Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Ist-Besteuerung / 12 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Rechnungen von Ist-Versteuerern

Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer zwischen Soll- und Ist-Besteuerung unterscheiden. Künftig ist § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG zu beachten, weil der Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines Ist-Besteuerers erst nach der Bezahlung geltend gemacht werden kann. Bisher können Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen, sobald sie eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten haben. ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Ist-Besteuerung / 11 Wann das Finanzamt die Ist-Besteuerung widerrufen kann

Hat das Finanzamt die Ist-Versteuerung genehmigt, gilt diese Genehmigung so lange, bis sie widerrufen wird, z. B. weil die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Der Widerruf kann aber immer nur zu Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Stellt das Finanzamt bei der Bearbeitung von Steuererklärungen oder bei einer Betriebsprüfung fest, dass der Vorjahresumsatz mehr als 800.000 E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 52 Gem. § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG gehören seit dem 1.1.2025 zu den landwirtschaftlichen Betrieben auch die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe, soweit ihre Tierbestände nach § 241 BewG zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören oder diese die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 13b EStG erfüllen. Der Gesetzesfolgenverweis in § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsentwicklung von 1968 bis 1991

Rz. 16 Im Zeitraum bis 1991 sind neben verschiedenen (hier nicht im Einzelnen dargestellten) Anhebungen der Durchschnittssätze und Vorsteuerpauschalen die nachfolgenden Gesetzesänderungen hervorzuheben. Rz. 17 Als Reaktion auf die Preis- und damit Einkommensverluste, die der deutschen Landwirtschaft durch die damalige Aufwertung der Deutschen Mark entstanden[1], wurden durch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Geschäftsveräußerung im Ganzen und Gesellschaftsgründung

Rz. 271 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer, die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder Teilbetriebe sowie die Einbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder Teilbetriebe in Gesellschaften sind nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar.[1] Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Überprüfung und Anpassung der Durchschnittssätze (§ 24 Abs. 5 UStG)

Rz. 316 In der mWv 1.1.2022 eingeführten Regelung des § 24 Abs. 5 UStG (Rz. 26a) hatte der Gesetzgeber den Vorgaben des Artikels 298 MwStSystRL Rechnung getragen und hatte die Methode zur Berechnung der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und S. 3 UStG im Gesetz verankert (Rz. 9 und 35). Danach hatte das BMF jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes zu prüfen (Mon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Bindung an die Option

Rz. 293 Hat der Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert, bindet ihn diese Erklärung nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre.[1] Der Gesetzgeber hielt die fünfjährige Bindungsfrist zur Vermeidung von Missbräuchen für notwendig.[2] Eine Möglichkeit der rückwirkenden Rücknahme der Optionserklärung sieht § 24 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Sonstige landwirtschaftliche Betriebe

Rz. 69 Neben den in Rz. 46ff. genannten Formen der Bodennutzung gehören zu den landwirtschaftlichen Betrieben nach § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG auch die Binnenfischerei, die Teichwirtschaft, die Fischzucht für die Binnenfischerei und die Teichwirtschaft, die Imkerei, die Wanderschäferei und die Saatzucht, wenngleich die Naturkräfte hier teilweise in geringerem Maße genutzt we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahrensrechtliche Aspekte

Rz. 55 Die Regelung des § 22g UStG richtet sich als Normadressaten nicht unmittelbar an einzelne Steuerpflichtige (Unternehmer). Sie betrifft vielmehr dem Grunde nach Dritte, die lediglich als sog. Zahlungsdienstleister in einzelne (grenzüberschreitende) Umsätze von anderen Unternehmern im Wege der Zahlungsabwicklung eingebunden werden. Dem Grunde nach hat der Zahlungsdienst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 § 27 Abs. 1a UStG: Umsätze von Sprachheilpädagogen in der Zeit vor dem 1.1.2000

Rz. 35 Art. 7 Nr. 20 des StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] fügte einen neuen Abs. 1a in den bisherigen § 27 UStG ein.[2] Anlass dafür war, dass es in Deutschland – außer in Niedersachsen – für Sprachheilpädagogen keine Berufsordnung gab. Damit war die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für heilberufliche Umsätze nicht unmittelbar für die Umsätze von Sprachheilpädagoge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.16 § 27 Abs. 15 UStG: Erstmalige Geltung des geänderten § 14 Abs. 2 S. 2 UStG sowie des § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG bei Rechnungen über nach dem 31.12.2008 ausgeführte Umsätze

Rz. 77 Durch Art. 8 Nr. 4 des Steuerbürokratieabbaugesetzes v. 20.12.2008[1] erhielt § 27 UStG einen Abs. 15 mW ab dem 1.1.2009.[2] Die Zielsetzung dieses Gesetzes bestand insbesondere darin, die Steuerfestsetzung so "bürokratiearm" wie möglich zu gestalten. Nach der Übergangsregelung des § 27 Abs. 15 UStG entfiel die durch die Neufassung des § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG aufgehobe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 27 Abs. 6 UStG: Übergangsregelung für Umsätze mit sog. Alt-Sportanlagen bis Ende 2004

Rz. 54 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen v. 1.9.2002[1] wurde mWv 15.10.2001 ein neuer Abs. 6 an § 27 UStG angefügt, um die Auswirkungen einer Entscheidung des BFH[2]"auszugleichen". Zu diesem Gesetz, für das kein Regierungsentwurf vorlag[3], gab der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Der ECOFIN-Rat hat sich nach mehrmaliger Befassung nunmehr im Rahmen seiner Tagungen am 5.11.2024 auf das von der Kommission am 8.12.2022 mit dem Ziel der Modernisierung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten, der Stärkung der Rolle der Plattformwirtschaft bei der Kurzzeitvermietung von Unterkünften oder Personenbeförderungsdienstleistungen und der Verbesserung der Funktionsw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 § 27 Abs. 1 UStG: Gesetzesänderungen

Rz. 22 Der im Zusammenhang mit der (erstmaligen) Erhöhung der Steuersätze gem. § 12 UStG mWv 1.7.1983 in § 27 UStG geschaffene Abs. 1[1] regelt für alle zukünftigen Änderungen des Gesetzes, sofern jeweils nichts anderes durch das Änderungsgesetz bestimmt wird, deren Anwendung in der Weise, dass die Gesetzesänderungen auf die Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG anzuw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.27 § 27 Abs. 25 UStG: Anwendung des § 22f und § 25e UStG

Rz. 108 Die erste Fassung der Regelung des § 27 Abs. 25 wurde mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Sie stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der damals geschaffenen Möglichkeit der Haftung der damals so bezeichneten Betreiber elektronischer Marktplätze, die allerdings seit dem 1.7.2021 als elektronische Schnittstellen bezeichnet werden.[2] § 27 Abs. 25 UStG regelte das Übergangsverf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.41 § 27 Abs. 38 UStG: Abweichende Anwendung der neuen Rechnungsregelung in § 14 Abs. 1 und 2 UStG

Rz. 128 Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024[1] ist u. a. eine neue Regelung zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung bei Leistungen zwischen Unternehmern geschaffen worden. In dem dazu ergänzend eingefügten § 27 Abs. 38 UStG findet sich eine stufenweise Übergangsregelung, die allerdings mit dem nachfolgend ergangenen Jahressteuergesetz 2024 [2] (Rz. 13 un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.26 § 27 Abs. 24 UStG: Anwendung des § 3a Abs. 5, § 14 Abs. 7 UStG und § 18 Abs. 4c und 4d UStG

Rz. 106 Die Regelung des § 27 Abs. 24 UStG wurde gleichfalls mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Der neue § 27 Abs. 24 S. 1 UStG bestimmt, dass die Änderungen des § 3a Abs. 5 UStG und des § 14 Abs. 7 UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden waren, die nach dem 31.12.2018 ausgeführt wurden. Der neue § 27 Abs. 24 S. 2 UStG bestimmte, dass die Änderung des § 18 Abs. 4c S. 1 und Abs. 4d UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.23 § 27 Abs. 22 UStG: Anwendung des § 2b UStG

Rz. 97 Mit der durch das Gesetz v. 2.11.2015[1] mWv 1.1.2016 eingeführten Regelung des § 27 Abs. 22 UStG und der Streichung des § 2 Abs. 3 UStG wurden bestimmte Fragen zum Anwendungszeitraum im Zusammenhang mit der zum 1.1.2017 neu geregelten Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) in dem damals neu eingeführten § 2b UStG festgelegt.[2] Nach der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.37 § 27 Abs. 34 UStG: Anwendung neuer Regelungen zum Fernverkauf und der Steuerschuldnerschaft der Betreiber elektronischer Schnittstellen

Rz. 123 MWv 1.7.2021 wurde Abs. 34 in § 27 UStG eingeführt.[1] Nach dem Abs. 1 dieser Regelung waren die §§ 3 und 3a Abs. 5 S. 2, die §§ 3c, 4, 5, 11, 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f bis i, § 14a Abs. 2, § 16 Abs. 1c bis 1e, § 18Abs. 1, 3 und 9, die §§ 21a, 22, 22f und 25e UStG in der Fassung von Art. 14 des JStG 2020 erstmals auf Umsätze und Einfuhren anzuwenden, die nach dem 30....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.19 § 27 Abs. 18 UStG: Erstmalige Anwendung des § 14 Abs. 1 und Abs. 3 UStG

Rz. 82 Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[1] wurde u. a. eine Neuregelung (Erweiterung) der Möglichkeiten zur elektronischen Rechnungsstellung in § 14 UStG [2] getroffen; dies war aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 217ff. (233) MwStSystRL erforderlich geworden. Bei Einführung der Regelung bedurfte es einer Übergangsregelung, welche Inhalt des damals neu eing...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 84 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.12 § 27 Abs. 11 UStG: Erstmalige Anwendung des § 15a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2005

Rz. 71 Mit Wirkung ab dem 1.1.2005 wurde § 27 UStG durch Art. 5 Nr. 20 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes um einen Abs. 11 erweitert.[1] Rz. 72 In § 27 Abs. 11 UStG wird bestimmt, dass der zum 1.1.2005 wegen der fehlenden Übereinstimmung mit den unionsrechtlichen Grundlagen in Art. 187 ff. MwStSystRL [2] vollständig neu gefasste § 15a UStG [3], nur auf Vorsteuerbeträge anzuwend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.35 § 27 Abs. 32 UStG: Anwendung des § 24 Abs. 1 UStG

Rz. 120 MWv 29.12.2020 wurde der Abs. 32 in § 27 UStG eingeführt.[1] Nach dieser Regelung war der gleichfalls durch das JStG 2020 geänderte § 24 Abs. 1 UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 bewirkt wurden. Diese beiden Regelungen waren nicht Inhalt des ursprünglichen Gesetzentwurfs[2], sie wurden erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens eingefügt.[3] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 27 Abs. 2 UStG: Übergangsregelung für die Optionseinschränkung nach § 9 Abs. 2 UStG

Rz. 39 § 27 Abs. 2 UStG in der seit dem 1.1.1994 geltenden Fassung (Rz. 3) regelt den zeitlichen Anwendungsbereich der eingeschränkten Verzichtsmöglichkeit auf Steuerbefreiungen bei Umsätzen mit Gebäuden gem. § 9 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1994; inhaltlich geht es mithin um den Wegfall des Optionsrechts bei der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden. Der BFH hatte die Übergan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.29 § 27 Abs. 26 UStG: Anwendung des § 25 Abs. 3 UStG

Rz. 113 Gem. dem mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 26 UStG [1] war die mit dem gleichen Gesetz erfolgte Änderung des § 25 Abs. 3 UStG – die Streichung von S. 3 dieser Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen – erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 bewirkt wurden. Nach der Gesetzesbegründung sollte den Betroffenen damit genügend zeitlicher...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 § 27 Abs. 10 UStG: Übergangsregelung für Forschungsumsätze staatlicher Hochschulen

Rz. 68 Durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. g StÄndG 2003 wurde ein neuer § 27 Abs. 10 UStG mWv 1.1.2003 geschaffen.[1] Durch diese Übergangsregelung galt die zum 31.12.2003 aufgehobene Steuerbefreiung für bestimmte Forschungsumsätze der staatlichen Hochschulen gem. § 4 Nr. 21a UStG insofern noch fort, als die Hochschulen bei ihrem FA beantragen konnten, dass Umsätze steuerfrei blieb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.36 § 27 Abs. 33 UStG: Anwendung der besonderen Besteuerungsverfahren der §§ 18i, 18j und 18k UStG

Rz. 121 MWv 1.4.2021 wurde des Weiteren der Abs. 33 in § 27 UStG eingeführt.[1] Nach dem S. 1 dieser Regelung waren die Steuererklärungspflichten der gleichfalls mit dem JStG 2020 neu eingeführten besonderen Besteuerungsverfahren der §§ 18i, 18j und 18k UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgeführt wurden. In dem S. 2 des § 27 Abs. 32 UStG wurde wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.17 § 27 Abs. 16 UStG: Erstmalige Anwendung der §§ 3 Abs. 9a, 15 Abs. 1b und 15a Abs. 6a und Abs. 8 S. 2 UStG für Wirtschaftsgüter i. S. d. § 15 Abs. 1b UStG

Rz. 79 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde mWv 1.1.2011 ein neuer Abs. 16 in § 27 UStG eingefügt. Diese Übergangsregelung war insbesondere durch die Schaffung (der zuvor unbesetzten Regelung) des § 15 Abs. 1b UStG für solche Wirtschaftsgüter (Grundstücke) erforderlich geworden, welche aufgrund eines rechtswirksamen Vertrags vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind; mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 3. Bericht der Kommission

Am 27.6.2016 hatte der Rat eine Richtlinie zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie hinsichtlich der Behandlung von Umsätzen mit Gutscheinen ("Gutscheinrichtlinie") angenommen (EU-UStB 2016, 67). Die neuen Vorschriften gelten seit dem 1.1.2019 für nach dem 31.12.2018 ausgestellte Gutscheine. Ziel dieser Änderungen war die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der MwS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.2 Geltungsbereich der Feststellungen

Rz. 137 Der persönliche Geltungsbereich der Feststellungen nach § 1 VO zu § 180 Abs. 2 AO umfasst die Personen, die die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen betreiben, nutzen oder unterhalten bzw. denen die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesamtobjekts zuzurechnen sind. Es sind dies diejenigen Personen, denen die festgestellten Besteuerungsgrundlagen steuerlich zuzure...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1.1 Bemessungszeitraum ohne Fehlzeiten

Rz. 87 Bei Frauen mit monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt berechnet sich das Mutterschaftsgeld aus dem Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 (vom Arbeitgeber) abgerechneten Kalendermonate (Rz. 59 ff.). Der kalendertägliche Zahlbetrag des Mutterschaftsgeldes wird ermittelt, indem das Nettoarbeitsentgelt des 3-monatigen Bemessungszeitraums durch 90 geteilt wird (GR v. 6./7.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.4 Ermessensentscheidungen

Rz. 169 Bei den Feststellungen nach § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO hat die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen: Es liegt im Ermessen, ob überhaupt eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden soll. Es liegt im Ermessen der Verwaltung zu entscheiden, welche Besteuerungsgrundlagen für welche Steuerarten festgestellt werden. Es liegt im Ermesse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.2 Dem Unternehmen dienen

Die Gegenstände müssen einem Unternehmen für den Unternehmenszweck längerfristig zur Verfügung gestellt werden.[1] Dies kann etwa durch Pacht, Miete, Leihe oder Leasing geschehen. Nur kurzfristiges oder gelegentliches Überlassen reicht nicht aus, da die Gegenstände dann nicht dem Unternehmen dienen.[2] Nicht erforderlich ist aber, dass es sich bei den Gegenständen, die dem ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung, Klei... / 4 Berichtigung der Vorsteuer bei einem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung

Ein Unternehmer muss umgekehrt den Vorsteuerabzug wieder rückgängig machen, wenn er von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechselt. Praxis-Beispiel Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung Herr Huber ist als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt. Er erwirbt am 10.5.06 einen Firmen-Pkw für 20.000 EUR zuzüglich 19 % = 3.800 EUR Umsatzsteu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 4.2 Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils

Bei der Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils wird der Wert des zurückgegebenen Altteils in allen Fällen von den Lieferern (Hersteller, Großhändler, Reparaturwerkstatt) als Teil der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. In der Rechnung über die Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils braucht der Wert des Altteils nicht in den Rechnungs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 5 Was der Leistungsempfänger beim Austauschverfahren berücksichtigen muss

Ist der Leistungsempfänger eine Privatperson, sind keine Besonderheiten zu beachten, da Privatpersonen weder eine Buchführung erstellen noch Vorsteuer geltend machen können. Ist der Leistungsempfänger ein umsatzsteuerlicher Unternehmer, der steuerfreie Leistungen ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, braucht er keine Besonderheiten zu beachten. Er bucht den Bruttobe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 4.1 Lieferung von Altteilen

Die Lieferungen von Altteilen durch die am Kraftfahrzeug-Austauschverfahren beteiligten Unternehmer werden nicht zur Umsatzsteuer herangezogen. Nach Abschn. 10.5 Abs. 3 UStAE ist der pauschal ermittelte Wert für den Altteil auf allen Wirtschaftsstufen gleich, sodass sich bei den Lieferungen zwischen Unternehmern Umsatzsteuer und Vorsteuer gegenseitig aufheben.Ist der Endabne...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nacherhebung von Einfuhrzoll auf Kontingentwaren aufgrund rechtsmissbräuchlicher Handelstätigkeit – Reichweite des Vertrauensschutzes

Leitsatz 1. Einem Grundlagenbescheid kommt nur insoweit Bindungswirkung zu, als er eine Regelung zu einem bestimmten Sachverhalt enthält. Sind bestimmte Tatbestandsmerkmale einer Norm von dem Regelungsgehalt des Bescheids nicht umfasst, besteht insoweit keine Bindungswirkung; diese Tatbestandsmerkmale sind von der Behörde zu prüfen, die den nachfolgenden Verwaltungsakt erlässt. 2. Kauft ein Einführer, der Inhaber von Lizenzen zur zollbegünstigten Einfuhr ist, Waren außerhalb der Union von einer v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG)

2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 42 Die Steuerbefreiung ist – abgesehen von der Bedingung, dass die Leistung steuerbar, also im Inland ausgeführt sein muss (Rz. 58) – von folgenden Voraussetzungen abhängig: Die Lieferung oder sonstige Leistung wird an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags bewirkt, die Lieferung oder sonstige Leistung fällt nicht bereits un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.6 Beispiel für die Ermittlung der Umsätze, der Umsatzsteuer und des Eigenverbrauchs

Nachfolgendes Beispiel zeigt, wie die Berechnung der Einnahmen, der Umsatzsteuer und des Eigenverbrauchs in Zahlen erfolgt. Praxis-Beispiel Gesamtbeispiel Einnahmen Frau Mustermann erhielt von ihrem Energieversorger eine Abrechnung für das Kalenderjahr 2022. Die Fotovoltaikanlage hat eine Leistung von 35 kW und demzufolge eine Einspeisemöglichkeit von 5.000 kWh. Die Einspeisev...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Umsätze an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates im Rahmen des GSVP (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG)

6.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 130 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates (die im Rahmen des GSVP tätig sind), die Lieferung oder sonstige L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Umsätze an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats stationierten Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG)

3.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 57 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierte Streitkraft einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Umsätze an die im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats stationierten Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaats im Rahmen des GSVP (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG)

7.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 137 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierte (und im Rahmen des GSVP tätige) Streitkraft eines EU-Mitgli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Umsätze an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats ansässigen diplomatischen Missionen und berufskonsularischen Vertretungen sowie deren Mitglieder (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG)

4.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 83 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässige diplomatische Mission, berufskonsularische Vertretung o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Umsätze an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie deren Mitglieder (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG)

5.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 105 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen oder deren Mitglied...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 7 UStG sind bestimmte Umsätze an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen von der USt befreit. Begünstigt sind: Lieferungen (ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge) und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, die nicht unter die in § 26 Abs. 5 U...mehr