Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / VI. Muster

Rz. 245 Sachverhalt (Ausgangspunkt)[194] Erblasser E ist verstorben. Er hinterlässt ein mit seiner Ehefrau F errichtetes privatschriftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Erben und ihre beiden Kinder S und T zu Schlusserben eingesetzt haben. Das Vermögen der Eheleute bestand beim Tod des E und besteht auch heute noch aus dem geme...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Einsichtsrecht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen

Rz. 12 Nach §§ 357 Abs. 1, 13 Abs. 1, 3 FamFG kann jeder, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ein eröffnetes Testament einsehen und eine beglaubigte Abschrift davon verlangen. Rz. 13 Ein rechtliches Interesse ist enger als ein berechtigtes Interesse. Es setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Pers...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Muster: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld

Rz. 175 Muster 14.28: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld Muster 14.28: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – wegen mündelsicherer Anlage von Geld. Namen...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 300 Anders als das Vermächtnis beinhaltet die Auflage nicht notwendig die Zuwendung eines Vermögensvorteils. Es genügt vielmehr jedes Tun und Unterlassen zugunsten eines anderen oder zur Verwirklichung eines objektiven Zwecks. Insoweit gewährt eine Auflage einem eventuell Begünstigten auch keinen Anspruch auf die Leistung gem. § 1940 BGB. Eine echte Verpflichtung wird hi...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 383 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung des Erblassers dartut.[4...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundlagen

Rz. 33 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist der Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufzunehmen und ein Nachlassverzeichnis zu erstellen (vgl. zum Muster für ein Nachlassverzeichnis § 17 Rdn 117). Dies ist zum einen für die Frage, ob die Erbschaft überhaupt angenommen werden sollte, und zum anderen für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Heimgesetz

Rz. 171 Grundsätzlich kann jede natürliche Person als Erbe benannt werden. Es gibt jedoch Personen, die aufgrund ihrer Position gegenüber dem Erblasser nicht zu Erben bestimmt werden können. Das Heimgesetz des Bundes ist in den Ländern durch landesrechtliche Vorschriften abgelöst worden, die aber weitgehend inhaltsgleiche Regelungen enthalten. Lediglich vereinzelt finden sic...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 4. Vorempfänge als fiktives Vermögen

Rz. 45 Unter dem Stichwort "Vorempfänge" hat der Anwalt zu erfragen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant bzw. der Erblasser und sein evtl. vorverstorbener Ehegatte an seine Abkömmlinge, an seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Für die erbrechtliche Beratung sind diese einerseits im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen relevant, wenn es sich um Schenk...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Allgemeines

Rz. 100 Vertragliche Regelungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge haben häufig Schenkungscharakter. Je nach Art und Umfang der vom Übernehmer geschuldeten Gegenleistungen überwiegt der unentgeltliche oder der entgeltliche Teil des Geschäfts. Liegt demgemäß eine Schenkung, gemischte Schenkung oder Schenkung unter einer Auflage vor, so haften dem Erwerb des Übernehmers d...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / e) Muster: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB

Rz. 101 Muster 13.20: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB Muster 13.20: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB Nachlassverzeichnis Ausweislich der sich bei den Akten des Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – befindlichen Sterbeurkunde/Todesanzeige (Standesamt _________________________ Nr. ________________...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / f) Wahrnehmungen des Notars zur Testierfähigkeit

Rz. 251 Ist die Verfügung von Todes wegen, deren Wirksamkeit angezweifelt wird, notariell beurkundet, so dürfte in aller Regel der beweispflichtigen Partei die Vorschrift des § 28 BeurkG zu Hilfe kommen. Danach hat der Notar Feststellungen zur Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu treffen. Diese Feststellungen des Notars in der notariellen Urkunde können vom Prozessgericht im ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 16 Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis Ort: _________________________ Verhandelt am _________________________ Mitwirkend: Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ Anwesend sind heute in meiner Kanzlei:mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 3. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 165 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andern...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 3. Muster: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung

Rz. 138 Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sindmehr

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§ 5 Verzichtsverträge / c) Erbvertragliche Zuwendungen

Rz. 117 Bei erbvertraglichen Zuwendungen ist Voraussetzung für den Verzicht, dass der Bedachte "Dritter", also nicht Vertragspartner des Erbvertrages ist. Der Begriff des Dritten ist entsprechend dem Änderungsbedürfnis einschränkend aufgrund einer teleologischen Reduktion auszulegen.[228] Vertragsparteien sind also entweder die im Testament Bedachten und der Erblasser oder de...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 196 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft (vgl. hierzu insgesamt § 14). Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nache...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 24 Seit dem 1.1.2010[26] gelten für alle Pflichtteilsberechtigten einheitliche Regelungen wegen der Pflichtteilsentziehungsgründe. Wesentliches Merkmal ist dabei, dass eine Pflichtteilsentziehung möglich ist bei einem schweren Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser oder ihm nahestehenden Personen sowie bei allgemeinem schwerem sozialwidrigem Verhalten. Der Entziehungsgrun...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Allgemeines

Rz. 141 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch, auch außerordentlicher Pflichtteil genannt,[122] ist ein vom ordentlichen Pflichtteil unabhängiger Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll einen Ausgleich für die zu Lebzeiten des Erblassers getätigten Schenkungen schaffen und so verhindern, dass der Erblasser durch lebzeitige Zuwendungen de...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Anspruch des Testamentsvollstreckers für eigene Tätigkeiten

Rz. 343 Nach § 2221 Hs. 2 BGB kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine bestimmte Vergütung anordnen. Ist eine Regelung über die Vergütung nicht getroffen worden, so kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen (§ 2221 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, diese aus dem Nachlass zu entnehmen, ohne dass die...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben

Rz. 232 Muster 17.15: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben Muster 17.15: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben An _________________________ Wertermittlung bzgl. des Grundstücks _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________, das sich im Nachlass des am _____...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung

Rz. 56 Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Nachlasssache: AZ:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Beweislast

Rz. 155 Die Störung der Geistestätigkeit gilt als Ausnahme, der Erblasser gilt deshalb so lange als geschäftsfähig, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist.[157] Rz. 156 Das heißt: Die Alleinerbin hat die volle Beweislast für die behauptete Geschäftsunfähigkeit. War der Erblasser vor und nach Vertragsschluss geschäftsunfähig, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für se...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / VII. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 117 Für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge von ausländischen Staatsangehörigen ist in aller Regel ein deutscher Erbschein oder ein ENZ erforderlich.[124] Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstandes erworben, so war dies im Grundbuch ei...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Checkliste: Erbteilungsklage

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 56 Ob ein lebzeitiges Eigeninteresse oder andere Gründe vorliegen, die eine den Vertragserben beeinträchtigende lebzeitige Verfügung des späteren Erblassers trotz seiner erbvertraglichen Bindung billigenswert und gerechtfertigt erscheinen lassen, hat der Tatrichter aus der Sicht eines objektiven Beobachters in Anbetracht der gegebenen Umstände zu beurteilen, und dabei si...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Materielle Beschwer, § 59 Abs. 1 FamFG

Rz. 308 Eine Rechtsbeeinträchtigung i.S.d. § 59 Abs. 1 FamFG liegt vor, wenn ein privatrechtliches oder öffentlich-rechtliches subjektives Recht des Beschwerdeführers durch die angefochtene Entscheidung berührt wird.[186] Als verletzte Rechtsposition kommt dabei in Nachlasssachen vor allem das Erbrecht in Betracht. Dagegen führt die bloße Verletzung von Verfahrensrechten nac...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Muster: Klage gegen nicht befreiten Vorerben wegen Verstoßes gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 276 Muster 14.45: Klage gegen nicht befreiten Vorerben wegen Verstoßes gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung Muster 14.45: Klage gegen nicht befreiten Vorerben wegen Verstoßes gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt __...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück

Rz. 71 Muster 14.8: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück Muster 14.8: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsan...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 455 Bei der Einheitslösung kommt es durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung der Ehegatten regelmäßig zu einer Enterbung der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden. Die Abkömmlinge, die bei der Einheitslösung zu Schlusserben nach dem Tod des Längstlebenden berufen sind, können, ohne einen Erbteil ausschlagen zu müssen, ihren Pflichtteil verlangen.[546] Um dem h...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / 1. Vom Erblasser eingesetztes Schiedsgericht

Rz. 7 Das vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung eingesetzte Schiedsgericht hat diejenigen Aufgaben, die ihm vom Erblasser zugewiesen werden, soweit gesetzliche Grenzen nicht überschritten sind. Grundsätzlich können alle vermögensrechtlichen Ansprüche einem Schiedsgericht übertragen werden, § 1030 ZPO. Dies trifft vor allem auf erbrechtliche Ansprüche zu; sie können im...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 8. Wegfall der Aufhebungswirkung bei Unwirksamwerden des Erbvertrags

Rz. 155 Die Aufhebungswirkung des § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB entfällt, wenn der Erbvertrag aufgehoben, er durch Vorversterben des Bedachten oder Ausschlagung gegenstandslos wird, wenn vom Erbvertrag zurückgetreten wird oder wenn – beim Ehegattenerbvertrag – die Ehe geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben wird (§ 15 LPartG). Haben sich Eheleute in einem E...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Irrige Nichtausschlagung der beschwerten Erbschaft (Var. 1)

Rz. 65 BGH, Beschl. v. 5.7.2006:[62] Zitat "Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertigt die Anfechtung einer auf dieser Vorstellung beruhenden Annahme der Erbschaft." Aus dem Sachverhalt: Der allein erbende Soh...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 78 Von praktischer Bedeutung sind Fälle, in denen sich nach der Benennung des Bezugsberechtigten das Verhältnis zum Versicherungsnehmer in einer Weise verändert, die den Wegfall des Rechtsgrundes nahe legt. Hier sind folgende Fallgruppen denkbar:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Rechtsmittel

Rz. 138 Der vermeintliche Besitzer des Testaments kann sich mit der Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG gegen die Anordnung der Ablieferung wehren. Gegen den Beschluss, der Zwangsmaßnahmen anordnet, ist die sofortige Beschwerde analog §§ 567 ff. ZPO statthaft, § 35 Abs. 5 FamFG.mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Anordnung der Urkundenvorlage durch Dritte

Rz. 168 Es besteht die Möglichkeit nach § 142 ZPO, dass das Gericht – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnet, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.[217] Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegenüber einem Zeugen zur Verfügung. Bedeut...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Feststellung zur Testierfähigkeit/Geschäftsfähigkeit

Rz. 188 Nach § 28 BeurkG soll der Notar seine Wahrnehmungen über die Geschäftsfähigkeit des Erblassers in der Niederschrift vermerken. Daneben gilt § 11 BeurkG, wonach der Notar eine Beurkundung ablehnen soll, wenn einem der Beteiligten nach seiner Überzeugung die erforderliche Geschäftsfähigkeit fehlt. Bestehen lediglich Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, so soll der Notar ...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / L. Vereinbarte Schiedssprüche

Rz. 68 Auch im schiedsrichterlichen Verfahren können einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Einigen sich die Parteien während eines Schiedsgerichtsverfahrens, so haben sie die Möglichkeit, den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festzulegen, § 1053 ZPO. Schiedsgerichtsordnungen von institutionalisierten Schiedsgerichten können durch ent...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Rechtslage seit 1.8.2002

(1) Wesentliche Änderungen im Überblick Rz. 197 Die seit 1.8.2002 geltenden Vorschriften des Beurkundungsrechts bei Verfügungen von Todes wegen beinhalten folgende wichtige Neuerungen:mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Ausschlagung der Erbschaft durch den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 58 Will der pflichtteilsberechtigte Erbe seinen ungeschmälerten Pflichtteil erhalten, so muss er die Erbschaft ausschlagen. Dem belasteten pflichtteilsberechtigten Erben steht ein Wahlrecht zu: odermehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (2) Rechtswahl, Art. 22 EuErbVO

Rz. 43 Anders als nach früherem deutschem Recht wird dem Erblasser gestattet, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen maßgebende Recht in den Grenzen des Art. 22 EuErbVO zu wählen. Die wirksame Rechtswahl verdrängt Art. 21 EuErbVO. Hierbei handelt es sich um eine Sachnormverweisung, wie sich aus Art. 34 Abs. 2 EuErbVO ergibt.[60] Rz. 44 Mit der Anknüpfung an den letzten g...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Täuschung und Drohung

Rz. 312 Die Anfechtungsmöglichkeit wegen Drohung ist in § 2078 Abs. 2 BGB ausdrücklich geregelt.[392] Täuschung fällt als Motivirrtum unter § 2078 Abs. 2 BGB.mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Anfechtungsfrist

Rz. 318 Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr seit Kenntnis vom Anfechtungsgrund (Erbfall, Berufungsgrund, Irrtum, Bedrohung), längstens 30 Jahre seit Erbfall, § 2082 BGB. Ausnahme: Einredeweise kann die Anfechtung bspw. gegen einen Vermächtnisanspruch auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht werden, § 2083 BGB.mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Rechtswirkung der Anfechtung

a) Beim Erklärungs-, Inhalts- und Motivirrtum, § 2078 BGB Rz. 322 Es tritt rückwirkende Nichtigkeit ein (§ 142 BGB), jedoch nur der betreffenden Verfügung, nicht des ganzen (einseitigen) Testaments (§ 2085 BGB). Bei einem gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testament oder Erbvertrag hat die Nichtigkeit einer Verfügung die Unwirksamkeit der korrespondierenden Verfügung in ei...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 8. Aufhebung des Verzichts

Rz. 42 Zur Aufhebung eines Erbverzichts nach § 2351 BGB ist als actus contrarius ein Vertrag zwischen den Parteien erforderlich, die den Verzichtsvertrag geschlossen haben.[112] Daher kann der Aufhebungsvertrag nur zu Lebzeiten des Erblassers und des Verzichtenden geschlossen werden.[113] Rz. 43 Der Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsaufhebungsvertrag nach § 2351 BGB ist als ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 8. Protokollierung in außergewöhnlichen Fällen

Rz. 193 Seit dem Beschluss des BVerfG vom 19.1.1999[242] zur Frage der Testiermöglichkeit Schreib- und Sprechunfähiger sind die Beurkundungsvorschriften in außergewöhnlichen Fällen aus ihrem Schattendasein getreten. Die Gesetzeslage wurde der Rechtsprechung des BVerfG durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz mit Wirkung seit 1.8.2002 angepasst (zur gesetzlichen Regelung sieh...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Beweis-/Feststellungslast

Rz. 225 Soweit der Amtsermittlungsgrundsatz reicht, gibt es keine subjektive Beweislast (Beweisführungslast). Die Beteiligten sind insoweit nicht verpflichtet, die Beweismittel zu benennen.[140] Hingegen besteht auch im Erbscheinsverfahren eine objektive Beweislast (Feststellungslast). Aus ihr ergibt sich, zu wessen Nachteil es geht, wenn der Sachverhalt nicht aufklärbar ist....mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Anfechtungstatbestände

a) Erklärungs- und Inhaltsirrtum Rz. 308 Wie § 119 Abs. 1 BGB so sieht auch § 2078 Abs. 1 BGB eine Anfechtungsmöglichkeit vor bei Erklärungs- und Inhaltsirrtum. Wille und Erklärung des Erblassers decken sich nicht. Der Erblasser will nicht, was er tatsächlich erklärt hat. Einem Inhaltsirrtum kann bei einem gemeinschaftlichen Testament der Irrtum über die eintretende Bindung d...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 4. Muster: Antrag des Gläubigers auf Klagepflegschaft

Rz. 268 Im Gegensatz zur Regelung des § 1960 BGB steht die Bestellung bei § 1961 BGB nicht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie muss vielmehr, sofern die Voraussetzungen des § 1960 Abs. 1 BGB vorliegen, angeordnet werden, wenn ein dahin gehender, mit der Absicht gerichtlicher Geltendmachung begründeter Antrag vorliegt.[285] Die oft zögerliche Behandlung der Nachlassp...mehr