Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.2 Vereinfachtes Verfahren

Rz. 74 Für die Vertretung des Kindes und die Zuständigkeit gelten die Ausführungen zu Rz. 71 f. entsprechend. Eine Abgabe an das Gericht der Ehesache findet aber nur statt, wenn das vereinfachte Verfahren in ein streitiges Verfahren übergeht (§§ 233, 254, 255 FamFG). Rz. 75 Das vereinfachte Verfahren (§§ 249 ff. FamFG) hat zum Ziel, schnell einen Unterhaltstitel über maximal ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.1 Privilegierte junge Volljährige

Rz. 156 Für privilegierte junge Volljährige gelten grundsätzlich die Regelungen, wie sie zum Unterhalt minderjähriger Kinder dargestellt wurden (Rz. 24 bis 67). Folgende Besonderheiten sind zu beachten. 2.7.2.1.1 Maß des Unterhalts Rz. 157 Nach § 1610 Abs. 2 BGB erfasst der Unterhaltsanspruch eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf. Deshalb unterfällt die Zeit der allgemei...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.2 Unterhaltstatbestände

Rz. 89 Nach § 1615 l Abs. 1 BGB hat der Vater für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt der Mutter Unterhalt zu gewähren, einschließlich der Kosten der Schwangerschaft und Entbindung, die außerhalb dieses Zeitraums entstehen. Rz. 90 Über den Zeitraum des Abs. 1 hinausgehend hat der Vater der Mutter Unterhalt zu gewähren, soweit diese aufgrund einer durch di...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 3 Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2026)

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2.3 Bestimmungsrecht der Eltern

Rz. 167 Nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB können Eltern, die einem unverheirateten volljährigen Kind Unterhalt zu gewähren haben, die Art des Unterhalts bestimmen. Einer Studentin/einem Studenten kann deshalb im Rahmen eines Gesamtkonzeptes angeboten werden, in der Wohnung der Eltern zu leben sowie Verpflegung, ein Taschengeld und Geld für zweckgebundene Ausgaben (z. B. Studienl...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen – Unterhaltsverfahrensrecht

Rz. 68 Gibt der Elternteil freiwillig Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ist bereit, den angemessenen Unterhalt zu bezahlen, kann das Jugendamt eine entsprechende Verpflichtung beurkunden (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Aus dieser Urkunde kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn sich der Elternteil der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwir...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1603 Rz. 36) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle a...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.1 Junge Volljährige

Rz. 149 Nach §§ 1603 Abs. 2 Satz 2, 1609 Abs. 1 BGB stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres minderjährigen unverheirateten Kindern gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Für diese Kinder ist davon auszugehen, dass sie ungeachtet ihrer Volljährigkeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 82 Unterhaltsersatzansprüche ergeben sich aus dem Ausfall des Unterhaltsschuldners oder der schädigungsbedingten Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit (Fischer, in: Schellhorn u. a., SGB VIII, § 18 Rz. 18). Zu den Unterhaltsersatzleistungen gehören deshalb die Halbwaisenrente (§ 48 SGB VI; §§ 38, 45, 47 BVG), zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Un...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.6 Teilschuldnerschaft

Rz. 60 Nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB haften für den Unterhalt des minderjährigen Kindes mehrere gleich nahe Verwandte anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die Eltern oder alle Großeltern haften daher nicht als Gesamtschuldner auf den gesamten Unterhaltsbetrag (§ 421 BGB), sondern jeder für seinen Anteil (§ 420 BGB). Das hat prozessual erhebliche Auswirkun...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.1 Klageverfahren

Rz. 70 Verweigert der Elternteil bereits die Auskunft, kann im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) auf Auskunft, ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (vgl. Rz. 56 ff.) und Zahlung geklagt werden. Gibt der Elternteil Auskunft, verweigert aber Unterhaltszahlungen, ist unmittelbar eine Leistungsklage auf bezifferten Unterhalt zu erheben. Rz. 71 Vertreten wird das Kind du...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2.2 Leistungsfähigkeit

Rz. 166 Der angemessene Eigenbedarf eines Elternteils gegenüber einem nicht privilegierten volljährigen Kind beträgt monatlich zurzeit mindestens 1.750,00 EUR. Hierin ist eine Warmmiete bis 650,00 EUR enthalten (Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, Anm. VII, vgl. Rz. 170).mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Sie bildet die gesetzliche Grundlage für Hilfestellung in existentiell schwierigen S...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.1.3 Teilschuldnerschaft

Rz. 161 § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, der den Betreuungsunterhalt mit dem Barunterhalt gleichstellt, findet für privilegierte Volljährige keine Anwendung. Mit Volljährigkeit werden Erziehungs- und Betreuungsleistungen, soweit nicht eine geistige oder körperliche Behinderung gegeben ist, nicht mehr geschuldet (BGH, Urteil v. 9.1.2002, XII ZR 34/00). Das gilt auch für privilegiert...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2.1 Bedürftigkeit

Rz. 164 Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt zurzeit i. d. R. 990,00 EUR (Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, Anm. IV, vgl. Rz. 170). Rz. 165 Ein eheähnliches Verhältnis, in dem der Unterhaltsberechtigte mit seinem Partner zusammenlebt, kann zu einer Reduzierung seiner Bedürftigkeit f...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.1.2 Bedürftigkeit

Rz. 160 Ein Volljähriger ist grundsätzlich gehalten, seinen Lebensunterhalt durch eine eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen (BGH, Urteil v. 6.12.1984, IVb ZR 53/83; OLG Hamm, Beschluss v. 14.10.2004, 11 WF 168/04; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.2.2004, 3 WF 8/04). Eine Bedürftigkeit kann deshalb nur angenommen werden, wenn der Volljährige aufgrund einer Ausbildung, deren...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2 Nicht privilegierte junge Volljährige

Rz. 163 Für nicht privilegierte Volljährige gelten die Ausführungen in Rz. 24 bis 67 und Rz. 156 ff. entsprechend. Es entfallen aber die sich aus §§ 1603 Abs. 2 Satz 2, 1609 Nr. 1 BGB folgenden Privilegien. Zudem können sich aus dem Bestimmungsrecht der Eltern zur Art der Unterhaltsgewährung (§ 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB) Probleme ergeben. Im Einzelnen gilt Folgendes. 2.7.2.2.1 B...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.1 Verwandte in gerader Linie

Rz. 25 Einem Kind sind nach § 1601 BGB seine Verwandten in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind für das Kind alle Personen, von denen es abstammt (§ 1589 Satz 1 BGB). Dazu gehören neben den Eltern im Rechtssinne (§ 1591, § 1592, § 1754 BGB, vgl. § 17 Rz. 22) seine Großeltern und ggf. Urgroßeltern, nicht aber Geschwister oder Stiefeltern. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.3 Inhalt der Beratung und Unterstützung

Rz. 169 Die Träger der Jugendhilfe beraten zum Grund und zur Höhe des Unterhaltsanspruchs, helfen bei der Formulierung von Schreiben und ggf. bei der Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens (Lack, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 18 Rz. 7, 8). Eine Vertretung des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils ist dagegen ausgeschlossen (vgl. Rz. 5). Zudem bietet § 18 Abs. 4 kein...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.3 Unterhaltspflicht der Großeltern

Rz. 55 Den Selbstbehalt für Großeltern gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger und unverheirateter Kinder bemisst die Rechtsprechung nach dem Selbstbehalt, der Eltern gegenüber volljährigen Kindern zusteht (BGH, Urteil v. 8.6.2005, XII ZR 75/04; BGH, Urteil v. 20.12.2006, XII ZR 137/04). Dieser beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle, Anm. D (vgl. Rz. 170), zurzeit 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.2 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Aufhebung gemeinsamer Sorge

Rz. 72 Im Rahmen der nicht einvernehmlichen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Für diese Prüfung sind folgende Grundsätze zu beachten: Rz. 73 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung enthält die Neu...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.1 Regelmäßiger Bedarf

Rz. 28 Der regelmäßige Bedarf (Elementarunterhalt) eines minderjährigen Kindes wird durch die – ggf. sich verändernde – Lebensstellung der Eltern geprägt (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1610 Rz. 3). Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich daher einerseits nach den Bedürfnissen des Kindes außerhalb der tatsächlichen Betreuung (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) und andererseits nac...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 151 Für die rechtlichen Rahmenbedingungen ist zu differenzieren, ob der junge Volljährige zu den privilegierten Unterhaltsberechtigten i. S. d. §§ 1603 Abs. 2 Satz 2, 1609 Abs. 1 BGB gehört. Für die Privilegierung ist zum einen erforderlich, dass der junge Volljährige unverheiratet ist und im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebt. Zum anderen muss sich der jung...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.3 Bedürftigkeit

Rz. 38 Unterhaltsbedürftig ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). Ein Kind ist grundsätzlich bedürftig, wenn es weder über Vermögen noch Einkünfte verfügt, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. Das wird in der Beratungspraxis der Träger der Jugendhilfe der Regelfall sein. Im Einzelfall sind folgende Besonderheiten zu beachten. Rz. 39 Ge...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.3 Abänderungsverfahren

Rz. 77 Erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung zukünftiger Unterhaltsleistungen, ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine Abänderung des Urteils zu erreichen, wenn sich die für die Verurteilung zur Entrichtung des Unterhalts, die Bestimmung der Unterhaltshöhe oder die Dauer der Unterhaltspflicht maßgebenden Verhältnisse nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlun...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.5 Bedürftigkeit der Mutter

Rz. 98 Das Maß des der Mutter zustehenden Unterhalts ist bereits durch den Halbteilungsgrundsatz beschränkt (Rz. 95). Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit die Bedürftigkeit der Mutter zu verneinen ist, wenn sie ein überobligationsmäßiges Einkommen erzielt. Für eine bedarfsmindernde Anrechnung überobligatorischer Leistungen findet § 1577 Abs. 2 BGB analoge Anwendun...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.3 Sonderbedarf

Rz. 35 Sonderbedarf ist ein unregelmäßiger außergewöhnlicher Bedarf (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Er kann deshalb ohne die Einschränkungen des § 1613 Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Unter den Sonderbedarf fallen daher nur Aufwendungen, die weder den Elementarbedarf noch den regelmäßigen Mehrbedarf betreffen (Klein, in: KK-FamR,...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 87 Die Gesetzesentwicklung zu § 1615l BGB ist 2007 rasant verlaufen. Zunächst entschied das BVerfG, dass die unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder mit Art. 6 Abs. 5 GG unvereinbar ist. Die nacheheliche Solidarität bei geschiedenen Ehegatten im Gegensatz zu nicht miteinander verheirateten Eltern rechtferti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.2 Mehrbedarf

Rz. 31 Ein regelmäßiger Mehrbedarf ist gegeben, wenn wiederkehrend Aufwendungen notwendig sind, die keinen Bezug zu dem üblichen Barbedarf haben, d. h. vom Elementarunterhalt nicht oder teilweise nicht gedeckt sind. Für die unteren Einkommensgruppen ist dies stets anzunehmen (OLG Köln, Beschluss v. 29.10.1998, 14 WF 157/98). Ab Einkommensgruppe 6 enthalten die Regelsätze abe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.1 Ausübung gemeinsamer Sorge bei Getrenntleben

Rz. 61 Grundsätzlich orientiert sich die Ausübung der gemeinsamen Sorge nach Trennung an den Absprachen der Eltern. Innerhalb des Rahmens, den das Kindeswohl vorgibt (§ 1666 Abs. 1 BGB), können die Eltern den Aufenthalt des Kindes bestimmen und die Entscheidungsbefugnisse verteilen. Soweit das nicht möglich ist, gibt § 1687 BGB ein System vor, das auf eine praktikable Handha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Aufzug

Ist der Anbau eines Außenaufzugs ein Fall des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG? Ja. Im aktuellen Recht besteht kein Zweifel, dass ein Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf die Errichtung eines Personenaufzugs hat. Dieser ist entweder im Treppenhaus zu errichten oder außen an der Fassade anzubringen. Der behinderte Wohnungseigentümer 1 sowie di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.5 Unterhalt und Krankenhilfe (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 21 Die Unterbringung in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen bietet für den jungen Menschen den weiteren Vorteil, dass sein notwendiger Unterhalt sichergestellt und Krankenhilfe geleistet werden soll (vgl. Satz 2). Dies soll vermeiden, dass junge Menschen in dieser Lebenssituation gesondert Sozialhilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhalts in Anspruch nehmen müssen. Be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.2 Heranziehung unterhaltspflichtiger Personen

Rz. 13 Die Neufassung des Abs. 2 durch das KICK regelt das Vor- und Nachrangverhältnis speziell für unterhaltsberechtigte Empfänger von Hilfen und Teilnehmern an Maßnahmen nach dem SGB VIII und unterhaltsverpflichteten Dritten. Aus dem Kontext des Abs. 2 Satz 1 geht hervor, dass die Leistungen der Jugendhilfe unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen von Unterhaltsverpf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.1991 durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 36 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrecht v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) mit Wirkung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 2.2 Personensorgeberechtigter

Rz. 4 Maßgeblich für die Personensorgeberechtigung i. S. d. Abs. 1 Nr. 5 sind grundsätzlich die bürgerlich-rechtlichen Regelungen zur Personensorge. Bei der Verweisung auf diese Regelungen handelt es sich um eine dynamische Verweisung auf das jeweils geltende Personensorgerecht (BVerwG, Urteil v. 30.5.2018, 5 C 2/17, Rz. 9). Die Personensorge ist Teil der elterlichen Sorge. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Neuerungen im... / 12 Änderungen im Bereich "Verrechnungspreisdokumentation"

Wie bisher auch ist eine sog. Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, wenn ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen zu einer nahestehenden Person i. S. d. § 1 Abs. 4 AStG unterhält.[1] In der Verrechnungspreisdokumentation müssen weiterhin die Darstellung der Geschäftsvorfälle mit der nahestehenden Person (sog. Sachverhaltsdokumentation) und die Grundlagen für die Erm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.4 Ort der Einsichtnahme

Die Einsichtnahme hat grundsätzlich beim Vermieter bzw. dessen Beauftragten (Hausverwalter, Rechtsanwalt) zu erfolgen.[1] Nur aus wichtigem Grund kann der Mieter ausnahmsweise die Vorlage an einem anderen Ort verlangen .[2]. Praxis-Beispiel Wichtiger Grund Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Einsichtnahme beim Vermieter dem Mieter nicht zumutbar ist, was im Einzelfall zu pr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 50i Abs. 1 ... / 2. Entscheidung des BFH

Der BFH hat die Revision als begründet erachtet und i. Erg. zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung geführt. Die Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. § 50i Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatie...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.2 Folgen bei Verstoß gegen das ArbZG

Rz. 43 Überschreitet ein Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit bei verschiedenen Arbeitgebern die zulässige Höchstarbeitszeit, ist für die jeweiligen Arbeitgeber von Belang, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Die Schutzgesetze des ArbZG sind gesetzliche Verbote i.S.d. § 134 BGB. Damit sind die Rechtsgeschäfte, vorliegend also der Abschluss des Arbeitsvertrags, die gegen §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei – ABC / Autovermietung

Der bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb geltend gemachte Verlust aus der Vermietung hochwertiger Automobile an Selbstfahrer ist wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG zu verneinen, wenn im Vordergrund der Vermietung die Senkung der nicht unerheblichen Kosten eines in der Anschaffung und im Unterhalt teuren Sportwagens durch gelegentliche Vermietu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei – ABC / Wohnmobile

Die Vermietung eines (im Privatvermögen gehaltenen) Wohnmobils an wechselnde Mieter führt i. d. R. zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Bei der Ermittlung der Einkünfte können zwar Absetzungen für Abnutzung berücksichtigt werden, nicht aber etwaige Veräußerungsgewinne oder Veräußerungsverluste – von den nach § 23 EStG steuerpflichtigen abgesehen.[1] Wenn es dem Steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 2 Körperschaftsteuer

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] hat eine Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre. Daher kann sie auch keine Liebhaberei betreiben. Unterhält sie im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut, wie z. B. eine Segeljacht oder ein nur für die private Nutzung ihrer Gesellschafter bestimmtes Flugzeug[2] , und entstehen ihr daraus nur Verluste, ohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 2.4 Beitragsanmeldung und -zahlung

Die vom Arbeitslohn einbehaltenen Kammerbeiträge hat der Arbeitgeber zu den gleichen Terminen dem Finanzamt anzumelden und abzuführen, die auch für die Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer gelten (monatlich, vierteljährlich oder jährlich).[1] Im Einzelnen gilt Folgendes: Wird der Arbeitslohn für einen monatlichen Zeitraum gezahlt, ist der volle Monatsbeitrag bei der Zahlung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei – ABC / Galerie für Kunst

Die Verluste aus dem Betrieb einer Galerie sind der Liebhaberei zuzurechnen, wenn nach der Art der Betriebsführung ein Totalgewinn nicht erzielbar war.[1] So liegt Liebhaberei vor, wenn ein hauptberuflicher Verkaufsleiter in seiner Wohnung eine Galerie für moderne Kunst unterhält, die für mehrere Jahre nur Verluste ausweist.[2] Gleiches gilt für die verlustbringende Kunstgal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.1 Anscheinsbeweis

Liegt ein Gewerbebetrieb – und nicht etwa eine davon abzugrenzende steuerunerhebliche private Vermögensverwaltung[1] — vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für Gewinnerzielungsabsicht und gegen Liebhaberei[2], insbesondere, wenn über mehrere Jahre Gewinne erzielt wurden.[3] Dabei sind im Rahmen einer vorzunehmenden Totalgewinnprognose auch Veräußerungsgewinne einzube...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.1 Laufende Gewinne

Rz. 93 Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG ist bei Land- und Forstwirten der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem zeitlichen Anteil aufzuteilen. Für Land- und Forstwirte, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (§ 8c Abs. 2 Satz 1 EStDV), is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.2 Nicht im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 54 Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden (insbesondere Kleingewerbetreibende, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln) stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG).[1] Nur dann, wenn diese Gewerbetreibenden zugleich Buch führende Land- und Forstwirte sind, kann mit Zustimmung des Finanzamts der Zei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Keine isolierte... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Antragsteller wendet sich gegen die Versagung der Festsetzung rückständigen Unterhalts im vereinfachten Unterhaltsverfahren. I. [2] Mit Antragsschrift vom 18.8.2025 hat der Antragsteller auf ihn übergegangene Unterhaltsansprüche für vier minderjährige Kinder der Antragsgegnerin geltend gemacht. Bezüglich des betroffenen Kindes C, geboren 2010, wurde kein laufe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Einkommensermit... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung in der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" in dem am 15.3.2024 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem er verpflichtet wurde, ab Rechtskraft der Scheidung an die Antragstellerin monatlich im Voraus Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.826 EUR/Monat, davon Krankheitsvorsorgeunterhal...mehr