Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. Erbschaftslösung

Die klassische Ausgestaltung des Behinderten-/Bedürftigentestaments erfolgt in der Form der Erbschaftslösung. Die klassische Gestaltungstrias eines solchen Testaments in der Form der Erbschaftslösung besteht ausmehr

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Eingetragene Lebenspartners... / 1 Grundsätze der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Das BVerfG [1] hat die Verfassungsmäßigkeit des LPartG festgestellt. Laut BGB sind gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartner den Eheleuten gleichgestellt, z. B. als gesetzlicher Erbe oder bei einer Trennung, seit 2005 auch bei der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung und im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung gem. § 313 BGB au...mehr

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Eingetragene Lebenspartners... / 3.1 Erbschaftsteuer

Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 führte zu einer weitgehenden Gleichstellung der Ehe mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft für Erwerbsvorgänge nach dem 31.12.2008. Weitere Gesetzesänderungen erfolgten durch G. 8.1.2010.[1] Aufgrund des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erhalten sowohl Ehegatten als auch Lebenspartner (Steuerklasse gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) einen Freibetr...mehr

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Eingetragene Lebenspartners... / 2 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a LPartG ermöglicht die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe. Bestehende Lebenspartnerschaften werden in Ehen umgewandelt, wenn die Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beim Standesamt erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. § 17a Abs. 2 PStG regelt, dass die Partner ihre Identität, die Staatsangehörig...mehr

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Elterliche Sorge / 10.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 1680 Abs. 1...mehr

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Elterliche Sorge / 1.5 Der Umfang der elterlichen Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung des 14. L...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Identifizierung der im Testament bedachten Person bei bloßer Beschreibung

Leitsatz 1. Bei einem Erbscheinsantrag genügt insbesondere die bloße Vorlage einer Verfügung von Todes wegen nicht, wenn testamentarisch bedachte Personen lediglich über Beschreibungen, z.B. über die Bezeichnung als "Sohn", und daher nur unter Berücksichtigung weiterer Umstände identifiziert werden können. In einem solchen Fall kann daher auch der gewillkürte Erbe zur Vorlage...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Wechselbezüglichkeit von Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament bei kinderlos gebliebenen Ehegatten

Leitsatz 1. Es ist immer eine durch Auslegung der letztwilligen Verfügung im konkreten Einzelfall zu beantwortende Frage, ob eine Schlusserbeneinsetzung bei kinderlos verstorbenen Eheleuten wechselbezüglich ist oder nicht. 2. Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung der Wechselbezüglichkeit, muss nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen (...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage eines Erbscheins bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten privatschriftlichen Verfügung von Todes wegen

Leitsatz 1. Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des § 35 Abs. 1 S. 1 GBO, sofern die Erbfolge nicht mehr ausschließlich auf dem öffentlichen Testament, sondern (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Existiert neben dem öffentlichen Testament ein späteres privatschriftliches Testament, ist – auch wenn...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Identifiz... / Leitsatz

1. Bei einem Erbscheinsantrag genügt insbesondere die bloße Vorlage einer Verfügung von Todes wegen nicht, wenn testamentarisch bedachte Personen lediglich über Beschreibungen, z.B. über die Bezeichnung als "Sohn", und daher nur unter Berücksichtigung weiterer Umstände identifiziert werden können. In einem solchen Fall kann daher auch der gewillkürte Erbe zur Vorlage einer A...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Identifiz... / 1 Gründe

I. Am xx.xx.2022 ist A B (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Sie war in einziger Ehe verheiratet mit dem am xx.xx.2010 vorverstorbenen C B. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hat die Erblasserin am 23.3.1988 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt, ansonsten aber keine Verfügung getroffen habe...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von U Bl. … des Amtsgerichts X ist der am … 2017 verstorbene G1 (im Folgenden: Erblasser) in Abteilung I eingetragen. Der Erblasser setzte durch notarielles Testament vom … 2014 (UR-Nr. … der Notarin S1 aus Y) seine drei Söhne, die Beteiligten zu 1–3, zu je 1/3 als Erben ein. Durch zwei privatschriftliche Testamente vom … 4.2017 sowie vom … 9.2017 änderte er se...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Wechselbe... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist kinderlos verstorben. Zusammen mit seiner im Juni 2012 vorverstorbenen Ehefrau hat er zwei letztwillige Verfügungen hinterlassen. Durch handschriftlich verfasstes Testament vom 9.1.1997 haben sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Durch handschriftliche Erklärung vom 26.7.2004 haben der Erblasser und seine Ehefrau Folgendes verfügt: Zitat...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / Leitsatz

1. Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des § 35 Abs. 1 S. 1 GBO, sofern die Erbfolge nicht mehr ausschließlich auf dem öffentlichen Testament, sondern (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Existiert neben dem öffentlichen Testament ein späteres privatschriftliches Testament, ist – auch wenn kein Wi...mehr

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ZErb 03/2023, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 19.7.1991 (…) zur Testamentsvollstreckerin nach dem Tod ihres vorverstorbenen Ehemannes berufen. In der letztwilligen Verfügung der Eheleute heißt es dazu: Zitat 5. Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Zuerstversterbende von uns ordnet für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung an und bestimmt den überlebe...mehr

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ZErb 03/2023, Zum Nachweis ... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen eine grundbuchamtliche Zwischenverfügung und zwei Zurückweisungsbeschlüsse. Am xx. Mai 198x verstarb der zuletzt in M. wohnhafte Herr Dr. C. (…) H. Das Amtsgericht M. erteilte am 5.12.1985 einen gemeinschaftlichen Erbschein, der seine Tochter R. B., geb. H., sowie seine Enkel, die Beteiligten zu 1 bis 4, als Erben auswies und den Zusat...mehr

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ZErb 03/2023, Zum Nachweis ... / Leitsatz

Der Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung kann gegenüber dem Grundbuchamt auch durch eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Nachlassgerichts geführt werden. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.9.2022 – 19 W 64/21 (Wx)mehr

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Anhang / VIII. Erlass betr. Anrechnung ausländischer Nachlasssteuer

Rz. 12 (Erlass FinM Nordrhein-Westfalen S 3831 – 2 – V A 2 – vom 25. Januar 1991). Wird eine ausländische Erbschaftsteuer als Nachlasssteuer erhoben, so ist nach dem BFH-Urteil vom 6.3.1990 – II R 32/86 – (BStBl II, 786) als die auf den Erwerber anfallende ausländische Steuer i.S. des § 21 Abs. 1 ErbStG diejenige Steuer anzusehen, die anteilig auf die von ihm als Nachlassbegü...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Wechselbe... / Leitsatz

1. Es ist immer eine durch Auslegung der letztwilligen Verfügung im konkreten Einzelfall zu beantwortende Frage, ob eine Schlusserbeneinsetzung bei kinderlos verstorbenen Eheleuten wechselbezüglich ist oder nicht. 2. Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung der Wechselbezüglichkeit, muss nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen (§§ 133, ...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 1 Tatestand

Die streitgegenständliche und ca. 81 qm große Drei-Zimmer-Wohnung stand zunächst im Eigentum der Mutter des Klägers (fortan: ursprüngliche Eigentümerin). Mit gemeinschaftlichem notariellem Testament vom 4.12.2002 (…) vermachte sie ihrem Ehemann, dem Vater des Klägers (fortan: Nießbraucher), das lebenslange Nießbrauchrecht an der streitgegenständlichen Wohnung. Als Erben setzt...mehr

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Selbstunterhalt des behinderten Kindes aus einer durch Vermögensumschichtung begründeten privaten Rente

Leitsatz 1. Die Fähigkeit des volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs seines gesamten existenziellen Lebensbedarfs einerseits und der finanziellen Mittel – seiner Einkünfte und Bezüge – andererseits zu prüfen; das Vermögen des Kindes bleibt dabei unberücksichtigt (ständige Rechtsprechung). 2. Bezieht ein behindertes volljähriges Kind ei...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 5 Weitergabe von begünstigtem Vermögen

Der Erwerber kann den Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 und 8 ErbStG) und den Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) nicht in Anspruch nehmen, soweit er nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigtes Vermögen aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss (§ 13a Abs. 3 Satz 1...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.5 Weitergabeverpflichtung

Nach § 19a Abs. 2 Satz 2 ErbStG kann der Erwerber den Entlastungsbetrag nicht in Anspruch nehmen, soweit er nach § 19a Abs. 1 ErbStG genanntes Vermögen aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss (R E 19a.1 Abs. 3 ErbStR 2011). Letztwillige Verfügung ist das Te...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswirkungen der Erbscheinserteilung und des Erbenfeststellungsurteils sowie Rechtsschutzmöglichkeiten des wirklichen Erben im Fall eines nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen aufgefundenen Testaments (Teil II)

1 Im Anschluss an die im ersten Teil des Beitrags dargestellten Rechtswirkungen der Erbscheinserteilung und des Erbenfeststellungsurteils wird nachfolgend auf die nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen für den wirklichen Erben bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten eingegangen, wenn nachträglich ein Testament aufgefunden wird, mittels dessen eine sowohl von dem erteilten Erbsc...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 3. Restitutionsklage

Als Rechtsschutzmöglichkeit hinsichtlich der Feststellung seines Erbrechts verbleibt dem wirklichen Erben nur die Erreichung einer Wiederaufnahme des Erbenfeststellungsprozesses. Die Restitutionsklage nach § 580 ZPO ist diesbezüglich neben der Nichtigkeitsklage gem. § 579 ZPO eine der beiden Arten der Wiederaufnahme, die zur Durchbrechung der Rechtskraft eines Endurteils füh...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / B. Ausschlagung als beste Lösung?

Im nächsten Abschnitt wird der Frage nachgegangen, ob und wann die Ausschlagung die beste Lösung sein kann, und wann man besser davon Abstand nimmt. Dabei kann das Thema nicht erschöpfend behandelt, sondern nur in Teilaspekten vertieft werden. Die Ausschlagung ist immer dann geboten, wenn der Erblasser mehr Passiva hinterlässt als Aktiva. Mit der Ausschlagung verhindert der E...mehr

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ZErb 02/2023, Testamentsanf... / 1 Gründe

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen im Hinweisbeschl. v. 30.8.2022 Bezug. Dieser lautete wie folgt: Der Antragsteller ist der ehemalige Lebensgefährte des am TT.MM.2021 verstorbenen AA (Erblasser). Der Erblasser war verheiratet. Aus der mittlerweile geschiedenen Ehe ist die Beteiligte zu 1. hervorgegangen. Der Erblasser ...mehr

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ZErb 02/2023, § 2078 Abs. 2... / 2 Gründe

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Zulässigkeit der Klage ergibt sich aus dem berechtigten Interesse der Klägerin, den mit dem Eintritt der gesetzlichen Erbfolge einhergehenden Zuwachs i.S.d. § 2032 Abs. 1 BGB ihrer vom Beklagten bestrittenen Rechtsposition festgestellt zu wissen, weil sie hierdurch am Kaufpreis mitberechtigt wird gem. § 2041 BGB. Die Klage ist begründe...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 1. Erbenfeststellungsklage

Einer erneuten Erbenfeststellungsklage des wirklichen Erben mit umgekehrtem Rubrum steht das ergangene und sowohl formell als auch materiell rechtskräftige Erbenfeststellungsurteil entgegen. Mit dem Erbenfeststellungsurteil wurde das Erbrecht des klagenden Erbprätendenten nach § 325 ZPO verbindlich festgestellt. Diese der Erbeneinsetzung gemäß dem aufgefundenen Testament wid...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 5

Auf einen Blick In der Fallkonstellation, dass nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen hinsichtlich des Erbenfeststellungsurteils und der durch Feststellungsbeschluss erfolgenden Erbscheinserteilung an den obsiegenden Kläger ein wirksames eigenhändiges Testament aufgefunden wird, mittels dessen eine Erbeinsetzung des im Erbenfeststellungsprozess unterlegenen Beklagten erfolgt i...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Nach § 233 Abs. 1 S. 1 ZPO ist dem wirklichen Erben auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er ohne sein Verschulden verhindert war, eine Notfrist einzuhalten. Die Berufungsfrist stellt nach § 517 ZPO eine solche Notfrist dar. Im Fall des Versäumens einer Notfrist würde die Wiedereinsetzung dazu führen, dass die eingetretene Rechtskraft des Erbenfe...mehr

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ZErb 02/2023, In-Sich-Gesch... / 1 Gründe

I. Als Eigentümer des im Rubrum näher bezeichneten Grundstücks sind seit dem 13.9.1999 der Beteiligte und zwei weitere Personen in Erbengemeinschaft eingetragen. Die Erblasserin, Frau Y. geborene X., hatte in ihrem privatschriftlich abgefassten, am 18.5.1998 eröffneten Testament vom 20.9.1994 die vorgenannten Personen zu ihren Erben berufen und ohne weitere Ausführungen den B...mehr

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ZErb 02/2023, § 2078 Abs. 2... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten sich über die Miterbenstellung der Klägerin nach ihrer Anfechtung des den Beklagten zum Alleinerben einsetzenden Testaments der Erblasserin. Die Parteien sind die einzigen beiden Abkömmlinge aus der Ehe der Erblasserin mit dem im Jahr 1999 vorverstorbenen L1. Die Erblasserin und ihr Ehemann setzten sich im Jahr 1957 in einem handschriftlichen gemeinschaf...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / a) Anregung der Einziehung des erteilten Erbscheins

Nach § 2361 S. 1 BGB hat das Nachlassgericht einen erteilten unrichtigen Erbschein von Amts wegen einzuziehen. Kann der Erbschein nicht sofort erlangt werden, so hat ihn das Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos zu erklären (§ 353 Abs. 1 S. 1 FamFG). Einziehung und Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins beseitigen die Wirkungen eines erteilten, unrichtigen Erbsch...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / I. Ausgangslage

Der wirkliche Erbe ist in einem ohne Verfahrensfehler des Zivilgerichts geführten Erbenfeststellungsprozess als Beklagter gegenüber einem anderen Erbprätendenten im erstinstanzlichen Verfahren unterlegen. Dem im Zivilprozess obsiegenden Erbprätendenten wird darauf hin vom Nachlassgericht antragsgemäß mittels Feststellungsbeschluss ein ihn aufgrund gesetzlicher Erbfolge als E...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 1

Im Anschluss an die im ersten Teil des Beitrags dargestellten Rechtswirkungen der Erbscheinserteilung und des Erbenfeststellungsurteils wird nachfolgend auf die nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen für den wirklichen Erben bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten eingegangen, wenn nachträglich ein Testament aufgefunden wird, mittels dessen eine sowohl von dem erteilten Erbschei...mehr

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ZErb 02/2023, § 2078 Abs. 2... / Leitsatz

1. Die positive Vorstellung, dass der Alleinerbe ein von der Erbschaft erfasstes Haus im Familienbesitz erhalte, kann ein Motiv i.S.d. § 2078 Abs. 2 BGB darstellen. 2. Das Motiv des innerfamiliären Erhalts der Immobilie findet im Testament eine Stütze, wenn die Einsetzung als Alleinerbe als "einzige Möglichkeit" bewertet wird "zu gewährleisten", dass das Haus "erhalten" und "...mehr

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ZErb 02/2023, Auskunftsansp... / 2 Gründe

Da der Kläger trotz ordnungsgemäßer Ladung im Revisionstermin nicht vertreten war, ist über die Revision des Beklagten durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Das Urteil beruht inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer sachlichen Prüfung des Antrags (vgl. BGH, Versäumnisurt. v. 25.10.2011 – VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 [juris Rn 8 m.w.N.]). Die Revision hat keinen Erfo...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / A. Erbenaufgebot

Als erstes stellt sich Frage, in welchen Situationen ein Erbenaufgebot überhaupt in Betracht kommt. Dies lässt sich besten an einem Beispiel verdeutlichen. Beispiel 1: Die Tante 2. Grades des Mandanten ist verstorben ohne Abkömmlinge und ohne Testament. Der Nachlass beläuft sich auf 1 Mio. EUR. Der Mandant kommt als gesetzlicher Erbe bzw. Miterbe zu ½ in Betracht. Es gab jedo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung / 1. Grunderwerbsteuer

Rz. 63 [Autor/Stand] Erbschaft- und Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.[2] Nach § 3 Nr. 2 GrEStG sind nämlich der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden i.S. des Erbschaftsteuergesetzes von der Besteuerung – im Rahmen der Grunderwerbsteuer – ausgenommen. Rz. 64 [Autor/Stand] Ob ein Grundstück...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung / b) Zivilrechtlich unwirksame Rechtsgeschäfte

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Unwirksamkeit ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis des Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen (§ 41 Abs. 1 AO). Das gilt auch im Erbschaftsteuerrecht.[2] Rz. 56 [Autor/Stand] Wird eine formnichtige Verfügung von Todes wegen von den Beteiligten erfüllt, handelt es sich er...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / b) Anregung der einstweiligen Rückgabe des erteilten Erbscheins

Mit der einstweiligen Anordnung nach § 49 Abs. 2 S. 1 FamFG ist eine vom Bestehen einer Hauptsache unabhängige Rechtsschutzmöglichkeit gegeben, mit der als vorläufige Sicherungsmaßnahme die einstweilige Rückgabe des erteilten Erbscheins zu den Akten des Nachlassgerichts angeordnet werden kann.[44] § 49 FamFG stellt die Grundsatznorm des einstweiligen Rechtsschutzes für Famil...mehr

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Das Testament / 1.4.1 Eigenhändiges Testament

Nur ein volljähriger und lesekundiger Erblasser (§ 2247 Abs. 4 BGB) kann sein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten (§ 2247 Abs. 1 BGB).[1] Beim gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament schreibt und beide es unterschreiben (§ 2267 BGB). Die Unterschrift soll den Vornamen und de...mehr

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Das Testament / 2.5.5 Steuerrechtlicher Exkurs zum Berliner Testament

Nach dem BFH[1] kann ein durch das Berliner Testament enterbter Abkömmling beim zweiten Erbfall seinen Pflichtteilsbetrag aus dem ersten Erbfall als Nachlassverbindlichkeit vom Nachlasswert absetzen. Damit hat der BFH die erbschaftsteuerlichen Nachteile des Schlusserben scheinbar beseitigt. Diese Rechtsprechung überzeugt allerdings nur, soweit der enterbte Abkömmling seinen ...mehr

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Das Testament / 1.4.2 Notarielles Testament

Beim notariell beurkundeten Testament schreibt der Notar im Regelfall die mündliche Erklärung des letzten Willens des Erblassers nieder (§ 2232 Satz 1 Alt. 1 BGB). Demgegenüber dürfte die Übergabe einer offenen oder einer verschlossenen Schrift, die nicht von dem Erblasser selbst geschrieben zu sein braucht, an den Notar gem. § 2232 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 BGB eher selten sein...mehr

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Das Testament / 1.5 Verwahrung von Testamenten

Notare müssen Testamente nach der Beurkundung stets unverzüglich in die besondere amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts bringen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 BeurkG). Für das notariell beurkundete Testament sprechen die Streit vermeidende fachmännische Gestaltung und Formulierung sowie im Streitfall die Beweiswirkung der öffentlichen Urkunde gem. §§ 415, 418 ZPO. Auf Verlangen des E...mehr

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Erbvertrag / 4.3 Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Wenn Ehegatten oder Lebenspartnern miteinander einen Erbvertrag geschlossen haben, so können sie diesen durch ein gemeinschaftliches Testament aufheben. (§ 2292 BGB). Dazu braucht die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft[1] bei der Errichtung des Erbvertrages noch nicht bestanden zu haben. Ein privatschriftliches Testament genügt insofern. Der Inhalt des Aufhebungstesta...mehr

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Das Testament / 1 Rechtlicher Rahmen der Testamentserrichtung

Gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist das Recht des Einzelnen über sein Eigentum auch nach dem Tode weitestgehend nach den eigenen Wünschen willkürlich zu verfügen, in Deutschland verfassungsrechtlich gewährleistet (sog. "Testierfreiheit"). Einschränkungen der Testierfreiheit können sich ergeben durch verfassungsgemäße inländische Gesetze[1], bei Vermögen im Ausland bzw. auslän...mehr

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Das Testament / 2.1.3.7 Behindertentestament: Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Testament zugunsten eines Behinderten

Ein Behindertentestament bietet sich an, wenn ein Abkömmling aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. In diesem Fall ist die Aufzehrung des Nachlasses nur eine Frage der Zeit, zumal auch staatliche Hilfen durch das Kind aus der Erbschaft zu erstatten wären. Hat der Erblasser also ein behin...mehr

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Das Testament / 1.4 Formvorschriften

Die formelle Gestaltungsfreiheit der Testierenden ist begrenzt durch den strengen Formzwang für letztwillige Verfügungen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem notariell beurkundeten Testament (§ 2231 Nr. 1 BGB), dem vom Erblasser nach § 2247 eigenhändig errichteten Testament (§ 2231 Nr. 2 BGB) und den Nottestamenten. Werden die Formvorschriften nicht beachtet, so ist die ...mehr