet werden soll. Wenn ein Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei einer Tran... / Entscheidung

Der BFH wies die Klage ab. Die Förderung der Eingliederung der Arbeitnehmer im Rahmen betrieblicher Restrukturierungen wird vom BFH als Leistung an das jeweilige Unternehmen eingestuft. Die Einschaltung der Transfergesellschaft erfolgt damit im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers. Für diese Leistung erhält die Transfergesellschaft Zahlungen (u.a. Aufstockungsbeträge), ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3 Freiwillige Geltung des TV-V (Absatz 2)

Absatz 2 regelt im Gegensatz zu Absatz 1 die freiwillige Geltung des TV-V. Diese besteht darin, dass Betriebe, die nicht unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 fallen, gleichwohl den TV-V anwenden können, wenn sie dies wollen (Einbeziehung in den Geltungsbereich – erster Fall), und umgekehrt Betriebe, die unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 f...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.1 Einbeziehung in den Geltungsbereich

Obwohl diese Regelung nach ihrem ursprünglichen Wortlaut ganz allgemein für "Betriebe" galt, war nach der Zielsetzung des TV-V bislang davon auszugehen, dass damit vor allem Versorgungsbetriebe gemeint sind, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen. Schließlich handelt es sich um einen Spartentarifvertrag für kommunale Versorgungsbetriebe, und auch die Eingruppie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geschäftsveräußerung bei Üb... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt nur vor, wenn ein Unternehmen oder ein abgrenzbarer Teil davon als funktionsfähige Einheit übertragen wird, sodass der Erwerber die bisherige Tätigkeit im Wesentlichen fortführen kann. In diesem Fall wären die Umsätze nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen, und der Erwerber würde in die...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Rückzahlung von Ausbildungskosten

Rz. 29 Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass seine Mitarbeiter ihren Kenntnisstand durch Fortbildungen ständig erweitern, um so seine Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Um dies zu gewährleisten, wird der Arbeitgeber regelmäßig die Kosten der Fortbildung tragen. Diese Kosten stellen für den Arbeitgeber Investitionen in die Zukunft dar, die sich durch eine möglichst l...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei einer Tran... / Hintergrund

Eine GmbH war als sogenannter "zugelassener Träger" tätig und führte für Unternehmen betriebliche Umstrukturierungen mit Personalabbau durch. In diesem Rahmen fungierte sie als Transfergesellschaft: Die vom Personalabbau betroffenen Arbeitnehmer wurden für eine befristete Zeit in ein Transferarbeitsverhältnis übernommen. Die GmbH organisierte Qualifizierungs- und Vermittlungsm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.1 Leitende Angestellte

Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder reg...mehr