Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.5 Gutachtenerstellung in Strafsachen

Bei Sachverständigengutachten für Strafgerichte und Staatsanwaltschaften, ggf. auch für Insolvenzverwalter, bei denen als Spezialproblem Schlussrechnungsprüfungen hinzukommen, die vom Insolvenzverwalter oder den Insolvenzgerichten beauftragt werden können, stehen im Vordergrund die sich aus den §§ 283 ff. Strafgesetzbuch (StGB) ergebenden Insolvenzstraftaten des Bankrotts ge...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 1 Anlässe für die Erstellung von Gutachten

Gutachten dienen i. d. R. als Entscheidungsgrundlage für Dispositionen des Mandanten, als Argumentations- oder Diskussionsgrundlage in Verhandlungen oder auch zur Feststellung von Tatsachen zur Vorbereitung einer gerichtlichen Entscheidung. Daneben dienen sog. Schiedsgutachten – bei entsprechender Vereinbarung der Beteiligten – der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, in...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.1 Betriebswirtschaftliche Themen

Ein weites Feld bieten betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Hier lässt sich in erster Linie die Unternehmensbewertung anführen. In vielen Fällen besteht Uneinigkeit oder Unklarheit über den Wert eines Unternehmens, sei es bei Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, im Rahmen der Feststellung des Zugewinnausgleichs bei Erbschaften oder aus Anlass des Kaufs oder Verkaufs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 20 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; vgl. wegen Einzelheiten zum Inhalt HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Solchenfalls ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 3 Das Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches bilanziert. Wird ein Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags an den Gesellschafter zurückgezahlt, unterliegt dies der sogenannten Insolvenzanfechtung, was bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Beträge zur Masse zurückfordern kann. Im Insolvenzverfahren kann der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Insolvenz

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Gesellschaft mit beschränkt... / 5.1 Allgemeines

Rz. 37 Da die Haftung der Gläubiger der GmbH auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. Die Vermögenssphäre der GmbH ist von der ihrer Gesellschafter zu trennen, sodass das Stammkapital den Charakter von Garantiekapital hat, welches als genau definierte und garantierte Haftungsgrundlage den Gläubigern zur ...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3 Haftungsbescheid

Der Haftungsbescheid kann gegen den Geschäftsführer nur ergehen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und das Finanzamt sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat. Ob die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung. Hingegen prüft das Finanzgericht die sich anschließende Ermessensentscheidung nur auf Ermes...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2 Haftungsgefahr: Das Risiko der Insolvenzverschleppung

Ein weiteres haftungsträchtiges Feld betrifft die Insolvenzverschleppung. Ist die Gesellschaft insolvenzreif, muss der Geschäftsführer unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen bei Überschuldung (§ 15a I 2 InsO) – den Insolvenzantrag stellen. Von einer Insolvenzreife spricht man dann, wenn die Gesellschaft überschuldet oder zahlun...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.103 Überschuldung

Mujkanovic, Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG – Entwurf einer Verlautbarung IDW ES 16, StuB 12/2025, S. 441; Zwirner, Drohverlustrückstellungen und Verlustausgleichsanspruch in der Überschuldungsbilanz, BC 6/2025, S. 248; Mujkanovic, Unternehmensfortführung von Start-ups – Insolvenzrisiko und Going Concern in der Handelsbilanz, GmbHR 9/2024, S. 453; Pop...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Nr. 4)

Rz. 9 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Gesellschaft zwingend aufgelöst. Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO). Die Stunde der Insolvenzeröffnung ist der Auflösungszeitpunkt (s. dazu insgesamt: Passarge/Torwegge/Passarge Rz. 86 ff.).mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 7. Löschung wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG (Nr. 7)

Rz. 12 Die Verweisung auf § 394 FamFG (bis zum 31.8.2009: § 141a FGG) führt nur ausnahmsweise dann zu einem Auflösungstatbestand, wenn die Gesellschaft trotz angenommener Vermögenslosigkeit noch Vermögen besitzt oder noch an sonstigen Abänderungsmaßnahmen mitwirken muss. Der Begriff der Vermögenslosigkeit ist nicht identisch mit Überschuldung, Unterbilanz, Unterkapitalisieru...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 5. Einzelfälle der Schadensersatzpflicht

Rz. 36 (1) Ungerechtfertigte Absetzung einer nach § 50 Abs. 1 einberufenen Gesellschafterversammlung (OLG Hamburg GmbHR 1997, 795). (2) Verursachung eines Verkehrsunfalls mit dem Firmenwagen infolge Telefonierens mit Handy am Steuer (OLG Koblenz GmbHR 1999, 334). (3) Fehlbeträge in der Buchführung sind über die Buchhaltung nicht aufklärbar – Haftung des Geschäftsführers nur, w...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Veräußerlichkeit und Vererblichkeit

Rz. 2 Übertragbarkeit: Der Geschäftsanteil ist verkehrsfähig. Anders als die Aktie ist er jedoch kein für den öffentlichen Kapitalmarkt vorgesehenes Finanzierungsmittel. Die Übertragbarkeit kann nach § 15 Abs. 5 (s.u. Rz. 4) beschränkt oder ausgeschlossen werden (vgl. Lange GmbHR 2012, 986). Rz. 3 Vererblichkeit und Schranken: Die Vererblichkeit kann nicht kraft Gesellschafts...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.2 Erheblicher Nachteil bei Fortsetzung des Mietverhältnisses

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung hindert. Dies ist der Fall, wenn diese wegen des Mietverhältnisses nicht erfolgen kann, z. B. die Wohnung bzw. das Grundstück in vermietetem Zustand nicht oder nur zu einem erheblich geringeren Kaufpreis verkauft werden kann. Wichtig Vermieter muss Nachweis erb...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2020 Verbindlichkeitsrückstellungen/Drohverlustrückstellungen/§ 5 EStG Verbindlichkeitsrückstellungen müssen spezifiziert und eindeutig dokumentiert werden. Anzulegen ist ein objektiver Maßstab. Auch unwesentliche wirtschaftliche Einzelbelastungen sind rückstellungsfähig. Eigenbetrieblicher Auwand kann nicht zurückgestellt werden. Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• 2020 Ausgefallene Finanzierungshilfen/Verhältnis zu § 20 Abs. 2 EStG/Holding-Modell/Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 6 EStG/§ 17 Abs. 2a EStG/§ 20 Abs. 2 EStG/§ 20 Abs. 6 EStG Die zeitliche Anwendungsregelung hinsichtlich § 17 Abs. 2a EStG in § 52 Abs. 25a EStG lässt Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgäge, die genau zum 31.7.2019 erfolgt sind, außer Betracht. Auch...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2020 Verdeckte Gewinnausschüttung/Gleichzeitige Zahlung von Altersrente und Geschäftsführervergütung/Gestaltungsmöglichkeiten/§ 8 Abs. 3 KStG Grundsätzlich führt bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Bezug einer Altersrente bei gleichzeitiger Fortführung der Geschäftsführertätigkeit zu einer vGA hinsichtlich der Versorgungsleistung. Vor diesem Hintergrund sollte vere...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 1 Hintergründe

Ist eine juristische Person (z. B. GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen – Corona-bedingt kam es in der Vergangenheit vorübergehend zu einer Verlängerung – nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, einen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 5 Fazit

Der Rangrücktritt dient der Vermeidung der Insolvenz bzw. der Beseitigung einer Überschuldung. Damit straf- und schadensersatzrechtliche Konsequenzen verhindert werden, sind die steuerlichen und insolvenzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Vor der Eröffnung der Insolvenz darf eine Zahlung auf die Verbindlichkeit nicht erfolgen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder üb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 2 Insolvenzrechtliche Betrachtung

Der BGH hat in seiner Rechtsprechung[1] grundsätzlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Verbindlichkeit nicht in der Überschuldungsbilanz auszuweisen ist. Die jeweilige Vereinbarung ist im Einzelfall zu prüfen. In seinem aktuellen Urteil vom 20.3.2025 fasst der BGH die Anforderungen an einen Rangrücktritt – insbesondere bezogen auf eine Kontrolle nach den Regelun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / Zusammenfassung

Überblick Der Rangrücktritt ist ein bewährtes Instrument der Sanierungspraxis. Er hat das Ziel, den Eintritt einer insolvenzrechtlichen Überschuldung zu vermeiden oder – falls diese schon eingetreten ist – sie zu beseitigen. Bei dem Rangrücktritt handelt es sich um einen Vertrag, in dem der Gläubiger – i. d. R. ein Gesellschafter – gegenüber dem Schuldner (der Gesellschaft) ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 4.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, wenn[1]: der Unternehmer die Verpflichtung zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung hat, diese Leistung vom Gläubiger erzwungen werden kann und sie eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Lediglich die Frage der wirtschaftlichen Belastung im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Rang...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bei der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3]...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Nachweispflicht nach § 42 Abs. 2 Satz AO im Steuerstrafrecht

Rz. 1239 [Autor/Stand] Aus strafrechtlicher Sicht ist § 42 Abs. 2 Satz 2 AO (ebenso § 8 Abs. 2 Satz 1 AStG) bedenklich. Denn danach ist ein Missbrauch ausgeschlossen, wenn der Stpfl. beachtliche außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung nachweist. Ihm wird also die Beweislast für das tatsächliche Vorliegen rechtlich relevanter außersteuerlicher Gründe auferlegt, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Sanierungsbedürftigkeit

Rn. 19 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Sanierung muss darauf gerichtet sein, ein Unternehmen oder einen Unternehmensträger (natürliche Person, PersGes, juristische Person) vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (= unternehmensbezogene Sanierung). Dies erfordert zunächst die Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens. Sie bemisst sich na...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mehrere Falschangaben im zeitlich gestreckten Verfahren

Rz. 873 [Autor/Stand] Eine Tat (eine Gesetzesverletzung) liegt auch dann vor, wenn der Täter einen noch nicht fehlgeschlagenen Versuch der Steuerhinterziehung vom Festsetzungs- über das Einspruchs- ggf. bis zum finanzgerichtlichen Verfahren mit dem Ziel fortsetzt, dieselbe Steuer zu verkürzen, und zwar auch dann, wenn die späteren Täuschungshandlungen auf einem neuen Entschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Darlehen

Rn. 385a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der Zugehörigkeit der Darlehen an die Betriebs-KapGes zum BV bzw zum Sonder-BV II beim Besitzunternehmen s Rn 363 und FG Hamburg v 28.11.2006, EFG 2007, 761; BFH v 10.11.2005, BStBl II 2006, 618 (EK-Ersatz); BFH v 19.01.2000, BStBl II 2001, 335 zu II.1.a. und b.: bei betrieblicher Veranlassung, gegeben bei fehlender Fremdüblichkeit u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Rechtswidrigkeit

Rz. 630 [Autor/Stand] Hat der Täter durch sein Verhalten eine der Tatbestandsalternativen des § 370 Abs. 1 AO vorsätzlich erfüllt, hängt seine Strafbarkeit davon ab, dass die Tat auch rechtswidrig ist. Das ist dann zu verneinen, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund zugunsten des Täters eingreift, der ausnahmsweise die Verwirklichung des tatbestandlichen Unrechts zu einem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 8.2 Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt in Betracht, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil ihre Entstehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Überhang des Gesetzes).[1] Diese Voraussetzung ist z. B. in folgenden Fällen gegeben[2]: Die Säumniszuschläge entfallen au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Perspektiven einer Internat... / 7 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Überall in der EU gelten seit den 1980er Jahren die durch nationale Transformationsgesetze umgesetzten EU-Richtlinien für den Jahres- und Konzernabschluss. Warum hat dieses System nicht die Vereinheitlichung gebracht (die nun von den IFRS erwartet wird)? A.2 Welche beiden wesentlichen Vorteile kann die (freiwillige) Anwendung der IFRS einem Konzern bringen? A.3 Was s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Überschuldete bzw. insolvente Angehörige

Rz. 130 Bei überschuldeten bzw. insolventen Angehörigen droht die Gefahr, dass die Gläubiger oder der Insolvenzverwalter sich aus dem Erb- oder Pflichtteil befriedigen und dadurch die Vermögenssubstanz für die Angehörigen und ihre Nachkommen nicht mehr zur Verfügung steht.[166] Daher werden bei der Gestaltung von Testamenten zugunsten überschuldeter oder insolventer Angehöri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermögenserhalt durch ... / V. Korrelation von Aktien und Anleihen

Rz. 15 Früher brachte ein typisches Portfolio, bestehend aus 50 % Anleihen und 50 % Aktien, eine Rendite von ca. 8,0 % p.a.[13] Die Anleger profitierten von der oben beschriebenen Entwicklung der vergangenen 36 Jahre. Zusätzlich kam seit 1998 ein weiterer begünstigender Faktor hinzu: Im Jahr 1998 wurde Russland zahlungsunfähig und der Hedgefonds Long-Term Capital Management ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Abs. 3)

Rz. 14 Unabhängig von ihrer Größenklasse müssen KapG ggf. einen Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" gesondert als letzten Posten auf der Aktivseite ausweisen, wenn das Eigenkapital durch Überschüsse der Aufwendungen über die Erträge aufgebraucht ist und somit ein Überschuss der Passiv- über die Aktivposten vorliegt. Auf diese Weise wird der Ausweis eines n...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 46 Zu rechtlichen Gegebenheiten, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, zählen insb. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Verfassung eines Auflösungsbeschlusses – i. d. R. zur Einleitung der Liquidation oder Einleitung bestimmter Umwandlungsmaßnahmen i. S. d. UmwG (bei der Auflösung vermögensloser Ges. erfolgt eine Löschung) – sowi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Rz. 224 § 268 Abs. 3 HGB schreibt vor, dass, soweit das EK durch Verlust aufgebraucht ist und sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten ergibt, dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung "Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen ist. Der Posten, der allein eine sich rechnerisch ergebende Korrekturgröße zum E...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Aus den §§ 284, 285 HGB folgen Anforderungen, die an den Anhang des Jahresabschlusses einer KapG gestellt werden (§ 284 Rz 1). Der Anhang bildet mit der Bilanz und der GuV eine Einheit (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) und ist an die das Unternehmensregister führende Stelle nach den Vorgaben des § 325 HGB zu übermitteln. Die Pflichtangaben erläutern die Angaben in der Bilanz u...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 11 Die Verletzung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Buchführung ist im Insolvenzfall strafbewehrt nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB (ordnungswidrige Führung oder Nichtführung von Handelsbüchern bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Insolvenz) und § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht). Die Strafe kann bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Ja...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 49 Der Abschlussprüfer hat in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter deren wesentliche Aussagen im Lagebericht zu würdigen. Im Vordergrund hierbei steht die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt, wie sie im Jahresabschluss und Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.[1] Gelangt der Abschlussprüfer bei se...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Prüfung auf Fortführung

Rz. 40 Das HGB enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Vornahme einer spezifischen Einschätzung der Fähigkeit des Unt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Bereits aus dem Charakter als gesetzlich unterstellter Regelfall ist eine Prüfung auf Nichtbestehen der Fortführungsprämisse bzw. auf das Vorliegen entgegenstehender rechtlicher oder ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.2 Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2)

Rz. 59 Eine Bestandsgefährdung liegt nach allgemeiner Auffassung grds. dann vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unt in absehbarer Zeit seinen Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann und ggf. Insolvenz anmelden oder in Liquidation gehen muss.[1] Als "absehbare Zeit" wird nach berufsständischen Grundsätzen ein Zeitraum von mind. zwölf Monaten, gerechnet vom ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Beteiligungen (Abs. 2 A. III. 3.)

Rz. 57 Beteiligungen sind gem. § 271 Abs. 1 HGB Anteile an anderen Unt, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch die Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen, wie z. B. Aktien, GmbH-Anteile oder Komplementär- oder Kommanditanteile einer KG oder OHG. Die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe ist entscheidend. Mögliche Indizien für eine...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel...mehr