Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einzelkaufleute

Rz. 60 [Autor/Zitation] Das Handelsrecht und mit ihm die handelsrechtliche Buchführungspflicht in § 238 knüpfen an die Kaufmannseigenschaft an, anders als das österreichische Recht (s. Rz. 125 ff.). Reformvorschläge zur Aufgabe des Kaufmannsbegriffs und dessen Ersetzung durch einen auch die freien Berufe einbeziehenden Unternehmerbegriff, (Bydlinski, Handels- oder Unternehmens...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Schwellengrößen und inhaltliche Divergenzen

Rz. 8 [Autor/Zitation] Während eine Harmonisierung der Schwellenwerte in § 241a Satz 1 und § 141 Abs. 1 Satz 1 AO gesetzgeberisch gewollt ist, existieren hingenommene Unterschiede in der Definition der jeweiligen Schwellengrößen. So nimmt § 241a Satz 1 auf den (handelsbilanziellen) "Jahresüberschuss" Bezug, wie er sich bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens (Umsatzkostenver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Rechnungslegungspflicht nach öUGB oder vergleichbaren bundesgesetzlichen Vorschriften

Rz. 92 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 1 öEStG erklärt die unternehmensrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung als maßgebend, wenn neben dem Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd. § 23 öEStG eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 öUGB oder vergleichbaren bundesgesetzlichen Vorschriften (dazu Rz. 93) besteht. Rechnungslegungspflichtig nach § 189 öUGB können n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Andere Unternehmer

Rz. 161 [Autor/Zitation] Die Rechnungslegungspflicht entsteht, wenn die Umsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden GJ 700.000 EUR übersteigen (einfaches Überschreiten des Schwellenwerts), im darauf zweitfolgenden GJ (§ 189 Abs. 2 Z 1 öUGB). Erzielt der Unternehmer im ersten und zweiten Wirtschaftsjahr jeweils einen Umsatz, der zwischen 700.000 und 1 Mio. EUR liegt, dann besteh...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Stille Gesellschaft sowie Einnahmen des partiarischen Darlehensgebers

Rz. 665 Der echte typische stille Gesellschafter ist Darlehensgeber und somit am Erfolg (Gewinn und ggf. auch am Verlust) der Gesellschaft beteiligt. Nicht beteiligt ist er am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmen- und Geschäftswertes. Damit wird dokumentiert, dass er ausschließlich am Erfolg und nicht am Vermögen partizipieren soll (§ 230 Abs. 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Personalaufwand

Rz. 519 (Zu den Verbindlichkeiten vgl. Rdn 480 ff.) Hierzu gehören Löhne, Gehälter und Aufwendungen für Sozialabgaben. Diese Aufwandsposition ist gerade bei personalintensiven Unternehmen von besonderer Bedeutung. Auch hier ist stets das Instrument des internen Betriebsvergleichs (siehe Rdn 1108 ff.) heranzuführen, d.h., es ist zu prüfen, wie hoch die Personalkosten in den ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Einzelzuständigkeit (sachliche, örtliche)

Rz. 8 [Autor/Stand] Die FinB, der die Zuständigkeit aufgrund des Zusammenhangs zuwächst, muss funktionell (i.S.d. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO, vgl. die Erl. dort) und sachlich (i.S.d. § 387 AO) zur Verfolgung des Gesamtkomplexes und örtlich (i.S.d. § 388 AO) bzgl. einer Strafsache zuständig sein. Rz. 9 [Autor/Stand] Für eine der zusammenhängenden Strafsachen muss die örtliche Zust...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 124 [Autor/Zitation] § 189 öUGB Anwendungsbereich (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Wareneinkauf/Materialaufwand

Rz. 517 (Zur Bewertung des Vorratsvermögens vgl. Rdn 385 ff.!) Bei dieser Position handelt es sich um einen besonderen Erfolgsindikator eines Unternehmens, wobei die Überprüfung in der Relation zum Umsatz durch den internen bzw. externen Betriebsvergleich (siehe Rdn 1108 ff.) erfolgen kann. Rz. 518 Hinweis Derartige Überlegungen in Form eines externen Betriebsvergleichs forder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Unterzeichnungspflicht

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Unterzeichnung des JA ist als Bestandteil der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten öffentlich-rechtlicher Natur (Ballwieser in MünchKomm. HGB4, § 245 Rz. 2; Justenhoven/Meyer in Beck BilKomm.13, § 245 HGB Rz. 9; insoweit auch Merkt in Hopt41, § 245 HGB Rz. 1 f.) und dient somit den Interessen der Jahresabschlussadressaten, insbes. de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 387 AO entspricht inhaltlich dem § 422 RAO i.d.F. des AO-StrafÄndG 1967[2]. Mit der AO 1977 wurden in Abs. 1 die Worte "oder das bei ihrer Verwaltung durch die Oberfinanzdirektion Hilfe leistet" weggelassen. Das trug dem Umstand Rechnung, dass die OFD als Bundesbehörde sich bei der ihr aufgrund früheren Rechts (Art. 108 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anschaffungspreis

Rz. 442 [Autor/Zitation] Der Anschaffungspreis ist grds. der Rechnungsbetrag (Kaufpreis) ohne Umsatzsteuer; sie ist nur einzubeziehen, wenn dem Erwerber kein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht (vgl. Rz. 64). Wenn der Erwerber teils Umsätze erzielt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen und gleichermaßen solche, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, dann ist die in Rechnung g...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Berechtigte Steuerpflichtige der EÜR

Rz. 551 Steuerpflichtige können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen, wenn sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen und auch freiwillig keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen und ihren Gewinn auch nicht nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bildung von Einzel- und Sammelrückstellungen

Rz. 226 [Autor/Zitation] Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3) sind Rückstellungen grds. einzeln zu bewerten (sog. Einzelrückstellungen). Dies soll verhindern, dass die Bildung von Rückstellungen aufgrund von an anderer Stelle gelegten stillen Rücklagen unterlassen wird und dass zB drohende Verluste aus einem schwebenden Beschaffungsgeschäft mit Gewinnen...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Bewertungsgrundsätze und Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)

Rz. 272 Zum Verständnis der Vorstellungswelt der Bilanzierung nach HGB und EStG, auch für die unterhaltsrechtliche Würdigung, ist es geboten, die wesentlichen Prinzipien der Bilanzierung nachvollziehen zu können. Diese sind konkretisiert in den Grundsätzen Ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung (GOB) und sind vielfach normiert.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (6) Rückstellungen für Gewährleistungen und ähnliche Verpflichtungen

Rz. 251 [Autor/Zitation] Rückstellungen für Gewährleistungen, die aufgrund rechtlicher oder faktischer Verpflichtung erbracht werden (sog. Garantieverpflichtungen), sind ein Unterfall der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und damit nach § 249 Abs. 1 passivierungspflichtig. Zusätzlich wurde von dem Gesetzgeber die Pflicht in das Gesetz eingefügt, Gewährleistungsrü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (c) Widerrufsvorbehalt (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 252 [Autor/Zitation] Pensionszusagen, die von künftigen gewinnabhängigen Bezügen abhängig sind, dürfen gem. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht passiviert werden. Der BFH hat insoweit die Ansicht vertreten, künftige gewinnabhängige Bezüge seien dabei solche, die nach der Erteilung der Pensionszusage, aber nicht notwendig nach dem jeweiligen Bilanzstichtag entstehen, also zB Gewi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Realisationszeitpunkt bei Mehrkomponentengeschäften

Rz. 230 [Autor/Zitation] Unter einem Mehrkomponentengeschäft sind alle Geschäfte zu subsumieren, bei denen mehrere verschiedenartige Teilleistungen eine enge Verbindung zueinander aufweisen (hierzu umfassend Schuster, Ubg 2013, 312; Tiedchen in HHR, § 5 EStG Rz. 398 [12/2021]; Wüstemann/Kierzek, zfbf 2007, 882, 891 ff.). Diese enge Verbindung kann sich entweder in der Zusammen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorbereitung und Versuch

Rz. 58 [Autor/Stand] Der Versuch des Bannbruchs ist aufgrund der ausdrücklichen Verweisung des § 372 Abs. 2 AO gem. § 370 Abs. 2 AO strafbar (so die nahezu einhellige Meinung)[2]. Auf die Erläuterungen in § 370 Rz. 704, 1533 ff., in denen die Besonderheiten von Ein- und Ausfuhrvergehen mit Beispielen berücksichtigt werden, wird Bezug genommen. Demgegenüber zweifelt Makee Mosa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gesetzlich geregelte Ausnahmefälle

Rz. 491 [Autor/Zitation] Das Gesetz selbst sieht nur wenige Durchbrechungen des Saldierungsverbots vor. Der offene Abzug vor den jeweiligen Posten in Bilanz und GuV ist auf gesetzlich geregelte Ausnahmefälle beschränkt (vgl. Fritz-Schmied/Schuschnig in Hirschler2, § 196 Rz. 64; Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 196 Rz. 67; Bertl/Fraberger, RWZ 1997, 382; ebenso in Deuts...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Handelsrecht

Rz. 205 [Autor/Zitation] Es werden unterschiedliche Ansichten darüber vertreten, was bei einem Tauschgeschäft als Anschaffungspreis anzusetzen ist. Unter dem Einfluss des Steuerrechts und insbes. des sog. Tauschgutachtens des BFH (vgl. BFH v. 16.12.1958 – I D 1/57 S, BStBl. III 1959, 30) wird teilweise die Auffassung vertreten, dass in der Handelsbilanz ein Wahlrecht hinsicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Überwachung von Postverkehr und Telekommunikation

Rz. 117 [Autor/Stand] Der Bannbruch ist – im Gegensatz zu bandenmäßiger Umsatz- oder Verbrauchssteuerhinterziehung, gewerbsmäßigem, gewaltsamem oder bandenmäßigem Schmuggel sowie gewerbs- oder bandenmäßiger Steuerhehlerei (s. § 385 Rz. 404) – keine Katalogtat nach § 100a Abs. 2 StPO, bei deren Verdacht eine Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation statthaft ist[2]....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 426 [Autor/Zitation] § 203 öUGB Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten (1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen. (2) 1 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ih...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

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zfs 10/2023, Nachfestsetzun... / 2 Aus den Gründen:

…“ Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 Satz 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin, mit der diese sich gegen die Nachfestsetzung von Umsatzsteuer auf die bereits mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 2.6.2022 festgesetzten Rechtsanwaltskosten für die zweite Instanz wendet, bleibt in der Sache ohne Erfol...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bauabzugsteuer

Rz. 29.1 [Autor/Stand] Zur Sicherung der aus Bauleistungen resultierenden Steueransprüche wird seit 2001 die sog. Bauabzugsteuer gem. §§ 48–48d EStG [2] dadurch erhoben, dass der Leistungsempfänger (s. Rz. 29.3) von der von ihm entrichteten Gegenleistung (s. Rz. 29.4) einen Steuerabzug i.H.v. 15 % vorzunehmen hat (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bauleistungen in diesem Sinne sind a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 241a regelt für Einzelkaufleute eine umsatz- und gewinnabhängige Ausnahme von der Buchführungspflicht (s. § 241a Rz. 2).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Saldierung

Rz. 297 [Autor/Zitation] Ausgewiesen wird der Saldo zwischen dem Wert der eigenen Leistung und dem Wert der Gegenleistung (Weimer, Die Hebung stiller Lasten in der Steuerbilanz, 49). Ein Bruttoausweis von eigenem Anspruch einerseits und eigener Verpflichtung andererseits wäre zwar ebenso vorstellbar; aus demselben Grund, aus dem das schwebende Geschäft bei Bestehen der Ausgeg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Zweck der Bußgeldregelung in § 380 AO ist es, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens dritten Personen bzgl. fremder Steuerschulden (dazu sogleich) obliegen, sicherzustellen[2]. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Vereinfachung, Beschleunigung und Sicherstellung der Steuererhebung in einigen praktisch häufigen Fä...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Betriebsvermögensvergleich

Rz. 174 Nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG ist der Gewinn beim Betriebsvermögensvergleich (ausführlich zu dieser Gewinnermittlungsart siehe Rdn 222 ff.) Beispi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Temporäre Divergenzen

Rz. 10 [Autor/Zitation] In zeitlicher Hinsicht fällt zum einen auf, dass § 241a Satz 1 zwecks Wahrung einer gewissen Kontinuität in der handelsrechtlichen Rechnungslegung eine Nichtüberschreitung beider Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden GJ vorsieht, während die Nichtüberschreitung beider AO-Schwellenwerte bereits an einem Abschlussstichtag ausreicht (vgl. Pfirmann/...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebseinnahmen bei EÜR

Rz. 553 In Anlehnung an den Begriff Einnahmen nach § 8 Abs. 1 EStG sind Betriebseinnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zufließen. Rz. 554 Betriebseinnahmen sind z.B.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Betriebsvermögensvergleich i.S.v. § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 228 Diese Gewinnermittlungsart kommt nur für Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, sowie für selbstständig Tätige, die freiwillig Bücher führen, in Betracht. Rz. 229 Für Gewerbetreibende, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, gelten die Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 EStG zusätzlich. Diese sind bu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 (Allgemein): Van der Felde, Die Rechtsnatur der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, StbJb. 1954/55, 45; Barth, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, betriebswirtschaftlich, handelsrechtlich und steuerrechtlich – Ein geschichtlicher Aufriß, ZfhF 1963, 384; Christoffers, Die Grundlagen der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung, BFuP 1970, 78; Körner, Wesen und...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 800 [Autor/Zitation] Das Niederstwertprinzip folgt aus dem Prinzip der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4). Danach sollte der Bilanzansatz nicht höher sein als der Wert, der bei einer Veräußerung der Wertpapiere zum Kurs des Abschlussstichtags erzielt werden könnte. Da im Umlaufvermögen typisierend mit einer alsbaldigen Veräußerung gerechnet wird, erscheint es unumgänglich, bei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Rechtliche Entstehung ohne wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag

Rz. 94 [Autor/Zitation] Ist die Verbindlichkeit rechtlich bereits entstanden, aber noch nicht wirtschaftlich verursacht (gegen die Möglichkeit einer solchen Fallgestaltung offenbar Haas/Ritter, DStR 2023, 594, 595), so sprechen sich insbes. die Vertreter der Alimentationsthese (dazu Rz. 89) gegen die Passivierung einer Rückstellung aus (Kahle, DStR 2018, 976, 977). Eine Rücks...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens

Rz. 607 Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Derivative Buchführungspflicht

Rz. 177 [Autor/Zitation] Nach § 124 öBAO haben alle Unternehmer, die nach dem öUGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften (zB § 112 öGmbHG) zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, diese auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen (vgl. Tanzer in FS Doralt, 432 f.). Die Verpflichtung zur Buchführung nach dem öUGB ergibt sich aus § 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)

Rz. 188 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Gewinne aus gewerblichen Einzelunternehmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie Gewinne der Gesellschafter aus Personengesellschaften nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (zum gewerblichen GrdStHandel. vgl. Rdn 719). Dazu gehören insbesondere die Gewinne aus gewerblichen Unternehmen wie z.B. Handwerksbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Großhandelsbe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Betriebsaufspaltung

Rz. 204 Zur Aufdeckung von stillen Reserven und somit zu Veräußerungsgewinnen kann es auch kommen, wenn eine Betriebsaufspaltung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung beendet wird. Rz. 205 Hinweis Durch Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, auch bei Güterstandesschaukel entsteht zwar keine Schenkungsteuerpflicht, es sind aber die ertragssteuerlichen Konseque...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach

Rz. 258 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach basiert auf der Prämisse, dass zwischen den Erträgen und den Aufwendungen eine Zweck-Mittel-Beziehung entsprechend dem Finalprinzip besteht (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 187 [10/2011]; BKT, Bilanzen16, 133; Jüptner, Leistungsfähigkeit und Veranlassung, 123; Patek, Steuerliche Er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Börsen- oder Marktpreise

Rz. 758 [Autor/Zitation] Bei allen Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens, die einen Börsen- oder Marktpreis haben, ist für die Berechnung des nach dem Niederstwertprinzip maßgeblichen Vergleichswerts vom Börsen- oder Marktpreis auszugehen. Börsen- oder Marktpreise dürften insbes. für Wertpapiere des Umlaufvermögens und Commodities im Vorratsvermögen relevant sein, weil fü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Konkrete Ansatzverbote für Marken, Drucktitel, Verlagsrechte und Kundenlisten

Rz. 157 [Autor/Zitation] Die Norm benennt zunächst enumerativ Beispiele für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten) und fingiert für diese eine mangelnde Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert (vgl. van Hall/Kessler in Kessler/Leinen/Strickmann, Handbuch BilMoG2, 179; Andrä, Bilanzierung von Immaterialgüterrech...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / B. Einkommensermittlung

Rz. 105 Wie wird das Unterhaltseinkommen aus Steuerunterlagen, Bilanz, G & V und EÜR ermittelt? Wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mit dem steuerrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch ist, aber korreliert, so wird das Unterhaltseinkommen aus dem steuerrechtlichen Einkommen abgeleitet. Nach Feststellung des steuerrechtlich relevanten Einkommens erfolgen u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bedeutung von sonstigen Marktpreisen und Börsenkursen vergleichbarer Unternehmen

Rz. 685 [Autor/Zitation] Liegen keine Börsenkurse vor, verweist der BFH bei der Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen auf Unternehmensanteile an erster Stelle auf zeitnahe Verkäufe, die nicht durch persönliche Beziehungen beeinflusst sind, und auf ernsthafte Kaufangebote (vgl. BFH v. 19.8.2009 – III R 79/07, BFH/NV 2010, 610 Rz. 27). Dieser Einschätzung ist zu folgen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Imparitätsprinzip

Rz. 370 [Autor/Zitation] Nach dem Imparitätsprinzip sind Risiken und drohende Verluste im JA abzubilden (§ 201 Abs. 2 Z 4 lit. b öUGB; Fraberger/Petritz/Horkel-Wytrzens in Hirschler2, § 201 Rz. 168; zum Sinn und Zweck s. Rz. 179). Während der Ausweis von Gewinnen nach dem Realisationsprinzip erst dann erfolgt, wenn diese durch einen Realisationsakt am Markt bestätigt wurden (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Persönlicher Zusammenhang

Rz. 14 [Autor/Stand] Ein persönlicher Zusammenhang liegt vor, wenn eine Person im Verdacht steht, mehrere Straftaten begangen zu haben. Beispiel Der Stpfl. S, der seinen Wohnsitz in X hat, betreibt in Y einen Gewerbebetrieb. Durch Nichtangabe von Umsätzen bei der FinB in Y verkürzt er Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, außerdem Einkommensteuer durch die entsprechende Nichtangabe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Norm regelt die bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen abweichend von einer strikten Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes auf die Komponenten des Sicherungszusammenhangs. Sie gibt damit vor, inwieweit und in welcher Form üblicherweise finanzwirtschaftlich motivierte Absicherungen bilanziell nachvollziehbar sind. Hierzu bestimmt sie grd...mehr