Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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ABC des internationalen Steuerrechts

Abfindungen (Arbeitnehmer) Abgeltungswirkung Aktivitätsklausel (DBA) Andere Einkünfte Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Arbeitgeber (inländischer, ausländischer) Arbeitnehmer-Entsendung Arbeitnehmer (LSt) Arbeitnehmer-Überlassung Aufsichtsratsmitglieder (DBA/Steuerabzug) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Auslandstätigk...mehr

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NATO-Truppenstatut – ABC In... / 2 Inhalt

Nach Art. 67 des Zusatzabkommens fallen Tätigkeiten der Truppe als solche nicht unter die Steuerpflicht, wenn sie ausschließlich die dienstliche Tätigkeit betreffen. Steuerpflicht tritt jedoch ein, wenn die Tätigkeit eine Beteiligung am deutschen Wirtschaftsverkehr darstellt. Jedoch stellen Lieferungen und Leistungen der Truppe an ihre Mitglieder, an das zivile Gefolge und a...mehr

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Personengesellschaft (Sonde... / 2 Inhalt

Aus deutscher Sicht ergeben sich keine Probleme, wenn kein DBA besteht. Erhält ein in Deutschland ansässiger (vgl. "Ansässigkeit") Gesellschafter Sondervergütungen von einer im ausl. Staat befindlichen Personengesellschaft, werden die Sondervergütungen als ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 EStG im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst (Vgl. "Unbeschränkte Steuerpfli...mehr

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Gewöhnlicher Aufenthalt – A... / 3 Praxisfragen

In der Praxis ist wesentliches Abgrenzungskriterium die Anwesenheit von mehr als 6 Monaten. Verweilt der Stpfl. nicht mehr als 6 Monate i. d. S. in Deutschland, liegt regelmäßig kein gewöhnlicher Aufenthalt vor. Es ist daher in der Praxis darauf zu achten, wenn keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet werden soll, dass diese Grenze nicht ungewollt (z. B. du...mehr

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Vermietung oder Verpachtung... / 2 Inhalt

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden. Dies setzt jedoch vo...mehr

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Unbewegliches Vermögen – AB... / 2 Inhalt

Der Begriff des unbeweglichen Vermögens umfasst Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Schiffe, soweit sie in einem inländischen Schiffsregister eingetragen sind, sowie grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbau- und Mineralgewinnungsrechte), Wohnungseigentum nach dem WEG, in die inländische Luftfahrzeugrolle eingetragene Luftfahrzeuge, und zwar unabhängig davon, ob diese Wirtscha...mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Ansässigkeit einer Person wird in Art. 4 OECD-MA geregelt und erfordert grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht in einem Vertragsstaat nach dessen innerstaatlichem Steuerrecht. Die Ansässigkeit muss im Zeitpunkt des zu beurteilenden Einkunftsbezugs gegeben sein. Nach deutschem Recht knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person an den inländischen...mehr

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Sitzverlegung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Verlegt eine Körperschaft ihren Sitz und/oder den Ort ihrer Geschäftsleitung aus Deutschland in das Ausland ("Sitzverlegung"), kann dadurch die unbeschränkte Stpfl. der Körperschaft in Deutschland enden. Nach deutschem Steuerrecht ergeben sich aus der bloßen Verlegung des Sitzes keine unmittelbaren steuerlichen Folgen. Abzustellen ist gem. § 12 KStG darauf, ob sich das Beste...mehr

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Renten und Ruhegehälter – A... / 2 Inhalt

Für grenzüberschreitend gezahlte Ruhegehälter gelten innerstaatlich keine besonderen Regelungen. Sie hängen ursächlich mit der aktiven Tätigkeit zusammen und werden nachträglich für diese Tätigkeit gezahlt. Ruhegehälter fallen daher unter § 34d Nr. 5 EStG und sind ausl. Einkünfte, wenn und soweit die aktive Tätigkeit in einem ausl. Staat ausgeübt worden ist. Von im Ausland a...mehr

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Gewöhnlicher Aufenthalt – A... / 2 Inhalt

Gem. § 9 AO begründet der Stpfl. einen gewöhnlichen Aufenthalt, wenn er sich an einem Ort oder in einem Gebiet u. U. aufhält, die darauf schließen lassen, dass er sich dort nicht nur vorübergehend aufhält (§ 9 S. 1 AO). Dies ist durch die Gesamtumstände im Einzelfall zu bestimmen, wobei die Gründe für den Aufenthalt, die Bindung zum In- bzw. Ausland (z. B. die familiären Ver...mehr

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Personengesellschaft (allge... / 2 Inhalt

Unabhängig davon, ob eine Gesellschaft nach deutschem oder ausl. Recht gegründet ist und ihren Sitz bzw. ihre Geschäftsleitung im Inland oder Ausland hat, wird nach deutschem Recht entschieden, ob es sich um eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft handelt. Dies geschieht durch den sog. Typenvergleich.[1] Eine Liste der Qualifizierung ausl. Gesellschaftsformen nach d...mehr

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Progressionsvorbehalt – ABC... / 1 Systematische Einordnung

Der (positive wie negative) Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 EStG) dient der Ermittlung des korrekten persönlichen Steuersatzes. Im Einkommensteuerrecht ist der Tarif nicht linear, sondern progressiv ausgestaltet (§ 34 EStG). Je mehr Einkünfte der Stpfl. erzielt, desto höher ist sein persönlicher Steuersatz. Dieser kann daher nur dann korrekt ermittelt werden, wenn auch s...mehr

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Personengesellschaft (intra... / 2 Inhalt

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf eine Personengesellschaft, die in Deutschland transparent, im Ausland intransparent besteuert wird. Befindet sich die Geschäftsleitung der Personengesellschaft im Inland (inländische Personengesellschaft), und sind Gesellschafter im Ausland ansässig, unterliegen die Gesellschafter mit dem Gewinnanteil aus der Personengesellschaft d...mehr

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Kassenstaatsprinzip (öffent... / 1 Systematische Einordnung

Im internationalen Steuerrecht bestehen besondere Regelungen für Arbeitnehmer, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden. Diese Regeln gelten sowohl für die laufenden Bezüge als auch für Ruhegehälter. Für diese Fälle ist das Arbeitsortsprinzip weitgehend eingeschränkt. Es gilt stattdessen das Kassenstaatsprinzip.[1] Eine weitere Besonderheit gilt dadurch, dass die unbeschrän...mehr

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Wohnsitz – ABC IntStR / 4 Beratungshinweis

Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland wird nicht nur durch einen Wohnsitz, sondern auch durch einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet (vgl. "Gewöhnlicher Aufenthalt"). Soll die beschr. Steuerpflicht in Deutschland daher aufgegeben werden, muss darauf geachtet werden, dass nicht nur der Wohnsitz aufgegeben wird, sondern auch der gewöhnliche Aufenthalt. Die Aufgabe ein...mehr

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Abfindungen (Arbeitnehmer) ... / 2 Inhalt

Abfindungen, die bei Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, sind ihrer Natur nach kein Entgelt für die frühere Tätigkeit des Arbeitnehmers. Sie dienen auch nicht seiner Versorgung. Es handelt sich vielmehr um eine Entschädigung für den Verlust künftiger Arbeitseinkünfte.[1] Jedoch hat der Gesetzgeber zur Verdrängung des BFH-Urteils in § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d),...mehr

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Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 2 Inhalt

§ 6 AStG behandelt die Besteuerung stiller Reserven bei einem Wegzug aus Deutschland. Wenn eine Person aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausscheidet, werden die stillen Reserven in Anteilen an Kapitalgesellschaften besteuert, ohne dass eine tatsächliche Veräußerung stattfindet. Dies kann zu Liquiditätsproblemen führen, da keine Verkaufserlöse zur Finanzierung der Steuerla...mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die Ansässigkeit ist in Art. 4 OECD MA geregelt und ist damit ein Begriff aus dem Abkommensrecht. Nur wenn der Stpfl. in einem der Vertragsstaaten ansässig ist, kann er sich auf das DBA berufen. Im nationalen Steuerrecht wird für die unbeschränkte Steuerpflicht nicht auf die Ansässigkeit, sondern auf einen Wohnsitz (vgl. "Wohnsitz") oder gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. "Gewöhn...mehr

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Kassenstaatsprinzip (öffent... / 2 Inhalt

Das Kassenstaatsprinzip gilt, wenn Arbeitnehmer Einkünfte aus öffentlichen Kassen erhalten. Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine inländische oder eine ausl. öffentliche Kasse handelt. Die Kasse ist nur dann eine öffentliche Kasse. wenn sie zum Bereich der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung gehört und staatlicher Aufsicht unterliegt. Nach § 34d Nr. 5 S. 1 Halb...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 1 Systematische Einordnung

Betriebsstätten sind keine rechtlich selbstständigen Einheiten, sondern unselbstständige Teile eines Unternehmens. An das Vorliegen einer Betriebsstätte knüpfen im nationalen und internationalen Steuerrecht bestimmte Besteuerungsrechte und -pflichten an. Im Übrigen ist die Betriebsstätte auch für Lohn-, Erbschaft- und Umsatzsteuer relevant. Gleichfalls ist die Betriebsstätte...mehr

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Nichtselbstständige Arbeit ... / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 5 EStG sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ausl. Einkünfte, wenn sie in einem ausl. Staat ausgeübt oder, ohne im Inland ausgeübt worden zu sein, in einem ausl. Staat verwertet werden. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) EStG handelt es sich um der beschr. Steuerpflicht ("Beschränkte Steuerpflicht") unterliegende inländische Einkünfte, wenn die nich...mehr

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Land- und Forstwirtschaft –... / 1 Systematische Einordnung

Erzielt ein Steuerausländer im Inland Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. v. §§ 13f. EStG, stellt sich die Frage, ob hierdurch eine beschr. Steuerpflicht ausgelöst wird. Außerdem ist zu prüfen, inwieweit – sowohl im Inbound- wie im Outbound-Fall – die Regelungen eines DBA zu einer vom nationalen Recht abweichenden Zuweisung des Besteuerungsrechts führen.mehr

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Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 3 Praxisfragen

Das Steuerabzugsverfahren einschließlich des Haftungsverfahrens ist so geregelt, dass es den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht. Die Regelung widerspricht also nicht den Grundfreiheiten.[1] Der Steuerabzug hat nur zu erfolgen, wenn beschränkte Stpfl. besteht. Allerdings ist das Steuerabzugsverfahren nicht geeignet, über das Bestehen der beschränkten Steuerpflicht zu entscheid...mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.2 Typische stille Gesellschaft

Einkünfte aus typischer stiller Gesellschaft sind innerstaatlich Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Sie sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 6 EStG, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland hat (vgl. "Wohnsitz"). Sie sind nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegende inländische Einkünfte, wenn...mehr

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Abzugsmethode – ABC IntStR / 2.1 Zweck der Abzugsmethode

Unbeschränkt Steuerpfl. können alternativ zur Steueranrechnung den Abzug der ausländischen Steuer von der Bemessungsgrundlage beantragen. Die Wahl zwischen dem Anrechnungs- und dem Abzugsverfahren kann für Einkünfte aus mehreren Staaten unterschiedlich ausgeübt werden, für alle Einkünfte aus einem Staat jedoch nur einheitlich. Der Abzug setzt einen Antrag des Steuerpfl. vorau...mehr

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Inländische Einkünfte – ABC... / 2.2 Einzeltatbestände

Von den Tatbeständen des § 49 Abs. 1 EStG sind im Bereich der KSt unter Berücksichtigung der isolierenden Betrachtungsweise die folgenden relevant: Land- und Forstwirtschaft, wenn der Betrieb im Inland liegt[1]; gewerbliche Einkünfte, wenn im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO oder ein ständiger Vertreter i. S. d. § 13 AO vorhanden ist.[2] Abzustellen ist auf die inl....mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.1 Atypische stille Gesellschaft

Die atypische stille Gesellschaft wird im internationalen Steuerrecht regelmäßig als Personengesellschaft behandelt; vgl. "Personengesellschaft (allgemein)".[1] Die Einkünfte hierauf sind daher abkommensrechtlich Unternehmensgewinne entsprechend Art. 7 OECD-MA, die in Deutschland nach § 34d Nr. 2 Buchst. a) EStG ausl. Einkünfte bilden, soweit sie durch eine im Ausland belege...mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Wird die Ansässigkeit nach der "Tie-breaker-rule" bestimmt, so gilt diese Festlegung des Ansässigkeitsstaates nur für das jeweilige DBA. Nach nationalem Steuerrecht kann ein Stpfl., auch wenn er nach dem DBA nicht in diesem Staat als ansässig anzusehen ist, weiterhin einigen Regelungen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur A...mehr

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NATO-Truppenstatut – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Das NATO-Truppenstatut regelt die Rechtsstellung der NATO-Soldaten, der Angehörigen und des zivilen Gefolges der in der Bundesrepublik stationierten NATO-Truppen.[1] NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen regeln dabei auch die steuerlichen Folgen der Anwesenheit der Truppenangehörigen, ihrer Angehörigen und des zivilen Gefolges. Bei den steuerlichen Vorschriften liegt das Schw...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 1 Systematische Einordnung

Ein Anknüpfungspunkt für eine beschränkte Steuerpflicht ist das Vorliegen einer Betriebsstätte im Inland (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG). Auf der anderen Seite werden durch eine ausländische Betriebsstätte eines unbeschränkt Stpfl. sog. ausländische Einkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) erzielt (§§ 34d Nr. 2 a , 34c Abs. 1 EStG), die für die Anwendung des § 34c Abs. 1 E...mehr

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Personengesellschaft (Sonde... / 3 Beratungshinweise

Das Besteuerungsrecht bei einem im Inland ansässigen Gesellschafter einer ausl. Personengesellschaft ist eindeutig geregelt. Es steht dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters zu. Trotz der unterschiedlichen Begründungen von BFH und Finanzverwaltung entstehen kein Qualifikationskonflikt und daher auch keine Doppelbesteuerung. Anders ist es bei Sondervergütungen, die an einen...mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 3 Hinweise

Da die Stiftung im Ausland im Regelfall ebenfalls der Besteuerung unterliegt, kann über die Anrechnung nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 AStG eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Hierfür gelten die allgemeinen Grundsätze des § 34c Abs. 1 EStG entsprechend, bei Anwendung der Abgeltungsteuer ist § 32d Abs. 5 und 6 EStG zu beachten. Durch § 15 Abs. 3 AStG werden Unternehmer- un...mehr

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Andere Einkünfte – ABC IntStR / 3 Beratungshinweise

Den Hauptanwendungsbereich der Vorschrift bilden Drittstaateneinkünfte. Es handelt sich dabei um Einkünfte, die aus einer in keinem der beiden involvierten Vertragsstaaten belegenen Quelle stammen. Drittstaaten sind alle anderen Staaten, die nicht Vertragsstaaten des in Rede stehen Abkommens sind. Da Art. 21 OECD-MA eine unmittelbare Zuweisung des Besteuerungsrechts vornimmt,...mehr

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Arbeitnehmer-Überlassung – ... / 4 Beratungshinweise

Für das verleihende Unternehmen hängt die Pflicht, LSt einzubehalten und im Inland abzuführen, von dem deutschen Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn ab. Grundlage des LSt-Abzugs sind i. d. R. die nach § 39 Abs. 2 S. 2 EStG zu erteilende Bescheinigung des Betriebsstätten-FA über die LSt-Abzugsmerkmale. Unterlässt das Verleihunternehmen den LSt-Abzug, besteht eine erhebliche...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 3 Praxisfragen

Das Freistellungsverfahren gilt für alle Arten der Kapitalerträge, auch für verdeckte Gewinnausschüttungen. Allerdings ist die Ausschüttung, für die die Freistellung beantragt wird, in dem Antrag anzugeben, was bei einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zeitpunkt ihrer Leistung kaum möglich sein wird. Rechtlich ist die Freistellungsbescheinigung kein Freistellungsbescheid, en...mehr

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Bekanntgabe (Zustellung, in... / 2.2 Empfangsbevollmächtigter

Ist der Stpfl. (oder ein anderer Beteiligter) im Inland nicht unbeschränkt stpfl. (vgl. "Unbeschränkte Steuerpflicht"), muss er einen Empfangsbevollmächtigten bestellen, sofern die Finanzverwaltung dies wünscht (§ 123 S. 1 AO). Eine Ausnahme gilt allerdings (d. h. diese Regelung gilt nicht), sofern er innerhalb der EU/dem EWR seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (für...mehr

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Wohnsitz – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Der Wohnsitz (§ 8 AO) ist nach nationalem deutschen Steuerrecht neben dem gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) ein Merkmal, das für natürliche Personen die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet (§ 1 EStG). Der Wohnsitz ist ein rein nationaler Begriff. Er hat aber auch im Abkommensrecht Bedeutung, da er zur Ansässigkeit (vgl. "Ansässigkeit") nach dem jeweiligen DBA...mehr

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Bekanntgabe (Zustellung, in... / 3 Praxisfragen

Muss eine Empfangsperson benannt werden, muss es sich dabei um eine inländische Person handeln, die als Empfangs- bzw. Zustellungsbevollmächtigte geeignet ist. Sie muss ihren Wohnsitz (vgl. "Wohnsitz"), gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. "Gewöhnlicher Aufenthalt"), Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben. Der Empfangs- bzw. Zustellungsbevollmächtigte kann eine natürliche Perso...mehr

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Betriebsstätte (Banken) – A... / 2.1 Vorliegen einer Betriebsstätte

Begründet eine Bank in einem anderen Staat eine Zweigniederlassung, ist diese steuerlich als Betriebsstätte zu qualifizieren, § 12 S. 2 Nr. 2 AO; Art. 5 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA. Eine Bankbetriebstätte liegt nach § 18 BsGaV vor, wenn die Betriebsstätte Teil ist eines Kreditinstituts i. S. d. § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes, eines Finanzdienstleistungsinstituts i. S.d § 1 Abs....mehr

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Vermietung oder Verpachtung... / 1 Systematische Einordnung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zählen zu den Überschusseinkünften i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG. Zu den Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens gehören neben dem vereinbarten und vereinnahmten Miet- oder Pachtzins alle sonstigen Vergütungen, die (einmalig oder laufend) als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung vom Mieter an ...mehr

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Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 1 Systematische Einordnung

Verlegen bisher in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt Stpfl. ihren Wohnsitz und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland und scheiden sie damit aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht aus, so verändert sich auch die Ansässigkeit nach Abkommensrecht. Haben diese Stpfl. Anteile an einer Kapitalgesellschaft und werden diese nach dem Wohnsitzwechsel veräußert...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufsichtsratsmitglieder (DB... / 2.2 Nationales Recht

Aufsichtsratsmitglieder erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, die gem. § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG in Deutschland der beschr. Steuerpflicht unterliegen, wenn sie im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Wird die Aufsichtsratstätigkeit für eine inländische Gesellschaft ausgeübt, besteht die Vermutung, dass der Tätigkeitsort im Inland li...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewöhnlicher Aufenthalt – A... / 1 Systematische Einordnung

Der gewöhnliche Aufenthalt (§ 9 AO) ist nach deutschem Steuerrecht neben dem Wohnsitz (§ 8 AO) (vgl. "Wohnsitz") ein Kriterium, das für natürliche Personen die unbeschränkte Steuerpflicht begründet (§ 1 EStG). Ebenso wie der Wohnsitz führt auch der gewöhnliche Aufenthalt zur abkommensrechtlichen Ansässigkeit (vgl. "Ansässigkeit"). Zwar wird in Art. 4 OECD-MA der gewöhnliche ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
REIT – ABC IntStR / 2.1 REIT AG

Ein REIT ist als AG grundsätzlich ein KSt- und GewSt-Subjekt. Allerdings ergeben sich nach dem REITG für die Besteuerung einige Besonderheiten. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein REIT gem. § 16 Abs. 1 REITG unter bestimmten Umständen von der KSt und GewSt befreit ist. Die Steuerfreiheit des REITG tritt nur dann ein, wenn die Erfordernisse hinsichtlich der Börs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 2.3 Lösung

U 1 (Schneider aus Dresden) ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Er führt Lieferungen nach § 3 Abs. 1 UStG aus, da er dem Abnehmer (Zwingli) Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft; da es sich bei der Lieferung von 100 Waschmaschinen nicht um "eine...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verluste – ABC IntStR / 2 Inhalt

Soweit sie den Tatbestand des § 34d EStG erfüllen, sind auch Verluste "ausländische Einkünfte". Besteht ein DBA, richtet es sich nach dessen Bestimmungen, ob und inwieweit sie im Inland berücksichtigt werden können. Nach der "Symmetriethese" des BFH erfasst die Freistellung von Einkünften auch Verluste, sodass sie im Inland steuerlich nicht von positiven Einkünften abgezogen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f sowie Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Personenvereinigungen (Abs. 1)

Rz. 7 § 14a Abs. 1 AO definiert Personenvereinigungen im Sinne dieses Gesetzes und der Steuergesetze als Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzlich zulässigen Zwecks. Rz. 8 Im Zivilrecht sind Personenvereinigungen alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.[1] Soweit dagegen in der AO und den Steuergesetzen "P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitnehmer (LSt) – ABC In... / 3 Praxisfragen

Da die DBA für den Begriff des Arbeitnehmers regelmäßig keine Definitionen enthalten, ist nach Art. 3 II OECD-MA das Recht des das DBA anwendenden Staates maßgebend,[1] für Deutschland also § 1 Abs. 2 LStDV. Problematisch kann dies bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer sein, der zu mindestens 50 % oder sogar zu 100 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist, da dann zweif...mehr