Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 20 Abs. 2 TV-L. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c TV-L) wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG vor und nach der Geburt und/oder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Mitgliederzahl

Rz. 4 Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus 3 Mitgliedern. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG unterscheidet dabei nicht nach der Betriebsgröße. Unabhängig davon, ob der Betriebsrat später aus einem oder jeder anderen Zahl an Betriebsratsmitgliedern besteht, hat der Wahlvorstand grundsätzlich 3 Mitglieder. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gestattet eine Vergrößerung des Wahlvorstands, w...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.2.1 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung nach TV-L

Die Höhe der Jahressonderzahlung ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TV-L). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September (§ 20 Abs. 2 Satz 3 TV-L). Wird der Mitarbeiter nach dem 1. September eingestellt, ist die Entgeltgruppe bei Einstellung entscheidend....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.5.2 Einstellung nach dem 31. August

Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. August beginnt, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Entgelt im ersten vollen Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses (Ersatzbemessungszeitraum). Volle Kalendermonate sind Kalendermonate, in denen an allen Kalendertagen das Arbeitsverhältnis bestanden hat (entsprechende Anwendung der Protokollerklärung Nr. 1 Satz...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach §§ 22 Abs. 1 TV-L i. V. m. ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.8.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs eines TV zur Regelung der Kurzarbeit

Auch außerhalb eines landesbezirklichen Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit zum TV-L, beispielsweise für Staatstheater, und außerhalb des Geltungsbereichs des im kommunalen Bereich einschlägigen TV COVID kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.5.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Wie oben (Ziffer 2.1) dargestellt, besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Die Jahressonderzahlung wird jedoch um ein Zwölftel vermindert für jeden Kalendermonat, für den kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus dem am 1. Dezember bestehenden Arbeitsverhältnis besteht (näher siehe Ziffer 3.5)...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nehmen die Beschäftigten die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kindes auf, so bestehen keine Besonderheiten: Die Beschäftigten haben aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wurde...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1 Kollektivrechtliche Abfindungen

Die einzelvertragliche Aushandlung ist zwar ein häufiger, nicht aber der einzige Fall für die Entstehung eines arbeitnehmerseitigen Anspruchs auf Abfindungszahlung. Abfindungsansprüche können sich auch unmittelbar aus kollektivem Recht ergeben. 1.1 Tarifvertragliche Regelungen Tarifliche Regelungen über die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Abfindungszahlung sind durchaus n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindung: Tarifvertrag und Sozialplan

Zusammenfassung Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Wichtig – und für manchen Arbeitnehmer überraschend – ist aber: Einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung – quasi ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beachtung geltender Tarifverträge

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 1 BetrVG erfolgt die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat "unter Beachtung" der geltenden Tarifverträge. Die Betriebsparteien haben die geltenden Tarifverträge bei ihrer Zusammenarbeit ebenso zu beachten wie Recht und Gesetz.[1] Die Nichtbeachtung der normativen Teile von Tarifverträgen führt wegen des Tarifvorrangs nach § 77 Abs. 3 BetrVG oder...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindung: Tarifvertrag und... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Wichtig – und für manchen Arbeitnehmer überraschend – ist aber: Einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung – quasi einen "Abfindun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.1 Tarifvertragliche Regelungen

Tarifliche Regelungen über die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Abfindungszahlung sind durchaus nicht selten. Zu denken ist etwa an Rationalisierungsschutzabkommen oder andere tarifliche Vereinbarungen, die quasi an die Stelle betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen durch einen Sozialplan treten. Hier werden – mit Billigung der an sich zuständigen Betriebsräte – Sozial...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.2 Tod des Arbeitnehmers und Sozialplanansprüche

Oftmals wird die Frage der Vererblichkeit eines Sozialplananspruchs streitig, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines sozialplanpflichtigen Personalabbaus nach Ausspruch einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrags ausscheiden soll, aber noch vor dem relevanten Beendigungszeitpunkt verstirbt. Mangelt es hier an einer ausdrücklichen Reg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2 Sozialplanregelungen

Abfindungsregelungen stehen bei Sozialplänen häufig im Vordergrund. Problematisch ist dabei zumeist die Bemessung der Abfindungshöhe. Häufig werden zur Bemessung der Abfindungshöhe die Kriterien Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Familienstand, Höhe der bisherigen Vergütung und Sonderleistungen für schwerbehinderte Menschen herangezogen. Oftmals erfolgt auch eine O...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindung: Tarifvertrag und... / 2 Nachteilsausgleich

Eine Art "Abfindungsanspruch" kann sich aus § 113 BetrVG ergeben. Weicht der Arbeitgeber von einem Interessenausgleich ohne zwingenden Grund ab oder führt er eine Betriebsänderung durch, ohne einen Interessenausgleich zu versuchen, sind den Arbeitnehmern die entstehenden Nachteile auszugleichen. Durch diese Vorschrift soll der Arbeitgeber durch Androhung finanzieller Sanktio...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.1 Grundsätze zur Abfindung aufgrund eines Sozialplans

Aus Sicht des Arbeitnehmers steht beim Ausscheiden häufig die Frage der Abfindungszahlung aufgrund eines Sozialplans im Vordergrund. Aber auch der Arbeitgeber muss sich in eigenem Interesse damit befassen, da ansonsten wirtschaftliche Nachteile und/oder Folgestreitigkeiten drohen. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf die sozial- und steuerrechtlichen Folgen bei Abfindungszahl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Koalitionsaufgaben von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden

Rz. 20 § 2 Abs. 3 BetrVG stellt klar, dass die Aufgaben und Befugnisse der Koalitionen durch das BetrVG nicht berührt werden. Zu diesen Aufgaben und Befugnissen zählen die typischen, durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Koalitionsaufgaben, wie etwa der Abschluss von Tarifverträgen, die Durchführung des Arbeitskampfes, die Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen sowie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sozialplan / 2.2 Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Betriebsparteien haben allerdings bei Sozialplänen – wie auch sonst bei Betriebsvereinbarungen – den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beachten. Im Sozialplan dürfen Höchstgrenzen für Abfindungen festgesetzt werden.[1] Die Betriebsparteien können in einem Sozialplan die Reduzierung oder gar den völligen Ausschluss v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Gewerkschaftsbegriff

Rz. 14 Der Begriff der Gewerkschaft wird im BetrVG selbst nicht definiert. Vielmehr setzte dieses den Begriff voraus. Der Gewerkschaftsbegriff ist für das gesamte Arbeitsrecht, mithin das ArbGG, das TVG und das BetrVG einheitlich.[1] Gewerkschaften stellen einen Unterfall der Koalitionen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG dar. Sie müssen tariffähig sein.[2] Nach der Rechtsprechung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Rz. 8 § 2 Abs. 1 BetrVG regelt die grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. In dieser Generalklausel verbergen sich mehrere, an die Betriebsparteien gerichtete, Gebote. Zunächst bestimmt § 2 Abs. 1 BetrVG, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten. Weiter wird bestimmt, dass diese Zusammenarbeit unter Beachtung de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Arbeitgebervereinigungen

Rz. 15 Arbeitgebervereinigungen sind gleichfalls freiwillige Zusammenschlüsse einzelner Arbeitgeber, die gegnerfrei und gegnerunabhängig organisiert sind, vom Wechsel der Mitglieder unabhängig bestehen, auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sind und zu deren Aufgabe der Abschluss von Tarifverträgen zählt. Soziale Mächtigkeit ist bei Arbeitgeberverbänden nicht Vorausset...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 133 Saison... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 133 enthält eine Fortschreibung von Übergangsregelungen zur Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-Kug) in Bezug auf das Gerüstbauerhandwerk. Die bis zum 31.3.2012 in § 434n Abs. 2 bis 5 enthaltenen Sonderregelungen für den Gerüstbau waren zunächst zeitlich befristet fortgeschrieben worden. Dabei ist es geblieben. Rz. 2a § 434n Abs. 2 stellte ursprünglich kl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1.3.2 Fehlender Entgeltnachweis

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift setzt weiter voraus, dass lediglich die Höhe des Arbeitsverdienstes nicht mehr feststellbar ist, die anderen Tatsachen (zeitlicher Umfang, Beitragszahlung an sich) aber bekannt sind. Für eine Anwendung der Regelung ist deshalb dort kein Raum (auch nicht in entsprechender – also analoger – Anwendung), wenn aufgrund der speziellen Regelung i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Erholungszweck und ... / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Dieses Gesetz fußt allerdings auf einer Europäischen Richtlinie, die gerade in jüngerer Zeit über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes erheblichen Einfluss auf das Verständnis des gesetzlichen Mindest...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.3 Unbezahlter Urlaub

Eine besondere Fallgruppe der Befreiung von der Arbeitsverpflichtung stellt der sog. unbezahlte Urlaub dar. Mit Abschluss des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer die Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung in dem jeweils vereinbarten Umfang eingegangen. Demgemäß hat er im Regelfall keinen Anspruch darauf, von eben dieser Verpflichtung – sei es auch unter Fortfall de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.3 Auswirkungen auf tariflichen oder vertraglichen Mehrurlaub

Die neuen Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Übertragung von Urlaub bei dauernder Arbeitsunfähigkeit betreffen nur den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem BUrlG und die gesetzlichen Zusatzurlaube, die den Regeln des BUrlG folgen. Für Urlaub aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag gelten die neuen Regeln nur, wenn die Regeln des BUrlG auf den freiwilligen Zusatzurlaub für a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.1 Verlängerter Übertragungszeitraum

Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub bis zum Jahresende oder bis zum Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres zu nehmen, so gilt nach der Rechtsprechung des EuGH ein verlängerter Übertragungszeitraum.[1] Das BAG hat mit Urteil vom 24.3.2009 als Reaktion auf die EuGH-Urteile aufgegeben § 7 Abs. 3 BUrlG...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Übertragung und Ver... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer müssen grundsätzlich bis zum Jahresende ihren Urlaub nehmen, ansonsten verfällt er. Eine Übertragung in das darauffolgende Jahr ist möglich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Der Urlaubsverfall setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist. F...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Übertragung und Ver... / 3 Verfall infolge Ausschlussfristen

Anwendbarkeit auf Urlaubsansprüche Tarifverträge enthalten oftmals Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. Das BAG neigt schon in ständiger Rechtsprechung der Auffassung zu, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht von tariflichen (oder erst recht nicht von vertraglichen) Ausschlussklauseln erfasst wird.[1] In der rechtswissenschaftlichen Literatur ist das um...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 2.1 Anforderung der Prüfungsunterlagen

Die Agentur für Arbeit fordert den Arbeitgeber zunächst schriftlich auf für die endgültige Entscheidung relevante Unterlagen an die Agentur für Arbeit zu übersenden. Die Unterlagen können per Post oder im Bereich der Online-Services auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit elektronisch übermittelt werden. Welche Unterlagen die Agentur für Arbeit anfordert, hängt vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 3.2 Abrechnungszeiträume ab Januar 2023

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben diese Frage für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neu bewertet.[1] Vor dem Hintergrund der vorläufigen Bewilligung des Kurzarbeitergeldes überwogen schließlich die Zweifel an einem unumkehrbaren Vertrauensschutz. Der Arbeitgeber hat demnach für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neben der Rückzahlung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
4-Tage-Woche / 3 Anspruchsgrundlage

Zur Einführung einer 4-Tage-Woche bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Möglich ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag oder als arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung. Praxis-Beispiel Zusatzvereinbarung Eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag könnte wie folgt lauten: Zitatmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
4-Tage-Woche / 1 Einordnung

Im Unterschied zur "klassischen" 5-Tage-Woche wird beim Arbeitszeitmodell "4-Tage-Woche" die tägliche Arbeitszeit an 4 Tagen pro Kalenderwoche erbracht. Dies kann durch eine andere Verteilung der Arbeitszeit oder durch eine Reduzierung der bisherigen Wochenarbeitszeit umgesetzt werden. An welchen Tagen und in welchem Umfang die tägliche Arbeit bei einer 4-Tage-Woche erfolgt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Personenschaden bei Ver... / IV. Haushaltsvorstände (Haushaltsführungsschaden)

Rz. 123 Der nicht berufstätige Geschädigte erleidet einen Erwerbsschaden, wenn er während des verletzungsbedingten Ausfalls seinen Haushalt nicht mehr führen kann. Der Haushaltsführungsschaden des Nichtberufstätigen wird in der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung häufig übersehen. Rz. 124 Die Haushaltsführung stellt eine Erwerbstätigkeit i.S.d. § 842 BGB dar und/oder begründ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Kollektives Arbeits- und Dienstrecht, Abs. 2 b bzw. Nr. 3.2.4 ARB 2012

Rz. 198 Kollektives Arbeits- oder Dienstrecht fällt nicht unter den Rechtsschutz (§ 3 Abs. 2 b ARB). Hierzu gehören vor allem Streitigkeiten des Versicherungsnehmers aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Kaskoversicherung / G. Regress des Kaskoversicherers

Rz. 87 Eine für sämtliche Bereiche der Schadensversicherung und damit auch für die Kaskoversicherung wichtige gesetzliche Regelung enthält § 86 VVG. Danach gehen sämtliche Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz in dem Maße auf den Versicherer über, in dem dieser Leistungen aus der Schadensversicherung erbringt. Hierbei handelt es sich um einen Fall des gesetzl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.1 Begriff der Altersversorgungsverpflichtung

Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. §§ 246 Abs. 1, 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, und so auch für ungewisse Altersversorgungsverpflichtungen – vorbehaltlich Art. 28 EGHGB –, bilanziell anzusetzen[1] und gem. § 266 Abs. 3 B. 1. HGB als Rückstellungen für Pensionen auszuweisen. Pensionsrückstellungen dienen der bilanziellen Vorsorge für ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.2 Einstufung der Pensionszusage – Differenzierung nach Versorgungswegen

Rz. 322 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Direktzusage Erfolgt die Zusage ohne Umwege über den externen Versorgungsträgers, fungiert der Zusagengeber selbst als Versorgungsträger und haftet damit für die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Eine Direktzusage stellt eine Leistungszusage dar, auch wenn die Direktzusage kongruent rückgedeckt wird. Die Finan...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.6 Rückstellungen für Altersteilzeit

Rz. 306 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Gesetzeswortlaut greift außerdem mit Altersversorgungsverpflichtungen "vergleichbare, langfristig fällige Verpflichtungen" auf. Diese haben die Merkmale der Langfristigkeit sowie des Versorgungscharakters bzw. der Abhängigkeit von biometrischen Ereignissen gemein, ohne die arbeitsrechtliche Definition von Altersversorgungsverpflichtungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Opt-out-Erklärung / 4 Erweiterung des zulässigen Arbeitszeitvolumens durch "opt-out"

Gemäß § 7 Abs. 2a ArbZG kann – über die oben skizzierte Verlängerung der täglichen Arbeitszeit als Spitzenwert hinaus – in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung das gesetzlich zulässige Arbeitszeitvolumen erweitert werden.[1] Die werktägliche Arbeitszeit kann auch ohne (!) Ausgleich über 8 Stunden bzw. über durchschni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Opt-out-Erklärung / 6 Sonstiges

Die Vergütung des geleisteten Bereitschaftsdienstes wird von der individuellen Zustimmung zur Verlängerung der Arbeitszeit nicht berührt. Insoweit kann der Arbeitnehmer die Vergütung beanspruchen, die tarif- oder arbeitsvertraglich oder betrieblich festgelegt wurde. Insbesondere bedeutet die Bewertung des Bereitschaftsdienstes (einschließlich der Phasen passiver Bereitschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Opt-out-Erklärung / 3 Verlängerung der Arbeitszeit durch Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst als täglicher "Spitzenwert"

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1a und 4a ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die werktägliche Arbeitszeit über 10 Stunden hinaus verlängert werden, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst in die Arbeitszeit fällt. Die für Verlängerungen der Arbeitszeit maßgebliche V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Opt-out-Erklärung / 4.2 Zustimmungserklärung

Es handelt sich bei der Einwilligung des Arbeitnehmers nicht um eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, sondern um eine einseitige arbeitszeitschutzrechtliche Erklärung des Arbeitnehmers. Die Voraussetzung der individuellen Zustimmung bedeutet auch, dass diese nicht durch eine kollektivrechtliche Regelung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede) ersetzt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Opt-out-Erklärung / 5 Verlängerung der Arbeitszeit in nicht-tarifgebundenen Betrieben

Sowohl die Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit als täglicher Spitzenwert als auch die Erweiterung des Arbeitszeitvolumens durch Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst besteht auch für nicht-tarifgebundene Betriebe, wenn diese sich zumindest fachlich und räumlich im Geltungsbereich eines einschlägigen Tarifvertrags, der Abweichungsregelungen beinhaltet, befinde...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Opt-out-Erklärung / 1 Ausgangssituation

Mit der für Tarifverträge bestehenden Möglichkeit, die individuelle Einwilligung des Arbeitnehmers in die Verlängerung der Arbeitszeit durch Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ohne gesetzlichen Zeitausgleich zuzulassen (sog. "opt-out"), kann nicht nur die tägliche Grenze der Höchstarbeitszeit, sondern auch das im Ausgleichszeitraum insgesamt zulässige Arbeitszeitvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Opt-out-Erklärung / 4.1 Teilzeitbeschäftigte

Für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sehen Tarifverträge regelmäßig vor, dass sich im Fall der Nutzung von opt-out die für Vollzeitbeschäftigte geltenden Grenzen der Höchstarbeitszeit anteilig verringern, der Arbeitnehmer jedoch alternativ die für Vollzeitbeschäftigte geltende Obergrenze wählen kann. Soweit der Arbeitnehmer die Variante "anteilige Höchstgrenze" wählt und der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Arbeitsschutz

Rz. 6 Zu den Vorschriften des Arbeitsschutzes gehören die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften einschließlich der anerkannten Regeln der Technik und des Stands von Wissenschaft und Technik, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die einschlägigen Bestimmungen in Tarifverträgen und in den gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG oder § 88 Nrn. 1, 1a BetrVG ge...mehr