Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Seit dem...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – > Piloten und Bordpersonal wie > Stewards/Stewardessen und > Purser – sind regelmäßig > Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BAG vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.4 Feststellung der anzurechnenden Steuer (Abs. 5 S. 3)

Rz. 940 Zusätzlich bestimmt § 14 Abs. 5 S. 3 KStG, dass von der Organgesellschaft geleistete Steuern, die bei dem Organträger anzurechnen sind, gesondert festgestellt werden. Diese Bestimmung ist erforderlich, da anzurechnende Steuern keine mit dem Einkommen der Organgesellschaft zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen sind. § 14 Abs. 5 S. 3 KStG entspricht § 180 Abs. 5 Nr....mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2 Bedeutung der Eignung für Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten (FSÜ) im Arbeitsschutz

Seit den ersten flugmedizinischen Untersuchungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts und im Straßenverkehr nach dem II. Weltkrieg stellten ab 1971 auch die Berufsgenossenschaften für den betrieblichen Bereich einen Untersuchungsgrundsatz („G25“; heute E FSÜ) vor, der aus damaliger Sicht zur Unfallverhütung beitragen sollte. Heute sind FSÜ in vielen Berufen üblich, die aktiv Fahrze...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Zusammenfassung Überblick Arbeitgeber sind verpflichtet, nur geeignete Personen mit gefährdenden Tätigkeiten zu betrauen (Auswahlverantwortung). Dabei soll die Eignung dem Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Gefährdungen dienen. Neben vielen persönlichen, fachlichen und formalen Kriterien können bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (FSÜ-Tätigkeiten) auch medizi...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3 Eignungsuntersuchungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis

2.3.1 Fremdgefährdung und Eigengefährdung Wenn durch die Tätigkeiten eines Beschäftigten eine objektiv betrachtete, immanente Gefährdung Dritter besteht, liegen in der Regel "gewichtige Gründe" vor, die sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben. Diese Gründe rechtfertigen routinemäßige Eignungsuntersuchungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis aus arbeitsrechtli...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 5 Fazit

Eignungsuntersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten im Arbeitsschutz sind kein Selbstzweck. Sie stellen vielmehr ein instrumenteller Bestandteil eines präventiven, verantwortungsvollen Arbeitsschutzes dar, vorausgesetzt, sie werden korrekt, tätigkeitsbezogen und rechtskonform angewendet.mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.6 Konkretheit der medizinischen Fragestellung

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand eines Beschäftigten zu hinterfragen. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sind so vielfältig, dass die Rechtslage nicht hergibt, einfach „alles“ untersuchen zu lassen. Er muss sich vielmehr aus dem besonderen Anlass auf die Fragestellung beschränken, ob die gesundheitliche ...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.3 Eignungsuntersuchungen aufgrund besonderer Veranlassung

Der Gesundheitszustand kann sich während einer Beschäftigung verändern. Das kann auch Eignungen kurzfristig oder lang andauernd positiv wie negativ beeinflussen. Ergeben sich objektive Hinweise auf einen „besonderen personenbezogenen Anlass“, die den Arbeitgeber im laufenden Beschäftigungsverhältnis an der gesundheitlichen Eignung eines Beschäftigten zweifeln lassen, so kann...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.10 Haftung der Organgesellschaft

Rz. 613 Die Organgesellschaft ist, abgesehen von der KSt auf das eigene Einkommen, nicht Schuldner der auf die bei ihr verwirklichten Besteuerungsgrundlagen entfallenden Steuer, für die die Organschaft von Bedeutung ist. Schuldner dieser Steuern ist der Organträger. Die Organgesellschaft haftet aber nach § 73 AO für die Steuern, für die die Organschaft von Bedeutung ist.[1] ...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.4.2 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften mit Eignungsvorbehalten bei FSÜ-Tätigkeiten

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften formulieren Eignungsvorbehalte, die dem Arbeitgeber als Adressat lediglich vorgeben, nur „geeignete“ Personen zu beschäftigen, aber die Durchführung einer medizinischen Eignungsuntersuchung nicht hinreichend normieren.[1] Hierbei soll die Person keine offensichtlichen fachlichen, physischen oder psychischen Mängel o...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.4 Regelmäßige "anlasslose" Eignungsuntersuchungen

Insbesondere in der Verkehrsmedizin sind durch öffentlich-rechtliche Vorschriften Eignungsbeurteilungen in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Wird die Frist überschritten, erlischt die Erlaubnis. In manchen Betrieben werden routinemäßig wiederkehrend (z. B. alle 3 Jahre) – insbesondere bei FSÜ-Tätigkeiten – Eignungsuntersuchungen angeordnet, ohne dass es dazu personenbedi...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.5 Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der Eignungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Mit dem Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden, werden darin alle relevanten Gefährdungen systematisch ermittelt und zu bewertet. Alle weiteren Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbe...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.4 Eignungsvorbehalte in Rechtsvorschriften

Verschiedene Rechtsvorschriften und eine Reihe von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften enthalten gesetzlich festgelegte Eignungsvorbehalte als Berufszugangsvoraussetzung, die das Führen einer Berufsbezeichnung oder eines Spezialfahrzeuges an Eignungsaspekte binden. Sie benennen einerseits verpflichtende Elemente für eine bestimmte Befähigung bzw. Eignung,...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitgeber sind verpflichtet, nur geeignete Personen mit gefährdenden Tätigkeiten zu betrauen (Auswahlverantwortung). Dabei soll die Eignung dem Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Gefährdungen dienen. Neben vielen persönlichen, fachlichen und formalen Kriterien können bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (FSÜ-Tätigkeiten) auch medizinische und psyc...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.1 Fremdgefährdung und Eigengefährdung

Wenn durch die Tätigkeiten eines Beschäftigten eine objektiv betrachtete, immanente Gefährdung Dritter besteht, liegen in der Regel "gewichtige Gründe" vor, die sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben. Diese Gründe rechtfertigen routinemäßige Eignungsuntersuchungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis aus arbeitsrechtlicher Sicht. Dazu muss der Arbeitgeber die...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.2 Eignungsuntersuchungen bei Wechsel der Tätigkeit

Wechselt ein Beschäftigter im laufenden Arbeitsverhältnis in eine neue Tätigkeit mit für ihn dadurch veränderten Anforderungen und Arbeitsbedingungen oder treten am Arbeitsplatz neue Gefährdungen auf, so kann der Arbeitgeber dies von einer erneuten Eignungsuntersuchung abhängig machen. Für den Arbeitnehmer besteht in diesem Fall keine Duldungspflicht. Im Falle der Weigerung ...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 3.2.1 Untersuchungen des Sehvermögens

Können umfassen: Sehschärfe Ferne und/oder Nähe Räumliches Sehen Farbensinn, Gesichtsfeld Dämmerungs- und Kontrastsehen, Blendempfindlichkeitmehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 3.2.3 Neurologische und psychologische Untersuchungen

Können durchgeführt werden als Reflex-Prüfungen und standardisierte psychologische Testverfahren zur Messung der Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Konzentration, Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit und Wahrnehmung sowie ggf. die Analyse von Persönlichkeitsmerkmalen und Risikoverhalten.mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 3 Inhalt und Ablauf der Eignungsuntersuchung

Gesetzlich vorgeschriebene Eignungsuntersuchungen, insbesondere im Verkehrsbereich, enthalten teilweise sehr detaillierte Vorgaben zu den weiteren Untersuchungsinhalten. Dort, wo das nicht der Fall ist, beschränken sich die weiteren Untersuchungsinhalte immer auf die spezifische Fragestellung bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung) und orientieren sic...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 3.2 Körperliche und psychische Eignungskriterien

Auf der Basis der tätigkeitsbezogenen Fragestellung werden bei der körperlichen Untersuchung der Allgemeinzustand, die uneingeschränkt freie Beweglichkeit der Gelenke, die Reflexe und die grobe Kraft beurteilt. 3.2.1 Untersuchungen des Sehvermögens Können umfassen: Sehschärfe Ferne und/oder Nähe Räumliches Sehen Farbensinn, Gesichtsfeld Dämmerungs- und Kontrastsehen, Blendempfindli...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 3.2.2 Untersuchungen des Hörvermögens

Sind möglich als Flüster- und Umgangssprache Audiometrie Dabei sind jeweils unterschiedliche Anforderungskriterien je nach Tätigkeitsprofil zu erfüllen. Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte können tätigkeitsbezogen zulässig sein.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.2 Konzernsteuerumlagen

Rz. 562 Bei der Ermittlung des Handelsbilanzergebnisses der Organgesellschaft, und dann entsprechend auch des Organträgers, können Umlagen für bestimmte Steuern berücksichtigt werden, die auf Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft beruhen, für die jedoch der Organträger der Steuerschuldner ist. In Betracht kommen in erster Linie Umlagen für die Gewerbe- und die USt, ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 3.1 Identitätsprüfung und Krankheitsvorgeschichte

Die Eignungsuntersuchung beginnt nach Identitätsprüfung und Einwilligung des Betroffenen stets mit einer ausführlichen allgemeinen Anamnese, die Daten zusammenträgt wie wesentliche Vorerkrankungen und Unfälle aktuelle Beschwerden Herz-/Kreislauferkrankungen (z. B. Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Schlaganfall) Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes) Gleichgewichtsstörungen...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 4 Ergebnismitteilung an den Arbeitgeber und ärztliche Schweigepflicht

Die Datenerhebung im Rahmen der ärztlichen Untersuchungen beruht auf den nach der Berufsordnung bestehenden Aufzeichnungspflichten und ist von den Vorschriften des Datenschutzgesetzes (§§ 32, 28 Abs. 6 Nr. 3 BDSG) gedeckt. Anders verhält es sich bei der Weitergabe des Untersuchungsergebnisses an den Arbeitgeber, denn hier unterliegt jeder Arzt zunächst der ärztlichen Schweig...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 3.2.4 Weitere fachärztliche Zusatzuntersuchungen

Nach Hinweisen auf Bewusstseins- und Gleichgewichtsstörungen sowie Anfallsleiden, Vigilanzbeeinträchtigungen (Tagesschläfrigkeit) und möglichen Stoffwechselstörungen kann gefragt werden. Hinweise auf neurologische und psychische Ursachen, aber auch spezielle orthopädische oder internistische Fragestellungen müssen möglicherweise zusätzlich fachärztlich abgeklärt werden. Sind ...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 1 Allgemeine Vorbemerkung und rechtliche Grundlagen

Eignungsbeurteilungen dienen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten ohne relevante Gefahren für Sicherheit und Gesundheit des oder der Beschäftigten oder Dritter von ihnen ausgeübt werden können.[1] Sie setzen grundsät...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.4.1 Staatliche Rechtsvorschriften mit Eignungsvorbehalten als Voraussetzung für eine Fahr- und Steuertätigkeit

Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), § 31, Abs. 2: "Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet … ist …" In Bezug auf Firmenfahrzeuge (Dienstwagen, Firmen-Lkw) wird der Arbeitgeber oft auch „Halter“ des Fahrzeuges sein. Dabei muss der Halter nicht...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.2 Eignungsuntersuchungen für Fahr- und Steuertätigkeiten nach staatlichen Vorschriften

Die normativen Grundlagen von staatlich festgelegten Eignungsuntersuchungen berühren wesentliche Aspekte verfassungsmäßiger Grundrechte wie etwa das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art 1 Abs. 1 GG) sowie bei Entnahme von Körperflüssigkeiten und -proben das Recht auf körperliche Unversehr...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.1 Eignungsaspekte bei Einstellungsuntersuchungen

Im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung wird sich der Arbeitgeber die Frage beantworten lassen, ob der Bewerber aus gesundheitlicher Sicht die vorgesehene Tätigkeit verrichten kann und kein Risiko für Sicherheit und Gesundheit für sich oder andere Mitarbeitende darstellt. Dabei darf die ärztliche Untersuchung nur Fragen klären, die der Arbeitgeber berechtigterweise dem Bewe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.3 Zuordnung bei mittelbarer Beteiligung über eine Körperschaft (S. 4)

Rz. 141m Besteht eine Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung über Körperschaften, muss die Beteiligung an der vermittelnden Körperschaft nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 Halbs. 2 KStG der inl. Betriebsstätte zuzuordnen sein. Die Vorschrift betrifft nur die mittelbare Beteiligung über eine Körperschaft, obwohl dies der Wortlaut nicht ausdrücklich sagt. Für eine über ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.6 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts (S. 7)

Rz. 141x § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 7 KStG konkretisiert die Voraussetzung, dass die Beteiligung an der Organgesellschaft zu einer inl. Betriebsstätte des Organträgers gehören muss, aus der Sicht des internationalen Steuerrechts. Danach liegt eine Betriebsstätte i. S. d. S. 4 nur dann vor, wenn die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünfte sowohl nach innerstaatlichem St...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.3 Wirkung der gesonderten Feststellung (Abs. 5 S. 2)

Rz. 934 Als Wirkung bestimmt § 14 Abs. 5 S. 2 KStG, dass die gesonderte Feststellung für die Besteuerung des Einkommens des Organträgers und der Organgesellschaft bindend ist. Das bedeutet, dass aufgrund der Feststellung der KSt-Bescheid der Organgesellschaft und der des Organträgers an die incidente Feststellung des Bestehens der Organschaft sowie an die Höhe des Einkommens...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.5 Reformüberlegungen

Rz. 64 Das Institut der Organschaft kommt mit der steuerlichen Zusammenfassung von verbundenen Unternehmen zu einem "Steuerverbund" der Idee eines Konzernsteuerrechts näher als z. B. die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage. Die Organschaft führt dennoch nicht zu einem echten Konzernsteuerrecht. Defizite bestehen insbes. in folgenden Bereichen[1]: Notwendigk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.1 Rechtslage bis Vz 2013

Rz. 923 Verfahrensrechtlich gab es bis zum Inkrafttreten des § 14 Abs. 5 KStG [1] für die Organschaft keine besonderen Bestimmungen. Die KSt-Bescheide gegen die Organgesellschaft und den Organträger waren verfahrensrechtlich nicht miteinander verknüpft. Der KSt-Bescheid gegen die Organgesellschaft war ebenso wenig ein Grundlagenbescheid für die Steuerfestsetzung gegen den Org...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Telefon- und Internetkosten / 7 Nutzung des betrieblichen Internets durch den Arbeitnehmer

Der Unternehmer zieht seine Aufwendungen für einen betrieblichen Internetanschluss zu 100 % als Betriebsausgaben ab. Eine private Nutzung des Internetanschlusses durch Arbeitnehmer ist gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Übernimmt der Unternehmer ganz oder teilweise die Kosten für den Internetanschluss des Arbeitnehmers in dessen Wohnung, handelt es sich um steuerpflichtigen Arb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.1 Allgemeines und Systematik

Rz. 739 § 14 Abs. 3 KStG enthält eine besondere Regelung, falls Mehr- oder Minderabführungen aus Geschäftsvorfällen aus vororganschaftlicher Zeit resultieren. Die Vorschrift soll verhindern, dass die steuerlichen Auswirkungen der vor Anwendbarkeit der Organschaftsregeln realisierten Geschäftsvorfälle in die organschaftliche Zeit verlagert werden.[1] Dabei ist auf den einzelne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.2 Rechtliche Natur der Ausgleichsposten

Rz. 842 Die rechtliche Natur der organschaftlichen Ausgleichsposten ist trotz der Regelung in Abs. 4 bislang nicht eindeutig geklärt. Eindeutig geklärt ist nur, dass der Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers zu bilden ist.[1] Er kann daher nicht durch entsprechende Aufzeichnungen außerhalb der Steuerbilanz ersetzt werden. Andererseits ist er in der Handelsbil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.4 Auswirkungen auf ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Rz. 785 Abs. 3 hat besondere Auswirkungen auf ehemalige gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die Organgesellschaften sind. Tatsächlich war dies auch der Anlass für die Regelung.[1] Bestätigt wird dies durch § 14 Abs. 3 S. 4 KStG, der eine ausdrückliche Sonderregelung (m. E. eine Klarstellung) für diese Stpfl. enthält. Rz. 786 Gemeinnützige Wohnungsunternehmen hatten die stille...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.6 Ausgleichsposten bei mittelbarer Beteiligung

Rz. 881 Die Ausgleichsposten sind in der Bilanz des Organträgers zu bilden. Das gilt auch, wenn der Organträger an der Organgesellschaft nur mittelbar beteiligt ist, aber Organschaft zwischen der Mutter- und der Enkelgesellschaft besteht.[1] In diesen Fällen ist der Ausgleichsposten in der Bilanz des Organträgers enthalten, obwohl die Beteiligung an der Organgesellschaft sel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.4 Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Organbeteiligung

Rz. 627 Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob Aufwendungen des Organträgers, die mit der Beteiligung an der Organgesellschaft wirtschaftlich zusammenhängen, nach § 3c EStG abzugsfähig sind. Dies betrifft insbesondere Kosten für die Darlehensfinanzierung des Erwerbs der Organbeteiligung, aber auch sonstige Aufwendungen des Organträgers, z. B. Kosten der Beteiligungsverwaltu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.4 Nicht steuerbefreite Körperschaft

Rz. 105 Eine Körperschaft kann nur Organträger sein, wenn sie nicht nach § 5 Abs. 1 KStG oder anderen Vorschriften subjektiv von der KSt befreit ist. Als Steuerbefreiungen außerhalb des § 5 KStG kommen § 30 Abs. 1 InvStG für Spezial-Investmentfonds, die von der Transparenzoption Gebrauch gemacht haben, und § 16 Abs. 1 REITG für REITs in Betracht.[1] Das Gesetz stellt nur auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.4 EU-Vorschlag für eine Gruppenbesteuerung

Rz. 63a Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Regelung unterbreitet, die einer grenzüberschreitenden Organschaft entspricht.[1] Nach der Richtlinie sind obligatorisch für inländische oder multinationale Gruppen von Körperschaften bzw. Betriebsstätten, die in einem EU-Mitgliedsstaat steuerlich ansässig sind, und in mindestens 2 der 4 letzten Geschäftsjahre einen jähr...mehr