Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 9 Testamentsvollstreckung / X. Muster: Klärung der Amtsannahme

Rz. 19 Muster 9.10: Klärung der Amtsannahme Muster 9.10: Klärung der Amtsannahme Dem Beteiligten A, der vom Erblasser _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, mit privatschriftlichem Testament vom _________________________ zum Testamentsvollstrecker ernannt worden...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / IV. Länderüberblick

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / VI. Muster: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung

Rz. 15 Muster 4.5: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung Muster 4.5: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag mein...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / VII. Muster: Beschwerde gegen die Ablehnung einer Ablieferungsanordnung

Rz. 16 Wird einer entsprechenden Anregung auf Anordnung einer bestimmten Maßnahme keine Folge geleistet, steht den Beteiligten, deren Rechte dadurch möglicherweise beeinträchtigt sind, hiergegen ebenfalls das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG zur Verfügung. Dies gilt nach § 11 Abs. 1 RPflG auch für den Fall, dass der Rechtspfleger die Ablehnungsent...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / I. Funktion

Rz. 1 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / V. Muster: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft

Rz. 58 Muster 8.20: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft Muster 8.20: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft Botschaft der Bundesrepublik Deutschland _________________________ Beurkundungsregister: _________________________/_________________________ Verhandelt in den Amtsräumen am _________________________ Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Vor dem Unterzeichne...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / II. Unbekannter Erbe

Rz. 4 Voraussetzung für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft ist, dass der Erbe unbekannt ist. Dies ist bei folgenden Konstellationen denkbar:mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Literatur zum nachlassgerichtlichen Verfahren

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 80. Auflage 2022 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB, Bd. 5, 4. Auflage 2020 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage 2009 beck-online. GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht (BeckOGK) beck-online. Kommentar FamFG (BeckOK FamFG) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 5. Auflage 2017 Brox/W...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / II. Rechtsprechung zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

Rz. 76 OLG Schleswig OLGR 2006, 634: Kein Nachlassverzeichnis Zitat Hat ein Erblasser zur Ausführung seines letzten Willens und zur Nachlassabwicklung zwei Testamentsvollstrecker eingesetzt, die gem. § 2224 Abs. 1 S. 1 BGB zur gemeinschaftlichen Amtsführung verpflichtet sind, dann sind beide gem. § 2227 Abs. 1 BGB wegen grober Pflichtverletzung zu entlassen, wenn diese nach de...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Muster: Einbehalten einer zu hohen Vergütung

Rz. 77 Muster 9.23: Einbehalten einer zu hohen Vergütung Muster 9.23: Einbehalten einer zu hohen Vergütung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassverfahren _________________________ Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers Der am _________________________ verstorbene Erblasser hatte mit notariellem Testament vom _________________________ d...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / I. Grundsätzliches

Rz. 8 Erlangt das Nachlassgericht Kenntnis vom Vorliegen einer letztwilligen Verfügung und liefert der Besitzer diese nicht ab, so ergeht eine Ablieferungsanordnung, § 358 FamFG . Demnach wird der Besitzer des Testaments aufgefordert, dieses unverzüglich, spätestens binnen einer bestimmten Frist, beim Nachlassgericht abzuliefern. Darüber hinaus soll der Besitzer gegebenenfall...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / V. Rechtsmittel

Rz. 14 Der vermeintliche Besitzer des Testaments kann sich mit der befristeten Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG sowohl gegen die Anordnung der Ablieferung, die Verhängung von Ordnungsstrafen, die Anordnung unmittelbaren Zwangs als auch der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und der Anordnung der Haft wehren.mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 3. Beweis-/Feststellungslast

Rz. 24 Soweit der Amtsermittlungsgrundsatz reicht, gibt es keine subjektive Beweislast (Beweisführungslast). Die Beteiligten sind insoweit nicht verpflichtet, die Beweismittel zu benennen. Hingegen besteht auch im Erbscheinsverfahren eine objektive Beweislast (Feststellungslast). Aus ihr ergibt sich, zu wessen Nachteil es geht, wenn der Sachverhalt nicht aufklärbar ist.[23] S...mehr

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Anhang / Anhang 4 Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer

Rz. 4 Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz § 1 Grundsatz (1) Die Standesämter und das Amtsgericht Schöneberg in Berlin (Übergeber) überführen Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, die in den Testamentsverzeichnissen und der Hauptkartei für Testamente vorliegen, innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in das Zentrale Testamentsregiste...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / 1. Annahme

Rz. 7 Gemäß § 346 FamFG i.V.m. § 3 Nr. 2 lit. c RPflG ist die Annahme vom Rechtspfleger anzuordnen und von ihm und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gemeinsam zu bewirken. Nach § 36b RPflG sind die Landesregierungen ermächtigt, die Geschäfte bei der Annahme von Testamenten und Erbverträgen zur amtlichen Verwahrung ganz oder teilweise dem Urkundsbeamten der Geschäftsstel...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / II. Kosten

Rz. 30 Der Gegenstandswert richtet sich bei der Anfechtung einer Verfügung, die den gesamten Nachlass umfasst, nach dem Wert des gesamten Nachlasses, da die letztwillige Verfügung vernichtet werden soll. Für die Entgegennahme einer Erklärung über die Anfechtung eines Testaments oder Erbvertrags im Sinne der §§ 2081, 2281 Abs. 2 BGB erhebt das Gericht ebenfalls eine Festgebüh...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 3. Sachverständigenbeweis

Rz. 86 Für den Sachverständigenbeweis gelten über § 30 FamFG die §§ 402 ff. ZPO entsprechend.[73] Auch hier kann es für den Anwalt unter Umständen ratsam sein, einen Beweisantrag zu stellen. Rz. 87 Muster 1.19: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens Muster 1.19: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens An das Amtsgericht – Nachlassgericht – ___________...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 49 FamFG

Rz. 86 Muster 8.28: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 49 FamFG Muster 8.28: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 49 FamFG An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § ...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / II. Übersicht: Gebührentatbestände im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 3 Amtliche Verwahrung: Für die amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen wird bei der Annahme eine Festgebühr von 75 EUR erhoben, KV 12100 GNotKG. Anfechtung eines Erbvertrags oder eines Testaments: Die Entgegennahme der Anfechtungserklärung löst eine Festgebühr von 15 EUR aus, KV 12410 GNotKG. Anzeige des Erbschaftskaufs: Die Anzeige, § 2384 BGB, löst eine Festg...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / e) Muster: Schriftsatz als Reaktion auf eine Beschwerde

Rz. 97 Muster 8.34: Schriftsatz als Reaktion auf eine Beschwerde Muster 8.34: Schriftsatz als Reaktion auf eine Beschwerde An das[53] Oberlandesgericht _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, beantrage ich namens und im Auftrag des Beteiligten zu 2:mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / VIII. Muster: Ernennungsverfügung

Rz. 15 Muster 9.8: Ernennungsverfügung Muster 9.8: Ernennungsverfügung Auf Grund privatschriftlichen Testaments vom _________________________ wird der Rechtsanwalt _________________________ (Anschrift _________________________) zum Testamentsvollstrecker des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wo...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 3. Muster: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 29 Muster 9.12: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Muster 9.12: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassverfahren _________________________ Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Am _________________________ verstarb Herr ___________________...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht

Rz. 87 Befinden sich die Akten bereits beim Beschwerdegericht, weil das Amtsgericht dem Einziehungsbegehren nicht Folge geleistet hat, kann der Antrag beim Beschwerdegericht gestellt werden. Dieses kann nach § 64 Abs. 3 FamFG eine einstweilige Anordnung erlassen. Muster 8.29: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht Muster 8.29: Antrag auf E...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 2. Muster: Nichterstellung eines gemeinschaftlichen Nachlassverzeichnisses

Rz. 78 Muster 9.24: Nichterstellung eines gemeinschaftlichen Nachlassverzeichnisses Muster 9.24: Nichterstellung eines gemeinschaftlichen Nachlassverzeichnisses An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassverfahren _________________________ Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers Der Antragsteller ist Alleinerbe der am ________________________...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Wahlmöglichkeit

Rz. 80 Grundsätzlich besteht für das Gericht die Möglichkeit, zwischen dem Streng- und dem Freibeweisverfahren zu wählen,[65] wobei das Gericht aber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat, § 30 Abs. 1 FamFG. Eine förmliche Beweisaufnahme (Strengbeweisverfahren) ist nach pflichtgemäßem Ermessen stets dann erforderlich, wenn durch formlose Ermittlungen eine genügende S...mehr

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Textform oder Schriftform: Sind Dokumente mit eingescannter Unterschrift formwirksam?

Zusammenfassung Das deutsche Recht ist bei Formvorschriften vergleichsweise flexibel. Verträge können weitgehend per Handschlag geschlossen werden. Ausnahmen davon gibt’s im Erbrecht (Erbverträge), im Familienrecht (Eheverträge), bei Grundstücksangelegenheiten und im Arbeitsrecht. Ein Großteil der Verträge wird – in Zeiten der Digitalisierung – per E-Mail abgeschlossen: durc...mehr

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ZErb 10/2022, Konkludente R... / 1 Gründe

I) Der Erblasser Professor Dr. H. wurde am (…) in (…) (jetzt […]) geboren und ist am … in Südafrika verstorben. Der Erblasser besaß die deutsche und die südafrikanische Staatsbürgerschaft. Der Erblasser hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Südafrika. Er war dort an der (…) als Professor für Internationales Recht tätig. Er verfügte über Vermögen in Südafrika, Deutsc...mehr

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ZErb 10/2022, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Die am … 1932 geborene Erblasserin verstarb am frühen Morgen des 5.11.2019 (…) kinderlos und verwitwet. Sie hatte gemeinsam mit ihrem am … 2015 vorverstorbenen Ehemann unter dem 17.1.2004 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in welchem die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt hatten. Die Erblasserin war alleinige Berechtigte an einem Er...mehr

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ZErb 10/2022, Konkludente R... / Leitsatz

1. Im Zweifel ist zu vermuten, dass eine in einem Erbvertrag (oder einem Testament) getroffene Rechtswahl nicht nur für das Errichtungsstatut (Art. 25 Abs. 3 EuErbVO) erfolgt, sondern für das gesamte Erbstatut nach Art. 22 EuErbVO. 2. Das Errichtungsstatut kann wegen Art. 26 Abs. 3 EuErbVO nur durch die Parteien des Erbvertrags gemeinsam abgeändert werden. 3. Erfolgt die Erbei...mehr

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AGS 10/2022, Burandt/Rojahn, Erbrecht - Gesamtkommentar zum Erbrecht

Herausgegeben von Dr. Wolfgang Burandt und Dieter Rojahn. 4. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 2.234 S., 279,00 EUR Der Kommentar ist als "Querschnittskommentar" konzipiert. Er kommentiert sämtliche für den Erbrechtler relevanten Rechtsgebiete, insbesondere natürlich das Fünfte Buch des BGB. Aber auch die verfahrensrechtlichen Vorschriften des FamFG und der ZPO w...mehr

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ZErb 10/2022, Zum Erbschaft... / 1 Tatbestand

Streitig ist die Höhe eines erbschaftsteuerlichen Freibetrags. Die Klägerin ist die Stief-Urenkelin der am 28.6.2020 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war mit dem Urgroßvater der Klägerin verheiratet. Dieser hatte eine Tochter aus einer früheren Ehe, welche bereits 2016 verstarb. Die Tochter wiederum hatte einen Sohn, welcher 2018 verstarb. Der verstorbene Sohn war de...mehr

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ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 111 Der Erblasser kann die gesetzliche Erbfolge ausschließen, indem er eine Verfügung von Todes wegen errichtet. Dabei stehen ihm 2 zulässige Formen zur Verfügung, das Testament und der Erbvertrag. Beide können wiederum mehrere einzelne letztwillige Verfügungen enthalten. Beim Testament ist überdies zu unterscheiden zwischen dem Einzeltestament, also dem Testament eines ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.6 Testamentsanfechtung

Rz. 50 Verfügungen von Todes wegen können durch Anfechtung ganz oder teilweise vernichtet werden. Die Anfechtung ist jedoch, anders als bei Rechtsgeschäften unter Lebenden, kein Gestaltungsrecht des Erblassers, um seine Testierfreiheit wieder herzustellen, weil er im Grundsatz letztwillige Verfügungen jederzeit widerrufen kann.[1] Beim Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.5 Erfüllung unwirksamer Verfügung von Todes wegen

Rz. 20 Eine Verfügung von Todes wegen kann aus unterschiedlichen Gründen nichtig sein, insbesondere weil der Erblasser testierunfähig war[1] oder die Wirksamkeit an Bindungen scheitert, die sich aus wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten[2] oder aus Erbverträgen[3] ergeben. Der praktisch wichtigste Fall der Nichtigkeit im Erbrecht ist die Nichtigkei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.7 Erbvergleich und Auslegungsvertrag

Rz. 54 In der Praxis ist es häufig anzutreffen, dass der Erbfall ernstliche Zweifel und daraus folgenden Streit darüber auslöst, ob und in welchem Umfang (namentlich streitige Bewertungsfragen)[1] ein Erwerb von Todes wegen vorliegt (z. B. bei Anfechtung eines Testaments). Handelt es sich um eine Verfügung von Todes wegen, kann es zwischen den Beteiligten leicht zu Streit üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 15 Herausgabeanspruch des Vertrags- und Schlusserben (§ 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG)

Rz. 551 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen, was der Vertragserbe oder der Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testaments oder der Vermächtnisnehmer wegen beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers[1] von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Erbrechtlich geht es darum, dass die Bindungswirkung wec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Der Erwerbstatbestand des § 3 ErbStG wird durch die §§ 4, 5 und 6 ErbStG ergänzt. Bei § 4 ErbStG geht es um die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der fortgesetzten Gütergemeinschaften[1] beim Tod eines Ehegatten (§ 4 ErbStG Rz. 10 ff.). § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG regelt für den Fall der Beendigung des Güterstands durch Tod eines Ehegatten einen Freibetrag, der sich an e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Erbschaftsteuer

Rz. 413 Erbschaftsteuerrechtlich gilt als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs unter Bezugnahme auf die §§ 2303 ff. BGB. Dies bezieht sich auf den Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 BGB, nach h. M.[1] einschließlich eines Zusatzpflichtteils nach § 2305 BGB (zur Kritik Rz. 424) und eines Pfl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Zuwendungen durch Errichtung einer Stiftung oder ausländischer Vermögensmasse (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 528 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung. Gemeint ist die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts i. S. d. §§ 80 ff. BGB, weil die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung nicht vom Erblasser angeordnet werden kann.[1] Rz. 529 Zur Entstehung einer rechtsfähigen S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Erbrechtliche Grundlagen

Rz. 300 Ein Vermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen einem anderen einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen.[1] Das Gesetz gewährt dem Begünstigten bzw. dem Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegen den Beschwerten auf Leistung des vermachten Gegenstands.[2] Der Gesetzgeber hat sich damit für das sog. Damnationslegat und g...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Anfall der Erbschaft und Ausschlagung

Rz. 12 Der Erwerb der Erbenstellung hängt von einem Berufungsgrund (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen) und der Erbfähigkeit (namentlich Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) ab. Schließlich darf kein Erbverzicht erfolgt sein. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Erbschaft mit Erbfall von selbst (ipso iure) dem berufenen Erben an, ohne dass es dazu der Kenntnis vom Erbf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Teilungsanordnung

Rz. 128 Der Erblasser kann testamentarisch Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen, sog. Teilungsanordnungen.[1] In einer Teilungsanordnung wird z. B. festgelegt, welche bestimmten Nachlassgegenstände (insb. Grundstücke, Betriebsvermögen) einzelne Miterben bei der Auseinandersetzung erhalten sollen. Teilungsanordnungen setzen eine gesetzliche oder testamentarische Erb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Erbrechtliche Grundlagen

Rz. 400 Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser, nahe Familienangehörige (Kinder, Eltern) oder den Ehegatten von der Erbfolge auszuschließen. § 1938 BGB bestätigt, dass der Erblasser auch einzelne gesetzliche Erben enterben und es ansonsten bei der gesetzlichen Erbfolge belassen kann. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass sich die Enterbung nicht auf Abkömmlinge des...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG)

Rz. 425 Als Schenkung auf den Todesfall regelt § 2301 BGB ein Schenkungsversprechen, das unter der Bedingung steht, dass der Beschenkte den Schenker überlebt – sog. Überlebensbedingung – und das erst nach dem Tode des Schenkers erfüllt bzw. die bereits zuvor erbrachte Leistung mit deren Eintritt endgültig wirksam werden soll. In seiner Rechtsfolge ordnet § 2301 Abs. 1 BGB an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 8 Unentgeltliche Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (§ 6 Abs. 3 EStG)

Rz. 130 Die unentgeltliche Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG [1] kommt – neben der Schenkung – insbesondere in Betracht bei der Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ebenfalls ein Anw...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / IV. Voraussetzungen, § 30 Abs. 1, 2 BtOG

Rz. 37 Betroffen von der Untersagung sind Geld und geldwerte Leistungen sowohl zu Lebzeiten als auch durch eine Verfügung von Todes wegen. Nach Zimmermann ist auch die Einsetzung als Testamentsvollstrecker darunter gefasst,[39] dem bei einer damit verbundenen Vergütung zuzustimmen ist. Zimmermann sieht es als unzulässigen Eingriff in die Testierfreiheit an, dass auch die Anna...mehr