Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Die umsatzsteuerliche Neuregelung

Rz. 10 Stand: 06/03 – 07/2025 Durch das Wachstumschancengesetz wird § 14 Abs. 1–3 UStG wie folgt neu gefasst: Gesetz § 14 Ausstellung von Rechnungen (1) 1Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.2Eine Rechnung kann als elektronische Rechnung oder vorbeh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Vermietung und Verpachtung

2.1.4.1 Begriff, Wesen und Gegenstand Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Begriffe Vermietung und Verpachtung sind als eigenständige unionsrechtliche Begriffe unter Berücksichtigung der EUGH-Rechtsprechung unionsrechtskonform auszulegen (vgl. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Entscheidend für eine Vermietung ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks. Der ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.1 Einführung

Rz. 65 Stand: 06/03 – 07/2025 Gutscheine, Gutschriften oder Preisnachlässe stellen in der Praxis für viele Unternehmer ein wichtiges Instrument zu Neugewinnung oder Bindung von Kunden dar. Für den Verbraucher sind Gutscheine v. a. als Geschenkidee sehr beliebt, geben Sie den Beschenkten doch gewisse Auswahlmöglichkeiten aus dem Sortiment des Unternehmers auf den sich der Guts...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.11 Sonderfall Messen, Ausstellungen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Besonderheiten der Messen und Ausstellungen vgl. Rz. 95 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerbefreiung

2.5.1.1 Steuerbarkeit Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistung muss umsatzsteuerbar sein (s. Rz. 26 f.). 2.5.1.2 Kein Neufahrzeug Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistung darf nicht in der Lieferung eines Neufahrzeugs bestehen (s. Rz. 28 f.). 2.5.1.3 Zwischenstaatliche Einrichtungen und deren Mitglieder als Leistungsempfänger Rz. 112 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.4 Bei Lieferungen: Gelangen in das und Verbleiben im EU-Ausland

Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wird ein Gegenstand geliefert, muss er in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 65 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung umfasst die in § 4 Nr. 6 Buchst. a, c bis e UStG aufgeführten Tatbestände.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Zusammenfassende Meldung

Rz. 54 Stand: 06/03 – 07/2025 Der Unternehmer hat seit dem 01.01.1997 gem. § 18a UStG die Zusammenfassende Meldung um besondere Angaben zu den i. g. Dreiecksgeschäften zu ergänzen: 2.8.1 Zusammenfassende Meldung des mittleren Unternehmers Rz. 55 Stand: 06/03 – 07/2025 Der mittlere Unternehmer (= erster Abnehmer) hat seine Lieferung an den letzten Abnehmer zu melden. Er tut dies,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.3 Kein Neufahrzeug

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistung besteht nicht in der Lieferung eines Neufahrzeugs (Rz. 28 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.4 Einnahmeerzielung

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gem. § 2 Abs. 1 S. 3 UStG reicht es für die Unternehmereigenschaft aus, dass die Absicht besteht, Einnahmen zu erzielen – eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Der Begriff "Einnahmen" umschreibt all das, was der Empfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten (Geld, Sachen, sonstige Leistungen, d. h. ein Entgelt). Es bedarf al...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 3a UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Besonderheiten vor und gilt daher für alle Unternehmer, die entsprechende Umsätze tätigen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5 Vorlagepflichten, Aussageverweigerung, Steuerstrafverfahren

2.5.5.1 Vorlage- und Auskunftspflichten 2.5.5.1.1 Allgemeine Pflichten Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gem. § 27b Abs. 2 S. 1 UStG (vgl. auch Abschn. 27b.1. Abs. 5 S. 7 UStAE) haben die von der Nachschau betroffenen Unternehmen auf Verlangen zweckdienliche Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen, Einsicht in die gespeicherten Daten zu gewähren u...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 06/03 – 07/2025 § 21b UStG wurde mit Wirkung vom 01.01.2026 neu eingefügt durch das Steueränderungsgesetz 2026 vom 22.12.2025, BGBl. I 2025 Nr. 363.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Zu Absatz 2

Rz. 8 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Festsetzung und Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer soll durch das nach allgemeinen Regelungen zuständige Hauptzollamt im Inland erfolgen. Die einschlägigen Regelungen ergeben sich aus § 23 Abs. 1 AOsowie § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 21/1974 vom 06.10.2025, zu § 21b Abs. 2 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vorschrift hat ihre Wurzeln bereits im UStG 1918 und ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Zum zeitlichen Anwendungsbereich nachfolgend vgl. Rz. 7 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlicher Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 2 S. 1 UStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.2 Die Verwaltungsauffassung

Rz. 75a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das BMF erläutert seine Rechtsauffassung im Wesentlichen in Abschn. 3a.5. UStAE. Ergänzend ist auf das BMF-Schreiben vom 12.09.2013 hinzuweisen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Nachweis der Steuerbefreiung

2.5.2.1 Allgemeines Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer im Geltungsbereich des UStG buchmäßig nachgewiesen werden (s. Rz. 50 ff.). 2.5.2.2 Gelangensnachweis und Gelangensvermutung Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Gegenstand der Lieferung muss in das Gebiet des anderen Mitgliedstaates befördert oder versendet werd...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.6.4 Landwirtschaftliche Maschinen- und Betriebshilferinge, Versuchs- und Beratungsringe

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Maschinen- und Betriebshilferinge (MBR) erfüllen ihre den Gesamtbelangen der Mitglieder dienenden satzungsgemäßen Zwecke, indem sie die Mitglieder informieren und weiterbilden, neue Maschinen vorführen, versuchsweise einsetzen und in Katastrophenfällen Hilfseinsätze organisieren. Sie finanzieren ihre satzungsgemäßen Zwecke durch Grundbeiträg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Steuerbarkeit

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistung ist umsatzsteuerbar (Rz. 26 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.3.2 Für größere IT-Dienstleister bleibt alles unverändert

Rz. 147 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Entlastet werden ausschließlich Kleinstunternehmen; für alle anderen gelten seit dem 01.01.2015 unverändert die Ausführungen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Begünstigte Leistungen

2.2.3.1 Allgemeines Rz. 92 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG befreit Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze (Nebenleistungen) von der Umsatzsteuer. Leistungen von Einrichtungen gem. § 4 Nr. 14 Buchst. b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Umsatzsteuer

Tz. 8 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Aus umsatzsteuerlicher Sicht wird die Verschmelzung als Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG (Anhang 5) behandelt und unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Hinweis Im Hinblick auf die steuerlichen Folgen sollte eine Verschmelzung von Vereinen vorab zwingend im Wege einer verbindlichen Auskunft mit der Finanzverwaltung abgestimmt werden.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen

Tz. 12 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind nach § 3 Nr. 13 GewStG (Anhang 7) befreit, soweit ihre Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit sind. Nicht erforderlich ist, dass diese Einrichtungen auch als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt sind.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im UStG zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Aufgrund der Gleichstellung des Eigenverbrauches mit der Lieferung bzw. sonstigen Leistung, ist auch der Ort für den Eigenverbrauch in analoger Anwendung der für Lieferungen und sonstige Leistungen geltenden Regeln zu besti...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 06/03 – 07/2025 § 14c UStG regelt die Fälle des Falschausweises von USt in einer Rechnung. Die Vorschrift findet auch bei Gutschriften Anwendung.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7 Vereinnahmung der abgetretenen, verpfändeten oder gepfändeten Forderung

2.1.7.1 Allgemeines Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Haftung setzt voraus, dass der Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger die abgetretene, verpfändete oder gepfändete Forderung ganz oder teilweise vereinnahmt hat (§ 13c Abs. 1 S. 1 letzter HS UStG). Wurde die Forderung teilweise vereinnahmt, erstreckt sich die Haftung nur auf die Umsatzsteuer, d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.3 Qualifizierte Bestätigung

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Darüber hinaus kann der anfragende Unternehmer auch im Rahmen einer "qualifizierten Bestätigungsanfrage" die mit der USt-IdNr. verbundenen weiteren Grunddaten (Name und Anschrift des Inhabers der nachgefragten ausländischen USt-IdNr.) überprüfen lassen (vgl. Abschn. 18e.1. Abs. 4 UStAE). Bei dieser sog. qualifizierten Anfrage verwendet das BZ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9 Mischfälle

2.1.4.9.1 Generelle Einordnung Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Schwierig sind Fälle zu beurteilen, die sowohl Elemente der Gebrauchsüberlassung von Grundstücken als auch andere Leistungselemente enthalten, die nicht als bloße Nebenleistungen eingeordnet werden können. Seit dem BFH-Urteil vom 31.5.2001 (Az: V R 97/98, BStBl II 2001, 658) ist zu prüfen, ob eine einheitliche Lei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Einfuhrumsatzsteuer wird ausschließlich auf Gegenstände erhoben, die aus einem Drittland in das Inland eingeführt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), nicht hingegen auf sonstige Leistungen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Befreiung (1.000 EUR)

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Beträgt die USt für das vorangegangene Kj. nicht mehr als 1.000 EUR, kann das FA den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien (§ 18 Abs. 2 S. 3 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.5 Steuerpflichtige Verwaltungstätigkeiten

Rz. 168 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Auffassung der Finanzverwaltung können insbesondere folgende Tätigkeiten nicht als Tätigkeiten der Verwaltung von Investmentvermögen angesehen werden und fallen daher nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG, soweit sie nicht Nebenleistungen zu einer der unter Rz. 156 bezeichneten steuerfreien Tätigkeit sind (vgl. A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vorschrift grenzt allgemein die unternehmerische Sphäre der jPöR von den Tätigkeiten ab, die den jPöR i. R. d. öffentlichen Gewalt obliegen. JPöR gelten nach § 2b Abs. 1 S. 1 UStG nicht als Unternehmer, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen i. R. d. öffentlichen Gewalt obliegen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.2 Gelangensnachweis und Gelangensvermutung

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Gegenstand der Lieferung muss in das Gebiet des anderen Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 76 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1.1 Steuerbarkeit

Rz. 130 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistung muss umsatzsteuerbar sein (s. Rz. 26 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Begünstigte Bildungseinrichtungen

2.1.2.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts Rz. 47 Stand: 06/03 – 07/2025 Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind ohne weitere Voraussetzungen begünstigt. Hierzu zählen insbesondere allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Regelmäßig dürfte es insofern bereits an der Steuerbarkeit fehlen, da mangels Entgelts meist kein Leistung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.3.4 Änderungen im UStAE

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Änderungen vgl. das Einführungsschreiben des BMF vom 14.12.2018, BStBl I 2018, 1429.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Besonderheiten

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das österreichische UStG und die UStR 2000 enthalten zahlreiche Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Sachverhalte. Einige wesentliche werden nachfolgend dargestellt. 14.1 Sondervorschriften für Bauleistungen (§ 19 Abs. 1a öUStG; § 13b Abs. 1 Z 4 dUStG) Rz. 128 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Werden Bauleistungen von einem Unternehmer an...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.16.1.2 Positiv auch für "verwandte" Branchen

Rz. 137 Stand: 06/03 – 07/2025 Tatsächlich werden auch Unternehmer wie Caterer, Lebensmitteleinzelhändler, Bäcker, Metzger begünstigt, soweit diese mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen vor der Pandemie Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht haben.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 Nr. 17 StÄndG 2003 (Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645) m. W. v. 01.01.2004 (Art. 17 Abs. 4 StÄndG 2003) neu in das UStG eingefügt. Die Neuregelung durch das JStG 2024 trat nach Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes zum 06.12.2024 in Kraft.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Wahl des Unternehmers

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter den Voraussetzungen von § 18 Abs. 2a S. 1 UStG kann der Unternehmer auch den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.3 Bisher erforderlicher Einsatz der USt-IdNr. entfällt

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs auf B2C-Leistungen entfällt der bislang im B2B-Bereich zur optimalen Gestaltung erforderliche Einsatz der USt-IdNr. (Hinweis auf die Voraufl. zu diesem Buch, 3. Aufl. 2011,§ 3a a. F. Kap. 3.5).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Weitere Vereinfachungsregelung für Durchschnittssatzbesteuerer

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Betragen die Umsätze aus der Veräußerung von Getränken und Alkoholika i. S. d. § 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG sowie der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze – z. B. aus dem Weiterverkauf zugekaufter Erzeugnisse im Hofladen oder aus der Erbringung sonstiger Leistungen, die beim Empfänger nicht unmittelbar landwirtschaftlichen Zwecke dienen – vorauss...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1.3 Umsätze an Streitkräfte der GSVP im Inland

Rz. 132 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union (GASP). Die GSVP ist der wichtigste politische Rahmen, über den die Mitgliedstaaten eine europäische strategische Sicherheits- und Verteidigungskultur entwickeln, Konflikte und Krisen gemeinsam angehe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 22d UStG wurde zum 01.01.1997 durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 vom 12.12.1996, BGBl I 1996, 1851) eingeführt. Die Regelung ist seitdem unverändert.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten

Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer ist verpflichtet, für jeden Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung an das FA auf elektronischem Weg zu übermitteln. Bei Unternehmern, deren Umsätze im vorangegangenen Kj. aus Lieferungen und sonstigen Leistungen und aus dem Eigenverbrauch auf ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen (vgl. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.1 Steuerbarkeit

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistung muss umsatzsteuerbar sein (s. Rz. 26 f.).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die EUSt wird ausschließlich auf Gegenstände erhoben (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), nicht hingegen auf sonstige Leistungen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Rechtsfolgen

2.1.3.1 Allgemeines Rz. 22 Stand: 06/03 – 07/2025 Rechtsfolge des zu hohen Steuerausweises ist, dass der Unternehmer auch den Mehrbetrag schuldet. § 14c Abs. 1 UStG bezieht sich nur auf den Mehrbetrag, der im Gesamtbetrag des Steuerausweises enthaltene zutreffende Steuerbetrag wird nach den allgemeinen Vorschriften des UStG als Folge der Leistungserbringung geschuldet (Berechn...mehr