Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 14c UStG

Rz. 8 Nach denselben Grundsätzen soll Art. 203 MwStSystRL auch nicht zur Anwendung gelangen, wenn das Vorliegen einer Gefährdung des Steueraufkommens mit der Begründung ausgeschlossen werden kann, dass die Kunden des leistenden Unternehmers ausschließlich Endverbraucher gewesen seien, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt seien.[1] Daher ist auch nach Verwaltungsauffassung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Unionsrechtskonforme Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 14c Abs. 2 UStG

Rz. 62 Nach jüngster Rechtsprechung des EuGH entsteht eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG bereits nicht, wenn es überhaupt nicht zu einer Gefährdung des Steueraufkommens gekommen ist (vgl. Rz. 8) oder eine Gefährdung des Steueraufkommens aufgrund einer Rechnungserteilung gegenüber Nichtunternehmern ausgeschlossen ist (vgl. Rz. 33). Die Finanzverwaltung will demgegenüber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unrichtiger Steuerausweis (§ 14c Abs. 1 UStG)

2.1 Allgemeines Rz. 10 Der Abs. 1 der Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer im Fall des sog. unrichtigen Steuerausweises (Rz. 13 ff.) und für die Beseitigung dieser Rechtsfolge (Rz. 36 ff.). Rz. 11 Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine tatsächliche Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach dem UStG für den U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Unberechtigter Steuerausweis (§ 14c Abs. 2 UStG)

3.1 Allgemeines Rz. 48 Die Vorschrift des § 14c Abs. 2 UStG erfasst im Unterschied zu § 14c Abs. 1 UStG den sog. unberechtigten Steuerausweis. Hiernach schuldet derjenige, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, gem. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn j...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

1 Allgemeines 1.1 Inhalt und Entwicklungsgeschichte der Vorschrift Rz. 1 Der Gesetzgeber regelt mit § 14c UStG die Folgen eines in einer Rechnung falsch ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages. Hierbei wird nach der Gesetzessystematik zwischen folgenden Fallgruppen unterschieden: Hat ein Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag, als er nach dem UStG für den Umsatz sc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 Der Abs. 1 der Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer im Fall des sog. unrichtigen Steuerausweises (Rz. 13 ff.) und für die Beseitigung dieser Rechtsfolge (Rz. 36 ff.). Rz. 11 Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine tatsächliche Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach dem UStG für den Umsatz schuldet,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Steuerschuldner

Rz. 31 Nach dem eindeutigen Wortlaut gilt § 14c Abs. 1 S. 1 UStG nur für Unternehmer. Erteilt daher ein Nichtunternehmer eine Rechnung mit Steuerausweis, weil er sich irrtümlich als Unternehmer ansieht, kommt die Anwendung des § 14c Abs. 1 S. 1 UStG – anders als § 14c Abs. 2 UStG (vgl. Rz. 51) – nicht in Betracht.[1] Folgerichtig ist auch nur der die Rechnung ausstellende Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Fallgruppen des unrichtigen Steuerausweises (Satz 1)

Rz. 13 Die Gründe für den überhöhten Steuerausweis in einer Rechnung sind unerheblich.[1] Daher können neben einer falschen Rechtsanwendung auch bloße Schreib- oder Rechenfehler bei der Steuerberechnung zu einem unrichtigen Steuerausweis führen[2] bei unzutreffender Bemessungsgrundlage. Insbesondere folgende Fallgruppen sind vom Anwendungsbereich des § 14c Abs. 1 S. 1 UStG e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Fallgruppen des unberechtigten Steuerausweises nach Satz 2

Rz. 54 Durch Satz 2 wird der Anwendungsbereich der Vorschrift hingegen ganz erheblich erweitert. Seit der mWv 6.12.2025 geltenden Fassung schuldet der Rechnungsaussteller den in einer Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrag, wenn der Rechnungsaussteller wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist (§ 14c Abs. 2 S. 2 Nr. 1) oder einem nach ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Berichtigung des unrichtigen Steuerausweises in der Rechnung (Satz 2)

Rz. 36 Nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG wird zur Beseitigung der Rechtsfolge des § 14c Abs. 1 S. 1 UStG die Berichtigung des in der Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrags (hierzu Rz. 13) gegenüber dem Leistungsempfänger zugelassen. Hinsichtlich einer vom Rechnungsaussteller nach § 14c Abs. 1 S. 1 UStG geschuldeten und an das FA auch geleisteten Zahlung ist nach einer Rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Inhalt und Entwicklungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Der Gesetzgeber regelt mit § 14c UStG die Folgen eines in einer Rechnung falsch ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages. Hierbei wird nach der Gesetzessystematik zwischen folgenden Fallgruppen unterschieden: Hat ein Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag, als er nach dem UStG für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (sog. unrichtiger Steuerausweis), s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 48 Die Vorschrift des § 14c Abs. 2 UStG erfasst im Unterschied zu § 14c Abs. 1 UStG den sog. unberechtigten Steuerausweis. Hiernach schuldet derjenige, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, gem. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein l...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Fallgruppen des unberechtigten Steuerausweises nach Satz 1

Rz. 50 Nach Satz 1 schuldet derjenige, der in einer Rechnung (Rz. 18 ff.) einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, den ausgewiesenen Betrag. Der Tatbestand ist nach zurechenbarem Inverkehrbringen (Rz. 55 ff.) der Rechnung erfüllt und führt gem. § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG zur Entstehung der Steuer. Steuerschuldner i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Unionsrechtskonforme Einschränkung des Anwendungsbereichs des Satz 1

Rz. 33 Die Vorschrift des § 14c Abs. 1 UStG ist nach Verwaltungsauffassung unionsrechtskonform einschränkend auszulegen, dass eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG schon gar nicht entstehen kann, wenn ein Unternehmer eine Leistung tatsächlich ausgeführt und hierüber eine Rechnung mit einem unrichtigen Steuerausweis an einen Endverbraucher (insbesondere Nichtunternehmer od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Beseitigung der Rechtsfolgen des § 14c Abs. 1 S. 1 (Sätze 3 und 3)

2.7.1 Berichtigung des unrichtigen Steuerausweises in der Rechnung (Satz 2) Rz. 36 Nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG wird zur Beseitigung der Rechtsfolge des § 14c Abs. 1 S. 1 UStG die Berichtigung des in der Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrags (hierzu Rz. 13) gegenüber dem Leistungsempfänger zugelassen. Hinsichtlich einer vom Rechnungsaussteller nach § 14c Abs. 1 S. 1 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 Die Vorschrift dient der Sicherung des Steueraufkommens.[1] Die Regelung des § 14c UStG soll Steuerausfälle verhindern, die dadurch entstehen können, dass der Aussteller der Rechnung den ausgewiesenen Steuerbetrag nicht an das FA abführt, der Rechnungsempfänger aber trotzdem die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Rechnungserteilung

Rz. 25 Die Rechtsfolgen des § 14c UStG treten nur ein, wenn der Aussteller die Rechnung in den Verkehr gebracht hat. Denn nur in diesen Fällen kann eine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegen, weil der Rechnungsadressat der in Rede stehenden Rechnung sein Recht auf Vorsteuerabzug geltend machen kann. Daher schuldet der Aussteller einer Rechnung, in der ein Steuerbetrag au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt und Entwicklungsgeschichte der Vorschrift Rz. 1 Der Gesetzgeber regelt mit § 14c UStG die Folgen eines in einer Rechnung falsch ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages. Hierbei wird nach der Gesetzessystematik zwischen folgenden Fallgruppen unterschieden: Hat ein Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag, als er nach dem UStG für den Umsatz schuldet, geson...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

1.3.1 Allgemeines Rz. 5 Die unionsrechtliche Grundlage für § 14c UStG findet sich in Art. 203 MwStSystRL. Hiernach wird "die Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet, die diese Steuer in einer Rechnung ausweist". Daher wird die Mehrwertsteuer auch geschuldet, wenn sie in einer Rechnung oder einem ähnlichen Dokument ausgewiesen wird, wenn die fraglichen Lieferungen oder Dien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Allgemeines

Rz. 5 Die unionsrechtliche Grundlage für § 14c UStG findet sich in Art. 203 MwStSystRL. Hiernach wird "die Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet, die diese Steuer in einer Rechnung ausweist". Daher wird die Mehrwertsteuer auch geschuldet, wenn sie in einer Rechnung oder einem ähnlichen Dokument ausgewiesen wird, wenn die fraglichen Lieferungen oder Dienstleistungen tats...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.4 Nicht abziehbare Umsatzsteuer und Vorsteuer

Mangels Privatbereich einer Kapitalgesellschaft kann eine Umsatzsteuer auf Entnahmen grundsätzlich nicht entstehen. Somit fallen unter die Regelung des § 10 Nr. 2 KStG nur die nicht abziehbaren Vorsteuern aus den vorgenannten sonstigen nicht abziehbaren Aufwendungen, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4 und Nr. 7 bzw. Abs. 7 EStG unterliegen.[1] Verdeckte Gewin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vertrauensschutz bei innerg... / Entscheidung

Der BFH gab dem Unternehmer recht. Die Lieferung des Pkw ist nach § 6a Abs. 4 S. 1 UStG steuerfrei. Der Unternehmer ist seinen Nachweispflichten "ihrer Art nach" nachgekommen: qualifizierte Bestätigung der USt-IdNr., Prüfung von Name, Anschrift und Vertretungsmacht, vertragliche Festlegung der Ausfuhr nach Rumänien, erkennbarer Bestimmungsort aus Vertrag und Rechnung. Bereits nac...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 7 Umsatzsteuer

Geschäftsführungsleistungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer an die Gesellschaft erbringt, können nach der geänderten Rechtsprechung des BFH[1] umsatzsteuerpflichtig sein. Die Organstellung als GmbH-Geschäftsführer steht dem jedenfalls nicht entgegen. Demnach kann der Geschäftsführer mit dieser Tätigkeit die Voraussetzungen für eine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / Zusammenfassung

Überblick Auch ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann zu deren Geschäftsführer bestellt werden. Damit kommt diesem dann eine Doppelfunktion zu: Einerseits ist er in seiner organschaftlichen Stellung als Geschäftsführer weisungsgebundener Leiter des Unternehmens, andererseits kontrolliert er als Gesellschafter über die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigungsreihenfolge be... / Entscheidung

Der BFH hat die Klage abgewiesen. Erbringt ein Unternehmer Leistungen vor Insolvenzeröffnung, fließen die Entgelte aber erst nach Eröffnung zu, ist § 17 UStG anzuwenden: Die Vereinnahmung der Umsätze nach Insolvenzeröffnung führt zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer. In insolvenzrechtlicher Hinsicht entsteht insoweit eine Masseverbindlichkeit. Parallel ist die ursprüngliche Um...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift als Abrechnungsdokument (§ 14 Abs. 2 S. 5 bis 6 UStG)

Rz. 51 Nach § 14 Abs. 2 S. 5 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 regelungsidentisch in § 14 Abs. 2 S. 3 UStG normiert) kann eine Rechnung auch durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG bezeichneten Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn die an dem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.13 Rechnungserteilung bei Geltung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 UStG (§ 14 Abs. 4 S. 2 UStG)

Rz. 124 Die Vorschrift des § 14 Abs. 4 S. 2 UStG berechtigt den leistenden Unternehmer in den Fällen einer verbilligten Leistung i. S. d. § 10 Abs. 5 UStG in der Rechnung abweichend von der Angabe des geringeren Entgelts nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG und des insoweit geringeren Steuerbetrages nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG, die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Pflicht zur Rechnungsausstellung (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG n. F.)

Rz. 36 Nach der Neustrukturierung der Vorschrift des § 14 Abs. 2 UStG mWv 1.1.2025 ist jeder Unternehmer gem. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG – wie auch schon zuvor nach § 14 Abs. 2 S. 1 UStG – zur Ausstellung einer Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet, wenn der Umsatz steuerbar und nicht nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist: für eine Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Übergangsregelung für die Kalenderjahre 2025-2027 (§ 27 Abs. 38 UStG)

Rz. 43 Zu der mWv 1.1.2025 normierten Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (vgl. Rz. 23) gelten allerdings im Rahmen des Transformationsprozesses während der Einführungsphase nach § 27 Abs. 38 UStG verschiedene Übergangsregelungen, nach denen der Rechnungsaussteller unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine sonstige Rechnung i. S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.10 Angabe von Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 115 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG fordert die Angabe des anzuwendenden Steuersatzes i. S. d. § 12 UStG oder § 24 Abs. 2 S. 1 UStG sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG gilt (unionsrechtliche Grundlagen: Art. 226 Nr. 9 und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 1 UStG

Rz. 1 Vom Satzaufbau her ist § 12 Abs. 1 UStG seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 durch das UStG 1967 unverändert geblieben. Änderungen haben sich insbesondere durch die bisherigen Anhebungen (Erhöhungen) des allgemeinen Steuersatzes ergeben (Rz. 9ff.). Im Rahmen der Bekanntmachung der Neufassung des UStG v. 21.2.2005[1] wurde die aus Sicht des Gesetzgebers ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.11 Hinweis auf Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG)

Rz. 119 Einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers nach § 14b Abs. 1 S. 5 UStG muss eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG nur bei einer Werklieferung oder sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück gegenüber einem Nichtunternehmer oder einem Unternehmer, der die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet, enthal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Berechtigung zur Ausstellung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F.)

Rz. 32 Jeder leistende Unternehmer[1] ist umsatzsteuerlich gem. § 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F. (bis 31.12.2024: § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 UStG) berechtigt, für die von ihm ausgeführten Lieferungen oder sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Rechnungen zu erteilen. Eine generelle Verpflichtung des leistenden Unternehmers, für seine Ausgangsumsätze Rechnungen zu er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Gewährleistung von Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung (§ 14 Abs. 3 UStG)

Rz. 60 Die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024[1] hat einerseits die zuvor wortlautidentische Regelung über die Gewährleistung der Echtheit der Herkunft der Rechnung, der Unversehrtheit ihres Inhaltes und ihre Lesbarkeit aus § 14 Abs. 1 S. 2 bis 6 UStG in § 14 Abs. 3 S. 1 bis 5 UStG unverändert üb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Ausstellungsdatum (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 92 Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG muss eine Rechnung auch das Datum der Ausstellung der Rechnung enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 1 MwStSystRL). Das Ausstellungsdatum – regelmäßig auch Rechnungsdatum genannt – ist der Tag, an dem das Abrechnungsdokument ausgestellt wurde. Eine Rückdatierung ist unzulässig. Durch die Angaben des Ausstellungsdatums wir...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über stpfl. Werklieferungen oder sonstige Leistungen i. Z. m. Grundstücken an Nichtunternehmer (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG n. F.)

Rz. 46 § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerpflichtige Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer oder einen Unternehmer für dessen unternehmensfremden Bereich ausführt, darüber hinaus ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Rechnungen über Anzahlungen (§ 14 Abs. 5 UStG)

Rz. 127 Die Vorschrift des § 14 Abs. 5 UStG findet für die Rechnungserstellung im Zusammenhang mit Anzahlungen bzw. Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen (im Folgenden: Anzahlungen) i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG Anwendung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 220 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 MwStSystRL). Wird über Anzahlungen mittels Gutschrift abgerechnet, gilt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Hinweis auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6a UStG)

Rz. 109a Durch das JStG 2024[1] wurde in § 14 Abs. 4 S. 1 UStG auf Grundlage der unionsrechtlichen Vorgabe in Art. 226 Nr. 7a MwStSystRL eine weitere verpflichtende Rechnungsangabe eingeführt. Hiernach sind in Rechnungen, die gem. § 27 Abs. 41 UStG nach dem 31.12.2027 ausgestellt werden, die Angabe Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten aufzunehmen, sofern der leistende U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Rechnungserteilung im Fall der Steuerschuldverlagerung auf den Leistungsempfänger bei Umsätzen ausländischer Unternehmer (§ 14 Abs. 7 UStG)

Rz. 145a Nach Art. 219a Abs. 1 MwStSystRL unterliegt die Rechnungsstellung den jeweiligen Rechnungsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Umsatz ausgeführt wird. Hiervon abweichend enthalten die §§ 14 Abs. 7 und 14a Abs. 1 UStG mWv 30.6.2023 aufgrund des AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2014[1] Regelungen in Umsetzung des Art. 219a Abs. 2 MwStSystRL. Denn hiernach unterliegt di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Papierrechnungen und elektronische Dokumente als sonstige Rechnungen (§ 14 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 31 Die bisher als elektronische Rechnungen bezeichneten elektronischen Dokumente, die nicht den neuen Vorgaben in § 14 Abs. 1 S. 6 UStG entsprechen (sog. anderes elektronischen Format) in Gestalt z. B. von PDF-Dateien ohne integrierte Datensätze, Bilddateien oder E‐Mails gelten wie auch die Rechnungen in Papierform ab dem 1.1.2025 nur noch als sonstige Rechnungen i. S. d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Kleinunternehmer dürfen nach § 34a S. 1 Nr. 2 UStDV auch die mWv 1.1.2025 neu eingeführte Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7 Zeitpunkt der Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 104 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder sonstigen Leistung (sog. Leistungszeitpunkt) und in den Fällen der noch nicht ausgeführten Leistung auch die Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts (§ 14 Abs. 5 S. 1 UStG), wenn dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 Angabe des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 110 Eine Rechnung muss gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 8 MwStSystRL). Entgelt im umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen für Umsätze an nichtunternehmerische juristische Personen (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UStG n. F.)

Rz. 45 Bei Rechnungen für einen Umsatz an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist – als typisches Beispiel sei der rein nichtunternehmerisch tätige Verein genannt –, besteht zwar nach § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UStG weiterhin eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung. Es kann allerdings weiterhin eine sonstige Rechnung (vgl. Rz. 31) erteilt werden. Wird ein Umsatz all...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung nach § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 2. Hs UStG n. F. (ab 1.1.2025)

4.3.2.1 Anwendungsbereich Rz. 40 Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist ab dem 1.1.2025 gem. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 2. Hs. UStG regelmäßig eine E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (Rz. 23) auszustellen. Hinweis Wurde der Umsatz vor dem 1.1.2025 ausgeführt, kann eine Rechnung auch dann noch nach den alten Regelungen ausgestellt werden, wenn sie erst im Jahr ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG)

8.2.1 Allgemeines Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Rz. 70 Dabei ist diesen Anforderungen genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.12 Kennzeichnung von Gutschriften (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG)

Rz. 123a Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG muss eine Rechnung in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe "Gutschrift" enthalten (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL). Diese Änderung ist nach § 27 Abs. 1 UStG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] erstmal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (sog. E-Rechnung).[1] Das strukturierte elektro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Fortlaufende Rechnungsnummer (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 95 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG verlangt die fortlaufende Nummerierung der Rechnungen durch eine oder mehrere Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 2 MwStSystRL). Diese sog. Rechnungsnummer sollte ursprünglich sicherstellen, dass es sich bei der Rechnung um ein einmaliges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vereinfachungsregelungen (§ 14 Abs. 6 UStG)

10.1 Allgemeines Rz. 130 Die Regelung des § 14 Abs. 6 UStG ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats, wonach "zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" Rechnungen bestimmte Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG nicht enthalten müssen und unter welchen Voraussetzungen Rechnungen berichtigt werden können. Auf Grundlage dieser Ermächtigung be...mehr