Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

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Weitere Abschlussbestandteile / 1 Eigenkapitalveränderungsrechnung (im Verhältnis zur Gesamtergebnisrechnung)

IFRS 18.107 ff. sieht i. V. m. IFRS 18.10 als besonderen Bestandteil des Jahresabschlusses eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity) vor, die mindestens Folgendes zeigt: das Gesamtergebnis (als Summe aus GuV-Ergebnis und ohne Berührung der GuV des direkt im Eigenkapital erfassten sonstigen Ergebnisses (other comprehensive income – OCI), die Wirkun...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 4.3 Ergebnis je Aktie

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) gilt als eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Aktien. Ein im Unternehmens- oder Branchenvergleich niedriges Kurs-Gewinn-Verhältnis soll (unter sonst gleichen Bedingungen) indizieren, dass eine Aktie billig ist. Das KGV lässt sich wiederum aus dem Ergebnis je Aktie ( earnings per share – EPS) ableiten. Es besteht folgender Zusammenhang:mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 6 Wertaufholung und Neubewertung

IAS 16, IAS 36 und IAS 38 unterscheiden zwei Fälle der Zuschreibung: Wertaufholung nach vorangegangener außerplanmäßiger Abschreibung (IAS 36.99), Neubewertung (revaluation) zwecks Ansatzes eines über den fortgeführten historischen Anschaffungskosten liegenden Zeitwerts (IAS 16.31 und IAS 38.64). Die erste Variante entspricht dem Handelsrecht (§ 253 Abs. 5 HGB). Die zweite Vari...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 6 Unsichere Steuerpositionen – Betriebsprüfungsrisiko

Im Ausgangspunkt bilanziert ein Unternehmen tatsächliche Steuerschulden oder Steuerforderungen auf der Basis der abgegebenen Steuererklärungen oder (soweit schon vorliegend) der erhaltenen Steuerbescheide. Die Deklaration in der Steuererklärung unterliegt aber dem Risiko, dass das Finanzamt Aufwendungen z. T. nicht anerkennt oder Einnahmen höher ansetzt. Entsprechendes gilt ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Discontinued operations und zur Veräußerung bestimmte Anlagen

Als discontinued operations (aufgegebene Geschäftsbereiche) definiert IFRS 5.32 abgrenzbare und bedeutsame geografische oder sachliche Geschäftsbereiche, die das Unternehmen im Rahmen eines Plans entweder veräußert (insgesamt oder stückweise) oder durch Einstellung (abandonment) aufgibt.[1] Aufgegebene Tätigkeiten sind in der GuV (sowie z. T. im Anhang) getrennt vom Ergebnis aus...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.2 Unternehmensqualität des Erwerbsobjekts

Die Regelungen zur business combination gelangen nur dann zur Anwendung, wenn das Erwerbsobjekt ein Unternehmen (business) und nicht lediglich eine Gruppe von Vermögenswerten ist (IFRS 3.3). Für diese Beurteilung ist weder auf die rechtliche Form des Erwerbsobjekts noch auf seine Verwendung beim Erwerber abzustellen. Beispiel U benötigt zur Arrondierung seines Betriebsareals ...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.4 Gesamtergebnisrechnung

IFRS 18 verlangt neben GuV-Informationen solche zu erfolgsneutralen Einkommensbestandteilen (other comprehensive income, OCI) aus Währungsumrechnung im Konzern, bestimmten Finanzinstrumenten, der Neubewertung von Sachanlagen, cash flow hedges usw. In der Darstellung bestehen wie oben dargestellt zwei Alternativen: one-statement-approach : GuV-Informationen sind mit den erfolgs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Tätigkeit als Physiotherapeut

Rz. 97 Physiotherapeuten (Krankengymnasten) sind Personen, die durch Maßnahmen der Bewegungstherapie, der physikalischen Therapie und durch Massagen verschiedene Krankheitsbilder behandeln. Die Tätigkeit eines Physiotherapeuten i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG besteht darin, Störungen des Bewegungssystems zu beheben und die sensomotorische Entwicklung zu fördern. Ein Teilb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Tätigkeit als Arzt

Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 UStG 1967 und 1973

Rz. 11 § 4 Nr. 14 UStG geht im Wesentlichen auf die Neufassung der Vorschrift im UStG 1967 mWv 1.1.1968 zurück. Während nach § 4 Nr. 11 UStG 1951 die ärztlichen und ähnlichen Hilfeleistungen und die Umsätze von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nur steuerfrei waren, soweit sie gegenüber Einrichtungen der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Sozialhilfe erbrach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Tätigkeit als Zahnarzt

Rz. 83 Zahnarzt oder Zahnärztin ist, wer aufgrund der Approbation nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) zur dauernden Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt ist. Als Ausübung der Zahnheilkunde sind die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten anzusehen. Ausübu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eng verbundene Umsätze

Rz. 196 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG neben den originären Leistungen der Krankenhausbehandlungen, der ärztlichen Heilbehandlungen sowie den diesen nahe stehenden Leistungen auch die damit "eng verbundenen Umsätze". Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für die betreffenden Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, re...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während es bei den §§ 20ff. UmwStG um die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft geht, behandelt § 24 UmwStG die Einbringung in eine Personengesellschaft sowie die sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 Die Vorschrift geht auf die Rechtsprechung des BF...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Umfang der Steuerbefreiung/Begünstigter Personenkreis

Rz. 34 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, steuerbefreit. Unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH sind "ärztliche Heilbehandlungen" i. S. d. Art. 132 Abs...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / 1. Lieferungen von M an A und (keine) Leistungen von A an M

Lieferungen von M an A: M lieferte im Jahr 2006 Nahrungsmittel an A. M wendete auf die Lieferungen den ermäßigten Steuersatz (7 %) an. Belastungen von A an M: Entsprechend den Vereinbarungen in den umfangreichen Lieferverträgen tätigte M auch Zahlungen an A (lt. Vertrag: Bonus, Verkaufsförderung, Logistik-Service-Center, Effiziente Logistik[8]). Hierfür wurden Belege erstellt...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 3. Erbrecht

Rz. 125 In erbrechtlicher Hinsicht ergibt sich die Konsequenz, dass das wechselseitige Erbrecht zu den biologischen Eltern nicht erlischt. Gleichzeitig wird der Adoptierte erbberechtigt nach dem ihn Annehmenden. Insbesondere entstehen zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen auch wechselseitige Pflichtteilsansprüche. Um dies zu vermeiden, kann zwischen den Annehmenden u...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / aa) Ausführungen des BFH

Anwendungsbereich der Richtlinie muss eröffnet sein: Nach Ansicht des BFH kann der Direktanspruch nur von einem Rechnungsempfänger geltend gemacht werden, "zu dessen Gunsten der Neutralitätsgrundsatz wirkt. Für diesen [also den Rechnungsempfänger] muss somit der Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/112/EG eröffnet sein."[24] Dies sei aber im Hinblick auf die vorliegend in F...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / D. Optimierung durch Adoption

Rz. 109 Haben Familienmitglieder keine eigenen Kinder und beabsichtigen sie daher ihr Vermögen auf Nichten und Neffen zu übertragen oder zu vererben, sind sowohl die Freibeträge als auch die Steuersätze nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz extrem ungünstig. Auch bestimmte Befreiungstatbestände nach dem Grunderwerbsteuergesetz können nicht in Anspruch genommen werden...mehr

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Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer (Übersicht)

Überblick Seit 1.9.2006 dürfen die Bundesländer von dem im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgelegten Steuersatz von 3,5 % abweichen und eigenständig einen anderen Steuersatz festlegen. Davon haben inzwischen die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Nur Bayern hat bisher noch keine Erhöhung geplant. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 11 des Grunderwerbsteuergese...mehr

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Umsatzsteuer beim Handel mi... / Hintergrund

Ein Einzelunternehmer handelte im Inland über das Internet mit Krypto-NFT, die digitale Bilddateien als Sammelobjekte darstellen. Er war weder der Urheber der Werke noch der Erstverkäufer, sondern kaufte die NFT auf Internetplattformen und verkaufte sie weiter, meist über die Plattform "OpenSea". Die Umsätze aus diesen Verkäufen versteuerte er mit dem ermäßigten Steuersatz vo...mehr

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Ausnahmen vom Progressionsv... / Hintergrund

Ein Ehepaar, das nicht dauerhaft getrennt lebt, reichte in Deutschland eine gemeinsame Steuererklärung ein. Der Ehemann ist deutscher Staatsbürger und lebt in Deutschland. Er erzielte Einkünfte aus seiner Selbständigkeit und unterhält in Deutschland eine Wohnung. Die Ehefrau ist polnische Staatsangehörige, wohnt in Polen und erzielt dort Einkünfte aus der Vermietung einer Im...mehr

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Ausnahmen vom Progressionsv... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Nach deutschem Steuerrecht gilt der Progressionsvorbehalt für Einkünfte, die nach einem DBA in Deutschland steuerfrei sind. Es gibt zwar Ausnahmen, zum Beispiel für bestimmte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien im Ausland. Diese Ausnahmen greifen aber nur, wenn die Einkünfte aufgrund des DBA steuerfrei ges...mehr

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Umsatzsteuer bei Online-Ver... / Dienstleistungskommission

Oft werden Online-Veranstaltungen über externe Plattformen oder Dienstleister angeboten. In solchen Fällen kann eine sogenannte Dienstleistungskommission vorliegen: Der externe Anbieter handelt im eigenen Namen, aber für Rechnung des Veranstalters. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Konzert über ein Streaming-Portal verkauft wird. Auch hier gelten die Regeln zur Steuerb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer bei Online-Ver... / Zusammenfassung

Online-Veranstaltungen wie Konzerte, Kurse oder Vorträge werden immer häufiger digital angeboten. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 8.8.2025 neue Regeln zur Umsatzsteuer für solche Angebote veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen, wie und wo die Umsatzsteuer für verschiedene digitale Veranstaltungsformen anfällt und ob Steuerbefreiungen oder ermäßigte S...mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 1.1 Steuersatz nach § 11 GrEStG

3,5 % Der Steuersatz beträgt seit 1.1.1997 3,5 % der Besteuerungsgrundlage, also der Gegenleistung bzw. des Grundbesitzwerts. Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zur Zahlung fällig. Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen.mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 1.2 Abweichender Steuersatz

Bundesländer Die Bundesländer können seit 1.9.2006 den Steuersatz abweichend hiervon eigenständig festlegen[1]. Eine Übersicht der aktuellen Grunderwerbsteuersätze bietet der Beitrag "Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer".mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 1 Steuersatz

1.1 Steuersatz nach § 11 GrEStG 3,5 % Der Steuersatz beträgt seit 1.1.1997 3,5 % der Besteuerungsgrundlage, also der Gegenleistung bzw. des Grundbesitzwerts. Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zur Zahlung fällig. Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen. 1.2 Abweichender Steuersatz Bundesländer Die Bundesländer können seit 1.9.2006 den St...mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersatz, Steuerschuldner, Steuerentstehung

Zusammenfassung Überblick Nach dem Grunderwerbsteuergesetz beträgt der Steuersatz 3,5 %. Allerdings können seit 2006 die Bundesländer einen abweichenden Steuersatz festlegen. Hiervon haben die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids wird die Steuer fällig. Das Finanzamt hält sich an den im Grunderwerbsteuergesetz definierten Ste...mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 6 Entstehung der Grunderwerbsteuer (§ 14 GrEStG)

6.1 Entstehung der Steuer bei schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäften Die Steuer entsteht mit der Verwirklichung des Tatbestands. Diese liegt dann vor, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärung umgesetzt worden ist, wenn also die Vertragspartner im Verhältnis zueinander gebunden sind, und zwar unabhängig davon, ob dieser verwirkli...mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Grunderwerbsteuergesetz beträgt der Steuersatz 3,5 %. Allerdings können seit 2006 die Bundesländer einen abweichenden Steuersatz festlegen. Hiervon haben die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids wird die Steuer fällig. Das Finanzamt hält sich an den im Grunderwerbsteuergesetz definierten Steuerschuldner. G...mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 5.3 Wirkung eines Erlasses für andere Gesamtschuldner

Ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen wirkt nur gegenüber demjenigen, gegenüber dem der Erlass ausgesprochen wurde; andere Gesamtschuldner können weiterhin in Anspruch genommen werden. Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen wirkt hingegen für alle Gesamtschuldner, da die sachlichen Billigkeitsgründe für alle Gesamtschuldner gleichermaßen gelten. In diesem Fall...mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 5 Erlass der Steuer

Absolute Ausnahme Ein Erlass der Grunderwerbsteuer aus Billigkeitsgründen nach den §§ 163, 227 AO ist zwar nicht generell ausgeschlossen, wegen der Eigenart der Besteuerungstatbestände aber – vergleichbar der Umsatzsteuer – auf äußerste Ausnahmefälle beschränkt.[1] 5.1 Sachliche Billigkeitsgründe Bei der Prüfung, ob die Steuererhebung sachlich unbillig ist, muss berücksichtigt ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 2 Pauschbesteuerung (§ 12 GrEStG)

Wesentliche Vereinfachung Im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen kann das Finanzamt von der genauen Ermittlung der Steuer absehen und diese pauschal festsetzen, wenn dadurch die Besteuerung vereinfacht wird und sich das steuerliche Ergebnis nicht wesentlich ändert.mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 4 Stundung der Steuer

Die Grunderwerbsteuer berücksichtigt weder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der am Grundstücksgeschäft Beteiligten noch die mit dem Grundstückserwerb verfolgten Zwecke. Sie ist als Kostenfaktor wie die Notariats- und Grundbuchamtskosten in die Finanzierungsplanung aufzunehmen. Aus diesem Grund ist sie nur in engem Rahmen einer Stundung zugänglich, etwa bei unvorhergese...mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 6.2 Entstehung der Steuer in anderen Fällen

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 5.2 Persönliche Billigkeitsgründe

Persönliche Härten Ein Erlass aus persönlichen (wirtschaftlichen) Gründen ist zwar auf dem Gebiet der GrESt nicht ausgeschlossen. Die GrESt ist jedoch nach der BFH-Rechtsprechung neben vielen anderen aus Anlass eines Grundstückserwerbs entstehenden Aufwendungen (Kaufpreis, übernommene Lasten, Notariatsgebühren, Grundbuchgebühren, Erschließungskosten, Darlehenszinsen, Maklerpr...mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 3 Schuldner der Grunderwerbsteuer (§ 13 GrEStG)

Die wichtigsten Punkte Am Erwerbsvorgang Beteiligte sind Gesamtschuldner. Steuerschuldner In Sonderfällen ist Steuerschuldner nur der Erwerber! Im Regelfall die an dem Erwerbsvorgang als Vertragsteile Beteiligten, beim Erwerb kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer und der Erwerber, beim Erwerb im Enteignungsverfahren nur der Erwerber, beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfah...mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 5.1 Sachliche Billigkeitsgründe

Bei der Prüfung, ob die Steuererhebung sachlich unbillig ist, muss berücksichtigt werden, dass mit der Grunderwerbsteuerreform 1983 die meisten Vergünstigungen ersatzlos weggefallen sind und es daher dem Willen des Gesetzgebers entspricht, bei allen steuerlichen Sachverhalten die Grunderwerbsteuer zu erheben. Lediglich in seltenen Ausnahmefällen kann von einem ungewollten Üb...mehr

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Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 6.1 Entstehung der Steuer bei schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäften

Die Steuer entsteht mit der Verwirklichung des Tatbestands. Diese liegt dann vor, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärung umgesetzt worden ist, wenn also die Vertragspartner im Verhältnis zueinander gebunden sind, und zwar unabhängig davon, ob dieser verwirklichte Rechtsvorgang bereits die Entstehung der Steuer auslöst oder nicht....mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Zwischenergebniseliminierung bei unterschiedlichen Steuersätzen

Rz. 41 Insb. bei international tätigen Konzernen werden die an der innerkonzernlichen Transaktion beteiligten Unt häufig unterschiedliche Steuersätze aufweisen. Das führt zu der Frage, ob der Steuersatz des liefernden oder des empfangenden Unt für die Bildung latenter Steuern heranzuziehen ist. Da zum einen die Regel zur Zwischenergebniseliminierung als Bewertungsvorschrift ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.21 Angaben zu latenten Steuern (Abs. 1 Nr. 21–22a)

Rz. 121 Angaben zu latenten Steuern sollen die Grundlagen für die bilanzierten latenten Steuern erläutern. Aufgrund der Gesamtdifferenzbetrachtung beschränkt sich die Angabepflicht nicht auf die Bilanzposten, es ist vielmehr eine differenzierte Darstellung vorzunehmen. Hierzu gehören auch Angaben zu nicht bilanzierten temporären Differenzen. Des Weiteren sind wegen des Wahlr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 12 I. R. d. Zwischenergebniseliminierung gem. § 304 HGB werden die aus Lieferungen und Leistungen innerhalb des Konzerns entstehenden Gewinn- bzw. Verlustbeiträge eliminiert. Die dem Einheitsgedanken folgende Konsolidierungsmaßnahme verhindert, dass es bei konzerninternen Geschäftsvorfällen zu einem Gewinn- oder Verlustausweis kommt, der aus Konzernsicht nur bei Transakt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.33 Latente Steuern (Nr. 29)

Rz. 167 Nach Nr. 29 sind die Gründe anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgte.[1] Soweit Steuergutschriften und Zinsvorträge bei der Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt worden sind, ist hierüber eine Angabe vorzunehmen. Um Verständnis für die ausgewiesenen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100-%-Tochter

Rz. 140 Mit den BeispielUnt M-GmbH und T-GmbH soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung (Kons) von 100 %igen TU dargestellt werden.[1] Das MU M-GmbH erwirbt Ende t0 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Es wird vereinbart, dass das Jahresergebnis des gesamten Gj in der T-GmbH verbleiben soll, d. h. thesauri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Bewertung latenter Steuern im Konzern

Rz. 34 Die Berechnung latenter Steuern hat nach § 274 Abs. 2 HGB i. V. m. § 306 Satz 5 HGB auf dem Steuersatz desjenigen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt zu basieren, bei dem die temporäre Differenz besteht und in der Zukunft abbaut. Damit wird die Fiktion des Konzerns als wirtschaftliche Einheit an dieser Stelle zugunsten einer stärker an den tatsächlichen Verhältni...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Ausweis von Privatvermögen und Steueraufwand (Abs. 3)

Rz. 35 Über § 264c Abs. 3 HGB wird konkretisiert, dass nur die VG bei der Personenhandelsgesellschaft erfasst und bewertet werden dürfen, die sich in ihrem wirtschaftlichen Eigentum befinden. Privatvermögen der Gesellschafter spielt insoweit für die Bilanz der KapCoGes keine Rolle.[1] Auch die i. R. d. einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung erforderliche Definition eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Erstmaliger Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 23 Ausgeschlossen ist die Bildung einer Steuerlatenz aus dem erstmaligen Ansatz eines GoF bzw. eines passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss (§ 306 Satz 3 HGB). Da der GoF die Residualgröße der Kaufpreisallokation darstellt, führt der Ansatz passiver latenter Steuern zu einer Erhöhung des GoF, was wiederum eine zusätzliche Abgrenzung latenter Steuern bedingen wü...mehr