Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.4 Behandlung von Kapitalerträgen (§ 2 Abs. 5 Satz 3)

Rz. 345 § 2 Abs. 5 S. 3 AStG betrifft die Behandlung von Kapitalerträgen im Rahmen der Besteuerung nach § 2 Abs. 5 AStG. Ausweislich der Vorschrift bleibt § 43 Abs. 5 EStG unberührt. Damit wurde eine Vorschrift ins Gesetz aufgenommen, die eine Spezialregelung gegenüber § 50 Abs. 2 EStG mit Blick auf die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nach § 43 EStG darstellt.[1] Rz. 346 G...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 85 Zur Verfassungskonformität des § 2 AStG – in seiner damaligen, gleichwohl weitgehend der heutigen entsprechenden Fassung – liegt eine Entscheidung des BVerfG vor. Darin kam das BVerfG zu dem Schluss, der "gesamte Regelungsgehalt der Vorschrift" sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Verfassungsmäßigkeit des § 2 AStG könnte in Anbetracht dessen als geklä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Aufbewahrungsfristen

Rz. 74 Sofern sich aus dem USt-Recht keine besonderen Regelungen ergeben (Rz. 74a), finden sich die genauen Aufbewahrungsfristen über 10, 8 bzw. 6 Jahre in § 147 AO. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht worden ist oder die Geschäftspapiere oder sonstigen Unterlagen entstanden sind.[1] Mit Ablauf der zehn-, ach...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.4 Wesentliches nicht-ausländisches Vermögen (§ 2 Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 295 Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 3 AStG bestimmt sich das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Inlandsinteressen in Abhängigkeit der Vermögensstruktur des Steuerpflichtigen (unter Berücksichtigung des Vermögens von Gesellschaften i. S. v. § 5 AStG, s. Rz. 300ff.). Maßgeblich ist der Beginn des Vz, mithin jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres innerhalb des Zehnjahreszeitraums. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 173 Das System der Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erfordert zur Feststellung der Steuerzahlungsschuld nicht nur die Aufzeichnung der Entgelte für die vom Unternehmer selbst ausgeführten Leistungen, sondern auch die Erfassung der Beträge, die der Unternehmer von seiner Umsatzsteuerschuld als Vorsteuern abziehen kann. Dazu gehört insbesondere die dem Unternehmer in R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Gliederung des Verwaltungsverfahrens

Rz. 1 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[1] entstehen gem. § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft. Das danach kraft Gesetzes bestehende Steuerschuldverhältnis wird dadurch konkretisiert, dass die Steuerschuld, soweit erforderlich, durch Verwaltungsakt festgesetzt wird.[2] Diese Festsetzung ist auch dann notwendig, we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.1 Steuererklärungspflicht

Rz. 14 Nach § 152 Abs. 1 S. 1 AO ist der VZ gegen denjenigen festzusetzen, der seine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung verletzt. Adressat der VZ-Festsetzung ist der Stpfl., der Träger der Steuererklärungspflicht ist. Wer steuererklärungspflichtig ist, wird gem. § 149 AO durch die einzelnen Steuergesetze bzw. durch die Aufforderung seitens der Finanzbehörde besti...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Eintritt des auslösenden Ereignisses vor dem 1.1.2022 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. a) a. F.

Rz. 39 Durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde die Sonderregelung für einbringungsgeborene Anteile mWv 1.1.2025 abgeschafft. Der Veräußerungsgewinn aus ehemals einbringungsgeborenen Anteilen unterliegt zukünftig ebenso wie der Gewinn aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile i. S. d. §§ 20, 21 UmwStG der Besteuerung nach § 17 EStG. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG a. F...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 6 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 17 Die steuerliche Einordnung findet seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes[1] in zwei voneinander getrennten Verfahren statt: Die Einhaltung der formalen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach §§ 51, 59ff. AO wird vom FA gesondert festgestellt;[2] die gemeinnützige Körperschaft erhält nun – anders als beim bisherigen Verfahren der vorläufigen Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 7 Schutz des Wettbewerbs

Rz. 19 Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften kann in Konkurrenz mit wirtschaftlichen Tätigkeiten von nicht steuerbegünstigten Personen treten. Dies ist vor allem der Fall, wenn die steuerbegünstigte Körperschaft steuerpflichtige oder steuerbefreite wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Soweit die damit verbundene Wettbewerbsbevorzugung der steuerbegünstigten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzbesteuerung der öffen... / 1.2 Unionsrechtliche Regelung

Im Umsatzsteuerrecht ist es zur korrekten Rechtsanwendung im nationalen Bereich immer häufiger notwendig, die entsprechende Regelung der MwStSystRL zu prüfen. Auch dort ist, in Art. 13 MwStSystRL, eine Ausnahmeregelung für Einrichtungen des öffentlichen Rechts vorgesehen. Diese unterscheidet sich von der Umsetzung im deutschen UStG vor allem in 2 Punkten:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / b) BFH

Ertragsteuerlich – i.R.d. Prüfung einer Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen nach § 23 EStG – hat der BFH ausgeführt, den Currency Token (wie z.B. Bitcoin, Ether und XMR) sei gemein, dass sie – wirtschaftlich betrachtet – als "Zahlungsmittel" anzusehen seien[2].mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeldzuschuss / 2 Beitragspflicht

Werden während des Krankengeldbezugs Zuschüsse des Arbeitgebers und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung gewährt, gelten diese nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.[1] Die Einnahmen dürfen zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR monatlich übersteigen. Dies hat zur Folge, dass entsprechende Leistungen, die für die Zeit des B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 2. Anzeige von Schenkungen (§ 30 ErbStG)

Bei Schenkungen sieht § 30 Abs. 1 ErbStG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis vom anzeigepflichtigen Ereignis eine Meldepflicht des Steuerpflichtigen für jeden der Erbschaftssteuer unterliegenden Erwerb vor. Meldepflichtig ist nach § 30 Abs. 1 ErbStG sowohl der Erwerber als auch gem. § 30 Abs. 2 ErbStG bei einem steuerpflichtigen Erwerb durch ein Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4 Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiung

Der Unternehmer hat die Möglichkeit, auf bestimmte Steuerbefreiungen zu verzichten (Option zur Umsatzsteuer), um dadurch in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu gelangen. Nur der Unternehmer kann einen in § 9 Abs. 1 UStG genannten Umsatz als steuerpflichtig behandeln, d. h. das Finanzamt kann eine Option zur Steuerpflicht nicht unterstellen. Sowohl die Erklärung zur Option nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 7.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Ist der Schenker Inländer (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), umfasst die Steuerpflicht das gesamte in- und ausländische Vermögen, das er zuwendet. Ist nur der Erwerber Inländer, umfasst die Steuerpflicht das gesamte in- und ausländische Vermögen, das auf ihn übergeht.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Als Inländer gelten natürliche Personen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Auf die Staatsangehörigkeit der Personen kommt es nicht an...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 7.2 Beschränkte Steuerpflicht

Ist keiner der Beteiligten Inländer, umfasst die beschränkte Steuerpflicht das zugewendete Inlandsvermögen.[1] Zum Inlandsvermögen gehören insbesondere land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Inland, aber auch Beteiligungen von mind. 10 % an inländischen Kapitalgesellschaften, inländische Grundpfandrechte sowie Nutzungsrechte an solchem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 3 Umfang der Steuerpflicht

Die Erbschaftsteuer unterscheidet zwischen der unbeschränkten Steuerpflicht für den gesamten Erwerb und der beschränkten Steuerpflicht auf den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände. Besonderheiten aufgrund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), derzeit mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweiz und USA, sind zu beachten.[1] 3.1 Unbeschränkte Steuerpflichtmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 7 Umfang der Steuerpflicht

Die Schenkungsteuer unterscheidet zwischen der unbeschränkten Steuerpflicht für den gesamten Erwerb und der beschränkten Steuerpflicht für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände.[1] Besonderheiten aufgrund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), derzeit mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweiz und USA[2], sind zu beachten.[3] Die DBA mit Dänemark, Frankreich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 11.1 Persönliche Freibeträge

Bei unbeschränkter Steuerpflicht erhält jeder Erwerber einen persönlichen Freibetrag – abhängig von seiner Steuerklasse.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeinverfügung weist Ei... / Entscheidung

Die Finanzbehörden haben alle (am 20.2.2025 anhängigen und zulässigen) Einsprüche und Anträge gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen mit einer sogenannten Allgemeinverfügung abgelehnt. Das bedeutet, dass Betroffene nun nur noch vor Gericht klagen können – allerdings mit geringen Erfolgschancen. Außerdem muss die Klagefrist von einem Jahr beachtet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 7.2 Besonderer Versorgungsfreibetrag

Der besondere Versorgungsfreibetrag soll die unterschiedliche Behandlung der auf Gesetz oder Arbeits- bzw. Dienstverträgen des Erblassers beruhenden Versorgungsbezüge einerseits und der übrigen auf einem privaten Vertrag begründeten Versorgungsbezüge (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) beseitigen oder zumindest abmildern. Gleichzeitig erhalten auch diejenigen Hinterbliebenen eine...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeinverfügung weist Ei... / Zusammenfassung

Zinsen auf Steuererstattungen unterliegen der Steuerpflicht. Doch Zinsen, die auf Steuernachzahlungen gezahlt werden müssen, können steuerlich nicht abgesetzt werden. Das hielten viele für ungerecht und legten Einspruch ein. Doch die Rechtsprechung hat entschieden, dass diese Regelung rechtmäßig ist. Die Finanzverwaltung hat hierauf nun reagiert und eine Allgemeinverfügung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 5 Bereicherung aus einer gemischten Schenkung/Schenkung unter Auflage

Als Bereicherung wurde in Erwerbsfällen vor dem 1.1.2009 vom Steuerwert des Schenkungsgegenstands nur der Teil angesetzt, der dem unentgeltlichen Teil der Zuwendung entsprach.[1] Mit dem ErbStRG 2009 [2] hat der Gesetzgeber die früher bestehenden Bewertungsunterschiede zwischen den einzelnen Vermögensarten weitgehend egalisiert. Für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 2 Entstehung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Stichtagssteuer. Alle Merkmale für die Steuerberechnung bestimmen sich nach den Verhältnissen am Stichtag der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG). Dies hat u. a. Bedeutung für den Umfang der Steuerpflicht, Tz. 3 (§ 2 ErbStG), die Bewertung des Vermögens, Tz. 5 (§ 12 ErbStG), die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von 10 Jahren, Tz. 11 (§ 14 ErbSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 7.1 Persönliche Freibeträge

Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht erhält jeder Erwerber in Abhängigkeit von seiner Steuerklasse einen persönlichen Freibetrag (§ 16 Abs. 1 ErbStG).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 4.2 Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig, soweit sie eine wirtschaftliche Belastung darstellen (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Nicht abzugsfähig sind Verbindlichkeiten, die bereits im Steuerwert eines Vermögensgegenstands berücksichtigt sind, z. B. Schulden eines Gewerbebetriebs. Der Schuldenabzug ist eingeschränkt (§ 10 Abs. 6, 6a, 6b ErbStG [1]; R E 10.10 ErbStR 2019; H E 10.10 Erb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Befreiung von der Schenkung... / Wertgrenze bei Gelegenheitsgeschenken?

In der Praxis stellt sich die Frage, bis zu welcher Höhe etwaige Schenkungen insoweit als steuerbefreite Gelegenheitsgeschenke gelten. Bisher hat sich hierbei dem Grunde nach kein allgemeiner Maßstab für die absolute Höhe eines üblichen Gelegenheitsgeschenks herausgebildet. Obwohl allgemeine Regeln nicht festgelegt werden können, bleibt selbst bei großem Wohlstand eine Grenz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 277 In der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung (Rz. 273) der Nr. 3 des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterric...mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.2 Anforderungen an die Empfängerbenennung

Rz. 44 Mit Empfänger i. S. v. § 160 AO ist grundsätzlich jener Vertragspartner gemeint, der die vom Steuerpflichtigen geleistete Zahlung aufgrund eigener Leistung verdient hat. Ist eine natürliche oder juristische Person , die die Zahlungen unmittelbar entgegennahm, lediglich zwischengeschaltet, weil sie entweder mangels eigener wirtschaftlicher Betätigung die ausbedungenen ...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.1 Benennungsverlangen nach § 160 AO

Rz. 37 Das Verfahren nach § 160 AO vollzieht sich in zwei Stufen. Auf der ersten Stufe muss das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es im Einzelfall ein Benennungsverlangen an den Steuerpflichtigen richtet. Die Entscheidung ist in besonderem Maße unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit zu treffen. Das Benennungsverlangen ist dem Grunde nach gerechtfertigt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 7 Erlöschen der Steuerpflicht

Rz. 96 Die Körperschaftsteuerpflicht der aufgelösten Körperschaft endet nicht schon mit dem Tag der Auflösung, sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist mit der Schlussverteilung des Abwicklungs-Endvermögens, frühestens mit Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs beendet. Nach der Schlussverteilung hat die Körperschaft kein Verm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.3 Löschung wegen Vermögenslosigkeit

Rz. 89 Wird eine Kapitalgesellschaft im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, findet keine Liquidation statt. Daher ist § 11 KStG nicht anwendbar. Somit ist mangels eines Abwicklungszeitraums auch kein Besteuerungszeitraum zu bilden. Die Steuerpflicht endet mit der Löschung im Handelsregister, wenn die Kapitalgesellschaft tatsächlich vermögenslos ist.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.2 Kein genereller Ausschluss des Bewertungswahlrechts bei erstmaliger Begründung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 140 Nach wohl herrschender Auffassung soll die spezialgesetzliche Regelung des § 4 Abs. 1 S. 8 EStG den spezialgesetzlichen Regelungen der §§ 20, 21 UmwStG vorgehen (Rz. 86ff.).[1] Nach der hier vertretenen Auffassung kommt entsprechend der Gesetzesbegründung zu § 20 UmwStG allenfalls eine entsprechende Anwendung infrage, da § 4 Abs. 1 S. 8 EStG nur die Fälle erfasst, in...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.6 Zuständiges Finanzamt

Rz. 320 Der Nachweis ist gegenüber dem für den Einbringenden zuständigen FA zu erbringen. Scheidet der Einbringende nach der Einbringung aus der unbeschränkten Steuerpflicht aus, ist der Nachweis bei dem FA i. S. d. § 6 Abs. 7 S. 1 AStG zu erbringen.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.1 Ermittlung des Abwicklungs-Endvermögens

Rz. 70 Das Abwicklungs-Endvermögen ist nach § 11 Abs. 3 KStG das zur Verteilung kommende Vermögen, d. h. das Vermögen, das verbleibt, nachdem die Einziehung der Forderungen, die Versilberung des übrigen Vermögens und die Befriedigung der Gläubiger abgeschlossen sind. Soweit das Vermögen in Bargeld bzw. einem Bankguthaben jeweils in EUR besteht, ergeben sich hinsichtlich der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 9 Behandlung der Abwicklung bei den Anteilseignern

Rz. 99 Liquidationsauskehrungen einer Kapitalgesellschaft sind in Kapitalrückzahlung (Nennkapital, Einlagekonto) und sonstige Auskehrung (ausschüttbarer Gewinn) zu unterteilen. Während für Gewinne und Rückzahlungen aus dem Einlagekonto entsprechende Bescheinigungen auszustellen sind, kann auf die Ausstellung einer Bescheinigung für Rückzahlungen des Nennkapitals verzichtet w...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1.1 Allgemeine Grundsätze

§ 3 KraftStG [1] enthält unter der Überschrift "Ausnahmen von der Besteuerung" eine enumerative Aufzählung von Fahrzeugen, deren Halten (§ 1 Abs. Nrn 1 und 2 KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auch eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der im § 3 KraftStG aufgelisteten Fahrzeuge führt nach § 2 Abs. 5 S. 2 KraftStG nicht zu einer Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.3 Weitereinbringung (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 148 Hierbei handelt es sich entgegen dem einleitenden Gesetzeswortlaut nicht um einen Ersatztatbestand, sondern vielmehr um einen Ausnahmetatbestand [1] derart, dass es beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG trotz entgeltlicher Übertragung nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt. Rz. 149 Nach dem Wortlaut des §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift kommt nur zur Anwendung bei der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften, die in § 1 Abs. 1 Nrn. 1–3 KStG genannt sind. Hierunter fallen Kapitalgesellschaften deutschen Rechts, also AG, GmbH und KGaA, dazu die SE und Körperschaften ausländischen Rechts, die nach ihrer Rechtsform einer deutschen Kapitalgesellschaft entsprechen (vgl. § 1 Rz. 17ff., Rz. 5...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Ausschluss/Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an den eingebrachten Anteilen

Rz. 163 Obgleich der Wortlaut "nach der Einbringung … ausgeschlossen oder beschränkt ist" auch anders verstanden werden könnte, scheint wohl unstreitig zu sein, dass es hier nicht um eine statische Betrachtung des Besteuerungsrechts nach der Einbringung, sondern vielmehr um eine vergleichende Betrachtung der Besteuerungsrechte vor und nach der Einbringung geht.[1] Rz. 164 Der...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1.2 Steuerbefreiungen nach § 3 KraftStG

Nach § 3 Nr. 1 KraftStG ist das Halten von Fahrzeugen, die nach § 3 Abs. 3 FZV von der Zulassungspflicht i. S. d. § 3 Abs. 1 FZV ausgenommen sind, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Nicht von Bedeutung ist hierbei, wer Halter eines solchen Fahrzeugs ist, es handelt sich mithin um eine sachliche Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 KraftStG war durch A...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 5 Erhebungszeitraum und Wirtschaftsjahr

Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr oder die Dauer der Steuerpflicht im Kalenderjahr. Weicht bei Unternehmen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig sind, das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, gilt der Gewerbeertrag in dem Erhebungszeitraum bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Für die Gewerbesteuer gilt somit die gleiche Regelung wie bei d...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1.1 Regelung bis 2024

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist eine Kürzung i. H. v. 1,2 % des maßgebenden Einheitswerts vorzunehmen, wenn der Grundbesitz zum Betriebsvermögen zählt. Der Zweck der Vorschrift ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Kürzung erfordert, dass für den Grundbesitz tatsächlich Grundsteuer erhoben wird. S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 6 ... / 3 Ausnahmen von der Steuerpflicht (Nrn. 1-3)

Rz. 13 Land- und forstwirtschaftlicher genutzter Grundbesitz, der nach §§ 3, 4 GrStG begünstigt ist, bleibt nur steuerbefreit, wenn er Lehr- oder Versuchszwecken dient (§ 6 Nr. 1 GrStG Rz. 15), von der Bundeswehr oder anderen Schutzdiensten als Übungsplatz oder Flugplatz benutzt wird (§ 6 Nr. 2 GrStG Rz. 17) oder unter § 4 Nr. 1-4 GrStG fällt (§ 6 Nr. 3 GrStG Rz. 19). Für Dienst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 3 Steuermessbetragsverfahren – Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Neben den grundsteuerrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Veranlagung der Steuermessbeträge nach §§ 16-18 GrStG sind für das Steuermessbetragsverfahren die abgabenrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 184 AO , maßgeblich. Nach § 184 Abs. 1 S. 1 AO sind die Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen. Für die Festsetzung des Steuermessbetrags ist n...mehr