Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Abgabefrist der Steuererklärungen

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Somit sind die Steuererklärungen zu den folgenden Stichtagen zu übermitteln: Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/202...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren, der sog. One-Stop-Shop, Nicht-EU-Regelung möglich ist (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_NichtEU/OneStopShop_NichtEU/onestopshop_­NichtEU_node.html). Die Vorschrift findet ausschließlich Anwendung für nicht im...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Abgabefrist der Steuererklärungen

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 16 Abs. 1c S. 1 UStG). Die Steuererklärung ist innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums einzureichen (§ 18i Abs. 3 S. 1 UStG). Somit sind die Steuererklärungen zu den folgenden Stichtagen zu übermitteln:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Ausschluss vom Besteuerungsverfahren

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben der Entscheidung des Unternehmers, seine Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren zu beenden, hat das BZSt unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, den Unternehmer von der Teilnahme auszuschließen (§ 18i Abs. 5 UStG). Diese Möglichkeit steht dem BZSt dann frei, wenn der Unternehmer seinen Verpflichtungen resultierend aus der ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Bezug auf den Tatbestand der Lieferungen richtet sich die Regelung an alle Unternehmer – unabhängig von dem Land ihrer Ansässigkeit (§ 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG). Sonstige Leistungen können allerdings nur von im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern über das besondere Besteuerungsverfahren gemeldet werden (§ 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 2 US...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde m. W. z. 01.07.2021 eingeführt und gilt damit für alle von ihrem Tatbestand erfassten Umsätze, die nach dem 30.06.2021 ausgeführt wurden (§ 27 Abs. 34 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Neuregelung ist zum 01.04.2021 in Kraft getreten (Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) und gilt in dieser Form für Umsätze, die nach dem 30.06.2021 ausgeführt wurden (§ 27 Abs. 33 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Ausschluss vom Besteuerungsverfahren

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben der Entscheidung des Unternehmers, seine Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren zu beenden, hat das BZSt unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, den Unternehmer von der Teilnahme auszuschließen (Abschn. 18j.1. Abs. 7 UStAE, Art. 58 ff. MwStVO). Diese Möglichkeit steht dem BZSt dann frei, wenn der Unternehmer seinen Verpfli...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Ausschluss vom Besteuerungsverfahren

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben der Entscheidung des Unternehmers, seine Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren zu beenden, hat das BZSt unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, den Unternehmer von der Teilnahme auszuschließen (§ 18k Abs. 6 UStG). Diese Möglichkeit steht dem BZSt dann frei, wenn der Unternehmer seinen Verpflichtungen aus der Teilnahme an ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weder die MwStSystRL noch andere EU-Normen geben eine explizite Grundlage für die in § 25f UStG angeordneten Rechtsfolgen vor. Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Grundlagen ergeben sich "nur" aus der Rechtsprechung des EuGH. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und missbräuchlichen Gestaltungen sowie Steuerumgehungen ist danach ein von d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Erklärung zur Anzeige

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss sich, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, in nur einem EU-Mitgliedstaat (dem sog. Mitgliedstaat der Identifizierung) registrieren; die Teilnahme gilt dann einheitlich für alle Mitgliedstaaten der EU und die Meldung aller Umsätze nach § 18j Abs. 1 S. 1 (§ 18j Abs. 1 S. 2 und 4 UStG). Sofern der Unternehmer bzw. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Begünstigte Leistungen des Personenzusammenschlusses

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist grundsätzlich unschädlich, wenn der Personenzusammenschluss auch nicht begünstigte Umsätze erbringt, etwa Leistungen an Dritte oder an seine Mitglieder, die nicht für deren nicht steuerbare bzw. steuerbefreite Ausgangsumsätze bezogen werden, soweit sich hieraus keine Wettbewerbsverzerrungen ergeben (vgl. Gehm, StBp 2020, 291; Hölzer in...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.1 Bis 31.12.2026

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis Ende 2026 dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich (§ 27 Abs. 39 Nr. 1 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Angabe auf der Teilseite 6 – Registrierungsbeginn

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie auch in den besonderen Besteuerungsverfahren gem. §§ 18i und18j UStG hat die Anzeige zur Registrierung grundsätzlich vor Beginn des Besteuerungszeitraums zu erfolgen, in dem der Unternehmer erstmalig von dem besonderen Besteuerungsverfahren Gebrauch machen möchte (vgl. Abb. 7a "Regelfall"; § 18k Abs. 1 S. 5 UStG). Auf dieser Teilseite ist ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Einführung in Deutschland wird vorgezogen

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Inkrafttreten erst in den Jahren 20230/2033 wollten die Koalitionsparteien der derzeitigen Bundesregierung nicht abwarten und haben sich daher auf eine vorzeitige Einführung eines deutschen bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verständigt. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dazu hatte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Registrierungsanzeige

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer bzw. der Vertreter muss sich, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, in einem EU-Mitgliedstaat (dem sog. Mitgliedstaat der Identifizierung) registrieren; die Teilnahme ist nur einheitlich für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für alle Fernverkäufe, die gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG in den Anwendungsbereich ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Prüfung nach erfolgter Eingabe, Bekanntgabe

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Erhalt der eingegebenen Registrierungsangaben prüft der Mitgliedstaat der Identifizierung den Antrag – soweit möglich – dahingehend, ob der Steuerpflichtige die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Regelung erfüllt, keine Registrierung für dieselbe Regelung bereits in einem anderen Mitgliedstaat besteht bzw. der Unternehmer von der I...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Kostenersatz

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Personenzusammenschluss darf als Entgelt für die sonstigen Leistungen an seine Mitglieder lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils des Mitglieds an den gemeinsamen Kosten fordern. Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine genaue Erstattung der angefallenen Kosten liegt vor, wenn der Personenzusammenschluss seinen Mitgliedern die ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Angaben auf den Teilseiten 1 bis 5

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Angaben, die i. R. d. Registrierungsanzeige zu machen sind, ergeben sich aus Unionsrecht (u. a. Art. 369c MwStSystRL, Art. 57e MwStVO, vgl. auch S/R, Rz. 31 ff.) und werden durch die Durchführungsverordnung 194/2020/EU vom 12.02.2020 (ABl. EU Nr. L 40, S. 114; Zusammenarbeits-DVO) ergänzt. Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Abgabe der E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Angaben auf den Teilseiten 1 bis 3

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Angaben, die i. R. d. Registrierungsanzeige zu machen sind, ergeben sich aus dem Unionsrecht (u. a. Art. 369p Abs. 1 MwStSystRL) und werden durch die Durchführungsverordnung 194/2020/EU v. 12.2.2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung 904/2010/EU des Rates hinsichtlich der Sonderregelungen für Steuerpflichtige, die Dienstleistung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Worin besteht die Neuerung?

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F.). Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Strukturierte Daten sind Daten, die in einem vorgegebenen Format strukturiert wurden, bevor m...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Was unter einer "dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit" zu verstehen ist, wird weder im Umsatzsteuergesetz, in der MwStSystRL durch die Rechtsprechung oder in Verwaltungsanweisungen definiert. Es dürfte sich dabei um Tätigkeiten handeln, die allgemein im Interesse der Gesellschaft, dem öffentlichen Interesse der Gemeinschaft und nicht hauptsächli...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Unmittelbarkeit

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistungen des Personenzusammenschlusses müssen unmittelbar an die Mitglieder erfolgen, d. h. die Leistung muss ohne Zwischenstufe von den Mitgliedern verwendet werden. Dies ist beispielsweise der Fall (vgl. BMF vom 19.07.2022, BStBl I 2022, 1208; Brill/Scheller, NWB 2023, 1045 (1054 f.)), wenn ärztliche Praxis- und Apparategemeinschaften ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Abgabefrist der Steuererklärungen

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist der Kalendermonat (§ 16 Abs. 1e S. 1 UStG). Die Steuererklärung ist innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums einzureichen (§ 18k Abs. 4 S. 1 UStG). Somit sind die Steuererklärungen zu den folgenden Stichtagen zu übermitteln (https://­www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ImportOneStopShop/i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18k UStG, der zum 01.04.2021 in Kraft getreten ist (vgl. Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096), regelt die Besteuerung von Fernverkäufen von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR (verbrauchsteuerpflichtige Waren sind von der Anwendung der Sonderregelung ausgeschlosse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.1.2 Differenzierung in Umsatzrentabilität und Kapitalumschlag

Die Gesamtkapitalrentabilität kann in 2 Faktoren zerlegt werden: Umsatzrentabilität und Kapitalumschlagshäufigkeit. Ums...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3 Kennzahlen zur Beurteilung der Rendite

Unter Rentabilität versteht man eine Relativzahl, bei der eine Erfolgsgröße zu einer dieses Ergebnis maßgebend bestimmenden Einflussgröße in Relation gesetzt wird. Als solche Einflussgrößen kommen für die Rentabilitätsanalyse einerseits das zur Ergebniserzielung eingesetzte Eigenkapital bzw. Gesamtkapital, andererseits der das Ergebnis bewirkende Umsatz in Betracht. Mit der R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4.3.2 Anwendung auf die Fallstudien

Die Berechnung des Warenumschlages macht nur bei der Handelskette Sinn. Die Handelswarenumschlagsdauer beträgt 18 Tage. Für produzierende Unternehmen wäre die Kenntnis der Kalkulationen erforderlich, um die Herstellkosten des Umsatzes zum Fertigwarenbestand in Relation setzen zu können. Es ist aber die durchschnittliche Rohmateriallagerdauer errechenbar, sie beträgt beim Anl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4.2.1 Ermittlung und allgemeine Interpretation

Die Kapitalflussrechnung (Cashflow Statement) stellt Herkunft und Verwendung verschiedener liquiditätsrelevanter Mittel dar. Sie gibt als zusammengefasster Bericht finanzieller Umsätze und Transaktionen die wichtigsten Investitions- und Finanzierungsvorgänge im kurz- und langfristigen Bereich wieder. Wo keine Kapitalflussrechnung zur Verfügung steht, kann man mit den Informa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / 4. Umfang einer USt-Befreiung

Eine Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Einrichtungsgegenstände.[22] Die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, ist nicht befreit – auch, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG). Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung ist nur möglich, wenn die mietende P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / V. Umsatzsteuerliche Aspekte

Zu beurteilen ist, ob bei der Vermietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space ein steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz vorliegt. Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken als sonstige Leistung sind grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG). Dazu gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden üblichen Nebe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.4 Änderungen des Umsatzsteuerrechts zum 1.1.2025 (eRechnung)

Hinweis Inkrafttreten zum 1.1.2025 Die folgenden Änderungen sollen zum 1.1.2025 in Kraft treten, soweit die Regelungen nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens so verabschiedet werden sollten – teilweise sollen sich aber noch Übergangsregelungen bis 2027 ergeben. Der Bundesrat und auch diverse Experten bei der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundesrats hatten für e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.3 Änderungen des Umsatzsteuerrechts (ursprünglich geplant) zum 1.1.2024

Hinweis Inkrafttreten zum 1.1.2024 Die folgenden Änderungen sollten zum 1.1.2024 in Kraft treten. Nachdem die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im Jahr 2024 voraussichtlich nicht mehr erfolgen wird, muss abgewartet werden, welche Regelungen rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft gesetzt werden. a) Steuerbefreiung für Verfahrenspfleger nach § 4 Nr. 16 UStG Nach der neu in §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Vorkosten oder Vermarktungskosten,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 5 Sonderregelungen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine

Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer getro...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft sind verschiedene Entscheidungen ergangen. Zur Frage der Eingliederung einer Personengesellschaft in einen einheitlichen Organkreis hat der BFH[1] jetzt entsprechend den Vorgaben des EuGH[2] entschiede...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 4 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3 Ausblick auf das Wachstumschancengesetz

Der Bundesfinanzminister hat ein Wachstumschancengesetz vorgelegt, das zu Entlastungen in der Wirtschaft führen soll. Der Bundestag hat das Gesetz am 17.11.2023 in 2. und 3. Lesung verabschiedet, der Bundesrat hat dazu jedoch am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Aufgrund der Verhandlungen über den Bundeshaushalt 2024 hat der Vermittlungsausschuss momentan keine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.1 Rückblick auf die Einführung eines Nullsteuersatzes bei bestimmten Photovoltaikanlagen

Zum 1.1.2023 ist erstmals in Deutschland ein sog. Nullsteuersatz [1] für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt worden, wenn die Leistung an den Betreiber der Anlage ausgeführt wird. Die Anlage muss dabei im räumlichen Zusammenhang mit Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden stehen. Dies wird im Rahmen einer ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.2 Änderungen des Umsatzsteuerrechts am Tag nach Verkündung

Hinweis Inkrafttreten nach Verkündung Die folgenden Änderungen sollen am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten – dies wird voraussichtlich erst im Jahr 2024 geschehen. Eine Änderung soll beim ermäßigten Steuersatz für begünstigte Einrichtungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG erfolgen und ein neuer Satz 4 soll angefügt werden. In § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat die Finanzverwaltung die folgenden Feststellungen getroffen: Die Finanzverwaltung[1] hat ihre Aussagen zum Vorliegen eines durchlaufenden Postens geändert, wenn B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 7. Billigkeitsmaßnahmen

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 6.3 Lösung

H ist ab 2024 nicht mehr als Kleinunternehmer einzustufen, da sein Gesamtumsatz in 2023 die Grenze von 22.000 EUR überschritten hat. Daher kommt es auf den voraussichtlichen Umsatz in 2024 nicht mehr an. Für die Umsätze des H – soweit sie steuerbar und steuerpflichtig sind – wird ab 2024 die Umsatzsteuer erhoben. Er hat aber aus den Leistungsbezügen einen Vorsteuerabzugsansp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.4 Vorsteuerberichtigung des Hauptgebäudes in 2024

Neben der in 2024 grundsätzlich weiter vorhandenen Änderung der Verhältnisse durch die andere Nutzung ab dem 1.1.2023, ergibt sich durch den erneuten Mieterwechsel eine weitere Änderung der Verhältnisse. R vermietete eine bis 31.12.2023 durch zulässige Option steuerpflichtig genutzte Einheit in 2024 an den Augenarzt A, der nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie, den Vorsteuerabzug...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung: die ... / 4.1 Sachverhalt

Versicherungsvertreter V hatte in 2023 für ein neues Fahrzeug einen Leasingvertrag abgeschlossen. Nach dem zum 1.7.2023 wirksamen Vertrag musste V eine Leasingsonderzahlung von (netto) 8.000 EUR bezahlen. Der Leasingvertrag läuft bis zum 30.6.2027. Da V in 2023 ausschließlich steuerfreie, den Vorsteuerabzug ausschließende Umsätze ausführt, kann er keinen Vorsteuerabzug aus d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.2 Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung aus Anbau 2023

Der Anbau stellt nachträgliche Herstellungskosten dar, die umsatzsteuerrechtlich wie ein eigenständiges Wirtschaftsgut behandelt werden.[1] Der Vorsteuerabzug aus diesen nachträglichen Herstellungskosten beurteilt sich bei jedem Leistungsbezug grundsätzlich danach, wie der Unternehmer die bezogene Leistung später für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze verwenden ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung: die ... / 5.3 Lösung

A ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zu ihrem einheitlichen Unternehmen gehört die Einspeisung von Strom gegen Entgelt in das öffentliche Stromnetz. Offensichtlich erfüllte A im Jahr 2019 die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG, hatte aber zulässigerweise ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.1 Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen 2023

Rechtsanwalt R ist als Unternehmer grundsätzlich zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt. Zum Rahmen seiner einheitlichen unternehmerischen Tätigkeit gehört auch die Vermietungstätigkeit. Ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a–Abs. 2 UStG eingeschränkt ist, richtet sich nach der Art seiner Ausgangsumsätze. R vermietet die Räume, sodass hier sonstige Leistungen na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.3 Vorsteuerberichtigung des Hauptgebäudes in 2023

Rechtsanwalt R war 2018 und 2019 als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt.[1] Ordnungsgemäße Rechnungen werden nach dem Sachverhalt unterstellt. Aus den Eingangsleistungen ist R anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt, da die geplanten Ausgangsleistungen teilweise vorsteuerabzugsberechtigend und teilweise nicht vorsteuerabzugsberechtigend erfolgen. Der Maßstab der Vorste...mehr