Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unverzüglich.

Rn 4 Die Anfechtung gem § 121 I 1 muss unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Diese Legaldefinition gilt für das Bürgerliche Recht, §§ 111 2, 149 1, 174 1, 230 III, 318 II, 352, 353, 374 II, 384 II, 396 I, 410 I, 469 I, 536c I, 543 II 3, 625, 650 II, 663, 727 II, 777 I, 789, 960 II, 961, 965 I, 978 I, 1042, 1160 II, 1166, 1218 II, 1220 II, 1241, 1285 II, 1799 I,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Abweichende Regelungen in Tarifverträgen

Rz. 23 Den Tarifvertragsparteien wird in Abs. 4 Satz 1 ein weiträumiger Gestaltungsspielraum eröffnet. Sie können die in den Abs. 1 und 2 genannten Kündigungsfristen verlängern und verkürzen sowie die Kündigungstermine und die Probezeit nach Abs. 3 modifizieren. Sofern Art. 12 GG hinreichende Beachtung findet, können sie sogar entfristete Kündigungen zulassen.[1] An das Diskr...mehr

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Änderungskündigung: Reaktio... / 5 Widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit

Die widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer kann eine Annahme des Änderungsangebots darstellen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) jedoch nur dann, wenn sich die Vertragsänderung unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, beispielsweise bei Arbeitszeitänderungen, nicht jedoch, solange die Änderungsfolgen nicht hervortr...mehr

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Urlaub / 4.19.2 Keine Kürzung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt oder Urlaubsgeld

Da die Beschäftigten für die Dauer des Urlaubs von der Kurzarbeit ausgenommen sind, steht ihnen auch der Anspruch auf das Urlaubsentgelt in ungekürzter Höhe zu. Die Tarifvertragsparteien haben dies in § 5 Abs. 2 TV COVID ausdrücklich klargestellt: Nach der genannten Vorschrift werden das Urlaubsentgelt und das Urlaubsgeld ungekürzt weitergezahlt. Im TVöD besteht allerdings n...mehr

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Urlaub / 11.2.1.5 Überleitungsvorschrift in § 23 TVÜ-VKA (maßgebend bis 31.12.2016)

Besonderheiten sind zu beachten hinsichtlich der vor dem 1.10.2005 eingestellten und auf den TVöD übergeleiteten Beschäftigten, die bis zum 30.9.2005 dem Geltungsbereich des Tarifvertrags betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen für Angestellte vom 1.7.1981 bzw. dem TV Schichtzulagen Ang-O vom 8.5.1991 bzw. als Arbeiter dem TV zu § 24 BMT-G (Schichtlohnzuschlag) vom 1.7...mehr

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Urlaub / 11.4 Anspruch auf Zusatzurlaub nach Bezirkszusatztarifverträgen

Auch nach Inkrafttreten des TVöD kann unter Umständen noch Anspruch auf Zusatzurlaub nach landesbezirklichen Tarifregelungen – auch nach Zusatztarifverträgen zum früheren Tarifrecht BAT bzw. BMT-G II/MTArb – bestehen. So hat das BAG[1] beispielsweise entschieden, dass den Beschäftigten in Baden-Württemberg ein Anspruch auf Zusatzurlaub nach dem Bezirkszusatztarifvertrag Bade...mehr

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Urlaub / 11.7 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub

Die Regelung im § 27 Abs. 4 TVöD differenziert zwischen dem Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) und dem Verhältnis zum Erholungsurlaub (Sätze 2–4). Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) § 27 Abs. 4 TVöD stellt nicht darauf ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder aus welchem Anlass die Zusatzurlaube gewährt werden. Ausgenommen von der Höchstbegrenzungsregelun...mehr

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Urlaub / 8.3 Urlaub und Feiertag

Nachfolgend gilt es, das Verhältnis von Urlaub und gesetzlichen Feiertagen zu beleuchten. Feiertage sind (nur) die gesetzlich anerkannten Feiertage. Gleichgültig ist dabei, ob es sich um bundesgesetzlich oder landesgesetzlich anerkannte Feiertage handelt. Die kirchlichen Feiertage, die nicht zugleich auch gesetzliche Feiertage sind, fallen nicht unter den Feiertagsbegriff des...mehr

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Urlaub / 11.2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zusatzurlaub ist nicht allein, dass der Beschäftigte die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit "erhält". Vielmehr verlangt § 27 Abs. 1 TVöD zusätzlich, dass der Beschäftigte ständig Wechselschichtarbeit bzw. Schichtarbeit leistet [1] (zum Anspruch auf Zusatzurlaub im Falle der Nichtleistung von Schichten wegen Urlaub oder K...mehr

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Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Leistungsentgelt / 6.4.3 Beschäftigte in der ARGE

Eine besondere Problematik besteht bei kommunalen Arbeitgebern, die ihr Personal im Rahmen von Zuweisungen und Personalgestellungsverträgen der ARGE zur Verfügung gestellt haben. Das Arbeitsverhältnis mit diesen Beschäftigten besteht weiter. Auch sind die Beschäftigten nicht aus dem Geltungsbereich des TVöD-VKA ausgenommen, sodass ihnen das Leistungsentgelt zugänglich sein mu...mehr

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Leistungsentgelt / 8.2.2 Aufteilung des Budgets (§ 9 LeistungsTV-Bund)

§ 9 LeistungsTV-Bund enthält Regelungen zur Berechnung und Aufteilung des Budgets auf Verwaltungen und Verwaltungsteile. Verwaltungen sind hierbei solche, für die im jeweiligen Einzelplan des Haushalts ein Kapitel ausgebracht wird. Verwaltungsteile sind Teile der Verwaltung, für die im jeweiligen Einzelplan des Haushalts ein Kapitel ausgebracht ist. Es kann sich hier sowohl ...mehr

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Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat...mehr

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TVöD – Tarifgebiet Ost / 1 Einleitung

Ein wesentliches Ziel der Reform der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes war die Vereinheitlichung des Tarifrechts. Beginnend mit dem TV-V ab April 2002 und ab Oktober 2005 mit dem TVöD wurden nicht nur unterschiedliche Tarifverträge für die Statusgruppen (Angestellte und Arbeiter) aufgegeben, sondern auch gesonderte Tarifverträge für die Tarifgebiete Ost und West (bishe...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 2.2 Konkrete Durchsetzungsmöglichkeiten

Dem Betriebsrat sind jedoch nur vereinzelt im BetrVG besondere verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung in Rechtsfragen zugewiesen. Ein in der Praxis bedeutsames Beispiel ist die Eingruppierung. Hier kann der Betriebsrat gegen die seiner Ansicht nach falsche Anwendung des Tarifrechts bei der Eingruppierung im Beschlussverfahren gerichtlich vorgehen. Der Betriebsra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 1.1 Aufbau des TVöD

Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonderen Teile gle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 4 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 4 S 1 EStG die Voraussetzungen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann, festzulegen. In der Kindergelddaten-AbrufVO (KiGAbV) v 24.04.2018, BStBl I 2018, 1022, die ab dem 01.05.2018 gilt...mehr

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Nutzung des LandesTicket He... / 6 Weitere Berechtigte

Die aktiven Landesbeamten mit Bezügen (nicht Pensionäre) bekommen in Anlehnung an die Regelungen des TV LandesTicket Hessen ebenfalls ein LandesTicket. Da manche Arbeitgeber auf die Tarifregelungen des Landes Hessen verweisen (z. B. durch Satzung oder Arbeitsvertrag), stellt sich bei diesen Arbeitgebern die Frage, ob ihre Beschäftigten einen Anspruch auf das LandesTicket Hess...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 49 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine Arbeitnehmer, werden aber von einigen arbeitsrechtlichen Gesetzen als dem Arbeitnehmer vergleichbar eingestuft und daher vom arbeitsrechtlichen Schutz erfasst. Für die Klage arbeitnehmerähnlicher Personen sind die ArbG zuständig[1], sie haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch[2], die Unfallverhütung des Arbeitgebers kommt nach...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.1 Transformation oder Fortgeltung?

Betriebsvereinbarungen enthalten nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG zwingende Rechtsnormen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden diese kollektivrechtlichen Rechtsnormen, die im abgebenden Betrieb galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als individualrechtliche vertragliche Regelungen weiter. Die Regelungen aus der ...mehr

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Bildungsurlaub / 2.3 Tarifrecht

Tarifvertragliche Ansprüche auf Bildungsurlaub gibt es bisher lediglich auf dem privaten Sektor (z. B. Metall- und Elektroindustrie). Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für Beschäftigte gilt, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (V...mehr

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Führung auf Probe / 1 Einleitung

Eine der völlig neuen Regelungen in dem am 1.10.2005 (TVöD) bzw. 1.11.2006 (TV-L) in Kraft getretenen neuen Tarifrecht ist § 31 TVöD, der die Führung auf Probe regelt. Es war den Tarifvertragsparteien ein wichtiges Anliegen, die Instrumente zur Stärkung der Führung in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben zu schaffen. Mit der Möglichkeit der Führung auf Probe hat der A...mehr

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DRK-TV / 3.1.1 DRK-Überleitung

Die Mitarbeiter werden gem. § 4 TVÜ-DRK entsprechend ihrer Beschäftigungszeit der Stufe der sich nach der Zuordnungstabelle ergebenden Entgeltgruppe zugeordnet, die der Stufe vorhergeht, die sie erreicht hätten, wenn die Entgelttabelle bereits seit Beginn ihrer Beschäftigungszeit gegolten hätte. Die Verweildauer in der zugeordneten Stufe wird einmalig im Rahmen der Überleitun...mehr

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DRK-TV / 1.3 Reformbestrebungen

Inzwischen sind zahlreiche Kreis- oder sonstige DRK-Verbände aus ihren Landestarifgemeinschaften ausgetreten; auch ein Großteil der Landestarifgemeinschaften hat sich aufgelöst und damit die Tarifbindung aufgegeben, da sich die Mitglieder die sich aus dem an den BAT angelehnten Tarifvertrag ergebenden Personalkosten nicht mehr leisten konnten. Um einzelnen DRK-Verbänden trot...mehr

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DRK-TV / 3.1.6 Bewährungs- und Zeitaufstiege (§ 6 TVÜ-DRK)

Der DRK-Reform-Tarifvertrag kennt keine Bewährungs- oder Zeitaufstiege in höhere Entgeltgruppen (§ 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-DRK). Der Mitarbeiter verbleibt für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses in seiner Entgeltgruppe, seine Vergütung ändert sich nur über die Stufenlaufzeit. Eine höhere Entgeltgruppe kommt nur bei Änderung der Tätigkeit des Mitarbeiters in Betracht. Daher so...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 17 Mitbestimmung

Die Auszahlung des Sterbegeldes ist eine bloße Anwendung des Tarifrechts und unterliegt somit nicht der Mitbestimmung des Personal- und Betriebrats. Anderes kann gelten, wenn abweichende Regelungen – aufgrund der Öffnungsklausel des § 23 Abs. 3 Satz 4 TVöD im kommunalen Bereich – vereinbart werden. Kein Verstoß gegen das Umlageverbot des § 41 BetrVG liegt vor, wenn der Betrie...mehr

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Musikschullehrer / 1 Einleitung

Für Musikschullehrer im Angestelltenverhältnis gelten grundsätzlich die allgemeinen tariflichen Regelungen. Abweichende Bestimmungen, die die Besonderheiten der Tätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub berücksichtigen, gibt es im Geltungsbereich des TV-L nicht. Aus finanziellen Gründen wurden Musikschullehrer häufig nur in Teilzeit als Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 5 Auskunft an Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 4)

Rz. 13 § 68 Abs. 4 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses durch die Familienkassen i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ohne diese Ausnahme wären die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes nicht in der Lage, die Bezüge von Bediensteten, bei denen Kinder zu berücksichtigen sind, zutreffend festzusetzen.[1] Vergleichsmitteilungen zwischen...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 1 Die Entwicklung vom BAT zum TV-L

Seit dem 1.4.1961 bestimmte der BAT mehr als 40 Jahre die Rechtsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst. Angesichts der zunehmenden Kritik an der Komplexität wie Kostenstruktur der Regelungen des BAT waren sich die Tarifvertragsparteien einig, dass eine umfassende Reform des Öffentlichen Dienstrechts dringend notwendig ist. Es galt den als antiquiert empfundenen...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2.1.1 Regelungsinhalt

In § 2 TVÜ-L sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TV-L ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TV-L den BAT/BAT-O, MTArb/MTArb-O und die diese ergänzenden Tarifverträge nicht einfach ersetzen. Der BAT usw. blieben folglich auch nach dem 31.10.2006 in Kraft. Der TVÜ-Länder-VKA enthält somit einerseits Vorschriften z...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 15.1 Regelungsinhalt

Zu einem Tarifrecht, das modern und zukunftsfähig sein will, gehören insbesondere praxisfreundliche Regelungen, die dazu beitragen, unnötigen Verwaltungsaufwand und aufwändige Berechnungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Tarifvertragsparteien haben sich deshalb darauf verständigt, dass einzelvertraglich zusätzliche Entgeltbestandteile (z. B. Zeitzuschläge, Erschwerniszusc...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 1.1 Regelungsinhalt

§ 1 TVÜ-Länder bestimmt den persönlichen und sachlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TV-L. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TV-L an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ-L, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TV-L das bisherige Tarifrecht ablöst. Absatz 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Absatz 1 Satz 1 ist ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 21.1 Regelungsinhalt

Im Zeitpunkt der Gehaltsanweisung – Zahltag ist der Letzte eines Monats – steht noch nicht fest, ob und wie viel Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, zuschlagspflichtige Überstunden etc. vom Beschäftigten im laufenden Kalendermonat geleistet werden. Deshalb sind die unständigen Bezügebestandteile zeitversetzt auszuzahlen. Im neuen Tarifrecht der Länder ist die Abrechnung u...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 7.1 Überblick

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TV-L keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben soll. Dies ist in § 17 Abs. 5 Satz 1 ausdrücklich geregelt. Allerdings wurde dies in der neuen Entgeltordnung nicht uneingeschränkt umgesetzt. So enthalten die Fallgruppen 2 und 3 der Entg...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 13.1 Regelungsinhalt

Im neuen Tarifrecht der Länder ist die "Beschäftigungszeit" abweichend vom bisherigen Tarifrecht definiert. Der TV-L unterscheidet – entgegen den bis 31.10.2006 für die Arbeitnehmer der Länder im Tarifgebiet West geltenden Regelungen – nicht mehr zwischen den Begriffen "Beschäftigungszeit" und "Dienstzeit" bzw. "Jubiläumszeit". Letzteres waren die Zeiten im gesamten öffentlic...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 14.2.4 § 15 Absatz 4 TVÜ-L

Nach § 48a BAT/BAT-O/MTArb/MTArb-O richtet sich der Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit nach der bei demselben Arbeitgeber im vorangegangenen Kalenderjahr erbrachten Arbeitsleistung. Der Anspruch auf diesen Zusatzurlaub entsteht erst mit Beginn des auf die Arbeitsleistung folgenden Urlaubsjahres (§ 48a Abs. 9 BAT/BAT-O). § 27 TV-L enthält eine...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2 Der TVÜ-Länder

Letztlich entstand eine Textfassung des TVÜ-Länder, die in vielen Punkten auf den Überleitungsverträgen bei Bund und VKA vom 13.9.2006 beruht, jedoch an ebenso vielen Stellen hiervon abweichende Regelungen trifft. Dies liegt darin begründet, dass sich die Ausgangssituation der TdL von der des Bundes und VKA unterschied. So gab es auch bereits im BAT verschiedene Abweichungen ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 14.2.1 § 15 Absatz 1 TVÜ-L

Nach § 15 Abs. 1 TVÜ-Länder galten für das Urlaubsjahr 2006 die bisherigen Tarifregelungen bis zum 31.12.2006 fort hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs bzw. von Zusatzurlaub (§§ 47 Abs. 5, 48, 48a, 49 BAT/BAT-O), der Bewilligung des Erholungsurlaubs bzw. von Zusatzurlaub (§ 47 Abs. 6) sowie der Übertragung des Erholungsurlaubs bzw. von Zusatzurlaub auf das folgende Kalen...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.5 Absatz 4

In § 9 Abs. 4 Satz 1 TVÜ-L ist geregelt, wie lange die Besitzstandszulage nach den vorangegangenen Absätzen zu zahlen ist. Dies ist von zwei Voraussetzungen abhängig: Zum einen muss die Tätigkeit, die den Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage nach bisherigem Tarifrecht begründet, auch weiterhin ausgeübt werden, und zwar ununterbrochen. Dies knüpft – bezogen auf die Tätigkei...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 21.2 Kommentierung

§ 22 TVÜ-Länder enthält eine besondere Fälligkeitsregelung zur Zahlung der bis zum 31.10.2006 erarbeiteten unständigen Bezügebestandteile. Danach werden die unständigen Bezügebestandteile für Arbeitsleistungen bis zum 31.10.2006 "nach den bis dahin jeweils geltenden Regelungen abgerechnet als ob das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. Oktober 2006 beendet worden wäre." Unständ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.1 Regelungsinhalt

Einführung Mit Inkrafttreten des TV-L wird ein modernes und leistungsorientiertes Tarifrecht eingeführt, das die Bezahlung der Arbeitsleistung unabhängig von familiären Gesichtspunkten gestaltet. Bei gleichwertiger Tätigkeit und Verantwortung verdient der nicht verheiratete Beschäftigte genau so viel wie der verheiratete Beschäftigte oder der Familienvater mit drei Kindern. D...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.7 Techniker-, Meister- und Programmiererzulage (§ 17 Abs. 6 TVÜ-Länder)

Diese Regelung korrespondiert mit der Regelung in der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3. Danach wurden am Stichtag 31.10.2006 gewährte Zulagen als Besitzstandszulage weiter gewährt. Auch bei Neuübertragung einer nach den zuvor geltenden tariflichen Regelungen anspruchsbegründenden Tätigkeit nach dem 31.10.2006 wurde eine entsprechende Zulage bis zu einer Überarbeitung ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 11.1 TVÜ-Länder

Beim sog. Strukturausgleich geht es nicht um Besitzstand im eigentlichen Sinne. Vielmehr sollen nicht (mehr) erfüllte Erwartungen, die auf der Fortgeltung des bisherigen Tarifrechts beruhten, insoweit kompensiert werden, als die künftigen Gehaltsentwicklungen in der Entgelttabelle des TV-L nicht berücksichtigt worden sind oder nicht abgebildet werden konnten (sog. Exspektanz...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 30.2.2 Einstellungen vom 1.1.2019 bis zur Unterzeichnung der Änderungstarifverträge

Aufgrund der rückwirkenden Änderung der Stufenregelungen zum 1.1.2019 sind Einstellungen zumindest zwischen dem 1.1.2019 und dem 2.3.2019 in die "kleine" Entgeltgruppe 9 vorgenommen worden. Aufgrund der bis Anfang September 2019 fehlenden tarifvertraglichen Umsetzung dürften viele Arbeitgeber sogar über diesen Zeitpunkt hinaus – bis zur Unterzeichnung und Veröffentlichung de...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.3.1 Anspruchsberechtigung übergeleiteter Beschäftigter

Praxis-Tipp Für die am 1.11.2006 übergeleiteten Beschäftigten gilt die Regelung zur kinderbezogenen Besitzstandszulage für die bis zum 31.12.2006 geborenen Kinder entsprechend (§ 11 Abs. 3 Buchst. a TVÜ-L). Damit besteht Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage, wenn das Kind bei Geburt zu einem früheren Zeitpunkt nach BAT/BAT-O bzw. MTArb/MTArb-O bei der Vergütungs...mehr