Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbschaftsvertrag

Rz. 118 Muster 18.16: Erbschaftsvertrag Muster 18.16: Erbschaftsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihr...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Anhörung der Erben zum Auseinandersetzungsplan

Rz. 219 Muster 13.46: Anhörung der Erben zum Auseinandersetzungsplan Muster 13.46: Anhörung der Erben zum Auseinandersetzungsplan An[393] _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Nach Erledigung und Abwicklung der sonstigen mir als Testame...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / b) Weitere Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 86 Als weitere Beschränkungen kommen in Frage:mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 99 Außer der Nachlasssicherung und Nachlassverwaltung kann es Aufgabe des Nachlasspflegers sein, die Erben zu ermitteln. Vorrangig ist nach einer Verfügung von Todes wegen zu suchen. Testamentarische Erben können neben hinterlegten Testamenten auch aus Verfügungen des Erblassers hervorgehen, die dieser in seinem Bankschließfach oder Zuhause aufbewahrt hat. Insbesondere di...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Öffentlicher Glaube

Rz. 204 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Grenze der Testierfreiheit

Rz. 356 Verstößt der Inhalt einer Verfügung von Todes wegen gegen die guten Sitten, so ist sie nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB). Die dem Erblasser gewährte Testierfreiheit findet hier ihre Grenze. Grundsätzlich ist der Erblasser befugt, ohne nähere Gründe von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen; das Pflichtteilsrecht sichert die nahen Angehörigen. Allerdings kommt in den gesetzl...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / bb) Stundensatz

Rz. 161 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[117] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[118] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tret...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Klage des Vorerben auf Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 85 Hinweis Das Vorkaufsrecht des Vorerben ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Es ist jedoch in der Literatur anerkannt, veröffentlichte Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es – soweit ersichtlich – nicht. Die Erhebung einer Klage ist somit mit einem erheblichen Prozessrisiko verbunden. Rz. 86 Muster 14.13: Klage des Vorerben auf Übertragung des Nacherbenanwartsc...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ii) Muster: Klage auf Feststellung einer Pflichtverletzung des Vorerben

Rz. 212 Muster 14.33: Klage auf Feststellung einer Pflichtverletzung des Vorerben Muster 14.33: Klage auf Feststellung einer Pflichtverletzung des Vorerben An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / e) Wahlmöglichkeit

Rz. 67 Grundsätzlich besteht für das Gericht die Möglichkeit, zwischen dem Streng- und dem Freibeweisverfahren zu wählen,[36] wobei das Gericht aber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat, § 30 Abs. 1 FamFG. Eine förmliche Beweisaufnahme (Strengbeweisverfahren) ist nach pflichtgemäßem Ermessen stets dann erforderlich, wenn durch formlose Ermittlungen eine genügende S...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung des Schadensersatzanspruchs wegen unentgeltlicher Verfügungen des Vorerben

Rz. 296 Muster 14.46: Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung des Schadensersatzanspruchs wegen unentgeltlicher Verfügungen des Vorerben Muster 14.46: Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung des Schadensersatzanspruchs wegen unentgeltlicher Verfügungen des Vorerben An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf ding...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 191 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen (Ersatzerbe). Ein Wegfall vor Eintritt des Erbfalls erfolgt beispielsweise durch den Tod des zunächst eingesetzten Erben vor dem Tod des Erblassers, durch die Erklärung eines Erbverzichts oder den Eintritt einer auflösenden Bedingung vor ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 128 Sachverhalt Das Muster geht davon aus, dass A und B zu gleichen Teilen Erben des E sind. Die zwischen ihnen bestehende Erbengemeinschaft soll aufgehoben und der Nachlass freiwillig und gütlich auseinandergesetzt werden. Dies geschieht durch Zuteilung der einzelnen Nachlassgegenstände an die Miterben und Ausgleichung ihrer Werte. Rz. 129 Gestaltung des Rechtsverhältniss...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Einsicht in das Grundbuch

Rz. 48 Nach § 12 GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, und auch auf noch nicht erledigte Eintragungs- und Löschungsanträge. Der Testamentserbe hat sein berechtigtes Interesse i.d.R. mit je einer begl...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten wirksam selbst überwachen und einem etwaigen Missbrauch der Vollmacht entgegentreten, indem er die Vollmacht widerruft. Dies ist nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit nicht mehr möglich. Nach dem Tod des Vollmachtgebers kann eine trans- bzw. postmortale Vollmacht jederzeit von den Erbe...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Länderkompetenz für das Heimrecht durch die Föderalismusreform

Rz. 369 Erhebliche praktische Bedeutung besitzen die in den Heimgesetzen enthaltenen Bestimmungen, die es dem Träger sowie der Leitung und den Beschäftigten eines Alten- oder Pflegeheims untersagen, sich geld- oder geldwerte Leistungen über das vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen. Maßgebend war ursprünglich § 14 HeimG des Bundes. Mit der Föderalism...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 17. Weitere gesetzliche Vorschriften mit Zuwendungsverboten

Rz. 441 Neben § 14 Abs. 5 HeimG (Bund) und entsprechenden landesrechtlichen Regelungen kennen auch andere Vorschriften Verbotsadressaten für Zuwendungen:mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / kk) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis

Rz. 226 Muster 14.38: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis Muster 14.38: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[250] Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 10 Ob der Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet hat, muss durch Auslegung der letztwilligen Verfügung unter Heranziehung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze ermittelt werden. Dabei kommt dem Wortlaut keine entscheidende Bedeutung zu.[8] Die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft setzt nicht voraus, dass der Erblasser diese Begriffe verwendet hat.[9] Auch in dem...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 377 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält. Es stellt sich dann konkret die Frage, ob eine solche Anordnung lediglich eine Feststellung, eine Enterbung, eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils oder gar eine Vermächtniszuweisung in Höhe des Pflichtteil...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Formelles Konsensprinzip

Rz. 11 Das formelle Konsensprinzip findet seinen Ausdruck in §§ 19, 29 GBO. Es gilt im Grundsatz dann, wenn nicht das Vollrecht Eigentum übertragen wird, sondern lediglich ein beschränktes dingliches Recht eingetragen oder gelöscht werden soll. Nach § 19 GBO müssen dem Grundbuchamt nicht die materiellrechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Rechts bzw. für se...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / f) Muster: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung

Rz. 64 Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung An das Landgericht[56] _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen die _________________________-Lebensversicherung-AG, Schadenstr. 1, 50667 Köln, vertreten dur...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Grundbuchrechtliche Situation

Rz. 320 Vorbemerkung Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG),[306] das am 1.1.2024 in Kraft treten wird, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts registerfähig. Rz. 321 Seit dem BGH-Urt. v. 25.9.2006 ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als grundbuchfähig anerkannt.[307] Mit Beschl. v. 4...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Nach der BGH-Rechtsprechung geht es um eine Missbrauchskorrektur.[11] Dabei wird eine Abwägung vorgenommen zwischen den Erbaussichten des (Vertrags-) oder Testaments-Erben und den Interessen des Erblassers an einer gerechtfertigten Verfügung zu seinen Lebzeiten. Weiter muss eine objektive Beeinträchtigung der Position des Vertragserben hinzukommen.[12] Voraussetzungen ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Testierunfähigkeit des Erblassers

Rz. 80 Nicht testierfähig sind Personen, die infolge Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Erklärung zu erkennen, § 2229 Abs. 4 BGB. Die Testierunfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsunfähigkeit.[82] Für die Testierfähigkeit muss sich der Erblasser neben den allgemeinen V...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 111 Grundsätzlich sind Verträge über den Nachlass, die zu Lebzeiten des Erblassers ohne dessen Beteiligung geschlossen werden, nach § 311b Abs. 4 BGB nichtig. Unwirksam sind entsprechend Verträge betreffend Vermächtnisse oder Pflichtteilsrechte aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Auch Abfindungsvereinbarungen zwischen Schlusserben eines Berliner Testaments sind...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / II. Unterschiede zwischen Erbenfeststellungsklage und Erbscheinsverfahren

Rz. 7 Zunächst ist ein elementarer Unterschied zwischen Zivilprozess einerseits und Erbscheinsverfahren andererseits festzustellen: Die Parteien des Zivilprozesses sind der Kläger und der Beklagte (formeller Parteibegriff). Die Beteiligten des Erbscheinsverfahrens nennt das FamFG und unterscheidet zwischen "Muss-Beteiligten" und "Kann-Beteiligten" unter Aufgabe der bisherige...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§ 2064 BGB)

Rz. 177 Bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen ist im Rahmen der Bestimmung des Erben der Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§§ 2064, 2274 BGB) zu beachten. Der Erblasser hat daher weder die Möglichkeit, sich im Willen oder in der Erklärung vertreten zu lassen (formelle Höchstpersönlichkeit), noch kann er die Bestimmung des Erben einem Dritten auferlege...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Abwicklungs-/Auseinandersetzungsvollstreckung

Rz. 5 Sie stellt nach dem Gesetz den Regeltypus der Testamentsvollstreckung dar, in deren Rahmen es die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist, durch Ausführung des letzten Willens des Erblassers den Nachlass abzuwickeln (§ 2203 BGB). Die Abwicklungsvollstreckung wird auch als ausführende Vollstreckung oder als Willensvollstreckung, für den Fall des Vorhandenseins mehrerer ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines und gesetzliche Regelung

Rz. 57 Mit dem Wegfall des § 2332 Abs. 1 BGB a.F. zum 1.1.2010 gilt grundsätzlich für pflichtteilsrechtliche Ansprüche die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB von drei Jahren. Die relativ kurze Verjährungsfrist dient dazu, eine rasche Klärung und eine schnelle, endgültige Abwicklung des Nachlasses herbeizuführen. Spätestens verjähren Pflichtteils- und Pflichtteilserg...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / hh) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung

Rz. 211 Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau _________________________ – Antragst...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erbschein

Rz. 32 Die Erbfolge ist grundsätzlich mittels eines Erbscheins nachzuweisen (§ 35 Abs. 1 GBO). Bei gesetzlicher Erbfolge – die in etwa 75 % der Fälle eintritt – ist der Erbschein der einzig mögliche Unrichtigkeitsnachweis.[26] Rz. 33 Seit der Neuregelung des § 352a Abs. 2 FamFG zum 17.8.2015 können Erben einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, wenn alle Ant...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / a) Bedeutung in der Kautelarpraxis

Rz. 110 Die Bedeutung des Zuwendungsverzichts ist in der Kautelarpraxis relativ gering, zumal letztwillige Verfügungen nach §§ 2253 ff. BGB oder Erbverträge nach § 2290 BGB zu Lebzeiten abgeändert werden können. Der Zuwendungsverzicht ist ebenfalls ein abstraktes Rechtsgeschäft mit zugrunde liegendem Kausalgeschäft zwischen Erblasser und Dritten.[220] Das Hauptmotiv des Zuwen...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB)

Rz. 118 Muster 13.23: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB) Muster 13.23: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, – Klägers – Prozessb...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Muster: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung

Rz. 78 Muster 4.7: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung Muster 4.7: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind:mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen, Art. 24 EuErbVO

Rz. 55 Die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen mit Ausnahme von Erbverträgen regelt Art. 24 EuErbVO. Art. 24 EuErbVO Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen (1) Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die Recht...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / D. Übersicht über die Auskunftsansprüche

Rz. 227 Erbrechtlich, pfandrechtlich, nießbrauchsrechtlich, familienrechtlich mit erbrechtlicher Auswirkung, schuldrechtlich, gesellschaftsrechtlich, verfahrensrechtlich, notarrechtlich.mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Muster: Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO

Rz. 51 Muster 14.5: Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO Muster 14.5: Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen 1. Herrn _________________________ 2. Haftpf...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Urkundenvorlage im Zivilprozess

Rz. 168 Die Prozesspartei hat einen prozessualen Anspruch gegen den Gegner auf Vorlegung einer Urkunde nach §§ 421 ff. ZPO. Voraussetzung für die prozessuale Vorlagepflicht ist allerdings das Bestehen eines materiellrechtlichen Anspruchs auf Vorlage der Beweisurkunde. Ein solcher materiellrechtlicher Anspruch auf Urkundenvorlage besteht in den Fällen, in denen der Beweisführe...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / Literaturtipps

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 78 Der pflichtteilsberechtigte Vermächtnisnehmer kann das Vermächtnis ausschlagen und den Pflichtteil geltend machen, gleichgültig, ob der Wert des Vermächtnisses den Pflichtteilsanspruch erreicht oder ihn sogar übersteigt. Die Ausschlagung ist weder an eine Form noch an eine Frist gebunden; sie ist gegenüber demjenigen zu erklären, der mit dem Vermächtnis beschwert ist,...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen

Rz. 96 Hinweis Bei einer Klage auf Wegnahme von Inventarstücken, die einem Nachlassgrundstück einverleibt wurden, besteht ein erhebliches Prozessrisiko. Denn die Frage, ob insoweit ein Wegnahmerecht besteht, ist umstritten (vgl. Rdn 89 f.). Rz. 97 Muster 14.15: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen Muster 14.15: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegna...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Formelle Fehlerhaftigkeit

Rz. 261 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht; vgl. Muster Rdn 263).[157] Beispiele aus der Rechtsprechung:mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / gg) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren

Rz. 162 Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau ___...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Vor- und Nacherbenregelung

Rz. 441 Wird lediglich formuliert, dass im Falle der Wiederverheiratung der Nachlass an die Schlusserben herauszugeben ist und wird der überlebende Ehegatte zunächst zum unbeschränkten Vollerben eingesetzt, bedeutet dies, dass er im Falle der Wiederverheiratung zum Vorerben eingesetzt ist (konstruktive Vor- und Nacherbschaft). Nacherben sind die gemeinsamen Kinder. Dies bede...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 87 Nach § 2385 BGB gelten die Vorschriften über den Erbschaftskauf entsprechend auch für Verträge, die auf Veräußerung einer Erbschaft gerichtet sind. § 2385 BGB ist zwingend, soweit auf Vorschriften verwiesen wird, die ihrerseits zwingend sind.[87] Zunächst werden nach § 2385 Abs. 1 Alt. 1 BGB Kaufverträge mit umfasst, die nicht der Erbe selbst, sondern der Erwerber eine...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Erbfälle ab dem 17.8.2015

Rz. 80 Das Formstatut gemäß Art. 27 , 75 EuErbVO regelt die Formgültigkeit einer Verfügung von Todes wegen. Vorrangig zu beachten ist das Haager Testamentsformübereinkommen (HTÜ) vom 5.10.1961, wie sich aus Art. 75 Abs. 1 EuErbVO ergibt. Mitgliedstaaten des HTÜ sind: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Ö...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / I. Testamentsauslegungsvertrag

Rz. 557 Mit seiner in NJW 1986, 1812 veröffentlichten Entscheidung hat der BGH die Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung auch über die Erbenstellung anerkannt, wenn die Auslegung streitig ist.[682] Der Auslegungsvertrag – gerichtlich oder außergerichtlich geschlossen – hat zwar nur schuldrechtliche Wirkung (§ 311 BGB bzw. §§ 305, 2371, 2385 BGB), aber die Beteiligten h...mehr