Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifrecht

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Überleitungstarifvertrag / 1.2 Die 2 Versionen des TVÜ

Am 13.9.2005 wurden 2 Textfassungen des TVÜ, der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) und der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) unterzeichnet. Zwar wurden die Tarifverhandlungen zur Überleitung der ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.2 TVÜ-Bund

Abs. 1 Satz 1 ist wortgleich mit Abs. 1 der VKA-Fassung. Da die Beschäftigungszeit auch für die sog. Unkündbarkeit (§ 34 Abs. 2 TVöD) von Bedeutung ist, hat der Bund entsprechend der in § 53 Abs. 3 BAT enthaltenen Einschränkung der Beschäftigungszeit die nach § 72 Abschn. A Ziff. I BAT berücksichtigten Zeiten im Rahmen des TVÜ als anrechnungsfähig ausgeschlossen. Es handelt ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TVÜ)

§ 1 TVÜ bestimmt den persönlichen und sächlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TVöD. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TVöD an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TVöD das bisherige Tarifrecht ablöst. Abs. 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Abs. 1 Satz 1 ist bestimmt, auf...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.8.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 (aufgehoben) Die §§ 26, 27 TVöD enthalten wesentlich schlankere Regelungen zum Erholungsurlaub und Zusatzurlaub als die §§ 47, 48, 48a, 49 und 51 BAT/BAT-O. Die entsprechenden Regelungen des TVöD sind gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD überwiegend erst am 1.1.2006 in Kraft getreten. Die Tarifvertragsparteien haben aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.9.1 TVÜ-VKA

Zu einem Tarifrecht, das modern und zukunftsfähig sein will, gehören insbesondere praxisfreundliche Regelungen, die dazu beitragen, unnötigen Verwaltungsaufwand und aufwendige Berechnungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Tarifvertragsparteien haben sich deshalb im Rahmen der Tarifrunde im Februar 2005 u. a. darauf verständigt, dass einzelvertraglich zusätzliche Entgeltbes...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.1 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen (§ 4 TVÜ)

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TVöD hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 bis 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (Abschn. III) In § 4 ist der 1. Schritt der Überleitung in den TVöD geregelt. Abs. ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.8.1 Entgeltgruppen 3 bis 8

War bei Angestellten der Entgeltgruppen 3 bis 8 am Stichtag der Einführung des neuen Tarifrechts die Hälfte der Zeitdauer für einen Aufstieg in die nächste BAT-Vergütungsgruppe erfüllt, erfolgte der "Aufstieg" in die nächsthöhere Entgeltgruppe zum jeweiligen individuellen Aufstiegszeitpunkt. Beispiel 1 Eine Angestellte, eingruppiert in BAT VII mit Bewährungsaufstieg nach 6 Ja...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.1 TVÜ-VKA

Aufgrund der Tarifeinigung vom 1.4.2014 in Potsdam ist die bisherige Protokollerklärung zu Abschnitt III des TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2014 durch den neu eingefügten § 16a ersetzt worden. Die Sicherung des Lohnstands bei Leistungsminderung (§§ 25 Abs. 4, 28, 28a BMT-G/BMT-G-O) sowie die Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit (§ 56 BAT/BAT-O) waren Gegenstan...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.5.1 1. Schritt: Zuordnung zu einer Entgeltgruppe des TVöD

Im 1. Schritt war festzustellen, in welcher Vergütungsgruppe die Angestellten bzw. in welche Lohngruppe die Arbeiter zum Stichtag tatsächlich eingruppiert waren (Ist-Eingruppierung). Auf der Grundlage dieser Ist-Eingruppierung am Stichtag wurden sie mittels einer Zuordnungstabelle (Anlage 1 TVÜ-VKA in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung bzw. Anlage 2 TVÜ-Bund) einer Ent...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Die Vorschrift regelt, dass die übergeleiteten Beschäftigten ihre bis zum 30.9.2005 zurückgelegten und anerkannten Beschäftigungszeiten in den TVöD "mitnehmen" konnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil zum einen § 34 Abs. 3 TVöD eine vom BAT usw. abweichende Begriffsbestimmung der Beschäftigungszeit enthält und die Beschäftigungszeit zum anderen bei der Anwendung m...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.6.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Bis zum 28.2.2017 war die nachfolgend erläuterte Regelung in Abs. 1 enthalten. Da aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 24.11.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2017 Abs. 2 sowie die Absatzbezeichnung (1) entfallen sind, beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen auf § 13 insgesamt, der im Übrigen unverändert geblieben ist. In der sog. Prozessvereinbarung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.1 Transformation oder Fortgeltung?

Betriebsvereinbarungen enthalten nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG zwingende Rechtsnormen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden diese kollektivrechtlichen Rechtsnormen, die im abgebenden Betrieb galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als individualrechtliche vertragliche Regelungen weiter. Die Regelungen aus der ...mehr

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Urlaub / 11.1 Einführung

Der TVöD sieht in § 27 TVöD als Ausgleich für die besonderen Belastungen der Wechselschicht- oder Schichtarbeit Zusatzurlaub vor. Insgesamt sind die Regelungen zum Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit und Schichtarbeit gegenüber dem bis 30.9.2005 gültigen Tarifrecht BAT/BAT-O deutlich vereinfacht worden. Für die Gewährung des Zusatzurlaubs sind zwar auch weiterhin die Art u...mehr

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Urlaub / 11.2.1.5 Überleitungsvorschrift in § 23 TVÜ-VKA (maßgebend bis 31.12.2016)

Besonderheiten sind zu beachten hinsichtlich der vor dem 1.10.2005 eingestellten und auf den TVöD übergeleiteten Beschäftigten, die bis zum 30.9.2005 dem Geltungsbereich des Tarifvertrags betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen für Angestellte vom 1.7.1981 bzw. dem TV Schichtzulagen Ang-O vom 8.5.1991 bzw. als Arbeiter dem TV zu § 24 BMT-G (Schichtlohnzuschlag) vom 1.7...mehr

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Urlaub / 4.19.2 Keine Kürzung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt oder Urlaubsgeld

Da die Beschäftigten für die Dauer des Urlaubs von der Kurzarbeit ausgenommen sind, steht ihnen auch der Anspruch auf das Urlaubsentgelt in ungekürzter Höhe zu. Die Tarifvertragsparteien haben dies in § 5 Abs. 2 TV COVID ausdrücklich klargestellt: Nach der genannten Vorschrift werden das Urlaubsentgelt und das Urlaubsgeld ungekürzt weitergezahlt. Im TVöD besteht allerdings n...mehr

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Urlaub / 11.4 Anspruch auf Zusatzurlaub nach Bezirkszusatztarifverträgen?

Auch nach Inkrafttreten des TVöD kann unter Umständen noch Anspruch auf Zusatzurlaub nach landesbezirklichen Tarifregelungen – auch nach Zusatztarifverträgen zum früheren Tarifrecht BAT bzw. BMT-G II/MTArb – bestehen. So hat das BAG[1] beispielsweise entschieden, dass den Beschäftigten in Baden-Württemberg ein Anspruch auf Zusatzurlaub nach dem Bezirkszusatztarifvertrag Bade...mehr

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Urlaub / 11.7 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub

Die Regelung im § 27 Abs. 4 differenziert zwischen dem Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) und dem Verhältnis zum Erholungsurlaub (Sätze 2–4). Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) § 27 Abs. 4 TVöD stellt nicht darauf ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder aus welchem Anlass die Zusatzurlaube gewährt werden. Ausgenommen von der Höchstbegrenzungsregelung ist...mehr

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Urlaub / 11.2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zusatzurlaub ist nicht allein, dass der Beschäftigte die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit "erhält". Vielmehr verlangt § 27 Abs. 1 TVöD zusätzlich, dass der Beschäftigte ständig Wechselschichtarbeit bzw. Schichtarbeit leistet [1] (zum Anspruch auf Zusatzurlaub im Falle der Nichtleistung von Schichten wegen Urlaub oder K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 9.1 In Betracht kommende Rechtsfolgen

Rz. 147 Die Verletzung des Steuergeheimnisses kann strafrechtliche, disziplinarische und zivilrechtliche Folgen haben. Strafrechtlich wird die vorsätzliche, also bewusste und gewollte Verletzung des Steuergeheimnisses für die Fälle des Offenbarens von geschützten Daten nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Als Nebenstrafe kann da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / V. Plattformarbeiter als arbeitnehmerähnliche Person oder Heimarbeiter?

Rz. 11 Neben der Arbeitnehmereigenschaft wird die Einordnung von Plattformarbeitern (insbes. Crowd-workern) als arbeitnehmerähnliche Person diskutiert. Im Verhältnis zur Plattform wird diese aber bei reiner Vermittlung und damit verbundener Verschaffung einer Verdienstmöglichkeit abgelehnt (s.o.). Für die notwendige wirtschaftliche Abhängigkeit von einem der Auftraggeber wär...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 626 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beziehen sich zunächst einmal nur auf Angelegenheiten mit kollektivem Bezug. Die Vereinbarung einer echten Individualzusage, d.h. einer Regelung im Einzelfall, unterliegt daher nie dem gesetzlich zwingenden Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Rz. 627 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates finden ferner ihre Grenzen dort, wo...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Außerdienstliches Verhalten von Tendenzträgern und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

Rz. 338 In Tendenzbetrieben (z.B. Kirche, Gewerkschaften, Rundfunk, Fernsehen, vgl. § 118 BetrVG) haben sich die sog. Tendenzträger (Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeit an der geistig-ideellen Zielsetzung des Unternehmens bzw. der Organisation mitwirken) bei ihrer Tätigkeit nach der Tendenz zu richten und dürfen auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenzen ih...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Eigenschaft als arbeitnehmerähnliche Person

Rz. 731 Eine arbeitnehmerähnliche Person i.S.d. Arbeitsrechtes ist bei einer wirtschaftlichen Abhängigkeit anzunehmen. Nicht entscheidend ist dagegen eine persönliche Abhängigkeit (BAG v. 17.6.1999, NZA 1999, 1175 [BAG 17.6.1999 – 5 AZB 23/98]; ErfK/Preis, § 611 BGB Rn 134). Bei einer arbeitnehmerähnlichen Person kommt es deshalb nicht zu einer Eingliederung in die betriebli...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kündigung / 13.5 Besonderer Besitzstand für am 30.9.2005 bereits unkündbare Angestellte

Nach § 34 Abs. 2 Satz 2 TVöD verbleibt es für am 30.9.2005 bereits ordentlich unkündbare Angestellte bei den bisherigen Regelungen des BAT. Die Reichweite der Besitzstandsregelung für die Beschäftigten, die im Zeitpunkt der Überleitung in den TVöD bereits unkündbar waren, bezieht sich nur auf den Ausschluss der ordentlichen Kündigung als solcher, nicht aber auf die sonstigen...mehr

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Kündigung / 11.8 Frist zur Kündigungserklärung

Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes enthält nach der Ablösung des BAT keine eigene Regelung zur außerordentlichen Kündigung mehr. In § 34 Abs. 2 TVöD wird im Zusammenhang mit der Unkündbarkeit im Tarifgebiet West der fristgerechten Kündigung aus Abs. 1 die Kündigung aus "wichtigem Grund" gegenübergestellt. Weitere Hinweise zu einer außerordentlichen Kündigung und insbes...mehr

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Kündigung / 3.6.2 Zugang unter Abwesenden

Bei Abwesenden ist die Kündigung zugegangen, wenn sie in seinen Machtbereich – z. B. Briefkasten, Wohnung, Geschäftsräume, Postschließfach – gelangt und er unter gewöhnlichen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann. Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber lässt durch Boten das Kündigungsschreiben überbringen. Der Bote wirft um 17 Uhr das Schreiben in den Briefkasten. Das Schr...mehr

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Kündigung / 13.4 Einzelfälle

Krankheit Krankheit ist nicht grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB ungeeignet.[1] Allerdings muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Danach kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses ger...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Vorbemerkung Nachfolgend wird hinsichtlich der Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen die männliche Form verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Transparenz. Eine Diskriminierung ist hiermit weder verbunden noch beabsichtigt. Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung im Bereich der VKA in Kraft getreten. Sie löste die Eingruppierungsregelungen de...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 1 Einleitung

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) trat am 1. Oktober 2005 in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BATund BAT-O) weitgehend ab. Der TVöD – Allgemeiner Teil – (TVöD-AT) und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.7 Haushalts-/Stellenplan

Ohne Bedeutung für die Eingruppierung des Beschäftigten ist die jeweilige Ausweisung einer entsprechenden Stelle im Haushalts- bzw. Stellenplan. Somit kann der Arbeitgeber tarifliche Ansprüche auf Bezahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe nicht unter Berufung auf haushaltsrechtliche Vorschriften oder unter Berufung auf den Stellenplan zurückweisen. Nach dem Urteil des Bu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.4 Bereichs-/Abteilungsleiter

Ein Bereich bzw. eine Abteilung umfasst gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. c i. d. R. mehrere Stationen. Einer Bereichs- bzw. Abteilungsleitung sind i. d. R. nicht mehr als 48 Beschäftigte unterstellt. Zur Unterstellung siehe oben unter 17.3.2. Eingruppierung Beschäftigte als Bereichsleiter oder als Abteilungsleiter: Entgeltgruppe P 14 Fg. 1. Beschäftigte als Bereichsleiter od...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 23.2 Besonderheiten aufgrund der Überleitung in die neue Entgeltordnung

Nach Einführung der Entgeltordnung umfasst das Weisungsrecht grundsätzlich alle Tätigkeiten, die unter die Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Entgeltgruppe fallen. Erfolgt im Rahmen der Überleitung der Beschäftigten in die Entgeltordnung auf Antrag eine Höhergruppierung nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA , richtet sich das Direktionsrecht ausschließlich nach der neuen Entgeltgruppe. Beso...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.18 Leitende Beschäftigte (Ziffer 20)

In Ziffer 20 des Teils B Abschn. XI wurden die bisherigen Tätigkeitsmerkmale für leitende Beschäftigte, welche in der Vergütungsordnung im Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O jeweils nach den verschiedenen Berufsgruppen und mit unterschiedlicher Anzahl von unterstellten Beschäftigten aufgeführt ware...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.3 Berücksichtigung von Hauerarbeiten und sonstigen Arbeiten unter Tage

Rz. 6a Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 2 Kalendermonate mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellte Arbeiten (§ 61 Abs. 1 und 2) angerechnet. Der Begriff der ständigen Arbeiten unter Tage wurde mit Wirkung zum 1.1.1968 in das Tarifrecht des Bergbaus eingeführt. Vor diesem Zeitpunkt unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.3 Knappschaftsausgleichsleistung gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 16 § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sieht als Voraussetzung für einen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung neben dem Ausscheiden eines Versicherten aus einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung seines 55. Lebensjahres vor, dass der Versicherte nach dem 31.12.1971 seine bisherige Untertagebeschäftigung wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit wechseln musste und...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 3 Überleitungsrecht ab Oktober 2005

Auf der anderen Seite ist zum Abschluss der Tarifrunde im Februar 2005, die dem Inkrafttreten des TVöD vorausging, für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst "mit doppeltem Aufstieg" (gemeint war damit die Vergütungsgruppenzulage) folgende Sonderregelung getroffen worden: Für Beschäftigte, die in der Phase zwischen Inkrafttreten des TVöD und Inkrafttreten der neuen...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 2 Inkrafttreten des TVöD

Am 1.10.2005 ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.9.2005 in Kraft getreten. Dieser Tarifvertrag hat in Verbindung mit dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13.9.2005 u. a. den BAT ersetzt, und zwar mit Wirkung vom 1.10.2005 (§ 2 Abs. 1 TVÜ-VKA). Di...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 5 Unterschiede zwischen "alter und neuer Welt"

Die Gewerkschaften haben neben der Verlängerung des Übergangsrechts auch die Diskrepanz zwischen der Eingruppierung der übergeleiteten Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 TVÜ-VKA) und derjenigen Beschäftigten, die nach dem 30.9.2005 neu eingestellt worden sind oder werden (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA), thematisiert und mit Nachdruck eine Beseitigung dieser "Ungleichbehandlung" gefordert. Diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.3 Betriebsübergang

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner bisherigen Identität durch Rechtsgeschäft auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers. Mit dem vom BetrVG verwandten Begriff des Arbeitgebers wird der jeweilige Inhaber des Betriebs als Organ der Betriebsverfassung bezeichnet. Der neue Betriebsin...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.7 Vertragsanpassung nach rechtskräftiger Feststellung des Arbeitnehmerstatus

Stellt sich heraus, dass der freie Mitarbeiter in Wirklichkeit Arbeitnehmer ist, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vergütungsrechtlich so stellen, wie dies bei rechtzeitiger, korrekter Einordnung des Rechtsverhältnisses der Fall gewesen wäre. In diesem Fall hat der Mitarbeiter nach § 612 BGB Anspruch auf Vergütung nach dem sachlich einschlägigen Tarifvertrag. Lässt sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 16 Die Unklarheitenregel des II kommt nicht zur Anwendung, wenn eine Klausel eindeutig und damit nicht auslegungsbedürftig ist (BGH NJW-RR 04, 1247 [BGH 17.06.2004 - VII ZR 25/03]). In sonstigen Fällen kommt II erst dann zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten (Rn 11) ein nicht behebbarer Zweifel bleibt, so dass mindestens z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unverzüglich.

Rn 4 Die Anfechtung gem § 121 I 1 muss unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Diese Legaldefinition gilt für das Bürgerliche Recht, §§ 111 2, 149 1, 174 1, 230 III, 318 II, 352, 353, 374 II, 384 II, 396 I, 410 I, 469 I, 536c I, 543 II 3, 625, 650 II, 663, 727 II, 777 I, 789, 960 II, 961, 965 I, 978 I, 1042, 1160 II, 1166, 1218 II, 1220 II, 1241, 1285 II, 1799 I,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Betriebsübergang

Rz. 43 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner bisherigen Identität durch Rechtsgeschäft auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers. Mit dem vom BetrVG verwandten Begriff des Arbeitgebers wird der jeweilige Inhaber des Betriebs als Organ der Betriebsverfassung bezeichnet. Der neue Bet...mehr

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Personalakte / 3 Früheres Tarifrecht

Vor der Tarifreform des Öffentlichen Dienstes im Jahr 2005 beinhalteten die Vorschriften des § 13 BAT/-O bzw. § 13a MTArb/-O und § 11a BMT-G/-O Regelungen zur Personalakteneinsicht und zum Führen von Personalakten. Diese Vorschriften entsprachen bereits im Wesentlichen den heutigen Regelungen. Darüber hinaus sahen sie vor, dass der Arbeitgeber im Falle einer Einsichtnahme dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.4 Rechtsfolge: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Bewertung

Rz. 934 § 1 Abs. 4 KSchG schränkt als Rechtsfolge die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung deutlich ein: Das Verhältnis der 4 Hauptkriterien des § 1 Abs. 3 KSchG zueinander, das die Tarifvertrags- bzw. Betriebspartner in einer Auswahlrichtlinie festgelegt haben, darf nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Das Arbeitsgericht kontrolliert in einem Kündigungsschut...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 2.2 Übergangsrecht zum Zuweisungsverfahren nach § 44g (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 stellte und stellt sicher, dass bisherige Zuweisungen von Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen bis Ende des Jahres 2015 auch noch nach bisherigem Recht fortgelten und vorgenommen werden können. Hierdurch werde der Verwaltungsaufwand nach der Gesetzesbegründung minimiert, weil von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Verlängerung der End...mehr

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Hausmeister / 1 Allgemeine Hinweise

Mit dem Begriff des „Hausmeisters“ ist ein bestimmtes Berufsbild im berufskundlichen Sinn verbunden. Zu seinen Aufgaben gehören typischerweise die Regelung und Wartung von technischen und sanitären Anlagen sowie der Hauselektrik. Darüber hinaus übernimmt er Streich-, Maler- oder Verlegearbeiten und führt Botendienste sowie kleinere Transportarbeiten durch. Er ist zudem für d...mehr