Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: (Ungerechte) Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Das BVerfG unterscheidet in der Entscheidungsformel in ständiger Rechtsprechung zwischen der Nichtigkeit und der Unvereinbarkeit von Gesetzen mit der Verfassung. Die Nichtigerklärung führt zur automatischen Eliminierung einer Norm aus dem Rechtsbestand. Im Fall der Unvereinbarkeitserklärung eröffnet sich dem BVerfG dagegen ein differenzierter Handlungsspielraum mit der Möglic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 64 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit, und zwar ein Grundstück i.S. des BewG (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 und § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- bzw. Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zusammen, zu dem es gehört. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Bewertung des Wohnungs- und Teileigentums

Rz. 423 [Autor/Stand] Wohnungs- und Teileigentum ist nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens unter Berücksichtigung der Mindestbewertung und der Nachweismöglichkeit eines niedrigeren Verkehrswerts zu bewerten (§ 146 Abs. 7 BewG). Voraussetzung für diese Bewertung ist, dass die wirtschaftliche Einheit "Wohnungs- oder Teileigentum" im Besteuerungszeitpunkt bereits entst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung des Wohnungs- bzw. Teileigentums

Rz. 426 [Autor/Stand] Wohnungs- und Teileigentum wird nach § 2 WEG entweder durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3 WEG) oder durch Teilung (§ 8 WEG) begründet. Nach § 3 WEG kann Sondereigentum auch an Räumen in einem erst zu errichtenden Gebäude eingeräumt werden. Die Teilung durch den Eigentümer ist nicht nur an bestehenden Gebäuden möglich, sondern auch an e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung

Rz. 431 [Autor/Stand] Das Wohnungseigentum ist stets nach dem Ertragswertverfahren unter Ansatz der durchschnittlichen Jahresmiete, bei Eigennutzung und bei vergleichbarer Nutzung i.S. des § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG unter Ansatz der üblichen Miete, vervielfacht mit 12,5, zu bewerten. Bei Teileigentum, das vermietet ist, ist der Grundstückswert ebenfalls nach dem Ertragswertver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Überblick über das Ertragswertverfahren für die Grundstücksbewertung ab 1996

Rz. 9 [Autor/Stand] § 146 Abs. 1 BewG enthält die Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke, und zwar als Negativabgrenzung zu den unbebauten Grundstücken. Alle Grundstücke, die nach § 145 Abs. 1 BewG nicht als unbebaut anzusehen sind, rechnen demnach zu den bebauten Grundstücken. Rz. 10 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 2 BewG wird die Bewertung von vermieteten Grundstücken gereg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einheitsbewertung zum 1.1.1964 bzw. 1.1.1935

Rz. 1 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke in den alten Bundesländern werden bei der Einheitsbewertung 1964 unter Ansatz einer Jahresrohmiete oder einer vergleichbaren üblichen Miete, multipliziert mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Vervielfältiger, bewertet. Das Produkt aus "Miete × Vervielfältiger" kann im Einzelfall durch Zuschläge erhöht oder durch Abschläge gekürzt werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rückgriff bei der Bedarfsbewertung auf bekannte Bewertungsmethoden

Rz. 3 [Autor/Stand] Sowohl die Einheitsbewertung 1964 in den alten Bundesländern als auch die Einheitsbewertung 1935 für das Beitrittsgebiet beruhen im Wesentlichen auf zwei Bewertungsmethoden, und zwar zum einen auf dem Ertragswertverfahren unter Kapitalisierung der Miete und zum anderen auf dem Sachwertverfahren unter getrenntem Ansatz des Boden- und Gebäudewerts, ggf. erh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vergleich zwischen Ertragswertverfahren und Einheitsbewertung 1964

Rz. 24 [Autor/Stand] Das in § 146 BewG geregelte Ertragswertverfahren entspricht von seiner Grundkonzeption dem Ertragswertverfahren bei der Einheitsbewertung 1964 (§§ 78 bis 82 BewG). Es wird eine Miete für ein Jahr mit einem Vervielfältiger multipliziert, wobei das Ergebnis den Grundstückswert darstellt, der neben dem Bodenwert den Gebäudewert, den Wert der Außenanlagen, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Rz. 200 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke oder Teile davon, die an andere unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden, sind wegen der fehlenden Miete ebenfalls unter Ansatz der üblichen Miete zu bewerten. Dies gilt unabhängig davon, wer Nutzer ist; hierbei kann es sich um einen Angehörigen des Grundstückseigentümers, aber auch um einen fremden Dritten handeln. Auf die Art de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer oder dessen Familie

Rz. 196 [Autor/Stand] Bei Eigennutzung des Gebäudes oder eines Gebäudeteils durch den Grundstückseigentümer vor dem Besteuerungszeitpunkt ist für den Zeitraum der Eigennutzung, soweit er in den dreijährigen Mietermittlungszeitraum fällt, ebenfalls die übliche Miete anzusetzen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen das Gebäude oder der Gebäudeteil von dem Grundstückseigentüm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Konkurrenzschutz / 1.2 Räumlicher Schutzbereich

In räumlicher Hinsicht bezieht sich der Konkurrenzschutz grundsätzlich nur auf diejenigen Räume, die in demselben Gebäude wie die Mietsache gelegen sind. Auf benachbarte Gebäude, die im Eigentum desselben Vermieters stehen, erstreckt sich der Anspruch auf Konkurrenzschutz nur dann, wenn der Mieter dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls erwarten konnte.[1] Hinw...mehr

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Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum

Leitsatz 1. Erwirbt nach dem Beginn der Auseinandersetzung einer grundbesitzenden GbR ein Gesellschafter/Miteigentümer oder ein Dritter alle Anteile an einer beteiligten Gesellschafter-GbR, der bereits Wohnungs- oder Teileigentum im Rahmen der Auseinandersetzung der grundbesitzenden GbR zugewiesen war, und erhält der Erwerber aufgrund einer geänderten oder neuen Auseinanders...mehr

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Mängel (Miete) / 1.2.4 Vermietete Eigentumswohnung

Wird eine Eigentumswohnung mit der mietvertraglichen Abrede vermietet, dass der Mieter zur Tierhaltung berechtigt ist, obwohl die Teilungserklärung ein Tierhaltungsverbot enthält, so können die übrigen Eigentümer den Mieter unmittelbar auf Unterlassung der Tierhaltung in Anspruch nehmen, weil sie in ihrem Eigentumsrecht beeinträchtigt sind.[1] Praxis-Beispiel Vermietung wider...mehr

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Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuern / 3.4 Errichtung und Veräußerung von Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, wenn das Gebäude zu mehr als 66 2/3 % Wohnzwecken dient

Rz. 25 Wird in Verbindung mit der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz errichtet und veräußert, ist dies unschädlich, wenn das Gebäude zu mehr als 66 2/3 % Wohnzwecken dient (§ 9 Nr. 1 Satz 3 GewStG).mehr

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Steuern / 1.2 Systematik und Voraussetzungen im Überblick

Rz. 3 Das Finanzamt gewährt die erweiterte Kürzung, wenn die Voraussetzungen gemäß § 9 Nr. 1 Sätze 2–5 GewStG vorliegen. Rz. 4 Das Unternehmen muss als ›begünstigte Tätigkeit‹ eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen. Das Unternehmen darf – neben der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes – ausschließlich folgende nicht begünstigte – der Gewerbesteuer unterliegenden – a...mehr

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Steuern / 2.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 4 Nr. 9a UStG)

Rz. 5 Unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen die in § 1 Abs. 1 GrEStG aufgeführten Rechtsvorgänge. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entweder den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes (mit seinen wesentlichen Bestandteilen) begründen oder den Übergang des Eigentums beinhalten, z. B. der Grundstückskauf, der Grundstückstausch und die Auflassung. Den Grundstüc...mehr

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Steuern / 2.2.1 Vermietung und Verpachtung

Rz. 7 Befreit ist die Vermietung von Grundstücken mit Gebäude und Gebäudeteile als wesentliche Bestandteile (§ 94 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ebenfalls wie Grundstücke behandelt werden Erbbaurechte, das Wohnungseigentum und das Teileigentum. Nicht begünstigt werden Verträge über bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Scheinbestandteile und Betriebsvorrichtungen). Scheinbestandteile sind ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuern / 2.3 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 16 Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterscheidet zwischen dem Sondereigentum der einzelnen und dem gemeinschaftlichen Eigentum aller Wohnungs- und Teileigentümer. Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören außer dem Grundstück auch Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines Mitgliedes der Gemeinschaft oder im Eigentum eines Dritten ...mehr

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Vereinbarung: Erzwingung einer Änderung

Leitsatz Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände nachträglich verändert haben. Der Anspruch kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn Regelungen der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren ("Geburtsfehler"). Normenkette...mehr

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Teileigentum: Wohnen ist manchmal erlaubt!

Leitsatz Der Gebrauch eines Teileigentums zu Wohnzwecken kann zulässig sein. So liegt es, wenn er bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als der nach der Gemeinschaftsordnung vorgesehene Gebrauch. Normenkette WEG § 15 Abs. 3 Das Problem Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus 2 Gebäuden, einem Wohnhaus, bei dem die dort liegenden Räume nur "zu Wohnzwecken benutzt...mehr

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Teileigentum: Gebrauch als Restaurant

Leitsatz Eine Gebrauchsvereinbarung"Restaurant" legt fest, dass das einem Teileigentum zugeordnete Sondereigentum als Betrieb eines Gastgewerbes genutzt werden darf, das in erster Linie Speisen und Getränke zum Verzehr anbietet und hieraus seine wesentlichen Umsätze generiert. Ein Schnellrestaurant stellt eine Unterform des Restaurants dar. Normenkette WEG § 1 Abs. 3, § 15 Ab...mehr

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Teileigentum: Darf es bewohnt werden?

Leitsatz Der Gebrauch eines Teileigentums zu Wohnzwecken kann zulässig sein, wenn er bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als der nach der Gemeinschaftsordnung vorgesehene Gebrauch. Normenkette WEG § 1 Abs. 3, § 15 Abs. 3 Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung ist der Eigentümer von 2 Teileigentumsrechten mit den Nummern 18 und 19 berechtigt, diese "im Rahme...mehr

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Vereinbarung: Klage auf Änderung (hier: Stimmkraft)

Leitsatz Es ist i.S.v. § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG "unbillig", wenn eine Vereinbarung zur Folge hat, dass der Wohnungseigentümer von substanzlosen Miteigentumsanteilen bei einem Stimmrecht, das an die Wohnflächen anknüpft, ein Stimmrecht nach der Größe der – fiktiven – Wohnfläche hat. Normenkette WEG § 10 Abs. 2 Satz 3, § 21 Abs. 8 Das Problem Bauträger B plant 4 Häuser und 1 Tiefg...mehr

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Gemeinschaftliches Eigentum: Belastung

Leitsatz Ein in Wohnungseigentum aufgeteiltes Grundstück kann zugunsten eines Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden. Der Eintragung der Grunddienstbarkeit in das Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch des herrschenden Wohnungseigentums bedarf es hierfür nicht. Normenkette BGB § 1018; GBO § 22 Abs. 1 Satz 1 Das Problem Bauträger T teilt im Jahr 1969 ein ...mehr

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Sondernutzungsrecht: An einem noch zu bauenden Raum

Leitsatz Der Schutz des guten Glaubens beim Erwerb eines Wohnungseigentums erstreckt sich auch auf Bestand und Umfang eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts. Normenkette WEG § 13 Abs. 2 Satz 1 Das Problem B kauft von Bauträger Z in einem zu Wohnungseigentum umgewandelten Haus eine im Erdgeschoss gelegene Wohnung. Z verspricht, unterhalb des Sondereigentums des B...mehr

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Rauchwarnmelder: Einheitlicher Einbau und Wartung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können bei Bestehen einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann beschließen, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Wohnungseigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben. Normenkette § 21 Abs. 4 WEG Das Problem Im H...mehr

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Übertragung eines Dauernutzungsrechts: Wann muss zugestimmt werden?

Leitsatz Bei einem Dauerwohn- und dem Dauernutzungsrecht kann der Zustimmungsvorbehalt nach § 42 Abs. 1, § 35 Satz 1 WEG nur für die Übertragung des Rechts, nicht dagegen für die Belastung mit beschränkten dinglichen Rechten vereinbart werden. Ein Zustimmungsvorbehalt für die Bestellung dinglicher Rechte am Dauernutzungsrecht, die zum Gebrauch und zur Nutzung des zu belastend...mehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch als Unterkunft für Geflüchtete

Leitsatz Wer Geflüchtete in Hotelzimmern unterbringt, die in Wohnungseigentum stehen, betreibt ein Heim. Normenkette WEG §§ 13, 14 Nr. 1 Das Problem In einem Gebäude gibt es ein Teileigentum, das nach der Gemeinschaftsordnung zu "gastronomischen Zwecken" gebraucht und genutzt werden darf. Im Teileigentum betreibt Eigentümer B eine Gastwirtschaft. Ferner gibt es 134 Wohnungseig...mehr

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Abfallwirtschaftssatzung: Anschlusspflicht

Leitsatz Ist die Anschlusspflicht nach den Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung grundstücksbezogen und knüpft die Abfallwirtschaftsgebührensatzung an die Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung an, erfolgt auch die Gebührenerhebung grundstücksbezogen. Eine vom Grundsatz der anteiligen Kostentragung nach § 16 Abs. 2 WEG abweichende Regelung betrifft lediglich das Verhä...mehr

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Außenfenster und Abschlusstüren: Kosten

Leitsatz Wenn in der Teilungserklärung eine nichtige Zuordnung der Außenfenster und Abschlusstüren zum Sondereigentum erfolgt und im Zusammenhang damit in der Gemeinschaftsordnung geregelt wird, dass diese Bauteile vom Sondereigentümer instand zu halten sind, so ist diese Regelung als Ausnahme u.a. von § 16 Abs. 2 WEG eng auszulegen. Die Einschränkung "wenn sie zum Sondereig...mehr

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AGS 10/2018, Bärmann, WEG – Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz

14. Aufl., 2018, Verlag C. H. Beck, München. LI, 1962 S., 149,00 EUR Der "große Bärmann" – seit vielen Jahren der Standardkommentar zum WEG – ist in der neu bearbeiteten 14. Aufl. 2018 erschienen. Die Neuauflage hat den Rechtsstand 1.6.2018 und berücksichtigt nicht nur zahlreiche, wichtige Entscheidungen der Instanzgerichte und des V. Zivilsenats des BGH, sondern auch Gesetzä...mehr

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Teileigentum: Eiscafé statt Laden?

Leitsatz Sieht die Gemeinschaftsordnung einen Gebrauch/eine Nutzung von Sondereigentum als Laden vor, kann dort kein Eiscafé betrieben werden, in dem auch Speisen und Getränke verkauft werden und eine Bestuhlung vorhanden ist. Ein Anspruch auf Unterlassung eines vereinbarungswidrigen Gebrauchs besteht auch gegen den Mieter, selbst wenn der Mietvertrag einen derartigen Gebrauc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine erweiterte Kürzung bei Betreuung von Nicht-Wohnungsbauten

Leitsatz Verwaltet und betreut ein Gewerbetreibender nicht nur eigenem Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen, sondern zudem Objekte, die keine Wohnungsbauten sind, ist die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung zu versagen. Sachverhalt Eine KG verwaltete 5.831 Wohnungen, 79 gewerbliche und sonstige Einheiten und 2.930 Garagen bzw. Stellplätze, die alle in ihrem Eigentum stand...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teileigentum: Funktionsbezeichnung einzelner Räume

Leitsatz Werden einzelne Räume im Aufteilungsplan mit ihrer Funktionsbezeichnung benannt ("Gaststube", "kleiner Gastraum", "Vorratsraum" usw.) und erfolgt dies erkennbar nur im Zusammenhang mit der räumlichen Abgrenzung des Sondereigentums, handelt es sich um keine Zweckbestimmungen im Sinne von § 15 Abs. 1 WEG. Normenkette WEG § 15 Abs. 3 Das Problem Die Teilungserklärung bes...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Blockheizkraftwerk einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz Ob die Wärmelieferung einer Wohnungseigentümergemeinschaft mittels Blockheizkraftwerk (kurz: BHKW) an die Wohnungseigentümer nach § 4 Nr. 13 UStG umsatzsteuerfrei erfolgt, ist derzeit zweifelhaft. Das FG Baden-Württemberg hat die Problematik dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Sachverhalt Die Klägerin - eine Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft - besteht au...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondereigentum: Keine Nutzungs- und Gebrauchseinschränkung

Leitsatz Die Gemeinschaftsordnung muss die Nutzungs- und Gebrauchsmöglichkeiten eines Sondereigentums nicht beschränken. Normenkette WEG § 13, § 15 Das Problem B ist Eigentümer von Sondereigentum, das nach der Gemeinschaftsordnung als "Wohnungs- und Teileigentum" gebraucht werden darf. Nach der Gemeinschaftsordnung bedarf es zur Ausübung eines Gewerbes oder eines Berufes ferne...mehr

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Unterteilung: Grenzen

Leitsatz Ein Unterteilungsantrag ist nicht vollzugsfähig, wenn sich aus den Unterlagen zum Vollzugsantrag (geänderter Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung) die fehlende Abgeschlossenheit eines der durch Unterteilung neu zu schaffenden Wohnungseigentums daraus ergibt, dass dieses nur über einen im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Raum zug...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teileigentum: Büroetage

Leitsatz In einem Sondereigentum, in dem nach einer Vereinbarung nur eine "Büroetage" betrieben werden darf, ist eine Einrichtung unzulässig, die stationäre Intensiv- und Beatmungsmaßnahmen erbringt. Normenkette BGB § 1004; WEG § 15 Abs. 1, § 5 Abs. 4 Satz 1 Das Problem In der Wohnungseigentumsanlage gibt es 9 Wohnungseigentumsrechte und 1 Teileigentum im Eigentum der N. N hat...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Transparente Änderung

Leitsatz Die Änderung eines Umlageschlüssels durch einen auf § 16 Abs. 3 beruhenden Beschluss setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, die bisherige Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu ändern. Normenkette WEG § 16 Abs. 3, § 21 Abs. 7 Das Problem Eine Wohnungseigentumsanlage – ein Hochhaus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Ausnahmeregelung in § 131 BewG

Rz. 110 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme sieht § 131 BewG vor, der die Bewertung von Wohnungseigentum und Teileigentum, Wohnungserbbaurechten und Teilerbbaurechten regelt, die es in dieser Form in der DDR nicht gegeben hat (s. § 131).mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinbarung: Umsetzung

Leitsatz Gemäß § 21 Abs. 4 WEG i.V.m. § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird. Vergleichsmaßstab für den planmäßigen Zustand sind die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, der Aufteilungsplan und die Baupläne. Normenkette WEG § 10 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 4 Das Problem Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 3 Steuerschuldner

Im Gegensatz zu den Personensteuern, z. B. der Einkommensteuer, bei der sich die Steuerschuldnerschaft aus der persönlichen Steuerpflicht ergibt, steht bei der Grundsteuer als Realsteuer das Steuerobjekt „Grundstück“ bzw. „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ im Vordergrund. Es bedarf daher einer gesetzlichen Festlegung, wer Steuerschuldner für die Grundsteuer ist. Steuersc...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Vertretung

Leitsatz Der Verwalter ist nur dann berechtigt, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und mit Wirkung für und gegen sie Prozesse zu führen, soweit er hierzu durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit ermächtigt ist. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 7 Das Problem Die Wohnungseigentümer bestellen im Jahr 2010 Verwalter...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Änderung und Ordnungsmäßigkeit

Leitsatz Die Änderung eines Umlageschlüssels ist nicht ordnungsmäßig, wenn der neu beschlossene Umlageschlüssel zu einer "erheblichen Mehrbelastung" einzelner Wohnungseigentümer führt. Normenkette WEG § 16 Abs. 3 Das Problem Nach der ursprünglichen Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung gibt es in der Anlage 163 "Einheiten", nämlich 153 Teileigentums- und 10 Wohnungseigentumsr...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Umlage nach Wohnflächenverordnung

Leitsatz Sollen für die nach der Wohnfläche umzulegenden Betriebskosten statt den Flächenangaben in der Teilungserklärung die nach der Wohnflächenverordnung ermittelten Flächen angesetzt werden, bedarf dies einer gesonderten Beschlussfassung. Normenkette WEG § 28 Das Problem In der Teilungserklärung sind mit handschriftlichen Eintragungen jeweils bei der Angabe der Aufteilunge...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Leitsatz Der Kläger, dessen Revision zurückgewiesen wird, hat die Kosten des Revisionsverfahrens auch zu tragen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf Vorschriften beruht, die zwar verfassungswidrig sind, deren Anwendung im Streitfall aber aufgrund einer entsprechenden Anordnung des BVerfG zulässig ist. Normenkette § 182 Abs. 2 Satz 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO, § 34a Abs. 3 BVe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Maßgebliche Mieten im Ertragswertverfahren

Leitsatz Eine Zurückrechnung der bei der Bewertung im Ertragswertverfahren zugrunde zu legenden Mieten aus aktuellen Mietspiegeln ist nicht zulässig. Normenkette § 23, § 27, § 76 Abs. 1, § 78, § 79, § 80 BewG Sachverhalt Der Kläger erwarb ein bebautes Grundstück, das er in fünf Wohnungseigentumseinheiten aufteilen ließ (sowie auf zwei Garagen in Teileigentum). Das FA erließ im...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Instandsetzung: Wann ist sie zwingend?

Leitsatz Grundsätzlich muss das gemeinschaftliche Eigentum jedenfalls in einem solchen baulichen Zustand sein, dass das Sondereigentum zu dem in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Zweck genutzt werden kann. Sind im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden, die die zweckentsprechende Nutzung des Sondereigentums erheblich beeinträchtige...mehr