Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 3 Nachfolgeprozess / 1. Allgemeines

Rz. 7 Die gesetzliche Erbfolge und damit einhergehend auch etwaige Pflichtteilsrechte sind (jedenfalls dem Grunde nach) in erster Linie davon abhängig, welche Verwandten der Erblasser bei seinem Tod hinterlässt. Im Hinblick darauf, dass auch bei lebzeitigen Übertragungen stets zu prüfen ist, ob und inwieweit hierdurch zukünftige Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsa...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / c) Pflichtteilsverzicht

Rz. 72 Die gegenüber der soeben erwähnten Anrechnungsbestimmung nach § 2315 BGB deutlich weitergehende und damit empfehlenswertere Absicherung gegen spätere Pflichtteilsansprüche des Beschenkten stellt ein Pflichtteilsverzichtsvertrag dar. Durch diesen werden künftige Pflichtteilsansprüche des Beschenkten nach dem Tod des Schenkers vollständig ausgeschlossen.[81] Der Schenke...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 2. Sitz der Stiftung

Rz. 25 § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB sieht auch den Stiftungssitz als Pflichtinhalt der Stiftungssatzung vor. Bei der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen gilt gem. § 83 S. 4 BGB im Zweifel der letzte Wohnsitz des Stifters im Inland als Stiftungssitz. Ein dementsprechender Mangel der Stiftungssatzung kann also ohne Weiteres überwunden werden. Rz. 26 Dennoch sollte die Besti...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / II. Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 66 § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sieht vor, dass unbeschränkte persönliche Erbschaftsteuerpflicht vorliegt, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist.[146] Wird eine dieser Alternativen erfüllt, ist der gesamte Vermögensanfall in Deutschland steuerpflichtig,...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Ausnahmen von der Nachversteuerung/Reinvestition

Rz. 197 Ein Verstoß gegen die vorstehenden Behaltensregelungen liegt nicht vor, wenn begünstigtes Vermögen Erfolgt jedoch die Zuwendung teilentgeltlich, gilt dies nur hinsichtlich des unentgeltlichen Teils der Zuwendung (gemischte Schenkung oder Leistungsauflagens...mehr

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§ 16 Vollmachten / 2. Auswahl des Bevollmächtigten

Rz. 40 Wie bereits oben erwähnt, kann es sich empfehlen, nach privaten und geschäftlichen Bedürfnissen zu differenzieren. Sinnvollerweise sollte eine Vollmacht jeweils einer Einzelperson erteilt werden, wobei daran gedacht werden muss, dass auch eine jeweilige Ersatzbevollmächtigung ausgesprochen wird für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte durch Tod, Alter, Krankheit od...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / D. Besonderheiten beim Nachfolgekonzept

Rz. 67 Das Nachfolgekonzept muss den Besonderheiten sowohl des übertragungsgegenständlichen Unternehmens als auch der jeweiligen familiären Verhältnisse angemessen Rechnung tragen. Dies gilt selbstverständlich in allen Fällen der Unternehmensnachfolge, also unabhängig von der Größe des Unternehmens oder vom Umfang des im Übrigen vorhandenen Vermögens. Nichtsdestotrotz machen...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 69 Mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser den Vermögensfluss von Todes wegen über Generationen hinweg steuern. Man spricht mitunter auch von einer "Familienbindung des Vermögens". Die rechtliche Konstruktion bietet sich vor allem bei Patchwork-Testamenten oder bei der Gestaltung von behindertengerechten Testamenten an. Rz. 70 Gleichwohl sollte d...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / VI. Auflagenanordnungen

Rz. 72 Mit Hilfe von Auflagen hat der Erblasser die Möglichkeit – zeitlich unbefristet – auf das Verhalten des mit der jeweiligen Auflage beschwerten Erben oder Vermächtnisnehmers Einfluss auszuüben. Er kann ihn auf diese Weise zu beinahe jeder Art von Leistung (Tun oder Unterlassen) verpflichten (§§ 1940, 2192 ff. BGB).[84] Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollte der Erblass...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Anteile persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 17 Bei der Nachfolge in Personengesellschaften ist zunächst festzuhalten, dass ein Gesellschafterwechsel ggf. als eine Änderung des Gesellschaftervertrages anzusehen sein kann, so dass die Mitwirkung aller bisherigen und zukünftigen Gesellschafter am entsprechenden Vertragsschluss erforderlich wäre. Etwas anderes gilt aber, wenn der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag ber...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 9. Die europäische Verordnung (EU) 2016/1103 zum Internationalen ehelichen Güterrecht

Rz. 48 Die Verordnung trat am 28.7.2016 in Kraft und entfaltet gem. Art. 69 seit dem 29.1.2019 Wirkung. Die Verordnung ist insgesamt in 18 Staaten anwendbar (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Zypern. Die Europäisch...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / D. Handlungsoptionen

Rz. 48 Wie oben erwähnt (siehe Rdn 34), bildet die zivilrechtliche Umsetzbarkeit den Maßstab dafür, ob ein Gestaltungskonzept grundsätzlich umgesetzt werden kann. Diese Aussage impliziert, dass die Gestaltungsidee als solche in der Regel nicht ein Produkt rechtstheoretischer Überlegungen ist. Vielmehr kommt es entscheidend auf unternehmerische Phantasie und Einfühlungsvermög...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / D. Ausschlagung

Rz. 74 In Abgrenzung zu der eigentlichen Verzichtserklärung setzt die Ausschlagung den Anfall der Erbschaft beim Erben voraus. Sie gibt ihm jedoch die Möglichkeit, diese Erbfolge im Regelfall innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls durch eine Ausschlagung abzulehnen. Die Ausschlagung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichtes und durch eine öffentliche Beglaub...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Erbschaftsteuer

Rz. 372 Wie in Fällen der Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft zunächst unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Der Anteil des Verstorbenen wächst ihnen anteilig an. Somit gelten im ersten Schritt die oben beschriebenen erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen. Tritt dann später der Eintrittsberechtigte in die Gesellschaft ein, erlangt er seine (neue) Gesell...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / f) Rückwirkende Umqualifizierung von Verwaltungsvermögen – Investitionsklausel

Rz. 138 Nach § 13b Abs. 5 ErbStG ist es – allerdings beschränkt auf Erwerbe von Todes wegen[176] – unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Gegenstände des Verwaltungsvermögens rückwirkend in begünstigtes Vermögen umzuqualifizieren.[177] Im Einzelnen gilt folgendes: Das jeweilige Verwaltungsvermögen (i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG) muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / II. Ausschlagung

Rz. 3 Während die Annahme der Erbschaft (als nicht empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung) von den gesetzlichen Vertretern des Minderjährige, also den Eltern, jederzeit abgegeben werden kann, ohne dass hierfür eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich wäre, bedarf der gesetzliche Vertreter zur Ausschlagung der Erbschaft grundsätzlich der familiengerichtlich...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 4. Ausgleichungs- und Anrechnungsbestimmungen

Rz. 64 Schließlich ist bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen auch zu berücksichtigen, wie sich die lebzeitigen Zuwendungen auf die gesetzliche Erbfolge und etwaige Pflichtteilsansprüche auswirken und ob diese Auswirkungen im konkreten Fall auch tatsächlich gewünscht sind. In den meisten Fällen werden der Schenker und – jedenfalls dann, wenn die Familie in die Planungsüb...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / b) Verfügungsbeschränkung

Rz. 19 Verfügungsbeschränkungen können nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG in zwei unterschiedlichen Ausprägungen vereinbart werden: einerseits in Form einer Verpflichtung, "über die Anteile nur einheitlich zu verfügen", und andererseits mit dem Inhalt, dass die Anteile "ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner" übertragen werden dürfen. ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 150 Das Pflichtteilsrecht garantiert dem Kreis der nach § 2303 BGB Berechtigen eine sog. Mindestteilhabe am Nachlass.[72] Dieses verfassungsrechtlich geschützte Recht[73] wäre gefährdet, könnte der Erblasser durch lebzeitige Schenkungen den dereinstigen Nachlass schmälern oder gar im Extremfall eine Reduktion auf Null herbeiführen. Um eine derartige Aushöhlung des Nachla...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Gesellschaftsvertrag/schuldrechtliche Vereinbarung

Rz. 13 Der Beirat ist gesetzlich nicht geregelt. Es besteht aber Einigkeit darüber, dass ein Beirat freiwillig bestellt werden kann sowohl bei Personen- wie auch Kapitalgesellschaften.[17] Die Errichtung wie auch die Ausgestaltung des Beirats unterliegt also der Dispositionsbefugnis der Gesellschafter. Wohlgleich findet in der Praxis sehr häufig bei der Ausgestaltung des Bei...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrags

Rz. 310 Grundlage für die Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags bildet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag (§ 201 Abs. 1 BewG).[484] Dieser ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 S. 1 BewG).[485] Das gesamte Betriebsergebnis eine...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 3. Übertragung eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. c EStG

Rz. 30 Auch die Übertragung eines Anteils an einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft bzw. von Anteilen an Gesellschaften des EU- und EWR-Raumes können Gegenstand einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen sein. Anteile an einer Aktiengesellschaft können nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht begünstigt übertragen werden. Rz. 31 Im Gegensatz zu ...mehr

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§ 1 Allgemeines / A. Begriff der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Der Begriff der Unternehmensnachfolge ist in aller Munde. Die damit verbundenen Vorstellungen sind aber nicht immer identisch. Vielfach wird unter Unternehmensnachfolge die Weitergabe des eigenen Unternehmens an die nächste Generation verstanden.[1] Dies stellt jedoch nur eine von vielen denkbaren Varianten dar. Rz. 2 Bei Licht betrachtet, ist bereits der Begriff "Unter...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / IV. Sanktionen bei Vertragsverletzungen

Rz. 68 Im Hinblick darauf, dass Poolvereinbarungen rein schuldrechtlich wirken und daher immer wieder aufs Neue der Umsetzung bedürfen, also "gelebt werden" müssen, erscheint es sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich, etwaige Verstöße gegen die übernommenen Verpflichtungen zu sanktionieren. Hierfür bietet sich die Vereinbarung von Vertragsstrafe-Regelungen an, da auf diese ...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / I. Grundsätzliches

Rz. 13 In der Praxis empfiehlt es sich, rechtzeitig darüber nachzudenken, ob man seine Praxis bzw. Kanzlei (bzw. einen entsprechenden Sozietätsanteil) bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation überträgt, oder aber, ob man eine Regelung bzw. Verfügung von Todes wegen treffen möchte. Es bringt nichts, diese Entscheidung allzu lange aufzuschieben. Das Hinauszögern einer so...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 1. Steuerinländer

Rz. 67 Inländer sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ErbStG Bürger, gleichgültig welcher Staatsangehörigkeit, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, sowie gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. d ErbStG Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren Sitz oder Geschäftsleitung sich im Inland befindet. Gem. § 2 Abs. 2 ErbStG gehört zum Inl...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / A. Allgemeines

Rz. 1 Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass und geht dieses von Todes wegen über, geschieht dies idealerweise, indem es direkt in die Hände und die Verantwortung eines geeigneten Nachfolgers gelangt. Wenn die Bestimmung des optimalen Unternehmensnachfolgers allerdings nicht möglich ist, z.B. weil der oder die Erben noch minderjährig sind oder ihre Ausbildung noch nicht a...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 4. Verzicht unter einer auflösenden Bedingung

Rz. 25 Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht kann grundsätzlich auch unter eine auflösende Bedingung gestellt werden. Vorsicht ist hier allenfalls im Hinblick auf § 2302 BGB geboten. Das OLG Hamm[31] hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein Unternehmer mit seiner zweiten Ehefrau einen relativ weitgehenden Ehevertrag abgeschlossen hatte, in dem der Versorgungsausgleich ausgesch...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / d) Eintrittsklausel

Rz. 340 Sieht der Gesellschaftsvertrag[489] ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[490] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.[491] Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten.[492] Die Besonderheit ...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / B. Unternehmensbewertung – Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 10 Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Unternehmenswertermittlung im Zusammenhang mit der Bemessung von Pflichtteilsansprüchen[1] bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen[2] sind vergleichsweise dünn gesät. Dies mag u.a. auch daran liegen, dass derartige Konflikte zumeist innerhalb der Familie geklärt und im Hinblick auf die für alle Seiten bestehenden Unsicherh...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / II. Ordnungsmäßige Verwaltung (§ 2120 S. 1 BGB)

Rz. 48 Der Vorerbe hat das auf Substanzerlangung und Substanzerhaltung gerichtete Erbschaftsinteresse des Nacherben zu wahren.[88] Daher ist bei Eintritt des Nacherbfalls der Nachlass in dem Zustand an den Nacherben herauszugeben, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung ergibt (§ 2130 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 49 Das Nachlassvermögen ist fre...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 5. Übergabe unter Vorbehalt eines Wohnrechts

Rz. 108 Geht es dem Schenker nicht darum, sich die Erträge des übergehenden Vermögens vorzubehalten, sondern nur darum, ein zum zur Übergabe anstehenden Betriebsvermögen gehörendes bzw. von der übertragungsgegenständlichen Gesellschaft gehaltenes Wohnhaus auch weiterhin selbst nutzen zu können, kommt als Gestaltungsmittel – auch im Rahmen der Unternehmensübergabe – die Einrä...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / I. Pflichtteilsverzicht

Rz. 31 Der Pflichtteilsverzicht bildet ein praktisch äußerst bedeutsames Gestaltungsmittel zur Erweiterung der Testierfreiheit des Erblassers. Gleichzeitig kann er aber auch dazu dienen, die Pflichtteilsfestigkeit lebzeitiger Verfügungen zu gewährleisten. Im Regelfall, also ohne Vereinbarung irgendwelcher Beschränkungen, bewirkt der Pflichtteilsverzicht, dass dem Verzichtend...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / V. Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

Rz. 91 Der Besteuerungsanspruch Deutschlands im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer ist so umfassend, dass er sich mit entsprechenden Besteuerungsansprüchen anderer Staaten überschneiden kann.[220] Unterstellt man, die deutschen Vorschriften würden sinngemäß auch im Ausland gelten, wird verständlich, dass Überschneidungen praktisch unvermeidbar sind. Schließlich find...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / I. Abgrenzung zur staatlichen Gerichtsbarkeit

Rz. 5 Eine Entscheidung im schiedsgerichtlichen Verfahren in Erbsachen kann auf zwei Wegen erreicht werden:mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / I. Vermögensquellen

Rz. 6 Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass eine zunehmende Nachfrage hierzu in Deutschland registriert werden kann. Die Anzahl der Dollar-Millionäre (High Net Worth Individuals, HNWI) 2019 ist weltweit gestiegen. In Deutschland wurden 8,6 Prozent mehr Dollar-Millionäre registriert. Das Gesamtvermögen und die Anzahl von High Net Worth Individuals (HNWI) sind im Jahr 2...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / V. Befreiter Vorerbe

Rz. 65 Durch die in §§ 2113 ff. BGB genannten Beschränkungen und Verpflichtungen wird der Zweck verfolgt, den Nachlass bis zum Eintritt des Nacherbfalls zu erhalten. Da hierdurch der Vorerbe jedoch in seiner Verfügungsmacht sehr stark eingeschränkt wird, kann der Erblasser den Vorerben in einer letztwilligen Verfügung von den meisten Beschränkungen und Verpflichtungen befrei...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 66 Soweit die Stiftung sämtliche Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dient, kann sie von der Körperschaftsteuer befreit sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Unter denselben Voraussetzungen besteht nach § 3 Nr. 6 GewStG auch Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 67 Ausgenommen von der Körperschaftsteuerbefreiung...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / I. Grundsätze der Vor- und Nacherbeneinsetzung

Rz. 1 Die Ziele eines Unternehmertestaments sind vielschichtig. Ganz abgesehen davon, dass es dem Unternehmer vornehmlich darum gehen wird, den Fortbestand seines Unternehmens in einer ganzheitlichen Lösung unter bestmöglicher Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten zu gewährleisten, so wird es ihm in der Regel auch wichtig sein, seine Familie abzusichern und Ausgleichs- u...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Allgemeines

Rz. 46 Rechtstechnisch lassen sich Rückabwicklungsvorbehalte sowohl mit Hilfe von Widerrufsrechten als auch durch die Vereinbarung von Rücktrittsrechten umsetzen. Regelungsbedürftig ist mitunter auch, innerhalb welcher Fristen ein Rückabwicklungsrecht ausgeübt werden kann bzw. muss. Der Gesetzgeber geht in § 529 Abs. 1 BGB von einer zehnjährigen Frist seit der Leistung des Ge...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / VI. Berechnung des Pflichtteils

Rz. 74 Unterschiedliche Auffassungen herrschen darüber, ob bei der Wertermittlung das Ertragswertverfahren oder aber das Sachwertverfahren angewendet werden soll. Der wirtschaftliche Erfolg eines Freiberuflers geht in der Regel einher mit seiner engagierten und persönlichen Bindung zu seinen Patienten bzw. Mandanten.[215] Die Anwendung der Ertragswertmethode wird daher im Ra...mehr

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§ 17 Familienholding / III. Kommanditgesellschaft

Rz. 20 Insbesondere vor dem Hintergrund der strukturell angelegten Haftungsrisiken, die sich sowohl aus der Rechtsform der GbR als auch aus der OHG ergeben, kommt als Alternative zur GbR eher die Kommanditgesellschaft in Betracht, und zwar sowohl in einer vermögensverwaltenden als auch in einer gewerblichen Ausprägung. Rz. 21 Neben der Haftungsbeschränkung für die Kommanditis...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / gg) Weiterleitungsklauseln/auflösende Bedingungen

Rz. 60 Zum Teil hat der Schenker für bestimmte Fälle, die klassischerweise einen Widerruf oder Rücktritt rechtfertigen würden (beispielsweise den Tod des Beschenkten), bereits sehr konkrete Vorstellungen, was mit dem Geschenk geschehen bzw. wer es anstelle des ursprünglich Beschenkten erhalten soll. In derartigen Konstellationen wird statt der Vereinbarung eines Widerrufsrec...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / III. Erbauseinandersetzung

Rz. 7 Die Bestellung von Pflegern sowie familiengerichtliche Genehmigungen können auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung erforderlich werden, soweit hierzu Verträge zwischen den einzelnen Erben abgeschlossen werden bzw. über im Katalog der §§ 1821, 1822 BGB aufgezählte Gegenstände (z.B. Grundstücke, Anteile an Personenhandelsgesellschaften etc.) verfügt werden soll. Rz. 8 E...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / I. Zivilrechtliche Ausgangslage

Rz. 1 Der Nießbrauch ist das grundsätzlich unübertragbare (§ 1059 BGB) und unvererbliche (§ 1061 BGB) absolute Recht, sämtliche Nutzungen (§ 100 BGB) aus dem belasteten Gegenstand zu ziehen und über die gezogenen Nutzungen als Eigentümer zu verfügen. Nießbrauch ist an beweglichen Sachen (§§ 1030 ff. BGB), an Rechten (§§ 1068 ff. BGB) und am Vermögen (§§ 1085 ff. BGB) möglich...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Anordnung der Testamentsvollstreckung im Rahmen letztwilliger Verfügungen

Rz. 51 Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Ich ordne Testamentsvollstreckung in Form der Verwaltungsvollstreckung (§ 2209 BGB) bis zum Eintritt folgender Bedingung an _________________________. Die Testamentsvollstreckung bezieht sich ausschließlich auf mein Einzelhandelsgeschäft, eingetragen im Handelsregister des...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Einführung

Rz. 1 Die Erbschaftsteuer gehört zu den sog. Bagatellsteuern. Bei einem Gesamtsteueraufkommen im Jahr 2019 von rund 799,39 Mrd. EUR betrug das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer mit 6,99 Mrd. EUR weniger als 1 % des Gesamtsteueraufkommens. Dennoch sind die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer von ca. 1,5 Mrd. EUR im Jahr 1999 kontinuierlich auf 6,99 Mrd. EUR im Jahr 2019 gestieg...mehr

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§ 16 Vollmachten / 4. Vollmacht neben Testamentsvollstreckung?

Rz. 24 Hier wäre sogar denkbar, dass der Erblasser dem Testamentsvollstrecker gleichzeitig eine postmortale Vollmacht erteilt, die auch widerruflich sein kann und schließlich sogar als Generalvollmacht ausgestaltet sein könnte, die jedoch widerruflich sein müsste.[22] Der so Handelnde müsste dann jeweils deutlich machen, ob er als Bevollmächtigter oder als Testamentsvollstre...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / A. Pflichtteilsansprüche als (weiterer) "Störfaktor" der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge, gerade in Familienunternehmen, stellt nicht nur aus der Sicht des Unternehmers eine der schwierigsten Aufgaben dar. Neben allgemeinen zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und vielfältigen steuerrechtlichen Problemen ist insbesondere die Herausforderung zu bewältigen, einen wirtschaftlich sinnvollen Übergang der Verantwortung i...mehr