Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 5.4 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.3.2026 – 20 WF 153/25

1. Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Zuwendungspflegschaft gemäß § 1811 Abs. 1 BGB (hier: letztwillige Verfügung des Kindesvaters, mit der er ausschließen wollte, dass die Mütter seiner Abkömmlinge Zugriff auf das Vermögen des Kindes erhalten). 2. Zur – hier berechtigten – Ablehnung der Entlassung des Jugendamts aus dem ihm gemäß §§ 1813 Abs. 1 BGB, §§ 1778 ff. B...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / 1. Unterschiedliche Verfahrensgegenstände

Der BGH setzt in dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung fort, nach der es sich beim Sorge- und Umgangsrecht um strikt zu trennende, unterschiedliche Verfahrensgegenstände handelt.[4] Diese Thematik beschäftige den BGH in den letzten Jahren immer wieder im Zusammenhang mit dem paritätischen Wechselmodell. Dort war die Abgrenzungsfrage entscheidend, da lange streit...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 5.1 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 5.1.2026 – 2 UF 13/25

1. Der Streit über die Frage, ob Kinder getrennt lebender Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell betreut werden, ist im Rahmen eines antragsgebundenen sorgerechtlichen Verfahrens nach § 1671 BGB zu entscheiden. 2. Die Anordnung einer paritätischen Betreuung in einem solchen Sorgerechtsverfahren kann unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Beibehaltung ...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 5.3 OLG Rostock, Beschl. v. 21.10.2025 – 10 UF 84/25

1. Hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung einer Kindesmutter gegen ein einstweiliges Näherungsverbot gemäß § 1666 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BGB, das gegenüber ihrem Ehemann ausgesprochen worden ist, bestehen Bedenken aufgrund des Erfordernisses einer unmittelbaren Rechtsbeeinträchtigung. 2. Jedenfalls ist die Beschwerde aber nicht statthaft, weil die betreffenden Maßnahmen keine En...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / E. § 1684 BGB

Das Jahr 2025 war geprägt durch zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen des BVerfG zum Umgangsrecht. Die erste stammt aus dem Januar 2025[34] und führt auf verfassungsrechtlicher Ebene die Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2024[35] fort. Hintergrund der Verfassungsbeschwerde war ein erstinstanzlich angeordneter Umgangsausschluss mit Kontakt- und Näherungsverbot. Auf die B...mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / 2. Abänderungsanträge

Die Abänderung eines gerichtlichen Titels zum Umgangsrecht richtet sich nach § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB. Es bedarf also neuer Sachverhaltsumstände nach Erlass der Entscheidung (Schutz der formellen Rechtskraft), die so gewichtig sind, dass sie sog. triftige nachhaltig das Kindeswohl berührende Gründe darstellen, denn die Abänderung dient nicht der Fehlerkorrektur der Ausgangse...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / D. § 1671 BGB

Das "parental alienation syndrome" spielte nicht nur bei Entscheidungen nach §§ 1666, 1666a BGB eine Rolle, sondern auch bei einer Nichtannahme des BVerfG vom 27.8.2025 betreffend eine einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Bewirkung eines Obhutswechsels des Kindes.[18] Hintergrund der Verfassungsbeschwerde der Mutter war die einstweilige Übertragung d...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / G. § 1696 BGB

Zum Abschluss sollen noch drei Entscheidungen zu § 1696 BGB genannt werden. Das OLG Schleswig machte darauf aufmerksam, dass die Einleitung eines Verfahrens zur Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung über den Umgang – auch in Form eines gerichtlich gebilligten Vergleichs – grundsätzlich von Amts wegen erfolge und etwaige "Anträge" daher in rechtlicher Sicht lediglich An...mehr

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Gefahrguttransport / Zusammenfassung

Begriff Unter Gefahrguttransport versteht man die Beförderung gefährlicher Güter. Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit beim Transport zu einer Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier, Natur und Umwelt werden können. Die Beförderung umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferu...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.3 Umgangsrecht der Großeltern (§ 1685 Abs. 1 BGB)

Rz. 127 Großeltern und Geschwistern steht ein Umgangsrecht zu, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Das ist grundsätzlich der Fall, wenn das Kind zu Großeltern und Geschwistern Bindungen hat, deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich sind (§ 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bestanden daher vor einer Trennung der Eltern intensive Kontakte zu Großeltern, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1 Umgangsrecht der Eltern (§ 1684 BGB)

Rz. 108 Eltern i. S. d. Umgangsrechts sind ausschließlich die Eltern im Rechtssinne (§§ 1591, 1592, 1754 BGB), die die Verantwortung für das Kind tragen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Weder den leiblichen Eltern nach der Adoption (vgl. § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB) noch dem biologischen Vater stehen Elternrechte zu (BVerfG, Beschluss v. 9.4.2003, 1 BvR 1493/96; OLG Saarbrücken, KindPrax 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.4 Umgangsrecht von Bezugspersonen (§ 1685 Abs. 2 BGB)

Rz. 128 § 1685 Abs. 2 BGB ist durch Gesetz v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 598) neu gefasst worden. Anlass war die Entscheidung des BVerfG v. 9.4.2003 (1 BvR 1493/96 und 1724/01). Das BVerfG stellte fest, dass § 1685 BGB insoweit nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar war, als er in den Kreis der Umgangsberechtigten den rein biologischen Vater auch dann nicht einbezog, wenn zwischen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.2 Umgangsrecht des Kindes (§ 1684 BGB)

Rz. 126 Dem Kind steht nach § 1684 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Dieses Recht dient dem Bedürfnis des Kindes, Beziehungen zu beiden Elternteilen aufbauen und erhalten zu können (BT-Drs. 13/8511 S. 74). Auf dieser Grundlage hat das Kind selbst dann einen familiengerichtlich zu regelnden Anspruch auf Umgang mit einem Elternteil, der sich weige...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6 Beratung/Unterstützung zum Umgangsrecht (Abs. 3)

Rz. 103 "Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein befriedigender Umgang mit Elternentfremdung und Kontaktabbruch noch nicht gefunden ist. Die mit diesen Konfliktsituationen befassten Institutionen und Professionellen sind noch auf einer sich erst koordinierenden Suche nach Strategien und möglichen Formen von Kooperation. Die Vielzahl der ungelösten Probleme macht deu...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

1 Allgemeines 1.1 Übersicht Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, u. a. durch Art 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I S. 795). Mit Wirkung zum 19.5.2013 wurde die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterli...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.2 Gestaltung des Umgangs

Rz. 125 Besteht zwischen den Eltern kein Streit über das Ob des Umgangs, sondern das Wie, kann das Familiengericht über den Umfang und die Gestaltung des Umgangs entscheiden (§ 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB). Aufgabe des Familiengerichts ist es, eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG als auch das Wohl des Ki...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.5 Abänderung umgangsrechtlicher Entscheidungen

Rz. 129 Entscheidungen zum Umgangsrecht können nach § 1696 Abs. 1 BGB geändert werden, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gesichtspunkten angezeigt ist. Mit dieser Regelung sind 2 Zielsetzungen verbunden. Rz. 130 Zum einen wird den Beteiligten eine erneute Verfahrenseinleitung nur zugestanden, wenn sich die für die ursprüngliche Regelung maßge...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.1 Leistungsinhalt und Anspruchsberechtigte

Rz. 106 § 18 Abs. 3 gibt den Kindern und Jugendlichen einerseits sowie Eltern und anderen Umgangsberechtigten andererseits sowie schließlich den Personen, in deren Obhut sich das Kind oder der Jugendliche befindet, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Unter "Obhut" ist jede tatsächliche Betreuung des Kindes gemeint, insbesondere P...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.4 Begleiteter Umgang

Rz. 141 § 1684 Abs. 4 Satz 3, 4 BGB gibt dem Familiengericht die Befugnis, das Umgangsrecht einzuschränken, indem der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe sein, der bestimmt, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt. Diesem Regelungsgehalt entspricht § 18 Abs. 3 Satz 4, wonach der Träger...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

2.6.2.1 Umgangsrecht der Eltern (§ 1684 BGB) Rz. 108 Eltern i. S. d. Umgangsrechts sind ausschließlich die Eltern im Rechtssinne (§§ 1591, 1592, 1754 BGB), die die Verantwortung für das Kind tragen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Weder den leiblichen Eltern nach der Adoption (vgl. § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB) noch dem biologischen Vater stehen Elternrechte zu (BVerfG, Beschluss v. 9.4.2003...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3 Inhalt von Beratung und Unterstützung

2.6.3.1 Grundlagen Rz. 133 Angesichts fehlender effektiver rechtlicher Ansätze, im Interesse des Kindes Umgangskontakte insbesondere zu einem Elternteil sicherzustellen, ist die Konfliktlösung durch die Träger der Jugendhilfe von großer Bedeutung, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 SGB VIII Rz. 12; Lack, in: Wiesner/Wa...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.1 Übersicht

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, u. a. durch Art 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I S. 795). Mit Wirkung zum 19.5.2013 wurde die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch Müttern un...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.5 Hilfe beim Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 146 Die Träger der Jugendhilfe sollen bei der Herstellung von Umgangskontakten vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellungen leisten (§ 18 Abs. 3 Satz 4). Das ist insbesondere in den Fällen nötig, in denen die Eltern selbst weder einen im Kindesinteresse sinnvollen Ablauf des Umgangs garantieren können noch in der Lage sind, die Hilfe Dritter zu organisieren. Ziel ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.6 Auskunft über persönliche Verhältnisse (§ 1686 BGB)

Rz. 132 Nach § 1686 Satz 1 BGB kann jeder Elternteil von dem anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine Möglichkeit hat, auf andere Weise die notwendigen Informationen zu erhalten (BayObLG, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.2 Problemfeld Gewaltbeziehung

Rz. 138 Die Vermittlung eines Umgangs in familiären Verhältnissen, die durch häusliche Gewalt des um Umgang ersuchenden Elternteils geprägt sind, bedarf einer besonderen Sensibilität für das Schutzbedürfnis des von häuslicher Gewalt betroffenen Elternteils. Sind zugunsten dieses Elternteils Schutzanordnungen nach §§ 1, 2 GewSchG ergangen, ist der Elternteil mit dem Kind in e...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.3 Beratung von Kindern und Jugendlichen

Rz. 139 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung steht Kindern und Jugendlichen unabhängig von Alter und Reifegrad zu. Der Träger der Jugendhilfe hat dementsprechend die Wünsche des Kindes oder Jugendlichen seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend zu beraten und zu unterstützen (Lack, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 18 Rz. 20; Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BG...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.4 Sorgerechtsmodelle

Rz. 26a Inzwischen haben sich angesichts fortschreitender gesellschaftlicher Entwicklungen verschiedene Sorgerechtsmodelle entwickelt und auch etabliert. Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 1626a BGB , wonach den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen – § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB), wenn sie ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 Christl, , Effiziente professionelle Umgangsbegleitung, FuR, 2025, 21; DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016, 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.3 Entwicklung eines Sorgerechtskonzepts

Rz. 21 Nach Abs. 2 sind die Eltern im Fall der Trennung oder Scheidung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung elterlicher Sorge und elterlicher Verantwortung zu unterstützen. Die Änderung der Vorschrift durch das BKiSchG passt den Wortlaut an die Diktion des § 156 FamFG an. Es wird klargestellt, dass die Beratung und Unterstützung der Kinder...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte

Rz. 9 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG hergele...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.1 Grundlagen

Rz. 133 Angesichts fehlender effektiver rechtlicher Ansätze, im Interesse des Kindes Umgangskontakte insbesondere zu einem Elternteil sicherzustellen, ist die Konfliktlösung durch die Träger der Jugendhilfe von großer Bedeutung, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 SGB VIII Rz. 12; Lack, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.1 Grundsätze

Rz. 43 Die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner richtet sich nach § 1603 BGB. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist für die Leistungsfähigkeit das Einkommen unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners maßgeblich. Unter "Einkommen" ist bei normal verdienenden, unselbstständigen Unterhaltsschuldnern das Nettoeinkommen gemeint. Bei Freiberuflern und...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.2 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Aufhebung gemeinsamer Sorge

Rz. 72 Im Rahmen der nicht einvernehmlichen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Für diese Prüfung sind folgende Grundsätze zu beachten: Rz. 73 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung enthält die Neu...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.1.2 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 4 Nach dem Grundsatz des Abs. 1 Satz 1 können nur diejenigen Personen ohne weitere Einschränkungen Leistungen der Jugendhilfe beanspruchen und Adressaten der anderen Aufgaben der Jugendhilfe sein, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Tatsächlicher Aufenthalt beinhaltet die körperliche Anwesenheit im Inland, ein rechtsgeschäftlicher Wille ist nicht erforder...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 9.5.2018, SN_2018_0192 Af – Leistungen nach dem SGB VIII für eine sich in Deutschland aufhaltende junge, volljährige EU-Bürgerin, JAmt 2018, 259; DIJV, Kinder- und Jugendhilferecht – Erlebnispädagogische Jugendhilfemaßnahmen im Ausland, Gutachten aus JAmt 2001, 235; dass., Kosten der Unterb...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.2 Anrufung des Familiengerichts

Rz. 24 Abs. 2 übernimmt wortgleich die bisher (vor dem 1.10.2005) in § 50 Abs. 3 enthaltene Regelung und ergänzt diese. Nach bisheriger Gesetzeslage bestehende Unklarheiten und Zweifel hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anrufung des Familiengerichts sollen dadurch beseitigt werden. Das Jugendamt ist nach Abs. 2 Satz 1 HS 1 berechtigt und verpflichtet, das Familiengeric...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.3.3 Sonderregelung für Umgangsberechtigte

Rz. 14 Die Neuregelung durch das KICK (BGBl. I S. 2729) ermöglicht für Umgangsberechtigte mit tatsächlichem oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die Beratung und Unterstützung deutscher Jugendämter in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (vgl. Rz. 4a). Die Beratung und Unterstützung soll bei der Ausübung des Um...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.1.2 Beratung nach anderen Vorschriften

Rz. 4 Das SGB VIII sieht in zahlreichen anderen Vorschriften eine Beratung durch den Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor (vgl. dazu auch Wiesner, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 10a Rz. 7c): Beratung für Kinder und Jugendliche ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten (§ 8 Abs. 3), Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 Abs. 2 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.2.3 Verfahrenspflegschaft

Rz. 9 Eine weitere verfahrensrechtliche Stärkung der Stellung von Kindern und Jugendlichen sieht § 158 FamFG vor. Über die Verfahren zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen (vgl. § 167 FamFG) hinaus hat das Gericht dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur W...mehr

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FF 03/2026, Rechtsprechung ... / 5 Sorge- und Umgangsrecht

5.1 BGH, Urt. v. 7.10.2025 – 3 StR 11/25 1. Den für ihr minderjähriges Kind sorgeberechtigten Eltern kommt dem Grunde nach eine strafrechtliche Garantenstellung zu. Auch für den strafmündigen Minderjährigen trifft sie dabei eine Sicherungspflicht. Welche Maßnahmen der Eltern im Einzelfall geboten sind, um Schädigungen Dritter durch das Kind zu verhindern, hängt vor allem davo...mehr

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FF 03/2026, Umkehr der bish... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Kindesmutter) und der Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Kindesvater) sind die rechtskräftig geschiedenen Eltern ihres im April 2015 geborenen Sohnes. Dieser verblieb nach der Trennung seiner Eltern im Dezember 2022 bei seiner Mutter und hatte bis April 2023 regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Die Kontakte gerieten ins Stocken, a...mehr

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FF 03/2026, Rechtsprechung ... / 5.1 BGH, Urt. v. 7.10.2025 – 3 StR 11/25

1. Den für ihr minderjähriges Kind sorgeberechtigten Eltern kommt dem Grunde nach eine strafrechtliche Garantenstellung zu. Auch für den strafmündigen Minderjährigen trifft sie dabei eine Sicherungspflicht. Welche Maßnahmen der Eltern im Einzelfall geboten sind, um Schädigungen Dritter durch das Kind zu verhindern, hängt vor allem davon ab, ob konkrete Anhaltspunkte für ein ...mehr

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FF 03/2026, Rechtsprechung ... / 5.2 BGH, Beschl. v. 29.10.2025 – XII ZB 242/24

a) Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft zum Zweck, die Voraussetzungen für den Aufenthalt von Mutter und Kind in Deutschland zu schaffen, so besteht trotz eines etwaigen eigenen Interesses des Kindes am Verbleib in Deutschland jedenfalls dann ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Mutter und Kind, wenn von vornherein keine sozial-familiäre Beziehung zwischen rechtli...mehr

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FF 03/2026, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Umgangsregelung für seit mehreren Jahren bei Pflegeeltern lebende Kinder. I. [2] Die Beschwerdeführenden sind die Pflegeeltern von zwei seit März 2021 in ihrem Haushalt lebenden Pflegekindern. Den Eltern sind weite Teile des Sorgerechts entzogen und auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen. In dem der Verfassungsbe...mehr

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FF 03/2026, Aktuelle Rechts... / IV. Bestellung des Verfahrensbeistandes

Die Bestellung des Verfahrensbeistandes ergibt sich aus § 158 Abs. 1, 2 und 3 FamFG. Hiernach unterscheidet das Gesetz nach der erforderlichen, zwingenden, und in der Regel erforderlichen Bestellung. Wird ein notwendig am Sorgerechtsverfahren zu bestellender Verfahrensbeistand für die Kinder fehlerhaft entgegen der zwingend gesetzlichen Regelung des § 158 Abs. 2 Nr. 1–3 FamF...mehr

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FF 02/2026, Rechtsprechung ... / 5 Sorge- und Umgangsrecht

5.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.10.2025 – 20 WF 49/25 Kein tatsächliches Hindernis an der Ausübung der elterlichen Sorge bei einem am Wohnsitz seiner Eltern in den USA untergekommenen Vater, der über dort eingehende Post sowie per E-Mail erreichbar ist und auf gerichtliche Anfragen innerhalb kürzester Zeit reagiert. 5.2 OLG Köln, Beschl. v. 3.6.2025 – 14 UF 4/25 1. Die Anordnu...mehr

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FF 02/2026, Rechtsprechung ... / 5.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.10.2025 – 20 WF 49/25

Kein tatsächliches Hindernis an der Ausübung der elterlichen Sorge bei einem am Wohnsitz seiner Eltern in den USA untergekommenen Vater, der über dort eingehende Post sowie per E-Mail erreichbar ist und auf gerichtliche Anfragen innerhalb kürzester Zeit reagiert.mehr

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FF 02/2026, Rechtsprechung ... / 5.3 AG Merzig, Beschl. v. 26.6.2025 – 20 F 132/25 UB

Ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen den Willen des Kindes bedürfen zwar grundsätzlich keiner familiengerichtlichen Genehmigung, allerdings hat das Familiengericht in dem Fall, dass eine Freiheitsentziehung zur Durchführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme erforderlich ist, bei der Genehmigung dieser Freiheitsentziehung auch die Zulässigkeit der Zwangsmaßnahme nach den Maßstäben zur...mehr

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FF 02/2026, Rechtsprechung ... / 5.2 OLG Köln, Beschl. v. 3.6.2025 – 14 UF 4/25

1. Die Anordnung unbegleiteter Umgänge gefährdet das Kindeswohl, wenn das Kind den Vater nicht (mehr) kennt und unbegleiteter Umgänge deshalb und wegen voraussichtlicher Ängste der Mutter zu erheblichen Verunsicherungen des Kindes führen würden. 2. Ein Ausschluss des Umgangs ist trotz häuslicher Gewalt nicht notwendig, wenn weder eine unmittelbare noch mittelbare Kindeswohlge...mehr