Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Firmen-Pkw, Überlassung an Arbeitnehmer / 3.1.3 Ermittlung der tatsächlichen Kosten mit einem Fahrtenbuch

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Es macht nur dann Sinn, die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn der Umfang der betrieblichen Fahrten hoch ist. Außerdem kann der Unternehmer die tatsächlichen Kosten nur ansetzen, wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt.

Welche Angaben im Fahrtenbuch gemacht werden müssen

Dabei sind die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken gesondert und laufend im Fahrtenbuch nachzuweisen. Für dienstliche Fahrten sind grundsätzlich die folgenden Angaben erforderlich:

  1. Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit,
  2. Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute,
  3. Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch. Die Führung des Fahrtenbuchs kann nicht auf einen repräsentativen Zeitraum beschränkt werden, selbst wenn die Nutzungsverhältnisse keinen größeren Schwankungen unterliegen. Anstelle des Fahrtenbuchs kann ein Fahrtenschreiber eingesetzt werden, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse gewinnen lassen.

Der private Nutzungswert ist der Anteil an den Gesamtkosten des Kraftwagens, der dem Verhältnis der Privatfahrten zur Gesamtfahrtstrecke entspricht. Die insgesamt durch das Kraftfahrzeug entstehenden Aufwendungen (Gesamtkosten) sind als Summe der Nettoaufwendungen zuzüglich Umsatzsteuer zu ermitteln.

Ermittlung der Gesamtkosten

Zu den Gesamtkosten gehören nur solche Kosten,

  • die dazu bestimmt sind, unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zu dienen und
  • die im Zusammenhang mit seiner Nutzung typischerweise entstehen.

Absetzungen für Abnutzung (AfA) sind stets in die Gesamtkosten einzubeziehen; ihnen sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
    1
  • Geschenke / 5 Wertbestimmung
    1
  • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
    1
  • Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
    1
  • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können: Kostendeckelung mit der 1-%-Regelung und sachgerechte Schätzung
Firmenwagen
Bild: dusanpetkovic

Kostendeckelung, das heißt im Klartext: Der Betrag, der als Anteil für die private Pkw-Nutzung zu versteuern ist, ist nicht höher, als die entstandenen Kfz-Kosten. Es wird dafür eine Kontrollrechnung erstellt. Weiterhin gilt: Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, soweit sie über die Entfernungspauschale hinausgehen. Wie gerechnet und gebucht wird, lesen Sie hier.


Aus der Praxis - für die Praxis : Fahrten Wohnung/Betriebsstätte – wenn Unternehmer den Pkw nicht privat nutzen
Mehrere Pkw in einer Reihe mit Gras im Vordergrund
Bild: Michael Bamberger

Unter der Rubrik „Aus der Praxis – für die Praxis“ greifen wir aus den Bereichen Buchführung, Bilanzierung und Steuern im Unternehmen Kundenanfragen auf und ein Fachautor gibt die Antwort: Inwieweit gelten die Grundsätze für die Überlassung eines Firmenwagens ohne Privatnutzung an Arbeitnehmer auch für den Unternehmer?


Private Firmen-Pkw-Nutzung eines Gesellschafters bei einer GmbH: Privatnutzung durch Gesellschafter im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
Pendeln Auto Mann Rückspiegel
Bild: © Steve Hix/Somos Images/Corbis

Die private Nutzungsüberlassung des Firmenfahrzeugs einer GmbH an den GmbH-Gesellschafter kann steuerlich unterschiedlich ausgestaltet sein. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die steuerliche Behandlung als Arbeitslohn anerkannt wird?


Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Bild: Haufe Shop

Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


Firmen-Pkw, Überlassung an Arbeitnehmer
Firmen-Pkw, Überlassung an Arbeitnehmer

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Bemessungsgrundlage Lohnsteuer Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen 1 So kontieren Sie richtig!  ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren