Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 14. Vermutete Kausalität

Rz. 430 Tatsächlich richtet sich das Verbot des § 14 Abs. 5 HeimG gegen die Annahme von Vermögensvorteilen nur dann, wenn ein Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Heimvertrag besteht. Allerdings ist nach h.M.[478] ein Zusammenhang zwischen der Vorteilszuwendung und dem Heimvertrag bis zum Beweis des Gegenteils zu vermuten, um Fälle unklarer Beweislage, wo die...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Schreibhilfe für den Erblasser

Rz. 194 Beim Schreiben kann der Erblasser von einem Dritten unterstützt werden, bspw. durch das Halten des Armes oder der Hand. Allerdings müssen die Schriftzüge des Erblassers von seinem Willen abhängig und bestimmt sein, also nicht vom Schreibhelfer geformt werden.[243] Wenn der Erblasser selbst nicht mehr seine Unterschrift aktiv mitgestalten kann, ist er nicht schreibfäh...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 4. Muster: Anschreiben an den abgebenden Friedhof mit der Bitte um Zustimmung zur Umbettung

Rz. 34 Muster 26.10: Anschreiben an den abgebenden Friedhof mit der Bitte um Zustimmung zur Umbettung Muster 26.10: Anschreiben an den abgebenden Friedhof mit der Bitte um Zustimmung zur Umbettung An Friedhofsverwaltung _________________________ Herrn _________________________ Umbettung des Herrn _________________________, verstorben am _________________________ Sehr geehrter He...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Zuwendungsverzicht

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung

Rz. 324 Gem. § 2270 Abs. 1 BGB werden durch die wirksame Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung diese nichtig und damit grds. alle mit ihr im Abhängigkeitsverhältnis stehenden Verfügungen des anderen Ehegatten gleichfalls unwirksam. Andere Verfügungen, insbesondere die nicht im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit zur angefochtenen Verfügung stehenden Verfügungen des v...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 100 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung bedarf der notariellen Beurkundung, weil darin eine ganze oder teilweise Aufhebung des Erbvertrags zu sehen ist, §§ 2290, 2291 Abs. 4, 2276 BGB.[125] Unter Ehegatten/Lebenspartnern genügt die Form des gemeinsch...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Formularbücher:

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1–3, 5. Auflage 2022 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bothe, Die Teilungsversteigerung, 2. Auflage 2020 Brox/Walker, Erbrecht, 29. Auflage 2021 Dauner-Lieb/Grziwotz/Herzog, Pflichtteilsrecht, 3. Auflage 2022 Doering-Striening,...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Begründung der Übertragungsverpflichtung

Rz. 85 Bei einem Grundstücksvermächtnis aufgrund privatschriftlichen Testaments (§§ 2247, 2267 BGB, § 10 LPartG) wird eine Übertragungsverpflichtung für eine Immobilie begründet, ohne dass das Kausalgeschäft notariell beurkundet worden wäre. Gegenstand eines Grundstücksvermächtnisses kann auch eine Eigentumswohnung oder ein (gewerblich genutztes) Teileigentum sein. Dabei han...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Zweck des Zuwendungsverbots

Rz. 380 Mit dem Zuwendungsverbot versucht das HeimG, in dem äußerst sensiblen Bereich zwischen Testierfähigkeit und Testierfreiheit potenziellen Erblassern zu einem Freiraum zu verhelfen, der sie möglichst jedem Druck, in einer bestimmten Weise zu testieren, aus der unmittelbaren Umgebung ihrer Heimunterbringung entziehen und wenigstens in diesem Teilbereich ihre Testierfrei...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Genehmigung der Niederschrift durch den Erblasser

Rz. 192 Über eine öffentlich beurkundete Verfügung von Todes wegen ist eine Niederschrift aufzunehmen, § 8 BeurkG, die den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden muss, § 13 Abs. 1 S. 1 BeurkG. Die Wirksamkeit einer notariellen Beurkundung nach § 13 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BeurkG erfordert u.a., dass die Beteiligten als formelles Zeichen i...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis

Rz. 93 Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinanders...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Verwahrung

Rz. 54 Der Erbvertrag soll grundsätzlich in die besondere amtliche Verwahrung eines Amtsgerichts verbracht werden, wenn nichts anderes verlangt wird, § 2277 BGB. Die Beteiligten können die amtliche Verwahrung ausschließen, § 34 Abs. 2 BeurkG. Dann verbleibt die Urkunde in der Verwahrung des Notars, der in diesem Fall verpflichtet ist, das Zentrale Testamentsregister bei der ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 25. Einziehung eines unrichtigen Erbscheins

Rz. 458 Wegen der Rechtsscheinwirkung des Erbscheins (§ 2366 BGB) müssen unrichtige Erbscheine so schnell wie möglich "aus dem Verkehr gezogen" werden. Deshalb sieht § 2361 BGB vor, dass unrichtige Erbscheine von Amts wegen einzuziehen sind ("… so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen"). Damit ist auch klar, dass ein Erbschein nicht in Rechtskraft erwächst. Dies gilt auch ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Muster: Einfache Pflichtteilsklausel

Rz. 468 Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Macht einer unserer Abkömmlinge nach dem Ableben des erstverstorbenen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch einschließlich etwaiger Ausgleichs-, Zusatz- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche entgegen dem Willen des überlebenden Ehepartners geltend, wobei unter Geltendmachung bereits d...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Zweck

Rz. 210 Dem Anliegen des Erblassers, eine Vertrauensperson mit der Abwicklung seines Nachlasses zu beauftragen, kann auch mit einer Vollmacht entsprochen werden, die entweder bereits zu Lebzeiten erteilt wird und über den Tod hinaus gilt, oder aber mit einer Vollmacht, die erst mit dem Tod wirksam wird. Im ersteren Fall spricht man von einer transmortalen Vollmacht, im zweit...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Zweck und Voraussetzungen

Rz. 20 Eine Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind, die Erbenermittlung voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird und der Nachlass der Sicherung und eines Verwalters bedarf. Die Anordnung der Nachlasspflegschaft darf nicht von der Durchführung umfangreicher und zeitraubender Ermittlungen des Gerichts abhängig gemacht...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / e) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG

Rz. 284 Muster 7.60: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG Muster 7.60: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG An das Oberlandesgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins und Antrag auf Erlass einer einstweilige...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 6. Besonderheiten (besondere familiäre Umstände)

Rz. 60 Unter dem Stichwort "Besonderheiten" sind im Mandantengespräch besondere familiäre Umstände festzuhalten. Gemeint sind damit im Einzelnen besondere gesellschaftliche Randgruppen, wie z.B. behinderte oder drogenabhängige Kinder und Lebenspartner, aber auch ein in der Vergangenheit zurückliegendes schwieriges Eltern-Kind-Verhältnis. Rz. 61 Auch wenn es im tatsächlichen L...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Grundsätzliches

Rz. 134 Erlangt das Nachlassgericht Kenntnis vom Vorliegen einer letztwilligen Verfügung und liefert der Besitzer diese nicht ab, so ergeht eine Ablieferungsanordnung, § 358 FamFG .[76] Demnach wird der Besitzer des Testamentes aufgefordert, dieses unverzüglich, spätestens binnen einer bestimmten Frist beim Nachlassgericht abzuliefern. Darüber hinaus soll der Besitzer ggf. we...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 2. Muster: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung des Klägers aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils

Rz. 299 Muster 19.4: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung des Klägers aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils Muster 19.4: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung des Klägers aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG

Rz. 282 Muster 7.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG Muster 7.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 4...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde

Rz. 174 Die Echtheit einer Privaturkunde kann gem. § 256 Abs. 1 ZPO festgestellt werden.[223] § 256 Abs. 1 ZPO lässt die Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde zu.[224] Im Gegensatz zur Feststellung eines Rechtsverhältnisses geht es hier – ausnahmsweise – um die Feststellung einer Tatsache, namentlich der Frage, ob die mit dem Namen einer Person unterschrieb...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / IX. Beendigung des Amtes

Rz. 224 Zu unterscheiden ist zunächst die Frage, ob lediglich das Amt des zunächst bestellten Testamentsvollstreckers endet oder ob die Testamentsvollstreckung insgesamt beendet wird, d.h. die Verfügungsbefugnis nunmehr den Erben zusteht und die Wirkungen des § 2214 BGB entfallen, folglich nunmehr Eigengläubiger eines Erben Zugriff auf den Nachlass haben. Gesetzliche Grundla...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Muster: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

Rz. 74 Muster 7.14: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens Muster 7.14: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag des _________________________ Der Erblasser war zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / Literaturtipps

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XXI. Verhältnis der Erbenfeststellungsklage zur Pflichtteilsklage

Rz. 537 In nicht seltenen Konstellationen macht ein Pflichtteilsberechtigter geltend, er sei nicht wirksam enterbt und deshalb selbst (Mit-)Erbe, bspw. wegenmehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Annahme

Rz. 105 Gemäß § 346 FamFG i.V.m. § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG ist die Annahme vom Rechtspfleger anzuordnen und von ihm und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gemeinsam zu bewirken. Nach § 36b RPflG sind die Landesregierungen ermächtigt, die Geschäfte bei der Annahme von Testamenten und Erbverträgen zur amtlichen Verwahrung nach den §§ 346 ff. FamFG ganz oder teilweise dem U...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Beweislast

Rz. 314 Für die Irrtumstatbestände des § 2078 BGB trägt derjenige die Beweislast, der sich auf die Anfechtung der letztwilligen Verfügung beruft.[394] Die Anhaltspunkte für den Willensmangel müssen sich nicht aus der Verfügung von Todes wegen selbst ergeben.[395] Rz. 315 Das in § 2079 BGB normierte Anfechtungsrecht des übergangenen Pflichtteilsberechtigten ist ein Sonderfall ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Adressat der Anfechtungserklärung

Rz. 320 Adressat der Anfechtungserklärung ist das Nachlassgericht, soweit Erbeinsetzung, Enterbung, Testamentsvollstreckung oder Aufhebung einer solchen Anordnung betroffen sind (§ 2081 BGB), weil das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren (§§ 2353 ff. BGB) und im Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 2368 BGB) zuverlässig die Erbfolge bzw. eine a...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Willensäußerungsformen

Rz. 196 Mit Wirkung vom 1.8.2002 hat das OLG-Vertretungsänderungsgesetz vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, verfassungswidrige Vorschriften des Beurkundungsrechts ändern zu müssen, für die Testiermöglichkeit mehrfach Behinderter wesentliche Erleichterungen gebracht.[245] Zuvor musste eine Verfügung von Todes wegen, in welcher Form auch immer das Beurkundungsverfahren gest...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Beim Irrtum in Bezug auf das Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB

Rz. 323 Die Wirkung der Anfechtung reicht nur so weit, als der Anfechtungsberechtigte begünstigt wird. Er erlangt den vollen gesetzlichen Erbteil. Die Anfechtung wirkt nicht auch zugunsten anderer gesetzlicher Erben, z.B. nicht zugunsten von Ausgeschlossenen, weil die einzelne Verfügung nur insoweit von der Anfechtung erfasst wird, als sie sich nachteilig für den Pflichtteil...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Muster: Pfändung eines Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 410 Muster 11.31: Pfändung eines Nacherbenanwartschaftsrechts Muster 11.31: Pfändung eines Nacherbenanwartschaftsrechts An das Amtsgericht – Vollstreckungsabteilung – _________________________ Antrag auf Pfändung eines Nacherbenanwartschaftsrechts Mit beiliegender Vollmacht zeige ich an, dass ich die Firma _________________________ vertrete. Ihr steht gegen Herrn ____________...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / h) Einseitige Wechselbezüglichkeit

Rz. 58 Grundsätzlich ist beiderseitige – gegenseitige – Abhängigkeit zweier Verfügungen anzunehmen, die Erblasser können aber auch nur die einseitige Abhängigkeit anordnen.[77] Sie ist in dem Fall anzunehmen, dass zwar der eine Erblasser seine Verfügung unabhängig von der des anderen, der andere aber seine Anordnung nur mit Rücksicht auf die Verfügung des ersten trifft (sog....mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / dd) Reichweite des Errichtungsstatuts, Art. 26 EuErbVO

Rz. 67 Nach Art. 26 Abs. 1 EuErbVO gehören zur materiellen Wirksamkeit nach den Art. 24, 25 EuErbVO insbesonderemehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / V. Rechtsanwalt als Vertreter von Pflichtteilsberechtigten

Rz. 285 Im Rahmen der Nachlasspflegschaft sind nicht nur lebzeitig entstandene Verbindlichkeiten geltend zu machen, sondern auch Forderungen, die mit dem Erbfall entstanden sind. Es wäre ein grober Fehler, dem Mandanten zu raten, mit der Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs zu warten bis die Erbfolge geklärt ist. Auch wird aus Kostengründen nicht immer ein Erbscheinsa...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 7. Akteneinsicht in Adoptionsakte

Rz. 120 Dazu das OLG Frankfurt:[108] Zitat 1. Die das Einsichtnahmegesuch eines nicht verfahrensbeteiligten privaten Dritten zurückweisende Entscheidung nach § 13 Abs. 2, Abs. 7 FamFG betreffend die Akten eines abgeschlossenen Verfahrens stellt nach der vorzunehmenden funktionellen Betrachtung einen Justizverwaltungsakt dar, gegen den der Antrag auf gerichtliche Entscheidung n...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Allgemeines

Rz. 175 Der Selbstanfechtung von vertraglich bindend gewordenen Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu.[134] Trotz des Beurkundungszwanges und der damit verbundenen Belehrung sind sich Erblasser nicht immer im Klaren über die Reichweite der von ihnen eingegangenen vertraglichen Bindung. Hinzu kommt – und diese Kritik sei erlaubt –, das...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 71 Die postmortale und transmortale Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, auch nach dem Versterben des Vollmachtgebers unabhängig von Ermittlung und Willen der Erben und unabhängig von der Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments mit Eröffnungsvermerk rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Aufgrund von ihm geschlossener Verträge scheiden Nachlassgegenstände au...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Einseitige Verfügungen

Rz. 34 Im Erbvertrag können einseitige Verfügungen (z.B. Testamentsvollstreckungsanordnung, Teilungsanordnung) getroffen werden, die auch Inhalt eines einseitigen Testaments sein könnten, § 2299 Abs. 1 BGB. Das bedeutet aber auch, dass Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung im Erbvertrag einseitige Verfügungen sein können. Entscheidend ist der Wille der/des Erblas...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Erbverzicht

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Grundbuchrechtliche Erfordernisse

Rz. 87 Der Voreintragung des Erben bedarf es nicht, § 40 Abs. 1 GBO. Allerdings muss der Erblasser schon im Grundbuch voreingetragen sein, § 39 GBO. Zu erbringen ist lediglich der Erbnachweis nach § 35 GBO, also entweder Vorlage einer Ausfertigung des vom Nachlassgericht erteilten Erbscheins oder beglaubigter Abschriften der die Erbfolge regelnden notariell beurkundeten Verf...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (1) Wesentliche Änderungen im Überblick

Rz. 197 Die seit 1.8.2002 geltenden Vorschriften des Beurkundungsrechts bei Verfügungen von Todes wegen beinhalten folgende wichtige Neuerungen:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / II. Umschreibung der Vollstreckungsklausel bei einem gegen den Erblasser ergangenen Urteil

Rz. 509 Falls die Zwangsvollstreckung erst nach dem Tod des Erblassers beginnt, so muss der Nachlassgläubiger seinen Vollstreckungstitel auf den Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers gem. § 727 ZPO umschreiben lassen (zur Möglichkeit der Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters gem. § 779 Abs. 2 ZPO ohne Titelumschreibung bei bereits zu Lebzeiten des Erblasse...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / ee) Beweislast für den Selbstanfechtungsverzicht

Rz. 341 Dazu das BayObLG im Beschl. v. 20.12.2000:[408] Zitat "Bei der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden wieder verheirateten Ehegatten genügt zur Begründung des Anfechtungsausschlusses gem. § 2079 S. 2 BGB nicht die Heranziehung der Motive, die den anfechtenden Ehegatten zu der getroffenen Verfügung veranlasst haben; vielmehr müssen d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (3) Hinzuziehung einer Verständigungsperson

Rz. 201 Nach § 24 BeurkG soll der Notar in der Niederschrift feststellen, wenn der Testator hör- oder sprachbehindert und eine Verständigung mit ihm nicht möglich ist. Hat der Notar dies festgestellt, so muss er eine Person hinzuziehen, die sich mit dem Testator verständigen kann und mit deren Zuziehung dieser nach der Überzeugung auch einverstanden ist. Dieses und etwaige Z...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Anfechtung des Widerrufs

Rz. 303 Das Widerrufstestament kann nach den allgemeinen Testamentsanfechtungsregeln der §§ 2078 ff. BGB angefochten werden. Auch die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der amtlichen Verwahrung (§ 2256 BGB) ist – weil sie Widerrufscharakter hat – anfechtbar. Rz. 304 Die Wirkungen der Anfechtung des Widerrufs erstrecken sich nur auf diejenigen Verfügungen, deren Wieder...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Behindertentestament

Rz. 404 So wird beispielsweise in Beratungsgesprächen zu sog. Behindertentestamenten hin und wieder der Wunsch an den Notar herangetragen, dem Heimträger oder Beschäftigten des Heims von Todes wegen etwas zukommen zu lassen, insbesondere dann, wenn außer dem behinderten Kind keine weiteren Abkömmlinge vorhanden sind. Hier stellte sich bisher die Frage der Anwendbarkeit des §...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Funktion und Nachweis

Rz. 53 Nach § 52 GBO erfolgt die Eintragung der Testamentsvollstreckung bei Eintragung des Erben im Grundbuch. Eine nur bedingt angeordnete Testamentsvollstreckung ist aber grundsätzlich erst nach Bedingungseintritt im Grundbuch eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks zu vermerken.[134] Solange der Vermerk im Grundbuch eingetragen ist, ist ein gutgläubiger Erwerb wegen § 2...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (5) Beweislast für den Selbstanfechtungsverzicht

Rz. 196 BayObLG, Beschl. v. 20.12.2000:[146] Zitat "Bei der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden wieder verheirateten Ehegatten genügt zur Begründung des Anfechtungsausschlusses gem. § 2079 S. 2 BGB nicht die Heranziehung der Motive, die den anfechtenden Ehegatten zu der getroffenen Verfügung veranlasst haben; vielmehr müssen die vor, bei...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Form der Pflichtteilsentziehung

Rz. 387 Die Pflichtteilsentziehung erfolgt durch letztwillige Verfügung, § 2336 BGB. Zulässig sind insoweit alle Testamentsformen. Dass und wem der Pflichtteil entzogen wird, muss sich deutlich aus der Verfügung ergeben. Lediglich den Gesetzestext wiederzugeben ist nicht ausreichend. Außerdem muss der Grund der Entziehung zur Zeit der Errichtung des Testaments bestehen und i...mehr