Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / aa) Leistungsrecht

Rz. 118 Kernstück der sozialen Entschädigung ist aktuell noch die Kriegsopferversorgung. Darunter versteht man die Gesamtheit aller staatlichen Leistungen, die nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) geleistet werden. Im BVG sind aber nicht nur die Rechtsfolgen für anerkannte Kriegsopfer geregelt, sondern z.B. auch fürmehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Dingliches Wohnungsrecht

Rz. 203 Ähnliche Fragen stellen sich beim dinglichen Wohnungsrecht. Fraglich ist, ob und wie ein dingliches Wohnungsrecht endet und ob und mit welchen Rechtsfolgen dies für die Beteiligten verbunden ist. Ein Wohnungsrecht kann von Anfang an nur für einen bestimmten Zeitraum vereinbart sein. Das kommt in den hier interessierenden Fällen so gut wie nicht vor. Ebenso wenig inte...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Freiwillige Zuwendungen Dritter – Schenkung oder Darlehen?

Rz. 141 Das BSG unterscheidet bei freiwilligen Zuwendungen Dritter zwischenmehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Barbetrag – § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII

Rz. 335 Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden von kleineren Barbeträgen oder sonstigen Geldwerten; dabei ist eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen. Die Höhe der Beträge wird durch die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII näher bestimmt.[585] § 1 DVO bestimmt, was kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Sin...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Erbfallschulden

Rz. 632 Ausgangspunkt für die Bestimmung des Begriffes "Wert des Nachlasses" ist § 2311 BGB. Es dürfen daher nur diejenigen Schulden, Lasten und Verpflichtungen abgezogen werden, die auch beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge bestehen würden. Alle Verpflichtungen, die sich aus testamentarischen Verfügungen des Erblassers ergeben, bleiben unberücksichtigt.[1043] Anzusetzen ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wirksamkeitsbremse für Testamente bei bedürftigen Ehegatten

Rz. 271 Die Gestaltung einer nicht befreiten Vorerbschaft/Nacherbschaft entzieht dem Vorerben die Substanz des Nachlasses. Diese steht dem Nacherben zu. Mit einer gestaffelten Nacherbschaft kann man so versuchen, die Nachlasssubstanz an die jeweils nächste Generation weiterzugeben. Rz. 272 Fallbeispiel 29: Der pflegebedürftige Ehegatte/Lebenspartner – ein Fall für die Vorerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Rückforderungsrechte

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Rückfall von geschenktem Vermögen (bei irrtümlicher Annahme einer Schenkungsteuerpflicht infolge Todes des Beschenkten fehlt es schon am Tatbestand einer freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 ErbStG).[2] Ein solcher ist steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG (s. § 13 ErbStG Rz. 66 ff.), wobei jedoch Voraussetzung die Nämlichkeit des Geschenkten ist, wä...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / I. Einleitung

Rz. 1 Der Anspruch mit der wahrscheinlich größten praktischen Relevanz beim "Sozialhilfe"-Regress ist der Schenkungsrückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers.[1] Rz. 2 Schenkungen im Sinne des § 516 BGB gilt es bei der Rechtsgestaltung d...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Härte bei Hilfen in speziellen Lebenslagen und bei Eingliederungshilfe (§ 139 S. 3 SGB IX)

Rz. 357 Ein Stiefkinddasein führt der Härtebegriff bei der Gewährung von Hilfen in speziellen Lebenslagen (z.B. bei Hilfe zur Pflege oder bei Eingliederungshilfe auch nach § 139 S. 3 SGB IX). Dabei geht es nach dem Gesetz vorrangig um den Fall, dass eine Härte anzunehmen ist, wenn eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung er...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (3) Pflegerentenversicherung

Rz. 66 Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um die dritte Art privater Pflegezusatzversicherungen. Sie ist eine Kombination aus Sparvertrag und Absicherung bei Pflegebedürftigkeit, bei der ein fester Rentenbetrag als Einmalbetrag oder als lebenslange monatliche Rente zur Auszahlung vereinbart wird. Rz. 67 Die Prämien sind stabil und bei Eintritt des Pflegefalls mü...mehr

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ZErb 09/2021, Die Ausgleichspflicht nach § 2057a BGB sollte im Testament geregelt werden

Spätestens mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.3.2021 (IV ZR 296/20) ist die Regelung über die Ausgleichspflicht nach § 2057a BGB wieder in das Bewusstsein der Erbrechtler gerückt. Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem BGH war ein Pflichtteilsstreit bei dem der Erbe die Pflichtteilsforderung unter der Berücksichtigung einer ihm nach § 2057a BGB mutmaßlich zustehenden ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / e) Begünstigungen aus dem Conterganstiftungsgesetz

Rz. 123 Ein weiteres Beispiel stammt aus dem Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen.[177] Danach haben behinderte Menschen, deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können, einen Anspruch auf Kapitalentschädigung, Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Pflichtteilsverzicht eines Geschäftsfähigen mit Gegenleistung

Rz. 499 Der (wirksame) Pflichtteilsverzicht ist das Mittel der Wahl, um bei geschäftsfähigen behinderten Bedürftigen im Sinne des SGB XII frühzeitig Gestaltungen zu schaffen, die dem Bedürftigen einen Nutzen zu Lebzeiten des Erblassers schaffen und Sozialhilferegress ganz oder teilweise ausschalten.[837] Beispiel: Die Finanzierung aufwändiger therapeutischer Maßnahmen für ein...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die zeitliche Komponente bei der Verwertbarkeitsprognose

Rz. 117 Ein Aspekt der Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit. Vermögen gilt als unverwertbar, wenn völlig ungewiss ist, wann ein tatsächliches – oder auch rechtliches – Verwertungshindernis wegfällt. So scheidet eine Anrechnung von Forderungen als Vermögen von vornherein aus, wenn sie nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können (sog. "Versilbern" von Vermögen).[...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / 1. Aufschiebend/auflösend bedingte Vermächtnisse

Möchte der Berater, der auf Bedingungen in letztwilligen Verfügungen angewiesen ist, die mit der konstruktiven Vor- und Nacherbschaft und dem fehlenden Nachweis der Rechtsnachfolge verbundenen Probleme vermeiden, bietet sich in geeigneten Fällen die Anordnung aufschiebend bzw. auflösend bedingter Vermächtnisse an. Ist ein Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung angeo...mehr

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ZErb 09/2021, Zu § 45 Abs. ... / 1 Tatbestand

I. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers begehrt aus eigenem Recht eine höhere Streitwertfestsetzung. Die Beklagte ist die Ehefrau und testamentarische Alleinerbin des Erblassers, der Kläger eines der drei gemeinsamen Kinder. Der Erblasser war ursprünglich alleiniger Eigentümer des von den Eheleuten bewohnten Hausgrundstücks. Im Jahr 1993 übertrug der Erblasser ½ Eigentumsant...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Vermögensbestimmung (§ 27 Abs. 1 BAföG)

Rz. 42 Die Prüfung, ob etwas, das aus Erbfall und/oder Schenkung zugeflossen ist oder zufließen soll, rechtlich Vermögen ist, wird im BAföG anders als im SGB II und SGB XII nicht aus der Abgrenzung zum Einkommen negativ definiert, sondern in § 27 BAföG wird explizit ausgeführt, dass als Vermögen gelten. Rz. 4...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft

Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechtes bilden sich nicht nur im sozialhilferechtli...mehr

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FoVo 09/2021, Der Schuldner führt Sie in der Zwangsvollstreckung zu Zugriffsobjekten

Verschuldung hat Ursachen. Nicht selten teilt der Schuldner diese Ursachen im Rahmen der schriftlichen, fernmündlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit. Der nachfolgende Beitrag soll an drei Beispielen zeigen, wie solche Mitteilungen Anhaltspunkte für weitere Forderungsbeitreibungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geben können, obwohl sie auf den ersten Blick die Zah...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Hilfe in speziellen Lebenslagen – § 19 Abs. 3 SGB XII

Rz. 203 Fallbeispiel 27: Die bedürftige Erbin und die ambulante Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) Die schwer körperbehinderte Sozialhilfeempfängerin (Pflegegrad 5), die zu Hause lebt, wohnt zur Miete. Die Miete beläuft sich auf 300 EUR zzgl. 50 EUR Heizkosten. Täglich benötigt sie vier Stunden Pflege durch eine Pflegefachkraft. Weitere vier Stunden leistet ein Angehöriger...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / B. Gerichtskosten

Rz. 3 Die Gerichtskosten und Auslagen in Betreuungsverfahren werden nach dem GNotKG und seinen Anlagen 1 (Kostenverzeichnis – KV GNotKG) und 2 festgestellt. Zu den Auslagen des Gerichts (§ 14 GNotKG) gehören insbesondere die Honorare des Sachverständigen[2] und des Verfahrenspflegers, aber auch Zeugenentschädigungen und Reisekosten, z.B. des Richters anlässlich der persönlich...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Übersicht

Rz. 308 Das SGB XII stellt grundsätzlich nicht sämtliches Vermögen, das nach der obigen Prüfung als verwertbares Vermögen verbleibt, zur Anrechnung. Die Sozialhilfe darf nach § 90 Abs. 2 SGB XII nicht abhängig gemacht werden:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das Hausgrundstück von angemessener Größe, § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Rz. 133 Im Zusammenhang mit dem Wunsch, etwas zu verschenken oder zu vererben, sind das selbstgenutzte Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von besonderer praktischer Bedeutung. Der Wunsch, das Hausgrundstück als Familienheim zu erhalten, ist bei der Prüfung der Angemessenheit nach § 12 Abs. 3 S. 1 N...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Der Antrag nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB – Das Außerkraftsetzen/Ändern von Verwaltungsanordnungen?

Rz. 243 Fallbeispiel 96: Jeden Monat 2.000 DM Die rechtlich unberatene Erblasserin verfügte in einem Behindertentestament zugunsten einer Verwandten, dass der Testamentsvollstrecker ihr monatlich 2.000 DM zuwenden solle, "damit es ihr weiterhin so gut gehe, wie bisher." Als das Sozialamt den Testamentsvollstrecker auf Herausgabe des Betrages in Anspruch nehmen wollte, beantr...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / I. Das Beihilferecht der Beamten und die privaten Pflegezusatzversicherungen

Rz. 12 Fallbeispiel 1: Die beschenkte Tochter Die alleinstehende Tochter T hat vor acht Jahren von ihrem Vater die in seinem Alleineigentum stehende Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen bekommen, "damit ein eventueller Zugriff des Sozialhilfeträgers in der Zukunft vermieden werden kann". Der Vater hat sich an der gesamten Immobilie ein lebenslanges Nieß...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Kann im SGB XII Vermögen zu Einkommen werden? (Zuflusszeitpunkt für Forderungen)

Rz. 82 Das Zuflussprinzip, das für den Rechtscharakter einer Einnahme auf den tatsächlichen Zufluss abstellt, modifiziert diesen Grundsatz auch, wenn es um Forderungen geht. Die Rechtsprechung geht zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem, was wertmäßig zufließt, und dem, was bereits vorhanden ist, davon aus, dass Einnahmen grundsätzlich aus bereits bestehenden Rech...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / A. Einleitung

Rz. 1 Bei jeder Gestaltung einer Zuwendung – gleich, ob lebzeitig oder auf den Tod – ist es unerlässlich zu wissen, ob und wenn ja, welche Leistungen der sozialen Sicherung der Begünstigte bezieht oder wahrscheinlich beziehen wird. Das gilt umgekehrt auch für einen Zuwendenden mit potenziellem Bezug von nachrangigen Sozialleistungen in der Zukunft. Nur so kann man die Auswir...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Der Erbe des vorversterbenden Ehegatten/Lebenspartners der leistungsberechtigten Person

Rz. 596 Die Kostenersatzpflicht des Erben des Ehegatten/des Lebenspartners entsteht, wenn dieser Diese Regelung produziert Ergebnisse, die z.T. beliebig wirken. Rz. 597 Fallbeispiel 45: Die Erben der hälftigen Miteigentümer Die Ehegatten M und F sind hälftige Mit...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die Unverwertbarkeit aus wirtschaftlichen Gründen

Rz. 224 Anders als im SGB II, das in § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II einen Verwertungsausschluss wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit kennt, ergibt sich der Verwertungsausschluss in § 90 SGB XII aus der allgemeinen Definition der Verwertbarkeit. Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein Vermögensgegenstand unverwertbar, wenn in absehbarer Zeit kein verwertbarer Betrag dafür erzielt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Die Genehmigung der Ausschlagung – Abfindungsvertrag als "nachgeholtes Behindertentestament"?

Rz. 518 In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass nach der Entscheidung des BGH "unterlassene Behindertentestamente" nach dem Erbfall "nachgeholt" werden können. Sei ein behinderter Sozialleistungsbezieher kraft gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund einer nicht (mehr) passenden letztwilligen Verfügung zum unbeschränkten Erben berufen, entstehe in seiner Person ein v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Jahreswert

Rz. 18 [Autor/Stand] Aus den oben genannten Gründen gewährt § 23 Abs. 1 Satz 1 ErbStG dem Erwerber ein Wahlrecht: Anstelle der abschließenden Sofortversteuerung kann er sich für die – laufende, jährlich im Voraus zu entrichtende – Versteuerung nach dem Jahreswert entscheiden. Die Besteuerungsgrundlagen werden mit dieser Wahl nicht verändert. Es geht um die Besteuerung dessel...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Mündelgeld (§ 1806 BGB) und Verwaltungsanordnungen – rechtliche Verwertung gehindert?

Rz. 242 § 1803 BGB bestimmt vergleichbar zu §§ 1638, 1639 BGB für die Vermögenssorgeberechtigten, dass das, was der Mündel von Todes wegen erwirbt oder was ihm unter Lebenden von einem Dritten unentgeltlich zugewendet wird, vom Vormund nach den Anordnungen des Erblassers oder des Dritten zu verwalten ist, wenn die Anordnungen von dem Erblasser durch letztwillige Verfügung vo...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Bedarfe für Unterkunft und Heizung – insbesondere selbstbewohntes Eigentum aufgrund Erbfall oder Schenkung

Rz. 10 Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden als laufende Kosten der Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt als Bedarfe, die zum notwendigen Lebensunterhalt gehören, anerkannt. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden "in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen" im Rahmen der gesetzlich vorgegeben Grenzen erbracht. Der berücksichtigungsfähige Bedarf umfasst sowo...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 260 Durch die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft wird der Nachlass mit einer Verfügungsbeschränkung belastet. Der Erblasser kann damit sein Vermögen binden, dem zum Vorerben Berufenen die Nutzungen des Vermögens zukommen lassen und störende Dritte vom Nachlass fernhalten. Rz. 261 §§ 2113 ff. BGB ordnen an, dass die Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Nachlass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtagsprinzip und nachträgliche Wertveränderungen

Rz. 8 [Autor/Stand]"Stichtagsprinzip" heißt zunächst einmal, dass sich Wertveränderungen nach dem Stichtag, gleichgültig ob positive oder negative, nicht auswirken. Spätere Ereignisse, die den Wert des Vermögensanfalls erhöhen oder vermindern, können sich also erbschaftsteuerlich nicht auswirken.[2] Rz. 9 [Autor/Stand] Die Wertermittlung nach § 11 ErbStG stellt demnach eine M...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / bb) Zweiter "Schutzring" = Dauertestamentsvollstreckung (§ 2209 BGB)

Rz. 71 Um die Zielsetzung des Behindertentestamentes zu erreichen, dass die "Nutzungen" aus der Vorerbschaft nicht als einsatzpflichtiges Einkommen oder (umgewandeltes) Vermögen im Sinne des SGB XII behandelt werden, muss um die "Nutzungen" des Nachlasses durch Verfügung des Erblassers "ein weiterer Schutzring" gelegt werden. Dies geschieht durch Anordnung von Dauertestament...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / B. Regress in der Kriegsopferfürsorge

Rz. 24 Die Kriegsopferfürsorge kennt – vergleichbar dem SGB XII – die Überleitung von an sich vorrangigen Ansprüchen gegenüber Dritten auf den Träger der Kriegsopferfürsorge zur Wiederherstellung des Nachrangs einer Leistung. Rz. 25 Nach § 27g Abs. 1 S. 1 BVG kann der Träger der Kriegsopferfürsorge in den Fällen, in denen Beschädigte oder Hinterbliebene für die Zeit, für die ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 15. Vermächtnis – § 2147 BGB

Rz. 193 Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (§ 1939 BGB). Durch das Vermächtnis wird für den bedachten Bedürftigen das Recht begründet, von dem Beschwerten (§ 2147 BGB) die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern. Die Forderung des Vermächtnisnehmers kommt mit dem Erbfall zur Entstehung. Is...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Wenn die Wirkung der Dauertestamentsvollstreckung entfällt

Rz. 215 Das Behinderten/Bedürftigentestament funktioniert nur, wenn die Dauertestamentsvollstreckung während des Leistungsbezuges uneingeschränkt besteht. Wenn nachfolgend vom Behindertentestament die Rede ist, gilt das auch für das Bedürftigentestament während des Sozialleistungsbezuges, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt ist (vgl. dazu ausführlich § 3 Rdn 279 ff....mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Testamentsvollstreckungslösung

Rz. 97 Eine reduzierte Zwischenvariante stellt die "reine Testamentsvollstreckungslösung" dar, bei der auf die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft verzichtet wird. Der Erbe wird nicht auf die Nutzungen des Nachlasses reduziert, sondern darf den Nachlass unter dem Schutz des Dauertestamentsvollstreckers "verzehren". Manche klassischen Behindertentestamente nähern sich ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / III. Vermögenszuordnung

Rz. 50 Grundsätzlich sind vom einzusetzenden Vermögen nur solche Vermögenswerte erfasst, die im Eigentum des Auszubildenden stehen oder deren Inhaber er ist. Das betrifft in der Praxis zunächst die Fälle, in denen typischerweise Eltern, Großeltern oder sonstige Verwandte bei Banken Vermögen für ihre Kinder, Enkelkinder etc. angespart haben.[38] Aus wessen Mitteln auf ein Kon...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 3 Anmerkung

1. Rechtliche Einordnung. Das Besprechungsurteil betrifft einen besonderen Fall der gleitenden Unternehmensnachfolge. Verpachtet der Betriebsübergeber das Betriebsgrundstück zunächst an den Betriebsübernehmer und überträgt er dieses erst später in einem zweiten Schritt an den Erwerber, so weicht eine solche Gestaltung zwar von der einheitlichen Betriebsübergabe an den Nachfo...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Ausdrückliche synallagmatische Verknüpfung im Zeitpunkt der Zuwendung am Beispiel des entgeltlichen Pflegvertrags unter Angehörigen

Rz. 49 In der Praxis sind Zuwendungen zwischen tatsächlich oder potentiell Pflegebedürftigen und Pflegenden nicht selten, synallagmatische Vereinbarungen aber schon. Häufig handelt es sich um Angehörigenpflege, die besonders streitanfällig ist, wenn sie im Kontext mit Zuwendungen des Pflegebedürftigen stehen. Im Hinblick auf einen pflege- oder versorgungsbedingten Vermögenst...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / V. Die Interessenkollision

Rz. 234 Das Auftreten von Vorerben, Nacherben, Testamentsvollstrecker und gesetzlichem Vertreter im Behindertentestament birgt abstrakt die Gefahr von Interessenkollisionen:mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 2. Die Schenkung mit Widerrufsvorbehalt

Rz. 102 In der Praxis der vorweggenommenen Erbfolge wird eine Zuwendung unter Widerrufsvorbehalt – gesichert durch eine Rückauflassungsvormerkung – als probates Mittel angesehen, um den Zugriff des Zuwendungsempfängers oder Dritter auf eine Zuwendung abzuwenden. Die Zulässigkeit und die Wirksamkeit solcher Konstrukte sind zivilrechtlich anerkannt,[92] im Sozialrecht aber nich...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Tatsächliche Unverwertbarkeit – die zeitliche Perspektive

Rz. 215 Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen[384] unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Realisationsmöglichkeiten.[385] Der Hinweis auf theoretisch in Betracht kommende Verwertungsmöglichkeiten, wie z.B. der Hinweis auf die Verwertung eines Erbteils durch...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Darlehen: zulässiger Abzugsposten oder nur verschleierte Schenkung/verdeckter freiwilliger Unterhalt?

Rz. 113 Die unterschiedliche Berücksichtigung von Verbindlichkeiten in den nachrangigen Leistungssystemen fordert unterschiedliche rechtliche Umgehensweisen mit Sachverhalten, bei denen vorgetragen wird, dass keine bedarfsdeckenden Mittel zugeflossen seien, weil es sich ja nur um ein Darlehen gehandelt habe. Rz. 114 Im BAföG wird der Rückzahlungsanspruch als Schuld in Abzug g...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Sich Bedürftigmachen durch Umwandlung in Schonvermögen

Rz. 532 Angesichts des schmalen Grats, auf dem man sich bewegt, wenn es darum geht, Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung "sozialhilfefest" zu machen, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, ungeschützte Mittel in Schonvermögen umzuwandeln, zumal ja zufließende Mittel im Bedarfszeitraum eigentlich zunächst einmal nach der modifizierten Zuflusstheorie Einkommen und nach § 82 A...mehr