Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Grundrechtliche Bindungen

Rz. 8 Spezifische verfassungsrechtliche Grenzen der Erbschaftsteuer ergeben sich zunächst aus der Erbrechtsgarantie [1], die insbesondere in Gestalt der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrechts die Eigentumsgarantie[2] ergänzt.[3] Zwar verstößt die Erbschaftsteuer als solche nicht gegen die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts.[4] Schon in seinen Beschlüssen vom 22...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgebe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Neue Verfahren vor dem BVerfG

Rz. 15 Vor dem BVerfG sind einige neue Verfahren anhängig. Es kann sich empfehlen, diese Verfahren durch Einspruch bis zur Erledigung dieser Verfahren offenzuhalten. Im Verfahren des BFH[1] wenden sich die Kläger gegen die Steuerverschonungsregelungen in § 13b ErbStG begünstigtem Betriebsvermögen und nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen (der Streitfall betraf das am 30.6.20...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 3 Beispiel für eine Gestaltungsmöglichkeit mit § 13a EStG

Landwirt A möchte die Vorteile des neuen § 13a EStG gerne für sich nutzen. Er betreibt einen Ackerbaubetrieb, auf dem unter anderem 15 ha Kartoffeln angebaut werden. Er kalkuliert je ha Kartoffelanbau einen Gewinn von 2.300 EUR. Um die Gesamtsteuerbelastung seiner Familie zu senken und seinen Sohn auf die Hofnachfolge vorzubereiten, beschließt er, zum 1.7.2025 die Kartoffelf...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Forderungs... / 3 Abweichen vom Zu- und Abflussprinzip

Wird bei einer Einnahmen-Überschussrechnung mit Forderungskonten gebucht, wird vom Zu- und Abflussprinzip abgewichen, d. h., die Einnahmen und die Erlöse sind nicht identisch. Deshalb müssen die Erlöse um die Beträge, die im Forderungsanfangsbestand enthalten sind, korrigiert werden. Soll-Versteuerung Hans Groß, der seinen Gewinn per Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, ha...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 3 Voraussetzungen für die Übertragung von stillen Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut

Verkauft oder entnimmt der Unternehmer ein Wirtschaftsgut seines Anlagevermögens, muss er grundsätzlich die dabei aufgedeckten stillen Reserven versteuern. Scheidet das abnutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens aber infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus, brauchen die aufgedeckten stillen Reserven nicht sofort...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 13 Kassensicherungsverordnung: Beschreibung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme und deren Belegführung

Die GoBD beschreiben allgemein und abstrakt die Voraussetzungen an die Belege bei der Verwendung digitaler Buchhaltungs- und Archivierungssysteme. Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung[1] wurde die sog. "Kassensicherungsverordnung" erlassen, welche die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme und deren Belegführung beschreibt. Als Aufzeichnungssysteme in diesem S...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.6 Beendigungsorientierte Steuerbilanzpolitik

Ist die Grundentscheidung, das Unternehmen zu veräußern oder aufzugeben, bereits gefallen oder abzusehen, z. B. wegen hohen Alters des Unternehmers und Fehlens eines Nachfolgers, könnte für die Restzeit der betrieblich-werbenden Tätigkeit eine beendigungsorientierte Steuerbilanzpolitik sinnvoll sein. Während dieser "Restzeit" sollten unter Ausnutzung sämtlicher steuerbilanzpo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 4.2 Gewinn-Nivellierung

Im Gegensatz dazu berücksichtigt eine Gewinn-Nivellierung nach dem Gesetz der Normallinie nicht ausreichend, dass bei der GewSt Proportionalsteuersätze gelten und selbst der ESt-Satz nach Erreichen des Spitzensteuersatzes zu einem Proportionaltarif wird. Es werden unter Umständen beträchtliche Gewinnverlagerungen in Kauf genommen und infolgedessen "zinslose Steuerkredite" ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 4 Bilanzpolitische Strategien

Ist die Manövriermasse bekannt und sind die Daten des Planungszeitraums in etwa ersichtlich, muss sich der Unternehmer rechtzeitig vor dem Abschlussstichtag im Hinblick auf Sachverhaltsgestaltungen darüber klar werden, welche der möglichen steuerbilanzpolitischen Mittel ergriffen werden sollen. In der Betriebswirtschaft sind hierzu Strategien entwickelt worden, die von einer...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 4.1 Steueraufwandminimierung

Mit der Steueraufwandminimierung wird angestrebt, die gesamte Manövriermasse sogleich auszuschöpfen. Sie lohnt sich, wenn Steuersätze hoch sind und eine – kontinuierliche – Senkung feststeht oder geplant ist, weniger bei konstant bleibenden Steuersätzen oder steuerlichen Investitionsanreizen. Der Steueraufwandminimierung wird regelmäßig entgegengehalten, sie berücksichtige ni...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012

Leitsatz 1. Bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und der Gewährung von Zugang zu einem E‐Paper der Zeitung (E‐Abo) handelt es sich um selbständige Hauptleistungen, da sie nicht untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen. 2. In den Jahren 2009 bis 2012 war es noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E‐Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 € zuzuweisen, ...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 5 Steuersätze

Personenbeförderungen im Inland unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz. Allerdings sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG die folgenden Verkehrsarten mit 7 % ermäßigt zu besteuern: Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen (unbefristet), Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (unbefristet), Personenbeförderungen im Verkehr mi...mehr

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Reiseveranstalter / 4 Margenbesteuerung und ermäßigter Steuersatz

Ein Umsatz, der als Reiseleistung der Margenbesteuerung unterliegt, kann nicht auch steuerermäßigt sein.[1] Im Streitfall ging es um die Frage, ob eine Leistung, die im Wesentlichen in der Überlassung einer Ferienwohnung besteht, und bei der zusätzliche Leistungselemente nur als Neben- zur Hauptleistung anzusehen sind, entsprechend dem EuGH-Urteil "Van Ginkel"[2] der Sonderr...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 4.2 Trennung von Entgelten

Dem Unternehmer, dem wegen der Art und des Umfangs des Geschäfts eine Trennung der Entgelte und Teilentgelte nach Steuersätzen[1] in den Aufzeichnungen nicht zuzumuten ist, kann das Finanzamt auf Antrag gestatten, dass er die Entgelte und Teilentgelte nachträglich auf der Grundlage der Wareneingänge oder, falls diese hierfür nicht verwendet werden können, nach anderen Merkma...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 2 Begriff der Personenbeförderung

Eine Personenbeförderung liegt vor, wenn Personen über eine grundsätzlich im Voraus bestimmte Strecke vom Abgangsort zum Bestimmungsort mit einem Beförderungsmittel transportiert werden. Die Art des Beförderungsmittels ist nicht von Bedeutung. Wichtig Mitgeführtes Reisegepäck zählt zur Personenbeförderung Zu einer Personenbeförderung gehört auch die damit verbundene Beförderun...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 8 Luftverkehrsteuer

Seit dem 1.1.2011 wird auf Abflüge von deutschen Flughäfen eine Luftverkehrsteuer erhoben. Nach dem Luftverkehrsteuergesetz [1] unterliegt ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt, der Luftverkehrsteuer. Gem. Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der VO (...mehr

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Reiseveranstalter / 3 Unter die Margenbesteuerung fallende Reiseleistungen

Als Reiseleistungen sind insbesondere alle touristischen Leistungen – wie Beförderung zu den einzelnen Reisezielen, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung durch Reiseleiter, Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Stadtrundfahrten, Besichtigungen, Sport- und sonstige Animationsprogramme, Landausflüge) oder Eintrittsberechtigungen – anzusehen. Hierunter fällt auch...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Verkauf einer Fahrkarte bietet ein Personenbeförderungsunternehmen eine Beförderungsleistung an, die entweder unmittelbar nach dem Fahrscheinverkauf oder zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich stattfindet. Umsatzsteuerlich maßgebend ist jedoch der tatsächliche Transportvorgang und nicht der Fahrkartenverkauf. Je nachdem, wo die Beförderung stattfindet und ...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 4.1 Streckenaufteilung bei grenzüberschreitenden Beförderungen

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist das Entgelt nach § 3b Abs. 1 Satz 2 UStG aufzuteilen in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil. Maßstab für die Aufteilung des Nettobeförderungspreises Bemessungsgrundlage ist nur das Entgelt, das auf den steuerbaren Teil der Beförderungsleistung entfällt. Ist bei einer grenzüberschreitenden Beförderung ein Gesamtp...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 7 Vereinfachte Aufzeichnungspflichten

Beförderungsunternehmen, die neben steuerermäßigten Personenbeförderungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG auch Personenbeförderungen ausführen, die dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, kann im Rahmen der Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG auf Antrag gestattet werden, die Entgelte nach dem Ergebnis von Repräsentativerhebungen dieser Unternehmen zu trennen. Die repräsentati...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 79 Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen (und Familienvereinen) unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer.[1] Dabei handelt es sich faktisch um eine Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist das Vermögen der Familienstiftung und keine Vermögensübertragung. Die Erbersatzsteuer ist somit ein Fremdkörper im Erbschaft...mehr

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Reiseveranstalter / 6 Bemessungsgrundlage

Für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters ist lediglich die Differenz zwischen dem Betrag, den der Reisende bezahlt, und den Aufwendungen für die Reisevorleistungen als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen (Marge). Hiervon ist die Umsatzsteuer abzusetzen. Dabei ist grundsätzlich auf die einzelne Reise abzustellen. Praxis-Beispiel Berechnung der Brutto-/Ne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Steuersatz für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz

Rz. 139 Der Lieferer oder Abnehmer hat als Auslagerer bei der Steuerberechnung den Steuersatz zugrunde zu legen, der sich für den maßgeblichen Umsatz nach § 12 UStG ergibt.mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.6.2 Anhebung des Steuersatzes

Rz. 75 Bei einer Kette von Schenkungen, die über einen 10-Jahreszeitraum hinausreichen, lassen sich allein durch das Institut des "Wiederauflebens des Freibetrags" nicht alle durch § 14 ErbStG hervorgerufene Fälle einer Überprogression ausgleichen. Derartige Fehler können vielmehr auch aus anderen Gründen eintreten. So liegt ein weiterer im System von § 14 Abs. 1 ErbStG ange...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Mindeststeuerbetrag (§ 14 Abs. 1 S. 4 ErbStG)

Rz. 43 Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/7918) soll die ab 1.1.2009 geltende Ergänzung nicht gerechtfertigte Steuervorteile, die sich im Zusammenhang mit der Berücksichtigung früherer Erwerbe bei der Steuerfestsetzung für einen späteren Erwerb ergeben, verhindern. Wenn die früher für einen Vorerwerb tatsächlich zu entrichtende Steuer höher sei als die fiktiv daf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7 Ermittlung der Jahressteuer bei Steuern vom Kapitalwert von Renten bei Zusammenrechnung mit Vorerwerben

Rz. 79 Hat der unentgeltliche Erwerber eines Rentenstammrechts die Jahresversteuerung nach § 23 ErbStG gewählt und muss für Zwecke der Besteuerung eine frühere Zuwendung als sog. Vorerwerb i. S. d. § 14 ErbStG berücksichtigt werden, wirft die Berechnung der Jahressteuer praktische Probleme auf. Der für die Jahressteuer anzusetzende Steuersatz[1] soll in diesem Fall nicht dad...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Berücksichtigung der tatsächlich bezahlten höheren Steuer (§ 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG)

Rz. 35 Zum Vorteil der Steuerpflichtigen lässt § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG zu, dass eine die fiktive Steuer nach S. 2 übersteigende, für den Vorerwerb "zu entrichtende" Steuer, abzugsfähig ist. Demnach verlangt § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG stets 2 – von Amts wegen durchzuführende – Steuerberechnungen, wobei der höhere Steuerbetrag anzurechnen ist. Rz. 36 Zusammenrechnung von Erwerben...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.1 DBA mit Freistellungsmethode

Rz. 88 Soweit ein DBA mit Freistellungsmethode vorhanden ist, wie z. B. in Sonderfällen (Art. 10 Abs. 1 lit. a DBA-Erb CH) mit der Schweiz bzw. bis 1.1.2008 mit Österreich, ist die Steuer dennoch nach dem Steuersatz zu erheben, der für den um das befreite Vermögen erhöhte Gesamterwerb gelten würde.[1] Die Doppelbesteuerung wird nach der Freistellungsmethode durch Aufteilung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift eröffnet den Dritten Abschnitt "Berechnung der Steuer" und regelt die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe, die von derselben Person innerhalb von 10 Jahren anfallen. Rz. 2 Zweck der Vorschrift ist es nach der Vorstellung des Gesetzgebers, Vorteile auszuschließen, die durch die Aufteilung einer beabsichtigten Zuwendung in mehrere zeitlich aufeinanderfolgende...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.6 Zusammenrechnung bei überlappenden 10-Jahreszeiträumen

Rz. 71 Finden mehrere Zuwendungen zwischen denselben 2 Beteiligten nicht nur innerhalb eines 10-Jahreszeitraums statt, sondern verteilen sie sich auf mehrere aufeinanderfolgende 10-Jahresperioden, können einzelne Schenkungen wegen der rückwärtsgerichteten Zusammenrechnung unverhältnismäßig hoch besteuert werden.[1] Rz. 72 Um dieses unbillige Ergebnis zu beseitigen, hat der BF...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 2 Tätigkeit als Zahnarzt

Steuerfrei ist auch die freiberufliche Tätigkeit bei der Ausübung der Zahnheilkunde unter der Berufsbezeichnung "Zahnarzt" oder "Zahnärztin" (bzw. der Dentisten). Auch hier ist die Rechtsform, unter der die Tätigkeit ausgeübt wird, unerheblich.[1] "Ausübung der Zahnheilkunde" ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich-wissenschaftliche Kenntnisse gegründete Feststellung und Beha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.5.2 Gesamtkapitalrentabilität

Rz. 111 Da Unternehmen u. U. Eigenkapital durch Fremdkapital ersetzen, um die Eigenkapitalrentabilität zu erhöhen (Leverage-Effekt), sollte neben der Eigenkapitalrentabilität unbedingt die Gesamtkapitalrentabilität (GKR) herangezogen werden. Sie wird wie folgt ermittelt: Als ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Steuerberechnungsverfahren (Grundsätze)

Rz. 11 Die Steuerberechnung nach den Grundsätzen dieser Norm lässt sich vereinfacht wie folgt systematisieren: Letzterwerb + Vorerwerbe = Gesamterwerb ./. Persönlicher Freibetrag =Steuerpflichtiger Erwerb x Steuersatz = Steuer für den Gesamterwerb Korrekturpositionen ./. Fiktive Abzugssteuer nach § 14. Abs. 1 S. 2 ErbStG oder ./. höhere tatsächlich zu entrichtende Steuer (§ 14 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 3.1.2 Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V, Aufnahme in den Leistungskatalog des § 92 SGB V

Sinn der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG ist die Entlastung der Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger.[1] Deshalb kann die o. g. Vergleichbarkeit mit einem Katalogberuf als "Befähigungsnachweis" nicht allein ausschlaggebend sein. Praxis-Tipp Krankenkassenzulassung als Indiz für das Vorliegen einer heilberuflich ähnlichen Tätigkeit Fehlt es an einer berufsrechtlichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Höchstbetrag (§ 14 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 108 Die Steuer für den Nacherwerb wird gem. § 14 Abs. 3 ErbStG in der Weise begrenzt, dass die Steuer 50 % des Nacherwerbs nicht übersteigen darf. Rz. 109 Die Vorschrift wird nur selten Anwendung finden, da § 19 Abs. 3 ErbStG allfällige Härten bei den Tarifsprüngen ausgleicht und bei Berücksichtigung der Steuer für den Vorerwerb nach § 14 Abs. 1 S. 2 und 3 ErbStG eine Art...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Rechtslage für Erwerbe ab dem 29.12.2020

Rz. 102 Die Änderung des § 14 Abs. 2 ErbStG [1] ist als Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des BFH[2] zu sehen. Der 2. Senat hatte entschieden, dass eine geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb für sich allein gesehen kein rückwirkendes Ereignis ist, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt. Dies begründete der BFH damit, da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Durchführung der Zusammenrechnung (§ 14 Abs. 1 S. 1–3 ErbStG)

Rz. 20 Die Zusammenrechnung hat für alle Erwerbe zu erfolgen, die – berechnet vom letzten Erwerb an – nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen. Die Addition der einzelnen Erwerbe hat dergestalt zu erfolgen, dass der bei den früheren Zuwendungen (Vorerwerbe) berücksichtigte persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG zunächst unbeachtet bleibt. Die Vorerwerbe werden also mit ihrem da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.1 Der Gesamtbetrag der Erwerbe

Rz. 24 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG werden Vor- und Nacherwerbe dergestalt verknüpft, dass sämtliche zusammengerechneten Erwerbe unter Berücksichtigung der gesetzlichen und persönlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Letzterwerbs zusammengefasst werden (sog. Letzterwerbsbetrachtung). Die Steuer auf den "Gesamtbetrag" wird dann unter Heranziehung der zu diesem Zeitpunkt gültig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.2 Zusammenrechnung bei Anrechnung ausländischer Steuer nach § 21 ErbStG

Rz. 91 Sieht das DBA die Anrechnung vor (z. B. DBA Schweiz, USA, Schweden oder Dänemark), findet gem. § 21 Abs. 4 ErbStG ebenso wie bei Fehlen eines DBA unternachfolgend dargestellten Voraussetzungen eine Anrechnung der ausländischen Steuer statt. Sind für die Besteuerung des Letzterwerbs mehrere Erwerbe von Auslandsvermögen nach § 14 Abs. 1 ErbStG zusammenzurechnen, ist (nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz

Zusammenfassung Begriff Der Steuersatz spielt eine zentrale Rolle bei der Ermittlung der Steuerbelastung eines Umsatzes bzw. bei der Erteilung von Rechnungen. Er bringt die auf einer Ware oder Dienstleistung ruhende Umsatzsteuerbelastung zum Ausdruck. Das Gesetz kannte im Grundsatz bis 31.12.2022 nur 2 Steuersätze, den allgemeinen Steuersatz von 19 % (vom 1.7.2020 – 31.12.202...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 2 Allgemeiner Steuersatz

Der allgemeine Steuersatz[1] beträgt seit dem 1.1.2007 19 % (bis 31.12.2006: 16 %). Er ist grundsätzlich auf alle steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzuwenden. Das gilt allerdings nur, wenn nicht der ermäßigte Steuersatz von 7 %[2] oder der ermäßigte Steuersatz von 0 %[3] oder ein Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte[4] zur Anwendung kommen. Diese speziell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 3 Ermäßigter Steuersatz für Warengruppen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nur Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände. [1] . Steuerbegünstigt sind also nur die Lieferungen bzw. die mit Lieferungen vergleichbaren Umsätze. Nicht in der Anlage 2 aufgeführte Gegenstände sind nicht begünstigt. Wichtig Auch Werklieferun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 20 Ermäßigter Steuersatz von 0 % für Lieferungen von Bestandteilen einer Photovoltaikanlage ab 1.1.2023

Für folgende Umsätze ermäßigt sich der Steuersatz ab dem 1.1.2023 auf 0 %: für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von P...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 19 Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Lieferungen von Erdgas und Wärme

Nach dem durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022[1] in das UStG eingefügten § 28 Abs. 5 UStG ist § 12 Abs. 2 UStG (rückwirkend) vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort genannte Steuersatz auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz gilt. D.h. in der Zeit vom 1.10...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / Zusammenfassung

Begriff Der Steuersatz spielt eine zentrale Rolle bei der Ermittlung der Steuerbelastung eines Umsatzes bzw. bei der Erteilung von Rechnungen. Er bringt die auf einer Ware oder Dienstleistung ruhende Umsatzsteuerbelastung zum Ausdruck. Das Gesetz kannte im Grundsatz bis 31.12.2022 nur 2 Steuersätze, den allgemeinen Steuersatz von 19 % (vom 1.7.2020 – 31.12.2020: 16 %) und de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 1 Überblick und zeitliche Anwendung

Wichtig Befristete Senkung der Steuersätze allgemein Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der Coronakrise wurde vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.[1] Anzuwenden ist jeweils der Steuersatz, der in dem Zeitpunkt gilt, in dem der Umsatz ausge­führt wird. Zu beachten ist der Ze...mehr