Fachbeiträge & Kommentare zu Transformation

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Überblick zur Ökodesign-Ver... / 2.4 Ganzheitlich eingebettet – ESPR im Kontext von Green Deal und Circular Economy Action Plan

Die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist integraler Bestandteil des europäischen Green Deal und dessen Umsetzung im Circular Economy Action Plan. Als Schlüsselmechanismus in diesem Politikrahmen konkretisiert die Verordnung die strategischen Ziele der EU: Klimaneutralität, Ressourceneffizienz, Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Rohstoffverbrauch sowie ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Umse... / 1 Umsetzung von Nachhaltigkeit in KMU

Kleine und mittelständische Unternehmen verfügen oft nur über begrenzte Ressourcen, wenn es um die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen geht. Daher ist eine pragmatische Vorgehensweise von großer Bedeutung. Statt gleich von einer umfassenden Transformation zu sprechen, können KMU erfolgreich sein, indem sie schrittweise vorgehen. So kann zum Beispiel ein 3-Jahresplan entwic...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 3 Risiken und Chancen der SDG-Umsetzung für KMU

Gerade für KMU stellt die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele der UN eine große Hürde dar. Die eigenen finanziellen, personellen und technischen Ressourcen sind im Vergleich zu großen Unternehmen häufig beschränkter und müssen unmittelbar für den laufenden Betrieb eingesetzt werden. Insbesondere KMU in schwierigen wirtschaftlichen Situationen müssen alle Kräfte bündeln...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Umse... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag bietet eine umfassende Anleitung zur Umsetzung von Nachhaltigkeit KMU und betont dabei die Bedeutung einer langfristigen Strategie mit iterativen Verbesserungen sowie die aktive Beteiligung aller Mitarbeitenden an nachhaltigen Initiativen im Unternehmen. Der Beitrag umfasst folgende Kapitel: Umsetzung von Nachhaltigkeit : KMU sollten schrittweise vorgehen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag zeigt auf, wie der HR-Bereich in KMU eine zentrale Rolle im Nachhaltigkeitsmanagement einnehmen kann. Aufgrund seiner Schnittstellenfunktion und seines direkten Zugangs zu Mitarbeitenden ist HR prädestiniert, nachhaltige Veränderungen im Unternehmen voranzutreiben. Es wird aufgezeigt, dass ohne das Engagement der Menschen – initiiert durch HR – keine nac...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Umse... / 6.3 Wissensvermittlung über Nachhaltigkeit organisieren

Für eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens ist es wichtig, alle Geschäftsprozesse genau zu durchleuchten und eingebettet in einer Nachhaltigkeitsstrategie so weiterzuentwickeln, dass sie auf die Nachhaltigkeitsziele einzahlen. Damit dies gelingt, ist es wichtig, möglichst viele derjenigen Mitarbeitenden einzubeziehen, die tagtäglich in den jeweiligen Prozess involvier...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 2 Die SDG und ihre Bedeutung für Unternehmen

Die Bundesregierung hat mit der aktualisierten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 die 17 SDGs auf Deutschland angewendet, als Leitidee aufgenommen und die strategischen Ziele der deutschen Politik auf diese ausgerichtet. Seit Juli 2019 gibt es hierzu eine eigene Online-Plattform, die zu jedem der 17 Nachhaltigkeitsziele die aktuellen Daten für Deutschland aufbereite...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Digitales Potenzial nutzen: Tipps für die Immobilienbranche

Die Immobilienbranche braucht Innovationsprozesse, die Raum für Ideen schaffen, und eine Führung, die Verantwortung übernimmt, um die digitale Transformation mit Erfolg zu bewältigen. Was Experten empfehlen. Mit der digitalen Transformation in der Immobilienbranche geht es nicht richtig voran. Der digitale Reifegrad steigt minimal von 3,37 Punkten vor einem Jahr auf aktuell 3...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Kommunikation im BGM: Story... / 4 Welche Methoden passen im Storytelling?

Damit eine Geschichte wirklich berührt, verstanden wird und zur Handlung motiviert, braucht sie eine passende Struktur. Die gute Nachricht: Es gibt bewährte Methoden, die genau das leisten – manche universell, andere abhängig vom jeweiligen Ziel oder Format. Im Gesundheitsmanagement sind 2 Formen zu empfehlen: Klassisches Storytelling – etwa über Testimonials, Fallbeispiele od...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 2 Mindestschutz nach der Taxonomie-Verordnung

Die zeitlich erste konkrete Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgte eher durch die Hintertür. Um bei eine Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiekonform klassifizieren zu können, muss nach Art. 18 der EU-Taxonomie-VO auf der 3. Prüfstufe der Mindestschutz beachtet werden. Als mindestens zu schützen führt die EU die o. g. Menschenrechte auf. Die Taxonomie-Verordnung ist Kern d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Ziele und Cha... / 3.2.2 Fördermöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen

Viele Gruppenoutplacement-Maßnahmen werden durch § 110 SGB III gefördert. Allerdings wurden die Zuschüsse seit der Reform 2011 spürbar reduziert: Statt früher bis zu 3.160 EUR pro Teilnehmer sind heute maximal 2.500 EUR üblich, wobei nur 50 % der „erforderlichen und angemessenen“ Kosten bezuschusst werden. Dies führt bei Unternehmen zu einer stärkeren Kostenbeteiligung und v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Ziele und Cha... / 7 Outplacement als Gesellschaftlicher Beitrag

Outplacement leistet nicht nur für Unternehmen und betroffene Mitarbeitende wertvolle Dienste, um Trennungsprozesse sozialverträglich zu gestalten, sondern hat auch eine bedeutende gesellschaftliche Wirkung. Es hilft, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren und in Summe auch resilienter gegenüber Krisen zu machen, wenn wirtschaftliche Umbrü...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5.2.2 Das VSME Zusatzmodul

Das Zusatzmodul (Comprehensive Module) bietet detailliertere Informationen und umfasst 9 Offenlegungen. Es ist für Unternehmen gedacht, die umfassendere Informationen bereitstellen möchten oder müssen – zum Beispiel für Investoren, Banken oder größere Geschäftspartner. Das Zusatzmodul sieht in C1 Angaben der wesentlichen Elemente des Geschäftsmodells und der Unternehmensstrat...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 5 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS E1

Die Umsetzung des ESRS E1 erfordert eine tiefgreifende Transformation im Einkauf, um den Anforderungen an Klimaschutz, Klimaanpassung und Transparenz in der Lieferkette gerecht zu werden. Während die neun Teilstandards jeweils spezifische Berichts- und Steuerungspflichten definieren, lassen sich übergreifende strategische Handlungsfelder ableiten, die für den Einkauf zentral...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.1.1 Der ursprüngliche CSRD-Zeitplan

Die im Dezember 2022 auf EU-Ebene verabschiedete Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD-Richtlinie ersetzt die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014, die in Deutschland durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt worden ist. Die CSR-Richtlinie hätte bis zum 6. Juli...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 1 Die CSR-Richtlinie: Der Europäische Einstieg in die Nachhaltigkeit

Die Idee, Nachhaltigkeitsaspekte und -risiken immer mehr in das wirtschaftliche Handeln einzubeziehen, hat ihren Ausgangspunkt im Klimaabkommen von Paris aus dem Jahr 2015. Dort manifestierte sich auf politischer Ebene die Einsicht, dass eine Transformation der Wirtschaftsweise hin zu weniger klimawirksamen Emissionen und zu mehr Nachhaltigkeit dringend geboten sei. Dafür ist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Beteiligung des Betrieb... / 1.1 Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei KI-Themen

Vorweggenommen: Bei einer zukunftsweisenden Schlüsseltechnologie wie der KI ist ein konfrontativer Ansatz bei der Mitbestimmung in der Regel nicht zielführend. Unternehmen sind gerade bei diesen Themen – mehr denn je – auf die Kooperation mit ihren Betriebsräten angewiesen, um Projekte schnell umzusetzen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Vielfach dürfte es sich daher w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Indirekte Änderungen

Rz. 55 [Autor/Zitation] § 324 enthält eine Reihe von Verweisen auf andere Vorschriften, die seit der mit dem BilMoG erfolgten Einfügung der Norm ihrerseits durch diverse Gesetze (AReG; FISK; CSRD-UmsG-E) teilweise geändert worden sind bzw. geändert werden sollen und damit uU auch den Regelungsgehalt von § 324 indirekt modifizieren. Abgesehen von den komplexen Verweisen im Kon...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 309 [Autor/Zitation] Der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und der Prüfer des JA können, müssen aber nicht identisch sein (§ 324e Abs. 2 HGB-E, Rz. 310). Bei der Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts stehen somit grundlegende Alternativen offen, wobei die CSRD ( EU) 2022/2464 allerdings größere Spielräume als ihre geplante Transformation in deutsches Recht vorsi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzesvorhaben

Rz. 62 [Autor/Zitation] Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.12.2022 zur Änderung der VO (EU) 537/2014 und der RL 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-UmsG-E) sollte die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Richtlinie 91/674/EWG wurde durch das VersRiLiG vom 24.6.1994 (BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht überführt. Die Transformation zog eine Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p) nach sich. Rz. 6 [Autor/Zitation] Der Zweit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Verträge

Rz. 21 Völkerrechtliche Vereinbarungen sind nach deren Unterzeichnung i. d. R. noch nicht innerstaatlich anwendbar, sondern bedürfen für ihre Wirkung der Transformation in nationales Recht. Dies erfolgt durch einen entsprechenden Beschluss des Bundestages.[1] Erst nach Verabschiedung eines Gesetzes und entsprechender Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt entfaltet die bi- oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Ursprungsvorschrift § 324 idF des BilMoG (Rz. 41 ff.) hat bislang durch Art. 69 FGG-Reformgesetz (FGG-RG), Art. 1 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), Art. 1 Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG), Art. 24 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG), Art. 8 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Empfehlungen oder Vorschläge zur Integrität des Rechnungslegungsprozesses einschließlich des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. § 107 Abs. 3 Satz 3 AktG-E (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 349 [Autor/Zitation] Neben dem Verweis auf den Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG erwähnt Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich auch § 107 Abs. 3 Satz 3 AktG-E, wonach der Prüfungsausschuss Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses einschließlich des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterbreiten kann. Diese a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzgeberischer Zweck

Rz. 13 [Autor/Zitation] Aus Anlass der Umsetzung der europäischen Abschlussprüferrichtlinie (APrRL 2006/43/EG) ist § 324 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz v. 25.5.2009 (BilMoG, BGBl. I 2009, 1102) grundlegend neu gefasst worden. Die vorherigen Bestimmungen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen KapGes. und Abschlussprüfer (§ 324 aF) wurden aufgrund geringer praktisch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesetzlicher Norminhalt und Darstellungsanforderungen

Rz. 111 [Autor/Zitation] Nach Transformation der EU-rechtlichen Vorgaben aus Art. 28 Abs. 2 APrRL für den Inhalt des Bestätigungsvermerks nennt § 322 die darin, teilweise auch lediglich fallweise, aufzunehmenden Inhalte wie folgt (zur notwendigen Schriftform dieser Inhalte und für die Abgabe des Bestätigungsvermerks vgl. Rz. 119):mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Akute Ausfallrisiken – Einzelwertberichtigungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 4 haben Institute ihre Forderungen, die regelmäßig aus dem Kredit- und Darlehensgeschäft bzw. dem Ankauf bereits bestehender Forderungen resultieren und insgesamt dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert anzus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 220 [Autor/Zitation] § 324 selbst beschreibt konkret nur die spezielle subsidiäre Aufgabe des Prüfungsausschusses, den Gesellschaftern einen Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers zu machen, wenn die KapGes. keinen AR oder Verwaltungsrat hat oder wenn der AR oder Verwaltungsrat für den Vorschlag nicht zuständig ist (Abs. 2 Satz 5; Rz. 366 ff.). Der Gesetzestext ("wen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Änderungen durch das BilReG

Rz. 88 [Autor/Zitation] Durch das BilReG wurden verschiedene EU-Rechtsakte mit dem Ziel der Internationalisierung und weiteren Vereinheitlichung des damaligen europäischen Bilanz- und Konzernbilanzrechts sowie der Abschlussprüfung in deutsches Recht transformiert. Zur Rechnungslegung wurden damit ua. der IFRS-Konzernabschluss (§ 315e) und der freiwillige IFRS-Einzelabschluss ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Internationale Bezüge

Rz. 37 [Autor/Zitation] Das Audit Committee angelsächsischer Prägung als internationales Vorbild des Prüfungsausschusses (Rz. 20) wird in den USA seit Ende der 1930er Jahre als Element guter Corporate Governance empfohlen (historischer Abriss bei Goerdeler, ZGR 1987, 219, 220 ff.; s. auch Lück, ZfbF 1990, 995, 996 ff.; Scheffler, ZGR 2003, 236, 238; Hopt/Roth in Großkomm. Akt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer (ISA 700 (Revised))

Rz. 554 [Autor/Zitation] ISA 700 (Revised) verlangt, im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk über Abschlussprüfungen bei "listed entities" den "engagement partner" namentlich zu nennen; aus Schutzgründen kann von der namentlichen Nennung abgesehen werden (vgl. ISA 700 (Revised) Rz. 46). Der Begriff "engagement partner" ist in den ISA definiert als "Auftragspartner – Der Partn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum –

Allgemein: Geßler, Die Wirtschaftsprüfer als Garanten aktienrechtlicher Publizität, WPg 1956, 463; Forster, Die Jahresabschlußprüfung nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 389; Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 585; Richter, Die Sicherung der aktienrechtlichen Publizität durch ein Aktienamt, 1975; Schulze-Osterloh, Zur öffentli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelungsgehalt, Bedeutung und Reichweite der Vorschrift

Rz. 345 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 kann ein Abschlussprüfer in den Bestätigungsvermerk "zusätzlich einen Hinweis auf Umstände aufnehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam macht, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken". Obwohl die Vorschrift in Abs. 3 zur Regelung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks normiert ist, kann ein solcher Hinweis zusä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 316 bildet die Grund- und zugleich Kernnorm für die gesetzliche Abschlussprüfungspflicht. Ist die Vorschrift anzuwenden, gilt das automatisch und obligatorisch, jeweils soweit dem Fall nach einschlägig, auch für die weiteren handelsrechtlichen Vorschriften für die Abschlussprüfung (§§ 317–324a). Darin sind Regelungen normiert zu Gegenstand und Umfang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Rechtsgrundlagen für die zwischenstaatliche Amtshilfe

Rz. 19 Für die zwischenstaatliche Amtshilfe bedarf es grundsätzlich einer Rechtsgrundlage (Ausnahme: Kulanzauskunft). Für die Leistung der Amtshilfe benennt § 117 Abs. 2 AO hierfür innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen, innerstaatliche anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union sowie das EUAHiG. Als innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Latente Ausfallrisiken – Pauschalwertberichtigungen

Rz. 113 [Autor/Zitation] Während akute Ausfallrisiken das konkrete Kreditausfallrisiko beschreiben, das sich daraus ergibt, dass der einzelne Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist seinen Kapitaldienst (bestehend aus Zins- und Tilgungsleistung) fristgerecht und vollständig zu bedienen, umfasst das latente Ausfallrisiko die Kreditausfallrisiken, die zum Bilanzstichtag zwar no...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 325 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz stellt das seit mehr als 100 Jahren arbeitende Scharnier zwischen HB u StB dar. Die Anknüpfung der steuerlichen Gewinnermittlung an die handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze bzw an den nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten JA war ursprünglich wesentlich durch Vereinfachungsaspekte motiviert. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestellung zum Abschlussprüfer (Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b APrVO)

Rz. 500 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b APrVO verlangen im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk die Angabe "von wem oder von welchem Organ der oder die Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft(en) bestellt wurden" und "die Angabe des Datums der Bestellung der Abschlussprüfer bzw. der Prüfungsgesellschaften". Mit ihrem Wortlaut lehnt sich die Anforderung au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Rückstellungsarten

Rn. 863 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Das BiRiLiG hat in § 249 HGB die Transformation der europarechtlichen Vorgabe ganz spürbar "steuerneutral" vorgenommen, dh damals gültige BFH-Rspr so integriert, dass keine Veränderung der Besteuerungssituation aus der neuen handelsrechtlichen Gesetzeslage abgeleitet werden konnte. Beim Studium des § 249 HGB ist genau auf die Bilanzierungspf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Interaktion mit dem Abschlussprüfer gem. § 171 Abs. 1 Satz 2 und 3 AktG (Abs. 2 Satz 4 Var. 3)

Rz. 382 [Autor/Zitation] Mit dem durch das BilMoG eingeführten (s. BT-Drucks. 16/10067, 94 iVm. 104 f.) Verweis in Abs. 2 Satz 4 auf § 171 Satz 2 und 3 AktG werden strenggenommen keine zusätzlichen Aufgaben des Prüfungsausschusses beschrieben, sondern Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer angesprochen. Dabei betrifft § 171 Abs. 1 Satz 2 die generelle Überwach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Überblick

Rz. 294 [Autor/Zitation] Als dritten großen Aufgabenkomplex des Prüfungsausschusses neben der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 229 ff.) und der Führungsinstrumente (Rz. 254 ff.) legt Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. iVm. § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AktG-E die Überwachung der Abschlussprüfung sowie der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Diese Aufgabenst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anwendung internationaler Prüfungsgrundsätze (Abs. 1a)

Rz. 172 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1a verlangt, dass Abschlussprüfer bei der Erstellung des Bestätigungsvermerks die internationalen Prüfungsstandards anwenden, die von der EU-Kommission im Verfahren nach Art. 26 Abs. 3 APrRL angenommen worden sind (vgl. auch Rz. 97). Inhaltlich korrespondiert diese Norm in Bezug auf die Erstellung des Betätigungsvermerks mit § 317 Abs. 5, w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Qualität der Abschlussprüfung

Rz. 326 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung ist erstmals durch das FISG in den Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG eingefügt worden. Nach der Regierungsbegründung wird mit dieser Ergänzung im Einklang mit Art. 39 Abs. 6 Buchst. d APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU klargestellt, dass die Überwachung der Abschlussprüfung die Prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Überwachung der Qualität der vom Abschlussprüfer und vom Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts zusätzlich erbrachten Leistungen

Rz. 341 [Autor/Zitation] Vom Prüfer (dh. Abschlussprüfer und ggf. Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, Rz. 309) zusätzlich zur Prüfung erbrachte Leistungen haben für den Prüfungsausschuss in doppelter Hinsicht Bedeutung. Zum einen hat der Ausschuss im Zusammenhang mit der Überwachung der Unabhängigkeit des Prüfers die Einhaltung der umfangreichen Regelungen in Art. 5 APrVO (EU...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr