Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 9.5 Mehrarbeit (Absatz 6)

Arbeitsstunden, die ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer über die vereinbarte (reduzierte) Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten leistet, gelten als Mehrarbeit. Eine inhaltsgleiche Begriffsbestimmung enthält § 7 Abs. 5 TVöD. Mehrarbeit im tarifvertraglichen Sinne kann also nur ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer leiste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.2 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt, §§ 48 bis 80b)

Rz. 52c Leistungen sind aufgrund des § 22 Abs. 4 Nr. 3 nur nach § 48a (Berufsorientierungspraktikum) § 54a (Einstiegsqualifizierung) und dem Vierten Unterabschnitt (§§ 73 bis 80, Förderung der Berufsausbildung in besonderen Fällen) möglich. Betroffen ist die Förderung der Berufsausbildung besonderer Problemgruppen am Ausbildungsmarkt mit Leistungen an Arbeitgeber und Träger....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.13 Auszubildende

Die regelmäßige durchschnittliche Ausbildungszeit der Auszubildenden beträgt ebenfalls ab 1. Juli 2008 grundsätzlich 39 bzw. 40 Stunden wöchentlich. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG –, wonach sich die Ausbildungszeit nach den für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit richtet (also nach § 8 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.3 Befristung und auflösende Bedingung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. c)

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit dem arbeitsvertraglich vereinbarten Beendigungstermin; gleiches gilt im Falle der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung mit dem Eintritt derselben (§ 158 Abs. 2 BGB). Die früher geltenden Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT) sin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.1 Gewährung einer Zulage für die Dauer der Übertragung (Absatz 3 Satz 1)

§ 5 Abs. 3 Satz 1 entspricht in etwa § 24 Abs. 1 BAT bzw. § 14 Abs. 1 TVöD und gilt auch für die in § 24 Abs. 2 BAT geregelten Fälle. Die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und der vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit enthält der TV-V – ebenso wie der TVöD – nicht. Nach der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 3 gilt die Regelung auch für die Vertret...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.2.1 Individuelle flexible Gestaltung von Arbeitszeit

Arbeitsvertragliche (Teilzeit-)Vereinbarungen Umfang der Arbeitszeit Mit dem Arbeitszeitgesetz sind vertragliche Regelungen vereinbar, welche Work-Life-Balance bzw. an Lebensphasen orientierte Arbeitszeitgestaltungen ermöglichen. Möchten Unternehmen Mitarbeiter langfristig an sich binden, ist ein individuelles Eingehen auf eine langfristige Work-Life-Balance als auch auf die j...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 5.1 Bezahlte Freistellung

Eine bezahlte Freistellung, auch bekannt als bezahlter Urlaub oder bezahlte Abwesenheit, bezieht sich auf eine Situation, in der ein Mitarbeiter von seiner regulären Arbeit freigestellt wird und dennoch sein volles Gehalt oder einen Teil davon erhält. Diese Art der Freistellung kann verschiedene Gründe haben und wird normalerweise von Arbeitgebern als Vergünstigung oder Vort...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / Arbeitsrecht

Auf kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf das "normale" Arbeitsverhältnis, da die Kurzfristigkeit kein fest umrissener arbeitsrechtlicher, sondern vorrangig ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff ist. Allerdings gelten gewisse arbeitsrechtliche Besonderheiten für Arbeitsverhältnisse von begrenzter Dauer.[...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.2 Gesetzliche Spielräume von flexiblen Arbeitszeitregelungen

Im Rahmen der gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten können gegebenenfalls betriebliche Arbeitszeitmodelle um mehr individuelle, einzelvertragliche Formen angereichert werden. Arbeitgeber und Mitarbeiter können gesetzliche, tarifvertragliche, betriebsverfassungsrechtliche und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um ihren wirtschaftlichen, unternehmerischen und persönlic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.1 Angesprochener Personenkreis nach § 15 ArbSchG

Die "Beschäftigten" stellen den angesprochenen Personenkreis des 3. Abschnittes des ArbSchG dar. Damit wurde eine Erweiterung vollzogen gegenüber dem das Arbeitsrecht dominierenden Begriff des "Arbeitnehmers". Der Beschäftigten-Begriff des § 15 umfasst alle Personen, die aufgrund einer rechtlichen Beziehung – das muss nicht nur ein Arbeitsvertrag sein – zu einem Arbeitgeber ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 2.3 Ende des Arbeitsverhältnisses (Abs. 3)

Rz. 10 § 41 Abs. 3 , der – ursprünglich als § 41 Abs. 2 – mit Wirkung zum 1.1.2025 durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz v. 29.10.2024 (BGBl. I S. 323) eingefügt worden ist, bestimmt für die Wirksamkeit einer Vereinbarung, welche die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2) vorsieht, die "Textform"....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Inkrafttreten des SGB VI durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurden im Rentenrecht erstmalig Regelungen zur Flexibilisierung der Altersgrenzen für Ansprüche auf vorzeitige Altersrenten eingeführt. Diese waren gleichzeitig mit Rentenabschlägen von 0,3 % für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Renten verbunden. Bei einer Regelal...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nehmen die Beschäftigten die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kindes auf, so bestehen keine Besonderheiten: Die Beschäftigten haben aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wurde...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.3.3 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Besonderheiten sind zu beachten, wenn die/der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit ausübt, insbesondere wenn dies während des Geburtsjahres des Kindes geschieht. 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TV-L anwendet Der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderja...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TV-L anwendet

Der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist, Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c TV-L, näher siehe Ziffer 4.3.1). Der zweite Arbeitgeber, bei dem der/die Beschäftigte eine elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausübt, hat daneben aus d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.3.2.1 Anspruch auf Entgelt im gesamten Bemessungszeitraum

Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die im Bemessungszeitraum (Juli, August und September) gezahlten berücksichtigungsfähigen Entgelte der drei Monate addiert und die so ermittelte Summe anschließend durch drei geteilt (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 1 TV-L). Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter leistet Arbeit an Wochenenden sow...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4 Dauer des Zusatzurlaubs

Rz. 7 Der Anspruch auf Zusatzurlaub beträgt 5 Arbeitstage, sofern die individuelle Arbeitszeit regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt ist. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend, § 208 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB IX...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.8.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs eines TV zur Regelung der Kurzarbeit

Auch außerhalb eines landesbezirklichen Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit zum TV-L, beispielsweise für Staatstheater, und außerhalb des Geltungsbereichs des im kommunalen Bereich einschlägigen TV COVID kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr

Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitszeiten (Vollzeit, Teilzeit) für die Bemessung der Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.8.1 Jahressonderzahlung im Geltungsbereich eines TV zur Regelung der Kurzarbeit zum TV-L

Nach der tariflichen Grundregelung zur Jahressonderzahlung (Näher Ziffer 3.5) vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahresson...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.7 Anspruch bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell

Auch wenn keine bundesweit gültige Tarifregelung zur Altersteilzeit im Geltungsbereich des TV-L mehr besteht, soll nachfolgend auf die Rechtsprechung zur Jahressonderzahlung bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell eingegangen werden. Teilweise bestehen landesbezirkliche Altersteilzeitregelungen, so z. B. der Tarifvertrag zur Altersteilzeit Baden-Württemberg, der schwerbehind...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit

Zusammenfassung Begriff Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Jahresdurchschnitt maßgeblich unter der eines verg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / g) Formen der Teilzeitarbeit

Rz. 261 Teilzeitbeschäftigt sind alle Arbeitnehmer, deren auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die der im Betrieb beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitarbeit kommt in der Form der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, der teilweisen Beschäftigung an einigen Arbeitstagen/Wochen, der Beschäftigung jeweils am Monatsende, Langzeiturlaub (Sabb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1.1 Teilzeitbeschäftigung

Der arbeitsrechtliche Begriff der Teilzeitarbeit findet sich im Sozialversicherungsrecht nicht wieder. Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten in Teilzeit wird nach den grundsätzlich für in Vollzeit Beschäftigte geltenden Regelungen vorgenommen. Wird eine Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt oder umgekehrt, liegt kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 2 Anspruch auf Teilzeitarbeit

Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. 2.1 Der Erörterungsanspruch des Arbeitnehmers Seit dem 1.1.2019 gilt gemäß § 7 Abs. 2 TzBfG die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer und/oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern. Dies gilt unabhängig vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Jahresdurchschnitt maßgeblich unter der eines vergleichbaren voll...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 4 Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

Während des Bezugs von Elterngeld bzw. während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber zulässig. Bei einem anderen Arbeitgeber nur mit Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers. Beschäftigungen können während der Elternzeit als geringfügig entlohnte Beschäftigungen gestaltet werden. Führt eine Beschäftigung bei privat Krankenversicherten zur Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 2.2 Anspruch auf befristete und unbefristete Teilzeit

Für den Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit ist seit dem 1.1.2019 zwischen dem Anspruch auf unbefristete Teilzeit (§ 8 TzBfG) und dem Anspruch auf die befristete Teilzeitbeschäftigung (sog. Brückenteilzeit; § 9a TzBfG) zu unterscheiden. Bei weitgehenden Parallelen im Verfahren der Geltendmachung bestehen dennoch gewisse Unterschiede zwischen beiden Ansprüchen – die Beso...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 2.4 Geltendmachung der Ansprüche auf Teilzeitarbeit

Der Arbeitnehmer muss in beiden Fällen des Teilzeitanspruchs die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens 3 Monate vor deren Beginn in Textform[1] (dazu zählt insbesondere eine E-Mail) geltend machen.[2] Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB, d. h. der Tag der Geltendmachung ist nicht einzubeziehen; zwischen Zugang und geltend ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 2 Meldungen

Der Arbeitgeber muss Teilzeitarbeit von Arbeitnehmern in der Meldung zur Sozialversicherung im Tätigkeitsschlüssel kenntlich machen. In Stelle 9 dieses Schlüssels wird die Vertragsform angegeben. Für eine Beschäftigung, die in Teilzeit ausgeübt wird, ist bei einer unbefristeten Beschäftigung der Schlüssel 2, bei einer befristeten Beschäftigung der Schlüssel 4 anzugeben. Wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 6 Sonderformen der Teilzeitarbeit

Für die Dauer der Elternzeit hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen besonderen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit. Dieser Anspruch hat gegenüber dem allgemeinen Teilzeitanspruch aus § 8 TzBfG Vorrang. Dem Teilzeitwunsch des jeweiligen Elternteils kann der Arbeitgeber hier nur dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Das Pflege...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschläge / 4 Teilzeitarbeit

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG dürfen Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung. Praxis-Beispiel Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigten ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 2.5 Besonderheiten des befristeten Teilzeitanspruchs ("Brückenteilzeit")

Für den Anspruch auf den befristeten Teilzeitanspruch gemäß § 9a TzBfG sind einige Besonderheiten zu beachten. Dies gilt zunächst für die weiteren Voraussetzungen der Brückenteilzeit: Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer.[1] Auszubildende sind bei der Anzahl der Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Der Umfang der reduzierten Arbeitszeit ist von v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1.2 Jahresarbeitsentgelt

Eine Umwandlung einer Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitarbeit kann z. B. dazu führen, dass ein bisher – wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze – krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer mit Beginn der Teilzeit krankenversicherungspflichtig wird. Von dieser Krankenversicherungspflicht ist – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Befreiung möglich. Wird eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 5 Teilzeitarbeit

5.1 Anspruchsinhalt Während der Elternzeit ist (entgeltliche) Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden (bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern 30 Wochenstunden)[1] im Durchschnitt des einzelnen (Lebens-)Monats[2] beim eigenen Arbeitgeber oder – mit Zustimmung des Arbeitgebers – auch bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit bis zu 32 Wochenstunden möglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 2.7 Gerichtliche Geltendmachung

Verweigert der Arbeitgeber seine Zustimmung zur gewünschten Arbeitszeitverringerung, muss der Arbeitnehmer diese einklagen. Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung dann als erteilt.[1] Eine Klagefrist ist im Gesetz nicht vorgesehen. Verringerungs- und Verteilungswunsch des Arbeitnehmers hängen regelmäßig voneinander ab (einheitliches Vertragsangebot). Desh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 2.8 Änderung der Arbeitszeitverteilung durch den Arbeitgeber

Bei Vorliegen betrieblicher Interessen kann der Arbeitgeber die zunächst vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern.[1] Die betrieblichen Interessen müssen nunmehr allerdings erheblich überwiegen und es bedarf der einmonatigen Ankündigung. Eine Veränderung der Arbeitszeit selbst ist dagegen nicht möglich. Die Schriftform ist für dieses Änderungsverlangen nicht gefo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 5 Arbeitgeberpflichten nach dem TzBfG

Förderung von Teilzeitarbeit Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern Teilzeitarbeit nach Maßgabe des TzBfG zu ermöglichen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen.[1] Ausschreibung von Teilzeitarbeitsplätzen Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, sofern dieser sich für eine Teilzeitbesetzung eignet. Die T...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 3 Steuerklassenwahl bei verheirateten Arbeitnehmern

Übt ein Ehe-/Lebenspartner eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Lohnsteuerabzug entsprechend der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aus und ist der andere Ehe-/Lebenspartner gleichfalls berufstätig, können sie wählen, ob beide nach der Steuerklasse IV – ggf. mit "Faktor"[1] – oder ob einer nach der Steuerklasse III und der andere nach der Steuerklasse V besteuert werden w...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / Lohnsteuer

1 Minijob bis 603 EUR 1.1 Lohnsteuerpauschalierung Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

1.1 Teilzeitbeschäftigung Der arbeitsrechtliche Begriff der Teilzeitarbeit findet sich im Sozialversicherungsrecht nicht wieder. Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten in Teilzeit wird nach den grundsätzlich für in Vollzeit Beschäftigte geltenden Regelungen vorgenommen. Wird eine Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung 1.1 Teilzeitbeschäftigung Der arbeitsrechtliche Begriff der Teilzeitarbeit findet sich im Sozialversicherungsrecht nicht wieder. Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten in Teilzeit wird nach den grundsätzlich für in Vollzeit Beschäftigte geltenden Regelungen vorgenommen. Wird eine Vollzeitbeschäftigung in ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1 Minijob bis 603 EUR

1.1 Lohnsteuerpauschalierung Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt mit dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1.4 Auswirkung des Mindestlohngesetzes

Der Mindestlohn stieg zum 1.1.2026 auf 13,90 EUR pro Stunde. Damit kann ein Minijobber 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten, um 603 EUR Monatslohn zu erhalten (13,90 EUR x 13[1] x 10 Stunden : 3[2] = 602,33 EUR, aufgerundet: 603 EUR) = 10 Std.).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1.5 Arbeit auf Abruf

Im Versicherungsrecht der Sozialversicherung gilt für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung für laufendes Arbeitsentgelt das Entstehungsprinzip. Dies bedeutet, dass auch bei Prüfung der Geringfügigkeit von dem Arbeitsentgelt auszugehen ist, das dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher oder aufgrund vertraglicher Regelung zusteht. Für Entgelte oder Entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1.1 Lohnsteuerpauschalierung

Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt mit dem einheitlichen Pauschsteuers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1.3 Geringfügige Beschäftigung

Erfüllen Teilzeitbeschäftigungen die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, sind sie kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich. Vom Arbeitgeber sind ggf. pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, vom Arbeitnehmer Beitragsan...mehr