Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsaustausch und wirt... / (3) Keine Marktteilnahme?

Keine Teilnahme am Personenbeförderungsmarkt ...: Weiterhin stellte der EuGH fest, dass die Bedingungen, unter denen die Gemeinde B die Transporte ausführte, sich von denen unterschieden, unter denen die Tätigkeit der Personenbeförderung üblicherweise vorgenommen werde. Die Gemeinde B biete nämlich keine Leistungen auf dem allgemeinen Markt für Beförderungsleistungen an.[26]...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) Welche Kosten sind "Betriebskosten"?

Prüfauftrag für das FG: Obwohl der BFH also zu dem Ergebnis kam, das FG sei nach den Maßstäben des EuGH rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, dass die Gemeinde A als Unternehmerin zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt sei, trug er dem FG auf, im zweiten Rechtsgang zu prüfen, ob entsprechend dem EuGH-Urteil von einer Asymmetrie zwischen den Pachteinnahmen und den Kosten,...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) "Symbolischer" Preis

"Symbolischer Preis" ist für EuGH ein Entgelt: Dass auch "symbolische" Preise zu den Entgelten i.S.d. Mehrwertsteuerrechts gehören, ergibt sich auch aus der Scandic-Entscheidung des EuGH.[59] Dort hatte er angeführt, die – von der schwedischen Regierung gesehene – Gefahr, dass durch die Erhebung "symbolischer Preise" die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verhinder...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) Unionsrecht

Unionsrecht vergleichbar: Dass auch im Unionsrecht ein Rechtsinstitut des Verbots rechtsmissbräuchlicher Gestaltungen existiert, hat der EuGH in seiner grundlegenden Entscheidung hierzu vom 21.2.2006 bejaht.[76] Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen kam er hierin zu ganz ähnlichen Ergebnissen, wie sie sich aus § 42 AO ergeben.[77] Keine Verneinung von e...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 2.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört sowohl die Tätigkeit als Rechtsanwalt als auch die Tätigkeit als bestellter Betreuer nach § 1814 Abs. 1 BGB für Volljährige, die aufgrund Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können. Das erworbene Fahrzeug konnte R im Juli 2025 seinem Un...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 3.3 Lösung

K ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Kaffeezubereitungssysteme und die Kaffeekapseln sind jeweils getrennt zu beurteilende Gegenstände, die einzeln verkehrsfähig sind. Die offensichtlich entgeltliche Veräußerung der Kaffeekapseln führt zu steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen, soweit diese in Deutschland verka...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 4.3 Lösung

S ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Mit seiner Steuerberatertätigkeit führt S steuerpflichtige, den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze aus, sodass davon auszugehen ist, dass der Kauf der Notebooks vor 2 Jahren zu einem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG geführt hatte. Wichtig Keine steuerbare A...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 1 Problematik

Bezieht ein Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung, muss er entscheiden, ob er diese Leistung für sein Unternehmen oder für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezieht. Der nichtunternehmerische Bereich umfasst sowohl den unternehmensfremden (privaten) Bereich des Unternehmens als auch den nichtwirtschaftlichen Bereich i. e. S. (Bereich, der nicht in den An...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / Zusammenfassung

Überblick Die Entstehung von Umsatzsteuer setzt grundsätzlich einen steuerbaren Umsatz voraus. Dazu muss der Unternehmer für eine von ihm ausgeführte Leistung eine Gegenleistung erwarten. Führt der Unternehmer aus seinem Unternehmen eine Leistung ohne die Absicht aus, eine Gegenleistung zu erhalten, kann dies nur unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b oder des § 3 Abs. 9a...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 3.3 Lösung

S ist als Schönheitschirurg unternehmerisch tätig, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Zu seinem Unternehmen gehört die Tätigkeit als Schönheitschirurg. Die Umsätze des S sind regelmäßig an seinem Unternehmenssitz ausgeführt[2] und damit im Inland steuerbar.[3] Soweit er Leistungen ausführt, die der Behandlung, Heilung oder Vorsorge...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 1 Problematik

Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann in vielschichtiger Weise er­folgen. Von dem einfachen Kauf von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis hin zu einem umfangreichen Beteiligungserwerb, verbunden mit einem aktiven Eingreifen in die Tätigkeiten der Gesellschaften, sind alle Zwischenformen denkbar. Dabei muss immer unterschieden werden, ob...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen / 4.3 Lösung

Die A & B-oHG ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Der Rahmen des Unternehmens umfasst die Produktion, den Handel und den Einbau von Fenstern. Die Beteiligung an der Kunststoffe-GmbH ist unselbstständiger Bestandteil des Unternehmens der A & B-oHG; die oHG ist Unternehmer und hat die GmbH...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen / 2.3 Lösung

E ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht im Rahmen seines Einzelhandelsgeschäfts tätig ist.[1] Sein Unternehmen umfasst die Tätigkeit im Weinhandel sowie die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen. Fraglich ist, ob E durch den Erwerb der Beteiligung an der GmbH den Rahmen seiner un­ternehmerischen Betätigung erweitert oder ob es...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskleidung / 6 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Verbleibt die Kleidung im Eigentum des Arbeitgebers fehlt es an einem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt, sodass die Beschäftigten hierfür keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben zu zahlen haben, da § 3 Nr. 31 EStG nur die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Kleidung regelt. Stellt ein Unternehmen für die Beschäftigten einheitliche und mit einem Logo versehene...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen / 3.1 Sachverhalt

Schönheitschirurg S hat nach Abschluss aller notwendigen Ausbildungsschritte eine chirurgische Fachklinik eröffnet, in der er zu ca. 50 % steuerfreie ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG und zu ca. 50 % steuerpflichtige schönheitschirurgische Leistungen ausführt. Da er seine Praxis gerne in eigenen Räumen unterhalten wollte, hatte er zusammen mit seinem Vater 2023 die V...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Entstehung einer weiteren Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 4 UStG)

Rz. 326 Bemessungsgrundlage für die EUSt ist gem. § 11 UStG der Wert des eingeführten Gegenstands zuzüglich der im Zeitpunkt des Entstehens der EUSt auf den Gegenstand entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern (ausschließlich der EUSt). In den Fällen, in denen die Einfuhrabgabenschuld nach dem Zeitpunkt des Entstehens der EUSt entsteht (z. B. bei unterschiedlichen Anträgen auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 EUSt-Behandlung anderer Gegenstände als Waren (§ 21 Abs. 5 UStG)

Rz. 335 Der Besteuerung durch die EUSt unterliegt die Einfuhr von Gegenständen im Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), während das Zollrecht die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet regelt. Die Begriffe "Gegenstand" und "Ware" sind nicht deckungsgleich. Im Zollrecht gibt es keine gesetzliche Definition des Begriffs "Waren". Unter Waren sind die im Gemeinsamen Zolltarif aufgeführte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Zahlungsaufschub (§ 21 Abs. 3 und 3a UStG)

Rz. 321 Nach § 21 Abs. 3 UStG kann die Zahlung der EUSt ohne Sicherheitsleistung aufgeschoben werden, wenn die zu entrichtende Steuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.[1] Diese Vorschrift wurde durch das UStG 1980 eingefügt und entspricht der früheren Verwaltungsübung. Danach wird, ausgenommen im Fall des Einzelaufschubs, unter V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abfertigungsplätze und Verbindungswege im Ausland (§ 21 Abs. 2a UStG)

Rz. 314 Die Vorschrift des § 21 Abs. 2a UStG wurde durch Gesetz v. 21.12.1993[1] mWv 1.1.1994 eingefügt. [2] Nicht zum Inland gehörten die im Ausland bestehenden vorgeschobenen Abfertigungsplätze, auf denen die Zollabfertigungen und damit auch die für die EUSt-Abfertigung notwendigen Amtshandlungen durchgeführt wurden.[3] Rz. 315 Abfertigungsplätze außerhalb des Zollgebiets de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften (§ 21 Abs. 2 UStG)

Rz. 33 Die sinngemäße Anwendung von Zollvorschriften ist nur insoweit möglich, als sie nicht im Widerspruch zur MwStSystRL steht. Vor einer sinngemäßen Anwendung von Zollvorschriften ist daher zunächst zu prüfen, ob die MwStSystRL selbst Regelungen für die EUSt trifft, die als spezielle Vorschriften einschlägig sind und gegenüber der Anwendung des Zollrechts nach § 21 Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Rz. 14 Die inländische USt wird auch als allgemeine Verbrauchsteuer bezeichnet, weil sie ihrem Zweck nach den Endverbrauch von Waren und die Inanspruchnahme von sons...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2.5 Steuerfreiheit der Weiterlieferung nach § 4 Nr. 9a UStG

Erwerbsvorgang i. S. d. GrEStG Die entgeltliche und die als sog. Entnahmeeigenverbrauch steuerbare unentgeltliche Weiterlieferung sind gem. § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie einen Erwerbsvorgang i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes darstellen. Die Entscheidung hierüber hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Steuerpflichtige Werklieferungen Grundsätzlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 1 Die EUSt bildet einen unselbstständigen Teil der USt und ist selbst USt. Auch die Vorläufer des UStG 2005 enthielten in § 15 UStG 1932, § 15 UStG 1951 und § 21 UStG 1967/73 Sondervorschriften über die EUSt bzw. Umsatzausgleichsteuer. Im Gegensatz zu den UStG 1932 und 1951 ist die EUSt nicht mehr in einer Ausgleichsteuerordnung, sondern weitgehend im UStG selbst geregel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

1 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer Rz. 1 Die EUSt bildet einen unselbstständigen Teil der USt und ist selbst USt. Auch die Vorläufer des UStG 2005 enthielten in § 15 UStG 1932, § 15 UStG 1951 und § 21 UStG 1967/73 Sondervorschriften über die EUSt bzw. Umsatzausgleichsteuer. Im Gegensatz zu den UStG 1932 und 1951 ist die EUSt nicht mehr in einer Ausgleichsteu...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.1 Gebäude auf eigenem Boden

Fallgruppe I: Das Grundstück gehört nur einem Ehegatten, dieser hat den Bauauftrag erteilt Praxis-Beispiel Einzelner Ehegatte ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks Ehegatte A ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks. Er erteilt einen Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes. Von den beauftragten Bau- und Handwerksbetrieben erhält A Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis. Es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 33a Wie in den Sonderverbrauchsteuergesetzen (§ 23 MinöStG; § 22 Abs. 3 AlkoholStG; § 21 TabStG; § 17 Abs. 1 SchaumwZwStG; § 13 Abs. 1 BierStG; § 13 Abs. 1 KaffeeStG) ist auch im UStG für den Steuergegenstandder Einfuhr aus Drittländern die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften vorgeschrieben. Gemäß § 21 Abs. 2 UStG gelten die Vorschriften für Zölle – ausgenommen die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Erlass/Erstattung bei Wiederausfuhr

Rz. 50 Die Zollvorschriften über Erlass/Erstattung der Einfuhrabgaben i. S. d. UZK bei Wiederausfuhr der eingeführten Gegenstände sind von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt grundsätzlich ausgeschlossen; daher bedurfte es keiner Erwähnung in § 21 Abs. 2 UStG (Rz. 46). Ein ausdrücklicher Ausschluss dieser Vorschriften war noch in § 21 Abs. 1 S. 1 UStG i. d. F. vor dem USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

Rz. 46 Eines ausdrücklichen Ausschlusses der Zollbefreiungen und -ermäßigungen von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt, der noch in § 21 Abs. 2 S. 1 UStG i. d. F. vor dem UStG 1993 vorgesehen war, bedarf es nicht, weil diese Zollvorschriften allgemein von einer sinngemäßen Anwendung ausgeschlossen sind. Befreiungen und Ermäßigungen stellen Ausnahmen von der Anwendung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ausschluss der sinngemäßen Anwendung

Rz. 45 Die sinngemäße Anwendung von Zollvorschriften ist ausgeschlossen, wenn sie im Widerspruch zur MwStSystRL stehen würde. Es ist daher zunächst zu prüfen, ob die MwStSystRL selbst Regelungen für die EUSt trifft, die als spezielle Vorschriften einschlägig und gegenüber der Anwendung des Zollrechts nach § 21 Abs. 2 UStG vorrangig sind. Eine zollrechtliche Vorschrift kann n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.4 Erleichterungen

Rz. 312 Vereinbarungen über die Bemessungsgrundlagen bei den Abgabenfestsetzungen sind im Unionszollrecht, anders als im früheren § 79 Abs. 3 ZG, nicht vorgesehen. Gleichwohl sind abweichend von der Ermittlung des Zollwerts nach den vorgeschriebenen Methoden Vereinfachungen möglich, nämlich bei der Ermittlung der Beträge, die als Voraussetzung für den Verkauf der eingeführte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.4 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 229 Die Zollvorschriften über Zolllager gelten für die EUSt sinngemäß [1], auch wenn das Zolllager lediglich die Funktion eines Aufschublagers hat. Die Lagervorschriften werden grundsätzlich auch dann sinngemäß angewendet, wenn der Einführer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für zum Zolllager abgefertigte Waren entsteht zunächst keine EUSt-Schuld, sondern erst dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Allgemeines

Rz. 123 Die Abgabenschuld entsteht grundsätzlich durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in das Zollverfahren der Überlassung zum freien Verkehr und im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung (Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK). Daneben kann eine Abgabenschuld auch dadurch entstehen, dass Vorschriften über das Verbringen, die Gestellung, die v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Aktive Veredelung nach dem Verfahren der Zollrückvergütung

Rz. 53 Das Verfahren der Zollrückerstattung bei der aktiven Veredelung wurde im neuen UZK aufgegeben. § 21 Abs. 2 UStG ist dementsprechend zu ändern. Rz. 54 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 303 Vereinfachungen bei der Zollfestsetzung sind auf die EUSt nur anwendbar, wenn dadurch die Abgabenhöhe nicht berührt wird, es sei denn, dass die Vereinfachungsregelung ausdrücklich auch die EUSt umfasst. Eine entsprechende Ermächtigung für Einfuhrabgaben ist in § 27 Abs. 1 ZVG enthalten. Da das Aufkommen der EUSt auch den Ländern zusteht (Art. 106 Abs. 3 GG), ist die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.3 Zollschuld

Rz. 227 Bei der Überlassung zum freien Verkehr entsteht die Zollschuld und gleichzeitig die EUSt-Schuld zu dem Zeitpunkt, in welchem die Zollbehörde die Anmeldung der Waren zum zollrechtlich freien Verkehr annimmt oder jede andere Handlung vorgenommen wird, die die gleiche Rechtswirkung wie die Annahme der Anmeldung hat.[1] Gleiche Rechtswirkungen besitzen die Annahme der ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.2 Endverwendung

Rz. 277 Die Endverwendung ist ein Zollverfahren, in dem die eingeführten Waren in den freien Verkehr überführt werden und dennoch der zollamtlichen Überwachung unterliegen, um die Verwendung zu dem begünstigten Zweck zu sichern. Obgleich nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG erst die Einfuhr im Inland der Umsatzsteuer unterliegt[1], ist in richtlinienkonformen Auslegung diese Vorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Passive Veredelung

Rz. 55 Nach Art. 259 UZK wird Zollermäßigung für Waren gewährt, die aus dem freien Verkehr des Zollgebiets ausgeführt und nach Veredelung im Zollausland wieder eingeführt werden. Die Zollermäßigung besteht darin, dass der Zoll auf der Grundlage der Kosten für den im Ausland vorgenommenen Veredelungsvorgang bemessen wird (Art. 86 Abs. 5 UKZ); eine Differenzverzollung, wie sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.2 Pauschalierte Abgabensätze

Rz. 304 Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 UStG kann der BMF durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, zur Erleichterung des Warenverkehrs und zur Vereinfachung der Verwaltung Steuerermäßigungen für Gegenstände anordnen, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind und die Wertgrenze von 700 EUR je Reisenden nicht übersteigen. Entspre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.4 Freizonen

Rz. 260 Zum umsatzsteuerlichen Inland gehört das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme u. a. der Freizonen.[1] Unionsrechtlich gehören die Freizonen dagegen zum Umsatzsteuergebiet, das das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Insel Helgoland und dem Gebiet von Büsingen umfasst (Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 Buchst. a und b MwStSystRL). Umstri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.7 Verbindliche Zolltarifauskunft

Rz. 192 Das HZA Hannover erteilt auf schriftlichen Antrag eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) über die Einordnung von Waren, für welche Zollförmlichkeiten nach dem Zeitpunkt der Auskunftserteilung erfüllt werden sollen. Das Institut der vZTA klärt Tarifzweifel hinsichtlich Waren, die künftig ein- oder ausgeführt werden sollen. Die Person, der die vZTA erteilt wird, ka...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sinngemäß anzuwendende Zollvorschriften

Rz. 57 Obgleich der Steuergegenstand der EUSt in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG sich nicht auf die Zollbehandlung vor dem Eintritt der Gegenstände in den freien Verkehr bezieht[1], lehnt sich in richtlinienkonformer Auslegung des deutschen Umsatzsteuerrechts das Steuerverfahren zur Erhebung der EUSt eng an die Zollbehandlung an. Die Vorschriften des Zollrechts werden weitgehend auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden sind und unmittelbar daran zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet werden oder sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.2 Aktive Veredelung

Rz. 237 Nicht-Unionswaren können ohne Erhebung von Zoll zur aktiven Veredelung angemeldet werden. Eine Wiederausfuhrabsicht (wie früher) ist nicht mehr erforderlich (s. Erwägungsgründe Nr. 50 UZK). Die Veredelung kann auch in einem Zusammensetzen (Montage von Waren), in einer Ausbesserung, aber auch in einem Reinigen bestehen. Als Veredelung gilt auch die ein- oder mehrfache...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Rz. 58 Zur Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wird dieser zollamtlich überwacht (Art. 134 UZK; § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG). Damit sollen in erster Linie die Erhebung der Einfuhrabgaben, zu denen auch die EUSt gehört, sowie die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr gesichert werden (§ 1 Abs. 3 ZVG, § 209 Abs. 1 AO). Entgegen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.5 Pflichtverletzungen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 179 Eine Einfuhrabgabenschuld entsteht nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK, wenn eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben (Buchst. a), oder eine Voraussetzung für die Überführung einer Ware in das bet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.3 Vorschriftswidriges Verbringen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 153 Gem. Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbracht wird oder aus einer Freizone vorschriftswidrig in einen anderen Teil des Zollgebiets der Union verbracht wird. Die sinngemäße Anwendung auf die EUSt gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG bedeutet, dass di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Zollanmeldung

5.3.1 Standardzollanmeldung Rz. 70 Das Unionsrecht unterscheidet nicht – wie das frühere deutsche Zollrecht – zwischen Zollantrag und Zollanmeldung, sondern kennt nur noch den Begriff der Zollanmeldung, die beide Funktionen in sich vereint. Die Abgabe einer Anmeldung bei einer Zollstelle gilt als Willenserklärung des Anmelders, die betreffenden Waren zur Überführung in das be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3 Veredelung

5.6.3.1 Allgemeines Rz. 233 Veredelungsverkehre dienen der Be- oder Verarbeitung von Waren im Zollgebiet bzw. im Zollausland. Nach ihrer Veredelung soll die Ware wieder ausgeführt bzw. wieder eingeführt werden. Darin unterscheidet sich die Veredelung von den Verkehren der Endverwendung oder des Zolllagers als Kreditlager, die von einem Verbleib der Ware im Zollgebiet ausgehen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Abgabenschuld

5.5.1 Allgemeines Rz. 123 Die Abgabenschuld entsteht grundsätzlich durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in das Zollverfahren der Überlassung zum freien Verkehr und im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung (Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK). Daneben kann eine Abgabenschuld auch dadurch entstehen, dass Vorschriften über das Verbringen, die ...mehr