Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / 5. Dauernder Interessenkonflikt

Rz. 10 Hierunter sind Fälle zu verstehen, bei denen der Interessenkonflikt auf Dauer offenkundig ist. Hat der Erblasser zur Wahrung der Rechte des Nacherbens gemäß § 2222 BGB einen Nacherbenvollstrecker eingesetzt, so liegt es auf der Hand, dass jedenfalls die Person des alleinigen Vorerben als Nacherbentestamentsvollstrecker ausscheidet, da er ansonsten sich selbst kontroll...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / 2. Problembeschreibung

Rz. 33 Niemand kann bei der Abfassung seines Testaments die spätere wirtschaftliche Lage seines Erben kennen. Die Zuwendung von Geldbeträgen an Stiftungen in Form eines Vermächtnisses wird gegenüber der Einsetzung der Stiftung als Erben oft bevorzugt, weil dies für die Stiftungen sehr viel weniger Verwaltungsaufwand bedeutet. Bis sich allerdings Stiftungen dazu entschließen,...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / C. Urheberrechte im Nachlass

Rz. 17 Gemäß § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich. Es erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, vgl. § 64 UrhG. Der Urheber geistigen Eigentums kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen, § 28 Abs. 2 UrhG. Er kann auch nach § 29 UrhG das gesamte Urheberrecht auf einen Erben in Erfüllung eines Te...mehr

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§ 23 Fallstudie 3: "Die feh... / cc) Unrichtige Anwendung der gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln

Rz. 14 Hinsichtlich der Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie in der Schweiz ist der Teilungsplan unrichtig. Es kann dahinstehen, ob das Gutachten ein Gefälligkeitsgutachten war. Die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Umrechnung des Schweizerischen Vermögens zum Stichtag der Aufstellung des Planes entspricht schon vom Ansatz her nicht den rechtlichen Vorgaben des ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / II. Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Testamentsvollstreckeranordnung

Rz. 13 Bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Stiftungsbereich gilt es, in besonderem Maße die Grundsätze der ordnungsgemäßen Testamentsvollstreckeranordnung zu beachten, die da sind:mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VI. Bonität

Rz. 14 Einen Kontrapunkt zu der starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. Die Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers kann nicht nur in der Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung bestehen, sondern auch in einem Unterlassen, insbesondere einer Nichterfüllung ...mehr

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§ 8 Inhalte der Testamentsv... / A. Inhalte

Rz. 1 Die Inhalte einer Testamentsvollstreckeranordnung können nur individuell und auf den konkreten Einzelfall bezogen bestimmt werden. Musterformulierungen können immer nur Anhaltspunkte bieten. Gleichwohl haben sich in der Praxis zehn Punkte herauskristallisiert, die bei einer Testamentsvollstreckeranordnung immer bedacht werden sollten: Rz. 2 1. Interessenkonflikte vermei...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / III. Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker

Rz. 3 Muster 24.2: Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker Muster 24.2: Aufgabenbeschreibung Abwicklungsvollstreckung mit Pflichtteilsvollmacht für Testamentsvollstrecker (Anordnung der Testamentsvollstreckung)[3] Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die Bewirkung der Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erbe...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / C. Experteninterview

Rz. 141 Interview mit Antonius Hellmann, Private Banking, Sparkasse Vest Recklinghausen Der Dauertestamentsvollstrecker soll das Vermögen wie so oft in der Quadratur des Kreises anlegen: sicher, renditestark, liquide und steueroptimiert. Wie sieht der Zielkonflikt zwischen Rendite und Liquidität aus? Diesen Zielkonflikt hat es immer schon gegeben. Er wurde in den letzten Jahrz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 15 Zur Erlangung günstigerer Freibeträge mittels Adoption vgl. die Ausführungen zu § 15 ErbStG Rz. 17, 19 und 45 ff. Rz. 16 Da die Freibeträge erwerbsbezogen sind, bietet es sich an, möglichst mehrere Erwerbsvorgänge zu generieren. Deshalb kann durch eine rechtzeitige Schenkung an bestimmte Personen in 10-Jahreszeiträumen immer wieder ein neuer Freibetrag genutzt werden. R...mehr

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ZErb 06/2022, Zu den Folgen... / 1 Gründe

I. Der Erblasser verstarb am XX.XX.2017 verwitwet und kinderlos. Seine Ehefrau ist am XX.XX.2005 vorverstorben. Seine Eltern sind gleichfalls vorverstorben. Der Erblasser hatte fünf Geschwister, darunter die Beteiligten zu 1 und 2. Ein Bruder des Erblassers war verstorben und hat vier Kinder hinterlassen. Eine Schwester des Erblassers ist nachverstorben (vgl. Bl. 46 ff. d.A.)...mehr

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ZErb 06/2022, Zu den Folgen einer Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus amtlicher Verwahrung

Leitsatz 1. Wird ein öffentliches Testament in einer später errichteten letztwilligen Verfügung des Erblassers in Bezug genommen und in der Folge aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen, bleibt die bezugnehmende Verfügung wirksam, sofern und soweit sich ihr Inhalt aus sich heraus nach den allgemeinen Auslegungsregeln ermitteln lässt. 2. Für eine Auslegung der die Wirkungen...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Einordnun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche anlässlich eines Erbfalls. Klägerin ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe, die Beklagte seine zweite Ehefrau. Der am 3.9.2018 verstorbene Erblasser hinterließ insgesamt drei Testamente. Es handelt sich hierbei um zwei handschriftliche Testamente aus dem Jahr 2006 und 2008 sowie ein in amtliche Verwahrung gegebenes no...mehr

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FF 06/2022, Auslegung letzt... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Klägerin begehrt die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstück aus § 2287 BGB (analog). [2] Mit gemeinschaftlichem notariellen Testament vom 29.12.1958 setzten sich die Mutter der Klägerin (nachfolgend: Erblasserin) und deren 17 Jahre älterer erster Ehemann gegenseitig zu Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kind...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Einordnun... / Leitsatz

Die Ablieferungspflicht für Testamente gem. § 2259 BGB ist ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Nachlassbeteiligten. Abzuliefern sind ältere Testamente auch dann, wenn die in ihnen festgelegte Erbfolge von derjenigen in dem zeitlich jüngsten Testament nicht abweicht. Allerdings kann es in solchen Fällen u.U. an einem Verschulden der ablieferungspflichtigen ...mehr

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ZErb 06/2022, Zu den Folgen... / Leitsatz

1. Wird ein öffentliches Testament in einer später errichteten letztwilligen Verfügung des Erblassers in Bezug genommen und in der Folge aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen, bleibt die bezugnehmende Verfügung wirksam, sofern und soweit sich ihr Inhalt aus sich heraus nach den allgemeinen Auslegungsregeln ermitteln lässt. 2. Für eine Auslegung der die Wirkungen eines T...mehr

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FF 06/2022, Auslegung letzt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Frankfurt betrifft grundlegende Fragen zur Auslegung letztwilliger Verfügungen im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit sowie deren Reichweite. Im Rahmen der Prüfung eines Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB analog hatte der 10. Zivilsenat die Frage zu beantworten, ob von der nach dem Tod des Erstversterbenden eingetretenen Bindungswirkung auch später...mehr

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ZErb 06/2022, Zum Feststell... / 1 Gründe

A. Die Beklagten wenden sich mit der Berufung gegen die Feststellung des LG, dem Kläger sei der Pflichtteil nach seinem Vater nicht durch letztwillige Verfügung vom 17.3.2020 entzogen. Der am … 1948 geborene und am … 2020 verstorbene Erblasser U. H. war mit der Beklagten zu 1 verheiratet und hatte vier Kinder:mehr

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ZErb 06/2022, Die Immobilie... / 3. Schenkungsversprechen unter Lebenden auf den Todesfall

Möglich ist auch, ein Schenkungsversprechen unter der Bedingung abzugeben, dass der Beschenkte den Schenker überlebt. Für diesen Fall finden gem. § 2301 Abs. 1 BGB die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. Der Erblasser ist frei, Rechtsgeschäfte unter Lebenden vorzunehmen, auch wenn er erbvertraglich oder durch ein gemeinschaftliches Testament mit Wechselbe...mehr

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FF 06/2022, Auslegung letzt... / Leitsatz

1. Die Einsetzung der Schlusserben auf den "Überrest" hat grundsätzlich den Ausschluss des § 2287 BGB zur Folge. 2. Jedenfalls ist bei der Einsetzung auf den Überrest in einem notariellen gemeinschaftlichen Testament bei einem erheblichen Altersunterschied der Testierenden von einem Ausschluss des § 2287 BGB auszugehen. 3. Bei einer Formulierung "was von unserem beiderseitigen...mehr

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ZErb 06/2022, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2021 in Berlin

Bei schönstem, sonnigen Herbstwetter fand am 1./2.10.2021 die "Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2021" in Berlin statt. Geboten wurde ein bunter Themenpotpourri, so u.a. Vorsorgemissbrauch, die Neuregelung der Sterbehilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB, Demenzerkennung und natürlich die Reform des Betreuungsrechts mit ihren Auswirkungen auf das Vorsorgerecht. Un...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei kinderlosen Ehegatten

Leitsatz Bei der Verfügung von kinderlosen Eheleuten in einem gemeinschaftlichen Testament, bei welchem sie einander zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tode des zuletzt verstorbenen Ehegatten die gemeinsamen Abkömmlinge zu gleichen Teilen die Erben sein sollen, verbietet sich die Auslegung als Einsetzung der beiderseitigen/jeweiligen gesetzlichen Erben zwei...mehr

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ZErb 05/2022, Zu den Auswirkungen einer nachträglichen Unterschrift unter der beglaubigten Abschrift eines notariellen Testaments

Leitsatz 1. Die nachträgliche Unterschrift unter der beglaubigten Abschrift eines wirksam widerrufenen notariellen Testaments berührt die Wirksamkeit des bestehenden handschriftlichen Testaments nicht. Die nachträgliche Unterschrift führt nicht dazu, dass ein formwirksames öffentliches Testament i.S.d. § 2232 BGB oder ein formwirksames eigenhändiges Testament i.S.d. § 2247 BG...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erbfall nach M … F … (Erblasserin), verstorben am 5.12.2011. Wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts wird zunächst auf die umfassende Sachverhaltsdarstellung in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen. Die Parteien sind die Töchter der Erblasserin. Diese hinterließ drei notariell beurkundete Testamente, mit ...mehr

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ZErb 05/2022, Zu den Auswir... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschl. des Nachlassgerichts hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht davon ausgegangen, dass die zur Begründung des Antrags des Beteiligten zu 1 auf Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Gründe für festgestellt zu erachten sind, da das handschriftliche Testament vom 26.10.2018 wirksam is...mehr

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ZErb 05/2022, Die Haut als ... / bb) Persönliche Errichtung und Schriftform

Die Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Verfügung, sodass eine eigenhändige und persönliche Errichtung erfolgen muss.[25] Eine Stellvertretung ist ausgeschlossen (Patientenverfügung als Erklärung des Patienten und nicht für den Patienten).[26] Zudem muss Schriftform eingehalten werden.[27] Schriftform bedeutet in diesem Fall nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändige ...mehr

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ZErb 05/2022, Nottestament:... / 1 Gründe

I. Mit handschriftlich errichtetem Testament vom 20.10.2019 bestimmte der Erblasser die Beteiligten zu 1 bis 3 zu jeweils gleichen Anteilen zu seinen Erben. Mit weiterem Testament vom 6.3.2021, überschrieben als Nottestament, geschrieben von der Beteiligten zu 3, vom Erblasser sowie von drei Zeugen unterschrieben, setzte der Erblasser die Beteiligte zu 3 zu seiner Alleinerbin...mehr

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ZErb 05/2022, Zu den Auswir... / Leitsatz

1. Die nachträgliche Unterschrift unter der beglaubigten Abschrift eines wirksam widerrufenen notariellen Testaments berührt die Wirksamkeit des bestehenden handschriftlichen Testaments nicht. Die nachträgliche Unterschrift führt nicht dazu, dass ein formwirksames öffentliches Testament i.S.d. § 2232 BGB oder ein formwirksames eigenhändiges Testament i.S.d. § 2247 BGB vorlie...mehr

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ZErb 05/2022, Einsetzung de... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1 ist die Ehefrau des Erblassers. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Kinder des Erblassers und der Beteiligten zu 1. Der Erblasser und die Beteiligte zu 1 errichteten am 15.10.2001 einen Erbvertrag, der vom Beteiligten zu 4 unter UR-Nr. 5424/2001 beurkundet wurde. Am selben Tag setzten die Eheleute ein von beiden unterzeichnetes handschriftliches Schreib...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der Erblasser und seine 2017 vorverstorbene Ehefrau hatten weder gemeinsame Kinder noch je für sich Abkömmlinge. Die Beteiligten sind Erben zweiter Ordnung. Unter dem 11.10.2011 errichteten der 1926 geborene Erblasser und seine 1930 geborene Ehefrau privatschriftlich ein gemeinschaftliches Testament im Wesentlichen des Inhalts: Zitat "Wir bestimmen gegenseitig, daß der Überle...mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / II. Beratende Tätigkeit genügt

Das LG verweist darauf, dass die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV bereits dann für die beratende Tätigkeit des Rechtsanwaltes anfällt, wenn eine Einziehung in Betracht kommt (BeckOK RVG, 50. Edition, Stand: 1.12.2020, VV 4142 Rn 9–10). Nr. 4142 VV setze keine gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes voraus. Die Einziehung müsse auch nicht im Verfahren beantragt worden sein. Es ...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Auslegung... / Leitsatz

Bei der Verfügung von kinderlosen Eheleuten in einem gemeinschaftlichen Testament, bei welchem sie einander zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tode des zuletzt verstorbenen Ehegatten die gemeinsamen Abkömmlinge zu gleichen Teilen die Erben sein sollen, verbietet sich die Auslegung als Einsetzung der beiderseitigen/jeweiligen gesetzlichen Erben zweiter Ordn...mehr

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ZErb 05/2022, Einsetzung de... / Leitsatz

Zur Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung. BGH, Beschl. v. 23.2.2022 – IV ZB 24/21mehr

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ZErb 05/2022, Förster Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

2. Auflage 2022 328 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-117-9 Gewissermaßen wurde es auch höchste Zeit, dass der überaus erfolgreichen 1. Auflage die nunmehr um 78 Seiten erweiterte Auflage mit dem Bearbeitungsstand August 2021 folgte. An Übersichtlichkeit und Handbarkeit hat das angenehm zu lesende Werk nicht verloren und nach wie vor finden sich – aktualisiert – aller...mehr

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ZErb 05/2022, AGT-Spezialtagung Testamentsvollstreckervergütung

Auf der 5. AGT[1]-Spezialtagung am 11.2.2022 diskutierten online rund 250 Praktiker umfassend das häufig konfliktäre Thema der Testamentsvollstreckervergütung. Prof. Dr. Wolfgang Reimann[2] eröffnete die Vortragsreihe mit einer Vorstellung der "klassischen" Vergütungsmodelle und deren Anwendung im Einzelfall. Zwar unterliegt die Vergütung des Testamentsvollstreckers der Priva...mehr

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ZErb 05/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Jacoby/Schwab FamFG Kommentar 4., neu bearbeitete Auflage 202...mehr

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FoVo 05/2022, Ermittlungen im Personenstandsregister zur Rechtsnachfolge

Verstirbt der im Vollstreckungstitel genannte Schuldner, so ist die Ermittlung der Erben erforderlich, um gegenüber diesen den Anspruch geltend zu machen und – soweit eine freiwillige Zahlung nicht erfolgt – auch die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Im letztgenannten Fall muss allerdings der Vollstreckungstitel erst nach §§ 750, 727 ZPO auf die Erben umgeschrieben werden. H...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / VII. Umsatzsteuer

Rz. 28 Dauerbrenner bei der Testamentsvollstreckervergütung ist die Frage, ob die Umsatzsteuer in der angemessenen Vergütung enthalten ist oder nicht. Darauf sollte man es bei einem notariell formulierten Testament nicht ankommen lassen. Die Frage ist in der maßgeblichen Verfügung zu klären.[16]mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / A. Ausgangslage

Rz. 1 Die Vergütung des Testamentsvollstreckers wird nach dem gesetzlichen Leitbild des § 2221 BGB vorrangig durch den Erblasser festgesetzt. Denjenigen Personen, die Einfluss auf die Gestaltung der maßgeblichen Verfügung von Todes wegen haben, kommt damit auch ein Teil der Verantwortung dafür zu, wie die Vergütung des Testamentsvollstreckers festgesetzt wird. Dies sind vor ...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / D. Richtige Vergütung im Besonderen

I. Grundsatz Rz. 19 Die Vergütungsfrage sollte gerade bei notariell beurkundeten Verfügungen, auch in den Vorbesprechungen, nicht tabuisiert oder übergangen werden. Die vom Erblasser festgesetzte Vergütung sollte für den Testamentsvollstrecker angemessen und für die Nachlassbeteiligten akzeptabel sein. Rz. 20 Die Festsetzung der Vergütung des Testamentsvollstreckers durch den ...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / I. Grundsatz

Rz. 7 § 17 Abs. 1 BeurkG legt die Pflichten und damit auch Möglichkeiten des Notars bei der Beurkundung von Willenserklärungen, damit auch von Testamenten, fest: Der Notar soll Diese Verpflichtun...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / IV. Formulierungspflicht

Rz. 14 Der Testamentsvollstrecker regiert möglicherweise über längere Zeit "mit der toten Hand des Erblassers" weiter und verwaltet Vermögen und Schicksale. Der Notar sollte die Testamentsvollstreckung daher nicht nur als "Appendix" zu den sonstigen Anordnungen sehen, sondern ihnen die nötige Aufmerksamkeit widmen. Dies gilt naturgemäß auch für die Vergütung des Testamentsvo...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / IV. Vergütungsschuldner

Rz. 25 In einem von einem Fachmann formulierten Testament sollte auch geregelt sein, wer Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung ist. Problematisch ist dies bei Erbteilsvollstreckungen, da insoweit nach der maßgeblichen Rechtsprechung des BGH[12] alle Erben haften und dies regelmäßig nicht sachgerecht sein wird. Problematisch ist die Frage, wer Schuldner der Vergütung ...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / C. Allgemeine Pflichten des Notars bei der Beurkundung

I. Grundsatz Rz. 7 § 17 Abs. 1 BeurkG legt die Pflichten und damit auch Möglichkeiten des Notars bei der Beurkundung von Willenserklärungen, damit auch von Testamenten, fest: Der Notar soll Diese ...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / VI. Dauervollstreckung

Rz. 27 Ist der Nachlass über einen längeren Zeitraum zu verwalten, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe ggf. der Testamentsvollstrecker eine jährliche Vergütung – neben oder als Teil der allgemeinen Vergütung – erhält. Nach Struktur des Nachlasses wird die Regelung zu gestalten sein, allgemeine Empfehlungen liegen vor (vgl. § 3 Rdn 48 ff.), sie sind aber notgedrunge...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / E. Fazit

Rz. 29 Notare sind in der Lage, Testamentsvollstreckungen zum Erfolg zu verhelfen. Ihr Einfluss ist allerdings begrenzt. Wird eine Verfügung von Todes wegen mit Testamentsvollstreckungsanordnung notariell beurkundet, ist es sachgerecht, auch die Vergütungsfragen so zu regeln, dass Streit nach dem Tod des Erblassers möglichst vermieden wird.mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / V. Mehrere Testamentsvollstrecker

Rz. 26 Sind mehrere Testamentsvollstrecker ernannt, ist zu regeln, ob die Testamentsvollstreckervergütung zu vervielfältigen oder aufzuteilen ist, ggf. in welchem Verhältnis. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, die Empfehlungen in der Literatur sind uneinheitlich.[15]mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / B. Begrenzter Einfluss der Notare auf die Testamentsgestaltung

Rz. 3 Aus diesen Vorüberlegungen ergibt sich bereits, dass der Einfluss der Notare auf die Gestaltung von Testamenten begrenzt ist, besteht doch weitestgehend die Möglichkeit, privatschriftlich zu testieren. Statistische Ermittlungen haben zudem ergeben, dass nur etwa 39 % der Bundesbürger unter Hinterlassung eines Testamentes versterben. Davon hat sich zwar immerhin gut jed...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / II. Art der Vergütung

Rz. 22 Wird eine Verfügung von Todes wegen mit Anordnung der Testamentsvollstreckung notariell beurkundet und darin die Testamentsvollstreckervergütung festgesetzt, ist zu klären, in welcher Weise sie ermittelt wird. Es gibt unterschiedliche Modelle, nämlichmehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / I. Grundsatz

Rz. 19 Die Vergütungsfrage sollte gerade bei notariell beurkundeten Verfügungen, auch in den Vorbesprechungen, nicht tabuisiert oder übergangen werden. Die vom Erblasser festgesetzte Vergütung sollte für den Testamentsvollstrecker angemessen und für die Nachlassbeteiligten akzeptabel sein. Rz. 20 Die Festsetzung der Vergütung des Testamentsvollstreckers durch den Erblasser be...mehr