Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / 3. Verrechnungspreismodell und Abrechnungssystematik

Die Vergütung der konzerninternen Warenlieferungen erfolgte auf Basis eines marktbasierten Preisfestsetzungsverfahrens, das einer Resale-Minus-Methode entsprach.[21] Die Verrechnungspreisvereinbarung zwischen den Unternehmen der General Motors Gruppe sah vor, dass die Verrechnungspreise festgesetzt wurden, "indem von den externen Verkaufspreisen der Betrag abgezogen wird, de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 5.1 Sachverhalt

Der Angestellte A ist als kaufmännischer Sachbearbeiter im Unternehmen des U tätig und dort alleinverantwortlich für die Vergabe von Bauaufträgen. A hat sich in den letzten Jahren laufend von bestimmten Vertragspartnern Gelder oder Bauleistungen für sein privat genutztes Einfamilienhaus i. H. v. insgesamt 300.000 EUR zuwenden lassen und im Gegenzug diese Unternehmer bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Qualitätssicherung in der P... / 2.3 Schnittstellenmanagement

Die Payroll darf kein isolierter Bereich sein, sondern sollte eng mit anderen Teams wie Human Resources, Finance, IT und ggf. auch mit externen Dienstleistern vernetzt sein. Nur wenn Informationen über Schnittstellen hinweg reibungslos fließen und die Zusammenarbeit klar geregelt ist, ist eine funktionierende Entgeltabrechnung möglich. Klare Zuständigkeiten und Kommunikations...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / a) Nationales Recht

Zunächst ist das nationale Recht maßgeblich. Keine Anwendungsbeschränkung im Wortlaut: § 25 UStG sieht im Wortlaut keine Beschränkung der Anwendung auf Unternehmen mit Ansässigkeit im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor. Abs. 1 der Norm bezieht sich lediglich auf Unternehmer, die im eigenen Namen Reiseleistungen erbringen und dazu Vorleistungen verwenden, die sie v...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 3. Anforderungen an die Dokumentation und Vertragsgestaltung

Die Schlussanträge unterstreichen die zentrale Bedeutung einer präzisen Vertragsgestaltung. Entscheidend für die mehrwertsteuerrechtliche Einordnung ist die tatsächliche Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen: Werden eigenständige Dienstleistungen vereinbart und erbracht, liegt ein entgeltlicher Leistungsaustausch vor.[78] Wird hingegen ein variabler Kaufpreis für ko...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 20 Über Streitigkeiten über die Teilnahme und Befugnisse der Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft und der Arbeitgeberverbände entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren, § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ArbGG.[1] Wegen der meist gegebenen Eilbedürftigkeit dürfte regelmäßig der Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 85 Abs. 2 ArbGG in Betracht komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 6.2 Fragestellung

F bittet um Auskunft, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für ihn aus seinem Geschäftsmodell ergeben.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Teilnahme von Vertretern der Arbeitgebervereinigung

Rz. 15 Nimmt der Arbeitgeber an der Betriebs- oder Abteilungsversammlung teil, kann er einen Beauftragten seines Arbeitgeberverbands zur Unterstützung hinzuziehen. Der Arbeitgebervereinigung steht ein Spitzenverband gleich, wenn der Arbeitgeber Mitglied in einer angeschlossenen Vereinigung ist. Anders als die Gewerkschaften darf der Arbeitgeber stets lediglich einen Vertrete...mehr

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Sonstige Leistung / 2.1 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Werden verzehrfertige Speisen hergestellt und abgegeben, muss bestimmt werden, ob es sich um eine Lieferung von Speisen oder um eine Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung handelt, bei der die Dienstleistungselemente überwiegen. Wichtig Aufgrund von Steuersatzanpassung nur noch geringe Konsequenzen Die Frage der Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung war früher i...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / V. Fazit

Die Schlussanträge in der Rs. Stellantis Portugal (C-603/24) stellen eine systematische und dogmatisch überzeugende Aufarbeitung der mehrwertsteuerrechtlichen Konsequenzen ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen dar. Die entwickelte Dreiteilung – eigenständige Dienstleistung, einseitige behördliche Anpassung, variabler Kaufpreis – bietet erstmals einen...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 8.3 Lösung

Sowohl I als auch P sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens ausführen. I wird schon mit Vorbereitungshandlungen unternehmerisch tätig, soweit sie ernsthafte Umsatzerzielungsabsicht [1] hat. Fraglich ist, ob I Leistungen an ihre Fans ausführt und selbst von dem Plattformbetreiber P eine Dienstleistung erhält oder ob I ihre Leistungen ...mehr

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Werkleistung/Werklieferung / 1 Allgemeines

Das Umsatzsteuergesetz kennt nur Lieferungen und sonstige Leistungen als steuerbare Leistungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Einheitliche Leistungen, die sowohl Elemente von Lieferungen als auch von sonstigen Leistungen enthalten, müssen für die korrekte umsatzsteuerliche Erfassung entweder den Lieferungen oder den sonstigen Leistungen zugeordnet werden. Auswirkungen ergeb...mehr

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Werkleistung/Werklieferung / 3.1 Steuerbarkeit und Steuerpflicht

Die Einstufung als Werklieferung oder als Werkleistung ist insbesondere für die Bestimmung des Orts der ausgeführten Leistung und die Anwendung einer Steuerbefreiungsvorschrift von Bedeutung.mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / b) Rückwirkende einseitige Anpassung durch die Finanzverwaltung

Die zweite Konstellation betrifft den Fall einer durch die Finanzverwaltung angeordneten einseitigen Anpassung der Verrechnungspreise.[51] Eine solche Anpassung stelle eine reine ertragsteuerrechtliche Fiktion dar: Der Gewinn werde aus ertragsteuerrechtlichen Gründen erhöht, ohne dass eine Änderung des zwischen den Unternehmen vereinbarten Entgelts erfolge.[52] Sofern die Fi...mehr

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Werkleistung/Werklieferung / 4 Abgrenzung der Werklieferung bei Reparaturen an beweglichen Gegenständen

Insbesondere bei der Reparatur von beweglichen körperlichen Gegenständen ist in der Praxis die Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung schwierig, da der Unternehmer bei jedem einzelnen Umsatz individuell prüfen muss, ob das verwendete Material der erbrachten Leistung das Gepräge gibt. Dabei ist das Verhältnis des Werts der Arbeit oder des Arbeitserfolgs zum Wert d...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 1. Bedeutung der Dreiteilung für die Praxis

Die von Generalanwältin Kokott entwickelte Dreiteilung bietet erstmals einen systematischen Orientierungsrahmen für die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen. Sie macht deutlich, dass nicht jede ertragsteuerrechtlich motivierte Gewinnanpassung zwangsläufig mehrwertsteuerrechtliche Konsequenzen auslöst.[68] Entscheidend ist vielmehr die konkrete...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 5. Ergebnis der Schlussanträge

Die Generalanwältin schlägt dem EuGH eine dreistufige Antwort vor: Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und die Art. 73 und 90 der Richtlinie 2006/112/EG sind so auszulegen, dass die mehrwertsteuerrechtliche Relevanz einer ertragsteuerrechtlich motivierten Gewinnanpassung davon abhängt, worauf sie sich bezieht und wie sie erfolgt.[64] Erstens: Erfolgt die Gewinnanpassung durch selbständig...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 3.3 Lösung

U bezieht die sonstige Leistung des W für sein Unternehmen, eine ordnungsgemäße Rechnung des W wird nach dem Sachverhalt unterstellt. U hat damit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG den Vorsteuerabzug. Im Bereich des Verkaufs von Segelschiffen führt U Umsätze aus, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG nicht ausschließen. Mit den Umsätzen aus der Versicherungsvermittlung...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 6.1 Sachverhalt

Fahrradhändler F hat sich ein besonderes Geschäftsmodell ausgedacht: Um Kunden langfristig an sich zu binden, bietet er ihnen beim Kauf von Kinderfahrrädern an, diese – soweit sie noch funktionsfähig sind – zu 40 % des ursprünglichen Kaufpreises wieder zurückzunehmen, wenn gleichzeitig ein größeres Fahrrad bei ihm erworben wird. Kunde K hatte im Frühjahr 2025 ein Kinderfahrra...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zugangsrecht

Rz. 7 Da der Gewerkschaftsbeauftragte ein gesetzliches Teilnahmerecht hat, darf der Arbeitgeber ihm den Zugang zum Veranstaltungsraum nicht versperren. Das Teilnahmerecht setzt ein Zutrittsrecht zum Betrieb zwangsläufig voraus.[1] Insofern ist das Hausrecht des Arbeitgebers eingeschränkt.[2] Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber weiß, welcher Person er Zutritt gewähre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 46 BetrVG haben die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Anspruch auf Teilnahme an der Betriebsversammlung und auf rechtzeitige Benachrichtigung über den Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebsversammlung. Überdies sieht § 46 Abs. 1 Satz 2 ein Recht des Arbeitgebers vor, bei eigener Teilnahme an der Betriebsversammlung einen Beauftragten seiner Arbeitgeberv...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmerecht

Rz. 9 Der Gewerkschaftsbeauftragte hat die Befugnis, an der Betriebsversammlung beratend teilzunehmen. Dies umfasst auch das Recht, sich mit Wortmeldungen, an der Diskussion zu beteiligen. Ihm ist daher auf Wortmeldung das Wort zu erteilen.[1] Seine Beiträge müssen sich allerdings dabei an der Tagesordnung und dem Aufgabenbereich der Betriebs- und Abteilungsversammlung ausri...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 6.3 Lösung

F ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Lieferung des Fahrrads "Puki" im Frühjahr 2025 war eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbare Lieferung, die auch keiner Steuerbefreiung unterlag. Da K insgesamt 299 EUR aufwandte, war aus diesem Betrag die USt mit 19 %[1] herauszurechnen. Die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs....mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 7.3 Lösung

Sowohl K als auch G sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens ausführen. Da G im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung auftritt, ist er Kommissionär, K ist der Kommittent. Damit ergibt sich zwingend aus § 3 Abs. 3 UStG die Folge, dass eine Lieferung von K an G und gleichzeitig eine Lieferung von G an den jeweiligen Kunden vorliegt, ...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 4. Auslandsvermögen

Was als Auslandsvermögen i. S. des § 21 Abs. 1 ErbStG gilt, ist in § 21 Abs. 2 ErbStG genannt. Hier ist wie folgt zu differenzieren: In diesem Fall gelten alle Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, die auf einen ausländischen Staat entfallen, als Auslandsvermöge...mehr

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Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

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Konzernanhang / 3.8.6 Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 71 Mit einer analog zu § 285 Nr. 13 HGB formulierten Vorschrift wird im Konzernabschluss eine Erläuterung des Zeitraums gefordert, über den die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte abgeschrieben werden. Anders als bei vielen anderen gleich lautenden Angabepflichten für den Einzel- und Konzernabschluss ist der Gegenstand hier jedoch unterschiedli...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.2 Geltungsbereich der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

Ein Arbeitszeitkonto muss nicht zwingend für den ganzen Betrieb, die ganze Verwaltung eingerichtet werden. Deswegen regelt § 10 Abs. 2 TV-L, dass in der Betriebs-/Dienstvereinbarung festzulegen ist, ob das Arbeitszeitkonto im ganzen Betrieb, der ganzen Verwaltung oder Teilen davon eingerichtet wird. Praxis-Beispiel Durch eine Dienstvereinbarung wird geregelt, dass in einer La...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.3 Sonstiger Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

In der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist zunächst der Zeitraum festzulegen, für den der Beschäftigte entscheidet, welche der auf diesem Konto buchbaren Zeiten (vgl. Ziff. 2.5.4) tatsächlich auf das Arbeitskonto gebucht werden sollen, § 10 Abs. 3 TV-L. Diese Regelung besagt zum einen, dass der Beschäftigte – nicht der Arbeitgeber – darüb...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.1 Voraussetzungen der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

Die Öffnungsklausel des § 6 Abs. 4 TV-L gilt für alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers. Dies folgt für nichtorganisierte Arbeitnehmer aus § 3 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz.[1] Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können von der Regelung des § 6 Abs. 4 entsprechend § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG ebenfalls Gebrauch machen. Einzige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Betri...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4.2 Freigabe weiterer Kontingente in Betriebs-/Dienstvereinbarung

Nur unter der Voraussetzung, dass dies durch Betriebs-/Dienstvereinbarung "freigegeben wurde", können weitere Kontingente auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden. Ausdrücklich genannt werden Rufbereitschafts- und Bereitschaftsdienstentgelte, ohne dass hierin eine Beschränkung liegt. Jegliche andere Kontingente können buchbar gestellt werden. Der Grund für die Beschränkung der...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.2 Umfang der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

§ 6 Abs. 4 TV-L enthält hinsichtlich des Umfangs der abweichenden Regelungen nach den §§ 7 und 12 ArbZG keinerlei Beschränkungen. Wichtig Auf der Grundlage von § 6 Abs. 4 TV-L sind sämtliche Abweichungen zulässig, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz selbst (§§ 7 und 12) ergeben. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann somit zugelassen werden:mehr

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Arbeitszeit / 2.5.1 Einrichtung von Arbeitszeitkonten nach § 10 TV-L durch Betriebs-/Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag

Arbeitszeitkonten nach § 10 TV-L können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung eingerichtet werden, § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 TV-L. Diese Regelungen werden in der Praxis bedeuten, dass ein Arbeitgeber in einem Betrieb/einer Verwaltung, für die ein Personalvertretungsgesetz gilt, ein Arbeitszeitkonto i. S. d. § 10 TV-L nicht mehr gegen den Willen der Personalvertretung durchs...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.2.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TV-L enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

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Konzernanhang / 3.7.1 Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 26 Besonders die Konzernbilanzierung ist im Vergleich zum Einzelabschluss bezüglich der angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu beschreiben, um die Darstellung des Konzernabschlusses verständlich zu machen. Absicht des Gesetzgebers ist die Angabe und ggf. Beschreibung der konkret angewandten Methoden im Konzernabschluss. Neben der Darstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.2 Steuerliches Gliederungsschema

Mit der Taxonomie wurde für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ein festes steuerliches Gliederungsschema vorgeschrieben, das nicht individuell angepasst werden kann. Es gilt für alle Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen oder die ohne eine solche Verpflichtung bilanzieren. Die Verpflichtung trifft alle hierunt...mehr

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Konzernanhang / 3.8.1 Verhältnis der Pflichtangaben von Einzel- und Konzernanhang

Rz. 58 Inhaltlich sind die Angabepflichten für den Konzernanhang an die Regelung für den Anhang von Kapitalgesellschaften gem. § 285 HGB angelehnt, sodass einerseits auf die Ausführungen zum Anhang[1] und andererseits auf die Checkliste Jahresabschluss ab Rz. 71 verwiesen wird. Mit dem BilRUG ist es zu einer noch stärkeren Annäherung von Anhang und Konzernanhang gekommen. Al...mehr

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Konzernanhang / 4.3 Pflicht- und Wahlpflichtangaben

Rz. 77 Die IFRS regeln sowohl die Einzel- als auch die Konzernabschlusserstellung, jedoch ohne dafür – wie das HGB – abgestufte Regelungen vorzuhalten. Vielmehr sind, soweit nicht explizit auf Einzel- und Konzernabschlussspezifika Bezug genommen wird, alle Einzelstandards sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse relevant, sodass keine expliziten Unterschiede zwische...mehr

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Konzernanhang / 2.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Der Konzernanhang ist als Bestandteil des Konzernabschlusses innerhalb von 5 Monaten nach Ablauf des Konzerngeschäftsjahres von allen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) sowie von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB aufzustellen, die der Konzernrechnungslegungspflicht des § 290 HGB unterliegen und bei denen keine Befreiungsgründe vorliegen.[1] Die Über...mehr

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Auswirkungen der Kriege in ... / 2.2 Berichterstattung im Anhang als Ereignis nach dem Abschlussstichtag

Wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung sind, soweit sie zwischen dem Stichtag und der Aufstellung (in besonderen Fällen sogar bis zur Feststellung) des Jahresabschlusses eingetreten sind, als Angabepflicht für mindestens mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 285 Nr. 33 HGB zu behandeln und in einem Nachtragsbericht darzustellen. Dabei ...mehr

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Arbeitszeit / 2.8 Aushang und Arbeitszeitnachweis (§ 16 ArbZG)

Gemäß § 16 Abs. 1 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Ferner hat der Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 ArbZG die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz...mehr

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Konzernanhang / 4.1 Grundsachverhalte

Rz. 73 Der Konzernanhang bildet auch nach IAS 18.10 zusammen mit Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung den vollständigen Konzernabschluss. Eine Differenzierung von Einzel- und Konzernabschluss ist nach den IFRS bis auf konkrete Ausnahmen z. B. in IFRS 12 ebenso wenig vorgesehen wie größenabhängige oder rechtsformspezifische...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 2.4.1 Prognoseberichterstattung

Für viele Unternehmen stellt die Unsicherheit der weiteren Entwicklung um den Krieg eine große Herausforderung für die Prognoseberichterstattung, die von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB zu erstellen ist, dar. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB sind im Prognosebericht die voraussichtliche Entwick...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.7 Auswirkung auf die Zwischenberichterstattung

In einem gesonderten Schreiben vom 18.7.2022 hat das IDW auch speziell auf die Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine auf (Halbjahres-)Finanzberichte zum 30.6.2022 hingewiesen. Dies ist – auch wenn das IDW dazu noch keinen weiteren Hinweis veröffentlicht hat – analog auf den Iran-Krieg zu übertragen. Die zum Stichtag bestehenden Unsicherheiten sind nach Auffassung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.4.1 Nebenerlöse

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind gem. § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Gesamtkostenverfahren) und § 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB (Umsatzkostenverfahren) "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen.[1] Gehört eine Tätigkeit des Unternehmens zu den Nebentätigkeiten, rechnen die Erlöse hieraus zu den Nebenerlösen. Als solche Tätigkeiten kommen in Betracht:[2] Vermietung und Verpachtung, Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.4.7 Außergewöhnliche Bedeutung und außergewöhnliche Größenordnung

Sowohl Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung – für die nach der Gesetzesbegründung weiterhin die von der Praxis bisher entwickelte (enge) Abgrenzung von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weiter herangezogen wird – als auch die Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung sind im Anhang anzugeben. Beides dürfte auf die Auswirkungen des Ukraine- bzw. Iran-K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 1 Unterscheidung zwischen Erträgen und Einnahmen

Es ist zunächst sehr wichtig zu erkennen, dass zwischen Erträgen und Einnahmen zu unterscheiden ist: Erträge sind Erhöhungen des Kapitals oder Betriebsvermögens aus betrieblicher Veranlassung. Sie werden dem Geschäfts-/Wirtschaftsjahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Das Gegenstück zu Erträgen sind die Aufwendungen. Erträge sind unbedingt abzugrenzen von Einnah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / Zusammenfassung

Überblick Der Konzernanhang bildet mit der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel den Konzernabschluss, der um eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden kann. Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313, 314 HGB beschrieben, die auf Art. 28 der RL 2013/34/EU fußen. Darüber hinaus ergeben sich a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.3 Andere aktivierte Eigenleistungen

Posten Nr. 3 in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren sind die "anderen aktivierten Eigenleistungen".[1] Hierzu gehören im Anlagevermögen zu aktivierende Eigenleistungen wie z. B.: Großreparaturen, selbst errichtete Gebäude, selbst durchgeführte Um-, An- oder Ausbauten, selbst hergestellte Maschinen, Anlagen und Werkzeuge. Die zu diesen Positionen gehören...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 1 Einordnung

Leider musste das IDW wieder reagieren und hat – ähnlich wie bereits bei der Corona-Pandemie 2020 und dem russischen Überfall auf die Ukraine am 24.2.2022 – am 5.3.2026 einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung von Unternehmen nach HGB und IFRS veröffentlicht. Wieder bietet das IDW gelungen Unternehmen und Wirtschaftsprüfe...mehr