Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 So werden Umsatzsteuerforderungen/-verbindlichkeiten abgestimmt

Als Eröffnungsbilanzwerte wurden bereits die verschiedenen Umsatzsteuerforderungen und -verbindlichkeiten behandelt. Sie werden auf der Aktivseite oder der Passivseite zusammengefasst – je nachdem, ob ein Umsatzsteuerguthaben oder eine Umsatzsteuerschuld besteht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / aa) Allgemeiner Spendenabzug

Rz. 201 Unter dem Begriff "Zuwendungen" sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zu verstehen, vgl. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG, § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG. Spenden sind Ausgaben, die unentgeltlich und freiwillig erfolgen, keine Mitgliedsbeiträge sind und der Förderung steuerbegünstigter Zwecke dienen. Ausgeschlossen ist ein Spendenabzug immer dann, wenn die Zuwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3 Bilden und Auflösen von Rückstellungen

Rückstellungen sind Verpflichtungen, deren Entstehung und Höhe (noch) nicht sicher sind. Der tatsächliche Eintritt der jeweiligen (rückgestellten) Verbindlichkeit ist jedoch mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Eine bloße Vermutung, dass eine Verbindlichkeit den Betrieb treffen könnte, reicht zur Bildung einer Rückstellung grundsätzlich nicht aus. In der Han...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.6 Umsatzsteuer

Rz. 927 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 78 und 83] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Einzelfragen zum Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2023 ist für die Lieferung und Installation im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz eingeführt worden. Nachdem die Finanzverwaltung schon im Februar 2023 umfassend zu den Grundsätzen der Anwendung des neuen Steuersatzes Stellung genommen hatte, hat sie jetzt noch ergänzend dazu ein Schreiben zu Einzelfragen veröffentlicht. Im M...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum gewerbesteuerlichen Bankenprivileg

Leitsatz Die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs setzt nicht voraus, dass das Unternehmen mit Bankgeschäften höhere Gewinne erzielt als mit sonstigen Geschäften; maßgeblich ist, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen. Das gilt (jedenfalls in den Erhebungszeiträumen 2008 ...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 1008 Unternehmer, die handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind, müssen zusätzlich auch für steuerliche Zwecke Bücher führen (§ 140 AO) und eine Bilanz aufstellen. Andere gewerbliche Unternehmer, deren Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 UStG, mehr als 600.000 EUR betragen oder deren Gewinn mehr als 60.00...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage S 2023 – Tipps und G... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1049 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1050 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 453 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 454 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 410 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 411 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1070 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher füh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wachstumschancengesetz: Die... / 2.4 Mitteilungspflicht

Die Mitteilungspflicht wird nach § 138l Abs. 5 AO-E auf Fälle beschränkt, in denen neben den Voraussetzungen des Absatzes 2 mindestens ein nutzerbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AO-E) oder ein gestaltungsbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 AO-E) erfüllt ist. Satz 1 enthält in der Nr. 1 eine abschließende Auflistung nutzerbezogener Kriterie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.1 Allgemeines

Rz. 1079 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–16] Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Sie bleiben bei der Gewi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Leitsatz 1. Zur Begründung einer Schätzungsbefugnis dem Grunde und der Höhe nach darf der Tatrichter sich nicht mit der bloßen Benennung formeller oder materieller Mängel begnügen, sondern muss diese auch nach dem Maß ihrer Bedeutung für den konkreten Einzelfall gewichten. 2. Eine Vollschätzung unter vollständiger Verwerfung der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen ist nur ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Baukostenzuschuss / 5 Umsatzsteuer: Abgrenzung von echten und unechten Zuschüssen

Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmers/Unternehmens sind die echten und die unechten Zuschüsse voneinander abzugrenzen! Die Bezeichnung allein ist kein Indiz dafür, um was für eine Art von Zuschuss es sich handelt. Vielmehr muss die Leistung hinter dem Zuschuss überprüft werden. Der echte Zuschuss wird vom Zuschussgeber unabhängig von einer bestimmten Leistung des Zus...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Begriffsmerkmale einer Rente

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten sind eine Unterart der > Wiederkehrende Bezüge (vgl § 22 EStG). § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG, der die Rentenbesteuerung regelt, greift den auch aus dem BGB bekannten Begriff der Leibrente auf, bestimmt ihn aber spezifisch steuerrechtlich. Im Ergebnis sollen die nicht bereits im Rahmen anderer Einkunftsarten besteuerten (zur Subsidiar...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände; innergemeinschaftlicher Erwerb der Kunstgegenstände; Berechnung der Marge; kein Abzug der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb

Leitsatz Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG mindert die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer nicht die Bemessungsgrundlage, obwohl dies der Systematik und dem Zweck der Regelung widerspricht (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Mensing II vom 13.07.2023 – C 180/22, EU:C:2023:565). Normenkette § 25a Abs. 3 Satz 3, Abs. 7 UStG, Art. 312, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im finanzgerichtlichen Verfahren des Lieferers; Beweisvermutung nach Art. 9 Abs. 1 CMR

Leitsatz 1. Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten (X, Y und Z) und zwei Lieferungen (X an Y sowie Y an Z) muss der Ersterwerber (Y) zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers (X) mit seinem Finanzamt nicht nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beigeladen werden. 2. Für die Frage, welcher Lieferung im Rahmen eines solchen Reihengeschäfts die Warenbewegung zuzuordnen is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.6.2 Luxusfahrzeug

Beschränkter Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für Luxus-Sportwagen Ein Fahrzeug, das für den Unternehmer durchgehend horrend hohe Kosten verursacht, ist weder geeignet noch dazu bestimmt, den Betrieb zu fördern. Zwar ist der Unternehmer grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, welche und wie viele Fahrzeuge er für betriebliche Zwecke anschafft. Allerdings obliegt es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 2.5 Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

Die auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer ist in § 1897 Abs. 6 BGB a. F. von der Rechtsordnung als zulässige berufliche Betätigungsform anerkannt; die Betätigung als Berufsbetreuer setzt gem. § 1897 Abs. 1 BGB a. F. voraus, dass der Betreuer geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 2.4 Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter

Die Einkünfte aus Insolvenzverwaltertätigkeit sind solche aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht gewerbesteuerpflichtig.[1] Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. des § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 158 AO – Beweiskraft einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

Das FG hat im Aussetzungsverfahren zwar bestätigt, dass die Beweiskraft einer formell ordnungsmäßigen Buchführung auch durch die Ergebnisse einer Nachkalkulation erschüttert werden kann. Es hat aber gleichzeitig ausgeführt, dass insoweit wesentlich strengere Anforderungen gelten als an die Begründung einer Schätzung des Umsatzes oder Gewinns bei festgestellten, zur Schätzung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / 2. Art des Umsatzes

a) Einheitliche wirtschaftliche Vorgänge Bestimmung des Mietobjekts: Liegt eine einheitliche Leistung vor, wird im nächsten Schritt zu ermitteln sein, um was für einen Umsatz es sich bei dem Vorgang handelt. Hierbei kommt in Betracht, dass es sich um die Vermietung von GuB bzw. einem Gebäude als Hauptleistung(-sbestandteil) mit VuM handelt (Fall 1) oder um die Vermietung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / b) "Umstellungslösung"

Spätere Umstellung: Denkbar wäre aber auch, dass die Umsätze ab einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. dem 1.1.2026) nach den – in Übereinstimmung mit dem Urteil des EuGH vom 4.5.2023 und der Nachfolgeentscheidung des BFH v. 17.8.2023 noch zu erlassenden – neuen Verwaltungsgrundsätzen zu behandeln sind ("Umstellungslösung").[46] Handeln erforderlich: Würde diese Lösung gewählt, müs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / 1. Anspruch des Mieters

Keine Zahlungspflicht bei stfr. Umsätzen: Im Fall der Nettopreisabrede (typischerweise "Nettoentgelt zzgl. gesetzliche MwSt") muss M zusätzlich zum (Netto-)Mietentgelt nur dann den Betrag der MwSt an V zahlen, wenn der Umsatz steuerpflichtig ist. Hat er also zu Unrecht die MwSt-Beträge gezahlt, besteht ein Anspruch auf deren Rückzahlung.[48] Im o.g. Beispiel wäre V daher im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / a) Einheitliche wirtschaftliche Vorgänge

Bestimmung des Mietobjekts: Liegt eine einheitliche Leistung vor, wird im nächsten Schritt zu ermitteln sein, um was für einen Umsatz es sich bei dem Vorgang handelt. Hierbei kommt in Betracht, dass es sich um die Vermietung von GuB bzw. einem Gebäude als Hauptleistung(-sbestandteil) mit VuM handelt (Fall 1) oder um die Vermietung von VuM als Hauptleistung(-sbestandteil) mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / 2. Ständige Rechtsprechung des EuGH (mit einer Ausnahme)

Rspr. des EuGH zur Einheitlichkeit: Im Prinzip hat der EuGH das auch schon immer so festgestellt. Zum Beispiel mit Blick auf die Vermietung von Wohnungen mit Pkw-Stellplätzen,[7] die Besichtigung eines Fußballstadions mit anschließendem Museumsbesuch (zum anwendbaren Steuersatz)[8] und – last but not least bereits im Jahr 2018 – die Vermietung von Grundstücken samt VuM.[9] (E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / b) BGH-Rechtsprechung

Keine Prüfung des Vertrauensschutzes: Der BGH ging in seinen sog. Zytostatika-Entscheidungen davon aus, dass der Leistende in dem Fall, dass er seine Steuerschuld korrigiert, seinen Vorsteuerabzug verliert. Soweit ersichtlich hat der BGH hierbei allerdings die vorgenannten Vertrauensschutzgesichtspunkte (s. VI. 4. a)) nicht geprüft. Das wäre in weiteren Entscheidungen also n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / a) (Kein) Verlust des Vorsteuerabzugs des Vermieters?

V verliert evtl. Vorsteuerabzug ...: Soweit V verpflichtet ist, dem M für die Vergangenheit die MwSt-Beträge i.H.v. 190 EUR zurückzuzahlen und er seine Erklärungen für die entsprechenden VZ berichtigt (seine Umsätze dort also als steuerfrei erklären würde), wäre denkbar, dass das für ihn zuständige Finanzamt ihm das Recht, die MwSt-Beträge, die er an seine Lieferanten gezahl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / VII. Mietpreisanpassung für die Zukunft

Fraglich, ob Anspruch des V: Weiterhin wäre zu überlegen, ob V in dem Fall, dass die Leistungen ab dem 1.1.2026 komplett steuerfrei wären (s. oben IV. 2.b)) und eine (Teil-)Option (s. VI. 2.c)) nicht möglich wäre, eine Anpassung der (Netto-)Mietpreise für zukünftige Umsätze verlangen könnte. Ergänzende Vertragsauslegung: Eine solche Anpassung könnte sich aus einer ergänzenden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / a) "Hotelleistungen"

Nicht unmittelbar der Vermietung dienende Umsätze: So gelten die dort aufgeführten Grundsätze z.B. auch bei der in den letzten Jahren viel diskutierten Bestimmung des Steuersatzes bei Beherbergungsleistungen und den dazu gehörigen Nebenleistungen. Bei diesen sollen die Beherbergungsumsätze gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG dem reduzierten Steuersatz unterfallen, während die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / cc) Dauer der Gutgläubigkeit

Zugrundelegung der Verwaltungsanweisungen: Soweit V sich bei der Korrektur der Steuerschuld auf seine Gutgläubigkeit berufen würde, wäre zu überlegen, ab wann diese ggf. wegfällt. Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass die Steuerpflichtigen der mehrwertsteuerlichen Beurteilung ihrer Umsätze (d.h. bei der Erstellung der zugrunde liegenden Vereinbarungen) im Allgemeinen zugrund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / VIII. Vermietung an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Mieter

Keine "§ 14c-Steuer" ...: Würde V seine Vermietungsleistungen an Mieter erbringen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ergäben sich – sofern nicht die Übergangsregelungen angewendet werden – andere Konsequenzen als vorstehend unter V. – VII. dargestellt. Der EuGH hat nämlich entschieden, dass eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG bei Erteilung von Rechnungen mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / IX. Anwendung der Rechtsprechung statt Nichtbeanstandung in Fall 2

"Umgekehrte" Auswirkungen in Fall 2: Der Vollständigkeit halber sind noch die Auswirkungen auf Fall 2 – d.h. den Fall, dass die Vermietung der VuM der wesentliche Teil der Gesamtleistung wäre, so dass der gesamte Vorgang steuerpflichtig wäre (s. oben II. 2.a)) – zu erwähnen. In diesem Fall würden sich die vorstehend (unter IV. – VII.) diskutierten Fragen in umgekehrter Form ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / XI. Fazit

Kein "Aufteilungsgebot" für einheitliche Leistungen: Der EuGH hat mit seiner Entscheidung v. 4.5.2023 Klarheit geschaffen, dass das Institut der einheitlichen Leistung Vorrang vor etwaigen "Aufteilungsgeboten" hat. Das hat der EuGH – und ihm folgend der BFH – zwar nur für die Verpachtung von Grundstücken mit VuM entschieden. Für andere Bereiche des vermeintlichen "Aufteilung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / b) "Komplexe Leistungen"

Zusätzliche Leistungselemente: In Betracht kommt auch, dass es sich bei dem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang um eine "komplexe Leistung" eigener Art handelt. Das ist normalerweise der Fall, wenn weitere Leistungselemente hinzutreten, so dass die Überlassung des Grundstücks und ggf. der VuM über eine Vermietungsleistung i.S.d. Art. 135 MwStSystRL hinausgeht.[39] So stel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.[*] Der EuGH hat mit seiner Entscheidung C-516/21 Klarheit geschaffen, dass das Institut der einheitlichen Leistung Vorrang vor etwaigen "Aufteilungsgeboten" hat. Das hat der EuGH – und ihm folgend der BFH – zwar nur für die Verpachtung von Grundstücken mit VuM entschieden. Für andere Bereiche des vermeintlichen "...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / a) "Auslauflösung"

Verträge laufen lassen: Im Fall der Vermietung von GuB bzw. Gebäuden mit VuM wäre z.B. denkbar, eine Übergangsregelung dergestalt zu implementieren, dass alle Umsätze, die auf der Grundlage von Mietverträgen getätigt werden, die noch unter der "alten Rechtslage" (z.B. also vor Ergehen der EuGH-Entscheidung vom 4.5.2023 oder der Nachfolgeentscheidung des BFH vom 17.8.2023) ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / 1. Erlass obliegt der Finanzverwaltung

Nichtbeanstandung: Um dem Vertrauen der Steuerpflichtigen auf die "Richtigkeit" der Verwaltungsanweisungen für die Vergangenheit Rechnung zu tragen, erlässt die Finanzverwaltung normalerweise Regelungen, in denen sie anerkennt, dass die Behandlung von Umsätzen nach den "alten" Verwaltungsanweisungen bis zum Zeitpunkt der "neuen Rechtslage" (oder sogar bis zu einem angemessen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / 3. Kein "Aufteilungsgebot": Systematisch zutreffende Beurteilung

Systematisch klar: Es bleibt also dabei, dass einheitliche Leistungen mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind. Ein "Aufteilungsgebot" – dem zufolge in der deutschen Rechtspraxis einzelne Bestandteile einheitlicher Umsätze mit Blick auf einzelne Tatbestandsmerkmale (Steuerbefreiung, Steuersatz) unterschiedlich zu beurteilen sein sollen[12] – gibt es nicht. Die Entsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Controlling Office
Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 5.3 Durchführung der integrierten Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung

Rz. 49 Die integrierte Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung der Absatzprogramme 1–3 ist in den Tabellen 2–4 wiedergegeben. Im Falle des Absatzprogramms 2 erfolgt die Bewertung der nicht abgesetzten Rasentraktoren zu Herstellungskosten i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Diese betragen 1.805 GE je Stück und setzen sich aus Material- und Lohneinzelkosten i. H. von 1.680 GE sowie ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 3.2.1 Umsatzerlöse, Materialaufwand, Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 31 Die Planung der Umsatzerlöse hat für die Jahresabschlussplanung im Regelfall die mit Abstand größte Bedeutung; dies gilt insbesondere, wenn der Absatzsektor den Engpassfaktor des Unternehmens bildet[1]. Selbst wenn der Absatz nicht den Engpass für die Unternehmensplanung darstellt, werden dennoch eine Reihe von Jahresabschlusspositionen in funktionaler Abhängigkeit de...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.5.2 Würdigung

Rz. 24 Der wesentliche Vorteil der integrierten Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung liegt in der ganzheitlichen Betrachtungsweise. Sofern mittels einer integrierten Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung verschiedene operative (z. B. Leistungsprogramme) oder strategische Alternativen beurteilt werden sollen, legt dieses integrierte Informationssystem die Auswirkungen verschiede...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 4.1 Planungsgegenstände

Rz. 42a Im Unterschied zum HGB besteht ein vollständiger IFRS-Abschluss stets aus Bilanz, GuV- und sonstiger Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang.[1] Im Falle börsennotierter (Mutter-)Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden,[2] tritt stets noch die Segmentberich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last nach der für bis zum 31.12.2007 abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage genügt es nicht, wenn substantiell nur eine Änderbarkeit zugunsten des Übernehmers, nicht aber auch zugunsten des Übergebers vereinbart ist. 2. Da für die Annahme abänderbarer Leistungen ...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2 Formelle Vorschriften

Für eine Ordnungsmäßigkeit muss die Buchführung einige formelle Vorgaben erfüllen, die im Folgenden näher dargestellt werden. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit[1] Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beinhaltet folgende Punkte: Belegprinzip, d. h. zu jeder Buchung muss es einen entsprechenden Beleg geben. Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb angemessener...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.7 Rechtsprechung

Beim sog. "Zeitreihenvergleich" werden Waren und Umsätze für jeweils einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) ggf. gewichtet gegenübergestellt und der Rohaufschlag ermittelt. Der höchste Rohaufschlag wird als richtig unterstellt und für die Schätzung des Betriebsergebnisses herangezogen. Zum Zeitreihenvergleich hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze aufgestellt: Die D...mehr