Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.3 Unternehmerische Verwendung durch den Leistungsempfänger

Rz. 146 Das zweite Tatbestandsmerkmal des § 3a Abs. 2 UStG (neben der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers) besteht darin, dass der Abnehmer die Leistung für sein Unternehmen verwenden muss. Hier erscheint es schon auf einen ersten Blick fraglich, woher denn der Leistende um diese internen Vorgänge bei seinem Vertragspartner wissen soll. Mag die Feststellung der Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.1 Allgemeines

Rz. 495 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb kompliziert, weil in § 3a Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 6. Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Der Grundsatz der Kongruenz zwischen der umsatzsteuerrechtlichen und statistischen Erfassung bei Reihengeschäften wird allerdings bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften durchbrochen. Beispielfall 5: Das deutsche Unternehmen DE bestellt Waren bei dem niederländischen Großhändler NL. Dieser wiederum bestellt bei dem dänischen Produzenten DK. DK versendet die Waren direk...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CSRB-Richtlinie: EU will Berichtspflichten lockern

Die Europäische Kommission will mit dem Reformpaket "Omnibus 1" kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtline soll deutlich reduziert werden. Am 26.2.2025 hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) den Entwurf der ersten Verordnung im sogenannten Omnibus-Paket ("Omnibus 1") veröffentlicht. Ein Vorschlag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 110 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.6 Die Einräumung von Eintrittsberechtigungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Rz. 325 Durch das Jahressteuergesetz 2010 [1] wurde u. a. eine neue Nr. 5 in § 3a Abs. 3 UStG eingefügt. Diese Änderung des § 3a UStG stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anpassung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG und sie war durch die Neufassung der unionsrechtlichen Grundlage in Art. 53 MwStSystRL erforderlich geworden. Diese unionsrechtliche Regelung hat folgenden Wortla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 45 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 180ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungseleme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 185 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 7. Differenzbesteuerung

Beispielfall 6: Der Kfz-Händler A bezieht gebrauchte Fahrzeuge aus Schweden von dem in Schweden ansässigen Händler S. S wendet die Differenzbesteuerung gem. Art. 313 MwStSystRL (§ 25a UStG) an, da er die Fahrzeuge ohne Ausweis von Umsatzsteuer (in der Regel von Nichtunternehmern) erworben hat. In diesem Fall unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb durch A nicht der Umsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Prüfungsschema zum Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG

Rz. 71 Aus der vorhergehenden Zusammenfassung der Regelung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (Rz. 57ff.) ist unschwer erkennbar, dass eine Feststellung des Leistungsorts allein nach dem Aufbau des Gesetzestextes nicht möglich ist, denn dieser Aufbau des § 3a UStG entspricht nicht der tatsächlichen Prüfungsreihenfolge und zusätzlich sind – je nach der gegenständliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 277 In der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung (Rz. 273) der Nr. 3 des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6 Sonderfälle der Leistungsortsbestimmung in Fällen des § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 175 Die Regelung zur Begründung des Leistungsorts am Sitz des Leistungsempfängers des § 3a Abs. 2 UStG gilt grundsätzlich bei allen zwischenunternehmerischen Leistungen (B2B-Umsätzen), sofern nicht eine der Sonderregelungen des § 3a Abs. 3 oder der Abs. 5 bis 8 UStG zum Tragen kommt, wie z. B. die praxisrelevanten Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Besteuerung am Ort des leistenden Unternehmens (§ 3a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 88 Gem. § 3a Abs. 1 S. 1 UStG ist eine sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer[1] an dem Ort zu versteuern, an dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Dabei ist unter dem Ort, von dem aus der Leistende sein Unternehmen betreibt, der Ort zu verstehen, von dem aus dieser Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit anbietet. Dies ist grundsätzlich der maßge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Der Leistungsbezug durch die Betriebsstätte

Rz. 153 Der Leistungsort kann gem. § 3a Abs. 2 S. 2 UStG dann abweichend vom Sitz des Unternehmers bestimmt werden, wenn die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt wird, das Unionsrecht verwendet hierzu in Art. 45 MwStSystRL und in allen weiteren Vorschriften – vgl. insbesondere Art. 11 MwStVO – den Begriff der festen Niederlassung.[1] Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 80 Gem. § 3a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine sonstige Leistung – vorbehaltlich der Abs. 2 bis 8 des § 3a UStG und der §§ 3b und 3e UStG – an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Diese Regelung erscheint auch in ihrer Neufassung seit dem Jahr 2010 von ihrer Konzeption und ihrem Standort her als Grundtatbestand der Bestimmung des Orts der s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.11 Zugang zu Erdgas- und Energienetzen und damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 14 UStG)

Rz. 445 Für die Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung und Verteilung über diese Netze und damit zusammenhängende Leistungen an im Drittland ansässige "Nichtunternehmer" wird der Leistungsort nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 14 UStG [1] dort bestimmt, wo der im Drittland ansässige "Nichtunternehmer" seinen Wohnsitz hat. Durch da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.1 Allgemeines

Rz. 530 Die Abs. 6 und 7 des § 3a UStG beinhalten eine Übernahme der Regelungen des bis zum 31.12.2009 geltenden § 1 UStDV in das UStG; es handelt sich um weitere (besondere) Ausnahmeregelungen der Abs. 1 und 2 des § 3a UStG. Die Vorschrift des § 1 UStDV beruhte ursprünglich auf folgendem Hintergrund: Gem. Art. 9 Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie [1] durften die Mitgliedstaaten in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick und Gesetzeszweck

Rz. 35 § 3a UStG regelt den Ort der Leistung für die sonstigen Leistungen abweichend von dem der Lieferungen[1], die unionsrechtlichen Vorgaben sprechen hier begrifflich – m. E. klarer – schlicht von Dienstleistungen[2], die beiden Begriffe betreffen aber inhaltlich denselben Sachverhalt; es geht um (grenzüberschreitende) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Der wesentlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.3 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Rz. 471 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (Telekommunikationsdienstleistungen) zeichnen sich – genauso wie die anderen digitalen Dienstleistungen – dadurch aus, dass sie von beliebigen Orten aus im Inland, im Unionsgebiet oder in Drittstaaten an Leistungsempfänger in fast jedem Staat der Welt erbracht werden können. Die Sicherstellung einer Umsatzbeste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.2 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 363 Bei dem Katalogtatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG ist zunächst von den unionsrechtlichen Vorgaben auszugehen. Die unionsrechtliche Grundlage in Art. 59 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL spricht nur von "Leistungen auf dem Gebiet der Werbung".[1] Nach der noch zur 6. EG-Richtlinie ergangenen Rechtsprechung des EuGH ist dabei die Art der Leistung entscheidend.[2] Dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.3 Die praktische Anwendbarkeit der Regelung

Rz. 518 Letztlich haben Rechtsanwender, Finanzverwaltung und Gerichte bei jeder Anwendung des § 3a Abs. 5 UStG immer über Einzelfälle zu entscheiden, bei denen zunächst der tatsächliche Sachverhalt genau festzustellen ist, was in der Praxis häufig Schwierigkeiten genug bereiten kann. Eine in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthaltsort

Rz. 100 Im Einzelfall kann sich der Leistungsort bei § 3a Abs. 1 UStG auch nach dem Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthaltsort bestimmen, obwohl sich das aus dem (deutschen) Gesetzeswortlaut – entgegen Art. 45 S. 3 MwStSystRL – so nicht ergibt (Rz. 48), in der Verwaltungsanweisung finden sich hierzu aber in Abschn. 3a.1 Abs. 1 S. 8ff. UStAE entsprechende Vorgaben. Als Wohn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 200 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigen werden sie auch ausdrücklich in Art. 31...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.6 Weitere Einzelfragen des Orts der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken nach § 3a Abs. 3 UStG

Rz. 232 Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG war schon in ihrer bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung von vielen Einzelfragen geprägt. Da auch die Bestimmung des Leistungsorts nach der Regelung ab dem 1.1.2010 von erheblicher praktischer Bedeutung ist, weil sie allen anderen Leistungsorten nach § 3a UStG vorgeht, werden alle bisher von der Rechtsprechung geklärten Fragen d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: Die geplanten Änderungen

Zusammenfassung Die Europäische Kommission hat mit dem so genannten Omnibus-Paket am 26.2.2025 weitreichende Änderungen insbesondere an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vorgeschlagen. Die Vorschläge zielen darauf ab, Unternehmen, insbesondere KMU, von bürokrat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen / 4 Wie der Wareneinsatz ermittelt wird

Wareneinsatz ist die Ware, die während des Wirtschaftsjahres verbraucht wurde, um Erlöse zu erzielen. Der Wareneinkauf führt zu einer Umschichtung innerhalb des Betriebsvermögens bzw. einem Aktivtausch in der Bilanz. Der Wareneinkauf wird über das Aufwandskonto "Wareneingang" (SKR 03: 3200/SKR 04: 5200) erfasst. Der Warenbestand erhöht sich, das Bankkonto reduziert sich. Bei ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Lieferung von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels (zu § 6 Abs. 3 UStG)

Kommentar Befördert oder versendet ein Käufer einen Gegenstand zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels in das Drittlandsgebiet, kann eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen. Die Finanzverwaltung präzisiert die bisher im UStAE aufgenommenen Regelungen zur Steuerbefreiung in diesen Fällen und nimmt darüber hinaus Abg...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuerfreie Kompensationszahlungen für die Eingehung eines Vertrags

Leitsatz Wenn ein IT-Dienstleister seinem Kunden Kompensation dafür zahlt, dass dieser einen neuen Dienstleistungsvertrag abschließt, kann dies eine umsatzsteuerfreie Begründung einer Geldverbindlichkeit sein (§ 4 Nr. 8 Buchst. g) UStG). Sachverhalt Eine Genossenschaftsbank (Klägerin) wechselte im Streitjahr 2019 - ebenso wie offenbar weitere 400 Institutionen der genossenschaftlichen Finanzgruppe - ihr Kernbanksystem. Diese Migration war erforderlich geworden, weil verbundpolitisch die Entscheid...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Besteuerung der Umsätze von Kundenzeitschriften

Rz. 22 Kundenzeitschriften, die überwiegend Werbezwecken dienen (Position 4911 des Zolltarifs), gehören nicht zu den nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 49 der Anlage 2 des UStG steuerbegünstigten Gegenständen. Das BVerfG hat entschieden, dass die Besteuerung derartiger Zeitschriften mit dem allgemeinen Steuersatz nicht gegen die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 83 Wenn die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, hat der leistende Unternehmer zwingend den ermäßigten Steuersatz auf den Umsatz anzuwenden. Er hat kein Wahlrecht, für diesen Umsatz – auch wenn er an voll vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer für deren Unternehmen ausgeführt wird – auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes freiwillig zu verzichten (§...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.13 Ausstellung und Einlösen von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Rz. 67a Die Umsatzbesteuerung bei der Ausgabe und dem Einlösen von Gutscheinen ist mWv 1.1.2019 neu geregelt worden.[1] Es handelt sich um Gutscheine, für die der Gutscheinerwerber bei der Ausgabe des Gutscheins den auf dem Gutschein beschriebenen Wert bezahlt. Die neuen Regelungen finden sich in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Danach ist bei der Ausgabe derartiger Gutscheine durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.12 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 65 Hat der Unternehmer vor dem 1.7.2020 einen Umsatz zu den alten Steuersätzen von 19 % bzw. 7 % ausgeführt und tritt im zweiten Halbjahr 2020 eine Entgeltminderung ein (z. B. durch Zahlungsabzüge, Skontoabzug, Rabatt, Preisnachlass), hat der Leistungserbringer die USt nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG zu berichtigen. In Reverse Charge-Fällen (§ 13b UStG) hat der Leistungsempfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.8 Behandlung von An- und Vorauszahlungen

Rz. 54 Unternehmer, die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuern (sog. Istbesteuerung), müssen erhaltene An- und Vorauszahlungen im USt-Voranmeldungszeitraum des Zahlungseingangs versteuern. Auch Unternehmer, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuern (sog. Sollbesteuerung), müssen eine erhaltene An- oder Vorauszahlung für eine im zweiten Halbjahr 2020...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 75 Unternehmer, die auf eine von ihnen ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise (irrtümlich oder bewusst) den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Die Steuer berechnet sich in diesem Fall ausgehend vom tatsächlich vereinnahmten Preis für die Warenl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.1 Steuersätze bei Einführung der MwSt

Rz. 21 Nach dem UStG (Mehrwertsteuer) v. 29.5.1967[1] betrug der allgemeine Steuersatz bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 10 % und der ermäßigte Steuersatz 5 %. Die Höhe der Steuersätze im Vergleich zu den Steuersätzen des § 7 UStG 1951 (4 %, 3 %, 1,5 % und 1 %) war dadurch bedingt, dass die Steuer bis 31.12.1967 bei jedem Umsatz endgültig und unabhängig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich des allgemeinen Steuersatzes

Rz. 4 Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 UStG bestimmt die Höhe des allgemeinen Steuersatzes. Die Bezeichnung "allgemeiner Steuersatz" wird lediglich in § 25a Abs. 5 UStG verwendet. Sie entspricht der üblichen Terminologie und soll zum Ausdruck bringen, dass dieser Steuersatz immer dann anzuwenden ist, wenn das Gesetz keine abweichende Regelung getroffen hat. Art. 96 MwStSystRL ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung der Steuersätze

Rz. 2 Steuersätze sind Berechnungsfaktoren zur Ermittlung der Steuer. Sie werden ausgedrückt in Prozentsätzen. Durch Anwendung dieser Sätze auf die vom Gesetz jeweils bestimmte Bemessungsgrundlage errechnet sich die Steuer. Rz. 3 Als Steuersätze in diesem technischen Sinne kennen das UStG und seine Nebengesetze außer den Steuersätzen des § 12 UStG eine Reihe weiterer Steuersä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 10 Durch Art. 4 des Haushaltbegleitgesetzes 2006 v. 29.6.2006[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.1.2007 von bisher 16 auf 19 % erhöht worden. Während bei allen vorherigen Steuersatzanhebungen der allgemeine Steuersatz lediglich um einen Prozentpunkt erhöht wurde, war dies die erste Anhebung um gleich drei Prozentpunkte. Wegen der Gründe der Steuersatzerhöhung s. § 12...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.7 Eintragungen in die USt-Vordrucke

Rz. 51 Die Senkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 kam auch für die Verwaltung überraschend. Deshalb sahen weder die Formulare für die USt-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 A) noch für die USt-Jahreserklärung 2020 (Vordruckmuster USt 2 A) besondere Zeilen und Kennzahlen für Umsätze zu den abgesenkten Steuersätzen von 16 % bzw. 5 % vor. In den elektronisch abzuge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.2 Regelungen in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren

Rz. 32 Es vergingen nur knapp vier Wochen von der Vorstellung des Konjunkturpakets durch die Regierungskoalition am 3.6.2020 bis zur Verkündung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes am 30.6.2020 im BGBl I 2020, 1512. Im Vergleich zu den üblichen Verfahren bei der Steuergesetzgebung ist dies eine Rekordzeit. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, hat das BMF eine en...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.14 Übergangs- und Vereinfachungsregelungen

Rz. 67e Die Verwaltung hat sich im BMF-Schreiben v. 30.6.2020 [1] zu weiteren mit dem Übergang auf die abgesenkten Steuersätze verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen in bestimmten Branchen geäußert und weitere Vereinfachungsregelungen getroffen. Dies betrifft ein vereinfachtes Verfahren bei der Erstattung von Pfandbeträgen (Rz. 31 des BMF v. 30.6.2020); die Umsatzbesteuerung von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.2 Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG

.............. Hörgeräte Großhandel ....................... OHG Würzburger Str. 3 97070 Würzburg Frau ........................ Hörgeräteakustikermeisterin Tannenstraße 1 63743 Aschaffenburgmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 3.2 Mittelgroße Kapitalgesellschaften

Hierunter fallen Unternehmen, die mindestens 2 der obigen Merkmale überschreiten und jeweils mindestens 2 der 3 nachstehenden Kriterien unterschreiten: Bilanzsumme bis 20.000.000 EUR (nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags). Umsatz bis 40.000.000 EUR (in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag). Maximal 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Einführung eines Nullsteuersatzes (§ 12 Abs. 3 UStG) zum 1.1.2023

Rz. 67f Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde erstmals in Deutschland mWv 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz eingeführt (neuer § 12 Abs. 3 UStG). Da die Anwendung des neuen ermäßigten Steuersatzes von 0 % auf die in § 12 Abs. 3 UStG aufgeführten begünstigten Umsätze den Vorsteuerabzug nicht ausschließt, entfaltet der neue Nullsteuersatz die gleiche Wirkung wie eine Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift zum 1.1.2014

Rz. 1 Durch die Vorschrift wird für Umsätze in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 geregelt, dass ausschließlich auf die Einfuhr von Sammlerbriefmarken und dgl. (Nr. 49 Buchst. f der Anlage 2 des UStG), von Kunstgegenständen (Nr. 53 der Anlage 2 des UStG) und von Sammlungsstücken (Nr. 54 der Anlage 2 des UStG) der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Die seinerzeit neue Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Durchschnittssteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 73 Die Steuersätze des § 12 UStG (Regelsteuersätze) gelten nur für diejenigen Unternehmer, die nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert werden (Rz. 3). Für bestimmte Sonderfälle enthält das Gesetz noch weitere Steuersätze (Sondersteuersätze). Die Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bezeichnet § 24 UStG selbst als Durchschnittssätze. Sie sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Wiederanhebung der Steuersätze ab 1.1.2021

Rz. 67h Die Absenkung des allgemeinen Steuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020[1] galt nur für Umsätze im zweiten Halbjahr 2020 (Rz 30ff.). Für Umsätze ab dem 1.1.2021 sind deshalb die USt-Sätze – ohne erneute Aktivitäten des Gesetzgebers – automatisch wieder auf 19 % (allgemeiner St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr