Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fehlen von zu sichernden Steueransprüchen

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die zu sichernden Steueransprüche ergeben sich mE aus der Aufzählung in § 48c Abs 1 S 1 EStG (zu den Einzelheiten s Rn 25f). Das Fehlen von zu sichernden Steueransprüchen wird von der FinVerw vor allem bei zwei Fallgruppen als möglich angesehen (Tz 33 BMF BStBl I 2022, 1229): Wenn mit großer Wahrscheinlichkeit kein Gewinn erzielt wird, wie zB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die erfassten Tätigkeiten

Rn. 102 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unter den Begriff der "Bauleistung" fallen nicht alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Bauwerk erbracht werden können. In § 48 Abs 1 S 3 EStG wird ausdrücklich auf die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung des Bauwerks abgestellt. Kennzeichnend für diese Tätigkeiten ist, dass sie jeweils auf die Su...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsnatur der Anmeldung und Rechtsschutz

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 3 EStG steht die Anmeldung des Abzugsbetrags einer Steueranmeldung gleich (kritisch: Diebold, DStZ 2002, 471: neuartiges Rechtsinstitut mit bipolarem Charakter). Nach § 168 S 1 AO steht eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Deshalb kann die Anmeldung des Abzugsbetrags innerhal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Das Prüfungsrecht des FA (§ 48a Abs 4 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 4 EStG gilt die Vorschrift in § 50b EStG für die Bauabzugsteuer entsprechend. § 50b EStG räumt dem FA ein besonderes Prüfungsrecht bei den am Verfahren Beteiligten ein. Es handelt es sich um ein für Abzugsteuern spezifisches Kontrollinstrument, das der Gesetzgeber als Gegenstück zu der Selbstberechnung des Steuerabzugsbetrags ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt in sachlicher Hinsicht die Verwendung des auf Rechnung des Leistenden einbehaltenen Steuerabzugsbetrags. Es handelt sich um die Kehrseite des in §§ 48, 48a EStG geregelten Steuerabzugs. Die Vorschrift sieht zwei Verfahren vor: das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG und das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bauwerk

Rn. 97 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Da die Bauleistungen der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen müssen, ist für die Steuerabzugsverpflichtung von Bedeutung, was unter einem "Bauwerk" zu verstehen ist. Der Begriff des "Bauwerks" iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG orientiert sich an dem Zweck, die Steuerabzugsverpflichtung für das ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abführung

Rn. 44 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 2 EStG ist der Abzugsbetrag am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig und von dem Leistungsempfänger an das für den Leistenden zuständige FA für Rechnung des Leistenden abzuführen. Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Fälligkeit der Entrichtungsschuld tritt am 10. Tag des Monats ein, der auf den Monat folgt, in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Ein erster Versuch, der illegalen Betätigung im Baugewerbe Herr zu werden, wurde in dem StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) gemacht. In dem Gesetz wurde in § 50a Abs 7 EStG ab dem 01.04.1999 eine Abzugsteuer auf Vergütungen an ausländische Dienstleistungserbringer iHv 25 % eingeführt. Die Regelung führte infolge ihrer Paus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ab VZ 2022: Anrechnung der zu Lasten der ausländischen Stiftung auf die zuzurechnenden Einkünfte erhobenen Steuern

„(5) [1] Auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stifters oder der bezugs- oder anfallsberechtigten Person ...” Rz. 216 [Autor/Stand] Unklarheiten des Regelungskonzepts. Der Gesetzgeber begründet die geänderte Regelungstechnik mit der veränderten Anrechnungsmethodik des § 12.[2] Dies trifft zwar insoweit zu, als die Anrechnung der Steuer auf die Zwischeneinkünfte bis z...mehr

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Abzugsmethode – ABC IntStR / 2.1 Zweck der Abzugsmethode

Unbeschränkt Steuerpfl. können alternativ zur Steueranrechnung den Abzug der ausländischen Steuer von der Bemessungsgrundlage beantragen. Die Wahl zwischen dem Anrechnungs- und dem Abzugsverfahren kann für Einkünfte aus mehreren Staaten unterschiedlich ausgeübt werden, für alle Einkünfte aus einem Staat jedoch nur einheitlich. Der Abzug setzt einen Antrag des Steuerpfl. vorau...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

Leitsatz 1. § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EStG ist dahin auszulegen, dass Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützige Körperschaft, die kulturelle Betätigungen fördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn die Körperschaft daneben noch einen weiteren Zweck fördert, der nicht in § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG genannt ist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anlage zur Bilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG

Rn. 29 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 PersG und Einzelkaufleute haben die Wahl, neben der Bilanz entweder die vollständige GuV oder eine Anlage zur Bilanz mit den folgenden Angaben zu veröffentlichen (vgl. § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG): UE i. S. d. § 277 Abs. 1, Erträge aus Beteiligungen, Löhne, Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, Bewertung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.1 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 61 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine Außenprüfung zulässig, soweit sie die Verpflichtung betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder einzubehalten und abzuführen. Eine Steuerentrichtungspflicht ergibt sich z. B. aus § 7 Abs. 1 VersStG, Steuereinbehaltungs- und abführungspflichten ergeben sich z. B. aus §§ 38ff., 43ff., 48 und 50a EStG. Zumeist hande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen

Rz. 8 Nach § 37 Abs. 1 EStG ist der Stpfl. zur Entrichtung von Vorauszahlungen verpflichtet. Dies gilt für alle unbeschränkt Stpfl., für beschränkt Stpfl. dagegen nur, sofern eine Veranlagung in Betracht kommt, also nicht, wenn die ESt durch Steuerabzug gem. den Bestimmungen des § 50 EStG abgegolten ist (§ 50 EStG Rz. 89ff.). Dieser materiell-rechtliche Anspruch des FA ist –...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer

Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet ist, bedient sich das Gesetz einer anderen Lös...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.6 Sonstige Auskunftspflichtige

Rz. 24 Eine Pflicht zur Auskunftserteilung über § 117 hinaus ergibt sich aus § 21 Abs. 4 SGB X . Nach dieser Norm haben die Finanzbehörden, auch soweit es im Verfahren nach dem SGB XII erforderlich ist, Auskunft über die ihnen bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Hilfesuchenden oder Leistungsempfängers, der/des Erstattungspflichtigen, des Unterhaltsverpflichtet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angestellte

Rz. 75 [Autor/Stand] Jeder Stpfl. darf die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten auf Angestellte übertragen (z.B.: Mitarbeiter der Steuerabteilung), die eine hinreichende Sachkunde in Steuerfragen besitzen[2]. Macht der Stpfl. von dieser Möglichkeit Gebrauch, so hat er sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die Hilfspersonen die ihnen über...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 18 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Hinsichtlich grundsätzlicher Bestimmungen zum Steuerabzug vgl > Beschränkte Steuerpflicht Rz 21 ff. Nach steuerlicher Einordnung der Einkunftsart siehe zu Ausführungen bei besonderen Berufsgruppen > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff. Zu Hinweisen betreffend den Steuerabzug nach § 50a EStG durch einen inländischen Vergütungsschuldner vgl die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Auslandstätigkei... / VI. Verfahrensvorschriften

Rz. 16 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Verzicht auf die Besteuerung im Steuerabzugsverfahren ist vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beim Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen (Freistellungsbescheinigung). Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte im Tätigkeitsstaat voraussichtlich einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steu...mehr

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Nutzungsüberlassung – ABC I... / 3 Hinweise

Bei einer grenzüberschreitenden Nutzungsüberlassung sollte u. a. darauf geachtet werden, ob inländische Einkünfte vorliegen[1], die auch einen Steuerabzug auslösen können (vgl. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG), eine passive Tätigkeit gegeben ist (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) AStG), ein Hinzurechnungstatbestand des § 8 Nr. 1 GewstG erfüllt wird oder die Tatbestandsvoraussetzungen...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.2 Steuersatz für den Steuerabzug

3.2.1 Vereinbarung von Bruttovergütungen Bei der Vereinbarung von Bruttovergütungen (nicht zu verwechseln mit den Bruttoeinnahmen als Bemessungsgrundlage) trägt der ausländische Künstler oder Sportler die Steuer, d. h. die Steuer wird von der vereinbarten Vergütung abgezogen und der Künstler oder Sportler erhält von dem Verein nur den um die Steuer verminderten (Netto-)Betrag...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.1 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug

3.1.1 Bruttoeinnahmen als Bemessungsgrundlage[1] Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen, d. h. die gesamten Einnahmen (§ 50a Abs. 2 S. 1 EStG). Zu den Einnahmen gehören alle Vergütungen, die von dem Verein in Geld oder Geldeswert geleistet werden (z. B. Auftrittshonorare, Antritts- und Preisgelder, Sachleistungen). Nicht zu den Einnahmen...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.2.2 Steuerabzug bei Vereinbarung von Nettovergütungen

Achtung Nettovergütung = Belastung des Vereins mit Vergütung zzgl. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Bei der Vereinbarung von Nettovergütungen (nicht zu verwechseln mit den Nettoeinnahmen als Bemessungsgrundlage) trägt der Verein die Steuer, d. h. der ausländische Künstler oder Sportler erhält von dem Verein die vereinbarte (Netto-)Vergütung ungekürzt ausgezahlt und d...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.3.1 Steuerabzug auch bei Steuerfreiheit

Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) darf Deutschland die Einkünfte ausländischer Künstler und Sportler uneingeschränkt besteuern. In einzelnen Abkommen gibt es jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz. In diesen Fällen dürfen die Einkünfte in Deutschland entweder nur nach einem ermäßigten Steuersatz oder überhaupt nicht besteuert werden, sie sind dann also steuerf...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.3 Steuerabzug bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Wenn der Künstler oder Sportler seinen Wohnsitz in einem ausländischen Staat hat, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, so sind auch die Regelungen dieses Abkommens zu berücksichtigen. Deutschland hat mit rund 100 ausländischen Staaten ein solches Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Eine Übersicht und die Texte der bestehenden Abko...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3 Der besondere Steuerabzug nach § 50a EStG

Bei Darbietungen beschränkt steuerpflichtiger Künstler und Sportler wird die Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs erhoben (§ 50a Abs. 1 EStG). Dies gilt bei Einkünften, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden (§ 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG), einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen L...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 5.2 Vornahme des Steuerabzugs in Zweifelsfällen

Wegen des Haftungsrisikos für den Verein und dessen Vorstandsmitglieder sollte der Steuerabzug in Zweifelsfällen immer in voller Höhe vorgenommen werden. Dies gilt für Zweifel am Bestehen der beschränkten Steuerpflicht wie für Zweifel an der Pflicht zum Steuerabzug. Die Entscheidung darüber, ob eine beschränkte Steuerpflicht vorliegt und ob der Verein einen Steuerabzug vorne...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.3.2 Unterlassen des Steuerabzugs

Hinweis Der Verein darf den Steuerabzug aufgrund der Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens nur unterlassen, wenn ihm eine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Der Verein darf den Steuerabzug nur dann von vornherein unterlassen, wenn in einem Doppelbesteuerungsabkommen die Steuerfreistellung vorgesehen ist und dem Verein für den ausländischen Künstler oder Sportler zum ...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 5 Haftung des Vereins und Vornahme des Steuerabzugs in Zweifelsfällen

5.1 Haftung des Vereins und der Vereinsvertreter Bei der Abzugsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuer des Vereins, vielmehr wird der Steuerabzug für Rechnung des ausländischen Künstlers oder Sportlers vorgenommen, dieser ist der Steuerschuldner (§ 50a Abs. 5 S. 2 EStG). Wird die Steuer jedoch nicht ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt, so haftet der Verein für d...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 4 Das Verfahren des Steuerabzugs

4.1 Einbehalten der Steuer Der Verein muss den Steuerabzug grundsätzlich im Zeitpunkt der Zahlung der Vergütung vornehmen, unabhängig davon, ob die Vergütung an den Künstler oder Sportler selbst oder an einen Dritten gezahlt wird (§ 50a Abs. 5 S. 1, 2 EStG, § 73c EStDV). Dies geschieht dadurch, dass der Verein die nach den oben beschriebenen Grundsätzen berechnete Steuer von ...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.2.1.2 Solidaritätszuschlag

Zusätzlich zur Einkommensteuer ist bei ausländischen Künstlern und Sportlern unabhängig von der Höhe der Vergütung der Solidaritätszuschlag zu erheben. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % des nach § 50a EStG ermittelten Steuerabzugsbetrags (§ 3 Abs. 1 Nr. 6, § 4 SolZG), er muss von dem Verein ebenfalls durch Steuerabzug von den Vergütungen einbehalten werden (§ 51a EStG)....mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / Zusammenfassung

Wenn ein Verein für eine Veranstaltung einen ausländischen Künstler, Sportler, Artisten oder Unterhaltungskünstler engagiert, der kein Angestellter des Vereins ist, so müssen die Vereinsverantwortlichen die steuerlichen Folgen beachten. Insbesondere darf die Vergütung nicht ausgezahlt werden, ohne hiervon einen Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an das Bundeszentralamt f...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.2.1.3 Milderungsregelung

Der Steuerabzug wird nicht erhoben, wenn die Einnahmen je Darbietung 250 Euro nicht übersteigen (§ 50a Abs. 2 S. 3 EStG). Es handelt sich hierbei um eine Freigrenze, d. h. dass bei Überschreiten der 250 Euro der Steuerabzug von den gesamten Einnahmen vorzunehmen ist und nicht nur von dem Teil, der die 250 Euro überschreitet. Die Milderungsregelung gilt nur für unmittelbare E...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.1.2 Nettoeinnahmen als Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug können auch die Nettoeinnahmen sein, d. h. von den Einnahmen können Betriebsausgaben oder Werbungskosten des Künstlers oder Sportlers abgezogen werden (§ 50a Abs. 3 S. 1 EStG). Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 50a Abs. 3 S. 1–3 EStG): Der ausländische Künstler oder Sportler muss Staatsangehöriger eines Mit...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 6 Abgeltungswirkung und Antragsveranlagung

Für den ausländischen Künstler oder Sportler hat der Steuerabzug nach § 50a EStG grundsätzlich Abgeltungswirkung, was bedeutet, dass eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung nicht mehr durchgeführt werden kann (§ 50 Abs. 2 S. 1 EStG, § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG). Betriebsausgaben oder Werbungskosten können somit im Nachhinein nicht mehr berücksichtigt werden. Der Steue...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.1.1 Bruttoeinnahmen als Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen, d. h. die gesamten Einnahmen (§ 50a Abs. 2 S. 1 EStG). Zu den Einnahmen gehören alle Vergütungen, die von dem Verein in Geld oder Geldeswert geleistet werden (z. B. Auftrittshonorare, Antritts- und Preisgelder, Sachleistungen). Nicht zu den Einnahmen gehören vom Verein ersetzte oder übernommene Re...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 4.4 Führen besonderer Aufzeichnungen

Der Verein muss über den Steuerabzug bei ausländischen Künstlern und Sportlern besondere Aufzeichnungen führen (§ 73d Abs. 1 S. 1, 2 EStDV, dort auch zum Inhalt der Aufzeichnungen). Werden für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug von den Einnahmen des Künstlers oder Sportlers Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen (§ 50a Abs. 3 S. 1 EStG), sind ...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 4.1 Einbehalten der Steuer

Der Verein muss den Steuerabzug grundsätzlich im Zeitpunkt der Zahlung der Vergütung vornehmen, unabhängig davon, ob die Vergütung an den Künstler oder Sportler selbst oder an einen Dritten gezahlt wird (§ 50a Abs. 5 S. 1, 2 EStG, § 73c EStDV). Dies geschieht dadurch, dass der Verein die nach den oben beschriebenen Grundsätzen berechnete Steuer von der Bruttovergütung einbeh...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 4.2 Anmelden und Abführen der Steuer

Der Verein muss die innerhalb eines Kalenderquartals einzubehaltende Steuer jeweils bis zum 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar beim Bundeszentralamt für Steuern anmelden (§ 50a Abs. 5 S. 3 EStG i. V. mit § 73e S. 2 EStDV). Die Anmeldung muss bestimmte Angaben enthalten (Zahlungsempfänger, Höhe der Vergütungen, Höhe und Art abgezogener Betriebsausgaben oder Werbu...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.2.1 Vereinbarung von Bruttovergütungen

Bei der Vereinbarung von Bruttovergütungen (nicht zu verwechseln mit den Bruttoeinnahmen als Bemessungsgrundlage) trägt der ausländische Künstler oder Sportler die Steuer, d. h. die Steuer wird von der vereinbarten Vergütung abgezogen und der Künstler oder Sportler erhält von dem Verein nur den um die Steuer verminderten (Netto-)Betrag ausgezahlt. Für den Verein entspricht d...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 1 Überblick

Selbstständig tätige Künstler und Sportler können Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) oder sonstige Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) erzielen. Achtung Entscheidend ist der Wohnsitz – die Staatsangehörigkeit ist nicht ausschlaggebend. Handelt es sich um ausländische Künstler und Sportler, unterliegen sie mit den Einkünften ...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 4.3 Ausstellen einer Steuerbescheinigung

Der Verein muss dem ausländischen Künstler oder Sportler auf dessen Verlangen eine Bescheinigung über den Steuerabzug nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen. Die Bescheinigung muss bestimmte Angaben enthalten (Namen und Anschrift des Zahlungsempfängers, Art der Tätigkeit, Höhe der Vergütung, Zahlungstag, Betrag der einbehaltenen und abgeführten Steuer, § 50a Abs. 5 ...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.2.1.1 Anzuwendender Steuersatz

Der Steuersatz beträgt wenn Bemessungsgrundlage die Bruttoeinnahmen sind: wenn Bemessungsgrundlage die Nettoeinnahmen sind:mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 5.1 Haftung des Vereins und der Vereinsvertreter

Bei der Abzugsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuer des Vereins, vielmehr wird der Steuerabzug für Rechnung des ausländischen Künstlers oder Sportlers vorgenommen, dieser ist der Steuerschuldner (§ 50a Abs. 5 S. 2 EStG). Wird die Steuer jedoch nicht ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt, so haftet der Verein für die fehlenden Steuerbeträge (§ 50a Abs. 5 S. 5 ES...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Ve... / 7.1 Lohnsteuerabzug

Sind ausländische Künstler oder Sportler nicht selbstständig tätig, sondern als Arbeitnehmer des Vereins, so sind sie beschränkt steuerpflichtig mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 1 Abs. 4 i. V. mit § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 19 EStG). In diesem Fall ist nicht der besondere Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen, sondern der Lohnsteuerabzug nach § 38 Abs....mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 2.2.1 Steuerfreiheit aufgrund von Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland hat mit einer Vielzahl von Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. In diesen kann ausnahmsweise die völlige oder teilweise Steuerfreiheit von ausländischen Künstlern oder Sportlern für ihre in Deutschland erzielten Einkünfte vorgesehen sein. In diesem Fall sind einige Besonderheiten zu beachten (siehe hierzu Abschnitt 3.3 "Steuerabzug bei Anwendung...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 7.4 Doppelbesteuerungsabkommen

In einem Doppelbesteuerungsabkommen kann die Freistellung des Arbeitslohns vorgesehen sein (z. B. für künstlerische Tätigkeiten im Rahmen eines Kulturaustauschs). Ist die Freistellung von einem Antrag abhängig, so darf der Steuerabzug jedoch nur dann unterbleiben, wenn das für den Verein zuständige Betriebsstättenfinanzamt auf Antrag des Vereins oder des Künstlers oder Sport...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 2.1.1 Zuordnung zu den Einkunftsarten

Hinweis Selbstständig tätige Sportler, Artisten und ähnlich Tätige erzielen in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG, z. B. Tennisspieler, Entertainer). Selbstständig tätige Künstler erzielen grundsätzlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG, z. B. Musiker). Wenn Künstler oder Sportler Tätigkeiten ausüben, die nicht mit den sportlichen oder künstleris...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Inländische Einkünfte – ABC... / 2.2 Einzeltatbestände

Von den Tatbeständen des § 49 Abs. 1 EStG sind im Bereich der KSt unter Berücksichtigung der isolierenden Betrachtungsweise die folgenden relevant: Land- und Forstwirtschaft, wenn der Betrieb im Inland liegt[1]; gewerbliche Einkünfte, wenn im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO oder ein ständiger Vertreter i. S. d. § 13 AO vorhanden ist.[2] Abzustellen ist auf die inl....mehr