Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 2.1 Kaufleute sind handelsrechtlich buchführungspflichtig

Jeder Kaufmann[1] ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.[2] Ob ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt, ist anhand der Gesamtumstände, die die Tätigkeit des Unternehmens prägen, zu beurteilen.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 1 Welche Aufgaben die Buchführung hat

Diese Aufgaben hat die Buchführung: Die Buchführung ist die Grundlage für das gesamte betriebliche Rechnungswesen und die korrekte Besteuerung. Aus der Buchführung ergeben sich als Basis für die Umsatz- und Einkommensteuer der Umsatz sowie der Gewinn. Im Rahmen einer Betriebsprüfung ist die Betriebsprüfung ein Kontrollmittel für den Prüfer. Anschlussprüfung auch bei vernichteten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 2.2 Für Gewerbetreibende besteht eine steuerrechtliche Buchführungspflicht

Gewerbliche Unternehmer sind auch ohne handelsrechtliche Kaufmannseigenschaft steuerrechtlich buchführungspflichtig, wenn sie mehr als 800.000 EUR Umsatz im Kalenderjahr erwirtschaften oder mehr als 80.000 EUR Gewinn im Wirtschaftsjahr erzielen.[1] Gewerbetreibende müssen bei Überschreiten eines der Schwellenwerte dann lediglich eine Steuerbilanz erstellen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 5.5 Kassenbuchführung erfasst den gesamten betrieblichen Barverkehr

Bilanzierende Steuerzahler müssen die Bareinnahmen grundsätzlich täglich aufzeichnen und die sog. Grundaufzeichnungen aufbewahren. Nur ausnahmsweise kann die betriebliche Kassenführung auch dann noch als ordnungsgemäß gelten, wenn aufgrund gewichtiger betriebsinterner Gründe die Kassenaufzeichnungen erst am nachfolgenden Werktag anhand der vorliegenden Belege vorgenommen wer...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / e) 90 %-Test, 20 %-Test, Hauptzweckansatz

Der zweite Prüfungsschritt besteht darin, ob bei der zu beratenden Übertragung der sog. 90 %-Test gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bestanden wird (s. Abb. 2). Die Unternehmensverschonung ist nur dann zu gewähren, wenn das Verwaltungsvermögen – bestehend aus dem (jungen) sonstigen Verwaltungsvermögen und den (jungen) Finanzmitteln – keinen Anteil am Unternehmenswert von 90 % o...mehr

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Rabatte und Zugaben / 1.2.3 Berichtigung der Umsatzsteuer

Das Entgelt kann sich nachträglich ändern. Das kann durch eine Erlösschmälerung (Preisnachlass, Gutschrift, Rabatt, Skonto oder Bonus) geschehen. Damit ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer und mit ihr die auf den Umsatz entfallende Steuer. Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt nicht voraus, dass ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung auf allen S...mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.1 Rabatt

Rabatt ist ein Preisnachlass, den ein Unternehmer auf den Verkaufspreis oder Werklohn gewährt. Er gehört neben Skonti, Boni und den Minderungen aufgrund von Mängelrügen zu den Preisminderungen. Er wird gewährt als prozentualer Abzug von den allgemeinen Preisen oder als Sonderpreis für bestimmte Personengruppen – Verbraucherkreise, Berufe, Vereine oder Gesellschaften. Aufseite...mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.2.2 Minderung

Erkennt der Lieferant eine Minderung des Kunden an, wird der Kaufpreis herabgesetzt. Dadurch mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Der Lieferant muss daher den geschuldeten Steuerbetrag und der Kunde den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug berichtigen.[1] Praxis-Beispiel Preisnachlass nach Mängelrüge Kunde K hat eine Mängelrüge erhoben. Der Lieferant L g...mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.4.3 Berichtigung der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist für den Besteuerungszeitraum zu berichtigen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist.[1] Das ist in dem Voranmeldungszeitraum der Fall, in dem der Bonus an den Kunden ausgezahlt worden ist. Praxis-Beispiel Eröffnungsbuchungen Da im vorstehenden Beispiel die Auszahlung des Bonus erst in dem folgenden Geschäfts-/Wirtschaftsjahr erfolgt, s...mehr

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Rabatte und Zugaben / 1.2.2 Entstehung der Umsatzsteuer

Im Regelfall wird die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet.[1] In diesem Fall entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.[2] Für das Entstehen der Steuer kommt es also nicht darauf an, ob das Entgelt bereits eingegangen ist. Da A (obiges Beispiel unter Tz. 1.2.1.) im Februar 01 geliefert hat, entstand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / XV. Ausschluss bei Schäden sofern konzerninterner Ausgleich (A-7.11 AVB D&O)

Rz. 163 Der in A-7.11 AVB D&O enthaltende Ausschluss nimmt Ansprüche wegen Vermögensschäden des Versicherungsnehmers, einer Tochtergesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft in der Höhe vom Versicherungsschutz aus, wie sie bei einer anderen Gesellschaft dieses Konzerns zu einem Vermögensvorteil geführt haben. Es erfolgt sozusagen eine konzerninterne Berücksichtigung ei...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

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B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. § 823 Abs. 1 BGB (Haftung aus der [kleinen] Generalklausel)

§ 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Grundsatz der Gesamtverantwortung

Rz. 7 Bei mehrköpfigen Leitungsorgangen gilt auch hier der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Grundsätzlich besteht für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten eine Gesamtverantwortung aller Leitungsmitglieder (sog. Generalzuständigkeit). Durch eine Ressortaufteilung kann die Aufgabe jedoch einzelnen Organmitgliedern zugewiesen werden, die diese Aufgabe dann kraft ihrer Res...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 220 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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AGS 03/2025, Berechnung der... / c) Rechnungserstellung

Die Pflicht zur Erstellung einer elektronischen Rechnung erfolgt hingegen gestaffelt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.1 Übersicht

Tz. 219 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Tz. 220 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler iSd § 67a Abs 3 AO gilt bei Zahlungen an Sportler des Vereins Folgendes: Ein Vereinssportler ist nach § 67a Abs 3 S 1 Nr 1 AO für die Beurteilung der ZwB-Eigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nicht als bezahlter Sportler anzusehen, wenn er für seine gesamt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Unterscheidung zwischen Rente und dauernder Last

Rz. 90 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Während Versorgungsrenten aufgrund von Verträgen, die nach dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sind, stets in vollem Umfang als SA abzugsfähig bzw vom Empfänger zu versteuern sind (> Rz 8), ist bei Altverträgen zwischen Renten und dauernden Lasten zu unterscheiden. Bei Altverträgen sind nur dauernde Lasten in vollem Umfang abzugsfähig bzw zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 21 [Autor/Stand] Die in § 158 Abs. 1 BewG gewählte Bezeichnung "Land- und Forstwirtschaft", beinhaltet einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen umfasst. Der Begriff der Land- und Forstwirtschaft in diesem Sinne umf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ee) Unangemessene Aufwendungen

Rz. 90 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Vom Abzug als WK ausgeschlossen sind außerdem andere als die in den > Rz 85–89 bezeichneten Aufwendungen, die die > Lebensführung des Stpfl oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen sind (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 7 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Diese Regelung schränkt scheinbar den Grundsatz ein, da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Steuerliche Behandlung beim Sponsor

Tz. 199 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Abzug der Aufwendungen als BA gilt Folgendes: Aufwendungen des Sponsors sind BA, wenn der Sponsor wirtsch Vorteile, die insbes in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Das ist insbes der Fall, wenn der Empfänger der Lei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1 Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (§ 64 Abs 3 AO)

Tz. 182 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 Abs 3 AO enthält eine Besteuerungsfreigrenze für alle stpfl wG, deren Einnahmen (einschl USt) 45 000 EUR im Jahr nicht überstiegen. Diese Besteuerungsfreigrenze beruhte auf einem Vorschlag der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts (Gutachten, S 199–217; s BT-Drs 11/4176, 9, 11). Du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO)

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. Hs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.3 Werkstätten für behinderte Menschen. Einrichtungen zur Eingliederung von behinderten Menschen und Inklusionsbetriebe iSd § 215 Abs 1 SGB IX (§ 68 Nr 3 AO)

Tz. 232 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die in § 68 Nr 3 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 3 zu § 66, Nr 1 zu § 68). Die Fin-Verw hat im AEAO Nr 6–9 zu § 68 Nr 3 ausführlich zu folgenden Punkten Stellung genommen: Nachw der Eigenschaft als Inklusionsbetriebe (Beschäftigungsquote von mind 40 vH der im Gesetz genannten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht

Tz. 186 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Fall 1 : Verpachtung von Werberechten Tz. 187 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Verpachtete Trikotwerbung und Verpachtung der Werberechte auf den Sportgeräten ist immer ein wG (vgl AEAO Nr 9 zu § 67a). Die Trikotwerbung bei Sportvereinen ist grds ein stpfl wG. Allerdings kann nach dem Urt des FG Köln v 17.02.2006 (EFG 2006, 1108) hiervon eine Ausnah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die in den > Rz 10–59 dargestellten Merkmale eines Dienstverhältnisses reichen in Grenzfällen für ein Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 9) nicht aus, um den ArbN vom Unternehmer zu unterscheiden. Zu den für eine selbständige Tätigkeit typischen Merkmalen > Rz 70 ff. Rz. 61 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung erg...mehr

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Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.2 Teichwirtschaft (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 18 Zu den Nutzungen Teichwirtschaft sowie Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft (Rz. 21) gehören alle Wirtschaftsgüter, die – unabhängig von der Haltungsform – der Erzeugung von Speisefischen (einschließlich deren Eier und Brut) dienen. Zu den Speisefischen gehören insbesondere Forellen und Karpfen sowie die sog. Beifische, wie z. B. Schleie, Hechte und Zand...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5.1 Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 37 In § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG wird der in § 232 Abs. 1 BewG normierte Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter nach ihrer Zweckbestimmung einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sein müssen, durchbrochen. Unter den in § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG bestimmten Voraussetzungen werden Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die im Feststellungszeitpu...mehr

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Roscher, BewG § 234 Betrieb... / 8 Nebenbetrieb (Abs. 7)

Rz. 47 Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst nach § 234 Abs. 1 Nr. 3 BewG auch Nebenbetriebe. In § 234 Abs. 7 BewG wird der Nebenbetrieb definiert. Die Begriffsbestimmung entspricht inhaltlich der Regelung zur Einheitsbewertung in § 42 Abs. 1 BewG.[1] Nach § 234 Abs. 7 BewG kann nur dann von einem Nebenbetrieb ausgegangen werden, wenn er einerseits dazu bestimmt i...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 3 Nur bei Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von Körperschaften, die nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit sind und die ihren Gewinn mach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) ermitteln

Vor Zeilen 2-3 In den Zeilen 2-3 sind besondere Angaben zu machen, wenn die stpfl. Körperschaft ein Betrieb gewerblicher Art in der Form des Regiebetriebs ist, sowie bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften, deren Steuerfreiheit auf einer anderen Vorschrift als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG beruht. Zum Begriff des Regiebetriebs vgl. Vorbem. vor Zeile...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 9 Weitere Angaben zu Betrieben gewerblicher Art nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG

Zeile 17b Diese Zeilen haben nur Stiftungen des öffentlichen Rechts auszufüllen. Es ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl zu bestätigen, dass die Trägerkörperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient und dies durch eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts nachgewiesen wird. In diesem Fall ist nach § 44a Abs. 7 Satz 1 EStG kein St...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.7 Eigenkapitalveränderungen aufgrund des Steuerbilanzgewinns/-verlustes des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 38a–39b Die Zeilen 38a–39a betreffen sowohl Betriebe gewerblicher Art in der Form der Eigenbetriebe und Regiebetriebe als auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese Zeilen sind nicht auszufüllen, wenn der Betrieb gewerblicher Art bzw. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht überschritten hat u...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Z / 2.3 Angaben zur Höchstbetragsberechnung

Zeile 10 Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn die Höchstbetragsberechnung auf der Grundlage der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter erfolgen soll. Ist das der Fall, ist in Zeile 10 die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter einzutragen. Soll der Höchstbetrag von 20 % des Einkommens vor Spenden und Verlustabzug angesetzt werden, ergibt sich die Bemessungsgrundlage aus Zeile 3...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GR / 5 Bezugs- und Absatzgenossenschaften

Zeilen 9–14 Diese Zeilen gelten für Bezugs- und Absatzgenossenschaften. Da es sich bei Bezugs- und Absatzgenossenschaften um Mischformen aus Einkaufs- und Absatzgenossenschaften handelt, sind die beiden Aufteilungsmaßstäbe der Zeilen 3 und 4 und 6 und 7 zu kombinieren. Aufteilungsmaßstab ist daher das Verhältnis der Summe von Gesamtumsatz im Bezugsgeschäft und Gesamteinkauf im...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GR / 7 Nebengeschäfte zur Anwendung der Richtlinie R 22 Abs. 12 KStR 2022

Zeilen 19–20 An sich sind bei der Ermittlung des Höchstbetrags der genossenschaftlichen Rückvergütung sowohl aus dem Überschuss als auch aus dem Gesamtumsatz die Nebengeschäfte auszuscheiden. Das braucht jedoch nicht zu geschehen, wenn der Umsatz der Nebengeschäfte weder 2 % des Gesamtumsatzes noch 5.200 EUR (R 22 Abs. 12 KStR) übersteigt. Hierzu sind in den Zeilen 19 und 20 ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 6 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen

Vor Zeilen 66–68 Die nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG als ausgeschüttet geltenden Leistungen unterliegen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Kapitalertragsteuer von 15 %. Kapitalertragsteuerpflicht entsteht allerdings nur, wenn die Gewinn- und Umsatzgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG überschritten worden sind oder d...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Z / 2.2 Fortführung der Ermittlung des verbleibenden Zuwendungsvortrags

Zeile 6 In dieser Zeile ist die Summe der Zeilen 1–5 zu bilden. Der Betrag stellt die gesamten im VZ 2024 zum Abzug bei der Einkommensermittlung zur Verfügung stehenden Zuwendungen dar. Zeile 7 In dieser Zeile ist das Ergebnis der Höchstbetragsberechnung einzutragen. Spenden und Beiträge sind höchstens i. H. v. 20 % des Einkommens bzw. 4 ‰ der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehä...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 3.1 Anschaffungs- und Herstellungskosten, Teilwert

Erworbenes Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungskosten, hergestelltes mit den Herstellungskosten zu bewerten. Das gilt auch für selbst hergestellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, z. B. einen in Auftragsproduktion hergestellten Fernsehfilm. Das ertragsteuerrechtliche Aktivierungsverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter[1] gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GR / 4 Übrige Genossenschaften

Zeile 6 Bei den übrigen Genossenschaften (Einkaufs- und Verbrauchergenossenschaften, Nutzungsgenossenschaften, Kreditgenossenschaften und Zentralkassen) ist der Mitgliederumsatz in das Verhältnis zum Gesamtumsatz zu setzen.[1] Einkaufsgenossenschaften dienen der Versorgung der Mitglieder mit Waren. Zweckgeschäft ist daher der Verkauf von Waren an die Mitglieder, Gegengeschäft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 2.2.2 Objektive Merkmale

Hinzu kommen objektive Merkmale. So dient Anlagevermögen dem Gebrauch, Umlaufvermögen dem Verbrauch. Die Veräußerung, Verarbeitung oder der Verbrauch der Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ist häufig eigentlicher Unternehmenszweck, wie z. B. der Verkauf von Waren durch einen Supermarkt. Das Umlaufvermögen trägt zur Erzielung der betrieblichen Umsätze bei. Umlaufvermögen ge...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 5 Aufzeichnungspflichten

Rz. 42 Sowohl bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als auch bei der Einnahmenüberschussrechnung sind Betriebseinnahmen grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen.[1] Aus Zumutbarkeitskriterien besteht beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von unbekannten Kunden gegen Barzahlung keine Einzelaufzeichnungspflicht, es sei denn, es wird ein elektronisches Aufzeichn...mehr