Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament

Einführung Will der Erblasser[1] seinen Nachlass abweichend von der in §§ 1922 ff. BGB festgelegten gesetzlichen Erbfolge regeln, so kann er dies in erster Linie durch ein Testament erreichen. Nachfolgend werden wesentliche Voraussetzungen der Testamentserrichtung und die typischen testamentarischen Verfügungen skizziert. 1 Rechtlicher Rahmen der Testamentserrichtung Gemäß Art....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.3.5 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Testament geschiedener Eheleute mit Kindern

Geschiedene Eheleute mit gemeinsamen Kindern wollen regelmäßig vermeiden, dass ihr Vermögen im Erbfall dem geschiedenen Partner zugute kommt; es geht um die "erbrechtliche Neutralisierung des ehemaligen Ehegatten"[2]. Dabei ist der Fall zu bedenken, dass der frühere Ehepartner nicht nur den Erblasser selbst, sondern auch ein nach diesem zum Erben gewordenes gemeinsames Kind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.1 Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit setzt Willensfreiheit und damit grundsätzlich Geschäftsfähigkeit voraus. Wer nach deutschem Recht ein Testament errichten will, muss jedoch nicht volljährig sein, sondern nur das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 2229 Abs. 1 BGB)[1]. Testierunfähig ist dagegen, "wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche[2] oder wegen Bewus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.5.10.2 Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen

Nach dem Tode eines Ehegatten ist hingegen die Testierfreiheit des Überlebenden zum Schutze des zuerst Versterbenden beschränkt (§ 2271 Abs. 2 BGB). Insoweit entfaltet das gemeinschaftliche Testament ähnliche Bindungswirkung wie ein Erbvertrag. Der Überlebende kann seine Verfügungen danach grundsätzlich nicht mehr widerrufen, es sei denn er schlägt das ihm vom Vorverstorbene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / Einführung

Will der Erblasser[1] seinen Nachlass abweichend von der in §§ 1922 ff. BGB festgelegten gesetzlichen Erbfolge regeln, so kann er dies in erster Linie durch ein Testament erreichen. Nachfolgend werden wesentliche Voraussetzungen der Testamentserrichtung und die typischen testamentarischen Verfügungen skizziert.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.2.10 Wegfall des Vermächtnisgegenstandes

Befindet sich der Vermächtnisgegenstand beim Erbfall nicht mehr im Nachlass, erfolgt grundsätzlich keine Surrogation durch den im Nachlass befindlichen Erlös oder Ersatz. Etwas anderes kann sich nach Auslegung des Erblasserwillens oder einer ausdrücklichen Regelung im Testament ergeben. Bei Wegfall des Gegenstandes nach dem Erbfall ist § 280 Abs. 1 BGB anwendbar. Weiterhin i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.5.10 Wirksamkeit wechselbezüglicher Verfügungen

Erbeinsetzungen und darüber hinaus auch Vermächtnisse und Auflagen (§ 2270 Abs. 3 BGB), die in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich angeordnet wurden, sind nur wirksam, wenn auch die korrespondierende wechselbezügliche Verfügung wirksam ist (§ 2270 Abs. 1 BGB). Wechselbezüglich sind Verfügungen, die miteinander "stehen und fallen" sollen. Dies muss für jede ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.5.10.3 Wechselbezüglichkeit bei einseitigen Abkömmlingen nur eines Ehegatten

Sind keine gemeinschaftlichen Abkömmlinge der Eheleute, sondern nur einseitige Abkömmlinge aus früherer Ehe vorhanden, so müssen sich die Eheleute entscheiden, ob sie diese Abkömmlinge nur als Erben des leiblichen Elternteils oder als gemeinschaftliche Erben behandeln wollen. Wählen die Eheleute die letztgenannte Variante, so können sie sich entweder durch ein Berliner Testa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.3.1 Steuerrechtliche Besonderheiten

Zu beachten ist, dass die Vor- und Nacherbschaft erbschaftsteuerlich gem. §§ 6, 7, 9, 10 und 20 ErbStG abweichend vom Zivilrecht behandelt wird, was insbesondere für die Bestimmung der Steuerklasse und die Höhe der Freibeträge der Erben bedeutsam sein kann. Die Vor- und Nacherbfolge führt zur doppelten Besteuerung desselben Nachlasses, wenn die Nacherbfolge durch den Tod des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.5.2 Gegenseitige Erbeinsetzung ohne Ersatzerbeneinsetzung

Das gemeinsame Testament kann sich auf eine gegenseitige Einsetzung zu Universalerben beschränken, wenn die Eheleute bzw. Lebenspartner einander vertrauen und der Letztversterbende die Erbfolge auf seinen Tod frei bestimmen können soll. So können in einer noch kinderlosen Ehe die Eltern oder Geschwister der Eheleute (bzw. eingetragenen Lebenspartner) als gesetzliche Miterben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.2.5 Vorliegen einer bindenden letztwilligen Verfügung

Die Testierfähigkeit kann ebenfalls durch eine zuvor errichtete letztwillige Verfügung eingeschränkt sein, sofern dieser Bindungswirkung zukommt und keine Abänderungs- oder Loslösungsmöglichkeit mehr besteht. Die Unwirksamkeit nachfolgender Verfügungen ergibt sich insofern für Erbverträge aus § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB und für gemeinschaftliche Testamente aus §§ 2270, 2271 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.10.3 Testamentsvollstreckung als Gestaltungsmittel im Unternehmertestament

2.10.3.1 Abwicklungsvollstreckung im Unternehmensbereich Die bloße Abwicklung eines Unternehmens durch einen Testamentsvollstrecker ist ohne Schwierigkeiten möglich. In diesem Fall darf der Testamentsvollstrecker im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung alle erforderlichen Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft eingehen. Gleichwohl kann es zu Kollisionen zwischen Gesellschaftsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.5.3 Gegenseitige Erbeinsetzung mit Schlusserbeinsetzung

Wenn die Eheleute (oder Lebenspartner) möchten, dass der Nachlass nach dem Tod des zuletzt Versterbenden von ihnen an einen Dritten fällt, so kommen im Wesentlichen zwei Regelungsmodelle in Betracht. Entweder der Dritte beerbt bei jedem Todesfall den Verstorbenen gesondert (sog. Trennungslösung) oder er erbt nur einmal, und zwar von dem zuletzt Versterbenden, bei dem sich da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.2.2 Nachvermächtnis

Bei dem Nachvermächtnis handelt es sich um eine besondere Form des Untervermächtnisses, welches aufschiebend bedingt oder befristet den Vermächtnisnehmer beschwert, vgl. § 2191 Abs. 1 BGB. Vor- und Nachvermächtnis sind ebenso wie die Vor- und Nacherbfolge typische Instrumente der Nachlasserhaltung in der Generationenfolge.[1] Auch wenn gemäß § 2191 Abs. 2 BGB die für die Eins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1 Erbeinsetzung

Die Erbeinsetzung ist die praktisch wichtigste Art testamentarischer Verfügungen, allerdings ist sie nicht zwingender Bestandteil eines Testaments. Vielmehr kann ein Testament auch nur andere letztwillige Verfügungen enthalten. Erst recht ist es möglich, keine positive Erbeinsetzung vorzunehmen, sondern nur einen gesetzlichen Erben zu enterben (§ 1938 BGB) oder die Geltung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.10 Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann testamentarisch die Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) über seinen Nachlass oder Teile davon anordnen, wenn er z. B. unerfahrene Nachlassbeteiligte schützen, Konflikte zwischen mehreren Nachlassbeteiligten vermeiden[246], die Abwicklung des Nachlasses erleichtern, die Unternehmensnachfolge sichern, den Zugriff von Gläubigern des Nachlassbeteiligten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.10.1 Testamentsvollstreckung als Gestaltungsmittel beim Ehegattentestament

Eheleute, die ein gemeinschaftliches Testament errichten, können darin nicht für den anderen Ehegatten bindend[1] Testamentsvollstreckung anordnen, denn eine solche Anordnung ist jeweils eine einseitige Erklärung des Ehegatten, auf dessen Tod sie erfolgt und kann folglich von ihm jederzeit gem. §§ 2253 ff. BGB widerrufen werden. Nach dem Tod des zuerst verstorbenen Ehegatten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.8.3 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Unternehmertestament

Da die Vor- und Nacherbfolge – wie vorstehend bereits ausgeführt – in der Regel Ausdruck von Misstrauen des Erblassers gegenüber dem Vorerben ist, stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt um ein geeignetes Gestaltungsinstrument zur Regelung einer Unternehmensnachfolge handelt.[1] Ausnahmsweise kann eine solche Regelung sinnvoll sein, wenn der Ehegatte als Vorerbe eingeset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.5.1 Gefahren bei Fällen mit Auslandsberührung

In etlichen ausländischen Rechtsordnungen ist ein gemeinschaftliches Testament unzulässig.[1] Diese Wirkung sollte bei Fällen mit Auslandsberührung dadurch vermieden werden, dass die Eheleute[2] stattdessen Einzeltestamente errichten. Weiterhin sollte klarstellend eine Rechtswahl [3] erfolgen. Seit dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)[4] Anwendung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.4.3 Nottestamente

Schließlich ist noch auf die in §§ 2249 – 2251 BGB geregelten Nottestamente vor dem Bürgermeister, vor 3 Zeugen und auf See hinzuweisen, die in der Praxis aber äußerst selten sein dürften, da es sich hierbei um Ausnahmevorschriften handelt. Es muss nämlich jeweils zwingend die begründete Besorgnis der Unerreichbarkeit eines Notars vorliegen. Das Nottestament vor dem Bürgermei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.2.2.2 Überschuldete Abkömmlinge

Ein weiterer Anwendungsfall des Vor- und Nachvermächtnisses ist das Testament zugunsten überschuldeter Abkömmlinge.[1] Der Erblasser kann gem. § 2338 Abs. 1 Satz 1 BGB verfügen, dass der verschwenderische oder überschuldete Abkömmling nur Vorvermächtnisnehmer und dessen gesetzliche Erben Nachvermächtnisnehmer werden. Zudem kann nach Satz 2 für die Lebenszeit des überschuldet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.5.4 Verfügungen auf den ersten Todesfall

Es ist zunächst festzulegen, ob der Überlebende Vollerbe[1] oder nur (befreiter) Vorerbe werden soll. Gemäß § 2269 Abs. 1 BGB ist bei gegenseitiger Erbeinsetzung im Zweifel von einer Vollerbschaft auszugehen[183]. Soll der Überlebende nur hinsichtlich eines Teils der Erbschaft in der Verfügung beschränkt sein, bietet es sich an, ihm den frei verfügbaren Teil – z. B. Hausrat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.2.1 Vorausvermächtnis

Die Stellung des Erben und des Vermächtnisnehmers schließen einander nicht aus. Vielmehr kann der Erblasser Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnung kombinieren, um etwa einzelne Miterben zu bevorzugen, indem er zu deren Gunsten ein Vorausvermächtnis gem. § 2150 BGB anordnet, oder aber um Erben zu benachteiligen, indem er ihnen mit dem Vermächtnis zugunsten Dritter potenzielle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.3.4 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Ehegattentestament

Bei Ehegattentestamenten ist die Anordnung von Vor- und Nacherbfolge ein typisches Gestaltungsinstrument zur gesonderten Vererbung der Vermögen beider Eheleute – alternativ zur Belastung der zu Erben eingesetzten Abkömmlinge mit Herausgabe- oder Nutzungsvermächtnissen zugunsten des überlebenden Ehegatten. Diese sog. Trennungslösung beim Ehegattentestament, bei der neben dem E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.5.1 Enterbung

Der Erblasser kann seine Gestaltungsmacht also nicht nur dadurch ausüben, dass er die Erbeinsetzung positiv regelt, vgl. § 1938 BGB. Er kann sich vielmehr auch darauf beschränken, einen gesetzlichen Erben ausdrücklich von der Erbfolge auszuschließen, vgl. § 1938 BGB. Aufgrund der Regelung zur teilweisen Unwirksamkeit von Testamenten, § 2085 BGB, empfiehlt sich stets eine Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.10.3.1 Abwicklungsvollstreckung im Unternehmensbereich

Die bloße Abwicklung eines Unternehmens durch einen Testamentsvollstrecker ist ohne Schwierigkeiten möglich. In diesem Fall darf der Testamentsvollstrecker im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung alle erforderlichen Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft eingehen. Gleichwohl kann es zu Kollisionen zwischen Gesellschaftsrecht und Erbrecht kommen[1].mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.6 Vermächtnistestament

Soll eine testamentarische Erbeinsetzung unterbleiben, etwa weil der Erblasser nur einzelne Vermächtnisse anordnen will oder weil diese bereits den Nachlass ausschöpfen, so tritt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge ein. Schöpft ein Vermächtnis den Gesamtnachlass aus (Universalvermächtnis), dann muss vorsorglich zudem ein Vermächtnis über einen etwaigen Restnachlass angeordne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.1 Vorteile der Einsetzung eines Alleinerben

Der Erblasser sollte diejenige Person zum Erben einsetzen, der er sein ganzes oder zumindest das nach Erfüllung von Einzelzuwendungen an andere Personen verbleibende Vermögen zuwenden will. Für die Einsetzung einer einzelnen Person als Alleinerbe sprechen mehrere rechtliche und praktische Erwägungen. Es ist die einfachste und regelmäßig die zweckmäßigste Form der Erbeinsetzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.5.10.1 Erschwerter Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen

Zu Lebzeiten beider Ehegatten unterscheiden sich wechselbezügliche Verfügungen von einseitigen Verfügungen lediglich dadurch, dass sie nur unter erschwerten Voraussetzungen widerruflich sind (§ 2271 Abs. 1, § 2296 BGB)[1].mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.9 Auseinandersetzung des Nachlasses

Will der Erblasser einzelne Gegenstände einem bestimmten Erben zugewiesen wissen, so stehen ihm hierfür verschiedenen Instrumente zur Verfügung. 2.9.1 Vorausvermächtnis[1] Das Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis an einen Erben, das nicht auf seinen Erbteil anzurechnen ist, vgl. § 2150 BGB. Der vermachte Gegenstand ist vor der Aufteilung des Nachlasses unter den Erben auszuso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.2 Schranken der Testierfreiheit

1.2.1 Pflichtteilsrecht Das Pflichtteilsrecht schränkt gem. §§ 2303 ff. BGB als Ausdruck familiärer Solidarität die Testierfreiheit ein, indem Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner von Gesetzes wegen auch dann im Umfang des halben gesetzlichen Erbteils am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.3 Vor- und Nacherbschaft

Durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser das Schicksal seines Nachlasses über mehrere Erbfälle hinweg steuern. Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst (Nach-)Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer (Vor-)Erbe geworden ist (§ 2100 BGB). Der Erblasser kann auch mehrere Nacherbfälle hintereinander anordnen. Hiernach wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.2.3 Geldvermächtnis

Vermacht der Erblasser einen Geldbetrag, so empfiehlt es sich diesen genau zu beziffern und mit einer sog. Indexklausel, die auf einen vom Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt oder vom Statistischen Amt der Europäischen Union ermittelten Index der Lebenshaltungskosten oder Verbraucherpreise Bezug nimmt, vor dem Geldwertverfall zu sichern und nicht etwa ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.5.9 Bedingungen als Gestaltungsmittel im Ehegattentestament – Pflichtteilsstrafklausel

Auch im gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten kommt Bedingungen sowohl im Hinblick auf die gegenseitige Erbeinsetzung als auch hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung große Bedeutung zu. Zu berücksichtigen sind etwa die Fälle des gleichzeitigen Versterbens der Eheleute, der Ehescheidung, der Wiederverheiratung, der Selbstanfechtung sowie der Geltendmachung des Pflichtte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.4 Bedingung

Neben den erbrechtlich typisierten Verfügungsarten stellt auch die aufschiebende oder auflösende Bedingung gem. § 158 BGB ein wichtiges Gestaltungsmittel dar.[1] So kann die Bedingung zum einen etwa genutzt werden zur Sicherung von Vermächtnissen und Auflagen sowie der lebzeitigen Gegenleistung[2]. Zum anderen kann das Verhalten der Nachlassbeteiligten gesteuert werden, etwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.5.6 Verfügungen auf den zweiten Todesfall

Mit dem Tod des Erstversterbenden erlischt gem. § 2271 BGB das Widerrufsrecht des Überlebenden hinsichtlich seiner eigenen wechselseitigen Verfügungen. Eine Loslösung ist allerdings noch durch Selbstanfechtung analog §§ 2281 ff., 2078, 2079 BGB möglich. Sogar ein Motivirrtum wegen unbewusster Erwartungen ist zulässiger Anfechtungsgrund nach §§ 2078 Abs. 2 ff. BGB. Praxis-Tip...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.5.10.4 Wechselbezüglichkeit bei sowohl einseitigen als auch gemeinschaftlichen Abkömmlingen als Schlusserben

Haben Eheleute sowohl einseitige als auch gemeinschaftliche Abkömmlinge, die sämtlich wie gemeinschaftliche Abkömmlinge Schlusserben werden sollen, so bietet sich die Gestaltungsform des Berliner Testaments an. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass einseitige Abkömmlinge beim Tod des mit ihnen nicht verwandten Ehegatten ihres Elternteils kein Pflichtteilsrecht haben. Es mu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.3.6 Bedürftigentestament: Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel bei verschuldeten Abkömmlingen oder Ehegatten

Ist der Ehegatte oder ein Abkömmling des Erblassers verschuldet, so wird der Erblasser daran interessiert sein, sein zu vererbendes Vermögen dem Zugriff der Gläubiger des Verschuldeten zu entziehen und letzterem dennoch möglichst unpfändbare Nutzungen der Vermögenssubstanz zukommen zu lassen. Im Hinblick auf überschuldete Abkömmlinge ist dies bereits unter den Voraussetzungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.8.2 Vererbung einer Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft

Keine Erbengemeinschaft entsteht, wenn die Mitgliedschaft an Offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts vererbt wird. Denn solche Gesellschaftsanteile gehen im Wege der erbrechtlichen Sondernachfolge unmittelbar[1] in Teilen auf die mehreren Erben über.[2] Die Nachfolge in die Mitgliedschaft vollzieht sich dann unmittelbar –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.2.1 Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht schränkt gem. §§ 2303 ff. BGB als Ausdruck familiärer Solidarität die Testierfreiheit ein, indem Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner von Gesetzes wegen auch dann im Umfang des halben gesetzlichen Erbteils am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.3 Höchstpersönliche Errichtung

Da die Testierfreiheit ein individuelles und höchstpersönliches Recht ist, kann ein Erblasser sein Testament nur persönlich errichten (§ 2064 BGB) und weder die Entscheidung über die Gültigkeit seiner letztwilligen Verfügung (§ 2065 Abs. 1 BGB) noch die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, noch die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung einem anderen üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.4 Ersatzerben

Selbst wenn die gesetzliche Erbfolge den Wünschen des Erblassers entspricht, so gilt es den Fall zu bedenken, dass ein in Aussicht genommener Erbe vor dem Erbfall wegfällt (durch Vorversterben, Unwirksamkeit oder Widerruf der Erbeinsetzung, Zuwendungsverzichtsvertrag nach § 2352 BGB, Nichterleben einer aufschiebenden Bedingung nach § 2074 BGB oder Eintritt einer auflösenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.2.2 § 14 HeimG

Sofern ein gesetzlich geschütztes, übergeordnetes öffentliches Interesse testamentarischen Begünstigungen entgegensteht, so sind diese gem. § 134 BGB nichtig. Zu diesen Verbotsgesetzen gehören insbesondere die Vorschriften des Heimgesetzes (HeimG)[1]. Namentlich untersagt § 14 Abs. 1 HeimG letztwillige Verfügungen mit Vermögenswert von Heimbewohnern oder Bewerbern um einen H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.8.1 Vererbung eines Einzelunternehmens

Der vorgenannte Grundsatz, dass möglichst nur eine Person zum alleinigen Erben und weitere Erbberechtigte zu Vermächtnisnehmern eingesetzt werden sollten, gilt prinzipiell auch für den Fall, dass ein Einzelunternehmen zu dem zu vererbenden Vermögen gehört und dieses fortgeführt werden soll.[1] Denn der Betrieb eines Handelsgeschäfts in Erbengemeinschaft wirft unnötige Schwie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.10.2 Testamentsvollstreckung als Gestaltungsmittel im Behindertentestament

Auch beim sog. Behindertentestament bietet es sich an Testamentsvollstreckung anzuordnen, insbesondere um den Nachlass für die nicht behinderten Erben zu bewahren und das Vermögen dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen.[2] Aufgrund des in § 2 Abs. 1 SGB XII verankterten "Nachranggrundsatzes" erhält nur der staatliche Hilfen, der weder über ausreichendes Einkommen (§ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.9.3 Übernahmerecht

Zuletzt kann der Erblasser einem Miterben das Recht einräumen einen bestimmten Gegenstand zum Verkehrtswert oder einem anderen Wert aus dem Nachlass zu entnehmen. Das Übernahmerecht kann als Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung ausgestaltet sein[1]. Als Vorausvermächtnis bedeutet dies, dass der Gegenstand unter der Bedingung vermacht wird, dass der Vermächtnisnehmer sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.5.2 Bedingung

Will der Erblasser eine bestimmte Person nur für den Fall als Erbe einsetzen, dass sie ein gewünschtes Verhalten zeigt, so kann die Erbeinsetzung von einer aufschiebenden (§ 2074 BGB) und die Erbenstellung von einer auflösenden Bedingung (§ 2075 BGB) abhängig gemacht werden. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass der auflösend bedingt eingesetzte Erbe faktisch befreiter Vorerbe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.2.3 Beamte, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes

Vorsicht geboten ist darüber hinaus bei letztwilligen Verfügungen zugunsten von Beamten, Soldaten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in deren beruflicher Funktion[1], da der genannte Personenkreis gem. § 71 Abs. 1 BBG sowie den entsprechenden Vorschriften in den Landesbeamtengesetzen, gem. § 19 Abs. 1 SG und gem. § 3 Abs. 2 TVöD Belohnungen oder Geschenke in Bezug au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.2.9 Weitere Vermächtnisarten

Bei einem Verschaffungsvermächtnis (§ 2170 BGB) wird der Beschwerte verpflichtet, dem Bedachten Eigentum an einem Gegenstand zu verschaffen, der beim Erbfall nicht zum Nachlass gehört. Bei dem in § 2155 BGB geregelten Gattungsvermächtnis schuldet der Beschwerte die Eigentumsverschaffung an einem nur der Gattung nach bestimmten Gegenstand. Dieser hat den individuellen Verhältn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.8 "Erbeinsetzung von Haustieren"

Ein Tier kann aufgrund seiner rechtlichen Gleichstellung mit Sachen (§ 90a BGB) und mangels (natürlicher oder juristischer) Personeneigenschaft nicht Gesamtrechtsnachfolger im Sinne des § 1922 Abs. 1 BGB sein, sodass eine diesbezügliche Erbeinsetzung definitiv ausscheidet. Gleichwohl kann einem Erblasser daran gelegen sein, dass Erben oder Vermächtnisnehmer testamentarisch zu...mehr