Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 43 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 WEG und des § 1010 BGB den Grundstücken gleich. Die Ergänzung des Grundstücksbegriffs des § 2 GrEStG um die dinglich gesicherten Sondernutzungsrechte nach Nr. 3 von § 2 Abs. 2 GrEStG durch Artikel 23 StÄndG 1991 (BGBl I, 1340) ist mit Wirkung vom 28.6.1991 in Kraft getreten (Arti...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.10 Aufzeichnungen, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

Rz. 61 Gemäß § 13b Abs. 1, 2 UStG schuldet in bestimmten Fällen der inländische Leistungsempfänger (anstelle des Leistenden[1]) die Umsatzsteuer, wenn er Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist: bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen außerhalb d...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.6 Voller oder teilweiser Ausschluss des Vorsteuerabzugs

Rz. 46 Die umsatzsteuerliche (nicht die handelsrechtliche) Aufzeichnungspflicht hinsichtlich der an das Unternehmen erbrachten steuerpflichtigen Leistungen (Eingangsbereich) entfällt, wenn der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Es müssen weder die Eingangsentgelte noch die hierauf entfallende Steuer aufgezeichnet werden. Sind hingegen die Vorsteuern zum Teil abzugsfähig, mus...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) [1] kann nach Maßgabe dieses Gesetzes an Wohnungen Wohnungseigentum und an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden. Unter Wohnungseigentum versteht man danach das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentu...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.8 Aufteilung der Vorsteuer in Mischfällen

Rz. 54 Umsatzsteuer auf bezogene Lieferungen/sonstige Leistungen kann voll abgezogen werden, wenn damit auf der Ausgangsseite des Unternehmens in vollem Umfang steuerpflichtige Lieferungen/sonstige Leistungen, Ausfuhren bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen bewirkt werden. Werden sie hingegen für das Erbringen steuerfreier Leistungen verwendet,[1] die den Vorsteuerabzug au...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.11 Abschreibung aktivierter Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Nutzungsdauer von Software ist begrenzt, denn eine erworbene Lizenz bezieht sich i. d. R. auf die aktuelle Version und nicht auf zukünftige Releases. Im Fall einer zeitlich unbefristeten Lizenz ist die erworbene Softwa...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 2.1 Die Rechnung – wichtigste steuerliche Urkunde

Rz. 9 Die Rechnung spielt bei der als Mehrwertsteuer ausgestalteten Umsatzsteuer eine herausragende Rolle. Auf allen Umsatzstufen, die vor dem Absatz in den Endverbrauch liegen, ist sie das Instrument für die Vermittlung des Vorsteuerabzugs auf den nachfolgenden Umsatzstufen und damit für die Neutralisierung der Steuer im Unternehmensbereich, der vor dem Absatz an den Endver...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.1 Erscheinungsformen von Software

Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronischen Geräten eingebettet ist und nur ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2.2 Aufhebung, Erlöschen und Heimfall

Rz. 30 Bei der Aufhebung des Erbbaurechts erhält der Eigentümer des Grundstücks die volle Rechtsmacht über das Grundstück zurück. Dieser Rechtsvorgang ist mit einem Rückerwerb von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück durch den früheren Alleineigentümer vergleichbar. Ein mangels Rechtsträgerwechsel nicht steuerbarer Vorgang liegt vor, wenn der Grundstückseigentümer ein ih...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Berichtigungspflicht

Rz. 40 Gem. § 18b S. 5 und 6 UStG ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die ursprünglichen USt-Voranmeldungen und/oder USt-Jahreserklärungen unverzüglich zu berichtigen, wenn er nachträglich feststellt, dass seine Angaben zu seinen Umsätzen i. S. d. § 18b S. 1 UStG unzutreffend sind. Als "unverzüglich" kann hier wohl entsprechend § 18a Abs. 10 UStG ein Zeitraum von einem Mo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 4 Rückführung des Wirtschaftsguts (ehemals Abs. 3)

Rz. 51 Nach alter Rechtslage bestand eine besondere Regelung für die erfolgsneutrale Auflösung des Ausgleichspostens, sofern das betroffene Wirtschaftsgut innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer ins Inland rücküberführt wurde. Art. 5 Abs. 7 ATAD sieht hingegen eine Ausnahmeregelung für lediglich vorübergehende Überführungen vor. Der Gesetzgeber hat für die dort genannte Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Hintergrund der Regelung

Rz. 9 Die Regelung des § 18b UStG hat eine besondere Erklärungspflicht für Angaben in USt-Voranmeldungen und -erklärungen zum Inhalt; sie begründet eine (zusätzliche) Erklärungspflicht für alle Unternehmer, welche die Tatbestandsmerkmale der Regelung verwirklichen; die hier anzugebenden Angaben sind Teil der regelmäßig abzugebenden USt-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen

Rz. 44 Verstöße gegen die sich aus § 18b UStG ergebenden Pflichten stellen keine (isolierte) Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG oder den weiteren Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377ff. AO) dar[1]. Insbesondere in den einzeln aufgezählten Tatbeständen des "umsatzsteuerlichen Ordnungswidrigkeitstatbestands" des § 26a Abs. 2 UStG fehlt eine entsprechende Sanktionsregelung, wie s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.2 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 3 Europarechtliche Bedenken bestehen zunächst gegen den Tatbestand der Entstrickung[1], der der Bildung eines Ausgleichsposten sachlogisch vorausgeht. Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut oder eine Sachgesamtheit durch einen Stpfl. innerhalb Deutschlands (auch zwischen Betriebsstätten oder ggf. Betrieben des Stpfl.) verlagert, ergibt sich typischerweise keine Aufdeckung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 18b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 26 Gem. § 18b S. 1 Nr. 1 UStG hat der Unternehmer in den amtlichen Vordrucken zur Abgabe der USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung – zusätzlich zu den sonstigen nach § 18a UStG erforderlichen Angaben – die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG gesondert anzugeben. Gemeint sind mit diesem durch § 18b UStG gebotene...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 18 § 18b UStG regelt die Erklärungspflichten des Unternehmers gegenüber der Finanzbehörde hinsichtlich seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und seiner ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 18b UStG wurde mit der Gesamtregelung des damals neuen europäisch ausgerichteten Umsatzsteuerrechts durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 3.4.1992[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Nachfolgend ist die Vorschr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Gemäß § 18b S. 1 UStG hat der Unternehmer (1) die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, (2) seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und (3) seiner Lieferungen i. S. d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.2 Unionsrecht

Rz. 16 § 50i Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG verlangt tatbestandlich stets einen im anderen Vertragsstaat ansässigen Stpfl. und diskriminiert dadurch den grenzüberschreitenden Fall gegenüber dem Inlandsfall.[1] Insoweit der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung die Regelung mit einem untrennbaren systematischen Zusammenhang verteidigt[2], dürfte er seinen Eingriff in den Schutzber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG (§ 18b S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 18b UStG mWv 1.1.2010 wurden die Erklärungspflichten der Unternehmer dahingehend erweitert, dass auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, vom leistenden Unternehmer im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 15 § 18b UStG ist die inländische Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 250, 251 MwStSystRL [1]. Gem. Art. 252 MwStSystRL hat ein Steuerpflichtiger eine Steuererklärung für den Zeitraum abzugeben, der von dem jeweiligen Mitgliedstaat festzulegen ist. Dieser Besteuerungszeitraum darf insgesamt ein Jahr nicht übersteigen, er soll aber zwischen einem und drei Mona...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Der Erklärungszeitpunkt

Rz. 35 Das Gesetz unterscheidet bei dem Erklärungszeitpunkt inhaltlich zunächst zwischen den innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 18b S. 2 UStG) und den in § 18b S. 1 Nr. 2 und 3 UStG genannten Leistungen (§ 18b S. 3 UStG). Die Angaben über innergemeinschaftliche Lieferungen – Leistungen nach § 18b S. 1 Nr. 1 UStG – sind gem. § 18b S. 2 UStG in dem USt-Voranmeldungszeitrau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / III. Gegenstand der Haftung

Gegenstand der Haftung nach § 70 AO sind Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile. Durch diese Formulierung wird die Haftung auf reine Steuerforderungen, Steuererstattungen und Steuervergütungen eingeschränkt. Dem Umfang nach ist sie auf den Betrag der hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuern bzw. der zu Unrecht gewährten Steuervorteile beschränkt. Steuerliche...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / I. Vorbemerkungen

Die Vorschrift des § 70 AO regelt die Haftung des Vertretenen in den Fällen, in denen Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO dadurch Steuerschuldner oder Haftende werden, dass sie vorsätzlich oder leichtfertig Steuern verkürzen. Dabei steht die Haftung des Vertretenen als persönliche Haftung neben der Schuld oder Haftung des Vertreters und ist hinsichtlich des Vermögens nicht besc...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 1. Steuerzuwiderhandlung

Die Haftung des Vertretenen für den Fall, dass die Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO bei Ausübung ihrer Obliegenheiten eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begehen oder an einer Steuerhinterziehung als Anstifter oder Gehilfe (§§ 26, 27 StGB) teilnehmen und hierdurch Steuerschuldner oder Haftende werden, erfolgt über § 70 AO. ...mehr

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Was ist neu an den neuen AS... / 3. Erweiterung § 26a UStG

Die Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wurde in Nr. 109 Abs. 4 erweitert. Es ist nun auch für Bußgeldverfahren nach § 26a Abs. 2 Nr. 8 bis Nr. 10 UStG zuständig.mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, Möhnesee § 70 AO ist eine Vorschrift, die in der Praxis nicht allzu häufig eingesetzt wird. Sie regelt die Haftung des Vertretenen in den Fällen, in denen Vertreter i.S.d. §§ 34, 35 AO dadurch Steuerschuldner oder Haftende werden, dass sie vorsätzlich oder leichtfertig Steuern verkürzen. Dabei steht die Haftung des Vertretenen als persönliche...mehr

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 2.3 Kernprozesse aus Sicht der Personalabteilung

Innerhalb des gesamten Unternehmens leisten die Personalprozesse eine Unterstützung. Für die Arbeit von HR stellen sie allerdings den Kern ihrer Arbeit dar. Betrachten wir die anderen Prozesse als Kunden von HR, dann erkennen wir deutlich die Kernprozesse der Personalarbeit: Personen für das Unternehmen gewinnen Personen an das Unternehmen binden Personen für ihre Arbeit entloh...mehr

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 2.5 APQC-Modell als Referenzmodell für HR-Prozesse

Statt die Liste der relevanten Prozesse im eigenen Unternehmen zu sammeln kann man auch ein allgemeines Referenzmodell als Orientierung verwenden. Im Groben leisten Personalprozesse in allen Unternehmen gleiche Leistungen, da kann auch eine generische Prozessliste helfen, die wichtigen Prozesse im Unternehmen zu identifizieren. Das American Productivity & Quality Center (APQC...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 4. Im Rahmen ihrer Obliegenheiten

Die Steuerverfehlungen müssen die vorgenannten Personen im Rahmen ihrer Obliegenheiten begangen haben. Das bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen steuerliche Pflichten des Vertretenen zu erfüllen hatten. Zu diesen steuerlichen Pflichten gehören jedoch nicht nur die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Ab...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 3.3 Auflistung der Wirtschaftsgüter

Die Auflistung der Wirtschaftsgüter enthält die Kerndaten der einzelnen Wirtschaftsgüter sowie die alternativen Abschreibungshöhen für Pool- und Sofortabschreibung. Der Übersichtsbereich zeigt die verdichteten Daten über alle erfassten Wirtschaftsgüter. Falls Sie Ihren Spitzensteuersatz angegeben haben, werden mögliche Auswirkungen auf die Steuer gezeigt, sofern ein Gewinn e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesetzliche Anforderungen a... / 2.4.1 Maschine

Der Begriff der Maschine wurde weiter konkretisiert und abschließend zusammengefasst. Demnach ist eine Maschine "eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / I. Einleitung

Die Schlagzahl der Verwaltungsanweisungen erhöht sich spürbar. Nach den AStBV (St) 2023/2024 (hierzu Bick, AO-StB 2024, 49) und den AStBV (St) 2025 (hierzu Bick, AO-StB 2025, 165) werden letztere durch die AStBV (St) 2026 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder – Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2026 – vom 23.10.20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 3. Festsetzungsverjährung

Die Festsetzungsfrist für einen Haftungsbescheid beträgt gem. § 191 Abs. 3 Satz 2 AO grundsätzlich vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Tatbestand verwirklicht wurde, an den das Gesetz die Haftungsfolge knüpft. Ist die Steuer, für die gehaftet wird, noch nicht festgesetzt, so endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf der für die Steuerfestsetz...mehr

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 5.1.2 Können: Ressourcensteuerung im Prozess

Eine Arbeit ausführen können heißt, über die notwendigen Ressourcen zu verfügen. In administrativen Prozessen sind das vor allem IT-Ressourcen, also Berechtigungen auf die im Prozess verwendeten Anwendungen. Die IT-Services achten in der Regel sehr darauf, dass diese Berechtigungen nicht inflationär verteilt werden. Wer als Führungskraft steuern will, wer wann welche Tätigke...mehr

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Organisation von HR / 2.6.1 Geschäftsleitung

Die Unternehmensleitung gibt den Handlungsrahmen in Form von Aufgaben, Budget und hierarchischer Einordnung der Personalabteilung vor. Hier werden die Leitplanken für die HR-Strategie und den Leistungsauftrag der HR-Organisation vorgegeben: In welcher Rolle soll die HR-Organisation wirksam werden? In welche Richtung soll die Entwicklung gehen? Abgeleitet von den Unternehmensz...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.1 Überblick: Doppelte Haltelinie – Haltelinie vor Steuern und Haltelinie Beitragssatz

Rz. 14 Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) hat der Gesetzgeber eine doppelte Haltelinie in die Rentenversicherung aufgenommen. Die eine Haltelinie Steuern betrifft die hier in § 255e geregelte Höhe der Rente, indem ein Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 % – Haltelinie vor Steuer – festgeschrieben wird. Rz. 15 Diese Sic...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2 Haltelinie vor Steuern – Mindestsicherungsniveau – Abs. 1

2.2.1 Legaldefinition "Mindestsicherungsniveau" Rz. 20 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in Abs. 1 der Begriff "Mindestsicherungsniveau" eingefügt. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Begriff des Sicherungsniveaus; § 154a

Rz. 24 Das Sicherungsniveau vor Steuern ist nach § 154a zu ermitteln. Diese Regelungen waren bis zum 31.12.2025 in § 154 Abs. 3a geregelt. § 154 Abs. 3a mit der Definition des Sicherungsniveaus vor Steuern ist durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) in § 154a mit Wir...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.5 Rechtsfolge bei Unterschreiten des Sicherungsniveau – Anpassungspflicht

Rz. 28 Wird das Sicherungsniveau von 48 % vor Steuern unterschritten, dann regelt § 255e die Rechtsfolge. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht. Der aktuelle Rentenwert ist dann so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt. Rz. 29 In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel zur Anwendung gelangt, müssen daher die Renten s...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn der in § 255e Abs. 1 geregelten Haltelinie "Steuern" ist die Sicherung eines Rentenniveaus, welches 48 % vor Steuern nicht unterschreiten darf. Sie wirkt damit als Untergrenze ("Haltelinie") bei der Rentenanpassung. Das dient dem sozialpolitischen Ziel der Sicherung vor Altersarmut (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII i. V. m.§ ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.1 Aufbau des Ausgleichsbedarfs (Abs. 1)

Rz. 7 Im Zusammenspiel mit der Schutzklausel nach § 68a und der Niveauschutzklausel nach § 255g regelt § 255h Abs. 1 Fallkonstellationen für den Aufbau des Ausgleichsbedarfs. Mit § 255h wird die Berechnung des Ausgleichsbedarfs wieder eingeführt, jedoch unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau von mindestens 48 %; § 255e (Niveauschutzklausel); § 255e ist insoweit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.4 Voraussetzung des Greifens der Schutzklausel

Rz. 27 Einzige Voraussetzung ist, dass sich nach der geltenden Anpassungsformel des § 68 ein aktueller Rentenwert ergibt, mit dem ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48 % unterschritten wird.mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.1 Legaldefinition "Mindestsicherungsniveau"

Rz. 20 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in Abs. 1 der Begriff "Mindestsicherungsniveau" eingefügt. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) wurde der Geltungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.6 Geltungszeitraum – 1.7.2019 bis zum Ablauf des 1.7.2031

Rz. 32 Die Haltelinie nach § 255e gilt (nunmehr) bis Ablauf des 1.7.2031. Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154a durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) bis zu diesem Zeitpunkt verlängert worden, nachdem ursprünglich die Haltelinie nur bis 2025 gesichert war. Rz. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.4 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 9 § 255e ist eine Sonderregelung zu § 68. Die Schutzklausel beeinflusst insoweit auch die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, die durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli eines Jahres das Sicherungsniveau vor Steuern des jeweiligen Jahres zu bestimmen hat (§ 255f). Rz. 10 Ergänzende Regelungen finden sich in §§ 255d, 255i und § 255j. Weit...mehr