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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 5 Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern

Dr. Robert Faltings
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1 Allgemeines

 

Rz. 1

Das BZSt mit Sitz in Bonn-Beuel ist im Rahmen der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen.[1] Es hat vor allem Aufgaben im Zusammenhang mit den Besteuerungsverfahren. Dies sind Aufgaben vornehmlich ohne Leitungscharakter, die zweckmäßigerweise vom BZSt zentral erledigt werden können.[2] In fünf Abteilungen gegliedert ist das BZSt, nämlich die Zentralabteilung, die Abteilung für Umsatzsteuer, die Abteilung für Steuern im nationalen Bereich, die Abteilung für die Bundesbetriebsprüfung, und die Sondereinheit für Kapitalmarkt sowie für internationalen Informationsaustausch. Zu den am 1.4.2024 neu strukturierten Abteilungen Bundesbetriebsprüfung gehören ein Zentrales Betriebsprüfungsmanagement und fünf Kooperationsbereiche mit verschiedenen Prüfungs- und Tätigkeitsschwerpunkten: "Handel und öffentlicher Sektor", "Verarbeitende Industrie", "Finanzsektor", "Mobilität und Informationswirtschaft" und "Internationale Verfahren".

Die Mitwirkung an Außenprüfungen bildet[3] einen der Schwerpunkte der Aufgaben des BZSt. Daneben hat diese Bundesoberbehörde für den Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern eine Vielzahl von Aufgaben übertragen erhalten, die aus verschiedenen Gründen durch eine Bundesbehörde erledigt werden sollen. Da es sich hierbei um Verwaltungsaufgaben ohne ministeriellen Charakter handelt, werden diese nicht vom BMF, sondern von einer selbstständigen Bundesoberbehörde erledigt. Die im Katalog des § 5 Abs. 1 FVG und in § 5 Abs. 2–6 FVG aufgeführten Aufgaben lassen folgende wichtige Bereiche erkennen: Zu nennen sind die Zusammenarbeit mit ausländischen Finanzverwaltungen und die Steuerfälle mit ausländischen Stpfl. oder mit einem sonstigen Auslandsbezug, weiter für eine effizientere Steuerverwaltung die Sammlung und Ausw...

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