Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines – Anwendbarkeit des Verfahrens

Rz. 144 Erbringt ein Unternehmer im Inland Leistungen an die nach Art. 151 MwStSystRL begünstigten Einrichtungen und Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat (Gastmitgliedstaat) ansässig sind, kennt er regelmäßig nicht die im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen und Beschränkungen, die für eine etwaige Steuerbefreiung seiner Leistungen im Inland maßgebend sind. In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Art. 151 MwStSystRL

Rz. 23 § 4 Nr. 7 UStG beruht auf Art. 151 MwStSystRL .[1] Diese Vorschrift geht zurück auf Art. 15 Nr. 10 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt (77/388/EWG) v. 17.5.1977[2] in der ab 1.1.1993 geltenden Fassung. Diese Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch Art. 1 Nr. 15 und 16 der Richtlinie 91/680/EWG v. 16.12.1991 [3], Art. 1 Nr. 9 vierter und fünfter Spiegelstr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 130 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates (die im Rahmen des GSVP tätig sind), die Lieferung oder sonstige Leistung ist für den Gebrauch oder Verbr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 57 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierte Streitkraft einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags bewirkt, die Streitkraft ist nicht die eig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 137 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierte (und im Rahmen des GSVP tätige) Streitkraft eines EU-Mitgliedstaats bewirkt, die Streitkraft ist ni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 83 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässige diplomatische Mission, berufskonsularische Vertretung oder deren Mitglieder, der Gegenstand der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 105 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen oder deren Mitglieder, für die Steuerbefreiung sind die in ...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 7.1.1 Warum ein Null-Steuersatz eingeführt wurde

Keine Umsatzsteuerbefreiung Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde ein umsatzsteuerlicher Null-Satz eingeführt. Dieser gilt für alle Fotovoltaikanlagen die nach dem 31.12.2022 angeschafft bzw. installiert wurden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern um eine Regelung eines Umsatzsteuersatzes. Diese Unterscheidung ist für den Vorsteuerabzug äußers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Leistung an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags

Rz. 43 Nach der Gesetzesfassung sind Lieferungen und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags von der USt befreit. Demnach erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf Leistungen, die an einen NATO-Staat, also an einen Staat, der zu den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags gehört, als Vertragspartner (Leistungsempfänger) des leistenden Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats

Rz. 61 Unter Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ist aus deutscher Sicht das gesamte übrige Gemeinschaftsgebiet zu verstehen. Das Gemeinschaftsgebiet umfasst nach § 1 Abs. 2a S. 1 UStG das Inland i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG und das übrige Gemeinschaftsgebiet, d. h. die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der EU, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedsta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Leistung an Streitkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten

Rz. 133 Nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e sind Lieferungen und sonstige Leistungen an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates befreit, wenn Streitkräfte an einer Verteidigungsanstrengung teilnehmen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Rahmen des GSVP unternommen wird. Demnach erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf Leistungen, die an Streitkräfte eines EU-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Entlastung in Deutschland ansässiger Einrichtungen und Personen von deutscher USt

Rz. 152 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen, sowie Bedienstete, Vertreter der Mitgliedsstaaten und Sachverständige bei Internationalen Organisationen sowie Mitglieder weiterer bevorrechtigter Personengruppen genießen bei ihrem (dienstlichen) Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Vorrechte und Befreiungen. Die Grundlagen für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Recht des anderen EU-Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 76 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist (wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchstaben c, d und f der Vorschrift) – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1] Der Unternehmer hat als Voraussetzung der Steuerbefreiung zwingend mit der ih...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 9.2.2 Steuerliche Folgen für den Mieter/Pächter

Der Mieter/Pächter des Daches ist als Betreiber der Fotovoltaikanlage als Unternehmer anzusehen, wenn er den Strom in das Netz des örtlichen Energieunternehmens einspeist. Somit sind alle Einnahmen und Aufwendungen, die mit diesen Unternehmen im Zusammenhang stehen, Betriebseinnahmen und -ausgaben. Das Entgelt (Vorteil) für die Werklieferung fließt dem Anlagenbetreiber monatl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Ausstellung von Sichtvermerken in den Bescheinigungen nach EU-einheitlichem Muster

Rz. 149 Sind Einrichtungen und Personen i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b bis d UStG in Deutschland ansässig, ist Deutschland also Aufnahmemitgliedstaat, richtet sich die Steuerbefreiung einer Leistung an diese Empfänger, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat bewirkt wird, nach deutschem Recht. Hier gilt also das auf das Recht eines anderen Mitgliedstaats abstellende Be...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 9.2.1 Steuerliche Folgen für den Verpächter

Die Vermietung oder Verpachtung des Daches gegen eine Dachsanierung ist als tauschähnlicher Umsatz anzusehen (ggf. Tausch mit Baraufgabe). Der Vermieter/Verpächter erhält vom Mieter/Pächter aufgrund der Dachsanierung eine Werklieferung. Die Werklieferung ist teilbar. Das heißt, dass der Wert der Werklieferung auf das gesamte Gebäude aufgeteilt werden muss. Kurz: Die Dachsani...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehung der Vorschrift/Gesetzesänderungen

Rz. 9 Durch Art. 1 Nr. 7 Buchst. e des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes v. 25.8.1992 waren in § 4 Nr. 7 UStG, der bis dahin unbesetzt war, zwei neue Steuerbefreiungen eingeführt worden, und zwar mWv 1.1.1993 (Art. 12 Abs. 1 Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz). Die Vorschrift enthielt nunmehr Steuerbefreiungen für Lieferungen und sonstige Leistungen an andere NATO-Vertragsparteien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Leistung fällt nicht bereits unter § 26 Abs. 5 UStG

Rz. 44 Bei den nach § 4 Nr. 7 Buchst. a UStG begünstigten Umsätzen muss es sich um andere Leistungen handeln als nach Art. III Nr. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung gel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 NATO-Streitkraft

Rz. 65 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Leistungen an Streitkräfte einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags bewirkt werden. Wer zu den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags gehört, ergibt sich aus dem Vertrag v. 4.4.1949.[1] Stand 1.1.2025 gehören der NATO 32 Staaten an: Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland (seit 2023), Fr...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.4 Überführung des erzeugten Stroms in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen

Verwendet der Steuerpflichtige den Strom in einem seiner anderen Unternehmen, so liegt bei dem Gewerbebetrieb Stromerzeugung (Fotovoltaikanlage) eine Entnahme vor. In dem anderen Betrieb kommt es zu einer Einlage. Die Überführung ist mit dem Buchwert zu bewerten.[1] Praxis-Beispiel Umsatzsteuer: Innenumsatz Ist der Gewerbebetrieb Stromerzeugung zum Umsatzsteuerausweis verpflic...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 7.2.3 Die begünstigte Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Einfamilienhauses eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers

Gründung einer GbR Auch wenn für die Anschaffung oder Installation der Fotovoltaikanlage der Null-Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt, kann für die Einnahmen und Entnahmen die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Betreiber mit einem weiteren Unternehmen umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt. Grund: Umsatzsteuerlich gilt als Bemessungsgrundlag...mehr

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E-Rechnung: Was Vermieter wissen müssen

Überblick Die elektronische Rechnungsstellung – kurz E-Rechnung – ist seit dem 1.1.2025 im B2B-Bereich für Unternehmen verpflichtend. Dazu gehören auch Vermieter. Das sind die spezifischen Herausforderungen. Die Verpflichtung, eine elektronische Rechnung auszustellen, betrifft nur Leistungen im Business-to-Business-Sektor (B2B) unter Unternehmen. Das gilt grundsätzlich auch ...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 8.1 Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Betriebsvermögensvergleich

80.000 EUR Der Gewinn oder Verlust wird bei den meisten Fotovoltaikanlagen anhand einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Eine Umstellung zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 EStG ist erst erforderlich, wenn der Gewinn mehr als 80.000 EUR im Jahr oder der jährliche Stromumsatz mehr als 800.000 EUR beträgt. Zu- und Abfluss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie deren Mitglieder

5.4.1 Zwischenstaatliche Einrichtungen Rz. 108 Nach dem Gesetzeswortlaut sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen (gemeint sind damit im Wesentlichen die sog. internationalen Organisationen, also Einrichtungen, die aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens gegründet worden sind und d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 120 Auch für die Fälle des § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG verlangt S. 2 der Vorschrift, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Leistung im Inland

Rz. 131 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG setzt wie bei S. 1 Buchst. a, b, c, d und f der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Leistung im Inland

Rz. 138 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG setzt wie bei S. 1 Buchst. a, b, c, d und e der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 52 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden. Damit setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung prinzipiell sowohl einen vollständigen Belegnachweis als auch einen vollständigen Buchnachweis voraus. Im Hinblick auf die EuGH- und BFH-Rechtsprechung zur Funktion der Beleg- und Buchnachweise bei i...mehr

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Gesetze, Fristen, Dauerbren... / 11 Die E-Rechnung wird Pflicht

Mit dem Wachstumschancengesetz wird seit dem 1.1.2025 bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E Rechnung) Pflicht. Das sollten vor allem Hausverwalter auf der Agenda haben. Die Regeln werden schrittweise eingeführt. Es gelten Übergangsfristen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Leistung im Inland

Rz. 84 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG setzt wie bei S. 1 Buchstaben a, b, d, e und f der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats ansässigen diplomatischen Missionen und berufskonsularischen Vertretungen sowie deren Mitglieder

Rz. 86 Das Gesetz und auch Art. 151 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL enthalten keine Definition, was unter den Begriffen diplomatische Vertretung, Berufskonsulat, Honorarkonsulat und sonstigen Einrichtungen dieser Art zu verstehen ist. Auskunft hierüber geben das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – WÜD – v. 18.4.1961[1] und das Wiener Übereinkommen über konsular...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Leistung im Inland

Rz. 106 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG setzt wie bei S. 1 Buchstaben a, b, c, e und f der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Mitglieder der zwischenstaatlichen Einrichtung

Rz. 117 Unter den Mitgliedern einer zwischenstaatlichen Einrichtung i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG sind die Mitglieder des Personals zu verstehen. Das Gesetz – und auch Art. 151 MwStSystRL – sind hier ungenau. Als Mitglieder im eigentlichen Sinne gelten die an der internationalen Organisation jeweils beteiligten Staaten. Staaten als völkerrechtliche Mitglieder einer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 45 Die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Die Befreiung richtet sich in diesen Fällen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. m. § 6a UStG, weil der Erwerb neuer Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten immer der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Die Erwerbsbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Anwendungsfälle

Rz. 55 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG soll insbesondere wehrtechnische Gemeinschaftsprojekte der NATO-Partner betreffen, bei denen der Generalunternehmer im Inland ansässig ist. Die Leistungen eines Generalunternehmers sollen steuerfrei sein, wenn die Verträge so gestaltet und durchgeführt werden, dass der Generalunternehmer seine Leistungen unmittelb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 132 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Streitkräfte dienen der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung

Rz. 51 Diese Voraussetzung stimmt zwar wörtlich mit Art. 151 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL überein, aber weder diese Bestimmung noch § 4 Nr. 7 UStG definieren, was darunter zu verstehen ist. Der Begriff der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung dürfte sich aus dem Nordatlantikvertrag und dem daraus resultierenden NATO-Bündnis ergeben. Dessen Aufgaben bestehen u. a. in der Organ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die EU-Streitkräfte, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen

Rz. 134 Die RL (EU) 2019/2235 (vgl. dazu Rz. 23) zielt darauf ab, die mehrwertsteuerliche Behandlung der im Rahmen der EU und der NATO unternommenen Anstrengungen im Verteidigungsbereich so weit wie möglich anzugleichen. Von daher dürfte der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Buchst. e UStG vergleichbar mit dem nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG sein. Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 139 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 59 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. ba bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG. In diesen Fällen bleibt es bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG, weil der Erwerb neuer Fahrzeuge in anderen Mitgli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 141 Wie zu den Befreiungen nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b bis d UStG verlangt § 4 Nr. 7 S. 2 UStG auch für § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Insofern gelten ähnliche Bedingungen wie für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.[1] Die Bedingung, dass der Gegenstand der Liefer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Rücküberführung von Gegenständen ins Inland durch deutsche Streitkräfte

Rz. 81 Nach § 1c Abs. 2 UStG führt u. a. die Rücküberführung eines zu den Bedingungen des Art. 151 Abs. 1 Buchst. d i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL ohne Umsatzsteuerbelastung erworbenen Gegenstands durch die deutschen Streitkräfte aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland zu einem im Inland steuerbaren und mangels einer entsprechenden Steuerbefreiung in §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.7 Weitere Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 143 Zu den weiteren Voraussetzungen der Steuerbefreiung (Leistungen an die Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaats, Tätigwerden im Rahmen des GSVP, Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die EU-Streitkräfte, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen) vgl. die Voraussetzungen zu § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG, die denen in § 4 Nr....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 74 Wie bereits das im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ergangene Schreiben des BMF[1] verlangt § 4 Nr. 7 S. 2 UStG, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Insofern gelten ähnliche Bedingungen wie für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.[2] Die Bedingung, dass der Gegenstand der Lieferung in den ander...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 85 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. ba bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Diplomatische Mission

Rz. 90 Eine diplomatische Mission ist nach Abs. 5 der Erwägungsgründe des WÜD die Vertretung eines Staates. Mitglieder der Mission sind der Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission (Art. 1 Buchst. b WÜD). Der Missionschef ist nach Art. 1 Buchst. a WÜD die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein. Zu den Mitgliedern de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Recht des anderen Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 104 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG ist wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchstaben b, d und f der Vorschrift – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 107 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Zwischenstaatliche Einrichtungen

Rz. 108 Nach dem Gesetzeswortlaut sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen (gemeint sind damit im Wesentlichen die sog. internationalen Organisationen, also Einrichtungen, die aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens gegründet worden sind und deren Mitglieder Staaten und/oder wiede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.5 In einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig

Rz. 118 § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG setzt voraus, dass die zwischenstaatlichen Einrichtungen bzw. deren Mitglieder in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Die Ansässigkeit richtet sich nach dem Sitz, der der Einrichtung im Gründungsabkommen oder dem Sitzstaatabkommen zwischen dem aufnehmenden Staat und der Einrichtung zugewiesen wurde. Als zwischenstaatliche Einricht...mehr