Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Checkliste: Auskunftsklage nach § 2287 BGB

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Höchstpersönlichkeit

Rz. 45 Der Erblasser kann den Erbvertrag nur höchstpersönlich schließen, § 2274 BGB, wie im Parallelfall der Testamentserrichtung nach § 2064 BGB. Stellvertretung ist damit ausgeschlossen. Allerdings kann der Vertragspartner bei einem einseitigen Erbvertrag durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Für den geschäftsunfähigen...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Verfügungen unter Lebenden und erbvertragliche Bindung

Rz. 56 Nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (§§ 145 ff. BGB) werden die vertraglich vereinbarten Anordnungen mit Vertragsabschluss bindend, d.h. unwiderruflich (pacta sunt servanda). Ein Erbvertrag führt somit sofort mit seinem rechtsgültigen Abschluss zu einer erbrechtlichen Bindung der Vertragsteile.[35] Im Gegensatz dazu tritt die Bindung an die in einem gemeins...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (3) Keine Vermutung für die Fortgeltung der Verfügung eines Ehegatten bei Widerruf durch den anderen

Rz. 84 OLG Hamm, Beschl. v. 5.11.2013:[112] Zitat "… 2. Die Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen Verfügungen steht regelmäßig der Annahme entgegen, der von einem Widerruf der Verfügungen des anderen betroffene Ehegatte habe seine eigenen Verfügungen hypothetisch auch für diesen Fall fortgelten lassen wollen."mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / k) Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 272 Aus den §§ 1030 Abs. 1, 1036, 1059, 1061 BGB ergibt sich der Nießbrauch als grundsätzlich unvererbliches und unübertragbares dingliches Recht, eine Sache in Besitz zu nehmen, zu verwalten, zu bewirtschaften und sämtliche Nutzungen, d.h. Früchte (Erträge) und Gebrauchsvorteile, aus ihr zu ziehen, wobei die Pflicht des jeweiligen Eigentümers des belasteten Gegenstands ...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 1 Kommentare:

Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 80. Auflage 2022 BGB-RGRK, 12. Auflage 1975–1999 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar ErbStG und BewG, 4. Auflage 2023 Demharter, Grundbuchordnung, 32. Auflage 2021 Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Zulässigkeit einer Schiedsklausel

Rz. 312 Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird die Schiedsgerichtsklausel in einem Testament für zulässig erachtet.[376] Das wird von der h.M. damit begründet, dass § 1066 ZPO dies seinem Wortlaut nach voraussetze.[377] § 1066 ZPO stimmt wortgleich mit § 1048 ZPO a.F. überein. Hieraus ist zu schließen, dass der Gesetzgeber bei der Reform des Rechts der S...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Verfassungsrechtliche Aspekte

Rz. 401 Das Zuwendungsverbot greift in die durch Art. 14 GG geschützte Testierfreiheit ein. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen die Bestimmung des § 14 HeimG jedoch bei verfassungskonformer Auslegung nicht.[462] Der von dieser Vorschrift bezweckte Schutz der Heimbewohner lässt sich allein durch die Bestimmung des § 138 BGB nicht in ausreichendem Maße gewährleisten....mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / e) Muster: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung

Rz. 139 Muster 7.23: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung Muster 7.23: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Rechtslage bei Erbfällen vor dem 1.1.2010

Rz. 118 Wurde der Pflichtteilsberechtigte nicht enterbt und stand ihm eine "taktische" Ausschlagungsmöglichkeit nicht zu, konnte er durch den Erblasser mittels einer geringfügigen testamentarischen Einsetzung (unterhalb seines Pflichtteils) "quasi" enterbt werden. Denn § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. griff nur, wenn der Berechtigte mehr als seinen Pflichtteil erhalten hat. Der P...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Konkurrierende Ansprüche

Rz. 174 Ist der erbvertraglich bzw. in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament Bedachte auch Pflichtteilsberechtigter, so können mit den Ansprüchen nach §§ 2287, 2288 BGB auch Pflichtteilsergänzungsansprüche nach §§ 2325, 2326 BGB gegen den Erben oder gem. § 2329 BGB gegen den Beschenkten konkurrieren.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Vergütungsanspruch aufgrund Erblasseranordnung

Rz. 268 Wie sich unmittelbar aus § 2221 BGB ergibt, sind in erster Linie die Bestimmungen des Erblassers – ohne Rücksicht auf ihre Angemessenheit – maßgebend. Hat der Erblasser die Höhe,[493] ggf. durch Bezugnahme auf eine Vergütungstabelle,[494] und Zahlungsweise der Vergütung festgelegt oder die Vergütung insgesamt ausgeschlossen, so findet eine gerichtliche Überprüfung ni...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. "Jastrow´sche Klausel"

Rz. 482 Mit der Jastrow’schen Klausel ordnen die Erblasser als Ergänzung der üblichen Bestimmungen in einem Berliner Testament (§ 2269 BGB) zweierlei an:mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / aa) Voreintragung im Grundbuch bzw. Nachweis des Erbrechts

Rz. 23 Der Antragsteller muss entweder im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen sein oder sein Erbrecht nach einem eingetragenen Miteigentümer entweder mittels eines Erbscheins oder beglaubigter Abschriften einer Verfügung von Todes wegen samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts nachweisen, § 17 ZVG. Da § 17 Abs. 3 ZVG – im Gegensatz zu § 35 GBO – nicht von "öffentlic...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Muster: "Antrag" auf Einziehung des Erbscheins wegen Fehlens des Testamentsvollstreckervermerks

Rz. 60 Muster 13.9: Antrag auf Einziehung des Erbscheins wegen Fehlens des Testamentsvollstreckervermerks Muster 13.9: "Antrag" auf Einziehung des Erbscheins wegen Fehlens des Testamentsvollstreckervermerks An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft __________________...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 9. Testamentarische Anordnungen zur Erhaltung der 30-jährigen Verjährungsfrist

Rz. 305 Möglich ist ein Vermächtnis des Inhalts, dass das Vermächtnis nicht in drei, sondern in 30 Jahren verjährt und die Erben verpflichtet werden, mit dem Vermächtnisnehmer einen entsprechenden verjährungsverlängernden Vertrag (§ 202 BGB) zu schließen. Ein solcher verjährungsverlängernder Vertrag käme für das Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des überlebenden Elternteils an...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 10. Unterschied zwischen dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

Rz. 259 Während das dingliche Vorkaufsrecht sowohl für den ersten Verkaufsfall als auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden kann, besteht das schuldrechtliche Vorkaufsrecht grundsätzlich nur für einen Verkaufsfall.[204] Die im Schuldrecht bestehende Vertragsfreiheit lässt es aber zu, ein Vermächtnis über ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht in der Weise zu...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Funktion

Rz. 201 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Muster: Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren

Rz. 56 Muster 7.11: Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren Muster 7.11: Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren An das Oberlandesgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinssache des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________ Ergänzend zu dem in der ersten In...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 1. Allgemeines

Rz. 162 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wieder erlangen kann:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Erklärungsirrtum

Rz. 176 Ein Erklärungsirrtum i.S.d. § 2078 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn das äußere Erklärungsverhalten nicht dem tatsächlichen Willen des Erklärenden entspricht, z.B.[102] beimehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Bindung des Schiedsgerichts an das materielle Recht

Rz. 320 Inwieweit das Schiedsgericht an das materielle Recht gebunden ist oder nach Billigkeit zu entscheiden hat, hängt vom Inhalt der Schiedsklausel ab. Das Schiedsgericht kann auch über solche Fragen entscheiden, die sich nicht komplett aus dem materiellen Recht oder dem Testament ergeben. Hierunter fällt z.B. die Entscheidung über die Auseinandersetzung des Nachlasses[39...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Antrag auf Kontensperrung

Rz. 46 Wenn sich im Nachlass ein Konto befindet, kann eine Kontensperrung angebracht sein, wenn zu befürchten ist, dass der Bevollmächtigte die Kontovollmacht missbrauchen könnte und anschließend die Realisierung eventuell vorhandener bereicherungsrechtlicher Ansprüche wegen Vermögenslosigkeit des Bevollmächtigten gefährdet erscheint. Rz. 47 Muster 6.4: Antrag auf Kontensperr...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Zeitpunkt der Sittenwidrigkeit

Rz. 362 Als maßgebenden Zeitpunkt für die Sittenwidrigkeit hat der BGH bei Änderung der Verhältnisse zwischen der Errichtung der Verfügung und dem Erbfall den Zeitpunkt der Testamentserrichtung angesehen.[429] Die kategorische Anwendung eines solchen Grundsatzes erscheint fraglich. Sollte beispielsweise der Erblasser, der im Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch verheirate...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Hinterlegungsschein

Rz. 108 Dem Erblasser bzw. beim Erbvertrag jedem Vertragsschließenden soll nach § 346 Abs. 3 FamFG ein Hinterlegungsschein erteilt werden. Bei einem gemeinschaftlichen Testament erhält jeder Erblasser einen eigenen Hinterlegungsschein, beim Erbvertrag jeder Vertragsschließende, § 346 Abs. 3 Hs. 2 FamFG. Der Hinterlegungsschein stellt kein Wertpapier dar und hat keine rechtli...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / F. Form der Schiedsklausel

Rz. 45 Die Anordnung der Schiedsklausel im Testament bedarf grundsätzlich nur der Form der letztwilligen Verfügung. Im Rahmen von Erbverträgen kann seit dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrensgesetzes per 1.1.1998 nach § 1029 Abs. 2 ZPO eine Schiedsklausel in den Vertragstext mit aufgenommen werden. Sollen auch güterrechtliche und/oder unterhaltsrechtliche Streitigkeiten eine...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / h) Muster: Antrag auf Vernehmung eines Beteiligten

Rz. 78 Muster 7.15: Antrag auf Vernehmung eines Beteiligten Muster 7.15: Antrag auf Vernehmung eines Beteiligten An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag des _________________________ In der vorbezeichneten Sache beantrage ich, den Beteiligten _________________________ för...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Vor dem Erbvertrag errichtete Verfügung von Todes wegen

Rz. 96 Ein bestehendes Testament wird durch den später abgeschlossenen Erbvertrag aufgehoben, soweit dadurch das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigt wird, § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB (Aufhebungswirkung). Rz. 97 Ein Erbvertrag, der zwischen denselben Personen geschlossen worden war, wird unwirksam, soweit er dem zweiten widerspricht; es gilt der Letzte. Damit wird im z...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Rechtliche Eigenschaften

Rz. 124 Eine Teilungsanordnung ist eine Beschwerung im Sinne des Pflichtteilsrechts nach § 2306 BGB. D.h., ein mit einer Teilungsanordnung beschwerter Pflichtteilsberechtigter kann aus diesem Grunde die Erbschaft ausschlagen und den unbeschwerten Pflichtteil verlangen. Teilungsanordnungen sind als solche weder wechselbezüglich (im gemeinschaftlichen Testament, § 2270 Abs. 3 B...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Interessenlage als Auslegungskriterium

Rz. 25 Wurde trotzdem nicht ausdrücklich gekennzeichnet, welche Verfügungen vertragsgemäß und welche einseitig sind, so ist fraglich, nach welchen Kriterien eine Einordnung vorzunehmen ist. Nach der Rechtsprechung des BGH[18] kommt es auf die Interessenlage der Parteien an. Dafür spricht der Vertragscharakter, auch wenn es sich nur um einen einseitigen Erbvertrag handelt, au...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / hh) Muster: Antrag auf Eintragung der gerichtlichen Verwaltung in das Grundbuch

Rz. 223 Muster 14.36: Antrag auf Eintragung der gerichtlichen Verwaltung in das Grundbuch Muster 14.36: Antrag auf Eintragung der gerichtlichen Verwaltung in das Grundbuch An Amtsgericht/Gemeinde – Grundbuchamt – _________________________ Antrag auf Eintragung der Anordnung der gerichtlichen Verwaltung gem. §§ 2129 Abs. 1, 1052 BGB Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige i...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Muster: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht

Rz. 177 Muster 9.12: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht Muster 9.12: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in ___________...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 124 Im Januar 2021 verstarb in Traunstein eine Amerikanerin unter Hinterlassung von unbeweglichem Vermögen in Deutschland. In einem privatschriftlichen Testament aus dem Jahr 1997 hatte sie ihren Ehemann, der nunmehr in Deutschland lebt, zum alleinigen Erben eingesetzt. Ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt war in Los Angeles. Das IPR Kaliforniens sieht vor, dass beweglich...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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ZErb 07/2023, Erhebung der ... / Leitsatz

Ist einer betreuten Person durch ein Testament eine Erbschaft als nicht befreiter Vorerbe bei gleichzeitige angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhö...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Rechtsnatur des Auseinandersetzungsausschlusses

Rz. 77 So genannte "Teilungsverbote" können rechtlich qualifiziert werden als Je nach Qualifikation sind die Rechtsfolgen ganz unterschiedlich: Nur als Auflage oder Vermächtn...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 18. Verfügungen des Betreuten zugunsten des Betreuers

Rz. 442 Das BayObLG[496] und das LG Hamburg[497] kamen zu dem Ergebnis, § 14 HeimG sei auf eine Verfügung des Betreuten zugunsten des Betreuers nicht analog anzuwenden. Auch die Sittenwidrigkeit einer solchen Verfügung wurde vom BayObLG verneint. Rz. 443 Dies sieht – zumindest im Ergebnis – das OLG Braunschweig im Urt. v. 4.11.1999 – 2 U 29/99 – jedoch anders.[498] Nach desse...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Vorläufig vollstreckbares Urteil

Rz. 180 Mit dem vorläufig vollstreckbaren Urteil kann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Auflassungserklärung und der Eintragungsbewilligung die Eintragung einer Vormerkung als...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 87 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten über etwa gewährte Zuwendungen zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt auf der Grundlage von § 242 BGB einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspun...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbschaftsschenkungsvertrag

Rz. 94 Muster 18.13: Erbschaftsschenkungsvertrag Muster 18.13: Erbschaftsschenkungsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Auf Ansuchen beurkunde ich Folgendes: § ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Gesamtabwägung

Rz. 55 Zur Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, muss der Missbrauch der Verfügungsfreiheit des Erblassers unter Lebenden hinzukommen.[111] Ausschlaggebend ist, welche Gründe den Erblasser bewogen haben, wobei eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Vertragserben einerseits und dem Nachteil des Erblassers, an den Vertrag bzw. an das gemeinschaftliche Testame...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / VIII. Rücknahme von Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung

Rz. 238 Nach § 2300 Abs. 2 BGB können entsprechend der Rechtslage beim gemeinschaftlichen Testament (§§ 2272, 2256 Abs. 1 BGB) auch Erbverträge aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen werden, sofern sie lediglich Verfügungen von Todes wegen enthalten. Die Rückgabe kann allerdings nur an alle Vertragschließenden gemeinsam erfolgen. Erfolgt die Rücknahme, ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Schutz des vertragsmäßig Bedachten

Rz. 144 Geschützt wird das Recht des vertragsmäßig Bedachten. Würde die anderweitige Verfügung von Todes wegen diese Rechtsstellung mindern, beschränken, belasten oder gegenstandslos machen, so ist eine Beeinträchtigung gegeben. Ob eine nur wirtschaftliche Beeinträchtigung ausreicht, ist umstritten. Es dürfte auf die nachteilige Veränderung der rechtlichen Position des vertr...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Kreis der ausgleichungspflichtigen Miterben

Rz. 145 Nicht alle in der Erbengemeinschaft zusammengeschlossenen Miterben unterliegen der gesetzlichen Ausgleichungspflicht, sondern nurmehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / (1) Erbscheinsverfahren; Muster

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Rechtsfolgen der Wiederverheiratung

Rz. 452 Problematisch ist auch die Frage, welche Rechtsfolgen die Wiederverheiratung und somit das Inkrafttreten einer Wiederverheiratungsklausel für die auf den Tod des Längstlebenden getroffenen Verfügung hat. Nach h.M. wird, falls nichts Gegenteiliges angeordnet ist, davon ausgegangen, dass mit der Wiederverheiratung und dem Inkrafttreten einer Wiederverheiratungsklausel ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 24. Rechtswirkungen der Nichtigkeit

Rz. 455 Die Wirkungen der Nichtigkeit einer Anordnung (Erbeinsetzung, Vermächtniszuwendung, Auflagenbegünstigung) erstrecken sich nur auf die unmittelbar betroffenen Verfügungen. Nur sie verlieren ihre Wirksamkeit, während die übrigen gem. § 2085 BGB im Zweifel wirksam bleiben. Rz. 456 Bei einem gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testament hat die Nichtigkeit einer Verfügu...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Eine offene Handelsgesellschaft besteht aus drei Gesellschaftern. Im Gesellschaftsvertrag ist vereinbart, dass beim Tod eines Gesellschafters dessen Erben – entweder alle oder einzelne – oder ein oder mehrere Vermächtnisnehmer, die jeweils der Erblasser in einer Verfügung von Todes wegen bestimmen kann, nicht als persönlich haftende Gesellschafter eintreten, sondern un...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 3. Verfügung von Todes wegen, die nach dem Erbvertrag errichtet wurde

Rz. 142 Sowohl ein späteres Testament als auch ein späterer Erbvertrag sind insoweit absolut unwirksam, als die Rechtsstellung des vertragsmäßig Bedachten im Zeitpunkt des Erbfalls beeinträchtigt wird, § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB. Deshalb muss sich ein Notar, der mit der Beurkundung eines Erbvertrags beauftragt ist und Kenntnis von einem früheren Erbvertrag hat, vergewissern, ob ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Muster: Einzelvollmacht – Postmortale Vollmacht zur Grundstücksauflassung

Rz. 160 Muster 2.8: Einzelvollmacht – Postmortale Vollmacht zur Grundstücksauflassung Muster 2.8: Einzelvollmacht – Postmortale Vollmacht zur Grundstücksauflassung Ich, _________________________, bevollmächtige Herrn/Frau _________________________, das Grundstück _________________________ auf sich selbst aufzulassen[230] und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärun...mehr