Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

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Führen in Teilzeit / 5 So kann Führung in Teilzeit erfolgreich eingeführt werden

Teilzeitführung ist kein Modell für alle, bietet aber viele Vorteile in Zeiten des Fachkräftemangels und steigender Nachfrage nach flexiblen Arbeitsmodellen. Die Herausforderung besteht darin, Führungskultur, Strukturen und Prozesse entsprechend weiterzuentwickeln. Unternehmen, die hier mutig vorangehen, können als attraktive Arbeitgeber punkten und von effizienteren Arbeits...mehr

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Führen in Teilzeit / 4 Die wichtigsten Hinderungsgründe und Lösungsansätze

Teilzeitarbeit ist noch selten unter Führungskräften verbreitet, wie die obigen Daten offenbart haben. Die Gründe dafür sind vielfältig, wie die Tabelle im Überblick zeigt.mehr

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Führen in Teilzeit / 1.1 Teilzeitmodelle generell

Wie oben bereits für Führungskräfte angesprochen, bedeutet Teilzeitarbeit, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine kürzere Arbeitszeit vereinbart ist als die Regelarbeitszeit. Dies auf einen Bezugszeitraum bezogen, i. d. R. pro Woche. Der Bezugszeitraum kann auch anders definiert sein, bis zu mehreren Jahren. Teilzeit kann also nach wie vor die stundenweise Reduzieru...mehr

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Führen in Teilzeit / 3 Führungsstil, Kultur und ihr Einfluss

Die organisationsspezifische Kultur und der präferierte Führungsstil beeinflussen, wie Führung ausgeübt wird. Durch sie wird auch geprägt, welche Erwartungen an Führungskräfte gestellt werden. Dies schriftlich und ausdrücklich, aber auch unbewusst von der Organisation, von Kollegen, den Mitarbeitenden wie auch der Führungskraft selbst. Patriarchalische Führungsstile erschwere...mehr

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Führen in Teilzeit / 2 Was spricht für (mehr) Führung in Teilzeit?

Betrieblicher Erfolg hängt zu einem guten Teil von den zum Teil langjährig im Unternehmen tätigen Führungskräften ab. Eine "lebensphasenorientierte Personalpolitik" mit interessengerechten Arbeitszeitmodellen erhöht die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen und hilft, Erschöpfung zu vermeiden und Bindung zu erhöhen. Darüber hinaus gibt es für die Organisation...mehr

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Führen in Teilzeit

Zusammenfassung Überblick Führungskräfte in Teilzeit sind Beschäftigte, die Positionen mit Dispositions- bzw. Entscheidungsbefugnissen begleiten und deren Arbeitszeit geringer als die betriebliche Regelarbeitszeit ist. Flexible Arbeitszeitmodelle gewinnen seit Jahren an Bedeutung. Hierarchische Strukturen, starre Prozesse und Einstellungen auf Seiten von Unternehmensleitung, M...mehr

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Führen in Teilzeit / 1 Modelle der Führung in Teilzeit

Die Teilzeitquote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt in Deutschland bei mittlerweile fast 30 %. Betrachtet man diese Quote nach Geschlechtern getrennt, erhöht sich der Anteil bei weiblichen Beschäftigten auf fast 50 %, während er bei den männlichen Beschäftigten nur etwas über 10 % liegt.[1] In Führungspositionen ergibt sich ein etwas anderes Bild. Der Ante...mehr

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Führen in Teilzeit / 1.2 Modelle der Führung in Teilzeit und ihre Nutzung

Wie die Studie des IWD veranschaulicht, werden auf Führungsebene öfter vollzeitnahe Varianten gewählt. Ein reduziertes Pensum von 75-80 %, wird dann oft in einer 4-Tage-Woche umgesetzt. Aufgaben sind hier neu zu organisieren und es ist zu delegieren. Solche vollzeitnahen Modelle können profitieren, wenn auch Vergütungssysteme mit betrachtet werden. Förderlich sind variable e...mehr

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Führen in Teilzeit / Zusammenfassung

Überblick Führungskräfte in Teilzeit sind Beschäftigte, die Positionen mit Dispositions- bzw. Entscheidungsbefugnissen begleiten und deren Arbeitszeit geringer als die betriebliche Regelarbeitszeit ist. Flexible Arbeitszeitmodelle gewinnen seit Jahren an Bedeutung. Hierarchische Strukturen, starre Prozesse und Einstellungen auf Seiten von Unternehmensleitung, Mitarbeitenden u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Seifert , Investitions-Booster und Abschreibungsänderungen Überblick und erste Praxishinweise, NWB 2025, 2248. Ullmann/Winter, Die Rückerwerbschaukel – Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto durch Erwerb eigener Anteile, DStR 2025, 2697; Tonn, Erwerb einer Immobilie: Verkäuferdarlehen als attraktives Gestaltungsmittel nutzen, GStB 2025, 437; Mayer/Dorn/Stein, Leistun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 1: Grundsätzliches Regelwerk des § 8c KStG, NWB 2024, 3196; Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 2: Konzern-, Stille-Reserven- und Sanierungsklausel gem. § 8c KStG, NWB 2024, 3258; Wölbert/Wangler, Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 3.2.1.1.2 Aufwandsentschädigung bei Teilzeit-Pflichtpraktika

In Teilzeit beschäftigte Praktikantinnen/Praktikanten erhalten gem. Ziffer 2.1 Abs. 1 Satz 3 der Praktikums-Richtlinie die Aufwandsentschädigung in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Tätigkeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 3.2.1.2.2 Vergütung bei freiwilligen Teilzeit-Praktika

In Teilzeit beschäftigten Praktikantinnen/Praktikanten kann die Praktikumsvergütung in dem Umfang gewährt werden, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Tätigkeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2.2 Geltung weiterer arbeitsrechtlicher Vorschriften

Bei der Durchführung des Praktikantenverhältnisses sind weitere Arbeitnehmerschutzgesetze wie z. B. das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu beachten.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.1 Die 5 W einer Stellenanzeige

Die 5 W zur Formulierung einer Stellenanzeige sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abb. 3: Die 5 W einer Stellenanzeige Wir sind: Die Selbstdarstellung des Unternehmens gehört auch bei bekannten Organisationen dazu. Dabei kann man mit einer kleinen Anekdote zur Geschichte, Hervorhebung der Kernmerkmale des Employer Brand, Hinweise auf die Zukunftsstrategie und ähnliche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso muss eine Fachkraft f... / 1.1 Definition und Hintergrund

Die Verpflichtung zur Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit leitet sich aus § 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ab: "Der Arbeitgeber hat den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen." Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist also angehalt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.3.3 Inhalt der Ankündigung

Rz. 33 In der Ankündigung in Textform muss der Beschäftigte erklären, für welchen Zeitraum er Pflegezeit in Anspruch nehmen will; außerdem, ob er während der Pflegezeit vollständig oder nur teilweise von der Arbeitspflicht befreit werden will (§ 3 Abs. 3 Satz 1 PflegeZG). Der Beginn der Pflegezeit muss auf jeden Fall in der Ankündigung angegeben werden. Erklärt der Beschäfti...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.5 Folgen von Frist- und Formfehlern

Rz. 36 Ohne Einhaltung der Textform ist das Pflegezeitverlangen nicht ordnungsgemäß und hat keine Rechtsfolgen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Beschäftigte in der Ankündigung keinen Zeitpunkt für den Beginn nennt. Geht er in der Ankündigung dagegen von einer zu kurzen Ankündigungsfrist aus, macht dies das Pflegezeitverlangen nicht unwirksam; es wird vielmehr automatisch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 8 Sonderkündigungsschutz

Rz. 53 Von der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflegezeit, der Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder der Sterbebegleitung genießt der Beschäftigte absoluten Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis also ab Zugang der Ankündigung nicht mehr kündigen (§ 5 Abs. 1 PflegeZG).[1] Dem jeweiligen Beschäftigten soll dadur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 7 Pflegezeit und Vergütungsanspruch

Rz. 50 Der Beschäftigte, der Pflegezeit in Anspruch nimmt, hat nach dem PflegeZG keinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung. Das Arbeitsverhältnis ruht, die Hauptleistungspflichten, d. h. der Beschäftigte muss nicht arbeiten. Etwas anderes gilt allerdings nur für den Fall, dass der Beschäftigte lediglich eine teilweise Freistellung beansprucht, also während der Pflegezeit ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 5.1 Arbeitnehmer muss den Minijob nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben, wenn er pauschal versteuert wurde

Der Minijob ist ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit einem Monatslohn von maximal 603 EUR (für 2026). Mit der Vereinbarung eines Minijobs kann erreicht werden, dass mit der pauschalen Lohnsteuer von 2 % die Besteuerung abgeschlossen ist, d. h., der Verdienst aus dem Minijob wird nicht in die Einkommensteuererklärung einbezogen. Der Minijob kann mit einem Hauptarbeitsverhältnis...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 5.2 Arbeitgeber kann sich bei Krankheit des Minijobbers ggf. Lohnkosten von der Minijobzentrale zurückholen

Zuständig für die Minijobs und die Anmeldung und Abführung der pauschalen Beträge ist die Knappschaft-Bahn-See. Informationen und Formulare können unter der Internetadresse www.minijob-zentrale.de abgerufen werden. Wichtig Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Arbeitgeber haben gegenüber Minijobbern grundsätzlich dieselben Verpflichtungen w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Onboarding: Besonderheiten ... / 1.3 Werkstudenten

Werkstudenten arbeiten in Unternehmen, um neben ihrem Studium Geld zu verdienen und gleichzeitig erste Praxiserfahrungen zu sammeln. Ihre Arbeitszeit darf dabei 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit nicht überschreiten, in den Semesterferien dürfen sie unter bestimmten Bedingungen auch länger arbeiten. In der Regel ist ihr Wochenpensum jedoch geringer, da sie gleic...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 4 Neue Definition der Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Die bisherige Überstundendefinition (bis 30. Juni 2026): Bereits bisher enthält § 7 Abs. 8 TV-L eine gegenüber der grundsätzlichen Begriffsbestimmung der Überstunde in § 7 Abs. 7 TV-L eigenständige Definition für Überstunden im Falle der Festlegung eines Arbeitszeitkorridors, im Falle der Einführung einer täglichen Rahmenzeit sowie im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Onboarding: Besonderheiten ... / 1.1 Neue Azubis willkommen heißen

Noch nie war es schwieriger für die Betriebe, geeignete Azubis zu finden, und noch nie haben Unternehmen dafür größere Anstrengungen unternommen: Die Ausbildungsumfrage 2023 des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter knapp 15.000 Ausbildungsunternehmen zeigt, wie sehr die Corona-Pandemie die Lage am Ausbildungsmarkt nochmals verschärft hat[1]. Fast jeder zw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalplanung: Aufgaben u... / 4 Personaleinsatzplanung

Flexibel auf Veränderungen im Personalbestand reagieren Ein Personaleinsatzplan (PEP) ist ein strategisch-langfristiger Plan, der die Verteilung von Personalressourcen auf Abteilungen, Projekte oder Aufgaben im Unternehmen im Voraus plant. Er ist dabei auf die optimale Zuordnung von Personal in Bezug auf Fähigkeiten, Verfügbarkeit und Bedarf ausgerichtet. Ziel der Personaleins...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.1 Gutschrift von Entgeltpunkten – Hälfteregelung und Höchstbegrenzung (Buchst. a)

Rz. 76 Sie betragen die Hälfte der auf diese Beiträge entfallenden Entgeltpunkte, höchstens jedoch 0,0278 Entgeltpunkte pro Kalendermonat (Abs. 3a Buchst. a). Dies entspricht einer Erhöhung der Pflichtbeiträge auf 100 % des Durchschnittseinkommens. Die Summe sämtlicher Entgeltpunkte ist ggf. auf den Monatswert von 0,0833 zu begrenzen. Für Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 25 An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Grundrente sind insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 3 GG Zweifel angemeldet worden (vgl.: Ruland, Die Verfassungswidrigkeit der Grundrente – Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit bzw. -widrigkeit des Entwurfs eines Grundrentengesetzes (BR-Drs. 85/20; BT-Drs. 19/18473), April 2020; das Gutachten ist online abrufbar). Di...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.4 Erstreckung und Teilzeitanspruch (§ 8 Abs. 1 TzBfG)

Rz. 72 Der Ausnahmetatbestand des § 6 Abs. 5 Satz 2 ist auch spezifisch rentenversicherungsrechtlich zu interpretieren und wird nicht durch die privatautonome Entscheidung einer Teilzeitbeschäftigung beeinflusst. Die gesetzlich nach § 8 Abs. 1 TzBfG eingeräumte Möglichkeit eines Teilzeitanspruchs bleibt für die Begründung der Rentenversicherungspflicht bei der Frage der Erst...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.2 Gutschrift von Entgeltpunkten – Zusammentreffensregelung (Buchst. b)

Rz. 78 Abs. 3a Buchst. b sieht eine Gutschrift zusätzlicher Entgeltpunkte – je Kalendermonat 0,0278 – für die Fälle vor, in denen Kinderberücksichtigungs- und Kinderpflegezeiten für ein Kind mit entsprechenden Zeiten für ein weiteres Kind zusammenfallen. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu (BT-Drs. 14/4595 S. 48): "Damit wird insbesondere der Situation derjenigen Rechn...mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 3 Personalbeschaffungsplanung

Beschaffungswege bestimmen Ziel der Personalbeschaffungsplanung ist es, die Rekrutierung des erforderlichen Personals zu planen. Die Beschaffung kann sowohl unternehmensintern als auch auf externen Rekrutierungswegen erfolgen. Interne Optionen sind insbesondere Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubssperren, Urlaubsverschiebungen, Versetzungen, Umschulungen, unternehmensinterne Auss...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. § 23b Abs. 2 SGB IV...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 3.1 Stellenbeschreibungen als gängiger Ausgangspunkt

Typischerweise sind Stellenbeschreibungen wie nachfolgend am Beispiel des IT-Portfoliomanagements veranschaulicht aufgebaut:mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 13 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird im Grundsatz gezahlt, soweit und solange während der Schutzfristen nach § 3 MuSchG ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Er steht also nur Frauen zu, die auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 MuSchG haben. Insbesondere erhalten auch Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfristen beginnt, das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.2 Vereinbarkeit mit Europäischem Recht

Rz. 6 Die Wartezeit ist im Ergebnis mit Art. 7 (Jahresurlaub) der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG v. 4.11.2003 vereinbar[1], da der fehlende Anspruch auf den Vollurlaub durch den Anspruch auf Teilurlaub nach § 5 BUrlG kompensiert wird.[2] Ebenso wenig kann die Notwendigkeit einer Wartezeit Beschäftigte mittelbar diskriminieren, denn die Regelung betrifft gleichermaßen Fraue...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 2 Verwendung von Wertguthaben

Die Verwendung des Wertguthabens kann auch ohne konkrete Regelung in der Wertguthabenvereinbarung vom Arbeitnehmer für gesetzliche Freistellungsansprüche beansprucht werden.[1] Dies gilt für gesetzlich geregelte Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit, insbesondere bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder nach § 2 FPfZG d...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Leistungen bei Elternzeit mit Teilzeittätigkeit (§ 22 Satz 2)

Rz. 4 Leistet die Frau hingegen während der Elternzeit Teilzeitarbeit, entfällt während des Beschäftigungsverbots bzw. der Schutzfristen das Arbeitsentgelt aus dieser Teilzeittätigkeit. Die Frau hat in dieser Situation Anspruch auf Mutterschutzlohn und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, ohne die Elternzeit zu unterbrechen. Allerdings werden die Mutterschaftsleistungen dann auss...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzes bei arbeitgeberseitiger Kündigung

Der Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung oder in Heimarbeit Beschäftigten sowie diesen Gleichgestellten[1], die sich in einer Elternzeit im Sinne des BEEG befinden. Er gilt sowohl für Vollzeit-, als auch für Teilzeitbeschäftigte. Üben Teilzeitbeschäftigte ihre Tätigkeit während der Kindererziehung aus, so gilt Folgendes: Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.6 Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse[1] enthält in § 4 Abs. 1 TzBfG ein Diskriminierungsverbot. Es schreibt vor, dass der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln darf, es sei denn, dass sachliche Gründe dies rechtfertigen. Eine unterschiedliche Behandl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.3 Abgrenzung zum TzBfG

Der § 4 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG etabliert ein Diskriminierungsverbot für Teilzeit- und befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Hieraus ergibt sich eine Pflicht zur Gleichbehandlung von Teilzeit- oder befristet beschäftigten Arbeitnehmern und vergleichbaren Vollzeit- und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern (soweit nicht sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung recht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2 Abgrenzung zu gesetzlichen Regelungen

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in vielen gesetzlichen Regelungen verankert, die allesamt Spezialregelungen zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen und vorrangig anwendbar sind. Daher ist eine Abgrenzung von diesen spezielleren Diskriminierungsverboten notwendig. Praxis-Beispiel Gesetzliche Regelungen mit Pflicht zur Gleichbehandlung Die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.2 Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub

Bei der Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub hat der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, sofern er nach allgemeinen Richtlinien verfährt. Dies gilt sowohl für die Dauer des Erholungsurlaubs als auch für dessen zeitliche Festlegung. Gewährt der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Richtlinien der Belegschaft oder bestimmten Arbeitnehmergruppen Sonderurlaub...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr