Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Wiedereinführung der Steuerermäßigung für Gastronomieumsätze ab 1.1.2026

Rz. 48 Zum 1.1.2026 hat der Gesetzgeber die Steuerermäßigung für die Abgabe von Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal jedoch ohne zeitliche Befristung – durch das StÄndG 2025 wieder eingeführt, indem § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG neu gefasst wurde[1] (Rz. 18 – 27). Damit ist auf die Abgabe von Speisen in der Gastronomie ab dem 1.1.2026 wieder...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 2 § 255e i. d. F. ab 1.1.2019 enthält eine Niveauschutzklausel für die Rentenanpassungen von 2019 bis 2031, mit der in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2031 ein Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 % (Mindestsicherungsniveau) abgesichert wird. Rz. 3 Dabei enthält Abs. 1 die Niveauschutzklausel mit den Voraussetzungen und der Rechtsfolge. Rz. 4 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Alleinstellungsfunktion der Regelung in Abs. 1 (§ 154 Abs. 3 Satz 1 a. F.)

Rz. 23 Soweit bis 31.12.2025 noch auf die Altregelung in § 154 Abs. 3 Satz 1 zu verweisen war, der eine eigenständige Regelung zum Mindestsicherungsniveau enthielt, ist diese Regelung durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) ersatzlos gestrichen worden. Der bisherige ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.7 Exkurs: Geltungsdauer der Haltelinie des Beitragssatzes; § 287

Rz. 34 Die Haltelinie des Beitragssatzes – also die Beitragssatzgarantie – ist hingegen nur noch bis 2025 gesichert (§ 287). § 287 ist durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) unverändert geblieben.mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 11 Ergibt die Berechnung des aktuellen Rentenwertes nach § 68, dass dieser höher ist als der bisherige aktuelle Rentenwert, aber kleiner als der nach § 255e Abs. 2 berechnete aktuelle Rentenwert, so ordnet Satz 1 die Rechtsfolge an, dass keine Verrechnung unterbliebener Minderungswirkungen (Ausgleichsbedarf) mit Erhöhungen des aktuellen Rentenwerts erfolgen. Eine Verrech...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6.2 Keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs (Satz 2)

Rz. 25 Erfolgt die Festlegung des Rentenwerts nach dem Mindestsicherungsniveau, ordnet Satz 2 in der Rechtsfolge an, dass keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h erfolgt. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h findet bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau daher nicht statt. Rz. 26 Sollte die Rentengarantie bei ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.4 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 7 Korrespondierende Regelung und damit zentrale Bezugsnorm ist § 255e. Außerdem sind § 255d, § 255j und § 68a zu beachten. Rz. 8 Auch ist § 154a in seiner ab dem 1.1.2026 gültigen Fassung zu beachten. § 154a regelt das Sicherungsniveau vor Steuern und hat insoweit § 154 Abs. 3a abgelöst.mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.2 Nachholung unterbliebener Abzüge von Arbeitnehmeranteilen (Satz 3)

Rz. 13 Gemäß der in Satz 3 geregelten Frist der nächsten 3 Lohn- und Gehaltszahlungen muss der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, dass nach deren Ablauf noch selbst aufzubringende Anteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von seinem Lohn oder Gehalt einbehalten werden, es sei denn, der Abzug ist ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben. Dies gilt auch, wenn der Arb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Steuerliche Behandlung von An- und Vorauszahlungen

Rz. 49 Gastwirte usw., die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) besteuern (sog. Ist-Besteuerung) müssen An- und Vorauszahlungen für spätere Umsätze im Zeitpunkt des Geldeingangs versteuern. Aber auch Gastwirte, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuern (sog. Soll-Besteuerung), müssen An- oder Vorauszahlungen für spätere Restaurantdienstleistunge...mehr

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Personalcontrolling: Kennza... / 1.5.1 Urlaubsverteilungsrate

Die Kennzahl zur Verteilung des Jahresurlaubs hilft, die Verfügbarkeit der Mitarbeiter besser zu steuern und zu überprüfen und wird folgt berechnet: Die Verteilung des Jahresurlaubs wird in der Regel monatlich erstellt und nach Mitarbeitergruppen, Standorten und Kostens...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalplanung: Aufgaben u... / 7 Personalkostenplanung

Personalkostenbudgets planen, kontrollieren und steuern Personal ist ein wesentlicher Kostenverursachungsfaktor. So machen die Personalkosten einen erheblichen Anteil an den gesamten Kosten des Unternehmens aus und beeinflussen daher auch dessen Betriebsergebnis. Je größer der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten des Unternehmens ist, desto wichtiger ist somit eine e...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 4.2 Nur mittelbar oder nicht beeinflussbar

Mit Blick auf den Mitarbeiter haben vorrangig die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten großen Einfluss. Beides hängt wiederum oft auch mit Lebensbedingungen zusammen, wie der familiären und Wohn-Situation sowie dem Freizeitverhalten. Außerdem spielt die Arbeitszufriedenheit (die wiederum stark mit obigen Aspekten zusammenhängt) eine wesentliche Rolle: (Sehr) zufriedene Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 1.3 Ausblick: ELStAM-Verfahren für Grenzpendler

Für den ELStAM-Abruf wird eine Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers benötigt. Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten diese automatisch. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis nachgehen, haben hingegen erst einmal keine Steuer-Identifikationsnummer. Die Steuer-Identifikationsnummer ...mehr

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Fragen und Antworten zu den... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Verwaltungshoheit als Teil der Steuerhoheit

Rz. 2 Das GG befasst sich in Art. 104a–115 GG mit dem Finanzwesen. Die durch das Finanzreformgesetz v. 12.5.1969[1] mit Wirkung ab 1.1.1970 geänderten bzw. neu gefassten Art. 105–108 GG betreffen die Seite der Einnahmen durch Steuern. Als Teil der dort geregelten Steuerhoheit (diese wiederum ist Teil der Finanzhoheit und damit der Staatshoheit) ist neben der Gesetzgebungshoh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.6 Spezialthema: Optimierung der Versorgungswerkrente als Beratungsleistung

Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden: Wieviel Beitrag Sie leisten wollen? Ab wann Sie die Rente beziehen wollen? Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Finanzverwaltungsgesetz als selbstständiges Organisationsgesetz

Rz. 1 Das FVG v. 30.8.1971, das in Neufassung am 4.4.2006 bekannt gemacht worden ist, befasst sich mit der Organisation der Finanzverwaltung. Der Gesetzgeber hat es bei der Zusammenführung des allgemeinen Abgabenrechts in der AO außen vor gelassen, da es Organisationsgesetz auch für diejenigen Teile der Finanzverwaltung ist, deren Aufgabe nicht die Steuerverwaltung im weiter...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Ermittlung des Arbeitseinkommens im Referenzzeitraum

Rz. 22 Zur Berechnung des Zuschusses ist zunächst das Nettoeinkommen der Frau im Referenzzeitraum zu bestimmen. Referenzzeitraum sind bei – üblicher – monatlicher Abrechnung die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Frau bis zum Beginn der Schutzfrist gearbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.4 Umsetzung einer kompletten privaten Finanz- und Vermögensplanung

Die Erstellung einer privaten Finanzplanung durch den Steuerberater ist grundsätzlich aufzugliedern in: Darstellung der Situation: Status quo und logische Fortschreibung von Vermögen, Liquidität und Steuern strategische Beratung Letztlich ist die komplette Finanzplanung nichts anderes als die Zusammenführung der Einzelaspekte dieses Beratungsfeldes zu einem Gesamtbild. Die Bera...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.1 Begriffsdefinition Marketing

Im wissenschaftlichen Sinne ist Marketing "die konsequente Ausrichtung des gesamten Unternehmens an den Bedürfnissen des Marktes."[1] In den folgenden Ausführungen werden nicht nur die Begriffe ersetzt – also Marketing als konsequente Ausrichtung der gesamten Kanzlei an den Bedürfnissen der Mandanten, sondern es wird eine praxisnahe Definition genutzt und für die Zwecke des S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.3 Immobilienanalyse

Das Thema Vermögensaufbau über Immobilien ist nicht erst seit der Finanzkrise ein Dauerbrenner in der Beratung. Seitdem hat es aber an Bedeutung gewonnen, weil seit 2008 durch die gestiegene Nachfrage "gute "Angebote seltener geworden sind. Gerade an gefragten A- und B-Standorten sind die Preise überproportional gestiegen. Deshalb wird es immer wichtiger vorher durchzurechne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.3 Positionierung als neutraler Experte

Die rechtlichen Grenzen, die den Steuerberater auf Objektivität und Neutralität verpflichten, stellen auf den ersten Blick eine Beschränkung bei der inhaltlichen Umsetzung bestimmter Marketingthemen dar. Bei näherer Betrachtung aber können sie einen immensen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Dazu muss zunächst die Frage gestellt werden, warum Privatpersonen überhaupt private Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.9 Auswirkung der berufsrechtlichen Begrenzung auf die Beratungsleistung

Die Verpflichtung zur Neutralität und Objektivität durch das Berufsrecht stellt keine Handlungsbeschränkung, sondern eher einen Wettbewerbsvorteil dar, da Neutralität und Objektivität für Mandanten als wichtige Grundvoraussetzungen bei der Auftragsvergabe einzustufen sind. Darüber hinaus erwarten Mandanten von privater Vermögensberatung unter anderem: eine hochqualifizierte un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.4 Soll-ist-Abweichungen aufzeigen und strategische Beratung

Der Vergleich der angestrebten Ziele des Mandanten mit den tatsächlichen Ergebnissen der Berechnung ist ein wesentliches Merkmal der Präsentation der Resultate für den Mandanten. Der Übergang von Darstellung, Analyse und strategischer Beratung ist hier fließend und findet in einem Präsentationstermin statt. Deshalb sollen diese beiden Phasen hier zusammengefasst werden. Die b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 Soweit die Steuerfreiheit der Einkünfte reicht, ist der Werbungskostenabzug nach § 9 EStG ausgeschlossen, § 3c Abs. 1 EStG. Fehlt es an steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, weil die Einnahmen vollständig steuerfrei sind, scheidet ein Abzug von Werbungskosten insgesamt aus. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Liefer... / 1.2 Sonderfall Dreiecksgeschäft

Weitere Komplexität entsteht, wenn am Reihengeschäft drei Unternehmer beteiligt sind, die USt-IdNrn. aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten verwenden und der erste Unternehmer (A) unmittelbar an den letzten Unternehmer (C) einen Gegenstand in ein anderes Land befördert oder versendet. Grundsätzlich ist die Warenbewegung der Lieferung des ersten Unternehmers zuzuordnen, wenn ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erstattungszinsen zur Gewer... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts: Erstattungszinsen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Betriebseinnahmen sind alle Geldzuflüsse, die durch den Betrieb veranlasst sind. Das bedeutet: Immer wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht, handelt es sich um eine Betriebseinnahme. Zinsen, die das Finanzamt fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.10.1 Bewährte Methoden aus der Praxis

Neben den grundsätzlichen Überlegungen gibt es zwei Vorgehensweisen für Gesprächsführungen, die sich in der Praxis als besonders zielführend erwiesen haben und deshalb hier gesondert vorgestellt werden sollen. 1. Erwartungshaltung durch Agenda wecken Wenn man ein sinnvolles Beratungsthema identifiziert hat und dieses in einem Standard-Termin als Zusatzleistung ansprechen will,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Revision / 3 Einlegung der Revision

Wenn das FG die Revision zugelassen hat, was im Urteil regelmäßig ausdrücklich erwähnt wird, muss sie binnen 1 Monats nach der Zustellung des FG-Urteils beim BFH schriftlich eingelegt werden.[1] Die Einlegung per Brief, Telefax, Computerfax oder einfacher E-Mail ist allerdings nicht zulässig. Erforderlich ist statt dessen die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / Einführung

in der Fassung der Bekanntmachung v. 4.4.2006[1] mit den Änderungen durch: das Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz v. 12.7.2006[2], das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[3], das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. 7.12.2006[4], das Jahressteuerge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur gl... / Warum ist die Mindestbesteuerung eine Frage der Gerechtigkeit?

Wenn große, global agierende Konzerne kaum Steuern bezahlen, weil sie ihre Gewinne in Steueroasen verschieben, dann ist das in höchstem Maße ungerecht. Zum einen, weil dieses Geld der Allgemeinheit fehlt, zum Beispiel für gute Schulen und Kitas, Krankenhäuser und die Rente sowie ein gut ausgebautes Streckennetz der Bahn und ordentliche Straßen. Zum anderen ist es nicht richt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur gl... / Internationale Unternehmensbesteuerung ist ja ein ziemlich abstraktes Thema. Was wird ganz konkret geändert?

Es geht um eine der größten Reformen der internationalen Besteuerung von Unternehmen. Diese Reform umfasst "zwei Säulen": Die "Säule 1" sorgt für mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Staaten. Die neuen Regeln sind vor allem für die Besteuerung großer Digitalkonzerne wichtig, die z. B. durch Internetverkäufe oder durch Einnahmen aufgrund von Werbeklicks auch in Staaten e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur gl... / Welche Unternehmen sind von den Mindestbesteuerungsregelungen betroffen?

Nach der EU-Richtlinie gilt die Mindestbesteuerung für alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen, die einen Umsatz oberhalb von 750 Mio. Euro erwirtschaften. Künftig werden sämtliche Gewinne, die ein internationaler Konzern weltweit erwirtschaftet, mit 15 Prozent versteuert werden, ganz egal, wo sie entstehen. Bislang zahlen diejenigen Tochterunter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur gl... / Wie wird sichergestellt, dass die Mindeststeuer tatsächlich bezahlt wird?

Werden beispielsweise Profite einer Tochtergesellschaft in einer Steueroase effektiv mit nur 5 Prozent versteuert, dann greifen die neuen Regeln. Abbildung [Quelle: Bundesministerium der Finanzen] Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, erhält bei einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent das Recht, die Gewinne aus der Steueroase mit 10 Prozent nachzuversteuern. Dami...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Haftung des Au... / 2 Umfang der Bürgenhaftung

Der Auftraggeber haftet nur auf das Nettoentgelt des Arbeitnehmers. Das ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut von § 13 i. V. m. § 14 Satz 2 AentG (also abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen). Die Haftung ist beschränkt auf den gesetzlichen Mindestlohn. Für darüber hinausgehende Lohnansprüche besteht keine Haftung. Der Mindestlohn ist nur für die Zeiten der Erb...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Hinweis Grundlagen der Schadensberechnung Die Grundlagen für die Schadensabrechnung ergeben sich nicht speziell aus dem Mietrecht, sondern aus dem allgemeinen Schadensrecht der §§ 249 ff. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung vor allem zur Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden, die auch auf die Abrechnung des Anspruchs wegen nicht durchgeführter Schönheitsrepa...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Begriff der Miete

Rz. 95 Die Miete ist grundsätzlich zwischen den Mietvertragsparteien frei vereinbar (im Gegensatz zu § 103 Abs. 1 ZGB für die neuen Bundesländer bis zum Beitritt). Preisbindung besteht allerdings für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau – auf die Kommentierung der dortigen Vorschriften wird verwiesen. Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnrau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 5 Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern

1 Allgemeines Rz. 1 Das BZSt mit Sitz in Bonn-Beuel ist im Rahmen der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen.[1] Es hat vor allem Aufgaben im Zusammenhang mit den Besteuerungsverfahren. Dies sind Aufgaben vornehmlich ohne Leitungscharakter, die zweckmäßigerweise vom BZSt zentral erledigt werden können.[2] In fünf Abteilungen geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektroschlepper / 5.4 Auftrag zum Steuern eines Elektroschleppers

Es dürfen nur Personen einen Elektroschlepper selbständig führen und steuern, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, sie körperlich und geistig geeignet sind, sie im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Die s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Erstattung von Kapitalertragsteuer und von im Wege des Steuerabzugs nach § 50a EStG erhobener Steuer bei beschränkt Steuerpflichtigen (Nr. 2)

Rz. 5 Das BZSt hat die Aufgabe nachträglich Steuern zu erstatten, die als Kapitalertragsteuer oder nach § 50a EStG erhoben wurden. Mit Wirkung vom 9.6.2021 wurde die Vorschrift neu gefasst. Erfasst sind die Erstattungsmöglichkeiten nach §§ 44a Abs. 9 Satz 2 und 3, 50c Abs. 3 EStG, nach § 32 Abs. 5 KStG, nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InvStG sowie solche nach § 50a EStG, sofern sie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 65 Inhaltlich verlangt § 5b EStG die Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder einer Steuerbilanz. Abb. 1: Alternative Übermittlungsmethoden Aus diesem Grund finden sich in den Taxonomien auch Positionen, die steuerrechtlich nicht ansatzfähig sind, wie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte gem. § 5 Abs. 2 EStG,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.1 Ausweis

Rz. 46 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs-)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der Geschäfts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.37 Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer (Nr. 25)

Rz. 46 Das BZSt hatte nach dieser Nummer zunächst nur die Aufgabe, die von den Finanzbehörden übermittelten Informationen über die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer zentral zu sammeln und auszuwerten. Dadurch sollte die Verwaltung dieser Steuern verbessert, insbesondere die Verfolgung länderübergreifender Sachverhalte erleichtert werden. Mit dem Begleitgeset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das BZSt mit Sitz in Bonn-Beuel ist im Rahmen der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen.[1] Es hat vor allem Aufgaben im Zusammenhang mit den Besteuerungsverfahren. Dies sind Aufgaben vornehmlich ohne Leitungscharakter, die zweckmäßigerweise vom BZSt zentral erledigt werden können.[2] In fünf Abteilungen gegliedert ist d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.61 Sammlung, Sortierung, Zuordnung und Auswertung der Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen, ihre Weiterleitung, die Information der Landesfinanzbehörden die Unterrichtung des BMF (Nr. 44)

Rz. 70 Das BZSt ist zuständig für die Sammlung, Sortierung, Zuordnung und Auswertung der ihm zugegangenen Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen, ihre Weiterleitung an die Generalzolldirektion und die Information der Landesfinanzbehörden sowie die Unterrichtung des BMF über die Ergebnisse der Auswertung. Die entsprechende Auswertungsbefugnis enthalten § 7 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.65 Mitwirkung bei der Festlegung der Einzelheiten der Risikomanagementsysteme (Nr. 46)

Rz. 74 Eingeführt mit dem Jahressteuergesetz 2020[1] mit Wirkung zum 1.1.2021 statuiert § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 46 FVG für das BZSt eine Zuständigkeit für die Mitwirkung an Einzelheiten des Risikomanagementsystems (RMS) der Finanzverwaltung. Mithilfe des RMS filtern die Finanzbehörden risikoarme Steuerfälle aus und unterstützen die Veranlagungsarbeiten insbesondere mit Abbruch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.41 Weiterleitung von Mitteilungen nach § 116 Abs. 1 AO an die Zollverwaltung (Nr. 28a)

Rz. 50 Gem. § 116 Abs. 1 AO haben die Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind, Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf eine Steuerstraftat schließen lassen, dem BZSt mitzuteilen. Dieses teilt die Tatsachen den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden mit. Da die Informationen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.39 Erteilung von verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 S. 3 AO (Nr. 27)

Rz. 48 Nach § 89 Abs. 2 AO erteilen die zuständigen FÄ auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für Antragsteller, für die im Zeitpunkt der Antragstellung nach §§ 18–21 AO keine Finanzbehörde zuständig ist (z. B. bei Neugründungen aus dem Ausl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.1 Aufteilung der Erstattungen, Vergütungen und KapESt (Abs. 2)

Rz. 82 Die vom BZSt ausgezahlten Steuererstattungen und Steuervergütungen sowie die nach § 44b Abs. 6 S. 1–3 EStG erstattete KapESt, werden von den Ländern in dem Verhältnis getragen, in dem sie an dem Aufkommen der betreffenden Steuern beteiligt sind. In demselben Verhältnis steht den Ländern KapESt zu, die das BZSt anlässlich der Vergütung von KSt vereinnahmt hat. Näheres ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr