Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / H. Informationsrechte durch Vermögensverzeichnis, § 1835 BGB n.F., und Auskunftsrecht Angehöriger, § 1822 BGB n.F.

Rz. 50 Streitige Erbfälle beginnen regelmäßig schon vor dem Erbfall. Letztwillige Verfügungen werden errichtet und lebzeitige Übertragungen finden statt, die gegen bindende, letztwillige Verfügungen verstoßen und spätere Ansprüche gem. § 2287 BGB (ggf. analog) begründen können.[65] Lebzeitige Verfügungen können auch indirekt die Nachfolge von Todes wegen ändern. Das kann ges...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / VI. Rechtsfolgen, § 30 Abs. 1 i.V.m. § 27 BtOG

Rz. 43 Der Gesetzestext untersagt die Annahme der Leistung, auch bei solcher durch Erbfall, bei denen die Annahme gar nicht ausdrücklich erklärt wird,[51] sondern durch Ablauf der Ausschlagungsfrist erfolgt, die Erbschaft (nur) als angenommen gilt, § 1943 BGB.[52] Die Schenkung oder die Zuwendung mittels letztwilliger Verfügung bleiben wirksam.[53] Zu einer Ausschlagung ist ...mehr

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / III. Berechtigte, § 1872 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 BGB n.F.

Rz. 22 Gemäß § 1872 Abs. 1 BGB n.F. ist in erster Linie der ehemals Betreute Empfänger der Unterlagen. Endet die Betreuung durch Tod des Betreuten, treten seine Erben an seine Stelle, was der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB entspricht. Welche Art Nachweis verlangt werden kann, ist nach den allgemeinen Regelungen zu ermitteln. Einen Gutglaubensschutz gibt der Erbschein,...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / III. Aufenthalt im Ausland, § 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB n.F.

Rz. 20 Bemerkenswert ist, dass nun die Befugnis zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Betreuten im Ausland als Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen werden muss, § 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB n.F. Eine Genehmigung ist nicht notwendig, es sei denn, es ist damit zugleich die Aufgabe von Wohnraum verbunden. Dann gilt § 1833 Abs. 3 BGB n.F. Wichtige Regelung Ausdrückliche Zu...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / II. Überblick

Rz. 7 § 1851 BGB n.F. fasst die erbrechtlichen Rechtsgeschäfte zusammen, für die Genehmigungen erforderlich sind. Sie waren bislang im BGB verstreut. Sie wurden nun zum ersten aus § 1822 Nr. 1, 2 BGB a.F. und zum zweiten aus den §§ 2282, 2290–2292, 2342, 2447 BGB a.F. entnommen. Die Paragrafen im Erbrecht werden entsprechend verändert.[3] Rz. 8 Soweit es zu Änderungen kommt, ...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / III. Ergänzungsbetreuer, § 1817 Abs. 5 BGB n.F.

Rz. 30 Interessenkonflikte können gerade bei ehrenamtlichen Betreuern be- oder entstehen, die mit dem Betreuten in enger persönlicher Beziehung stehen, beispielsweise wenn ein vom betreuten Elternteil nicht mehr genutzter Pkw an das betreuende Kind überschrieben oder die Pflege des Betreuten vom Betreuer übernommen wird und dafür ein Vertrag geschlossen werden soll. Relevant...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / II. Konkrete Anhaltspunkte, § 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F.

Rz. 6 Gemäß § 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F. müssen zu der allgemeinen Betreuungsbedürftigkeit "konkrete Anhaltspunkte" hinzutreten, nach welchen der Bevollmächtigte "nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers" handelt. Damit wird der Rechtsprechung des BGH der letzten Jahre gefolgt,[10] die unter Berücksichtigung des in F...mehr

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ZErb 09/2022, Auslegung des Begriffs vorhandenes Bargeld in einem privatschriftlichen Testament

Leitsatz 1. Zur Auslegung des Begriffs "vorhandenes Bargeld" in einem privatschriftlichen Testament und zum Missbrauch einer Vorsorgevollmacht. 2. Wendet ein Erblasser im Wege des Vermächtnisses mehreren Vermächtnisnehmern das bei seinem Tode "vorhandene Bargeld" zu, ist eine Auslegung, wonach dieses Bargeld auch "leicht verfügbare Bankguthaben" erfasst (OLG Karlsruhe ZEV 2007...mehr

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ZErb 09/2022, Berliner Testament, zivilrechtlich verjährter Pflichtteil und Erbschaftsbesteuerung

Der BFH hat mit Urt. v. 19.2.2013 (II R 47/11) erbschaftsteuerliche Nachteile der Schlusserben von Berliner Testamenten beseitigt. In zwei Urteilen vom 5.2.2020 (II R 1/16 und 17/16) bestätigte er diese Nachteile, obwohl die Sachverhalte nur in der schicksalhaften Zeitspanne zwischen den Erbfällen der berlinisch testierenden Ehepaare differieren. Der Autor hält diese formal-...mehr

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ZErb 09/2022, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Mit notarieller Urkunde vom 27.4.2021 (…) beantragte die Antragstellerin die Erteilung eines Erbscheins, wonach sie alleinige Erbin des am 30.6.2020 in Merzig verstorbenen Erblassers geworden sei; ein von ihr zuvor unter dem 24.9.2020 eingereichter gleichlautender Erbscheinsantrag (Az. 6 VI 451/20 AG Merzig) war in der Folge zurückgenommen worden. Der Erblasser war zum Zeit...mehr

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ZErb 09/2022, Zur gerichtli... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist zwischen dem XX./XX.11.2019 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt 1 verstorben. Aus geschiedener Ehe des Erblassers ist als einziger Abkömmling der Beteiligte zu 1) hervorgegangen. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Schwester des Erblassers. Es liegt vor ein notarielles Testament des Erblassers vom 12.2.2004 mit Einsetzung des Beteilig...mehr

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ZErb 09/2022, Auslegung des... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten vorliegend über Ansprüche nach dem Tod der Erblasserin B. am 25.8.2017. Die Beklagten haben die Erblasserin aufgrund Testaments vom 24.3.2015 gemeinschaftlich beerbt. In diesem Testament ordnete die Erblasserin u.a. zugunsten des Klägers zwei Vermächtnisse an: Zitat … 5. Mein Haus in der F.straße 19 erhält mein Patenkind, D. mit der Auflage Frau M.. solan...mehr

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ZErb 09/2022, Zur gerichtli... / Leitsatz

1. Die gerichtliche Ernennung des Testamentsvollstreckers nach § 2200 Abs. 1 BGB hat unter der Geltung des FamFG zwingend durch Entscheidung des Nachlassgerichts in Beschlussform nach § 38 FamFG zu erfolgen. 2. Wird der Testamentsvollstrecker von dem Nachlassgericht stattdessen durch Verfügung ernannt, stellt dies jedoch keinen Nichtigkeitsgrund dar. Die Ernennung bleibt trot...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Entziehun... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Bestellung eines Ergänzungspflegers für ihr Kind anlässlich eines Erbscheinserteilungsverfahrens. Die Beschwerdeführer sind die Eltern des am 2004 geborenen Kindes T T. Die Mutter ist nach dem Testament ihrer am … 2021 verstorbenen Mutter, Frau K … W … , deren Haupterbin. Daneben sollen ihre Tochter T … und ihre weitere Tochter S … ...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Reichweit... / 1 Gründe

I. Die Beklagte und Antragsgegnerin zu 1) hat ihren Wohnsitz im Bezirk des LG Bonn, der Beklagte und Antragsgegner zu 2) hat seinen Wohnsitz im Bezirk des LG Köln. Der Erblasser hatte zum Zeitpunkt seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk des LG Flensburg. Die Klägerin war mit dem Erblasser bis zu dessen Tod am … 2013 verheiratet. Die Beklagten sind die Kinder d...mehr

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ZErb 09/2022, Testamentsaus... / Leitsatz

Zur Annahme einer Alleinerbeneinsetzung der Lebensgefährtin des Erblassers trotz augenscheinlicher Verteilung nur einzelner Nachlassgegenstände auf mehrere Personen, wenn die ihr zugewandten Vermögenswerte aus Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellten und sie nach dem Testament auf für "Beerdigung und Folgekosten" verantwortlich zeichnen sollte...mehr

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ZErb 09/2022, Auslegung des... / Leitsatz

1. Zur Auslegung des Begriffs "vorhandenes Bargeld" in einem privatschriftlichen Testament und zum Missbrauch einer Vorsorgevollmacht. 2. Wendet ein Erblasser im Wege des Vermächtnisses mehreren Vermächtnisnehmern das bei seinem Tode "vorhandene Bargeld" zu, ist eine Auslegung, wonach dieses Bargeld auch "leicht verfügbare Bankguthaben" erfasst (OLG Karlsruhe ZEV 2007, 380), ...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / 11. Das Resümee

Zu meinem Mandanten entwickelte sich im Laufe der Zeit ein fast freundschaftliches Verhältnis. Ich bin ihm sehr dankbar für das Vertrauen, das er mir entgegengebracht hatte. Ohne seine Bereitschaft, finanziell in Vorleistung zu gehen, und seine Geduld mit den Miterben, die ihn teilweise immer wieder verbal attackierten und ihm persönliche Bereicherung vorwarfen, wäre dieses ...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Beteiligu... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1. ist durch letztwillige Verfügung des Erblassers mit zwei Vermächtnissen bedacht worden. Das eine Vermächtnis räumt dem Beteiligten zu 1. das lebenslange Recht ein, die Erdgeschosswohnung des Erblassers im Hause … sowie das zu dieser Wohnung gehörende Zimmer im 1. Obergeschoss unentgeltlich zu bewohnen. Das zweite Vermächtnis bezieht sich auf die Wohnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Tatbestände der Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen[1], einer Schenkung unter Lebenden[2], einer Zweckzuwendung[3] und der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen[4] an und konkretisiert bzw. ergänzt diese im Hinblick auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Systematisch steht § 9 ErbStG im Zusammenhang mit § 38 AO, wonach di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Grundregel (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbs. ErbStG)

Rz. 20 Bei den Erwerben von Todes wegen entsteht die Steuer nach der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit dem Tode des Erblassers.[1] Der Tod des Erblassers ist zeitlich maßgebend für die beiden wichtigsten Grundtatbestände des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (Erwerb durch Erbanfall, Erwerb durch Vermächtnis und Vorvermächtnis)[2] sowie für Erwerbsvorgänge nach § 3 Abs. 1 Nrn....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Aufschiebende Bedingung

Rz. 31 Als aufschiebend bedingter Erwerb wird es auch angesehen, wenn das als Bedingung gestellte Ereignis von der freien Willensbestimmung eines Beteiligten abhängt.[1] Damit können auch sog. Potestativbedingungen und Optionsrechte wie aufschiebende Bedingungen eingeordnet werden.[2] Ansprüche aus beiderseits noch nicht erfüllten gegenseitigen Verträgen sind keine aufschieb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Steuerentstehung bei sonstigen Erwerben von Todes wegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c–j)

Rz. 48 § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Errichtung einer Stiftung bzw. Vermögensmasse ausländischen Rechts nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG. Wenn die Stiftung beim Tod des Erblassers noch nicht bestanden hat, muss sie nach dessen Versterben vom beschwerten Erben oder Vermächtnisnehmer durch besonderes Stiftungsgeschäft...mehr

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ZErb 08/2022, Erbschein: Fe... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der vorverstorbenen X verheiratet. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1) bis 3) als einzige Kinder hervor. Am 16.12.1991 errichteten die Eheleute ein handschriftliches und vom Nachlassgericht eröffnetes Testament. Dieses lautet auszugsweise wie folgt: Zitat Beim Tod eines Ehegatten verfügt der Verstorbene folgendes: Sein Anteil Hausrat, Mobiliar und ...mehr

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ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeiten in Bezug auf den Nachlass der am 27.9.2002 verstorbenen Frau L. A. (im Folgenden auch "Erblasserin"). Frau L. A. war die Stiefmutter der Klägerin. Sie war die zweite Ehefrau des am 1.7.1961 verstorbenen Vaters der Klägerin, Herrn F. A. Die Klägerin ist wie ihre Schwester,...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / c) Unterschiedlich belastete Anteile

§ 182 Abs. 1 ZVG ordnet an, dass bei der Teilungsversteigerung grundsätzlich "alle" Rechte nach § 52 Abs. 1 ZVG bestehen bleiben, soweit sie den Anteil des Antragstellers belasten oder mitbelasten, insbesondere also unabhängig davon, wann sie entstanden sind: ob vor, mit[74] oder nach Begründung der Gemeinschaft. Unterschiedliche Belastung der Anteile, das kardinale Problem ...mehr

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ZErb 08/2022, Zu einer Verz... / 1 Gründe

I. Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird zunächst gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den Tatbestand des Urteils des LG Bezug genommen. Der Senat hat folgende ergänzende Feststellungen getroffen: Der Bruder der Parteien, Herr H … P … , ist zwischenzeitlich verstorben. Das LG hat den Beklagten zur Erteilung der begehrten Auskunft und Erstellung eines notariellen Nachlass...mehr

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ZErb 08/2022, Tagungsbericht der Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022

Die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022 fand vom 13.-14.5.2022 in der Barock- und Residenzstadt Würzburg statt. Das Programm war vielfältig, u.a. Sorgekultur im Hospiz, Unternehmervorsorgeregelungen, Vollmachtsmissbrauch an vulnerablen Senioren und viele andere spannende Themen, und bot so den Teilnehmern die Gelegenheit, sich intensiv mit Themen des Vorsorgerechts aus...mehr

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ZErb 08/2022, Zur Lösung ei... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte, der aktueller Eigentümer des in Rede stehenden Grundbesitzes ist, hat mit Antrag vom 19.10.2021 die Löschung des in Abt. II unter der lfd. Nr. 6 eingetragenen Nacherbenvermerks beantragt. Der Nacherbenvermerk hat folgenden Wortlaut: Zitat Die "(…)" J W in E ist befreite Vorerbin. Nacherben des F W sind beim Tode der Vorerbin deren eheliche Abkömmlinge. Für de...mehr

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ZErb 08/2022, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Kläger nehmen die Beklagte auf teilweise Auskehr einer Leistung aus einer Lebensversicherung in Anspruch, weil die Beklagte diese ohne Rechtsgrund erlangt habe. Die Beklagte ist die Tochter der am 23.11.2019 verstorbenen Versicherungsnehmerin. Die Kläger sind die drei Kinder einer weiteren, am 1.3.2017 vorverstorbenen Tochter der Versicherungsnehmerin. Diese hatte zum 1...mehr

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ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. Zu Recht hat der Beklagte mit Bescheid vom 1.4.2019 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 20.2.2020 die Änderung der Erbschaftsteuerfestsetzung vom 28.10.2015 abgelehnt, § 101 S. 1 FGO. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Änderung des Steuerbescheids, weil die geltend gemachten Kosten nicht als Nachlassverbindlichkeiten, insbesondere nicht ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 385 Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 168...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Der Umfang der elterlichen Sorge

Rz. 294 Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung d...mehr

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ZErb 07/2022, Zur Sittenwidrigkeit einer in einem Testament enthaltenen Auflage

Leitsatz 1. Auflagen dürfen – an objektiven Kriterien gemessen – sinnfrei, sogar unsinnig sein, ohne dass dies allein zu einer Unwirksamkeit führt. Dem Erblasser muss es im Wege der nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützten Testierfreiheit möglich sein, die Erbfolge nach seinen eigenen Vorstellung zu gestalten, sodass eine Sittenwidrigkeit einer Auflage nur in besonders schwerw...mehr

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ZErb 07/2022, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein Beschl. des AG Hamburg-St. Georg v. 6.7.2020, mit dem die zur Begründung eines Antrags des Beteiligten zu 5) auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet worden sind. Der Beteiligte zu 5) ist der Sohn des mittlerweile verstorbenen früheren Testamentsvollstreckers, der wie...mehr

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ZErb 07/2022, Forderungsver... / 1 Gründe

I. Die Klägerinnen verlangen von den Beklagten als Erbinnen nach der am XX.XX.2019 verstorbenen X (Erblasserin) Erfüllung eines Vermächtnisses. Am 28.9.2010 errichtete die damals 90-jährige Erblasserin vor dem Zeugen Y ein notarielles Testament, dessen Inhalt auszugsweise lautet: Zitat 1. Ich setze zu meinem alleinigen Erben ein Herrn Vorname1 Nachname1 … … Zu meinem Nachlass gehör...mehr

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ZErb 07/2022, Zur Sittenwid... / 1 Tatbestand

Die Klägerinnen sind die Tochter und die Enkelin und zugleich die Erbinnen der am 10.12.2019 verstorbenen X. Mit notariellem Testament vom 1.6.2017 setzte die Erblasserin die Klägerinnen zu je ½ als Erbinnen ein. Zur Erbmasse gehören die Grundstücke in der … (Flurstücke 69, 70 und 71). Bis zu ihrem Tod bewohnte die Erblasserin die Erdgeschosswohnung der auf den Grundstücken b...mehr

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ZErb 07/2022, Zur Gerichtsg... / 1 Gründe

I. Die zwischen dem … und … 2016 verstorbene Erblasserin setzte mit privatschriftlichem Testament vom 7.3.2016 den Kinderhospiz X e.V. sowie den Y-Kinderdörfer e.V. je hälftig als Erben ein. Zur Testamentsvollstreckerin ernannte sie die Beteiligte zu 1). Die Beteiligte zu 1) nahm die Testamentsvollstreckung an und beantragte die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses...mehr

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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§ 15 Haftung des Testaments... / II. Letztwilliges Schiedsgericht

Rz. 28 Einen in der Praxis leider viel zu selten beschrittenen Weg der Herbeiführung einer Erbauseinandersetzung bildet die Schiedsgerichtsbarkeit. Nach § 1066 ZPO kann der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen bestimmen, dass alle oder aber auch nur bestimmte Streitigkeiten, die ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auf ein Schieds...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / I. Unwirksamkeitsgründe

Rz. 7 Als Unwirksamkeitsgründe sind zu nennen:mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / E. Auffindbarkeit der letztwilligen Verfügung sicherstellen

Rz. 17 Die bestmöglich gestaltete letztwillige Verfügung verfehlt ihren Zweck, wenn sie nicht schnellstmöglich nach dem Erbfall aufgefunden wird. Die Auffindbarkeit ist gerade für den Testamentsvollstrecker essentiell, denn ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung. Praxishinweise Für den Umgang mit nicht bzw. nur teilweise auffindbaren Testamenten ist von folgende...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / G. Strategien zur Haftungsvermeidung

I. Bei zivilrechtlicher Inanspruchnahme 1. Entlastung des Testamentsvollstreckers Rz. 32 Oft überschätzt wird die Frage der Entlastung des Testamentsvollstreckers. Es herrscht verbreitet die Ansicht, wer entlastet sei, hafte generell nicht mehr. Dies ist indessen falsch, denn eine Entlastung gilt immer nur für die Sachverhalte, die denjenigen, die entlastet haben, auch bekannt...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / E. Haftungsstreit

I. Zuständiges staatliches Gericht Rz. 26 Klagen gegen den Testamentsvollstrecker wegen Pflichtverletzungen sind vor den Zivilgerichten auszutragen. Zuständig ist nach §§ 12, 13 ZPO das Zivilgericht, bei dem der Testamentsvollstrecker seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dieser wird üblicherweise durch den Wohnort bestimmt. Darüber hinaus kann der Kläger auch den besonderen ...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / II. Bei Inanspruchnahme durch den Steuerfiskus

1. Einlegung von Rechtsbehelfen Rz. 40 Zu beachten ist, dass der Testamentsvollstrecker nur dann zur Einlegung von Rechtsbehelfen befugt ist, wenn er durch einen Bescheid, insbesondere durch einen Haftungsbescheid, selbst in Anspruch genommen wird. Betreffen die Steuerbescheide hingegen die Erben, sei es als Schuldner der Erbschaftsteuer, sei es als Rechtsnachfolger in die st...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / I. Bei zivilrechtlicher Inanspruchnahme

1. Entlastung des Testamentsvollstreckers Rz. 32 Oft überschätzt wird die Frage der Entlastung des Testamentsvollstreckers. Es herrscht verbreitet die Ansicht, wer entlastet sei, hafte generell nicht mehr. Dies ist indessen falsch, denn eine Entlastung gilt immer nur für die Sachverhalte, die denjenigen, die entlastet haben, auch bekannt waren. Streitgegenstand sind in der Pr...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / V. Antrag auf Akteneinsicht bei Pflichtteilsregulierung durch Testamentsvollstrecker

Rz. 42 Muster 24.25: Antrag auf Akteneinsicht bei Pflichtteilsregulierung durch Testamentsvollstrecker Muster 24.25: Antrag auf Akteneinsicht bei Pflichtteilsregulierung durch Testamentsvollstrecker Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Nachlasssache _________________________, geboren am ______...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XIII. Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung (ausführlich)

Rz. 50 Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, verst. am _________________________ bestehend aus Frau/Herrn (Vorname/Na...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 1. Wie kann es dazu kommen?

Rz. 52 Vor einem Notar errichtete Testamente werden stets in die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht am Wohnort des Testierenden gegeben.[30] Über die Verwahrung wird ein Hinterlegungsschein ausgestellt. Außerdem informiert das Nachlassgericht das Geburtsstandesamt des (künftigen) Erblassers automatisch über jedes bei ihm in die Verwahrung gegebene Testament. ...mehr