Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Einheitliche Behandlung von... / a) (Kein) Verlust des Vorsteuerabzugs des Vermieters?

V verliert evtl. Vorsteuerabzug ...: Soweit V verpflichtet ist, dem M für die Vergangenheit die MwSt-Beträge i.H.v. 190 EUR zurückzuzahlen und er seine Erklärungen für die entsprechenden VZ berichtigt (seine Umsätze dort also als steuerfrei erklären würde), wäre denkbar, dass das für ihn zuständige Finanzamt ihm das Recht, die MwSt-Beträge, die er an seine Lieferanten gezahl...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / b) BGH-Rechtsprechung

Keine Prüfung des Vertrauensschutzes: Der BGH ging in seinen sog. Zytostatika-Entscheidungen davon aus, dass der Leistende in dem Fall, dass er seine Steuerschuld korrigiert, seinen Vorsteuerabzug verliert. Soweit ersichtlich hat der BGH hierbei allerdings die vorgenannten Vertrauensschutzgesichtspunkte (s. VI. 4. a)) nicht geprüft. Das wäre in weiteren Entscheidungen also n...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / VII. Mietpreisanpassung für die Zukunft

Fraglich, ob Anspruch des V: Weiterhin wäre zu überlegen, ob V in dem Fall, dass die Leistungen ab dem 1.1.2026 komplett steuerfrei wären (s. oben IV. 2.b)) und eine (Teil-)Option (s. VI. 2.c)) nicht möglich wäre, eine Anpassung der (Netto-)Mietpreise für zukünftige Umsätze verlangen könnte. Ergänzende Vertragsauslegung: Eine solche Anpassung könnte sich aus einer ergänzenden...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Einheitliche Behandlung von... / a) "Hotelleistungen"

Nicht unmittelbar der Vermietung dienende Umsätze: So gelten die dort aufgeführten Grundsätze z.B. auch bei der in den letzten Jahren viel diskutierten Bestimmung des Steuersatzes bei Beherbergungsleistungen und den dazu gehörigen Nebenleistungen. Bei diesen sollen die Beherbergungsumsätze gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG dem reduzierten Steuersatz unterfallen, während die ...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / cc) Dauer der Gutgläubigkeit

Zugrundelegung der Verwaltungsanweisungen: Soweit V sich bei der Korrektur der Steuerschuld auf seine Gutgläubigkeit berufen würde, wäre zu überlegen, ab wann diese ggf. wegfällt. Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass die Steuerpflichtigen der mehrwertsteuerlichen Beurteilung ihrer Umsätze (d.h. bei der Erstellung der zugrunde liegenden Vereinbarungen) im Allgemeinen zugrund...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / VIII. Vermietung an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Mieter

Keine "§ 14c-Steuer" ...: Würde V seine Vermietungsleistungen an Mieter erbringen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ergäben sich – sofern nicht die Übergangsregelungen angewendet werden – andere Konsequenzen als vorstehend unter V. – VII. dargestellt. Der EuGH hat nämlich entschieden, dass eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG bei Erteilung von Rechnungen mit...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / a) "Auslauflösung"

Verträge laufen lassen: Im Fall der Vermietung von GuB bzw. Gebäuden mit VuM wäre z.B. denkbar, eine Übergangsregelung dergestalt zu implementieren, dass alle Umsätze, die auf der Grundlage von Mietverträgen getätigt werden, die noch unter der "alten Rechtslage" (z.B. also vor Ergehen der EuGH-Entscheidung vom 4.5.2023 oder der Nachfolgeentscheidung des BFH vom 17.8.2023) ge...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 1. Erlass obliegt der Finanzverwaltung

Nichtbeanstandung: Um dem Vertrauen der Steuerpflichtigen auf die "Richtigkeit" der Verwaltungsanweisungen für die Vergangenheit Rechnung zu tragen, erlässt die Finanzverwaltung normalerweise Regelungen, in denen sie anerkennt, dass die Behandlung von Umsätzen nach den "alten" Verwaltungsanweisungen bis zum Zeitpunkt der "neuen Rechtslage" (oder sogar bis zu einem angemessen...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 3. Kein "Aufteilungsgebot": Systematisch zutreffende Beurteilung

Systematisch klar: Es bleibt also dabei, dass einheitliche Leistungen mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind. Ein "Aufteilungsgebot" – dem zufolge in der deutschen Rechtspraxis einzelne Bestandteile einheitlicher Umsätze mit Blick auf einzelne Tatbestandsmerkmale (Steuerbefreiung, Steuersatz) unterschiedlich zu beurteilen sein sollen[12] – gibt es nicht. Die Entsc...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / IX. Anwendung der Rechtsprechung statt Nichtbeanstandung in Fall 2

"Umgekehrte" Auswirkungen in Fall 2: Der Vollständigkeit halber sind noch die Auswirkungen auf Fall 2 – d.h. den Fall, dass die Vermietung der VuM der wesentliche Teil der Gesamtleistung wäre, so dass der gesamte Vorgang steuerpflichtig wäre (s. oben II. 2.a)) – zu erwähnen. In diesem Fall würden sich die vorstehend (unter IV. – VII.) diskutierten Fragen in umgekehrter Form ...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / XI. Fazit

Kein "Aufteilungsgebot" für einheitliche Leistungen: Der EuGH hat mit seiner Entscheidung v. 4.5.2023 Klarheit geschaffen, dass das Institut der einheitlichen Leistung Vorrang vor etwaigen "Aufteilungsgeboten" hat. Das hat der EuGH – und ihm folgend der BFH – zwar nur für die Verpachtung von Grundstücken mit VuM entschieden. Für andere Bereiche des vermeintlichen "Aufteilung...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / b) "Komplexe Leistungen"

Zusätzliche Leistungselemente: In Betracht kommt auch, dass es sich bei dem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang um eine "komplexe Leistung" eigener Art handelt. Das ist normalerweise der Fall, wenn weitere Leistungselemente hinzutreten, so dass die Überlassung des Grundstücks und ggf. der VuM über eine Vermietungsleistung i.S.d. Art. 135 MwStSystRL hinausgeht.[39] So stel...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.[*] Der EuGH hat mit seiner Entscheidung C-516/21 Klarheit geschaffen, dass das Institut der einheitlichen Leistung Vorrang vor etwaigen "Aufteilungsgeboten" hat. Das hat der EuGH – und ihm folgend der BFH – zwar nur für die Verpachtung von Grundstücken mit VuM entschieden. Für andere Bereiche des vermeintlichen "...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Controlling Office
Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 5.3 Durchführung der integrierten Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung

Rz. 49 Die integrierte Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung der Absatzprogramme 1–3 ist in den Tabellen 2–4 wiedergegeben. Im Falle des Absatzprogramms 2 erfolgt die Bewertung der nicht abgesetzten Rasentraktoren zu Herstellungskosten i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Diese betragen 1.805 GE je Stück und setzen sich aus Material- und Lohneinzelkosten i. H. von 1.680 GE sowie ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 3.2.1 Umsatzerlöse, Materialaufwand, Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 31 Die Planung der Umsatzerlöse hat für die Jahresabschlussplanung im Regelfall die mit Abstand größte Bedeutung; dies gilt insbesondere, wenn der Absatzsektor den Engpassfaktor des Unternehmens bildet[1]. Selbst wenn der Absatz nicht den Engpass für die Unternehmensplanung darstellt, werden dennoch eine Reihe von Jahresabschlusspositionen in funktionaler Abhängigkeit de...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.5.2 Würdigung

Rz. 24 Der wesentliche Vorteil der integrierten Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung liegt in der ganzheitlichen Betrachtungsweise. Sofern mittels einer integrierten Finanz-, Bilanz- und Erfolgsplanung verschiedene operative (z. B. Leistungsprogramme) oder strategische Alternativen beurteilt werden sollen, legt dieses integrierte Informationssystem die Auswirkungen verschiede...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 4.1 Planungsgegenstände

Rz. 42a Im Unterschied zum HGB besteht ein vollständiger IFRS-Abschluss stets aus Bilanz, GuV- und sonstiger Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang.[1] Im Falle börsennotierter (Mutter-)Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden,[2] tritt stets noch die Segmentberich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last nach der für bis zum 31.12.2007 abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage genügt es nicht, wenn substantiell nur eine Änderbarkeit zugunsten des Übernehmers, nicht aber auch zugunsten des Übergebers vereinbart ist. 2. Da für die Annahme abänderbarer Leistungen ...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2 Formelle Vorschriften

Für eine Ordnungsmäßigkeit muss die Buchführung einige formelle Vorgaben erfüllen, die im Folgenden näher dargestellt werden. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit[1] Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beinhaltet folgende Punkte: Belegprinzip, d. h. zu jeder Buchung muss es einen entsprechenden Beleg geben. Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb angemessener...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.7 Rechtsprechung

Beim sog. "Zeitreihenvergleich" werden Waren und Umsätze für jeweils einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) ggf. gewichtet gegenübergestellt und der Rohaufschlag ermittelt. Der höchste Rohaufschlag wird als richtig unterstellt und für die Schätzung des Betriebsergebnisses herangezogen. Zum Zeitreihenvergleich hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze aufgestellt: Die D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 3.2 Rechtsprechung

Eine geschlossene Kassenführung ist beim Einnahmen-Überschussrechner nicht erforderlich. Erfasst der Einnahmen-Überschussrechner jedoch seine Tageseinnahmen in einer Summe, muss er das Zustandekommen der Summe – bspw. durch einen Kassenbericht – nachweisen. Das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-) Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege genügt den Anforderungen an e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3.3 Sonstige Vermögensgegenstände

Unter die Rubrik "Sonstige Vermögensgegenstände" fallen Gegenstände, die keiner anderen Bilanzposition im Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Hierunter sind i. d. R. sämtliche anderen Forderungen (an Mitarbeiter, Geschäftsführer, Gesellschafter), sonstige Darlehensforderungen, Guthaben bei Bausparkassen, Schadensersatzansprüche, Arbeitnehmervorschüsse und -darlehen und (Umsatz)-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3.2 Forderungen gegenüber Kunden

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Unternehmens werden in der Buchführungspraxis unterschiedlich erfasst: In einer separaten Debitorenbuchhaltung als Teilbereich der Finanzbuchhaltung werden für die regelmäßigen Kunden OPOS-Konten geführt, deren Gesamtsaldo auf dem Konto "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" erscheint.[1] Bei einer überschaubaren Anzahl von ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2 Abstimmung des Anlagevermögens

Die Konten des Anlagevermögens werden im Lauf des Jahres in der Regel selten angesprochen. Da beim Verbuchen von Vorgängen des Anlagevermögens weniger Routine besteht als beispielsweise bei Buchungen auf regelmäßigen Aufwandskonten, ist die Fehlerquelle und somit der Abstimmungsbedarf größer. Für das Anlagevermögen ist nachfolgender Kontenbereich vorgesehen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 5 Praxis-Checkliste für die vorbereitenden Tätigkeiten beim Jahresabschluss

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 4.1 Vollschätzung

Die Vollschätzung umfasst alle Teile der Besteuerungsgrundlage einer bestimmten Steuer für einen konkreten Erfassungszeitraum, z. B. die Einkünfte bei der Einkommensteuer oder den Umsatz bei der Umsatzsteuer. Eine Vollschätzung ist nur dann zulässig, wenn die vorhandenen Unterlagen nicht geeignet sind, aus ihnen zumindest teilweise die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von Corona-Überbrückungshilfen

Leitsatz Die Zahlungen der NRW Überbrückungshilfe Plus für Selbstständige in Höhe von 1.000 EUR pro Monat im Zeitraum Juni bis August 2020 sind aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den Leistungen und der betrieblichen Tätigkeit als Betriebseinnahmen steuerpflichtig. Sachverhalt Streitig war, ob eine Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) in F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / Zusammenfassung

Überblick Steuerpflichtige müssen ihre Besteuerungsgrundlagen (Einkünfte, Umsätze etc.) durch Vorlage von Steuererklärungen angeben. Damit wird das Finanzamt in die Lage versetzt, die Steuer festzusetzen und zu erheben. Problematisch wird es, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommt oder wenn die erklärten Besteuerungsgrundlage...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug für eine Photovoltaikanlage: Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung

Leitsatz Die erforderliche zeitnahe Dokumentation der Zuordnungsentscheidung ist erfüllt, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen erfolgt. Dabei sind die gemäß Art. 97 § 36 Abs. 1 EGAO verlängerten Abgabefristen zu beachten. Sachverhalt Der Kläger hatte im Jahr 2019 eine Photovoltaikanlage erworben und mit einem Stromanbieter einen Einspeisungsvertra...mehr

Beitrag aus der verein wissen
ABC-Analyse als Allrounder ... / 2 Musterlösung anhand eines Einsatzbeispiels

Wenn Vereine eine größere Anzahl unterschiedlicher Produkte oder Leistungen verkaufen, sollten die Verantwortlichen wissen, welche dieser Produkte in welchem Umfang zum Verkaufserfolg beitragen. Denn mit einigen wenigen Produkten erzielt man häufig bereits einen Großteil des Umsatzes und oft auch des Gewinns. Daher gilt: Bei besonders erfolgreichen Produkten sollte man mit au...mehr

Beitrag aus der verein wissen
ABC-Analyse als Allrounder ... / 1.1 Analysemöglichkeiten

Analysieren kann man die unterschiedlichsten Bereiche, zum Beispiel: Verkauf von Fanartikeln (Beispiel: 8 % unserer Fanartikel machen einen Umsatz von 70 %, 15 % der Produkte sorgen für einen Umsatz von 25 %, 77 % der Artikel kommen auf einen Umsatzanteil von 5 %). Aufteilung der Helferstunden auf Mitglieder (Beispiel: 5 % der Mitglieder übernehmen 70 % der ehrenamtlichen Leis...mehr

Beitrag aus der verein wissen
ABC-Analyse als Allrounder ... / 1.2 Datenbestand und Klassifizierung

Voraussetzung für die Auswertung von Daten in Form einer ABC-Analyse ist ein Datenbestand, zum Beispiel eine Auflistung aller Artikel und deren Umsätze. Wie eine größenmäßige Einteilung in ABC-Klassen auszusehen hat, kann man nicht allgemein sagen – das hängt ganz von dem vorhandenen Datenbestand sowie der Streuung der Werte ab. Folgende Aspekte sollten Sie jedoch beachten: W...mehr

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zfs 11/2023, Merkantiler Mi... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Klage ist zulässig und begründet. 1. Die Klägerin hat gegen die Beklagte gemäß §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 und 2, 18 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG einen Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schadensersatzes i.H.v. 79,83 EUR, zahlbar auf das Konto der B. Bank GmbH. Die Haftung der Beklagten für die Folgen des Verkehrsunfalls vom 19.12.2022 ist dem Grunde nach unstreitig. Der Be...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 3. Schaffung von begünstigtem Vermögen und Vermeidung von Verwaltungsvermögen

Durch die Unterscheidung von "gutem" begünstigten und "schlechtem" Verwaltungsvermögen folgt, dass zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges grds. möglichst viel begünstigtes und möglichst wenig Verwaltungsvermögen vorhanden sein sollte.[28] Falls im Betriebsvermögen Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke vorhanden sind, kann die Kündigung der Mietverträge und die Beendigung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Folgen für die Umsatzsteuer

Tz. 90 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Durch die Einführung der Besteuerungsfreigrenze ergeben sich für die Umsatzsteuer keinerlei Auswirkungen. Für Umsätze, die unter die Besteuerungsfreigrenze fallen und in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erzielt werden, kommt der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) nicht in Betracht. Diese Umsätze unter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sonderfall Beköstigung und Beherbergung

Tz. 8 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ertragsteuerlich umfasst – wie ausgeführt – die Steuerbefreiung auch die Beköstigung und Beherbergung der Teilnehmer. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für die Umsatzsteuerbefreiung. Es liegen insoweit umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen vor. Da ein Zweckbetrieb vorliegt, unterliegen diese Leistungen grundsätzlich gemäß § ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schätzung

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung muss – wenn sie keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält – in der Regel alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. Die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erfolgt durch Erlass eines Freistellungsbescheids in dem u. a. die steuerbegünstigten Zweck...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 115 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Ergebnis aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe kann zusammengerechnet werden (s. § 64 Abs. 2 AO). Es gilt hier das Saldierungsgebot aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe untereinander. Ist das Ergebnis positiv, besteht keine Gefahr für die Aberkennung als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung

Tz. 37 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gelten als einheitliches Ganzes. D.h., mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe (s. §§ 65–68 AO, Anhang 1b) sind, werden als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt (s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch das vom Gesetzgeber eingeführte Saldierungsgebot ist folglich ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Übertragung des Messeanteils an Kongressveranstalter

Tz. 12 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Voraussetzung für eine derartige Gestaltung ist der Abschluss eines geeigneten Vertrags zwischen den Gesellschaften und dem Kongressveranstalter. In dem Vertrag sollte das Entgelt, das von der Gesellschaft für die Überlassung der Rechte gefordert wird, klar fixiert sein und in der vereinbarten Höhe auch tatsächlich fließen. Die Einnahmen bzw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Eigenverpachtung der Flächen

Tz. 13 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Es liegen Umsätze vor, die dem Regelsteuersatz unterliegen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Körperschaften, die steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) i. V. m. § 64 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) unterhalten und die über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung hinausgehen, werden mit ihnen nach § 64 AO (Anhang 1b) partiell steuerpflichtig. D.h., es werden nicht alle Tätigkeitsbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung)

Tz. 95 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden in dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Gewinne erwirtschaftet, ergeben sich für die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) keine Folgen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Gewinne nach durchgeführter Endversteuerung für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Diese Tatsa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verpachtung der Vereinsgaststätte

Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung abgegeben, liegt ein ruhender Gewerbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wissenschaftliche Zwecke

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Förderung der Wissenschaft und Forschung ist gemeinnützig (s. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Wissenschaft ist das systematische Ganze der Erkenntnis, das der Idee nach alle Gebiete der Erkenntnisse umfasst. Die Wissenschaft umfasst im Allgemeinen die Forschung und Lehre auf den Gebieten der Geistes- und Naturwissenschaften. Die Geisteswissens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 1.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände kommen insbesondere Maschinen, Bürogeräte und Beförderungsmittel in Betracht. Vermieter dieser Gegenstände sind grds. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG unabhängig von der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Voraussetzung für eine Vermietungsleistung (sonstige Leistung) ist, dass der leistende Unternehmer dem L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Eine steuerbare Vermietung eines Grundstücks setzt voraus, dass ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens an einen Dritten gegen Entgelt eine sonstige Leistung im Inland ausführt. Die Unternehmereigenschaft des Vermieters ergibt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG, wenn der Vermieter nachhaltig Leistungen ausführt. Diese Voraussetzung ist bei einer Vermi...mehr