Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermietung von Reitpferden

Tz. 53 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Überlassung von Reitpferden zum Zwecke des Reitunterrichts, durch einen steuerbegünstigten (Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein stellt eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung (Reitunterricht). Diese unselbständigen Nebenleistungen beurteilen sich umsatzsteuerlich ebenfalls nach § 4 Nr. 22 Buchst. a, ggf. § 4 Nr. 21 Buchst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 1. Allgemeines

Rz. 14 Da die einzelnen Staaten die Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung an unterschiedliche Kriterien anknüpfen – in Betracht kommen etwa Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Belegenheit des Vermögens –, treten in Erbfällen mit Auslandsbezug regelmäßig Fragen der Doppel- oder sogar Mehrfachbesteuerung von Erwerben auf. Die Bundesrepublik Deutschland beansprucht bei inländis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / II. Versorgungsbezüge

Rz. 5 Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören insbesondere:[1]mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Selbständige Überlassung

Tz. 75 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen, die durch die selbständige Überlassung von reitsportlichen Anlagen (Reithalle, Reit- bzw. Turnierplatz) erzielt werden, sind, wenn die Voraussetzungen für eine Dauervermietung (langfristige Vermietung) vorliegen und es sich um keinen Vertrag besonderer Art handelt, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs "Vermögensverwaltung" zu erfassen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Vor Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 145 Der Erwerb des Nacherbenanwartschaftsrechts stellt keinen steuerpflichtigen Tatbestand dar.[121] Auch dessen Schenkung oder der gegenleistungsfreie Verzicht hierauf löst keine Schenkungsbesteuerung aus, §§ 1 Abs. 2, 10 Abs. 4 ErbStG.[122] Die Ausschlagung des Nacherben vor dem Eintreten des Nacherbfalls gegen Abfindung löst hingegen eine Steuerpflicht aus, § 3 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Selbstnutzung durch den Erwerber beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 22 Nutzt der Erwerber bzw. mit dem Nießbrauch belastete Eigentümer die Immobilie selbst, ist zu differenzieren:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Feuerwehrkameradschaftskassen

Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der BFH hat bereits im Urteil vom 19.12.1996 (BStBl II 1997, 361) entschieden, dass die Einnahmen aus einem Feuerwehrfest nicht dem Gemeindehaushalt sondern vielmehr dem nicht rechtsfähigen Verein "freiwillige Feuerwehr" zuzurechnen sind. Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 In seiner Entscheidung vom 17.03.1998 hat das FG-Nürnberg (EFG 1998, 1447...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Überlassung an Nichtmitglieder

Tz. 9 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Motor- und Segelflugzeuge können an Nichtmitglieder zu folgenden Zwecken und in folgenden Varianten überlassen werden: Rundflug, Charterflug und dgl. (Nichtmitglied ist eigener Pilot des Flugzeugs); Rundflug, Charterflug und dgl. (Nichtmitglied fliegt bei einem Vereinsmitglied mit). Ertragsteuerlich kann § 65 AO (Anhang 1b) nicht greifen, weil d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Reitunterricht durch den Verein mittels eines selbständigen Reitlehrers

Tz. 39 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Vertragspartner des Leistungsempfängers ist in diesem Fall nicht der Reitlehrer, sondern die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (der Reitverein). Tz. 40 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Erteilung von Sportunterricht durch einen steuerbefreiten Reit- und Fahrverein an Mitglieder und an Nichtmitglieder ist als "sportliche Veranstalt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausgaben (Abflüsse)

Tz. 11 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Ausgaben des ideellen (steuerneutralen) Tätigkeitsbereichs müssen in aller Regel der Erfüllung des steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecks dienen und mit diesem Tätigkeitsbereich in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Tz. 12 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Vorschrift des § 3c EStG (Anhang 10) kann nicht greifen, weil es sich hierbei um so...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freie Rücklagen aus der Vermögensverwaltung

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zinserträge aus Spareinlagen, Dividende aus Wertpapieren, Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus der Übertragung von Werberechten. Zu den Einnahmen aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zählen z. B.: Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zusätzlich können höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Berücksichtigung früher... / B. Voraussetzung der Zusammenrechnung

Rz. 2 Erfasst werden nur nach dem ErbstG steuerpflichtige[1] Erwerbe (lebzeitig und von Todes wegen) zwischen denselben Personen auf Zuwender- und Empfängerseite. Dabei sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen.[2] § 14 ErbstG gilt auch für eine lebzeitige vorweggenommene Übertragung von Teilen der (Nach-)Erbmasse vom Vorerben auf den Nacherben mit dem re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.3 Einfache und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 und 2 GewStG

Die Vorschrift des § 9 Nr. 1 GewStG enthält in Satz 1 und Satz 2 zwei unterschiedliche Kürzungsmöglichkeiten mit je unterschiedlichen Zwecksetzungen und – damit einhergehend – unterschiedlichen Voraussetzungen. Es besteht ein Wahlrecht des Unternehmens, das durch den entsprechenden Antrag auf die sog. erweiterte Kürzung nach Satz 2 ausgeübt wird, wenn die Voraussetzungen für...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Reitunterricht durch einen selbständigen Reitlehrer

Tz. 36 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Erteilung von Reitunterricht durch einen selbständigen vom Verein unabhängigen Reitlehrer ist umsatzsteuerbar, weil alle Tatbestandsmerkmale, die § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) fordert, erfüllt sind. Tz. 37 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) kann nicht eingreifen, weil der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einnahmen (Zuflüsse)

Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zu den Einnahmen, die dem ideellen Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft zuzuordnen sind, gehören in erster Linie die echten Mitgliedsbeiträge, die nach § 8 Abs. 5 KStG (Anhang 3) bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben (sachliche Steuerbefreiung). M...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Exkurs: Anwendung des Übungsleiterfreibetrags

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) befreit Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten für eine unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Der so genannte Übungsleiterbet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reit-/Fahrturnier

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit- und Fahrturniere, die von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Reit- oder Fahrvereinen veranstaltet werden, erfüllen die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b), wenn bei den Reit- und Fahrturnieren Amateurreiter Nennungen abgeben. Nach der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der Deutschen R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 6. Abzugsfähigkeit von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 130 Korrespondierend mit der Steuerpflicht (nur) für geltend gemachte Pflichtteilsansprüche gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist zur Abziehbarkeit der Pflichtteilslast beim Erben deren Geltendmachung Voraussetzung. Abweichend vom Zivilrecht setzt die erbschaftsteuerliche Abziehbarkeit beim Erben eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Schuldners voraus.[103] Dementspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.4 Fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht im Zehnjahreszeitraum vor dem Wegzug

Rz. 126 § 2 AStG setzt eine intensive Verwurzelung des Wegzüglers mit dem Inland voraus. Diese drückt sich einerseits in der persönlichen Steuerpflicht vor dem Wegzug und andererseits in der Staatsangehörigkeit (s. Rz. 131ff.) aus. Konkret erfordert § 2 Abs. 1 S. 1 AStG eine insgesamt mindestens fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht in einem Zeitraum von zehn Jahren vor de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.3 Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG

Rz. 120 Tatbestandlich setzt § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ein "Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG" voraus. Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG endet, wenn eine natürliche Person ihren inländischen Wohnsitz und/oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt.[1] Der Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist maßgeblich für d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.5 Steuerpflicht "als Deutscher"

Rz. 131 Die retrospektiv zu ermittelnde Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht muss zugleich "als Deutscher" bestanden haben. Dies muss über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gleichzeitig mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG vorgelegen haben.[1] Zeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht ohne zeitgleiche Staatsangehörigkeit werden nicht in die Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.6 Persönliche Steuerpflicht nach Wegzug (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 136 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG stellt zudem Anforderungen an die persönlichen Steuerpflicht nach dem Wegzug auf. Demnach muss die Person entweder in einem ausländischen Gebiet ansässig sein, in dem sie nur einer niedrigen Besteuerung unterliegt, oder die Person darf in keinem ausländischen Gebiet ansässig sein. Für Zwecke der Anwendung des § 2 AStG ist daher zunächst zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1 Tatbestand und Rechtsfolge der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1)

2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 1. Satzteil) 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 110 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG nennt verschiedene Tatbestandsmerkmale, die teilweise retrospektiv und teilweise prospektiv sind.[1] Dies ist insoweit relevant, als die Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen sind. Die prospektiven Tatbestandsmerkmale – die persönliche Steuerpflicht nach dem We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem die zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllende Person über die beschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.7 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 54 Bei § 2 AStG EStG handelt es sich um eine Vorschrift zur Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht. Der Anwendungsbereich der Norm und der Anwendungsbereich der unbeschränkten Steuerpflicht schließen sich gegenseitig aus.[1] Dies gilt gleichermaßen für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG sowie nach § 1 Abs. 2 EStG [2], wenngleich die Aufgabe der erwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.4 Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme zu Nr. 1 und Nr. 2

Rz. 260 An die in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 AStG aufgestellten Vermutungen einer niedrigen Besteuerung schließt sich in beiden Alternativtatbeständen der sog. konkrete Belastungsvergleich an. Eine niedrige Besteuerung liegt demnach nicht vor, wenn gem. einem Nachweis durch die Person "die von ihrem Einkommen insgesamt zu entrichtenden Steuern mindestens zwei Drittel der Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 2 AStG regelt die sog. erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht. Die Norm besteht aus insgesamt 6 Absätzen. Im Anwendungsbereich des § 2 AStG ist auch § 5 AStG zu berücksichtigen. Rz. 2 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG regelt sowohl die – teilweise in den Folgeabsätzen erläuterten – Tatbestandsvoraussetzungen als auch die wesentliche Rechtsfolge der Vorschrift, namentlich di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 16 Über den Zweck des § 2 AStG herrscht kein klares Verständnis. Unstreitig soll die Norm die beschränkte Steuerpflicht erweitern.[1] Dies gilt allerdings nur unter den in der Norm angelegten Voraussetzungen, d. h. insbesondere bei einer entsprechend intensiven Verbindung zum Inland sowie bei steuerlichen Vorteilen nach dem Wegzug im Ausland. Rz. 17 Mit der Einführung des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 325 Neben der Erweiterung der sachlichen Steuerpflicht um sog. erweiterte Inlandseinkünfte (s. Rz. 150ff.) werden durch § 2 Abs. 5 AStG zwei weitere Besteuerungsfolgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht angeordnet. Dies betrifft in erster Linie die Anwendung des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung der tariflichen Einkommensteuer (S. 1, s. Rz. 331ff.). In di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.5 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 § 2 AStG ist kein sog. Treaty Override.[1] Die Rechtsfolgen der Norm stehen folglich unter dem Vorbehalt der Schrankenwirkung von DBA (§ 2 Abs. 1 AO).[2] Nur insoweit, als DBA-Vorschriften den Rechtsfolgen des § 2 AStG nicht entgegenstehen, können die Rechtsfolgen auch zur Anwendung kommen. Kein Abkommensschutz kann eintreten, wenn der Steuerpflichtige in keinem auslä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 110 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG nennt verschiedene Tatbestandsmerkmale, die teilweise retrospektiv und teilweise prospektiv sind.[1] Dies ist insoweit relevant, als die Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen sind. Die prospektiven Tatbestandsmerkmale – die persönliche Steuerpflicht nach dem Wegzug und das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland – können ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.9 Verhältnis zu den Vorschriften des StAbwG

Rz. 77 Wenngleich Personen i. S. d. § 2 AStG der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG unterliegen können (s. Rz. 48), ist eine Überschneidung mit der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbwG ausgeschlossen. Letztere Vorschrift gilt explizit nur für unbeschränkt Steuerpflichtige. Rz. 78 Ebenso wie § 2 Abs. 1 AStG wird die beschränkte Steuerpflicht auch durch §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.2 Zeitliche Aspekte

Rz. 170 Die Rechtsfolgen des § 2 AStG treten bei der steuerpflichtigen Person gem. dessen Abs. 1 S. 1 "bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat" ein. Der Zeitraum, in dem § 2 AStG Wirkung entfalten kann, beginnt somit im VZ des Wegzugs und endet spätestens mit Ablauf von zehn Jahren nach dem Ende des Wegzugsjahr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.4 Freigrenze für Bagatellfälle (§ 2 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 186 Gem. § 2 Abs. 1 S. 3 AStG findet S. 1 – d. h. die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht – nur für Vz Anwendung, in denen die insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als EUR 16.500 betragen. Damit sollen Bagatellfälle aus dem Anwendungsbereich des § 2 AStG ausgenommen werden.[1] Technisch handelt es sich bei der Ausnahmevorschrift um eine Freigrenze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.2 Berechnung der Steuer unter Progressionsvorbehalt (§ 2 Abs. 5 Satz 1)

Rz. 331 § 2 Abs. 5 S. 1 AStG regelt den anwendbaren Steuersatz. Die Norm ordnet die Anwendung des sog. Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht an, indem der "Steuersatz [...], der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt", zur Anwendung kommt. Dies gilt auch in Fällen, in denen § 2 Abs. 1 AStG nicht zu einer Ausdehnung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 3 Verfahren

Rz. 370 § 2 AStG auferlegt dem Stpfl. keine besonderen Erklärungspflichten. Es bleibt insoweit bei den allg. Erklärungspflichten gem. § 25 Abs. 3 EStG.[1] Rz. 371 Die Besteuerung im Rahmen des § 2 AStG erfolgt grds. durch Veranlagung (§ 25, § 50 Abs. 1 EStG). Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn ausschließlich Einkünfte erzielt werden, die einem abgeltenden Steuerabzug un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.2 Natürliche Person

Rz. 115 § 2 AStG betrifft nur natürliche Personen und somit weder Kapitalgesellschaften noch Personengesellschaften.[1] Eine Ausdehnung der Norm auf Kapitalgesellschaften soll sich aufgrund der Unmöglichkeit der persönlichen Bindung durch die Staatsangehörigkeit erübrigen.[2] Rz. 116 Natürliche Person i. S. d. Norm ist jeder Mensch, ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.2 Fiktion einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Rz. 180 § 2 Abs. 1 S. 2 AStG setzt (gewerbliche) Einkünfte voraus, die weder durch eine ausländische Betriebsstätte noch durch einen ständigen Vertreter im Ausland erzielt werden. Da gewerbliche Einkünfte, die einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, aufgrund des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG von § 2 AStG nicht erfasst zu werden brauchen,[1] setzt der Tatbestand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 25 Der persönliche Anwendungsbereich des § 2 AStG beschränkt sich auf natürliche Personen, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Nicht jede natürliche Person wird indes vom Anwendungsbereich der Norm erfasst, sondern nur solche natürlichen Personen, die weitere Voraussetzungen bezüglich Staatsangehörigkeit und persönlicher Steuerpflicht erfüllen.[1] Rz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3 Substanzarme Gewerbebetriebe im Ausland (§ 2 Abs. 1 Satz 2)

2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite Rz. 175 Nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keine betriebsstättenlosen gewerblichen Einkünfte, weshalb jeder Gewerbebetrieb zumindest eine – im Zweifel am Wohnsitz des Geschäftsleiters zu verortende – Betriebsstätte unterhält, der bei Fehlen weiterer Betriebsstätten der gesamte Gewinn zuzuordnen ist.[1] Bei Zugrundelegung dieser Rechtsau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.1 Bedeutung, Voraussetzungen und Reichweite

Rz. 300 Gem. § 2 Abs. 4 AStG sind bei der Anwendung der Abs. 1 und 3 bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft i. S. v. § 5 AStG, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen. Die Norm zielt auf Umgehungsgestaltungen durch Übertragung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 1. Satzteil)

2.1.1.1 Allgemeines Rz. 110 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG nennt verschiedene Tatbestandsmerkmale, die teilweise retrospektiv und teilweise prospektiv sind.[1] Dies ist insoweit relevant, als die Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen sind. Die prospektiven Tatbestandsmerkmale – die persönliche Steuerpflicht nach dem Wegzug und das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Interessen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 95 Die Vorschrift in § 2 AStG führt verglichen mit dem Inlandsfall nicht zu einer höheren Besteuerung nach dem Wegzug und stellt insoweit keine Beschränkung der Grundfreiheiten dar (Rz. 96). Einen Eingriff in die Grundfreiheiten wird man nur dann bejahen können (aber auch müssen), wenn man die Bildung eines horizontalen Vergleichspaars anerkannt (Rz. 97).[1] Eine Rechtfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2 Rechtsfolge (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Satzteil)

2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestands...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite

Rz. 175 Nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keine betriebsstättenlosen gewerblichen Einkünfte, weshalb jeder Gewerbebetrieb zumindest eine – im Zweifel am Wohnsitz des Geschäftsleiters zu verortende – Betriebsstätte unterhält, der bei Fehlen weiterer Betriebsstätten der gesamte Gewinn zuzuordnen ist.[1] Bei Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung entfaltet § 2 AStG für Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.2 An der Zurechnung beteiligte Subjekte

Rz. 306 Die Zurechnung erfolgt gem. § 2 Abs. 4 AStG zu "einer Person". Hierbei handelt es sich um den Steuerpflichtigen i. S. d. § 2 AStG. Rz. 307 Die Zurechnung erfolgt von einer ausländischen Gesellschaft i. S. v. § 5 AStG. Dies setzt zunächst eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. KStG voraus, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland hat....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.7 Wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 145 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG setzt schließlich das Vorliegen von wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland voraus. Als prospektives Tatbestandsmerkmal ist diese Voraussetzung für jeden Vz gesondert zu prüfen. Die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals kann auch durch späteren Erwerb wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland erfolgen.[1] Rz. 146 Was wesentli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.3 Entfallen der Abgeltungswirkung für Einkünfte i. S. v. § 50a (§ 2 Abs. 5 Satz 2)

Rz. 340 Gem. § 2 Abs. 5 S. 2 AStG ist auf Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen, § 50 Abs. 2 EStG nicht anzuwenden. Damit zielt die Norm insb. darauf ab, die Anwendung des im Rahmen des abgeltenden Steuerabzugs nach § 50a Abs. 2 S. 1 EStG geltenden niedrigen Steuersatzes zu verhindern und stattdessen eine progressive Besteuerung im Rahmen der Veranlagung...mehr