Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechnungsbegriff (§ 14 Abs. 1 UStG)

3.1 Allgemeines Rz. 21 § 14 Abs. 1 S. 1 UStG definiert die Rechnung als jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Es kommt nicht darauf an, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Das Wort "Rechnung" muss in dem Abrechnungsdokument nicht verwendet werden. Also ist z. B. auch ein mit "Abrechnung", "Quittung" oder "Emp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abrechnung durch Dritte (§ 14 Abs. 2 S. 7 UStG)

Rz. 57 Nach § 14 Abs. 2 S. 7 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 wortlautidentisch in § 14 Abs. 2 S. 5 UStG geregelt) kann eine Rechnung bzw. Gutschrift auch im Namen und für Rechnung des leistenden Unternehmers bzw. des Leistungsempfängers von einem Dritten (z. B. einem Service- oder Logistikdienstleist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.6 Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 100 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG verlangt Angaben in der Rechnung zur Menge und Art der gelieferten Gegenstände mit der handelsüblichen Bezeichnung oder zum Umfang oder der Art der sonstigen Leistung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL). Rz. 100a Diese Angaben tatsächlicher Art müssen insb. eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Pflichtangaben in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 S. 1 UStG)

8.1 Allgemeines Rz. 66 § 14 Abs. 4 S. 1 UStG beinhaltet in den Nummern 1 bis 10 die Pflichtangaben einer Rechnung, die auch für eine (umsatzsteuerliche) Gutschrift gelten. Die Angaben der Nummern 1 bis 8 sind in allen Rechnungen anzugeben, die Nummern 9 und 10 nur in den gesetzlich definierten Fällen, wobei für Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise sowie mWv 1.1.2025 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verpflichtung und Berechtigung zur Rechnungserteilung (§ 14 Abs. 2 UStG)

4.1 Berechtigung zur Ausstellung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F.) Rz. 32 Jeder leistende Unternehmer[1] ist umsatzsteuerlich gem. § 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F. (bis 31.12.2024: § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 UStG) berechtigt, für die von ihm ausgeführten Lieferungen oder sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Rechnungen zu erteilen. Eine generelle Verpflic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 1 [Allgemeiner Steuersatz]

1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift, Steueraufkommen 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 1 UStG Rz. 1 Vom Satzaufbau her ist § 12 Abs. 1 UStG seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 durch das UStG 1967 unverändert geblieben. Änderungen haben sich insbesondere durch die bisherigen Anhebungen (Erhöhungen) des allgemeinen Steuersatzes ergeben (Rz. 9ff.). Im Rahmen de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 14 Ausstellung von Rechnungen

1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich des allgemeinen Steuersatzes

Rz. 4 Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 UStG bestimmt die Höhe des allgemeinen Steuersatzes. Die Bezeichnung "allgemeiner Steuersatz" wird lediglich in § 25a Abs. 5 UStG verwendet. Sie entspricht der üblichen Terminologie und soll zum Ausdruck bringen, dass dieser Steuersatz immer dann anzuwenden ist, wenn das Gesetz keine abweichende Regelung getroffen hat. Art. 96 MwStSystRL ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt daher eine ordnungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 40 Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist ab dem 1.1.2025 gem. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 2. Hs. UStG regelmäßig eine E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (Rz. 23) auszustellen. Hinweis Wurde der Umsatz vor dem 1.1.2025 ausgeführt, kann eine Rechnung auch dann noch nach den alten Regelungen ausgestellt werden, wenn sie erst im Jahr 2025 gestellt wird.[1] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 10 Durch Art. 4 des Haushaltbegleitgesetzes 2006 v. 29.6.2006[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.1.2007 von bisher 16 auf 19 % erhöht worden. Während bei allen vorherigen Steuersatzanhebungen der allgemeine Steuersatz lediglich um einen Prozentpunkt erhöht wurde, war dies die erste Anhebung um gleich drei Prozentpunkte. Wegen der Gründe der Steuersatzerhöhung s. § 12...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 21 § 14 Abs. 1 S. 1 UStG definiert die Rechnung als jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Es kommt nicht darauf an, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Das Wort "Rechnung" muss in dem Abrechnungsdokument nicht verwendet werden. Also ist z. B. auch ein mit "Abrechnung", "Quittung" oder "Empfangsbestätigun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.1 Allgemeines

Rz. 146 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 UStDV können Rechnungen, die entweder nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG oder § 14 UStG enthalten (formelle Fehler) oder die Angaben in der Rechnung insoweit unzutreffend sind (materielle Fehler) – außerhalb des Anwendungsbereichs von § 14c UStG –, berichtigt werden. Diese Berichtigungsmöglichkeit von Rechnungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV)

Rz. 132 Rechnungen über Kleinbeträge (sog. Kleinbetragsrechnungen) liegen nach § 33 S. 1 UStDV bei einer Rechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR (bis 31.12.2016 150 EUR und bis zum 31.12.2006 100 EUR) vor. Unter diesem Gesamtbetrag wird der Bruttobetrag, also die Summe aus umsatzsteuerlichem Entgelt und ggf. der Umsatzsteuer verstanden. Bei der Qualifizierung einer Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Adressierung in Organschaftsfällen

Rz. 77 Im Fall der umsatzsteuerlichen Organschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 UStG können Name und Anschrift der Organgesellschaft angegeben werden, sofern der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger unter dem Namen und der Anschrift der Organgesellschaft die Leistung erbracht oder bezogen hat (Abschn. 14.5 Abs. 4 S. 1 UStAE). Es ist also nicht erforderlich, den Namen und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Besteuerung gewerblicher Dienstleistungen

Rz. 19 Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden, mit der sich die Beschwerdeführer – Friseure, Chemisch-Reiniger und Wäschereien – dagegen wandten, dass nach dem UStG 1967 bestimmte Dienstleistungen mit einem hohen Anteil eigener Wertschöpfung dem vollen Steuersatz unterliegen[1] und dass Kleinunternehmer nur eine dem früheren Steuersystem entsprechende Bruttoumsatzsteuer v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen

Rz. 30 Für die Übermittlung von E-Rechnungen sieht das Gesetz keinen bestimmten Übermittlungsweg vor. Daher steht den Vertragsparteien nach ihrer freien Wahl der Versand per E-Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle, der gemeinsame Zugriff auf einen zentralen Speicherort innerhalb eines Konzernverbundes oder die Möglichkeit des Downloads...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3 Fahrausweise und Belege im Reisegepäckverkehr als Rechnung (§ 34 UStDV)

Rz. 143 In § 34 UStDV sind Regelung zur Anerkennung von Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden sowie für Belege im Reisegepäckverkehr (§ 34 Abs. 3 UStDV) als Rechnungen i. S. d. § 14 UStG enthalten. Die Vorschrift des § 34 UStDV geht der Regelung über Rechnungen über Kleinbeträge aus § 33 UStDV als lex speciales vor. Rz. 144 Fahrausweise bzw. mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung

4.3.1 Pflicht zur Rechnungsausstellung (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG n. F.) Rz. 36 Nach der Neustrukturierung der Vorschrift des § 14 Abs. 2 UStG mWv 1.1.2025 ist jeder Unternehmer gem. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG – wie auch schon zuvor nach § 14 Abs. 2 S. 1 UStG – zur Ausstellung einer Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet, wenn der Umsatz steuerbar u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Elektronische Rechnungen (Rechtslage ab 1.1.2025)

3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG) Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 66 § 14 Abs. 4 S. 1 UStG beinhaltet in den Nummern 1 bis 10 die Pflichtangaben einer Rechnung, die auch für eine (umsatzsteuerliche) Gutschrift gelten. Die Angaben der Nummern 1 bis 8 sind in allen Rechnungen anzugeben, die Nummern 9 und 10 nur in den gesetzlich definierten Fällen, wobei für Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise sowie mWv 1.1.2025 auch für Kleinu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 17 Den Rechnungen mit offenem Ausweis von Umsatzsteuer kommt im System der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eine besondere – unverzichtbare – Bedeutung zu, weil der Unternehmer gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG nur die in einer Rechnung oder Gutschrift i. S. d. § 14 UStG gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Absenkung des allgemeinen Steuersatzes im zweiten Halbjahr 2020

Rz. 17a Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist – befristet auf Umsätze in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 – der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % (und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %) abgesenkt worden. Die entsprechenden Regelungen wurden nicht in § 12 Abs. 1 UStG, sondern in § 28 Abs. 1 UStG (zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zivilrechtlicher Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung

Rz. 34 Allerdings besteht unabhängig von den umsatzsteuerlichen Regelungen regelmäßig ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers gegen den leistenden Unternehmer auf Erteilung einer Rechnung; deren Durchsetzung vor den Zivilgerichten geltend zu machen ist und der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) unterliegt.[1] Dabei haben die Zivilgerichte au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Adressierung mit "c/o" an einen Dritten

Rz. 76 Adressierungen mit "c/o" an einen Dritten sind zulässig. Insoweit ist eine leichte und eindeutige Feststellbarkeit des Leistungsempfängers durch die Rechnung zu gewährleisten. Voraussetzung ist jedoch, dass in einer Rechnung, die unter Nennung des Namens des Leistungsempfängers mit "c/o" an einen Dritten adressiert ist, entsprechend § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG und den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Entwicklung des allgemeinen Steuersatzes

Rz. 9 Bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 betrug der allgemeine Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG 10 %. Danach ist er mehrfach geändert worden, wobei die Änderungen – mit Ausnahme der zur Milderung der Folgen der Corona-Krise im zweiten Halbjahr 2020 abgesenkten Steuersätze (§ 12 UStG Rz. 30ff.) – stets Erhöhungen darstellten:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Besteuerung der Umsätze von Kundenzeitschriften

Rz. 22 Kundenzeitschriften, die überwiegend Werbezwecken dienen (Position 4911 des Zolltarifs), gehören nicht zu den nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 49 der Anlage 2 des UStG steuerbegünstigten Gegenständen. Das BVerfG hat entschieden, dass die Besteuerung derartiger Zeitschriften mit dem allgemeinen Steuersatz nicht gegen die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Elektronische Rechnungen (Rechtslage bis 31.12.2024)

Rz. 22 Neben den klassischen Papierrechnungen konnte bereits bisher entsprechend § 14 Abs. 1 S. 8 UStG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung eine elektronische Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, erteilt werden. Ein bestimmtes elektronisches Format war jedoch nicht vorgeschrieben (z. B. ein PDF-Dokument oder eine E-Mail). Allerd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.4 Besonderheiten bei Adressierung an Ehegatten- bzw. Bruchteilsgemeinschaften

Rz. 79 Probleme mit der richtigen Bezeichnung des Leistungsempfängers stellen sich regelmäßig bei (Ehegatten-)Gemeinschaften. Hier können die Gemeinschafter bzw. die Ehegatten als eigenständige oder gemeinschaftliche Leistungsempfänger in Betracht kommen und ggf. nur einer von ihnen vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer sein. Einerseits reicht es für den (eigenen) Vorsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Rz. 70 Dabei ist diesen Anforderungen genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Regelung des § 14 Abs. 6 UStG ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats, wonach "zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" Rechnungen bestimmte Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG nicht enthalten müssen und unter welchen Voraussetzungen Rechnungen berichtigt werden können. Auf Grundlage dieser Ermächtigung beruhen die §§ 31-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Besteuerung bestimmter Kunstgegenstände

Rz. 24 Das BVerfG hat über zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, mit denen die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Umsätze von bestimmten Kunstgegenständen erreicht werden sollte. Zum Einen rügte ein Beschwerdeführer die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung fotografisch erzeugter Kunstgegenstände (sog. Kunstfotografien) mit dem allgemeinen Steuersatz, die der BF...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.3 Steuerliche Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Rz. 154 Das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der berichtigten – nunmehr ordnungsgemäßen – Rechnung i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG kann grundsätzlich auch für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.[1] Diese steuerliche Rückwirkung einer berichtigten Rechnung auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Rechnungserhalts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Übersicht über die Verfassungsbeschwerden

Rz. 18 Gegen § 12 Abs. 1 UStG sind nach Einführung der MwSt in Deutschland mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt worden. Sie richten sich gegen die Anwendung des allgemeinen Steuersatzes auf bestimmte gewerbliche Dienstleistungen, auf die Umsätze von Schallplatten, auf die Lieferungen von Kundenzeitschriften, auf die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr, auf die Umsätze von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.2 Zivilrechtlicher Anspruch auf Rechnungsberichtigung

Rz. 153 Der Leistende ist in den Fällen des § 14 Abs. 2 S. 2 UStG grundsätzlich zur Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung verpflichtet, sodass der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten kann, bis der Leistende ihm diese Rechnung erteilt hat.[1] Für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Rechnungsberichtigung ist de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift, Steueraufkommen

1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 1 UStG Rz. 1 Vom Satzaufbau her ist § 12 Abs. 1 UStG seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 durch das UStG 1967 unverändert geblieben. Änderungen haben sich insbesondere durch die bisherigen Anhebungen (Erhöhungen) des allgemeinen Steuersatzes ergeben (Rz. 9ff.). Im Rahmen der Bekanntmachung der Neufassung des UStG v. 21.2.2005[1] w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Höhe des allgemeinen Steuersatzes

3.1 Entwicklung des allgemeinen Steuersatzes Rz. 9 Bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 betrug der allgemeine Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG 10 %. Danach ist er mehrfach geändert worden, wobei die Änderungen – mit Ausnahme der zur Milderung der Folgen der Corona-Krise im zweiten Halbjahr 2020 abgesenkten Steuersätze (§ 12 UStG Rz. 30ff.) – stets Erhöhunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Berichtigung von Rechnungen (§ 31 Abs. 5 UStDV)

12.1 Allgemeines Rz. 146 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 UStDV können Rechnungen, die entweder nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG oder § 14 UStG enthalten (formelle Fehler) oder die Angaben in der Rechnung insoweit unzutreffend sind (materielle Fehler) – außerhalb des Anwendungsbereichs von § 14c UStG –, berichtigt werden. Diese Berichtigungsmöglichkeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verfassungsbeschwerden gegen die Anwendung und Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes sowie EuGH-Entscheidungen

4.1 Übersicht über die Verfassungsbeschwerden Rz. 18 Gegen § 12 Abs. 1 UStG sind nach Einführung der MwSt in Deutschland mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt worden. Sie richten sich gegen die Anwendung des allgemeinen Steuersatzes auf bestimmte gewerbliche Dienstleistungen, auf die Umsätze von Schallplatten, auf die Lieferungen von Kundenzeitschriften, auf die Personenbeförd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Allgemeines

2.1 Inhalt der Vorschrift Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besteuerung der Personenbeförderungen im Mietwagenverkehr

Rz. 23 Das BVerfG hat entschieden, dass es sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit vereinbar ist, dass der Personenverkehr mit Taxis nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG umsatzsteuerrechtlich besser behandelt wird als der Personenverkehr mit Mietwagen.[1] Auch der BFH sah es bislang als v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Anteil der USt zum allgemeinen Steuersatz am Umsatzsteueraufkommen

Rz. 3 Im Jahr 2017 schätzte die Bundesregierung den Anteil des Umsatzsteueraufkommens nach dem allgemeinen Steuersatz auf etwa 92,2 % des gesamten Umsatzsteueraufkommens.[1] In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion im Jahr 2018 räumte die Bundesregierung ein, dass sich das Umsatzsteueraufkommen statistisch nicht auf den Regelsteuersatz und den ermäßig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Besteuerung der Schallplattenumsätze

Rz. 21 Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 712/68 richteten sich dagegen, dass der Umsatz von Schallplatten dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt, während zahlreichen anderen Lieferungen und sonstigen Leistungen im kulturellen Bereich teils Steuerermäßigung, teils Steuerbefreiung gewährt wird. Das BVerfG hat auch diese Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Erhöhungen des allgemeinen Steuersatzes

Rz. 27 Durch Art. 5 des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung v. 19.12.1997[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.4.1998 von bisher 15 % auf 16 % erhöht worden. Gegen diese Maßnahme legte ein Ehepaar mit sechs Kindern Verfassungsbeschwerde ein. Die Beschwerdeführer rügten darin die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 1...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (1) Dienstleistung gegen Entgelt reicht allein nicht aus

Weitere Voraussetzungen: Er führte vielmehr aus, dass das Vorliegen einer gegen Entgelt erbrachten Dienstleistung für die Feststellung einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht ausreiche. Es seien alle Umstände zu prüfen, unter denen die Tätigkeit erfolgt sei. Dabei könne z.B. darauf abgestellt werden, ob die Umstände, unter denen der Betreffende die Dienstleistungen erbringe, ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / b) Wirtschaftliche Tätigkeit

Wirtschaftliche Tätigkeit bei Nachhaltigkeit: Werden diese entgeltlichen Leistungen mit einer gewissen Nachhaltigkeit erbracht, liegt auch eine wirtschaftliche Tätigkeit vor. Der Steuerpflichtige (Unternehmer) ist dann verpflichtet, für seine entgeltlichen Leistungen MwSt (gem. § 10 Abs. 1 UStG berechnet auf der Grundlage der Entgelte, die er erhält[74]) abzuführen und grund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsaustausch und wirt... / aa) Entgeltliche Leistungen

Kostendeckung unerheblich: Voraussetzung hierfür sei, dass sie Leistungen gegen Entgelt i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG erbracht habe. Eine Dienstleistung werde "gegen Entgelt" erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehe, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht würden, wobei die vom Leistenden empfangene Ve...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / 2. Vermischung von Einnahmen und Gewinnen

Keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich: Auch wird nicht klar, warum ein Grund dafür, dass keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegen soll, die Erzielung nur geringer Einnahmen sein soll. Einnahmen (i.S.v. Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL) sind Einnahmen und keine Gewinne. Die Absicht Gewinn zu erzielen ist daher nicht nur für das Vorliegen von Leistungen gegen Entgelt, sondern au...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) Leistungen gegen Entgelt

Dienstleistung: Im Rahmen dieser Prüfung stellte der Gerichtshof zunächst fest, dass die Gemeinde B tatsächlich "eine Dienstleistung" erbracht habe.[11] Weiter sei zu prüfen, ob diese Dienstleistung gegen Entgelt erbracht worden sei. Eigentlich mehrere Dienstleistungen: Hier wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass der EuGH feststellt, dass die Transporte entgeltlich erfolgt...mehr