Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Mitunternehmerstellung

Rz. 56 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen der §§ 13a bis 13c, 19a, 28a ErbStG ist u.a., dass Betriebsvermögen vom Schenker auf den Beschenkten übergeht und auch beim Beschenkten weiterhin Betriebsvermögen bleibt.[108] Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen greifen nur dann ein, wenn das durch Schenkung oder von Tod...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 4.6 Störfall bzw. Stornierung der Altersteilzeit

Unter Störfall versteht man eine vorzeitige Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses z.B. aufgrund von Tod oder des Eintritts einer Erwerbsminderung. 4.6.1 Wertguthaben Endet bei einem Beschäftigten, der Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart hat, das Arbeitsverhältnis vorzeitig, hat er Anspruch auf eine etwaige Differenz zwischen den erhaltenen Bezügen und Aufstockungslei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

Leitsatz 1. Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. 2. Der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen wird mit dem bei Bedingungseintritt geltenden Vervielfältiger berechnet. 3. Eine Abzinsung der aufschiebend bedingten Last für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet nicht statt. Normenk...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Musiknutzung ohne Einwilligung der GEMA

Tz. 22 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Die GEMA stellt eine Repertoiresuche zur Verfügung, welcher die Identifizierung musikalischer Werke und die Kontaktaufnahme mit dem beteiligten GEMA-Verlag erleichtert. Es kann nach dem Titel, nach der sog. ISWC-Nummer und nach der Werknummer eines Stücks gesucht werden. Tz. 22a Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Keine Einwilligung der GEMA ist erfor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 4.1 Ermessensspielräume

Rz. 63 Der Grundsatz des § 85 S. 1 AO, dass die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben sind, gilt auch in Fällen der Gesamtschuld. Bei mehreren Steuerschuldnern hat die Finanzbehörde die Steuer zumindest einem gegenüber festzusetzen. Ein Entschließungsermessen steht ihr insoweit nicht zu.[1] Sie darf von der Abgabenfestsetzung gegen einen Sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.9.3 Gesellschafterwechsel

Rz. 83 Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, führt dies in dem Umfang zum Untergang des Gewerbeverlusts, in dem dieser im Entstehungsjahr auf den ausscheidenden Gesellschafter entfiel.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die verbleibenden Gesellschafter privatrechtlich zur Verlustübernahme verpflichtet sind oder nicht. Ein mit dem Ausscheiden eines Ge...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / V. Dauer des Anspruchs, Tod des Geschädigten

Rz. 37 Der Ersatzanspruch besteht so lange, wie die vermehrten Bedürfnisse andauern. Für den Wegfall einer Bedürfnislage hinsichtlich der vereinbarten bzw. ausgeurteilten Dauerleistungen ist der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig, wobei allerdings dem Geschädigten eine sekundäre Darlegungslast obliegen kann. Den Einwand überholender Kausalität hat der Schädiger zu erh...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / V. Hinterbliebenengeld

Rz. 14 Die zunehmende Forderung nach einem Angehörigenschmerzensgeld, wie es in anderen europäischen Rechtsordnungen vorgesehen ist, hat den Gesetzgeber zum Handeln getrieben. Spätestens, nachdem der Arbeitskreis I des 50. Verkehrsgerichtstags 2012 in Goslar mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, in Fällen fremdverursachter Tötung den nächsten Angehörigen einen Ents...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Schockschäden

Rz. 37 Die Frage nach dem Vorliegen eines Schockschadens betrifft häufig Fälle, in denen das durch die schwere Verletzung eines Angehörigen ausgelöste Leid durch eine finanzielle Leistung des Schädigers zumindest symbolisch kompensiert werden soll. Es wurde vielfach diskutiert, ob im deutschen Recht ein Angehörigenschmerzensgeld eingeführt werden soll, wie es andere Rechtsor...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Tötung eines Menschen

Rz. 36 Tatbestandlich setzen § 844 Abs. 3 BGB bzw. die gleichlautend eingeführten Vorschriften des Gefährdungsrechts zunächst die "Tötung" eines (unmittelbar verletzten) Menschen voraus. Dabei kann der Tod durchaus auch Folge einer (bloßen) Verletzung sein.[147] Wie schon die systematische Auslegung – Verortung in den § 823 ff. BGB, statt etwa bei § 253 BGB – ergibt, genügt ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / Literaturtipps

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Speziell bei Verletzungen des Körpers bzw. der Gesundheit

Rz. 12 Die tatbestandlich von § 253 Abs. 2 BGB vorausgesetzten Verletzungen des Körpers bzw. der Gesundheit sind grundsätzlich nicht anders zu verstehen als in § 823 Abs. 1 BGB, weswegen auf die diesbezüglichen Kommentierungen verwiesen werden kann.[23] Das gilt unter anderem auch für etwa einem Unfallgeschehen zuzurechnende psychische Unfallfolgen.[24] Rz. 13 Im Ergebnis nur...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Zweck

Rz. 35 Durch Gesetz vom 17.7.2017,[143] mit Wirkung ab dem 22.7.2017, wurde in § 844 Abs. 3 BGB sowie verschiedenen wortgleichen Regelungen in anderen Gesetzen[144] – erklärtermaßen – in Angleichung an die Rechtsordnungen zahlreicher anderer europäischer Länder wie auch zur Erfüllung einer Forderung des EGMR an die nationalen Rechtsordnungen, wonach nahen Angehörigen eines G...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / II. Haushaltsführung des Ehegatten (keine Dienstleistung)

Rz. 204 Die Haushaltstätigkeit eines Ehegatten fällt nicht unter § 845 BGB. Sie stellt eine eigenständige Leistung zum Familienunterhalt dar. Mit Urt. v. 9.7.1968[418] hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass nach dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes der Ehemann nicht mehr berechtigt ist, von dem verantwortlichen Schädiger Schadensersatz nach § 845 BGB wegen ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 1. Gesetzlich geschuldeter Unterhalt

Rz. 42 Nach § 844 Abs. 2 BGB, § 10 StVG hat der Schädiger in dem Umfang Ersatz zu leisten, in dem der Getötete zur Unterhaltsgewährung kraft Gesetzes verpflichtet gewesen wäre. Maßgeblich ist also der gesetzlich geschuldete, nicht der tatsächlich geleistete Unterhalt. Eine auf Unterhaltsleistung gerichtete vertragliche Pflicht reicht ebenso wenig aus wie die Verpflichtung de...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / II. Ansprüche der Hinterbliebenen (Allgemeines)

Rz. 8 Bei Schadensfällen mit Todesfolge fallen das schädigende Ereignis und der Tod des Geschädigten oft zeitlich auseinander. Es muss dann unterscheiden werden zwischen den eigenen Schadensersatzansprüchen des Verletzten (Heilungskosten, vermehrte Bedürfnisse, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Sachschäden), die dieser bis zu seinem Tod noch selbst erwirbt und die dann, sowe...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XII. Dauer der Rentenansprüche

Rz. 118 Die Dauer der Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB ist auf die Zeit beschränkt, in welcher der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre; die für die zeitliche Begrenzung der Geldrente maßgebliche mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ist im Urteil kalendermäßig anzugeben. [251] Auch dies setz...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzberechtigte

Rz. 37 Ersatzberechtigt sind diejenigen Personen, denen der Getötete zum Unfallzeitpunkt kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder im Falle seines Fortlebens hätte unterhaltspflichtig werden können. Dazu gehören der Ehepartner, auch bei Getrenntleben und im begrenzten Umfang auch noch nach der Scheidung (§§ 1360 f., 1570 ff. BGB), die ehelichen Kinder (§§ 1601 ff. BGB), au...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / B. Beerdigungskosten

Rz. 24 Nach § 844 Abs. 1 BGB sind die Beerdigungskosten von dem zu ersetzen, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen; das sind die Erben (§ 1968 BGB), hilfsweise diejenigen, die dem Getöteten unterhaltspflichtig waren (§§ 1615 Abs. 2, 1615m, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Hat jemand die Beerdigungskosten getragen, ohne dazu verpflichtet zu sein, z.B. der mit dem G...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Personenschaden

Rz. 51 Vom Haftungsprivileg erfasst sind allein Personenschäden, die nach "anderen gesetzlichen Vorschriften" gegeben sind. Betroffen sind alle denkbaren Haftungsgründe des bürgerlichen und öffentlichen Rechts. In erster Linie handelt es sich um Ansprüche aus unerlaubter Handlung (auch aus Amtspflichtverletzung),[46] aus Verträgen (z.B. Beförderungsvertrag),[47] aus dem Haft...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 6. Quotenvereinbarungen

Rz. 394 Die Haftpflichtversicherung haben die übergangsfähigen Leistungen der Sozialversicherungsträger nach der vereinbarten Quote zu erstatten. Die Quote unterliegt der freien Vereinbarung und wird meist durch die jeweilige Risikobeurteilung beeinflusst, die von Sozialversicherungsträger zu Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherung unterschiedlich sein kann. So...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Ansprüche der Hinterbliebenen aus § 844, § 845 BGB

Rz. 10 In den §§ 844, 845 BGB werden Ansprüche der Hinterbliebenen aus dem Schadensereignis begründet, jedoch gegenständlich beschränkt auf spezielle Schadenspositionen, nämlich die Beerdigungskosten (§ 844 Abs. 1 BGB), den Unterhaltsschaden (§ 844 Abs. 2 BGB) und die entgangenen Dienste (§ 845 BGB). Die Ersatzansprüche aus § 844 BGB bzw. aus § 10 StVG (oder den sonstigen Sp...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / B. Beispielfälle

Rz. 11 Der Sozialhilfeträger kann den auf ihn übergeleiteten, auf Enterbung beruhenden Pflichtteilsanspruch geltend machen, ohne dass es insoweit auf eine Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten ankommt.[8] Rz. 12 Der Unterhaltsbedarf des Elternteils bestimmt sich grundsätzlich durch seine Unterbringung in einem Heim und deckt sich regelmäßig mit den dort anfallenden Kosten...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ausnahmecharakter der §§ 844, 845 BGB

Rz. 2 Im deutschen Recht werden mittelbare Vermögensschäden in der Regel nicht ersetzt.[1] Bei materiellen Personenschäden – insbesondere beim Erwerbsschaden – ist deshalb nur der Schaden des unmittelbar Geschädigten zu ersetzen.[2] Geht dessen Anspruch durch Abtretung oder durch gesetzlichen Forderungsübergang auf einen Dritten über, bleibt der Anspruch inhaltlich unverände...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 3. Mitverantwortung des Getöteten bzw. des Unterhaltsgeschädigten

Rz. 41 Ist der Unfallhergang streitig, muss – wie im Falle der Verletzung – geklärt werden, ob der Getötete für den Unfall oder – z.B. weil er sich nicht angeschnallt hatte oder weil er sich nicht in ärztliche Behandlung begeben hat – jedenfalls für seinen Tod mitverantwortlich ist.[95] Ein mitwirkendes Verschulden des Getöteten müssen sich die Unterhaltsgeschädigten gemäß §...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / D. Unterhaltszahlungen

Rz. 39 Die Vorteilsausgleichung ist kraft Gesetzes hinsichtlich solcher Unterhaltsleistungen ausgeschlossen, welche dem Verletzten infolge des Unfalles zufließen (§ 618 Abs. 3 BGB, § 843 Abs. 4, BGB, § 844 Abs. 2 BGB, § 8 Abs. 2 HPflG, § 13 Abs. 2 StVG, § 38 Abs. 2 LuftVG, § 9 Abs. 2 ProdHaftG). Dabei spielt es keine Rolle, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen der Unte...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Anrechnungsfragen

Rz. 181 Zahlt ein Sozialversicherungsträger nach dem unfallbedingten Tod der Mutter an das hinterbliebene Kind eine Waisenrente, so geht in entsprechender Höhe ein Schadensersatzanspruch des Kindes wegen Entzuges des durch die Mutter geleisteten Betreuungsunterhalts auf den Sozialversicherungsträger über; das Kind muss die Waisenrente von dem von ihm geltend gemachten Ersatz...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VIII. Erwerbspflicht des hinterbliebenen Ehegatten

Rz. 96 Der Unterhaltsschaden des bisher nicht berufstätigen Ehegatten wird dadurch beeinflusst, dass er nach dem Tode des Alleinverdieners eine eigene Erwerbstätigkeit tatsächlich aufnimmt oder jedenfalls in zumutbarer Weise aufnehmen könnte. Rz. 97 Beginnt der hinterbliebene Ehegatte, der seinerseits nunmehr dem Getöteten nicht mehr durch Haushaltstätigkeit Unterhaltsleistun...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / a) Kriterien in der Person des Verletzten

Rz. 25 In der Person des Verletzten kommen als Bemessungsfaktoren namentlich Art, Intensität und Dauer der Beeinträchtigungen,[60] die erforderlichen (medizinischen) Behandlungen, etwa bleibende Schäden, die Unsicherheit über die weitere Entwicklung,[61] die Vereitelung eigener persönlicher oder beruflicher Lebensvorstellungen und vieles mehr in Betracht; nicht jedoch das Ge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Leben

Rz. 23 Eine Verletzung des Lebens ist gleichbedeutend mit dem Tod eines Menschen. Im BGB findet sich keine Norm, die Kriterien dafür aufstellt, wann vom Eintritt des Todes eines Menschen auszugehen ist. Nach heute weithin herrschender Auffassung ist in Übereinstimmung mit der medizinischen Wissenschaft als Todeszeitpunkt der Eintritt des Gesamthirntods zu verstehen.[36] Mit ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Seelisches Leid eines Hinterbliebenen

Rz. 39 Der Tod des unmittelbar Verletzten muss zu einem seelischen, also psychischen, Leid einer anderen, mithin nur mittelbar verletzten Person geführt haben. Dieses Leid muss in seiner Intensität nicht die gesundheitliche Beeinträchtigung eines sog. Schockschadens erreichen.[151] Denn entsprechend dem erklärten Willen des Gesetzgebers, der gerade eine Ausweitung des gesetz...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XI. Fragen der Vorteilsausgleichung

Rz. 107 Wirtschaftliche Vorteile, die dem Hinterbliebenen infolge des Todes des unfallgeschädigten Partners zufallen, sind nur dann auf den zu leistenden Schadensersatz anzurechnen, wenn dies dem Zweck der Schadensersatzverpflichtung entspricht und nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führt.[241] Da nach § 844 Abs. 2 BGB die Vorschrift des § 843 Abs. 4 BGB anz...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Ansprüche der Hinterbliebenen aus Erbschaft

Rz. 9 Soweit die Hinterbliebenen, welche die Anspruchsvoraussetzungen der §§ 844, 845 BGB erfüllen, gleichzeitig Erben des Getöteten sind, ist streng zwischen den Schäden zu unterscheiden, deren Ersatz sie aufgrund der §§ 844, 845 BGB (kraft eigenen Anspruchs) verlangen können, und den Schäden, die bereits in der Person des Erblassers entstanden sind, so dass der betreffende...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / dd) Unterhalt

Rz. 233 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[322] besteht bei Tötung der Mutter eine sachliche Kongruenz zwischen der Waisenrente und Ersatzansprüchen des Kindes wegen des Entzugs der persönlichen Unterhaltsleistungen. Das Argument, Bewertung und Qualifikation der Hausfrauenarbeit im bürgerlichen Recht müssten nicht notwendig mit der des Sozialrechts deck...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / V. Vorrecht des Verletzten (§ 116 Abs. 5 SGB X)

Rz. 297 Trifft den Verletzten ein mitwirkendes Verschulden oder eine mitwirkende Verantwortlichkeit (§ 116 Abs. 3 S. 1 SGB X), so wird ihm bei der Schadensabwicklung ein Vorrecht gegenüber dem Sozialversicherungsträger in dem Fall eingeräumt, in dem dieser aufgrund des Schadensereignisses keine höheren Sozialleistungen zu erbringen hat als vor diesem Ereignis. Der Schadenser...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / b) Ausnahmen vom Teilurteilsverbot

Rz. 38 Eine Ausnahme vom Teilurteilsverbot gilt, wenn in einem Rechtsstreit gegen mehrere einfache Streitgenossen das Verfahren gegenüber einem von ihnen unterbrochen wurde, soweit die übrigen Prozessbeteiligten keine prozessuale Möglichkeit haben, den Fortgang des Prozesses insgesamt zu bewirken. Dies ist beispielsweise bei der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen eine...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Allgemeine Grundlagen

Rz. 153 Das Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 SGB VII setzt tatbestandlich – in seiner Bedeutung als wohl herausragendstes Merkmal – das Vorliegen eines Versicherungsfalls voraus. Damit stellt der Gesetzeswortlaut unmissverständlich auf die in § 7 SGB VII normierten Versicherungsfälle ab, zu denen einerseits Arbeitsunfälle, andererseits Berufskrankheiten zählen. Rz. 154 Der A...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / A. Haftung des Bahnunternehmers für Personen- und Sachschäden

Rz. 1 Haftpflichtgesetz Haftpflichtgesetz vom 7.6.1871 (RGBl S. 207, als RHG) i.d.F der Bekanntmachung vom 4.1.1978 (BGBl I, S. 145), zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebengeld vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2421). Für Ansprüche von Fahrgästen von Eisenbahnen gilt seit dem 29.7.2009 durch das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vors...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / c) Einzelfälle

Rz. 217 Abfindungen Soweit der Unfallversicherungsträger anstelle von Renten eine Abfindung gem. §§ 75 ff. SGB VII (§§ 603 ff. RVO a.F.) zahlt, entspricht der Zweck dieser Leistung der sonst gezahlten Rente. Daher ist Kongruenz gegeben. Rz. 218 Zeitlich steht der Abfindungszahlung zwar im Augenblick regelmäßig ein auch nur annähernd gleich hoher Betrag an Schadensersatzforderu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Haftungsbegründende Kausalität

Rz. 757 Die Tierhalterhaftung setzt voraus, dass der Tod, die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen oder die Sachbeschädigung durch ein Tier verursacht worden ist. Hierbei genügen nach den allgemeinen Grundsätzen unmittelbare wie mittelbare Kausalität für die Schadensverursachung. Der Schaden muss also nicht unmittelbar durch ein Tier verursacht worden se...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / B. Haftung des Inhabers von Leitungsanlagen und des Unternehmers eines gefährlichen Betriebs

Rz. 68 § 2 HaftpflG (1) Wird durch die Wirkungen von Elektrizität, Gasen, Dämpfen oder Flüssigkeiten, die von einer Stromleitungs- oder Rohrleitungsanlage oder einer Anlage zur Abgabe der bezeichneten Energien oder Stoffe ausgehen, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Verzicht auf Einstellung einer Ersatzkraft

Rz. 138 Häufig wird die Restfamilie bei unfallbedingter Tötung des haushaltsführenden Ehegatten auf die Einstellung einer alle Hausarbeiten abdeckenden Ersatzkraft verzichten und versuchen, sich (ggf. unter Mithilfe von Verwandten oder Zuziehung einer stundenweise für bestimmte Arbeiten eingesetzten entgeltlichen Aushilfe) so gut wie möglich zu behelfen und den Haushalt zu b...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) § 56 LuftVG

Rz. 108 Für Klagen, die die Haftpflicht nach dem Luftverkehrsgesetz betreffen (siehe oben § 6), ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Unfall eingetreten ist (§ 56 Abs. 1 LuftVG). Soweit die Haftung für Personenschäden (§ 45 LuftVG), bei verspäteter Personenbeförderung (§ 46 LuftVG) oder für Gepäckschäden (§ 47 LuftVG) mit der Klage geltend gemacht wird, ist au...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / c) Mehrere Unterhaltsberechtigte

Rz. 53 Mehrere Ersatzberechtigte sind nicht Gesamt-, sondern Teilgläubiger. Jeder hat einen selbstständigen Ersatzanspruch, jeder Anspruch ist nach Höhe und Dauer selbstständig zu bemessen. Der Unterhaltsbedarf muss getrennt für jeden Unterhaltsberechtigten errechnet werden.[116] Da sich die Höhe des Anspruchs aus § 844 Abs. 2 BGB danach richtet, welche Beträge des Einkommen...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / G. Ansprüche der Kinder bei Tötung der Eltern

Rz. 162 Kinder sind gegenüber ihren Eltern im Rahmen der Regelungen der §§ 1601 ff. BGB unterhaltsberechtigt; fällt dieser Unterhaltsanspruch durch unfallbedingte Tötung der Eltern oder eines Elternteils weg, so kann den Kindern gemäß § 844 Abs. 2 BGB ein Schadensersatzanspruch zustehen. Dies setzt allerdings Bedürftigkeit des Kindes im Sinne des § 1602 BGB voraus.[334] Beim...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / a) Definition

Rz. 40 Die mittelbar geschädigte Person muss zur getöteten Person in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis gestanden haben. Letzteres setzt zumindest eine tatsächlich gelebte, nicht unbedingt räumliche soziale Beziehung besonderer Intensität zum Zeitpunkt der Verletzung voraus.[154] Ein etwa erst im Rahmen der Pflege des unmittelbar Verletzten, nach einer später zum T...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 1. Berechtigte und Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 49 Ersatzberechtigt für bei Bahnbetriebsunfällen erlittene Schäden ist grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar durch eine Verletzung seiner durch § 1 Abs. 1 HaftpflG geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt wird, das heißt der in seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit verletzte Mensch oder der Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Rechts an einer Sac...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Ursachenzusammenhang

Rz. 165 Das Unfallereignis muss im kausalen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (haftungsbegründende Kausalität) stehen und es muss ursächlich einen Körperschaden bzw. eine Gesundheitsstörung bewirken (haftungsausfüllende Kausalität). Rz. 166 Nach der vom Bundessozialgericht geprägten Lehre von der rechtlich wesentlichen Ursache besagt das Vorliegen eines Unfalls, den...mehr