Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifrecht

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.4 Ärztliche Bescheinigung

§ 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L verpflichtet den Beschäftigten, dem Arbeitgeber mit ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass der untersuchende Arzt dem Beschäftigten eine Bescheinigung aushändigt, welche der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegt. Eine direkte Ü...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.8 Kosten der Untersuchung, Freistellung

Sämtliche Kosten der ärztlichen Untersuchung hat der Arbeitgeber zu tragen (§ 3 Abs. 4 Satz 3 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 3 TV-L). Zu den Untersuchungskosten gehören z. B.: Gebühren für Ärzte, Kosten von Laboruntersuchungen, Kosten einer eventuell erforderlichen stationären Unterbringung im Zusammenhang mit der Untersuchung, Fahrtkosten, sofern der Beschäftigte einen Arzt außerhalb se...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2 Ärztliche Untersuchung während des bestehenden ­Arbeitsverhältnisses

Nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L kann der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis bei begründeter Veranlassung den Beschäftigten verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Die Untersuchung zielt somit nicht nur auf die Feststellung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit, sond...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.2 Umfang der ärztlichen Untersuchung

Ordnet der Arbeitgeber rechtmäßig eine Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L an, ist der Beschäftigte verpflichtet, sich dieser zu unterziehen. Darüber hinaus trifft den Beschäftigten hinsichtlich der Durchführung der Untersuchung eine Mitwirkungspflicht. Es genügt gerade nicht, lediglich beim Arzt zu erscheinen und dessen Untersuchungen duldend über sich ergeh...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.10 Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Sofern der untersuchende Arzt zum Ergebnis kommt, dass der Beschäftigte nicht (mehr) zur Leistung der arbeitsvertraglichen Tätigkeiten in der Lage ist, kann der Arbeitgeber basierend auf dieser Aussage verschiedene arbeitsrechtliche Maßnahmen ableiten. Ist ein Beschäftigter dauerhaft nicht in der Lage, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, besteht für den ...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.11 Tarifliche Sonderregelungen

§ 33 Abs. 4 TVöD / § 33 Abs. 4 TV-L regelt einen Sonderfall der ärztlichen Untersuchung. Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD / § 33 Abs. 4 Satz 1 TV-L endet das Arbeitsvertragsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Bei einer...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.3 Ärztliche Untersuchung bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. Regelmäßig stellt sich daher für den Arbeitgeber die Frage, ob er auf Grundlage von § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Ab...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.6 Pflichten des Beschäftigten

Verlangt der Arbeitgeber rechtmäßig die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L von einem Beschäftigten und kommt dieser dem Verlangen nicht nach, verletzt der Beschäftigte seine arbeitsvertraglichen Pflichten.[1] Hinweis Dem Arbeitgeber ist es nicht zumutbar, aufgrund einer nach den Angaben des Beschäftigten zustande gekommenen priva...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.1 Begriff der "begründeten Veranlassung"

Einzige Voraussetzung um den Beschäftigten im laufenden Arbeitsverhältnis nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L wirksam zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und damit auch zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zu verpflichten ist das Vorliegen einer begründeten Veranlassung seitens des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Arbeitgeber darf eine ärztliche Untersuchun...mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 1 Allgemeines und Tarifhistorie

Am 1. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT und BAT-O) weitgehend ab. Der TVöD – Allgemeiner Teil – (TVöD) und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusammenhang das Tarifrecht für den ...mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 3.4 Sparkassensonderzahlung (§ 44 BT-S)

Die Sparkassensonderzahlung nach § 44 BT-S trat am 1.1.2006 an die Stelle der früheren Einmalzahlung, Zuwendung, Überstundenpauschvergütung und des Urlaubsgeldes. Nachdem der BAT keine leistungs- und erfolgsorientierte Vergütung kannte, stellte die Einführung der leistungsbezogenen Bezahlung im Rahmen des Besonderen Teil Sparkassen einen Reformschritt bei der Neuordnung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberverband / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zwecks gemeinsamer Wahrnehmung arbeitsrechtlicher und sozialpolitischer Interessen. Sie sind in der Regel in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert. Das Recht, zur Wahrnehmung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist durch die Verfassung als Grundrecht...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.8 Haushalts-/Stellenplan

Ohne Bedeutung für die Eingruppierung des Beschäftigten ist die jeweilige Ausweisung einer entsprechenden Stelle im Haushalts- bzw. Stellenplan. Somit kann der Arbeitgeber tarifliche Ansprüche auf Bezahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe nicht unter Berufung auf haushaltsrechtliche Vorschriften oder unter Berufung auf den Stellenplan zurückweisen. Nach dem Urteil des Bu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.5 Sonstige tarifliche Zulagen

Erschwerniszuschläge § 19 TVöD enthält in den Abs. 1–5 lediglich eine Rahmenvorschrift für die Zahlung von Erschwerniszuschlägen. In Abs. 2 wird festgelegt, für welche Erschwernisse Zuschläge gewährt werden können und hält in Abs. 4 fest, dass die Zuschläge i. d. R. 5 bis 15 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberverband / 3 Aufbau und Organisation

Die Organe Die Organe eines Arbeitgeberverbands sind in der Regel die Mitgliederversammlung und der Vorstand, bei Spitzenverbänden als Dachorganisation mehrerer Einzelverbände noch das Präsidium. Dem Vorstand sind ein oder mehrere Geschäftsführer beigegeben, die im Rahmen der Vollmacht des Vorstands oder kraft Satzung die laufenden Geschäfte führen und den Verband gerichtlich...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.1 Einbeziehung in den Geltungsbereich

Obwohl diese Regelung nach ihrem ursprünglichen Wortlaut ganz allgemein für "Betriebe" galt, war nach der Zielsetzung des TV-V bislang davon auszugehen, dass damit vor allem Versorgungsbetriebe gemeint sind, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen. Schließlich handelt es sich um einen Spartentarifvertrag für kommunale Versorgungsbetriebe, und auch die Eingruppie...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.5 Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage (Absatz 4)

Abweichend vom allgemeinen Tarifrecht für die Arbeiter (§ 17 Abs. 9 TVÜ-VKA) ist im TV-V die Zahlung einer Vorarbeiterzulage nicht mehr vorgesehen. Die Übertragung dieser Funktion wird vielmehr dadurch honoriert, dass der Arbeitnehmer für die Dauer der Tätigkeit als Vorarbeiter usw. jeweils eine Entgeltgruppe höher eingruppiert wird, wobei diese Eingruppierung jederzeit wide...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.5 Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage (Absatz 4)

Abweichend vom allgemeinen Tarifrecht für die Arbeiter ist im TV-V die Zahlung einer Vorarbeiterzulage nicht mehr vorgesehen. Die Übertragung dieser Funktion wird vielmehr dadurch honoriert, dass der Arbeitnehmer für die Dauer der Tätigkeit als Vorarbeiter usw. jeweils eine Entgeltgruppe höher eingruppiert wird, wobei diese Eingruppierung jederzeit widerruflich ist (Vorbemer...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.9.2 Abbau des Besitzstands (Absatz 8 Satz 2)

Absatz 8 Satz 2 regelt den Abbau des Besitzstandes. Die aus dem früheren Tarifrecht resultierenden Zahlungen entfallen bzw. vermindern sich bei Stufenaufrückungen nach Absatz 1 Satz 6 bzw. § 5 Abs. 2 Satz 2 um die Hälfte des Steigerungsbetrags sowie bei Höhergruppierungen um den vollen Differenzbetrag zwischen den beiden Entgeltgruppen. Befindet sich der leistungsgeminderte ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.9.2 Abbau des Besitzstandes (Absatz 8 Satz 2)

§ 22 Abs. 8 Satz 2 regelt den Abbau des Besitzstandes. Die aus dem früheren Tarifrecht resultierenden Zahlungen entfallen bzw. vermindern sich bei Stufenaufrückungen nach Absatz 1 Satz 8 bzw. § 5 Abs. 2 Satz 2 um die Hälfte des Steigerungsbetrags sowie bei Höhergruppierungen um den vollen Differenzbetrag zwischen den beiden Entgeltgruppen. Befindet sich der leistungsgeminder...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.3 Konzern-Klausel

Vom unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V sind auch solche Betriebe ausgenommen, die zwar ihrerseits ausschließlich, jedenfalls aber mit mindestens 90 v. H. ihres Personalbestandes Energie- und/oder Wasserversorgung betreiben, wenn sie in einen Konzern eingebunden sind, dem auch Betriebe mit Sparten außerhalb des Versorgungsbereichs angehören, sofern die dort eingesetzten A...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.1 Vorbemerkungen

Die Vereinheitlichung des Eingruppierungsrechts für die Angestellten nach §§ 22 ff. BAT und für Arbeiter nach dem Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G II (Lohngruppen, Oberbegriffe der Lohngruppen) vom 22. Mai 1975 in Verbindung mit den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen bzw. nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O, das nach § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zum Inkrafttre...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Beschäftigte im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD, also Arbeitnehmer, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätte. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 14 Abs. 3 TVöD höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach § 5 Abs. 3 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Arbeitnehmer, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) unter den Geltungsbereich des BMT-G II bzw. BMT-G-O fallen. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 9 Abs. 3 Satz 2 BMT-G II i. V. m. den jeweiligen landesbezirklichen Bestimmungen höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.6 Entgelt für Rufbereitschaft (Absatz 3)

Entscheidend für die Frage, ob Entgelt für Rufbereitschaft oder für Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, ist nicht das Ausmaß der anfallenden Arbeitsleistung, sondern allein der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen. Diese können auch konkludent erfolgen. Das ist z. B. anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl des ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.1 Aufteilung in Entgeltgruppen und Stufen (Absatz 2 Satz 1)

Die 15 Entgeltgruppen entsprechen rein zahlenmäßig den 15 Vergütungsgruppen des BAT, wobei allerdings die Vergütungsgruppen IX und IXa in einer Entgeltgruppe zusammengefasst sind und die insgesamt 15 Vergütungsgruppen mit den Entgeltgruppen 2 bis 15 korrespondieren (§ 22 Abs. 1 Satz 2). Die Entgeltgruppe 1 ist eine sog. "Niedriglohngruppe", die betragsmäßig unterhalb der nie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.1 Vorbemerkungen

Bei den Tarifverhandlungen zum TV-V wurden bestehende Regelungen des BAT bzw. BMT-G in das neue Tarifrecht übernommen, soweit sie von beiden Seiten als erforderlich angesehen wurden und (ggf. in angepasster Form) der Philosophie des TV-V entsprachen. In diesem Sinne wurden auch bestehende Normen zum Vertragsabschluss und der Probezeit in den TV-V eingefügt. Absatz 1 entsprich...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.3 Arbeitnehmer mit zu erwartender Höhergruppierung oder Vergütungsgruppenzulage (Absatz 2)

Diese Vorschrift enthält eine besondere Übergangsregelung für die Fälle, in denen Arbeitnehmer bei Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Möglichkeit hätten, im Wege des Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstiegs die nächsthöhere Vergütungs- bzw. Lohngruppe zu erreichen oder nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit eine Vergütungsgruppenzulage zu erhalten. Da der TV-V diese Auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.9 Arbeitnehmer mit Leistungsminderung (Absatz 8)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur leistungsgeminderte Arbeitnehmer, deren Lohnstand bzw. Schichtlohnzuschlag am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) aufgrund von Satz 2 oder 3 der Protokollerklärung zum 3. Abschnitt des TVÜ-VKA in der bis zum 28. Februar 2014 geltenden Fassung bzw. nach § 16a Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder Absatz 2 Satz 1 TVÜ-VKA in der seit dem 1. März 2014 gelte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.9 Arbeitnehmer mit Leistungsminderung (Absatz 8)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur leistungsgeminderte Arbeitnehmer, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) unter den Geltungsbereich des BMT-G II bzw. BMT-G-O fallen und deren Lohnstand bzw. Schichtlohnzuschlag aufgrund von §§ 28, 28a BMT-G II bzw. BMT-G-O (noch) gesichert ist. Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes sind die Verhandlungen zur Ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.2 Herausnahme aus dem Geltungsbereich

Die Herausnahme aus dem Geltungsbereich kommt vor allem für solche Betriebe in Betracht, die unmittelbar unter den Geltungsbereich des TV-V fallen, also Versorgungsbetriebe im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind. Der Beweggrund für diese Regelung liegt darin, dass kein Betrieb gegen seinen erklärten Willen zur Anwendung dieses Tarifrechts verpflichtet werden soll. Wenn ein Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember

Beschäftigte, die am 1. Dezember des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1. Oktober des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30. November, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1. Dezember des Jahres im TV-L (im Gegensatz zum früheren Tarifrech...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 60 Brockmann, Schnittstellen von Leistungserbringungsrecht und Tarifrecht – Exploration eines Problemfelds am Beispiel des SGB XI, SR 2025, 89. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025, 681. Jäger/Senge, Lassen sich Dekubitalgeschwüre zukünftig vermeiden? – Dekubitus und Hilfsmitteleinsatz, RDG 2021, 72. n.n., Gewährung des Anerkennungsbetrages ge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.3 § 1 Abs. 2 Buchst. e TV-L – Auszubildende, Schüler, Volontäre und Praktikanten

Auszubildender ist, wer aufgrund eines Ausbildungsvertrags für eine Tätigkeit im Bereich des TV-L ausgebildet wird (vgl. nähere Darlegungen hierzu Ausbildung). Die Herausnahme der Auszubildenden und Schüler beruht darauf, dass dieser Bereich im TVA-L eigenständig tariflich geregelt ist. Mit diesem Tarifvertrag ist das Tarifrecht für die Auszubildenden erheblich verschlankt w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 8.4 Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West

Zitat Bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen zwischen Beschäftigten in den Tarifgebieten Ost und West werden wie folgt angeglichen: Angleichung der Arbeitsbedingungen bei befristeten Arbeitsverträgen Die Regelungen des § 30 Abs. 2 bis 5 TVöD gelten künftig unabhängig vom Tarifgebiet und für alle Beschäftigten; ausgenommen bleiben Beschäftigte mit Arbeitsverhältnissen, für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 6.3 Eingruppierung von Hebammen und Entbindungspflegern

Zitat Nach Teil B Abschnitt XI, Ziffer 1 der Entgeltordnung werden seit 1.1.2025 eingruppiert: Entgeltgruppe P 11 Hebammen mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit. Hebammen und Entbindungspfleger der Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 3, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten der Fallgruppe 1 ausüben. Anmerkunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandstätigkeit / 6 Anwendbarkeit des BetrVG

Das BetrVG ist anwendbar, wenn der Arbeitnehmer dem inländischen Betrieb zuzuordnen ist. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in die inländische Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht von dort aus ausgeübt wird (z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder die Personalleitung). Das BetrVG ist so lange anwendbar, wie die Ausland...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2.5 Anwendbarkeit des BetrVG

Für die Anwendbarkeit des BetrVG kommt es darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer dem inländischen oder dem ausländischen Betrieb zuzuordnen ist. Die Betriebszugehörigkeit bestimmt sich danach, ob der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht vom Betrieb aus ausgeübt wird, z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 1 Allgemeine Hinweise

Mit dem Begriff des „Hausmeisters“ ist ein bestimmtes Berufsbild im berufskundlichen Sinn verbunden. Zu seinen Aufgaben gehören typischerweise die Regelung und Wartung von technischen und sanitären Anlagen sowie der Hauselektrik. Darüber hinaus übernimmt er Streich-, Maler- oder Verlegearbeiten und führt Botendienste sowie kleinere Transportarbeiten durch. Er ist zudem für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 3 Früheres Tarifrecht

Vor der Tarifreform des Öffentlichen Dienstes im Jahr 2005 beinhalteten die Vorschriften des § 13 BAT/-O bzw. § 13a MTArb/-O und § 11a BMT-G/-O Regelungen zur Personalakteneinsicht und zum Führen von Personalakten. Diese Vorschriften entsprachen bereits im Wesentlichen den heutigen Regelungen. Darüber hinaus sahen sie vor, dass der Arbeitgeber im Falle einer Einsichtnahme dur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.4 § 1 Abs. 2 Buchst. d TVöD – Mitarbeiter im Geltungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW

Hier sind Beschäftigte ausgenommen, für die der TV-V bzw. TV-WW/NW unmittelbar gilt, sowie Beschäftigte in rechtlich selbstständigen, dem BetrVG unterliegenden Betrieben mit idR mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit Tätigkeiten, die dem fachlichen Geltungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW zuzuordnen sind. Hintergrund der Regelung ist, dass ab 1.10...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 4 Betrieblicher Geltungsbereich

Der TVöD erstreckt sich nach § 1 TVöD auf den Bund und alle Mitglieder eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Er gilt nicht für die Länder. Ist der Arbeitgeber Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA, ist weiter hinsichtlich der zur Anwendung kommenden Sparte zu unterscheiden. Soweit Betriebe in privater Rechtsform geführt werden, rei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.7 Besondere Personengruppen im wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich

Nicht vom Geltungsbereich ausgenommen sind die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. S. d. § 53 HRG. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter Die Aufgaben und die hochschulrechtlichen Funktionen der Personalkategorien "wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter" wurden durch das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengese...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.5 § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD – Auszubildende, Schüler, Volontäre und Praktikanten

Auszubildender ist, wer aufgrund eines Ausbildungsvertrags für eine Tätigkeit im Bereich des TVöD ausgebildet wird (vgl. nähere Darlegungen hierzu Ausbildung). Die Herausnahme der Auszubildenden und Schüler beruht darauf, dass dieser Bereich im TVAöD eigenständig tariflich geregelt ist. Mit diesem Tarifvertrag ist das Tarifrecht für die Auszubildenden erheblich verschlankt w...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Tarifvertragliche Regelungen (Abs. 4)

Rz. 14 Gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann für Heimarbeiter durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass sie statt der in § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG bezeichneten Leistungen, die den Arbeitnehmern im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zustehenden Leistungen erhalten. Die Möglichkeit, durch Tarifvertrag (nicht durch Betriebsvereinbarung oder individu...mehr